I Rahmenbedingungen Der Bundesstaatsreform’s scientific contributions

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Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
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I Rahmenbedingungen Der Bundesstaatsreform

Deutschland modernisiert den Bundesstaat. Begründet wird der weithin empfundene Modernisierungsbedarf mit Nachteilen der Politikverflechtung zwischen Bund und Län-dern, mit Mängeln in der Zuordnung politischer Verantwortung und fehlender Transpa-renz des Entscheidungsprozesses sowie dem Wandel vom Gestaltungsföderalismus zum Beteiligungsföderalismus, der im zunehmenden Bedeutungsverlust der Landtage und dem wachsenden Gewicht der Mitwirkung der Landesregierungen im Bundesrat zum Ausdruck komme. 1 Geprägt war diese Sicht vor allem durch die Erfahrungen in der Re-gierungszeit der Kanzler Kohl und Schröder. Die Oppositionsparteien im Bundestag hatten während beider Regierungen relativ schnell die Mehrheit im Bundesrat erlangt, wie das in der Bundesrepublik seit 1949 regelmäßig der Fall war. Die Machtstellung der Parlamentsopposition in der Ländervertretung ermöglichte ihr eine Blockade oder zu-mindest eine deutliche Erschwerung des Regierungshandelns. Entscheidungen wurden zunehmend nicht im öffentlich tagenden Parlament, sondern in Nachtsitzungen hinter den geschlossenen Türen des Vermittlungsausschusses getroffen. Aus der Sicht der Wählerinnen und Wähler verlor damit ihre Stimmabgabe bei der Bundestagswahl er-heblich an Bedeutung, weil in der politischen Praxis über alle wichtigen und umstritte-nen Vorhaben zwischen Regierung und Opposition Übereinstimmung erzielt werden musste, die oft nur in einem Minimalkompromiss bestand, der zudem noch nicht selten als sachfremd angesehene Koppelungsgeschäfte enthielt. 2 Parallel dazu hat die Gestal-tungsmacht des Bundes in Finanzfragen immer mehr zugenommen, weil er nicht nur die Gesetzgebungskompetenz für alle vom Aufkommen her bedeutsamen Steuern ausübt und durch Bundesergänzungszuweisungen sowie Mischfinanzierungen erheblichen Einfluss auf die Finanzausstattung der Länder nimmt, sondern zugleich auch deren Aus-gabenlasten durch seine Gesetze vor allem zur Verwirklichung des Sozialstaates we-sentlich mitbestimmt. 3 Nicht zuletzt die auch auf diesen Gegebenheiten beruhenden, zum Teil extremen Haushaltsnotlagen nicht weniger Länder sind Anlass für Kritik am Leitbild des kooperativen Bundesstaates geworden. 4 Dieses Leitbild hat die Finanzver-fassungsreform 1968/69 geprägt und seit der Wiedervereinigung Deutschlands wegen 1 Zu den Motiven der Föderalismusreform Bauer , in: Dreier (Hrsg.), GG, 2. Aufl., Supple-mentum 2007, Art. 20 (Bundesstaat) Rn. 11a ff.; Häde , JZ 2006, 930 ff.; Maurer , Staats-recht I, 5. Aufl., 2007, 10 Rn. 79 ff. 2 Hierzu etwa H. Hofmann , in: Schmidt-Bleibtreu/Klein/Hofmann/Hopfauf (Hrsg.), GG, 11. Aufl., 2008, Art. 20 Rn. 22, 24; Wieland , in: Enders/Masing (Hrsg.), Freiheit des Subjekts und Organisation von Herrschaft, 2006, S. 79, 80. 3 Vgl. Hofmann (Fn. 2), Art. 20 Rn. 16; Waldhoff , VVDStRL 66 (2007), S. 216, 237 ff., 260; ders ., in diesem Heft, sub I; Hey , VVDStRL 66 (2007), S. 277, 315; Bull , DÖV 1999, 269, 275 f. 4 Häde , JZ 2006, 930, 939 f.; Höfling , Der Staat 46 (2007), 163, 172 ff.