January 2010
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Die kriminologische Forschung zu mehrfacher Straffälligkeit hat zahlreiche theoretische Ansätze entwickelt und empirische Befunde hervorgebracht (zusammenfassend u. a. Blumstein et al. 1988; Boers 2007; Farrington 2003, 2005; Piquero et al. 2003, Schumann in diesem Band). Die Beobachtung, dass individuelle Lebensläufe von wiederkehrendem kriminellem Handeln geprägt sind, und die Aussicht, diese Persistenz vor dem Beginn zu prognostizieren oder zumindest sehr früh zu diagnostizieren und darauf aufbauend Möglichkeiten zu erschließen, wiederholtes kriminelles Handeln zu unterbinden, verleihen diesem Zweig der kriminologischen Forschung immer wieder neuen Antrieb. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit wiederholter Straffälligkeit gewinnt durch die unmittelbare Anwendungsorientierung zudem weit reichende kriminalpolitische Bedeutung. Die Instanzen sozialer Kontrolle, wie Polizei, Gericht und Strafvollzug, sind bestrebt, wiederholt auffällige junge Tatverdächtige durch spezielle Maßnahmen davon abzubringen, weitere Straftaten zu begehen. Vor allem die Polizei hat im Umgang mit jungen Intensivtätern spezielle Maßnahmen entwickelt, um dieser Tatverdächtigengruppe die gesetzlichen Normen mit Nachdruck aufzuzeigen und damit zugleich die Position der Polizei als Instanz sozialer Kontrolle zu bestärken.