Thomas Wagner’s research while affiliated with Martin Luther University Halle-Wittenberg and other places

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Publications (7)


Entwicklung des neuen kommunalen Rechnungswesens
  • Chapter

May 2019

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10 Reads

Georg Flascha

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Thomas Wagner

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Jonathan Hofmann

Im Jahr 2003 wurde vom IMK ein Leittext für eine Gemeindehaushaltsverordnung für ein Rechnungswesen auf Grundlage der Doppik veröffentlicht. Nach Art. 70 Abs. 1 GG haben jedoch die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz über die Kommunen. Beim Leittext des IMK handelt es sich somit und auch ausdrücklich lediglich um einen „Regelungsvorschlag“, er ist also nicht bindend. Hinzu kommt, dass der Beschluss des IMK bewusst breite Handlungsspielräume zulässt, um die bisherigen Bemühungen der Länder nicht zu verwerfen.


Das Anlagevermögen in der kommunalen Doppik – ein Fazit

May 2019

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21 Reads

Das vorliegende Buch verfolgte das Ziel, die Unterschiede in den Vorschriften bezüglich des Anlagevermögens der Länder Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern und Hessen aufzudecken. Es hat sich gezeigt, dass sowohl die allgemeinen Vorschriften als auch die speziellen Vorschriften für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere für die Eröffnungsbilanz, stark voneinander abweichen. Grundstücke und Bauwerke machen den wesentlichen Teil des Gesamtvermögens einer Kommune aus. Auch wenn die Bewertungsrichtlinien für die Eröffnungsbilanzen nur einmalig Anwendung finden, ist ihr Einfluss auf den kommunalen Jahresabschluss mit Abstand am größten und im Hinblick auf die Abschreibungsregelungen auch nachhaltig. Aus diesem Grund wurde schwerpunktmäßig die Analyse wesentlicher Bilanzpositionen in den Fokus dieser Untersuchung gerückt.



Harmonisierungsansätze

May 2019

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13 Reads

Eine Chance auf Harmonisierung, nicht nur bei den Kommunen, sondern über alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung hinweg, könnte ebenfalls durch die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor, den IPSAS erreicht werden. Diese Rechnungslegungsstandards werden vom International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) entwickelt und basieren auf den International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS). Die IPSAS weichen von diesen lediglich dann ab, sofern die Besonderheiten des öffentlichen Sektors hierfür Erfordernisse hervorbringen. Exakt dieser Sachverhalt ist indes kritisch zu betrachten. Die IPSAS verfügen über eine derart große Anzahl an Wahlrechten, dass damit alle erarbeiteten Regelungswerke für das kommunale Rechnungswesen im Wesentlichen IPSAS-kompatibel sind.


Besonderheiten des kommunalen Rechnungswesens

May 2019

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4 Reads

Zunächst sind die Interessensgruppen an dem Jahresabschluss einer Kommune zu ermitteln. Diese sind in erster Linie durch ihre Wahlberechtigung und somit auch Entscheidungsbefugnis die Bürger einer Gemeinde in ihrer Funktion als „Pseudo-Eigenkapitalgeber“. Eine besondere Stellung innerhalb dieser Adressatengruppe haben Immobilienbesitzer. Da die Gesamtsituation der Kommune unter anderem auch Einfluss auf den Wert der dortigen Immobilien hat, haben deren Besitzer ein Interesse an einer nachhaltigen, positiven Entwicklung der Gemeinde. Menschen, die ihren Wohnort auch ihr Eigentum nennen können, sind in Deutschland mit 43 % (Stand: 2013) jedoch noch in der Minderheit. In Städten liegt die Eigentümerquote noch einmal weit darunter. Bei 17 ausgewählten Städten lagen 2012 die Eigentümerquoten zwischen 13 % (Leipzig) und 29 % (Mainz). Prinzipiell verfolgt der Bürger die Absicht, ein Höchstmaß an Leistungen einer Kommune in Anspruch zu nehmen und dabei möglichst wenig durch Abgaben belastet zu werden. Dabei können Bürger jedoch nicht, und hier findet sich der wesentliche Makel an der ihnen oft zugestandenen Stellung als Eigenkapitalgeber bzw. Besitzer, direkt für die zukünftigen Verpflichtungen ihrer Gemeinde zur Rechenschaft gezogen werden. In dieser Hinsicht nehmen die Bürger die Verschuldung zu Gunsten der jetzigen und zu Lasten zukünftiger Generationen teilweise wissentlich in Kauf.


Bewertungsvorschriften, insbesondere zur Eröffnungsbilanz

May 2019

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18 Reads

Oft erhalten Kommunen zur Förderung ihrer Investitionen Finanzierungshilfen. Diese können entweder von anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, sogenannte Investitionszuweisungen, oder von Dritten, beispielsweise in Form von Spenden, stammen. Im letzteren Fall spricht man von Investitionszuschüssen. Im Steuerrecht besteht ein Wahlrecht, erhaltene Investitionszuschüsse entweder direkt von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Wirtschaftsguts abzuziehen, oder als Betriebseinnahme zu verbuchen.


Das Anlagevermögen in der kommunalen Doppik: Die Bundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern und Hessen im Vergleich

January 2019

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36 Reads

Ziel dieses Buches ist es, den aktuellen Rechtsstand zur kommunalen Rechnungslegung in Bezug auf das Anlagevermögen der Bundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern und Hessen vergleichend zu analysieren. Dabei wird insbesondere auf die Bewertungsrichtlinien für die erstmalige Bewertung in den Eröffnungsbilanzen eingegangen. Der Schwerpunkt liegt auf Vermögensgegenständen, welche für den öffentlichen Sektor typisch sind. Hierbei werden erhebliche Unterschiede deutlich herausgearbeitet, die sich durch die unabhängige Entwicklung der kommunalen Doppik infolge der föderalen Struktur in den Bundesländern ergeben haben. Dies soll bilanzanalytische Ansatzpunkte vermitteln. Aus dem Inhalt • Besonderheiten des kommunalen Rechnungswesens • Entwicklung des neuen kommunalen Rechnungswesens • Grundsätzliche Vorschriften zur Rechnungslegung • Bewertungsvorschriften, insbesondere zur Eröffnungsbilanz • Fazit und Harmonisierungsansätze Die Autoren Georg Flascha arbeitet als Wirtschaftsprüfer in Leipzig und ist Mitglied in mehreren Aufsichtsräten. Zudem hatte er einen Lehrauftrag an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Bernd Zirkler ist Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen/Controlling an der Westsächsischen Hochschule Zwickau. Thomas Wagner ist Master of Science in Betriebswirtschaftslehre und studiert Wirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Jonathan Hofmann ist Stabsstellenleiter Controlling der noris network AG Nürnberg. Zudem ist er Promovend und Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen/Controlling an der Westsächsischen Hochschule Zwickau.