June 2012
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PiD - Psychotherapie im Dialog
Suizidalitat stellt in der ambulanten Therapie einen hohen Belastungsfaktor fur Therapeuten dar. Uber das personliche Verantwortungsgefuhl, die Notwendigkeit unmittelbar handeln zu mussen und den zu vermeidenden Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung hinaus konnen berechtigte rechtliche Fragen und sich daraus ergebende Konsequenzen die therapeutische Arbeit erschweren. Aufgrund der Garantenstellung sind Professionelle gefordert, eine diagnostische, gutachterliche Beurteilung der Suizidalitat vorzunehmen. Zur Einschatzung sind nicht nur anamnestische Angaben zur Suizidalitat und der psychische Befund einzubeziehen, sondern auch Risikofaktoren, Schutzfaktoren, Zugehorigkeit zu Risikogruppen und fremdanamnestische Informationen. Diese Faktoren finden auch in der Suizidpravention Berucksichtigung. Neben der Herstellung einer wohlwollenden, aktiv-fursorglichen therapeutischen Beziehung ist eine geeignete psychopharmakologische Behandlung und Einbeziehung weiterer Personen oder Institutionen abzuwagen. In der therapeutischen Praxis ist die Verhinderung der Suizidhandlung als ethisch und therapeutisch unabdingbar anzusehen. Weitere Fragen nach Lohnfortzahlung nach Suizidversuch, Leistungsanspruchen aus Lebensversicherungen und nach Zusammenhangen des Suizides mit Umstanden am Arbeitsplatz oder mit Gewalttaten konnen sich in der Praxis stellen.