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Abstract

Norberto Bobbio (1909–2004) war einer der einflussreichsten Rechtsphilosophen der romanischen Welt im 20. Jahrhundert; er galt als das bürgerliche und weltliche Gewissen des republikanischen Italien. Am Beginn seiner intellektuellen Entwicklung standen zwei Dissertationen, die er in seinen frühen Zwanzigern verteidigte: 1931 promovierte er in Rechtsphilosophie (über Philosophie und Dogmatik des Rechts) und 1933 in Theoretischer Philosophie (zur Phänomenologie von Husserl), jeweils an der Universität Turin. Die beiden bisher unveröffentlicht gebliebenen Arbeiten werden hier erstmals vorgelegt. Die Rechtsphilosophie sollte den Schwerpunkt seiner lebenslangen Forschung bilden: zunächst in Opposition zum Rechtspositivismus, dann ab 1949 in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtstheorie Hans Kelsens. Dagegen markiert seine philosophische Beschäftigung mit Husserl eine frühe Phase theoretischer Reflexion, die er bald wieder aufgeben sollte.

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