February 2015
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Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung
Planwidrige Behandlungsverläufe fordern eine adäquate Kommunikation. Empathische, menschliche Zuwendung bekundende Gespräche können Weichen zur Verhinderung forensischer Konsequenzen stellen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet den Behandelnden, den Patienten über erkennbare Umstände, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen, auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren zu informieren. Der Patient hat Anspruch auf Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte; Abschriften kann er gegen Kostenerstattung verlangen. Bei der Information von Angehörigen hat der Arzt Inhalt und Reichweite der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.