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‚Digitale Souveränität‘ ist gegenwärtig ein populärer, wenngleich uneinheitlich
bedienter Begri. Der vorliegende Beitrag diskutiert eine Reformulierung von digitaler
Souveränität aus einer relationalen Perspektive und ausgehend von einem relationalen
Subjekt. Um daran anschließende Fragen verteilter Handlungsmacht in Mensch-
Medien-Konstellationen zu bearbeiten, werden Praxistheorien und der Ansatz
kommunikativer Figurationen als mögliche Zugänge diskutiert.
‘Digital sovereignty’ is currently a popular, although inconsistently used term.
This article is dealing with a reformulation of digital sovereignty from a relational
perspective and is based on a relational subject. In order to deal with subsequent
questions of distributed agency in human-media constellations, theories of practice
and the approach of communicative figurations are discussed as possible access points.
DIGITALE SOUVERÄNITÄT
RELATIONAL DENKEN
ZUR ANALYSE VON SOUVERÄNITÄT
IN MENSCH-MEDIEN-KONSTELLATIONEN
Jane Müller, Paul Petschner, Moritz Tischer und Mareike Thumel
Müller | Petschner | Tischer | Thumel
EINLEITUNG
Zentrale gesellschaliche Entwicklungen, die als
tiefgreifende Mediatisierung (Hepp 2020) oder
Kultur der Digitalität (Stalder 2021) adressiert
werden, gehen unter anderem mit Forderungen
nach einer Privatheitskompetenz (Masur 2020),
nach einer Kompetenz der Datenkritik (Dander
2014) oder nach digitaler Souveränität (Gold-
acker 2017) einher. Während kompetenzbezoge-
ne Ansätze insbesondere wünschenswerte Fer-
tigkeiten der Nutzer*innen digitaler Medien in
Wir danken den Teilnehmer*innen unseres interdisziplinären Theorieworkshops im März 2022 für die konstruk-
tiven Diskussionen und Impulse sowie den Gutachter*innen für ihre ausführlichen Kommentare und kritischen
Hinweise, die jeweils in diesen Beitrag eingeflossen sind.
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MÜLLER | PETSCHNER | TISCHER | THUMEL
den Blick nehmen, wird der Begri der digita-
len Souveränität bisher uneinheitlich verwendet
und dabei gleichermaßen auf Staaten, Organisa-
tionen oder Individuen bezogen. Eine explorati-
ve Literaturanalyse der Autor*innen zeigt eine
weite Verbreitung neoliberaler Forderungen nach
Anpassungen von Menschen an Arbeitsmarkt-
bedürfnisse; häufig wird zudem ‚Digitalität’ le-
diglich als eine zu bewältigende und bewältigba-
re Herausforderung vergegenständlicht (Engel/
Jörissen 2019). Entsprechende Zugänge verkür-
zen etablierte Auseinandersetzungen, wie sie die
Medienpädagogik bereits seit Jahrzehnten bear-
beitet, und werden der Verwobenheit einer Kul-
tur der Digitalität (Stalder 2021) und der relatio-
nalen Anlage des Begries der Souveränität (vgl.
2.1) nicht gerecht. Daher wird in diesem Beitrag
ein relationaler Blick auf digitale Souveränität er-
arbeitet und als Analysezugang vorgeschlagen.
Hierzu argumentieren wir in drei Schritten:
• Zuerst wenden wir uns unter Bezugnahme auf
seine Ideengeschichte und aktuelle Verwen-
dung dem Begri der Souveränität zu und be-
fragen ihn im Hinblick auf die Übertragbar-
keit jeweils angelegter Charakteristika.
• Konsequenz dieser Auseinandersetzung ist die
Grundlegung einer relationalen Subjektfigur,
welche wir als Basis eines relationalen Analy-
sezugangs entwerfen.
• Einen solchen Analysezugang entwickeln wir
ausgehend von zwei sensibilisierenden theo-
retischen Zugängen: Praxistheorien und der
Ansatz kommunikativer Figurationen. Dabei
beziehen wir uns auf ‚Medienpraktiken’ als
geeignete Analysekategorie.
1 DIGITALE SOUVERÄNITÄT
RELATIONALER
MENSCH-MEDIEN-
KONSTELLATIONEN
1.1 EINE KURZE IDEENGESCHICHTE DER
SOUVERÄNITÄT
Der Begri der Souveränität ist etymologisch
vom lateinischen ‚superanus‘ (darüber befindlich,
überlegen) abgeleitet und entstammt ursprüng-
lich „dem theologischen Kontext […], in dem Gott
als allmächtige Quelle des Rechts begrien wur-
de“ (Odzuck 2022, S. 128). Seit dem 16. Jahrhun-
dert gehört er zum zentralen Begrisapparat von
Politik- und Rechtswissenscha und wurde hier
zunächst durch Bodins Absolutismuslehre als un-
teilbare „Letztentscheidungsbefugnis“ des*der
Monarch*in geprägt, in der Folge durch Hobbes‘
Leviathan weitergeführt, wobei neben der nur
von Gott übertroenen Allmacht die Garantie
von Sicherheit im Zentrum stand, und schließ-
lich als Volkssouveränität auf durch Bürger*in-
nen legitimiertes staatliches Handeln übertragen
(Ritzi/Zierold 2019, S. 35). Völkerrechtlich um-
fasst Staatensouveränität die territoriale Integri-
tät, die Entscheidungsfreiheit über die politische
und wirtschaliche Ordnung, die ausschließli-
che Staatsgewalt, das Interventionsverbot sowie
die Staatenimmunität und bezieht sich immer
auf das Verhältnis zu anderen Staaten (Herdegen
2017, S. 1260). Souveränität wurde also von jeher
in Relationen gedacht. Die Annahme von Souve-
ränität als Handlungsmacht findet sich darüber
hinaus bezogen auf Subjekte, wobei „der Mensch
als souveränes Subjekt […] als eine wirkmächtige
(und wirkmächtig gewordene) Chire moderner
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menschlicher Selbstbeschreibungen ausgemacht
werden [kann]“ (Sattler 2005, S. 21).
Neben einer kritischen Auseinandersetzung mit
dem Konzept der Souveränität (vgl. z. B. Meyer
2013) werfen vor allem die Mediatisierung und
ihr Einfluss auf alle Lebensbereiche Fragen auf
(Ritzi/Zierold 2019, 37 f.; Stalder 2021, 203 .).
Diesen wird bisweilen der Begri der digita-
len Souveränität entgegengestellt (vgl. Couture/
Toupin 2019; Hummel et al. 2021). Er findet sich
zunächst im politischen Kontext: als Bestreben
autoritärer Staaten territoriale Integrität auf „di-
gitale Räume” zu übertragen (Budnitsky/Jia 2018)
oder als Anhaltspunkt zur formalen Gestaltung
der Politik westlicher Demokratien (Pohle/Thiel
2020; problematisierend dazu Pinto 2018). Inwie-
fern sich die Begrisverwendungen voneinander
unterscheiden, bleibt in weiten Teilen unklar (Od-
zuck 2022). Es fällt jedoch für den deutschspra-
chigen Raum auf, dass sich digitale Souveränität
nicht mehr allein auf staatliche bzw. völkerrecht-
liche Fragestellungen bezieht. Vielmehr wird sie
hier auch auf Unternehmen, Institutionen oder
Individuen bezogen (vgl. Müller/Kammerl 2022).
Dabei sind für die Perspektive digitaler Souverä-
nität von Subjekten andere Voraussetzungen be-
deutsam als für die von Unternehmen oder Staa-
ten (Christmann-Budian/Geers 2017).
Auseinandersetzungen mit der digitalen Sou-
veränität von Personen sind bisher vergleichs-
weise selten (Stubbe 2017, S. 43). Zwei Zugänge
stehen sich hierbei gegenüber: Die erste Gruppe
rahmt digitale Souveränität entweder ausschließ-
lich oder hauptsächlich als individuell zu lösen-
de Aufgabe (u. a. ARB 2018; Krings 2016; Müller
2016) und verkürzt so die Bedeutung des Begrif-
fes Souveränität. Die zugehörigen Veröentli-
chungen nutzen digitale Souveränität zumeist
als Buzzword ohne weitere Ausarbeitung, um die
Anpassungen Einzelner an Anforderungen des
Arbeitsmarktes zu adressieren (zur Kritik sie-
he etwa Niesyto 2021). Demgegenüber trägt die
zweite Gruppe der Notwendigkeit Rechnung, di-
gitale Souveränität als komplex(er)es Gefüge von
Zusammenhängen zu konzipieren (u. a. Goldacker
2017; Müller et al. 2020; Stubbe 2017). Im Zen-
trum dieser Publikationen stehen neben indivi-
duellen Fähigkeiten auch deren Abhängigkeit
von und Verwobenheit mit sozialen, rechtlichen,
psychologischen und (plattform-)ökonomischen
Aspekten.
Die vorangestellten ideengeschichtlichen Aus-
führungen zur Souveränität unterstreichen zwei-
erlei: Zum einen bezieht sich der Begri immer
auf Fragen nach Handlungsfähigkeiten im Sinne
von Macht und deren Legitimierung. Zum ande-
ren müssen wir in Abgrenzung zu vereinfachen-
den Vorstellungen von digitaler Souveränität
auch diese als ein Gefüge verteilter Handlungs-
macht in vielfältigen Abhängigkeiten konstruie-
ren. Digitale Souveränität im hier verstandenen
Sinne wird daran anschließend relational ge-
dacht. Sie wir Fragen nach den Bedingungen
verteilter Handlungsmacht in Kontexten der Di-
gitalität auf. Der vorliegende Beitrag verfolgt also
eine breite Perspektive auf digitale Souveräni-
tät, für die er einen Analysezugang entwickelt.
Grundlage ist dafür zunächst die Auseinander-
setzung mit der ihr inhärenten Subjektfigur. Wir
plädieren im Folgenden für ein relationales Ver-
ständnis von Subjektivität.
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MÜLLER | PETSCHNER | TISCHER | THUMEL
1.2 RELATIONALE SUBJEKTE ALS
AUSGANGSPUNKT
Der medienpädagogische Diskurs weist – etwa mit
den vielfältigen Ausarbeitungen zu Medienkom-
petenz (vgl. Hugger 2021) und Mediensozialisa-
tion (vgl. Homann/Mikos 2007) – eine lange Tra-
dition handlungstheoretisch fundierter Ansätze
im Anschluss an den klassischen Bildungsbegri
des deutschen Idealismus und der Kritischen The-
orie auf. Das inhärente Leitbild eines autonomen
und emanzipierten Subjektes ist vielfältig erprobt
und erlaubt zentrale Rückschlüsse auf das Selbst-
verständnis der Medienpädagogik. Dennoch wird
das autonome Subjekt im Sinne einer universalen
medienpädagogischen Zieldimension zunehmend
kritisch reflektiert (u. a. Dander 2018; Kammerl
2017). An ein relationales Konzept digitaler Sou-
veränität kann im Anschluss daran die Forderung
gestellt werden, nicht „auf dem Boden tradier-
ter Subjektbegrie das ‚alte’ Subjekt den ‚neuen
Technologien’ entgegenzusetzen“ (Jörissen 2017).
Zwar sind in etablierten handlungstheoretischen
Ansätzen Autonomie und Emanzipation relatio-
nal und kontextual angelegt, jedoch wird mit der
Figur eines relationalen Subjektes die freie und
rationale Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
von Subjekten demgegenüber grundlegend infra-
ge gestellt.
Relationale Subjektmodelle haben ihren Ur-
sprung in poststrukturalistischen, machtkri-
tischen Einwürfen, wie etwa den Beiträgen
Foucaults, im Kontext des Streits um das post-
moderne Subjekt und dessen Dezentrierung (vgl.
Zima 2017). Das Subjekt erweist sich hierbei als
„abhängig von gesellschalich-kulturellen Struk-
turen, die ihm nicht äußerlich sind und in deren
Rahmen es seine Gestalt jeweils wechselt” (Reck-
witz 2021, S. 17). Auch der „soziologische[.] Streit
zwischen Handlungs- und Struktur- bzw. auch
Systemtheorie” (Ricken 2013, S. 74) sensibilisier-
te für eine Abkehr von primär subjektivistischen
und objektivistischen Theorien hin zu relationa-
len Ansätzen, etwa im Anschluss an Arbeiten von
Bourdieu und Elias. In Folge dieser Diskurssträn-
ge werden in subjektanalytischen Ansätzen Sub-
jekte „weder als universale Voraussetzung noch
bloß als determiniertes Produkt” (ebd.) betrach-
tet. Das relationale Subjekt bietet als Analysedi-
mension die Möglichkeit, seine Verflochtenheit in
und mit sozialen Zusammenhängen unterschied-
licher Größe ebenso zu berücksichtigen wie sei-
ne Verwobenheit mit Medieninhalten, -techno-
logien, -organisationen und -infrastrukturen,
wobei Letztere vor dem Hintergrund gegenwär-
tiger medienpädagogischer Fragestellungen an
Bedeutung gewinnen. Aus der Fülle zu konstatie-
render Entwicklungen werden für die Argumen-
tation die drei folgenden herausgehoben:
• Datafizierung (Hepp 2016) verweist auf die
kontinuierliche Erhebung von Daten. Sie be-
gleitet die Verwendung digitaler Technologien
(im Hintergrund) ohne Möglichkeiten der Nut-
zer*innen, sich vollständig zu entziehen. Die
hinterlassenen digitalen Spuren werden ag-
gregiert und mithilfe von Big Data Analytics
ausgewertet.
• Damit entsteht die Grundlage dessen, was
Stalder als Algorithmizität fasst, bei welcher
Algorithmen Daten strukturieren und sortie-
ren und so Abhängigkeiten schaen und zu-
gleich zur Voraussetzung persönlicher Hand-
lungsfähigkeit avancieren (2021, S. 96).
• Der zugrundeliegende Code ist dabei nicht als
neutral oder egalitär zu verstehen, sondern
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beeinflusst die Art und Weise der Nutzung
und der Wahrnehmung des Internets ebenso
wie die Möglichkeiten Einzelner, sich Gehör zu
verschaen – eine Entwicklung, die Verstän-
dig et al. als zerolevel digital divide rahmen
(2016, S. 52 f.).
Mit der Grundlegung eines relationalen Subjek-
tes als Ausgangspunkt erönet sich die Chance,
Handlungsmacht relational zu konzipieren und
tradierte Subjektbegrie der Medienpädagogik
vor dem Hintergrund gewandelter Ausgangs-
situationen zu hinterfragen (vgl. Dander 2018,
S. 39 .). Sie ermöglicht zudem einen „Ausweg
aus dem Dilemma, das Selbst entweder als auto-
nomes Subjekt zu fassen, das aber immer schon
in der Welt verhaet ist, oder es als technisch
oder sozial determiniertes Wesen zu verstehen,
das aber nicht in den funktionalen Zuschreibun-
gen vollständig aufzugehen mag” (Allert et al.
2017, S. 15).
Der Begri der Souveränität (vgl. 1.1) kann in
diesem Zusammenhang für eine Abkehr der Di-
chotomie klassischer Subjekttheorien von Selbst-
und Fremdbestimmung (vgl. Ricken 2013, S. 75 f.)
sensibilisieren und lässt sich entsprechend sinn-
voll mit der zuvor herausgearbeiteten Annahme
einer Verteilung von Handlungsmacht zusam-
mendenken. Die bisher formulierten Annahmen,
konkret die Wahl eines relationalen Zugangs, die
Fokussierung verteilter Handlungsmacht und die
Grundlegung einer relationalen Subjektfigur, er-
fordern nun eine konzeptionelle Verknüpfung. Im
Anschluss daran widmet sich der folgende Ab-
schnitt zwei theoretischen Zugängen, die hierfür
geeignet scheinen und es darüber hinaus erlau-
ben, auch soziale wie technisch-mediale Elemen-
te zu berücksichtigen.
1.3 RELATIONALE
MENSCH-MEDIEN-KONSTELLATIONEN
Für die weitere Ausarbeitung eines Analysezu-
gangs mit dem Ziel, digitale Souveränität greif-
bar zu machen, referiert der Beitrag im Folgenden
zwei theoretische Ansätze: (1) Praxistheorien,
wie sie in aktuellen für die Medienpädagogik re-
levanten Arbeiten aufgegrien werden sowie
(2) den Ansatz kommunikativer Figurationen.
Aufgrund ihrer relationalen Anlage lassen sich
unter diesen Zugängen Ansatzpunkte für die
weitere grundlagentheoretische Erörterung
identifizieren.
(1) Theorien sozialer Praxis und ihre heterogenen
Ausarbeitungen werden in der Medienpädago-
gik zunehmend aufgegrien (einen Überblick lie-
fern etwa Bettinger/ Hugger 2020). Im Zentrum
stehen dabei Praktiken als „temporally unfolding
and spatially dispersed nexus of doings and say-
ings“(Schatzki 1996, S. 89). Praktiken sind ent-
sprechend situativ verankert und nur als solche
verstehbar. Ihr Potenzial im Kontext dieses Bei-
trages entfalten Praxistheorien vor allem auf-
grund ihrer generell relationalen Anlage. Hierbei
berücksichtigen sie „Formen des Zusammenwir-
kens heterogener Elemente“ (Bettinger/Hugger
2020, S. 3), welche nicht nur Individuen, son-
dern auch größere soziale Verflechtungen oder
nicht-menschliche Akteure sein können. Damit
erönet ein praxeologischer Zugang auch die Be-
rücksichtigung von Medien in ihren unterschied-
lichen Rollen in sozialen Zusammenhängen: etwa
als technische Artefakte, als (häufig unsichtba-
re) Akteure (Blackboxes: Algorithmen; Code), als
Manifestation diskursiver Praktiken oder als Or-
ganisationen. Neben der situativen Verankerung
und der relationalen Anlage markiert vor allem
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MÜLLER | PETSCHNER | TISCHER | THUMEL
die Hinwendung zu Fragen der körperlichen Aus-
führung und der Materialität eine Besonderheit
von Praxistheorien. Praxistheoretische Perspek-
tiven nehmen dabei Regelmäßigkeiten und Be-
harrlichkeiten von Praxis als Einheiten von So-
zialität sowie die performative Instabilität und
Varianz innerhalb von konkreten Praktiken in den
Blick (Alkemeyer/Buschmann 2016). Neben Fra-
gen nach sich erhaltenden Machtverhältnissen
können so auch „Veränderungsprozesse und die
Entstehung von Neuem, Subversion und Widers-
tändigkeit in den Blick“ genommen werden (Bet-
tinger/Hugger 2020, S. 5). Somit rücken mediale,
kommunikative bzw. Medienpraktiken als soziale
Praktiken in den Fokus der Analyse (vgl. 1.4).
(2) Der Ansatz kommunikativer Figurationen
(Hepp/Hasebrink 2018) wurde in Anlehnung an
Elias‘ Figurationssoziologie (1971) mit dem Ziel,
Mediatisierungsprozesse empirisch zu erforschen,
entwickelt. Elias beschreibt Menschen in „ihrer
elementaren Ausgerichtetheit [...] und ihrer Ab-
hängigkeit voneinander“ (ebd., S. 12). Die sich so
ausformenden Interdependenzgeflechte bezeich-
net Elias als Figurationen. Er charakterisiert sie
als klar umgrenzt, jedoch in stetigem Wandel und
in sich ebenfalls verändernden Beziehungen zuei-
nander. Vor dem Hintergrund einer tiefgreifenden
Mediatisierung entwickeln Hepp und Hasebrink
(2018) Elias‘ Konzept als kommunikative Figura-
tionen weiter. In Rekurs auf praxistheoretische
Grundlegungen arbeiten sie dabei kommunika-
tive Praktiken als Basis einer sich verändernden
Medienumgebung und als grundlegendes Element
ihres theoretischen Konzeptes aus (ebd., S. 26 .).
Diese seien vor dem Hintergrund medialer Omni-
präsenz häufig gleichzeitig Medienpraktiken. Im
Gegensatz zu verbreiteten praxeologischen An-
sätzen beziehen sich die Autoren jedoch weder
auf situative noch auf explizit körperliche Reali-
sierungen dieser Praktiken oder deren Materia-
lität. Stattdessen setzen sie eine bestimmte ‚Ak-
teurskonstellation‘, ein figurationsspezifisches
Medienensemble und eine thematische Rahmung
als Charakteristika kommunikativer Figuratio-
nen ein (ebd.). Im Zentrum des Ansatzes steht die
Analyse der Beziehungen zwischen den beteilig-
ten Akteuren und ihres Wandels sowie die Frage,
inwiefern Medien zur Ausgestaltung dieser Bezie-
hungen in Gebrauch genommen werden. In ihrer
ursprünglichen Konzeption des Ansatzes schla-
gen die Autoren zudem vor, kommunikative Fi-
gurationen im Hinblick auf das Wechselspiel von
Abgrenzung und Zugehörigkeit einerseits und von
Macht und Regeln andererseits zu kontextuali-
sieren (Hepp/Hasebrink 2013). Die Anlage „fluk-
tuierender Machtbalancen” (Elias 1971) verweist
dabei auf eine Eignung des Zugangs, um verteilte
Handlungsmacht zu analysieren.
Der notwendigerweise stark verkürzte Überblick
über die beiden theoretischen Konzepte oen-
bart Brüche, etwa was die Perspektive auf die
Rolle von Medien betrit. Allerdings ergeben sich
neben einem bereits zuvor unterstrichenen rela-
tionalen Zugang und der Perspektive auf verteil-
te Handlungsmacht weitere Anknüpfungspunkte
für einen Analysezugang zu digitaler Souveräni-
tät: So wird deutlich, dass situative Praktiken he-
terogener menschlicher und nicht menschlicher
Akteur*innen, welche in wechselseitigen Abhän-
gigkeiten stehen (wir sprechen im Folgenden von
Mensch-Medien-Konstellationen), ein lohnender
Gegenstand empirischer Untersuchungen sein
können. Demgegenüber müssen Fragen nach der
Bedeutung der thematischen Rahmung, wie sie
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Hepp und Hasebrink vorschlagen, und der mul-
tiplen Agencies aller Akteur*innen, die an der
Mensch-Medien-Konstellation beteiligt sind, noch
ausgearbeitet werden. Oen bleibt damit zunächst
auch, in welchem Verhältnis beide zueinander
stehen.
Deutlich wurde insgesamt, dass ‚Medienprakti-
ken‘ eine Schnittmenge beider Ansätze bilden. Sie
stehen deshalb nachfolgend im Zentrum der wei-
teren Ausarbeitungen.
1.4 MEDIENPRAKTIKEN ALS MÖGLICHE
ANALYSEKATEGORIE
Wenngleich sich Konstrukte von Praktiken mit
Medienbezug großer Beliebtheit erfreuen, mangelt
es an einer dezidierten Auseinandersetzung mit
ihren theoretischen Grundlagen (Gentzel 2015;
auch Reißmann 2019). Im Folgenden erarbeiten
wir daher ein Verständnis von Medienpraktiken,
welches an unsere Vorüberlegungen anschließt
und Zugänge zur empirischen Analyse ermöglicht.
Couldry (2004) schlägt vor, Medien in der For-
schung nicht mehr als Texte oder Institutionen,
sondern als Praktiken zu untersuchen und spitzt
dies in der Frage zu, welche doings und sayings
Menschen über verschiedene Situationen und
Kontexte hinweg in Relation zu Medien setzen.
Dabei versteht er Medien und ihre Produkte als
ordnend für das soziale Leben und formuliert für
künige Forschung den Anspruch, die Reichwei-
te dieser Ordnungsmacht für andere – bzw. nicht-
mediale – Praktiken auszuloten (ebd.).
Dieser Ansatz wird gegenwärtig um eine praxis-
theoretische und an der Akteur-Netzwerk-Theo-
rie orientierten Ausrichtung auf Materialität,
Performativität und Infrastruktur der Medien er-
weitert (Dang-Anh et al. 2017; Wieser 2020). In
Anschluss an Schüttpelz und Gießmann werden
Medien als „Konstellationen von Kulturtechni-
ken und Prozesse einer verteilten und delegier-
ten Handlungsmacht“ (2015, S. 8) aufgefasst.
Dadurch schließen die Praktiken nicht nur den
menschlichen Umgang mit Medien ein, sondern
auch den medientechnischen Gebrauch des Men-
schen und konstituieren sich daher wechselseitig
erst in der Praxis (Wieser 2020).
Die Untersuchung von Medienpraktiken lässt
sich nach Wieser (2020; vgl. auch Dang-Anh et al.
2017) insbesondere als eine Forschungshaltung
beschreiben, die Wie-Fragen vor das Was und
Warum stellt. Dabei steht im Fokus, was Men-
schen im Alltag mit Medien tun und wie dies über
unterschiedliche Situationen hinweg auf größere
Kontexte („übersituative Praxis“) verweist (ebd.).
Dang-Anh et al. (ebd.) beschreiben Medienprakti-
ken als situiert, körperlich, zeichenha, prozessual,
medienübergreifend, infrastrukturiert, historisch
und soziokulturell und vermeiden so vorab ge-
setzte theoretische Fokussierungen auf Einzel-
medien und -Personen (ebd.). Daneben verweisen
sie auf destabilisierende Momente in Medien-
praktiken, welche die zugrundeliegenden (sonst
nicht in Erscheinung tretenden) Infrastrukturen
sichtbar werden lassen (ebd., S. 11).
Mit der Veränderlichkeit von Praktiken befassen
sich Kannengießer und Möller (2021). Sie entwi-
ckeln mit kritischen Medienpraktiken einen Ana-
lyserahmen, um alternative Praktiken im alltäg-
lichen Umgang mit Medien analytisch zugänglich
zu machen und ihren politischen Gehalt zu beto-
nen. Sie werden als Reflexion und Entwicklung
von alternativen Routinen von Akteur*innen ver-
standen, um damit Prozesse der Mediatisierung,
Digitalisierung und Datafizierung mitzugestalten
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MÜLLER | PETSCHNER | TISCHER | THUMEL
(ebd.) und umfassen Praktiken, in denen Men-
schen eine Veränderung von Medientechnolo-
gien bewusst anstreben (acting on) ebenso, wie
das Aussparen von Medienpraktiken, um dadurch
Kritik zu üben (opting out) (siehe auch Missome-
lius 2018).
Von den wenigen empirischen Arbeiten, welche
Medienpraktiken theoretisch ausgearbeitet haben,
sind die Auseinandersetzungen mit spezifischen
Vergemeinschaungen (Nachhaltigkeit: Kannen-
gießer 2022; digitalen Nomaden: Allert 2021) oder
mit konkreten über digitale Angebote verwirklich-
ten sozialen Praktiken (Erinnerungskultur: Schei-
cher 2021; Protest: Dang-Anh 2019; Emotionen:
Bareither 2019) besonders interessant. Über alle
Untersuchungen hinweg findet sich ein breites
Spektrum methodischer Zugänge. Dabei kommen
ethnographische Verfahren häufig vor.
Deutlich wird, dass es bisher an empirischen Un-
tersuchungen zu Medienpraktiken mangelt, wel-
che diesen eine theoretische Auseinandersetzung
zugrundelegen. Innerhalb existierender Ansät-
ze häu sich der Feldzugang über ethnografi-
sche Verfahren. Ob ein vergleichbares methodi-
sches Vorgehen auch für die Auseinandersetzung
mit Fragen nach verteilter Handlungsmacht in
Mensch-Medien-Konstellationen geeignet ist,
muss sich in konkreten empirischen Analysen
erst noch zeigen.
2 FAZIT: DIGITALE
SOUVERÄNITÄT AUF DEM
PRÜFSTAND
Die Auseinandersetzung mit dem Wandel von
Gesellscha, Kultur und Kommunikation unter-
streicht, dass heutige Mensch-Medien-Konstel-
lationen sich auf verschiedenen Ebenen subs-
tanziell von vorausgegangenen Konstellationen
abheben (vgl. 1.2). Die im Themenhe aufgewor-
fene, an diese Ausgangssituation anschließende,
Frage nach der Notwendigkeit neuer Leitbilder
für die Medienpädagogik greifen wir im vorlie-
genden Beitrag mit dem Ziel auf, einen Zugang
zur empirischen Analyse der häufig nur theore-
tisch beschriebenen Veränderungen vorzuschla-
gen. Zu diesem Zweck arbeitet sich der Beitrag
am Begri der digitalen Souveränität ab, dessen
Aufkommen ebenfalls als Ergebnis veränderter
Ausgangssituationen des menschlichen In-der-
Welt-Seins gerahmt werden kann.
(1) Zunächst widmen wir uns dem Begri der
Souveränität, wie er zuerst im Zusammenhang
politischer und völkerrechtlicher Auseinander-
setzungen etabliert und dann auf eine individu-
elle Perspektive übertragen wurde. Anschlie-
ßend beleuchten wir eine Neu-Ausrichtung des
Konzeptes im Kontext des Digitalen. Dabei argu-
mentieren wir, dass die Annahme einer absoluten
(digitalen) Souveränität wenig tragfähig ist und
verweisen demgegenüber auf Relationalität der
Souveränität von Subjekten.
(2) Anschließend problematisieren wir die Grund-
legung eines starken, generell handlungsfähigen
Subjektes und die Zuschreibung alleiniger Hand-
lungsmacht im Sinne von Souveränität zu diesem.
Als mögliche Schlussfolgerung schlagen wir vor,
auf die Figur eines relationalen Subjektes zurück-
zugreifen, das konsequenterweise nur relative –
weil relationale – Souveränität erlangen kann.
(3) Um die damit aufgeworfenen Prämissen ange-
messen abzubilden, schlagen wir einen praxisthe-
oretisch und figurationssoziologisch informierten
Analysezugang vor. Damit rücken Medienprakti-
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ken als Analyseeinheiten für Fragen nach digita-
ler Souveränität in den Fokus.
In Abgrenzung zu einer absoluten Souveränität
(unabhängiger) Individuen schlagen wir vor, digi-
tale Souveränität als verteilte Handlungsmacht in
relationalen Mensch-Medien-Konstellationen zu
analysieren, die sich in Medienpraktiken zeigen
kann. Digitale Souveränität stellt sich dabei – so
vermuten wir – nie absolut, sondern stets höchs-
tens relativ und situativ ein. Dies schließt explizit
die Möglichkeit digitaler Un-Souveränität ein.
Dezidierter formuliert Reißmann, dass souverä-
ne Medienpraxis weniger beteiligten menschli-
chen Akteur*innen, als vielmehr den erweiter-
ten Handlungseinheiten zuzurechnen sei. Hierfür
müssten aus der Praxis heraus Wertmaßstäbe
konkretisiert werden (2019, S. 289).
Ohne mit dem Beitrag bereits methodologische
Herausforderungen und Anschlussfragen als ge-
klärt betrachten zu wollen, schlagen wir Medien-
praktiken als geeignete Analyseeinheit für Fra-
gen nach digitaler Souveränität vor. Ob sich eine
(relative) Souveränität in Praktiken, die von Digi-
talität gekennzeichnet sind, finden lässt, wo sie zu
finden bzw. wem sie zuzuschreiben ist und wel-
chen Einflüssen sie unterliegt, müssen in der Fol-
ge empirische Analysen zeigen.
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