Viel wird seit ein, zwei Jahren über das Aufmerksamkeitsgefälle zwischen Ost und West debattiert. Und darüber, inwiefern das die Identität von Menschen in Ostdeutschland prägt. Der gesamtdeutsche Umgang mit den Kulturgutverlusten und Kulturgutentziehungen zwischen 1945 und 1990, erst auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungsszone, dann in der DDR, gehört zu dieser unbedingt Debatte dazu.
Im Folgenden soll es um einen Dreischritt gehen. Zunächst steht im Fokus, inwieweit Kunst oder allgemeiner: Kulturgüter eine Identität prägen – wenn dieses “kulturelle Erbe” nicht mehr da ist. Als Abwesenheit, als Leerstelle also, nur mehr in der Erinnerung zugänglich. Wie hier im Falle der verschiedenen Formen von “Kulturgutverlusten” zu Zeiten von SBZ und DDR.
Im zweiten Schritt steht im Vordergrund, wie versucht wurde, diese Leerstelle in den vergangenen 30 Jahren seit der Wiedervereinigung zu schließen, ausgehend vom erwähnten sogenannten “Vermögensgesetz”. Und inwieweit dieses “VermG” sowie seine juristischen wie politisch-institutionellen Folgen dazu dienen, eine Balance herzustellen, das Unrecht des Unrechtsstaats wiedergutzumachen – oder eben nicht.
Abschließend dann ein Ausblick – auf die deutsch-deutsche Gemengelage, um die Perspektive zu weiten. Und im Vergleich mit den anderen Enteignungskontexten, denen sich die Provenienzforschung weltweit widmet, herauszufinden, was fehlt. Kurz: Was ist in Sachen NS-Raubgut Standard, was bei Kulturgut aus kolonialen Kontexten, das der deutsch-deutschen Provenienzpolitik fehlt? Was also braucht es, damit der Umgang mit jenen Kulturgütern und ihrer Geschichte hilft, eine deutsch-deutsche Balance zu befördern?