January 2015
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Die Behauptung, dass die Menschenrechte ›universell‹ gelten, stellt für fast alle Befürworter der Menschenrechte eine Art unhintergehbares Axiom dar. Aber nicht zuletzt aus diesem Grund ist sie aufseiten vieler Kritiker auch heftig umstritten. Zunächst zielt die Behauptung auf eine allgemeine Formeigenschaft sämtlicher Menschenrechte. Sie besagt: Trotz aller biologischen, geschlechtsspezifischen, sozialen, kulturellen, religiösen oder anderweitigen individuellen Unterschiede haben alle Menschen weltweit, und zwar allein aufgrund ihres Menschseins, elementare Ansprüche auf gleiche menschenrechtliche Berücksichtigung.