Eines der medizinischen Felder, in dem die ethische Diskussion um die „wunscherfüllende Medizin“ am intensivsten geführt wird, ist die Reproduktionsmedizin, die die Erfüllung des „Kinderwunsches“ verspricht. Strittig ist besonders, ob Sterilität als Krankheit definiert wird, die eine medizinische Intervention rechtfertigt, ob sich aus der Sterilität oder Infertilität lediglich ein Abwehr- oder
... [Show full abstract] auch ein positives Anspruchsrecht auf medizinische Ressourcen ergibt, ob legitime Fortpflanzungsmedizin Grenzen hat. Nach einer Übersicht über Eckpunkte der nationalen und internationalen Debatte beschreiben wir im zweiten Teil Ansichten zum Status ungewollter Kinderlosigkeit, zum Recht auf Fortpflanzungsmedizin und zur möglichen Legitimität ihrer Begrenzung anhand der Ergebnisse unserer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Studien. Während der letzten fünf Jahre haben wir u. a. Paare mit und ohne Sterilitätsproblematik sowie verschiedene Expertengruppen qualitativ und standardisiert befragt. Die stark divergierenden Auffassungen konfrontieren wir im dritten Abschnitt mit internationalen Standards, zum anderen mit dem „Capability-Ansatz“ und dem freiheitsfunktionalen Liberalismus von Sen und Pauer-Studer. Dies ergibt, dass die Bereitstellung verschiedener Möglichkeiten der In-vitro-Fertilisations-(IVF-)Behandlung nicht lediglich einen Wunsch auf Elternschaft erfüllt sondern als die gesollte Erfüllung eines normativen Bedürfnissanspruchs begriffen werden muss.