Christoph Menke’s scientific contributions

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Publications (2)


Begriffe, Begründungen, Systematisierungen
  • Chapter

January 2012

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31 Reads

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Bernd Ladwig

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Christoph Menke

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Norman Weiß

Menschenrechte, Grundrechte und Bürgerrechte werden häufig in einem Atemzug genannt, daher sollte man, auch wenn es hier um deren begriffliche Unterschiede gehen muss, mit deren zentralen Gemeinsamkeiten beginnen. Diese betreffen zuvorderst die formale Grundstruktur aller drei Rechtstypen: A hat gegenüber B einen gerechtfertigten Anspruch auf ×. Und diese Rechtsform ist äquivalent mit: B hat gegenüber A die begründete Pflicht zu × (vgl. Alexy 1999). Mit A sind einzelne Rechtssubjekte, mit B die für die Gewährleistung der entsprechenden Rechtsansprüche verantwortlichen Akteure und mit × die von diesen zu gewährleistenden Rechtsgüter gemeint (z. B. Leben, Freiheit, Sicherheit, Gleichheit). Dass es sich um ›gerechtfertigte‹ Ansprüche handeln muss, bedeutet, dass alle von den konkreten Rechtsrelationen Betroffenen (sämtliche As und Bs) diese Ansprüche wechselseitig mit rationalen Gründen akzeptieren können müssen (z. B. weil entsprechende Vereinbarungen bestehen oder allgemein anerkannte Gesetze gelten).


Texte

January 2009

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35 Reads

Als gegen Mitte der 1950er Jahre eine neue Aufmerksamkeit für Schellings gerade auch mittlere und späte Philosophie einsetzte, war Jürgen Habermas der jüngste und der erste, der eine Deutung aus ihrer »Zwiespältigkeit« begründete. Karl Jaspers folgte ihm ein Jahr später mit einem Buch über Schellings Größe und Verhängnis, das die Zweideutigkeit des Heidegger’schen Denkens in dem Schelling’schen vorgebildet fand: »den Übergang von Größe in Gebärde, von Wahrheit in Absurdität, von heller Mitteilung in Magie« (Jaspers 1955, 7; zu diesem Buch PPP, 93–98). Und Georg Lukács ließ fast gleichzeitig den »Weg des Irrationalismus«, der zu Hitler geführt habe, in Schellings, des jugendlichen Revolutionärs und greisen Reaktionärs, Werk entspringen (Lukács 1954; unter Einbezug von Heideggers Metaphysik-Vorlesung von 1941 vgl. Köhler 1999). 1955 sah Walter Schulz in Schellings Spätphilosophie den deutschen Idealismus nicht aufgegeben oder überwunden, sondern ›vollendet‹; und wie vor ihm Habermas richtete er den Blick von Schellings ›existenzphilosophischer Wende‹ vor auf das Werk Kierkegaards, Marxens und Heideggers.