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Der demokratische Verfassungsstaat : zwischen Legitimationskonflikt und Deutungsoffenheit

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Wer jede westliche Demokratie als "demokratischen Verfassungsstaat" bezeichnet, übersieht das zentrale Charakteristikum, das ihn zu einer Staatsform sui generis macht: Er errichtet einen justiziablen Verfassungsvorrang, der selbst Volksabstimmungen und Parlamentsgesetze der letztentscheidenden Kontrolle eines Verfassungsgerichts unterwirft. Da hierin ein latenter Legitimationskonflikt mit der Volkssouveränität ruht, haben sich nur wenige Staaten tatsächlich dafür entschieden. Wie kam es zur Überzeugung, dass auch dem demokratischen Gesetzgeber nicht alles erlaubt sein soll? Welche Entscheidungen werden ihm verwehrt und wie kann das dennoch mit dem Demokratieprinzip in Einklang gebracht werden? Diese Studie rekonstruiert die Entstehung des Demokratischen Verfassungsstaates erstmals umfassend aus der Idee des justiziablen Verfassungsvorrangs heraus und stellt konfliktfreie Kombinationsmodelle vor.

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Chapter
Geht man von einem primär funktionalen Verständnis von Demokratie aus, dann besteht der Vorteil dieser Herrschaftsform darin, dass sie am ehesten geeignet erscheint, das Problem sozialer Komplexität zu meistern, indem sie die Zukunft offen hält für neue Entscheidungen unter gewandelten Rahmenbedingungen. Es wird jedoch zunehmend evident, dass bei großen Infrastrukturprojekten langfristige Weichenstellungen erfolgen, die eine Reversibilität von Entscheidungen als Prämisse von Demokratie nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist die Herausbildung einer neuen, in der Mitte der bürgerlichen Gesellschaft angesiedelten Protestbewegung zu beobachten. In der Politikwissenschaft steht zur Debatte, ob es sich dabei um ein Krisensymptom der repräsentativen Demokratie handelt. Im Beitrag werden zunächst die theoretischen Grundlagen eines sich gegenwärtig vollziehenden Wandels der Staatlichkeit expliziert und die zu Grunde gelegte politiktheoretische Lesart der Transformation von Demokratie und Protest vorgestellt. Es zeigt sich, dass sowohl Befürworter als auch Kritiker von Stuttgart 21 in ihren unterschiedlichen Deutungen von demokratischer Legitimität jeweils eine der beiden in Spannung zueinander stehenden Legitimationsquellen im demokratischen Verfassungsstaat akzentuieren, die entsprechend mit einer Präferenz für repräsentative bzw. direkte Demokratie korrelieren. Abschließend wird mit Bezugnahme auf die Stuttgarter Schlichtung diskutiert, inwiefern sich mit den neuen – in brisanten technikbasierten Konfliktfällen vermehrt zum Einsatz kommenden – politischen Kommunikationsverfahren Formen einer kommunikativen Demokratie herausbilden, welche geeignet erscheinen, die bisherigen Demokratiemodelle westlicher Staaten zu ergänzen.
Chapter
Die Frage, unter welchen Umständen notfalls gewaltsamer Widerstand gegen die herrschende Macht legitim ist, ist so alt wie das politische Denken selbst.1 Dabei sind allen Versuchen, das Widerstandsrecht zu fassen, zwei Charakteristika gemeinsam, die zugleich die Schwierigkeiten dieses Unterfangens verdeutlichen
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