Wer geglaubt hatte, die langwierigen Kontroversen um das Einsichtsrecht des Patienten in die ihn betreffenden Krankenunterlagen seien durch die beiden Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. 11. 1982 (1) beendet, mußte sich in dieser Erwartung getäuscht sehen (2). Daß es bis heute zu Meinungsverschiedenheiten kommt, zeigt ein Urteil des Landgerichts (LG) Saarbrücken vom 20. 9. 1995
... [Show full abstract] -16 S 1/93.