January 1996
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Die Mädchen dürfen nicht aus der Gruppe gehen, wenn sie sich nicht vorher abgemeldet haben.
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January 1996
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Die Mädchen dürfen nicht aus der Gruppe gehen, wenn sie sich nicht vorher abgemeldet haben.
January 1996
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January 1996
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Im folgenden untersuchen wir, wie sich unterschiedliche konzeptionelle Zielsetzungen von geschlossener Unterbringung auf den pädagogischen Alltag der Gruppen auswirken. Dabei geht es auch um die Frage, welche pädagogischen und therapeutischen Mittel von den Heimen für die Erziehung besonders schwieriger Jugendlicher für notwendig gehalten werden und wie sie im pädagogischen Alltag verwirklicht werden können. Vor allem interessiert dabei, wie die Jugendlichen vor dem Hintergrund ihrer besonderen biographischen Situation institutionell vorgegebene Regeln, Privilegien und Sanktionen erleben und verarbeiten. Wir werden fragen, in welchem Rahmen versucht wird, durch pädagogisch-therapeutische Konzepte die sozialisations- und therapiefeindlichen Merkmale ,totaler Institutionen‘ zu vermeiden und unter den Bedingungen von Freiheitsbeschränkung zu dem pädagogisch erwünschten Aufbau von Beziehungen zu gelangen.
January 1996
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In diesem Kapitel fragen wir, wie Jugendliche ihre Situation im Alltag geschlossener Gruppen erleben. Wir haben versucht, anhand unseres Beobachtungs-und Gesprächsmaterials ihre subjektive Sicht auf das Lebensfeld: Heim herauszuarbeiten und in ihren wesentlichen Merkmalen zu typisieren. Drei Erfahrungsmuster, die sich in einem Spektrum von heftiger Ablehnung und prononcierter Zufriedenheit bewegen, zeichneten sich dabei ab. Die zwischen ihnen bestehenden Überschneidungen und Ambivalenzen bedürfen einer genaueren Analyse. Sie zeigen, daß die subjektiven Erfahrungen der Jugendlichen in der Regel das Produkt aktueller Erlebnisse und weiter zurückliegender biographischer Prägungen darstellen. Die Wechselwirkung zwischen ihnen zu erkennen und ihre Dynamik zu verstehen, ist sowohl für die pädagogische Praxis als auch für die Forschung eine unverzichtbare Aufgabe. In den Zusammenhang dieses Kapitels gehört daher auch die Frage, inwieweit die Äußerungen Jugendlicher durch unser eigenes Verhalten in der Beobachtungssituation beeinflußt wurden.
January 1996
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Die in der Vergangenheit verbreitete Kritik an der geschlossenen Unterbringung mit ihrem schrillen Anklageton hat sich — hoffentlich — überlebt. Vorwürfe wie „Unmenschlichkeit“, „KZ-Charakter“ und ähnlich unsinnige, verletzende Assoziationen gingen und gehen an der Sache vorbei. Stets lag in solchen Vorhaltungen der untaugliche Versuch, ein Strukturproblem, mit dem sich auch die echten und vermeintlichen Alternativen zur geschlossenen Unterbringung herumschlagen müssen, zu personalisieren und zu moralisieren. Die Realität, die von der Jugendhilfe verwaltet wird, läßt sich nicht auf einem Kontinuum von Gut und Böse abbilden, auch wenn dies durch ihr theologisches Erbe als „Rettungspolitik“ zur Hebung gefallener Charaktere immer wieder suggeriert wird. Vielleicht ist es auch vor diesem Hintergrund zu erklären, daß in der Auseinandersetzung über Einschluß, Strafe und Disziplinierung von predigenden Sozialpädagogen und sozialpädagogischen Predigern Moral so häufig mit Moralin verwechselt wurde.
January 1996
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Als wir 1990 die erste Auflage der vorliegenden Studie veröffentlichten, erschien das Thema geschlossene Heime erledigt. Zu eindeutig war während der achtziger Jahre auch innerhalb der Heimerziehung die Tendenz gewesen, die zermürbenden Diskussionen über das Für und Wider spezialisierter Sondereinrichtungen zu beenden und sich für alternative Betreuungsformen zu öffnen. Die Belegungszahlen entwickelten sich rückläufig; eine Reihe von Heimen mit geschlossenen Abteilungen gab auf oder erprobte für die bislang dort untergebrachten Jugendlichen offene Betreuungsformen. Hinzu kam, daß mit der Verabschiedung des KJHG und des achten Jugendberichts abermals zwei wichtige jugendhilfepolitische Positionsbestimmungen vorlagen, die sich mehr oder weniger eindeutig gegen die Beibehaltung der geschlossenen Unterbringung aussprachen. Für das KJHG gilt dies zumindest dem Geist der dort formulierten „Lebensweltorientierung“ nach, auch wenn man sich zu einem rechtlich verbindlichen Verzicht auf geschlossene Einrichtungen der Jugendhilfe (noch) nicht durchringen konnte.
January 1996
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Von Anfang an nahm die Frage nach Alternativen im Streit um die geschlossene Unterbringung einen wichtigen Platz ein. Geschlossene Einrichtungen der Jugendhilfe erschienen aus der Perspektive der Kritiker nicht nur verwerflich, sondern auch überflüssig. Würde man — so ihr Argument — finanzielle Mittel und pädagogische Energie in den Ausbau eines flexiblen Systems offener Hilfen statt in die Perfektionierung der ohnehin schon kostenintensiven geschlossenen Unterbringung stecken, dann ließen sich bei gleichem Einsatz und ohne Rückgriff auf problematische Freiheitsbeschränkungen bessere Resultate erzielen. Von der anderen Seite wurde diesem Argument zumeist entgegengehalten, man sei keineswegs gegen die Entwicklung offener Hilfen, betreibe diese schließlich sogar selbst — nur könnten sie die geschlossene Unterbringung in der Praxis eben doch nicht vollständig ersetzen. Auch in der Diskussion über Alternativen bildete sich damit die allgemeine Polarisierung auf einander ausschließende Standpunkte ab: Was hier mit dem abolitionistischen Anspruch verfochten wurde, eine umstrittene Institution verzichtbar zu machen, erschien dort als deren sinnvolle Ergänzung.
January 1996
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Im folgenden werden einige Anmerkungen zum Verhältnis von Erziehung und Strafe im institutionellen Umgang mit Kindern und Jugendlichen gemacht. Illustriert werden soll dies anhand von Auszügen aus einer vergleichenden Untersuchung von Einweisungsgründen und institutionellen Praktiken in zwei anderen Industrieländern. Die Daten wurden zwischen 1988 und 1992 von Joachim Kersten in vier Youth Training Centers (YTC) des Bundesstaates Victoria der südpazifischen Einwanderungsgesellschaft Australiens und in elf Anstalten in der engeren und weiteren Umgebung der japanischen Hauptstadt Tokio erhoben. Dabei wurde ähnlich vorgegangen wie in der vorliegenden Studie sowie in einer früheren Untersuchung über Jugendgefängnisse in den alten Bundesländern (vgl. Kersten/Wolffersdorff-Ehlert 1980 und Kersten/ Kreissl/Wolffersdorff-Ehlert 1983): Zunächst wurden die zuständigen Behörden um Kooperation gebeten. Im australischen Untersuchungsteil war dies die Melbourner Sozialbehörde (Community Services Victoria), im zentralistischen Japan vorwiegend das Justizministerium.
January 1996
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Ebensowenig wie das Spektrum der Heime läßt sich die ,Klientel‘ geschlossener Unterbringung als homogene Gruppe beschreiben. Überblickt man die einschlägigen Diskussionen über unser Thema, dann zeigt sich, daß der Versuch, von ihr ein einheitliches Bild zu entwerfen, häufig zu einer bizarren Überzeichnung vermeintlich eindeutiger Symptome führt: Stichworte wie ‚Bindungslosigkeit‘, Beziehungsunfähigkeit‘, ‚permanentes Entweichen‘ etc. sollen das Vorliegen eines besonderen Handlungs- und Eingriffsbedarfs begründen. Im Zuge dieser Diskussionen läßt sich ein fataler Verstärkereffekt beobachten: Um für die umstrittene geschlossene Unterbringung etwas wie eine Indikation vorweisen zu können und ihr das Fundament einer rational gestalteten Maßnahme zu geben, konzentrierte man sich darauf, das Bild des ,problembeladenen jugendlichen‘ (AFET 1979, 1985) auf der Ebene psychischer Defizite und Störungen festzuschreiben.
January 1996
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Seit langem ist die geschlossene Heimunterbringung junger Menschen ein Thema, an dem sich die Geister der Jugendhilfe scheiden. Zwar nehmen die geschlossenen Heime im Spektrum der Leistungen und Maßnahmen öffentlicher Erziehung nur eine Randstellung ein, doch werden sie durch ihre tatsächliche oder vermeintliche Nähe zu Jugendgefängnis und Jugendpsychiatrie immer wieder in den Mittelpunkt heftiger Kontroversen gerückt. Auch aus historischen Gründen ist es erklärbar, daß Debatten über die geschlossene Unterbringung regelmäßig einen empfindlichen Nerv berühren: Von den Anfängen moderner Sozialpädagogik am Ende des vorigen Jahrhunderts über die Fürsorgediskussion der Weimarer Republik, die nationalsozialistische Aussonderungspraxis, bis hin zu den autoritären Positionen in der Pädagogik der Nachkriegszeit spannt sich ein Bogen, bei dem es unter verschiedenen historischen Vorzeichen stets um die Frage nach den ‚Grenzen der Erziehbarkeit‘ ging (Peukert, 1986).
... n. Enquete-Kommission 2000 Kersten (1996) erneut, eine empirische Sicht auf die Geschlossene Unterbringung zu gewinnen. Allerdings, wie die Verfasserinnen ausdrücklich schreiben: "Da die Studie nur am Rande den Alltag der Einrichtungen in den Blick nehmen konnte, lassen die Projektergebnisse keine Rückschlüsse darauf zu, ob und inwieweit in der Alltagsbewältigung oder durch spezielle heiminterne Regelungen (z. ...
Reference:
„Prävention für alle und von Anfang an“
January 1996