Jan-Philipp Sauthoff’s scientific contributions

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Publications (7)


Die Bilanzierung des Firmenwerts gem. § 301 HGB
  • Chapter

January 1996

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1 Read

Jan-Philipp Sauthoff

§ 301 I HGB läßt für die Erstkonsolidierung von Tochterunternehmen die Wahl zwischen zwei unterschiedliche Methoden zu. Zum einen kann die Verrechnung des Tochtereigenkapitals mit dem Beteiligungsbuchwert nach der Buchwertmethode (§ 301 I S. 2 Nr.1 HGB) erfolgen, und zum anderen kann die Neuwertmethode (§ 301 I S. 2 Nr.2 HGB) angewendet werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts ist an keinerlei Voraussetzungen geknüpft1.


Das HGB-Konzernabschlußkonzept

January 1996

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6 Reads

Erste Ansätze für die Einführung von Vorschriften über die Konzernrechnungslegung entstanden unter dem Eindruck spektakulärer Konzernzusammenbrüche während der Weltwirtschaftskrise1. Getragen von der Auffassung, daß im Konzernfall die herkömmliche einzelbilanzielle Rechnungslegung (insbesondere im Insolvenzvorfeld) Informationsdefizite aufweist2, nahm der Gesetzgeber in die Aktienrechtsnovelle vom 19. September 1931 die Regelung des § 261 d in das Handelsgesetzbuch auf3, die bestimmte, daß die Reichsregierung ermächtigt wird, “für Konzernunternehmen Vorschriften über die Aufstellung des eigenen und über die Aufstellung eines gemeinschaftlichen Jahresabschlusses zu erlassen.” Diese Ermächtigungsvorschrift wurde wortgleich in das Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien vom 30. Januar 1937 übernommen (§ 134)4. Allerdings hat keine deutsche Regierung von dieser Regelung jemals Gebrauch gemacht5. Anstoß für die Verbreitung von Konzernbilanzen in Deutschland gab erst das Gesetz Nr.27 “Umgestaltung des deutschen Kohlenbergbaus und der deutschen Stahl- und Eisenindustrie” des Rates der alliierten Kommission vom 16.05.19506, welches den betreffenden Unternehmen die Übernahme einer Mustersatzung vorschrieb, nach der auch eine konsolidierte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen ist1. Allerdings war dieses Gesetz nur kurze Zeit bis zur Wiederherstellung der deutschen Souveränität gültig2. Erst das Aktiengesetz von 19653 brachte eine erstmalige umfassende Kodifizierung von Konzernrechnungslegungsvorschriften im deutschen Rechtsraum. Tiefgreifend verändert wurde die Konzernrechnungslegungspflicht in Deutschland durch die Verabschiedung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes von 19.12.1985, welches die Siebente EG-Richtlinie in deutsches Recht umsetzte.


Die Untersuchung alternativer Firmenwertkonzepte bezüglich der Verbesserung der Aussagefähigkeit für die Abschlußadressaten

January 1996

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1 Read

Wie oben ausgeführt, liegt der Hauptzweck der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegung in der Lieferung entscheidungsorientierter Informationen, die insbesondere Gesellschafter und Gläubiger in die Lage versetzen sollen, Entscheidungen über das zukünftige Engagement bei Konzernunternehmen zu fundieren. Die Untersuchung hat gezeigt, daß für Adressatengruppen mit schwachen Informationsrechten, wie etwa für Aktionäre im AG-Fall oder auch für Kleingläubiger, selbst bei Ausnutzung ihrer Informations-möglichkeiten der konzernbilanzielle Firmenwert eine mit Aussagemängeln behaftete Konzernbilanzgröße bleibt.


Die Aussagefähigkeit des konzernbilanziellen Firmenwerts

January 1996

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2 Reads

Der Entstehung von Firmenwertgrößen im Konzernabschluß liegt grundsätzlich ein Beteiligungskauf zugrunde. Die Höhe der Anschaffungskosten für die Beteiligung manifestiert sich in dem Beteiligungsbuchwert im Einzelabschluß des Mutterunternehmens. Im Zuge der Konzernrechnungslegung wird dieser Beteiligungsbuchwert dem Substanzwert des Tochterunternehmens gegenübergestellt.


Zusammenfassung

January 1996

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1 Read

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung war es, Bilanzierungsprobleme des konzernbilanziellen Firmenwerts aufzuzeigen und dessen Aussagefähigkeit für die Konzernabschlußadressaten herauszuarbeiten.



Einleitung

January 1996

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3 Reads

Durch die Verabschiedung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes vom 19.12.1985 (BiRiLiG) wurde die gesetzliche Ausgestaltung des Konzernabschlusses in erheblichem Maße reformiert1. Im Zuge der angestrebten europäischen Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften wurde im Rahmen dieses Gesetzes die Vierte, Siebente und Achte EG-Richtlinie2 in deutsches Recht transformiert. Hierdurch sind insbesondere die konzernbilanziellen Pflichten erheblich erweitert worden3.