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Für eine freiwillige
Impfentscheidung
Viele von uns machen zurzeit die Erfahrung, dass die Erwartungen, mit denen die Impfung
als die einzige Lösung zur Beendigung der Corona-Pandemie verbunden wurde, mehr und
mehr enttäuscht werden. Das mag – gerade angesichts hoher Inzidenzen - zu Unsicherheit
oder gar Verzweiflung führen. Aber zahlreiche andere effektive Möglichkeiten zur Reduktion
des Risikos eines dramatischen Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung wurden bislang kaum
oder gar nicht in Betracht gezogen. Wir fordern den Bundestag auf, das Grundrecht der
Bürger zu achten und von einer direkten oder indirekten Impfpflicht abzusehen. Die Impfung
sollte vielmehr freiwillig bleiben und durch andere Optionen zur Bekämpfung der Corona-
Pandemie ergänzt werden.
.
Begründung:
A. Die Impfung kann vor schweren Covid-19-Verläufen schützen, nicht aber vor
Ansteckung - Covid-19 kann deshalb nicht durch die Impfung ausgerottet und
die Pandemie nicht beendet werden
1. Man kann sich trotz vollständiger Impfung anstecken
Die Impfung bietet Schutz vor schweren Verläufen und Tod durch COVID-19, gleichzeitig zeigt sich aber
in Daten der Britischen UK Health Care Security Agency, vergleichbar mit dem Paul-Ehrlich-Institut und
dem Robert Koch Institut, dass das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, unter den geimpften Personen
altersabhängig vergleichbar, in manchen Altersgruppen sogar bis zu doppelt so hoch sein kann, wie
unter ungeimpften Personen (1). Bzgl. der Omikron-Variante ist dem Wochenbericht des RKI vom
30.12.2021 zu entnehmen, dass 96% der Infizierten mit bekannten Impfstatus doppelt, 27% sogar
dreifach geimpft waren (2).
Eine dänische Kohortenstudie zeigt, dass die bisher genutzten Impfstoffe spätestens drei Monate nach
der Impfung eine negative Effektivität aufweisen, d.h. eine Infektion mit der Omikron-Variante im
Vergleich zu nicht geimpften Personen sogar begünstigen (3).
2. Auch der Schutz vor Übertragung ist limitiert
Die Rate der Übertragung des SARS-CoV-2-Virus durch Menschen mit und ohne Impfung unterscheidet
sich leider nicht grundsätzlich voneinander. Dies ist sowohl durch Daten aus Großbritannien (4) als
auch aus den Vereinigten Staaten (5) belegt. Demnach sind geimpfte Personen genauso ansteckend
wie nicht geimpfte Personen (6). Die „2G“-Regel, die geimpfte Personen unabhängig vom tatsächlichen
Infektionsstatus gegenüber nicht Geimpften pauschal privilegiert, entbehrt daher jeder Grundlage.
Gleichzeitig erzeugt die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften eine Spaltung der
Gesellschaft, die auf Dauer den sozialen Frieden gefährdet. Wir schlagen daher vor, die 2G-Regel
wieder durch die 3G-Regel bzw. eine 4G-Regel (unter Einbeziehung des Nachweises einer natürlichen
Immunität) bundesweit einheitlich zu ersetzen und diese um eine Testpflicht in Risiko-Settings
(Krankenhäuser, Altenheime, Nachtgastronomie) zu ergänzen, so lange das notwendig ist.
3. Der Impfschutz lässt schnell wieder nach
Die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen eine symptomatische Covid-19-Erkrankung nimmt im Laufe der
Zeit in allen Altersgruppen progressiv ab, wie Daten an mehr als 1,5 Millionen Personen zeigen, u.a. in
der renommierten Fachzeitschrift The Lancet erschienen sind (7). Dies passiert je nach Art des
Impfstoffs in unterschiedlichem Maße und bei Männern und älteren gebrechlichen Personen schneller
- nach einem halben Jahr ist der Impfschutz nahezu aufgebraucht (8). Auf der Grundlage dieser Daten
erfolgen nun die Boosterimpfungen, über dessen Wirksamkeitsdauer wir bislang wenig wissen. Gegen
die Omikron-Variante sind die bisher verwendeten Covid-19-Impfstoffe aber nochmals deutlich
weniger wirksam, wie erste Daten zeigen (9).
B. Das Risiko unerwarteter Ereignisse durch diese Impfungen kann noch nicht
endgültig bewertet werden
1. Die Impfstoffe sind bislang nur bedingt zugelassen – eine Neubewertung des
Verhältnisses zwischen Nutzen und Risiken ist jederzeit möglich
Es gibt Berechnungen aufgrund von Daten des niederländischen Impfregisters Dutch Lareb, nach
denen sechs durch Impfung verhinderten Todesfällen aufgrund von COVID-19 möglicherweise vier
Todesfälle gegenüberstehen, die als Impffolge gemeldet wurden (10). Außerdem traten neue, schwere
Impfschäden auf, die dann nachträglich zu Einschränkungen der Zulassungen für bestimmte
Personengruppen führten z.B. die zunehmend auftretenden Myokarditiden
(Herzmuskelentzündungen) bei Spikevax (Moderna) (11). Für weitere Impfschäden deutet sich eine
ähnliche Entwicklung an, wie zum Beispiel für das akute Koronar-Syndrom (ACS) (12). Die Auswertung
der Daten des Paul-Ehrlich-Instituts bis September 2021 durch Zimmer legen einen zeitlich-kausalen
Bezug zwischen unerwünschten Ereignissen und Impfungen nahe (13).
2. Die Erfassung von Impfnebenwirkungen erfolgt nicht systematisch - die Meldequote ist
gering
Bei einem derart kurzfristig zugelassenen neuen Medikament wäre eine Zulassung ausschließlich unter
der Bedingung eines aktiven Monitorings angemessen gewesen.
Die Erfassung von Impfnebenwirkungen erfolgt derzeit als passives Monitoring und unterliegt
demnach der Gefahr der unzureichenden Meldungen (14). Vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) werden Meldequoten von 5-10% der
tatsächlich anfallenden Nebenwirkungen kommuniziert (15). Während die Durchführung der Impfung
gut honoriert wird, kann die Meldung eines Verdachts auf Impfnebenwirkungen durch die meldenden
Ärzte nicht abgerechnet werden, so dass grundsätzlich von einer zu geringen Meldequote
ausgegangen werden muss (16). So würden die Verdachtsfälle für schwerwiegende unerwünschte
Impfschäden aus dem vergangenen Sicherheitsbericht des PEI für den Zeitraum vom 27.12.2020 bis
zum 30.11.2021 einer Quote von 200 Verdachtsfällen auf 100 Tsd. Impfungen entsprechen, wenn man
sie an die vertraute Bezugsgröße von 100 Tsd. anpasst und mit dem vermutlichen Underreporting-
Faktor von 10 multipliziert (17). Bei einer wachsenden Anzahl von Impfschäden kann es jederzeit zu
einer Neubewertung kommen.
C. Das Risiko eines schweren Verlaufs von Covid-19 ist zwar vorhanden, aber
weitaus geringer als von vielen Bürgern angenommen. Es rechtfertigt keine
Impfpflicht
Weltweit sterben derzeit 1,97% der positiv getesteten Menschen im Zusammenhang mit einem
positiven SARS-CoV-2 Test, in Deutschland sind es 1,6% (18, 19) mit einem gewichteten Sterbealter
von 81,4 Jahren (20). Legt man die tagesaktuellen Daten des Robert Koch Institutes vom 23.12.2021
zu Grunde, so wurden in Deutschland bislang 6,5 Millionen Personen positiv getestet. Die Mehrheit
von ihnen blieb symptomlos oder ist ohne Krankenhausaufenthalt wieder genesen. Nur 5,5% der
Infizierten mussten im Krankenhaus behandelt werden. Der Anteil der intensivmedizinisch
behandelten COVID-19-Patienten beträgt derzeit lediglich etwa 0,5% der Infizierten (21). Erste Studien
aus Südafrika zur Hospitalisierung und Mortalität bei Infektionen mit der Omikron-Variante, die andere
Varianten dort vollständig verdrängt hat, zeigen einen deutlich geringeren Anteil von schweren
Verläufen und bei den schweren Verläufen einen deutlich geringeren Anteil langer
Krankenhausaufenthalte (22).
Andere Erkrankungen haben eine erheblich höhere Hospitalisierungsrate und Mortalität. Zum Beispiel
müssen von den jährlich 400 Tsd. - 600 Tsd. Menschen, die an einer Lungenentzündung erkranken,
etwa 10% ins Krankenhaus und 3% auf die Intensivstation. Etwa 20.000 (3,3%) der Erkrankten
versterben (23). Damit ist die jährliche Todesrate bei Lungenentzündungen etwa doppelt so hoch wie
bei COVID-19.
Eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung wurde in Deutschland zuletzt für die Pocken
eingeführt, an denen in Deutschland 30-40% der Infizierten verstarben (24). Da hier anders als bei
SARS-CoV-2 die – letztlich realisierte – Chance bestand, die Krankheit durch eine einzige Impfung aller
Menschen auszurotten, war die Einführung der Impfpflicht in diesem Fall ein wichtiger und durch die
Sache gerechtfertigter Schritt.
D. Die Impfung ist nicht alternativlos – es gibt andere wirksame Möglichkeiten
zur Prophylaxe und Therapie
1. Es gibt Möglichkeiten zur Senkung des Risikos eines schweren COVID-19 Verlaufes
Die wichtigsten Risikofaktoren für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Verlauf sind
Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, Übergewicht, Diabetes mit Komplikationen und
Angststörungen (25). Demnach gibt es zahlreiche Möglichkeiten, durch den eigenen Lebensstil das
Risiko eines schweren COVID-19-Verlaufs zu reduzieren. Auf Grund der immer wieder neu
auftretenden Virusmutationen und auf Grund des Risikos weiterer Pandemien sind derart langfristige
Strategien durchaus bedeutsam. Zu den als wirksam belegten Strategien gehören die Senkung des
Risikos von Übergewicht und Typ 2 Diabetes, wobei eine signifikante Gewichtssenkung sogar für
Menschen mit Typ 1 Diabetes möglich ist (26). Die Ernährung stellt eine der wichtigsten
Selbstmanagementstrategien da. So kann ein veganer Lebensstil das Risiko schwerer COVID-19-
Verläufe senken (27). Eine ausreichende Vitamin-D-Versorgung in der Gesamtbevölkerung wird sowohl
vom Robert Koch Institut als auch vom National Institute for Health and Care Excellence der britischen
Regierung zur Prävention und Behandlung von COVID-19 empfohlen (28, 29). International wird die
Evidenz zahlreiche weitere Möglichkeiten kommuniziert, die natürliche Immunität zu stärken und das
Risiko schwerer COVID-19 Verläufe zu einem frühen Zeitpunkt einer COVID-19 Erkrankung zu senken.
Diese beziehen sich sowohl auf Ernährungsweisen als auch auf medikamentöse Behandlungen (30).
2. Gesundheitsförderliche Kommunikations-Strategien nutzen
Die Kommunikation der Risiken der COVID-19-Erkrankung erfolgte bislang vor allem so, dass Angst
erzeugt wurde. Angst und Angststörungen steigern jedoch das Risiko eines schweren COVID-19-
Verlaufes und beeinflussen zusätzlich die Ernährungsgewohnheiten hin zu einer zuckerhaltigen
Ernährung (31) und tragen so zu einer weiteren Erhöhung der Risiken bei. Stattdessen sollten die
Risiken der Erkrankung angemessen kommuniziert und ein gesunder Lebensstil als wesentlicher
Bestandteil einer wirksamen Prävention beworben werden.
3. Natürlich erworbene Immunität anerkennen
Die Immunität, also die Fähigkeit des Organismus, Krankheitserreger abzuwehren, kann nicht nur
durch Impfung, sondern auch auf natürlichem Wege, zum Beispiel durch eine asymptomatische oder
mit milden Symptomen einhergehende Infektion erworben werden. Ob jemand bereits über eine
natürliche Immunisierung verfügt, kann durch die Messung von Antikörpern, der T-Zell-Immunität
oder auch der Kreuzimmunität bestimmt werden. Die Schweizer Behörden akzeptieren als
Immunitätsnachweis auch einen positiven Antikörpertest. Dieser Immunitätsstatus gilt zwar nur für
90 Tagen, lässt sich aber durch weitere Tests immer wieder verlängern (32). Dieses einfache System
kann auch in Deutschland eingeführt werden. Die T-Zell-Immunität bleibt nach COVID-19
unverändert erhalten, auch wenn die Antikörper-Konzentration stark sinkt (33). Sollten unmittelbar
nach einer Corona-Infektion keine Antikörper nachgewiesen werden können, kann auch eine
sogenannte Kreuzimmunität vorliegen. Eine Kreuzimmunität durch vergangene Infektionen mit
humanen Corona-Viren (insbesondere mit HCOV-OC43) schützt auch gegen schwere COVID-19
Verläufe (34). Die SIREN-Studie belegt zum Beispiel, dass durch eine SARS-CoV-2-Infektion das
Infektionsrisiko um 83 % gesenkt werden kann. Diese Berechnung ist eher konservativ, das
Infektionsrisiko kann nach erfolgter Serokonversion (der Antwort des Immunsystems auf den Infekt)
noch weiter sinken (35). Andere Studien legen nahe, dass eine Mehrheit der Weltbevölkerung durch
einen früheren Kontakt mit den weit verbreiteten Erkältungs-Corona-Viren wahrscheinlich bereits
SARS-CoV-2-reaktive T-Zellen hat (36). Immunität, die auf diesem Wege gewonnen wurde, ist
möglicher Weise umfassender, als eine Spike-spezifische Immunität durch eine Impfung und sollte
dementsprechend gemessen, anerkannt und ggf. gefördert werden.
E. Eingriffe in die Grundrechte sind angesichts der hier vorliegenden Bedingungen nicht
gerechtfertigt
Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, der
Berufsfreiheit und in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar. Derartige Eingriffe in das
Grundrecht müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein für die Gemeinschaft
überragend wichtiges Gut zu schützen. Die derzeit zur Verfügung stehenden Impfstoffe können diese
Bedingungen nicht erfüllen und die Gesundheit unserer Bevölkerung wird durch Corona nicht in dem
Maße gefährdet, dass ein derartiger Eingriff in unsere Grundrechte gerechtfertigt wäre.
Fazit:
Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die bisher bedingt zugelassenen Covid-19-Impfstoffe
verhindern Infektionen und die Weitergabe des Virus kaum, schützen nur für wenige Monate vor
einem schweren Verlauft der Krankheit, sind mit einem nicht abschließend geklärten Risiko für
schwere Nebenwirkungen behaftet, sollen ein Erkrankungsrisiko reduzieren, das für einen großen Teil
der Bevölkerung ohnehin gering ist und sind schließlich keineswegs alternativlos. Eine Impfpflicht ist
daher medizinisch / epidemiologisch nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung für oder gegen eine
Impfung muss auf einer individuellen Bewertung der Chancen und Risiken der Impfung sowie
alternativer Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten basieren. Die Kriterien für eine solche
informierte Entscheidungsfindung liegen international vor (37). In einem freiheitlichen,
demokratischen Staat wie Deutschland sollten diese Informationen und eine darauf basierende
informierte Entscheidungsfindung selbstverständlich zur Verfügung stehen und eine Entscheidung für
oder auch gegen eine Impfung möglich sein, ohne gesellschaftliche Sanktionen befürchten zu müssen.
Wir fordern Sie daher auf, die Chancen und Risiken der verschiedenen Möglichkeiten zur Prävention
und Therapie von COVID-19 zu kommunizieren, die Alternativen zur Impfung angemessen zu
unterstützen, die berufsgruppenspezifische Impfpflicht zurückzunehmen und auf eine allgemeine
Impfpflicht zu verzichten.
Petenten:
„DAS ICH IM WIR“ (Initiative an der UWH)
Dr. Bettina Berger
Christoph Peus
Dr. Johannes Simstich
Prof. Dr. Heiko Kleve
Prof. Dr. Ulrich Weger
Jonas Göken
Prof. Dr. André Schmidt
Shiva Schneider
Prof. Dr. Peter Gaidzik
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19. Daten des Johns Hopkins University Coronavirus Resource Center vom 13.12.2021: In Deutschland
beträgt die case-fatality ratio (mortality) 1,6%. Deaths per 100.000 population beträgt 127,08
Menschen, also 0,127% der deutschen Bevölkerung.
20. Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) in Deutschland nach Alter und
Geschlecht. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-
des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/#professional, Stand 15.12.2021
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