Benelux blickt auf eine lange, erfolgreiche Geschichte zurück. Der Gedanke einer Wirtschafts- und Zollunion entstand mitten in den Kriegsjahren aus der engen Zusammenarbeit der Londoner Exilregierungen Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs. In ausgereifter Form wurde die Wirtschafts- und Zollunion bereits 1954 verwirklicht. Seine Vollendung fand dieses Konzept mit der Freizügigkeit des
... [Show full abstract] Personenverkehrs 1960 und der Verlagerung der Personenkontrollen an die Außengrenzen. In institutioneller Hinsicht wurde bereits 1955 ein Beratender Parlamentarischer Rat ins Leben gerufen, gefolgt von der Einsetzung eines Generalsekretariats der Wirtschaftsunion mit Sitz in Brüssel und der 1965 erfolgten Einsetzung eines Benelux-Gerichtshofes. Diese Organe und Institutionen entwickelten im Lauf der Jahre eine rege Aktivität, die ihren Ausdruck insbesondere in der Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften für den grenzüberschreitenden Personen-, Güter- und Kapitalverkehr fand, lange bevor die Europäische Gemeinschaft auf diesen Gebieten tätig wurde. Benelux wurde bis Ende der siebziger Jahre zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum umfunktioniert, der auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle wahrnahm. Das Konzept einer umfassenden Freihandelszone passte hervorragend zum Selbstverständnis von Benelux, das sich zur viertgrößten Handelsmacht weltweit mauserte.