May 2019
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Im Jahr 2003 wurde vom IMK ein Leittext für eine Gemeindehaushaltsverordnung für ein Rechnungswesen auf Grundlage der Doppik veröffentlicht. Nach Art. 70 Abs. 1 GG haben jedoch die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz über die Kommunen. Beim Leittext des IMK handelt es sich somit und auch ausdrücklich lediglich um einen „Regelungsvorschlag“, er ist also nicht bindend. Hinzu kommt, dass der Beschluss des IMK bewusst breite Handlungsspielräume zulässt, um die bisherigen Bemühungen der Länder nicht zu verwerfen.