Georg Lohmann’s research while affiliated with Otto-von-Guericke University Magdeburg and other places

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Publications (10)


Gendersensible Sprache - Debatten aus dem HerausgeberInnenkreis der Zeitschrift für Menschenrechte
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January 2015

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Anne Duncker

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Johann S. Ach

Die Behauptung, dass die Menschenrechte ›universell‹ gelten, stellt für fast alle Befürworter der Menschenrechte eine Art unhintergehbares Axiom dar. Aber nicht zuletzt aus diesem Grund ist sie aufseiten vieler Kritiker auch heftig umstritten. Zunächst zielt die Behauptung auf eine allgemeine Formeigenschaft sämtlicher Menschenrechte. Sie besagt: Trotz aller biologischen, geschlechtsspezifischen, sozialen, kulturellen, religiösen oder anderweitigen individuellen Unterschiede haben alle Menschen weltweit, und zwar allein aufgrund ihres Menschseins, elementare Ansprüche auf gleiche menschenrechtliche Berücksichtigung.

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Menschenrechte im Einzelnen

January 2012

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19 Reads

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1 Citation

Das Menschenrecht auf Leben, das vielfach als eines der grundlegendsten Menschenrechte gilt, findet sich bereits in sehr frühen Menschenrechtserklärungen. Da es die Voraussetzung für die Ausübung aller anderen Menschenrechte darstellt, kommt ihm eine besondere Wichtigkeit zu. In der AEMR (s. Kap. I.4.6) wird das Recht auf Leben in Art. 2 zusammen mit dem Recht auf Freiheit und dem Recht auf Sicherheit der Person genannt; Art. 6, Abs.1 des Zivilpakts ICCPR (International Covenant on Civil and Political Rights) schreibt vor: »Jeder hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.« Oftmals wurde das Recht auf Leben als so selbstverständlich angesehen, dass es keiner weiteren Begründung, Erläuterung oder Ausbuchstabierung bedürfe.


Begriffe, Begründungen, Systematisierungen

January 2012

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Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte werden häufig in einem Atemzug genannt, daher sollte man, auch wenn es hier um deren begriffliche Unterschiede gehen muss, mit deren zentralen Gemeinsamkeiten beginnen. Diese betreffen zuvorderst die formale Grundstruktur aller drei Rechtstypen: A hat gegenüber B einen gerechtfertigten Anspruch auf ×. Und diese Rechtsform ist äquivalent mit: B hat gegenüber A die begründete Pflicht zu × (vgl. Alexy 1999). Mit A sind einzelne Rechtssubjekte, mit B die für die Gewährleistung der entsprechenden Rechtsansprüche verantwortlichen Akteure und mit × die von diesen zu gewährleistenden Rechtsgüter gemeint (z. B. Leben, Freiheit, Sicherheit, Gleichheit). Dass es sich um ›gerechtfertigte‹ Ansprüche handeln muss, bedeutet, dass alle von den konkreten Rechtsrelationen Betroffenen (sämtliche As und Bs) diese Ansprüche wechselseitig mit rationalen Gründen akzeptieren können müssen (z. B. weil entsprechende Vereinbarungen bestehen oder allgemein anerkannte Gesetze gelten).


Geschichte der Menschenrechte

January 2012

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85 Reads

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Die Suche nach einem Äquivalent neuzeitlicher Menschenrechte in der griechisch-römischen Antike wirkt zunächst wie ein Anachronismus. Weder existierte im Altertum ein präzises Äquivalent für den Ausdruck ›Menschenrechte‹, noch gibt es einschlägige theoretische Reflexionen bei einem der Philosophen, noch finden wir eine politisch-soziale Bewegung, die sich der Idee der Menschenrechte verschrieben hätte. So wurde etwa ein Abolitionismus, also die Forderung nach grundsätzlicher Abschaffung der Sklaverei, in der Antike weder philosophisch noch politisch je vertreten, nicht einmal von aufständischen Sklaven (Welwei 2005, 81). Menschenrechtskataloge liegen uns aus dem Altertum weder im Sinn von Abwehrrechten gegen den Staat vor noch von politischen Teilnahmerechten noch von Sozialrechten. Immerhin lässt sich eine Belegstelle bei Marcus Tullius Cicero angeben, die unserem Ausdruck ›Menschenrechte‹ bemerkenswert nahe zu kommen scheint.


Menschenrechte: Ein interdisziplinäres Handbuch

January 2012

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162 Reads

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Die politische Bedeutung der Menschenrechte nimmt rasant zu. Zugleich wächst die Nachfrage nach wissenschaftlicher Klärung. Ob über Kriege, innere Sicherheit oder Folter diskutiert wird, ob es um Flüchtlinge, Armut, Umweltzerstörung oder den Kampf von Nicht-Regierungsorganisationen gegen Unrecht und Unterdrückung geht: Was genau versteht man unter Menschenrechten, was bewirken sie und wie sind sie zu schützen? Das Handbuch sorgt für Orientierung in Theorie und Praxis. Es zeigt den aktuellen Stand der Fachdiskussionen vornehmlich aus philosophischer, aber auch aus juristischer, historischer, politologischer und soziologischer Perspektive.



Einzelthemen der Angewandten Ethik: Moralische Rechte und Freiheiten

January 2011

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20 Reads

Menschenrechte sind Rechte, die Menschen aufgrund ihres Menschseins schon immer haben. Die bloße Eigenschaft, ein Mensch zu sein, ist für ihren Besitz hinreichend. Alle Menschen besitzen aufgrund ihrer gleichen Natur dieselben Rechte. Die Menschenrechte sind universal und egalitär. Wegen ihrer Fundierung in der menschlichen Natur können sie einem Menschen selbst dann nicht genommen werden, wenn er ihrem Verlust zustimmt. Sie sind unveräußerlich.


Begriffe

January 2009

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1,515 Reads

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1 Citation

Mit ›Deliberation‹ werden grundsätzlich politische Argumentationsprozesse gekennzeichnet. In einem normativen Verständnis von Deliberation, wie es Jürgen Habermas entwickelt, werden deliberative Verfahren als Mechanismus legitimer Herrschaft verstanden. Daher tritt qualifizierend hinzu, dass die Argumentationsprozesse prinzipiell öffentlich sind und allen Entscheidungsbetroffenen die gleichen Partizipationschancen zukommen.


Kontexte

January 2009

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44 Reads

Es dürfte nahezu unmöglich sein, das Anliegen der Habermas’schen Theorie zu beschreiben, ohne dabei auf die drei im Titel genannten Denktraditionen Bezug zu nehmen: All seine ursprünglichen Intuitionen, ja der ganze Motivationsgrund seines Schaffens werden durch die Geschichtsphilosophie, die philosophische Anthropologie und den Marxismus so stark geformt, dass auch ihr späteres Verblassen in den Schriften nicht darüber hinwegtäuschen kann, wie sehr sie in gewandelter Form sein Werk bis heute bestimmen. Insofern stellt der Versuch einer kurzen Erinnerung an diese drei Denktraditionen eine Art von Archäologie der reifen Sozialphilosophie von Jürgen Habermas dar: Wir verfolgen zurück, aus welchen theoretischen Schichten die Annahmen stammen, die heute zusammengenommen den Kern seiner Theorie ausmachen.


Die Menschenrechte : unteilbar und gleichgewichtig?

November 2007

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36 Reads

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5 Citations

Vorwort: Im vorliegenden Heft der Studien zu Grund- und Menschenrechten wird der Vortrag dokumentiert, den Prof. Dr. Georg Lohmann von der Ottovon- Guericke-Universität Magdeburg am 12. Mai 2004 im Rahmen der neu eingerichteten Reihe „Philosophie der Grund- und Menschenrechte“ an der Universität Potsdam gehalten hat. Die Veranstaltung bot Gelegenheit, die Frage zu erörtern, ob die unterschiedlichen Menschenrechte tatsächlich gleichgestellt sind oder doch eine Hierarchisierung von Menschenrechten stattfindet. Diese Diskussion soll in diesem Heft durch den Abdruck von drei Kommentaren zum Vortrag nachvollzogen werden. Inhalt: Die Menschenrechte: unteilbar und gleichgewichtig? (Georg Lohmann) Kommentare Sinn der Menschenrechte (Stefan Gosepath) Die Menschenrechte: teilbar und ungleichgewichtig! (Arnd Pollmann) Zur Unteilbarkeit der Menschenrechte – Anmerkungen aus juristischer, insbesondere völkerrechtlicher Sicht (Claudia Mahler/Norman Weiß)