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„Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts“ – zur Dynamik des institutionellen Antiziganismus in der kommunalen Praxis

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Abstract

Mehrere lokale Fallstudien verweisen übereinstimmend darauf, dass sich im Zusammenhang mit der sogenannten EU-Südosterweiterung 2007 europaweit ein neuer Rassismus herausgebildet hat. Dieser neue Rassismus richtete und richtet sich in Deutschland in erster Linie gegen eine als „Armutszuwanderung“ stigmatisierte EU-Migration rumänischer und bulgarischer „Roma“. Obwohl dieser „Armutszuwanderungsdiskurs“ insbesondere in urbanen Räumen wirkt, sind die damit verbundenen Praktiken, Routinen und Strategien kommunaler Akteur:innen im deutschsprachigen Kontext bisher wenig erforscht. An dieses Forschungsdesiderat anknüpfend stellt dieser Beitrag empirische Befunde aus einem Forschungsprojekt über die Mechanismen des institutionellen Antiziganismus in einer westdeutschen Großstadt vor. Im Kern verweisen die Forschungsergebnisse auf völlig unangemessene institutionelle Routinen kommunaler Verwaltungen, während Handlungs- und Ermessensspielräume systematisch zum Nachteil von als „Roma“ gelabelten EU-Migrant:innen ausgelegt werden. Handlungsleitend ist hierbei ein teils versteckter, teils offener antiziganistischer Gefahrendiskurs, wodurch die soziale und rechtliche Teilhabe ungewünschter Newcomer:innen an der Stadtgesellschaft nachhaltig verhindert wird.
Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts“–zur
Dynamik des institutionellen Antiziganismus in der
kommunalen Praxis
Tobias Neuburger
Zusammenfassung: Mehrere lokale Fallstudien verweisen übereinstimmend darauf, dass
sich im Zusammenhang mit der sogenannten EU-Südosterweiterung 2007 europaweit ein
neuer Rassismus herausgebildet hat. Dieserneue Rassismus richtete und richtet sich in
Deutschland in erster Linie gegeneine als Armutszuwanderungstigmatisierte EU-Migra-
tion rumänischerund bulgarischer Roma.Obwohl dieser Armutszuwanderungsdiskurs
insbesondere in urbanenRäumen wirkt, sind die damit verbundenen Praktiken, Routinen und
Strategien kommunaler Akteur:innen im deutschsprachigen Kontext bisher wenig erforscht.
An dieses Forschungsdesiderat anknüpfend stellt dieser Beitrag empirische Befunde aus
einem Forschungsprojekt über die Mechanismen des institutionellen Antiziganismus in einer
westdeutschen Großstadt vor. Im Kern verweisen die Forschungsergebnisse auf völlig un-
angemessene institutionelle Routinen kommunaler Ve rwaltungen, während Handlungs- und
Ermessensspielräume systematischzum Nachteil von als Romagelabelten EU-Migrant:
innen ausgelegt werden. Handlungsleitendist hierbei ein teils versteckter, teils offener anti-
ziganistischer Gefahrendiskurs, wodurch die soziale und rechtliche Teilhabe ungewünschter
Newcomer:innen an der Stadtgesellschaftnachhaltig verhindert wird.
Schlüsselbegriffe: Institutioneller Antiziganismus, Rassismus,EU-Migration, EU-Binnen-
grenzregime, kommunale Praxis, Stadtforschung
Title: Projection screen for right-wing ideology“–on thedynamics of institutional Anti-
gypsyism in municipal practice
Summary: As previous local case studies indicate, anew racism has emerged Europe-wide in
the context of EU south-east enlargement 2007 especially in the local and municipal sphere. In
the German case this new racism is primarily directed against an EU-internal migration of
Romanian and Bulgarian Romastigmatized as poverty immigration.Nevertheless, re-
lated practices, routines and strategies of municipal actors have hardly been researched so far
for the German context. Following up on this desideratum, this article presents empirical
findings from aresearch project on the mechanisms of institutional Antigypsyism in alarge
West German city. Based on extensive fieldwork the research results refer to inappropriate
institutional practices that can be understood as municipal strategies of securitizing and
racializingEUmigrants labelled as Roma.
Keywords: institutionalAntigypsyism, racism, EU migration, EU internal border regime,
municipal practice, urban research
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung,Jg. 2, Heft2/2022, 215 235 https://doi.org/10.3224/zrex.v2i2.03
1Einleitung
Das Gespenst der Migration ist gefährlich,diagnostiziert Serhat Karakayali (2015: 11),
weil es die jeweils existierenden sozialen und politischen Ordnungen durch eine beständige
Verschiebung ihrer bevölkerungspolitischen Grundlagen durcheinanderbringt.Bedrohlich
erscheint dieses Gespenst insbesondere dann, wenn wie Étienne Balibar am Beispiel der
postkolonialen Konstellation Frankreichs und der maghrebinischen Arbeitsmigration be-
merkte Migrant:innen politischeund soziale Rechtereklamieren.Dennder Status des
eingewanderten Arbeitersim nationalstaatlichen Gesellschaftsgefüge wird zunächst durch
einen absolute[n]Zwangdefiniert, als reine Arbeitskraft[]und sonst nichtszu gelten
als reine Arbeitskraft,deren Rechtsanspruch auf Anwesenheitund deren Lebensbe-
dingungen(Balibar1993: 45 f.)weitgehend von der Anerkennung dieses ökonomischen
Status abhängen. Entsprechend ist der Status der Migrant:innen durch eine Situation juris-
tischer Minderwertigkeitgeprägt und sie befinden sich in der Lage eines Paria,der eines
Teils der Rechte beraubt ist, die die anderen[]als Staatsbürger (sogar noch als beherrschte)
genießen(Balibar 1993: 48).
Augenfälligist also, dass die sozialen und politischen Ordnungen keineswegsnotwen-
digerweiseden migrationsbedingten Verschiebungen ihrer bevölkerungspolitischen Grund-
lagen Rechnung tragen müssen. Tatsächlich verweist die rechtliche Stellung der Migrant:
innen demgegenüber auf ein Herrschaftsverhältnis, das sich in der Koexistenz zweier un-
gleicher Bevölkerungen, einer herrschenden und einer beherrschten, auf ein und demselben
Territorium(Balibar 1993: 51) ausdrückt. Es artikuliert sich insbesondere in der rechtlich
prekären Stellung der Migrant:innen und konstituierteine innere Grenze(Balibar 1993: 55),
die ihnen grundlegende soziale und politische Rechte verweigert und vorenthält. Dieser
apartheidsähnliche Ausschluss, der als Ausschluss durch Einbeziehung organisiert ist (vgl.
Wallerstein 1995: 102), wird nicht einfach nur durch die Wissensbestände eines neuen Ras-
sismus begründet, sondern durch sie geradezu unsichtbar gemacht. Die rechtliche Un-
gleichbehandlungfindet ihre projektive Entsprechung und Legitimierung im rassistischen
Gerede über die kulturelle Distanz(Balibar 1993: 42) und angebliche Unvereinbarkeit von
Einwanderungsgesellschaftund nationaler Gemeinschaftder Einheimischen.
Vergleichbare Dynamiken, wie sie Balibar für die postkoloniale französische Konstel-
lation diagnostizierte, können auch im Prozess der sogenannten EU-Südosterweiterung be-
obachtet werden. Nach dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus wich der
anfänglicheOptimismus über die Aussichten einer Wiedervereinigung der westlichen und
östlichen Teile Europasfrühzeitig tiefgreifenden Sorgenvor einer unkontrollierten Mi-
gration aus den postsozialistischen Staaten(van Baar 2017:106) in den Westen. Gegenstand
besonders angstbesetzter Gefährdungsnarrationen war die Sorge vor einer massenhaften
Migration von Roma1(vgl. van Baar 2011:153 ff). Der Grundgedanke der transnationalen
Roma-Minderheitenpolitik im Vo rfeld der EU-Osterweiterung 2004,die ursprünglich
ebenfalls den drei Jahre später realisierten EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens umfassen
1Dieser Beitrag behandelt die institutionelle Dynamik von antiziganistischen Zuschreibungsprozessen. Für in-
stitutionellvermittelte Etikettierungspraktiken ist es nicht entscheidend, ob sich die davon betroffenen Men-
schen tatsächlich auch als Rom:nja selbstidentifizieren. Sofern in diesem Aufsatz nicht von Subjekten, sondern
von Zuschreibungsprozessen die Rede ist, werden die entsprechenden Stigma-Kategorien in Anführungszeichen
gesetzt.
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sollte, beruhte daher in erheblichemMaßeauf einer politischen Handlungsrationalität, die
auf eine Verhinderung von Migration(van Baar2017:113) abzielte.
Mehrere lokale Fallstudien aus unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten verweisen über-
einstimmenddarauf, dass sichimZusammenhangmit der europäischen Integration, mit dem
Abbau der Grenzen innerhalb der EU und der sogenannten EU-Südosterweiterung 2007
europaweit ein neuerRassismus herausgebildet hat (vgl. exemplarisch Matras 2015;Picker
2017; Persdotter 2019). Ein neuer Rassismus, der sich in Deutschland in erster Linie gegen
eine als Armutszuwanderungstigmatisierte EU-Migration richtete und richtet und mit
antiziganistischen Wissensbeständenbegründet wird. Die Konjunktur dieses migrationspo-
litischen Problemdiskurses lässt sich auch anhanddes öffentlichen Sprachgebrauches nach-
zeichnen. Um nur einige wenige Beispiele zu nennen: Das geflügelte Wort Sozialtourismus
avancierte zum Unwort des Jahres 2013 (vgl. Lipp 2014). Im Europawahlkampf 2014 pla-
katierte die NPD den Slogan Wirsind nicht das Sozialamt der Weltund die AfDsekundierte
auf ihren Plakaten nahezu gleichlautend Wirsindnicht das Weltsozialamt(vgl. Augstein
2014). Auf einer CSU-Klausurtagung Anfang 2014 wurde die programmatische Losung Wer
betrügt, der fliegt(vgl. Schuler 2014)ausgegeben und wenig später positionierte sich
Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Worten Die EU ist keine Sozialunion(vgl. Hai-
merl 2014). Bereits 2011 versprach der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer
in einer Redebeim politischen Aschermittwoch der CSU, dass wir uns in der Berliner
Koalition []bis zur letzten Patrone [sträuben] und niemals nachgeben, dass wir eine Zu-
wanderungindie deutschen Sozialsysteme bekommen(vgl. Vo satka 2018) und 2015 heizte
er dort, wie schon 2011 auf dem Deutschlandtag der Jungen Union, der Parteibasis mit den
Worten Wirsind nicht das Sozialamt für die ganze Welt(vgl. Munzinger 2015) ein.
Rückblickend kann festgestellt werden, dass dierechte Stimmungsmache gegen Ar-
mutszuwandererund Sozialtouristenzwar bereits unmittelbar nach den 2007 erfolgten EU-
Beitritten Rumäniens und Bulgariens einsetzte, aber erst mit einigen Jahren Verzögerung auch
bundesweit die Rhetorik des politischenTagesgeschehens zu dominieren begann. Dies hat
insbesondere damit zu tun, dass der (sozial)rechtliche Ausschluss der neuen Unionsbürger:
innen in einem Übergangszeitraum von sieben Jahren weitgehend aufrechterhalten werden
konnte, ihre Freizügigkeitsrechte erheblich eingeschränkt blieben und dieNiederlassung in
Deutschland damit entscheidend erschwert wurde. So bewahrheitet sich auch am Beispiel der
EU-Migration die eingangs skizzierteBeobachtung, dass das Gespenst der Migration dann
bedrohlich wird, wenn bestehende Macht- und Ohnmachtsverhältnisse in Bewegung geraten.
Bedrohlich erscheint das Gespenst der Armutszuwanderungvor allem deshalb, weil sie
zugleich eine ungewünschte und eine mit weitreichenden individuellen Freiheitsrechten
ausgestattete Migration von Unionsbürger:innen ist.
In diesen Kontext ist auch ein medial viel beachtetes Positionspapierdes Deutschen
Städtetages (2013) einzuordnen, das auf die Arbeit einer Arbeitsgruppe Zuwanderung von
Menschen aus Rumänien und Bulgarienzurückging, in der rund 25 besonders von der
sogenannten Armutszuwanderung betroffene Städte mitarbeiteten(Deutscher Städtetag
2015: 10). Angesichts der auslaufenden Übergangsregelungen befürchtete der Deutsche
Städtetag (2013: 3) in seinem Positionspapier zu den Fragen der Zuwanderung aus Rumänien
und Bulgarieneine nicht zu bewältigende Völkerwanderung von Unionsbürger:innen, deren
Einreiselediglich offiziell []zum Zweckeder Arbeitssucheerfolge. Als besonderes
Problem wurden hierbei im Jargon eines kulturellen Rassismus, der mit antiziganistischen
Differenzkonstruktionen operiert zudem die sozialisationsbedingten Erfahrungshorizonte
217T .Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
benannt, die eine Integration erheblich erschweren(Deutscher Städtetag 2013: 3) und
letztlich unmöglich machen würden.
Besondere Sorgen bereitetedem großstädtischen Spitzenverband vor allem der Erhalt
des sozialen Friedensinder Stadtgesellschaft(Deutscher Städtetag 2013:4), der nicht nur
durch dieals Armutszuwandererstigmatisierten EU-Bürger:innen, sondern darüberauch
durch rechte Akteur:innen herausgefordert werde. Entsprechend verwiesen die Autor:innen
des Positionspapiers auf ein Gefährdungspotential,das dadurch entstehe, dass diePro-
bleme vor Ort als Projektionsfläche für rechtsextremesGedankengut(Deutscher Städtetag
2013: 10) dienten. Aus dieser Feststellung folgerten die Autor:innen allerdings nicht, dass der
rechten Stimmungsmache und den antiziganistisch begründeten Mythen über die Armuts-
zuwanderungentschieden entgegenzutreten sei. Sondern im Gegenteil wurde einer Logik
des Appeasements folgend die Ausweitungder institutionellen Diskriminierungunge-
wünschter EU-Migrant:innenund damit ihr rechtlicher Ausschluss aus der Gemeinschaft der
Bürger:innen eingefordert.
Auch hier eröffnet sich wiederum eine Parallele zur eingangs dargestellten postkolonialen
Konstellation. Es ist,sokritisiert Balibar (1993: 51), als habe sich Frankreich unter dem
Druck der Befreiungsbewegungen der Dritten Welt, []nur unter Mitnahme der produktiven
Faustpfänder zurückgezogen, des Quantums an Arbeitskraftnämlich, das zur Aufrechter-
haltung seines Weltmacht-Status notwendig ist.Und tatsächlich sind auch im Falle der
befreitenund in die europäische Familie zurückgekehrtenpostsozialistischen EU-Mit-
gliedsstaaten manche Migrant:innen durchaus willkommen. Dreh- und Angelpunktdes Ar-
mutszuwanderungsdiskursesist hierbei anknüpfend an die Grundfreiheiten der Europäi-
schen Union(vgl. Schubert/Klein 2018) die ökonomisch motivierte Unterscheidung er-
wünschter Formen der Zirkulation von Personen, Kapital, Waren und Dienstleistungenvon
unerwünschten Formen ihrer Zirkulation.Diese institutionelle Unterscheidungspraxis hat sich
im Zuge der EU-Osterweiterung als Einfallstor antiziganistischer Ressentiments erwiesen
(vgl. u.a. End 2014). Unter Rückgriff auf tradierte antiziganistische Wissensbestände werden
Romaaber nicht einfach nur als in besonderer Weise kulturell rückständig, sondern viel-
mehr auch, und das ist entscheidend für ihre negative Schlüsselrolle(Heuß 1996: 112) in
repressiven Migrationsdiskursen, als exzessive Nomadenund arbeitsscheue Parasiten
gebrandmarkt.2
2Migrationspolitische Gefahrendiskurse und Ausschluss aus der
Gemeinschaftder Bürger:innen
Dieses antiziganistische Muster begleitet migrationspolitische Gefahrendiskurse nicht erst seit
gestern, sondern es ist aus der Geschichte wohlbekannt. [D]ie Präsentation der Roma als der
definitiv asozialen Gruppe schlechthin‘“ übernimmt in unterschiedlichen historisch-poli-
tischen Konstellationen dabei stets dieselbe Funktion: Die von dieser Gruppe angeblich
ausgehende Gefahrdient der partei- und milieuübergreifenden Einstimmung auf Abwehr
und Bekämpfung von Asozialen, Wirtschaftsflüchtlingen und Scheinasylanten‘“ (Heuß
2Hierin begründet sich auch der Sachverhalt, dass dieser migrationspolitische Gefahrendiskurs als Artikulation
von Antiziganismus begriffen werden kann.
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung, Jg. 2, Heft2/2022, 215235218
1996: 112). Der Antiziganismus stellt folglich nicht nur ein in Gedankengut und Diskursen
eingeschliffenes Schemadar, sondern er entfaltet seine Wirkung darüber hinausgehend
auch auf der politisch-rechtliche[n] Ebene,indem er auf den Ausschluß der Sinti und Roma
aus der Gemeinschaftder Bürger und Staatsbürger drängt(Maciejewski 1996: 11 und 17).
Mit solchen Feindbildkonstruktionen und im Gerede von der fortgesetzte[n] Anpas-
sungsverweigerung‘“ wird Gewalt und Ausgrenzung nicht einfach nur legitimiert, sondern sie
sind zudem wie Wolfram Stender (2016: 25) am Beispiel der repressivenAsyldebatten seit
den 1990ern argumentiert in eine neue postnazistische Schuldabwehrformationeinge-
bettet. Diese besteht darin, dass der mühsame und konfliktreiche Prozess der Anerkennung
der historischen Schuld heute durch die Verweigerung der Anerkennung rassistischer Ver-
folgung der migrierenden Roma konterkariert(Stender2016: 26) wird: Die Umschuldung
(Geisel 1984) wird unter den veränderten migrationsgesellschaftlichen Bedingungen so or-
ganisiert, dass den Nachfahrender Opfer des Porajmosdie Schuld für ihre gegenwärtige
Misere zugeschoben wird(Stender 2016: 27). Wirkung entfaltetalso auch hier ein aus den
ersten Jahrzehnten der deutschen Nachkriegsgeschichte bekannter Mechanismus der
Schuldabwehr durch Schuldumkehr(Stender 2016: 27), der den antiziganistischen Ursa-
chen-Wirkungszusammenhang projektiv biszur Unkenntlichkeit entstellt und in der
Wendung selbst schuldseinen sprichwörtlichen Ausdruck findet.
Auch im Armutszuwanderungsdiskurs, wie er spätestens seit 2013 nicht nur die kom-
munale Praxis, sondern auch die politischffentlichkeitstrukturierte, tritt dieser Zusam-
menhang deutlich hervor. Wiesichdie Schuldabwehrformation hier artikuliert, wird am
bereits erwähnten Positionspapier des Deutschen Städtetages greifbar. Als zugrunde liegendes
Problem gilt den Autor:innen des Positionspapiers gerade nicht der Antiziganismus, sondern
ein angeblich präzedenzloses Integrationsdefizit der Roma:Während Alt-EU-Bürgerinnen
und -Bürgerdurchaus Integrationsleistungenerbrachtund Erwartungender aufneh-
menden Stadtgesellschaft(Deutscher Städtetag 2013: 4) erfüllthätten, würden sich die
bisherigen Integrationskonzeptebei diesem Klienteljedoch wenigbewähren(Deutscher
Städtetag 2013: 5).
Wasaber ist mit dem Stichwort bisherige Integrationskonzepteüberhaupt gemeint?Es
drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hierbei um nicht viel mehr als die Idee der Ar-
beitsmarktintegration im Sinne ökonomischer Verwertungslogikenhandelt. Entsprechend
heißt es im Positionspapier bezugnehmendauf EU-Recht, dass die Integration des Bin-
nenmarktes[]gedanklich am Arbeitsnehmeran[setzt](Deutscher Städtetag 2013: 3). Da
Romaim antiziganistischen Denken alles Mögliche sind, aber mit Sicherheit keine arbei-
tenden und rechtschaffenen Subjekte, sind in dieser gedanklichen Konstruktion antiziganis-
tische Bedeutungsgehalte(zumindest) der Möglichkeit nach bereits angelegt. Und tatsächlich
erscheint den Autor:innen des Positionspapiers die Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit
von Armutsmigranten aus Südosteuropa“–ein verwaltungssprachliches Substitut für das
Stigma Roma“–insbesondere deshalb als beunruhigend und alsGefahr für die öffentliche
Ordnung, weil sie nicht nur als schwer integrierbar und exzessiv mobil gelten, sondern
darüber hinaus unter Vorspiegelungfalscher Tatsachen lediglich offiziell []zum Zwecke
der Arbeitssuche(Deutscher Städtetag 2013: 3) einwandern würden. Daher müssten neue
Konzepte entwickelt werden(Deutscher Städtetag 2013: 5) und das heißt letztlich neue
Ausschluss- und Abwehrstrategien entwickeln: Nachhaltige Maßnahmen zur Abwendung
einer Zuwanderungswelle und der anschließend zu erwartenden Ve rschärfung der Probleme in
den Städten sind zu treffen(Deutscher Städtetag 2013: 6).
219T .Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
Mit seinem Positionspapier hat der Deutsche Städtetag einen medial sehr wirkungsvollen
Deutungsrahmen in Szene gesetzt. Dieser hat sich als Armutszuwanderungsdiskursnicht
nur nahezuunhinterfragt in die bundesdeutsche Öffentlichkeit eingeschrieben, sondern
vielmehr auch diepolitisch-strategische Arbeit in politischen Gremien wie der von der Ar-
beits- und Sozialministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-AG Armutszuwanderung
aus Osteuropa‘“ (Freie und Hansestadt Hamburg 2013)geprägt.
Wiesich dieser Diskurs insbesondere im Bereich der kommunalen Fürsorge in eine
institutionelle Praxis ordnungspolitischer Gefahrenabwehr übersetzte, habe ich gemeinsam
mit Christian Hinrichs(2021a) am Beispiel einer westdeutschen Großstadt3untersucht.
Hierbei konnten wir, auf Basis des von uns erhobenen empirischen Materials4,mehrere
Mechanismen des institutionellen Antiziganismus rekonstruieren.Diese institutionalisierten
diskriminierenden Praktiken bewirken kumulativ den umfassenden Ausschluss von als
Romagelabelten EU-Bürger:innen aus der von uns untersuchten Großstadt und verhindern
die (stadt)gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig. Entscheidend ist hierbei, dass die institu-
tionellen Akteur:innen ihre Exklusionspraktiken nahezu durchgehend unter Bezugnahme auf
antiziganistische Wissensbestände und auf einschlägigeStimmungeninStadtgesellschaft,
Wohnbevölkerung und Nachbarschaften legitimieren.ImFolgenden stelle ich einige ausge-
wählte empirische Befunde unserer Forschungsarbeit näher dar.
3Ethnisierung der EU-Binnenmigration und antiziganistische
Umwegkommunikation
Ressentiments werden in erster Linie mithilfe von sprachlichen Zeichen kommuniziert. Doch
auch wenn ein bestimmtes Wort aus der Mode kommt, im öffentlichen Sprachgebrauch
tabuisiertwird oder womöglich ganz verschwindet, bedeutet das keineswegs, dass die mit ihm
verbundenen Ideen, Vorstellungen und Bedeutungen ebenso aus der Welt sind. Im Gegenteil
können diese auch in neuen sprachlichen Zeichen oder durch Umwegkommunikationen
transportiert werden (vgl. grundlegend Guillaumin 2000). Wieanhandvon Medienanalysen
des Armutszuwanderungsdiskursesbereits aufgezeigt wurde (exemplarisch End 2014),
können antiziganistische Bedeutungsgehalte auch ohne das bedeutungstragende Stigma
Romain Wörtern wie Sozialtourist,Armutszuwanderer,Osteuropäeroder selbst
Rumänefortwirken.ImKern handelt sich hierbei um ein sprachliches Versteckspiel:
Während sich die sprachlichen Zeichen verändern, bleibt das dahinter liegende Konzept und
sein Bedeutungsgehalt auch in den neuen Worten, Umschreibungen und Umwegkommuni-
kationen erhalten.
Dieser Zusammenhangtritt in dem von uns erhobenen empirischen Material deutlich
hervor und wurde in wenigen Interviews, die wir mit kommunalen Akteur:innen geführt
haben, auch explizit thematisiert. Da es immer noch [diese] Bilder in den Köpfengebe, so
3Die untersuchte Stadt und alle institutionellen Akteur:innen wurden aus forschungsstrategischen Gründen an-
onymisiert.
4Der empirische Korpus des erwähnten Forschungsprojekts besteht aus 71 Interviews mit kommunalen Akteur:
innen in den gesellschaftlichen Funktionssystemen a) Unterbringungund Wohnen, b) Arbeitsmarkt und
wohlfahrtsstaatliche Dienstleistungen, c) Bildung und Schule und d) Gesundheitsversorgungsowie aus pro-
zessgenerierten Daten, wie behördeninternen Strategiepapieren, städtischen Drucksachen und medialer Be-
richterstattung (vgl. Neuburger/Hinrichs 2021a: 25ff.).
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung, Jg. 2, Heft2/2022, 215235220
führt beispielsweise eine Leitungskraftaus der städtischen Koordinierungsstelle Südosteu-
ropa aus, sei es letztlich unerheblich,welche Stigma-Kategorien benutzt werden, ob ich das
jetzt Zigeuner oder Roma nenne(Interview B102: Z. 538 f.). Bezugnehmend auf ihre be-
rufliche Erfahrung beschreibt sie, dass innerhalb der Stadtgesellschaft unterschiedliche,
scheinbar neutrale Containerbegriffe5im Umlauf seien, die situativ den Bedeutungsgehalt des
Stigmas Romatransportieren könnten. Es sei aber nicht immer ganz einfach festzustellen,
über wen gesprochen werde, denn hinter die Stirn, da kann man nicht gucken(Interview
B102: Z. 574). In der kommunalen Presseberichterstattung, in alltäglichen Begegnungen
(wenn sie mitAnwohnern oder Nachbarn oder so sprechen)oder in irgendwelchenBe-
zirksratssitzungensei es schon sehr verbreitet,dass das Stigma Romaoffen kommu-
niziert werde (Interview B102: Z. 574576). Demgegenüber stelle sich der Sachverhalt in-
nerhalb der Stadtverwaltungetwas anders dar: Dort spricht das zumindest keiner offen aus
(Interview B102: Z. 572573).
Da wir die Regeln dieses Sprachversteckspiels auch anhand des von uns erhobenen
empirischen Materialsbeleuchten wollten, haben wir in der Interviewführung großen Wert
darauf gelegt, selbst keine ethnisierenden Begriffe in das untersuchte Feld einzuführen, die
dort womöglich gar nicht vorhanden und bedeutungstragend sind. Auf diese Weisekonnten
wir empirisch die Fragen bearbeiten, inwiefern der kommunale Armutszuwanderungsdiskurs
durch antiziganistische Wissensbestände strukturiert ist und mit welchen Zeichen die ent-
sprechenden Bedeutungsgehaltekommuniziert werden.
Die erwähnte Gesprächsführung führte bei unseren Interviewpartner:innen immer wieder
zu Irritationen, die daher rührten, dass diese sich nicht sicher waren, ob wir dieselbe Sprache
sprachen. Um ein sprachlichesEinvernehmen in diesen Interviewsituationen herzustellen,
sahen sichunsere Gesprächspartner:innen daher immer wieder veranlasst, die Regeln des
Sprachversteckspiels offen zu legen um so ein Einverständnis darüber herzustellen, wer in
der jeweiligen Kommunikationssituation tatsächlich gemeint ist. Auf diese Weise wurden
Umwegkommunikationen brüchig und diehinter den vermeintlich neutralen Wortsubstituten
(Armutszuwanderer,Südosteuropäer,Rumänenusw.) liegenden Bedeutungsgehalte
offen kommuniziert.
So bekundet beispielsweise eine andere Mitarbeiterin der erwähnten städtischen Koor-
dinierungsstelle zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt des Interviews: Wirsprechen über
Rumänien und Bulgarien und ich habe Roma im Kopf(Interview B118: Z. 14651466). Und
wenig später ergänzt sie von der eigenen Umwegkommunikation zunächst etwas desorien-
tiert:
Ich betrachte das immer als Auftrag, immer wieder darauf hinzuweisen, immer, immer
wieder, es nicht, äh, ähm, mit, mit den Begriffen der Rom/ des rumänischen und bulgarischen,
äh, EU-Bürgers, äh, in Verbindung zu bringen.[]Essind nämlich keine Rumänen über die
hier gesprochen wird. ()Das sind Romaber die hier gesprochen wird und das ist eine
verklausulierte Form.(Interview B118: Z. 15511558)
Mitunter wurden dieRegeln der Umwegkommunikationen auch durch lustvoll insze-
nierte Tabubrüche sichtbar. So bemängelte beispielsweise eine Führungskraftdes kommu-
nalen Jobcenters Kommunikationstabus, die es verunmöglichen würden, das eigentliche
Problem beim Namen zu nennen: Wiesagt man denn mittlerweile politisch korrekt zu
5Hierunterfallen nach ihrer Darstellung beispielsweise Bezeichnungen wie Osteuropäer(Interview B102: Z.
502) oder rumänische Familien(Interview B102: Z. 577).
221T .Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
Menschen, zu denen ichfrüher immerSinti und Roma sagen durfte?(lacht)(Interview B161:
Z. 800802).
Darüber hinaus erwies sich ein gewundenes Bemühen um Differenzierung zwischen
vermeintlich gutenund problematischenPersonenkreisen unter den EU-Migrant:innen
stets als Einfallstor für antiziganistische Wissensbestände.Welche Migrant:innen im Spezi-
ellen als Problem wahrgenommen werden, erläuterte uns der ehemalige Sozialdezernent der
untersuchtenGroßstadt mithilfe einer Dreigruppentheorie. Unionsbürger per se,soführt er
ein, ist natürlich, wenn ichesjetzt so im Wortsinne nehme, überhaupt kein Problem.Auch
Südosteuropäer,soschränkterweitergehend ein, sind an sich kein Problem(Interview
B166: Z. 779781). Das eigentliche Problem sei aber ein gewisser Teil dieser Armutszu-
wanderer,die er als integrationsproblematische Menschen(Interview B166: Z. 787789)
bezeichnet.Umein sprachlichesEinverständnis mit dem Interviewer herzustellen, wermit
diesem Stichwort(Interview B166: Z. 789) tatsächlich gemeint ist, führt er unmittelbarim
Anschluss widerwillig aus: Also, äh, eine Roma-Großfamilie in eine, eine Community zu
bringen, da ist nach wie vor ein Problem (lacht kurz)(Interview B166: Z. 798799).
4I
nterkommunaler Standortwettbewerb und die Herausbildung einer
Unbequemlichkeitskultur
Sowohl in einem städtischen Handlungskatalog (Baudezernat 2013), der in der untersuchten
westdeutschen Großstadt wie in vielen anderen Städten im Vorfeld der auslaufenden Ein-
schränkungen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische und bulgarische Unions-
bürger:innenverabschiedet wurde, in städtischen Drucksachen und Ratsprotokollen als auch
in fast allen von uns durchgeführten Interviews mit kommunalen Akteur:innen trafen wir auf
eine angstbesetzte These über Sogwirkungen. Diese besteht in der Annahme, dass es zu einer
massenhaften Migration in dieeigene Kommune komme, sobald der Zugang zu sozialen
Gütern und städtischen Dienstleistungen liberal und freizügig gewährt werde. Aus dieser
handlungsleitenden Problemkonstruktion resultierte die Etablierung einer wie es eine
Führungskraftaus der städtischen Sozialverwaltung treffend formulierte –„Unbequemlich-
keitskultur(Interview B119: Z. 121), die durch einen interkommunalen Standortwettbewerb
geprägt ist und in der Schaffung möglichst unattraktiver Bedingungen für die unerwünschten
Newcomer:innen besteht.
Eine leitende Angestellte im Fachbereich Migration eines etablierten Trägers der freien
Wohlfahrtspflege berichtet uns davon, dass große Befürchtungen bei der Stadtverwaltung
gegenüber dieser Zielgruppewirken, die darin bestehen, dass –„[w]enn man hier ver-
nünftige Strukturenschafft“–eine Magnetwirkungentstehe und Menschen aus anderen
Städten in Deutschland sich irgendwie auch an [Name der untersuchten Stadt] orientieren
(Interview B136: Z. 161165) würden. Die Fachkraft, die in ihrem beruflichen Alltag rou-
tinemäßig mit unterschiedlichen Fachbereichen der Stadtverwaltung zusammenarbeitet, ar-
tikuliert die Vermutung, dass es eine entsprechende Handlungsanweisung vonseiten der zu-
ständigen Leitungsebeneninder Stadtverwaltung gegeben haben müsse: []nicht nur:
Machen wir es ihnen nicht so gemütlich!.Sondern: Machen wir es ihnen so ungemütlich
wie möglich!‘“ (Interview B136: Z. 167 f.).
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung, Jg. 2, Heft2/2022, 215235222
Diese kommunale Unbequemlichkeitskulturartikuliert sich in den von uns unter-
suchten Systemen öffentlicher Dienstleistungen und Grundversorgung zwar auf je spezifische
Weise, begründet aber stets restriktive Maßnahmen. Selbst im Bereichder Gesundheitsver-
sorgung werden auf diese Weise wohlfahrtsstaatliche Schließungsprozesse legitimiert: So
konstatiertedie Stadtverwaltung angesichts einer erwarteten Zunahme des Personenkreises
aus Südosteuropa,dass das kirchlich-caritative Angebot medizinischer Notversorgung für
unversicherte Personen an [der] Grenze [seiner] Leistungsfähigkeit(Baudezernat 2013: 11)
stehe. Statt einer substantiellen Aufstockung des vorhandenen Budgets wurde das ohnehin auf
ein Minimum beschränkte medizinische Notfallangebot mit dem Argument knapper öko-
nomischer Ressourcen als auch mit dem explizitenVerweis auf antiziganistische Wissens-
bestände aber sogar eingeschränkt.6So begründete die ärztliche Leitung der Notfallver-
sorgung diese Praxis damit, dass andernfalls eine Art medizinischer Sozialtourismusvon
Sinti und Roma []aus Rumänien, Bulgarien(Interview B114b: Z. 663f.) entstehe.
Ein Mitarbeiter der städtischen Sozialverwaltung, der als fachbereichsübergreifender
Ansprechpartner für die Anliegen der Bürger:innen in einem Stadtteil zuständig ist, berichtet
von fehlendensozialarbeiterischen Konzepten: [A]ufgrund der wenigen Konzepte könnten
Kritiker meinen und ich sehe es wahrscheinlich auch so ,dass auch die Verwaltung
sicherlichnicht viele Konzepte hat und nicht viele Konzepte anbietet(Interview B137b: Z.
341344). DerMangel an einschlägigen Angeboten, die Teilhabe an der Stadtgesellschaft
überhaupt ermöglichen könnten,sei aber vonseiten der Stadtverwaltung ohnehin beabsichtigt,
damit keine zusätzlichenMigrationsanreize entstünden.Unmittelbar daran anknüpfend
skizziert er die innerhalb der Stadtverwaltung handlungsleitenden Wissensbestände über die
Migration von als Romagelabelten Unionsbürger:innen:
Auch mit dem Hintergrund, dass man es dem Personenkreis vielleicht nicht zu ange-
nehm machen chte, weil mannatürlich Angst hat: Wenn alles zu gut läuft, wenn die sich
ZU wohl fühlen, dass das quasi auch dann noch mehr Personen aus dem Personenkreis
anzieht. []Von daher []macht man dort []sehr wenig bis so gut wie nichts.(Interview
B137b: Z. 344352)
Entsprechend führt er an anderer Stelleaus, wie diese Problematisierung als informelle
Routine im institutionellen Alltag der Stadtverwaltung wirkt:
B: Das ist unausgesprochenauch auf []Führungsebene, dann auch bei den städtischen
Akteuren natürlich so.
I: Also alle wissen,was gemeint ist, aber keiner sagt [es]?
B: Man spricht es nicht deutlich aus, aber dem Grunde nach ist es allen klar. Manchmal
spricht man es im kleineren Kreise aus und handelt entsprechend(Interview B137b: Z. 934
949).
Hieraus etablieren sich im Sinne einer schrittweisen Herstellung von möglichst unat-
traktiven Bedingungen innerhalb der Stadt institutionelle Praktiken, die einerseits darauf
abzielen, die ungewünschte EU-Migration von Romabereits im Vo rfeld zu unterbinden und
andererseits den sozialrechtlichen Ausschluss auszuweiten.
6Siehe weiterführend Neuburger/Hinrichs 2021a: 118ff.
223T. Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
5Abwehr von Rechtsansprüchen und die behördliche Verdachtskultur
eines bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs
Durch den 2007 vollzogenen EU-Erweiterungsprozess wurden rumänischeund bulgarische
Staatsbürger:innen zu Rechtssubjekten des europäischen Gemeinwesens. Diese Inklusion
vollzog sich allerdings unter den Vo rzeichen neoliberaler Subjektivierung, das heißt in Form
einer Einbindung als (potenzielle) Arbeitskräfte für den europäischen Binnenmarkt. Sofern
Unionsbürger:innen die Bedingungen des Freizügigkeitsrechts nicht erfüllen, eröffnen sich
Möglichkeiten der Exklusion aus den nach wie vor nationalstaatlich organisierten Sozial-
staatsgefügen.7Als Gegenbewegung zum Abbau territorialer Grenzen im Zuge der europäi-
schen Integration ist im Zusammenhangmit der EU-Erweiterungauf europäischer, nationaler
und kommunalerEbene ein sozialpolitischer Aushandlungsprozess zu beobachten. Gegen-
stand war und ist insbesondere die Frage, inwiefern die Unionsbürgerschaftauch weiterge-
hende soziale Rechte für arbeitssuchende, nicht-erwerbstätigeund prekarisierte EU-Binnen-
migrant:innen begründet (vgl. weiterführend Bauböck 2019).
In diesem Aushandlungsprozess wirken widersprüchliche Handlungsrationalitäten (vgl.
auch Buckel 2013: 81ff.), die mit dem grenzenlosen ökonomischen Verkehr (auch von
Unionsbürger:innen) im Binnenmarkt einerseitsund wohlfahrtsstaatlichen Schließungsten-
denzen andererseits zusammenhängen.Die EU-Freizügigkeitsrechte beschneiden die migra-
tionspolitischen Steuerungsinstrumente des Ausländer- und Aufenthaltsrechts, dieimKern
den Zutritt zum und die Niederlassung im Staatsgebiet regulieren. Ein von uns interviewter
Sozialarbeiter einer Beratungsstelle beobachtet vor diesem Hintergrund die sukzessive Ver-
lagerung der EU-binneneuropäischen Migrationskontrolle in das Sozialrecht. Diese Trans-
formation, diezuneuen institutionellen Rollen- und Aufgabenverteilungen führt, bringt er auf
die griffige Formel: die Sozialämter werden zur neuen Grenzpolizei(Interview B156: Z.
1298).
Tatsächlich kann bereits seit den EU-Beitritten Rumäniens und Bulgariens eine schritt-
weise Einschränkungder Sozialrechtsansprüche von Unionsbürger:innen durch den deut-
schen Gesetzgeber diagnostiziert werden. Diese Einschränkungen eröffnen den kommunalen
Sozialleistungsbehörden ein neues Instrumentarium, das sie für den Leistungsausschluss
unerwünschter Migrant:innen im Sinne wohlfahrtsstaatlicher Grenzziehungen (zum Begriff
vgl. Guentner et al.2016: 405) anwenden können. Eine von uns interviewte Leitungskraft
aus dem kommunalen Jobcenter beschreibtdiesen Sachverhalt folgendermaßen:
Man merkte schon, dass der Gesetzgeber eigentlich immer bei allem,was er so an
Änderungen vorgenommen hat, eigentlich immer im Blick hatte, den Leistungsanspruch zu
reduzieren.Aber auf gar keinen Fall zu öffnen in irgendeiner Form, sondern immer quasi
einzudämmen, []was den Leistungsanspruch anbelangt. Das warsehr deutlich.(Interview
B161:Z.14441448)
Um der neuen Aufgabe wohlfahrtsstaatlicher Grenzsicherunggerecht werden zu können,
war im Vorfeld der auslaufenden Arbeitsmarktbeschränkungen für rumänische und bulgari-
sche Staatsbürger:innen zum 31.12.2013 die Etablierung eines neuen behördeninternen
Problembewusstseins vonnöten gewesen. Ein ehemaliger Jobcenter-Mitarbeiter, der mittler-
weile als Sozialarbeiter für eine gewerkschaftsnahe Beratungsstelle arbeitet, berichtet uns von
7Weiterführendzum Zusammenhang von individuellenFreizügigkeitsrechten, sozialer Frage und institutionellem
Antiziganismus siehe Neuburger 2022.
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung, Jg. 2, Heft2/2022, 215235224
jobcenterinternen Fortbildungsmaßnahmen, in denen vor Netzwerke[n],wie man in
Deutschland Jobcenter-Leistungen(Interview B103: Z. 727) abgreifen könne und einer
bevorstehenden Völkerwanderungzwecks [der] Ausnutzung der Sozialsysteme(Interview
B103: Z. 735) gewarnt wurde.
Auch die Jobcenter-Expertin erinnert sich an die damalige Herausforderung, ein neues
behördliches Problembewusstsein(Interview B161:Z.296) zu etablieren und berichtet:
Oh, wir müssen jetzt was über Ausländerrecht lernen (lacht), damit wir das gut wuppen können. Und dann sind wir in
dieses Seminar gegangen []von einem Richter, der sehr spezialisiert auf Ausländerrecht war. Dummerweise gab es
[]inkeinster Weise eine Ve rknüpfungzum Sozialrecht(Interview B161:Z.3539).
Die hier angedeutete Neuaufstellung der Sozialleistungsbehörden als ordnungsbehördlich
agierende Akteur:innen wohlfahrtsstaatlicher Grenzsicherung an der Schnittstelle von Aus-
länder- und Sozialrecht, hat ihren vorläufigen Abschluss in einer behördeninternen Ar-
beitshilfe zur Bekämpfung von bandenmäßigen Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger
(Bundesagentur für Arbeit 2019) gefunden. Mit dieser Arbeitshilfe, die auf einer Vo rgän-
gerversion aus dem April 2018 zurückgeht, gibt die Nürnberger Bundesagentur den insgesamt
407 Jobcentern ein ausgefeiltes Handlungskonzept an die Hand. Die Arbeitshilfe beschreibt
Identifikationstechnikenzur Aufdeckung von Sozialleistungsmissbrauch,informiert über
Strategien zum Umgang mit Leistungsbezieher:innen, (angeblichen) Arbeitnehmer:innen und
(vorgeblichen) Vermieter:innen und steckt den Rechtsrahmen für die Kooperation mit anderen
Behörden, Exekutivorganenund der Gerichtsbarkeit ab.
Das hier behördlich in Anwendung gebrachte Konzept der Bande verweist nicht nur auf
Straftatbestände des Strafgesetzbuches, sondern es steht darüber hinaus auch in der Tradition
eines antiziganistischen Diskurses, in dessen Zentrum die Vo rstellung von der besonderen
Gefährlichkeit örtlich ungebundener und sich der sanktionierenden Macht des Staates ent-
ziehender Räuber- und Zigeunerbandensteht (vgl. Bogdal 2011:116 ff.).Ansolche
Sinnkonstruktionen wird in der Arbeitshilfe angeknüpft, indem auf konspirative und ar-
beitsteilige Betrugsnetzwerke rekurriert wird: Häufig bestehen personelle Verflechtungen
zwischen Arbeitgebern und Vermietern, gelegentlich sind beide identisch oder firmierenbzw.
wohnen unter derselbenAnschrift. Auch Dolmetscher und Betreuer können Teil der krimi-
nellen Bande sein.(Bundesagenturfür Arbeit2019:4)
Das behördliche Verdachtskonstrukt des bandenmäßigen Sozialleistungsmissbrauchs
ist alles andere als ein neutrales und im Sinne bürokratischer Herrschaft formal rationales
Handlungskonzept. Während in der behördlichenArbeitshilfe der antiziganistische Bedeu-
tungsgehalt sprachlich codiert in Erscheinung tritt, trifftdies auf die von uns geführten In-
terviews mit Fach- und Führungskräften nicht in derselben Art und Weisezu. Hier wird der
Antiziganismus nicht nur immerwieder unverstellt und offen artikuliert, sondern darüber
hinaus als (vermeintlicher) Tabubruch lustvoll inszeniert. In dem von uns erhobenen empi-
rischen Material konnten wir zahlreiche Spuren auffinden, die darauf verweisen, dass das
Bandenkonzept im behördlichen Alltagshandeln als neutraler Containerbegriff dient, um
unmittelbarethnisierende Stigmata wie Romasprachlich zu umgehen. Inwiefern antiziga-
nistische Wissensbestände mit institutionellen Praktiken der Sozialleistungsbehörden in
Verbindung stehen, geht auch aus den Ausführungen der von uns interviewten Jobcenter-
Expertin hervor: Sie berichtet, dass sie es im Falle antragstellender rumänischer und bulga-
rischer Unionsbürger:innen insbesondere mit bestimmten Gruppierungenzu tun habe, die
sie als Sinti und Roma(Interview B161: Z. 800802) bezeichnet. Bei dieser Personen-
225T. Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
gruppe, so führt sie weiter aus, da machen wir uns nichts vor: Also da ist Hopfen und Malz
verloren und zwar auf jeglicher Ebene. Und sie dürfen michdaauch zitieren (lacht).(In-
terview B161: Z. 814815)
Ethnisierende Problematisierungen von EU-Migrant:innen werden auch in der bereits
erwähnten behördeninternen Arbeitshilfe trotz ihrer stark codierten Sprache an wenigen
Stellen greifbar, indem als Tätergruppe, für die der Leistungsmissbrauchin erster Linie
attraktivsei, insbesondere in großer Armutlebende Angehörige von aus Rumänien und
Bulgarien stammenden türkischsprachigen Minderheiten(Bundesagentur für Arbeit 2019:
3) benannt werden. Bereits der Zuzugund die Antragstellungdieser Personengruppe, so
wird in der Arbeitshilfe im Sinne einer pauschalisierenden Verdachtskultur ausgeführt, könne
als Indiz für das Vorliegen bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs(Bundesagenturfür Ar-
beit 2019: 4) betrachtet werden. Entsprechend wird den Jobcentern eine intensive Zusam-
menarbeit mit den kommunalen Einwohnermeldeämtern empfohlen, um auf Basis statisti-
sche[r] Auswertungen [ber den verstärkten Zuzug von Rumänen und Bulgarenzugleich
erste Hinweise auf bandenmäßigen Leistungsmissbrauch zu erhalten(Bundesagentur für
Arbeit 2019: 15).8
Diese behördliche Wirklichkeitsinterpretation blendet nicht einfach nur strukturelle Un-
gleichheitsverhältnisse und ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsmarktaus,
sondern verkehrt diese vielmehr in ihr Gegenteil prekäre Arbeitsverhältnisse werden pau-
schalisierend in Missbrauchskonstellationenumgedeutet,umRechts- und Leistungsan-
sprüche abzuwehren und einzudämmen. So erweist sich das behördliche Verdachtskonstrukt
des bandenmäßigen Leistungsmissbrauchsals eine Form der Kriminalisierung prekari-
sierter Arbeit. Ein von uns interviewter Sozialarbeiter aus einer Migrationsberatungsstelle
kritisiert daher:
Aber []indieser Arbeitshilfe steht vorne drin: Solche Verhaltensmuster von angeblichbandenmäßigen Leis-
tungsmissbrauch, so nennen die das. Und damit meinen sie: Jemand stellt einen Antrag auf Leistungen, obwohl er nur
einen geringfügigen Job hat. Das ist im Prinzip das, was sie damit meinen.(Interview B156: Z. 357360)
So steht also der VerdachtimRaum, dass bestimmte Unionsbürger:innen schlecht bezahlte
und prekarisierte Beschäftigungsverhältnisse lediglich vortäuschen, um sich Zugang zu
(aufstockenden) Sozialleistungenzuerschleichen.Dieser antiziganistischgrundierte Ban-
dendiskurs strukturiert, wie eine Leitungskraftder städtischen Sozialverwaltungberichtet, die
Entscheidungsroutinen in den kommunalen Leistungsbehörden, indem pauschal versucht
wird, wirklich jede Form von Sozialleistungen einzustellen(Interview B119: Z. 157 f.).
Diese behördlichen Routinen haben unmittelbaren Einfluss auf gesellschaftliche Teilhabe-
chancen, indem existentielle Bedürfnissevielfach nicht mehr gedeckt werden(Interview
B156: Z. 265) können.
Die von uns interviewten Sozialarbeiter:innen, dieinihrem beruflichen Alltag mit Be-
ratung und Unterstützung (auch) von EU-Binnenmigrant:innen befasst sind, berichten zudem
übereinstimmendvon einer herablassenden und entwürdigenden Behandlung des als Roma
kategorisierten Personenkreises. Wieuns eine Sozialarbeiterin des Jugendamts schildert, sei
dies bereits beim Betreten der Sozialbehörden erlebbar. Als Begleiterin bei Behördengängen
konnte sie wiederholt beobachten, wie unfreundlich die Menschen behandelt wurden vom
Security-Dienst biszur Ve rwaltungsangestellten, bis zu den Vo rgesetzten(Interview B129:
8Siehe weiterführend auch Neuburger/Hinrichs 2022.
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung, Jg. 2, Heft2/2022, 215235226
Z. 469471). Eine andere Sozialarbeiterin aus einer sogenannten Roma-Unterkunft9be-
richtet ebenfalls, dass bereits im Eingangsbereich und am Empfangstresen der Sozialbehörden
antiziganistische Wissensbeständber das visuelle Erscheinungsbild dieser ethnisierten
Personengruppe abwehrende Wirkung entfalten:
Und dann heißt es eben: Ach, die Rockfrauen kommen!Also schon so leicht abwertend oder besser gesagt, Insider:
Aha, Rumänen!oder Roma in Sicht!‘“ (Interview B132: Z. 11641165).
WieBerichte der Dokumentationsstelle Antiziganismus(DOSTA) in Berlin zeigen (vgl.
Amaro Foro 2019), werden auch in den von uns geführten Interviews wiederkehrender-
hebliche Hürden bereits beim Betreten der Behörden bemängelt. Die Jobcenter-Expertin
berichtet uns von der entsprechenden Organisationskultur in ihrer Sozialleistungsbehörde:
Und man war im Grunde []froh, wenn die nicht auftauchten(Interview B161:Z.852).
Wiedarüber hinaus auf Basis der behördlichen Verdachtskultur bereits beim Betreten der
Leistungsbehörden unrechtmäßig Antragstellungen verhindert werden, beschreibtauch eine
leitende Angestellte der städtischen Koordinierungsstelle Südosteuropa. Dort sei die Ab-
wehrhaltung verbreitet: Du hast []ehkeinen Anspruch. Du kriegst keinen Antrag!(In-
terview B102: Z. 1128)
Die berichteten Abwehr- und Verweigerungspraktiken bezüglich Antragstellungen er-
füllen in jeder Hinsichtden Tatbestand des institutionellen Antiziganismus und verletzen
grundlegende Verfahrensrechte. Darüber hinaus wirken bei der Bearbeitung von Anträgen
behördlicheVerzögerungstaktiken, die als institutionelles Unterlassen begriffen werden
können. Angesichts des rigiden aufenthaltsrechtlichen Zeitregimes der EU-Freizügigkeits-
regelungen wirken sichVerzögerungspraktiken in besondere Weise nachteiligauf die fakti-
schen Teilhabechancen aus. Dieses Zeitregime wurde durch den deutschen Gesetzgeber noch
im selben Jahr, als die vollumfängliche Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänischeund bul-
garische Unionsbürger:innen in Kraftgetreten war, durch eine Novellierung des Freizügig-
keitsgesetzes eingeschränkt (vgl. Farahat 2015). So wurde geregelt, dass arbeitssuchenden
EU-Binnenmigrant:innen nach einer Frist von sechs Monaten das Freizügigkeitsrecht ab-
erkannt werden kann, sie ausreisepflichtig werden und damit auch keine sozialrechtlichen
Ansprüche mehr geltend machen können. Die von uns interviewte Jobcenter-Expertin be-
richtet aus ihrer Sicht über die damalige Situation:
Da ist der deutsche Gesetzgeber schon eingeschritten[]und hatte da schon gesagt: Sicher ist sicher!(lacht) Wir
dämmen jetzt mal diesen Zeitraum ein[]und da wurde es schon mal, zack, eingedämmt, dass sie sagen: Okay, was
immer jetzt hier hinten rauskommt, zur Not müssten wir quasi für sechs Monate leisten.(Interview B161:Z.1434
1443)
Die Ausführungen des ehemaligen Jobcenter-Mitarbeiters verweisen ebenfalls auf die Ex-
klusionsmechanik solcher Verzögerungspraktiken, die mit der gesetzgeberisch normierten
Einschränkungdes Freizügigkeitsrechts möglich gewordensind. Er berichtet, dass die be-
hördlichen Entscheidungsprozesse bei Leistungsanträgen vielfach länger als sechs Monate
dauern: Und dann kann es auch sein, dass, der eine Kollege, aus dem Jobcenter, aus der
Leistungsabteilung, das meldet zum Bürgeramt.Und dann kommt tatsächlich die Anwei-
9Inder von uns untersuchten Stadt hat der zuständigeFachbereich der Stadtverwaltung segregierte Obdachlo-
senunterkünfte in der urbanen Peripherieeingerichtet, die im städtischen Diskurs als Roma-Unterkünfte
bezeichnet werden (vgl. Neuburger/Hinrichs 2021b). Siehe hierzu auch das folgende Kapitel.
227T .Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
sung10:Bitte verlassen Sie das Land, weil sie nicht arbeiten seit sechs Monaten.(Interview
B103: Z. 574577)
Diese und vergleichbare institutionelle Mechanismen(vgl. Neuburger/Hinrichs 2021a:
66ff.) erweisen sich als subtile Artikulation einer Abwehr- und Vertreibungspolitik, wie sie
aus der Geschichte des Antiziganismusbestens bekannt ist. So wird auf kommunaler Ebene
nicht nur die gesellschaftliche Teilhabe dieser Migrant:innen verhindert, sondern ihr Aus-
schluss darüberhinaus und in atemberaubender Ve rkehrung der zugrunde liegenden Wir-
kungszusammenhänge durch antiziganistische Wissensbestände über hinterlistige und be-
trügerische Romarationalisiert.
6Herstellung kommunaler Nichtzuständigkeit und Verdrängung an
den Arsch der Welt
Die EU-Binnenmigration aus Rumänien und Bulgarien betriffteine Vielzahl an unter-
schiedlichen Politikfeldern. Hierzu zählt auch das Feld der Wohnungspolitik, das einen
wichtigen Bestandteil kommunaler Sozialpolitikdarstelltund mit der Wohnraumversorgung
der Bevölkerung befasst ist. Als Effekte direkter und indirekter Formen von Diskriminierung
in den Bereichen Wohnen,Arbeit und Gesundheit kommt es nicht nur in der von uns un-
tersuchten Großstadt zu einem erhöhten Risiko von Obdachlosigkeit für vulnerable rumäni-
sche und bulgarische Unionsbürger:innen (vgl. auch Riedner 2018: 172 ff.).
Kommunen sind aufgrundeinschlägigergesetzlicher Vorgaben verpflichtet, obdachlos
gewordenePersonen in städtischen Notunterkünften unterzubringen (vgl. Ruder 2017). Diese
rechtliche Verpflichtung resultiert aus dem bundesländerspezifischen Polizei- und Ord-
nungsrecht und besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit ist aber abhängig von der
Beurteilung sachlicher und örtlicher Zuständigkeit durch die kommunale Verwaltung. Damit
entsteht für die Kommunen ein Handlungsspielraum, den sie nutzen können, um den recht-
lichen Anspruch auf Unterbringung von obdachlos gewordenen Unionsbürger:innen abzu-
wehren. Innerhalb der Stadtverwaltung der untersuchten Großstadt werden im Falle von
Obdachlosigkeit, wie wir empirisch rekonstruieren konnten, unterschiedliche Praktiken zur
Abwehr von Rechtsansprüchen und zur sozialräumlichen Verdrängung angewendet, die mit
antiziganistischen Wissensbeständenbegründet werden, wonach Romagar nicht im bür-
gerlichen Sinne wohnen könnten,sondern sich lediglichineinem verwahrlosten und devas-
tierten Umfeld wohlfühlen würden.
Handlungsleitendist innerhalb der Stadtverwaltung, wie aus einer Vielzahl von städti-
schen Drucksachenhervorgeht, eine kalkulierteVerknappung des Angebots an Plätzen in
städtischen Notunterkünften. So sollen Migrationsanreize in die Kommune minimiert werden.
Der für die ordnungsbehördliche Unterbringung zuständige Wohnungsamtsleiter begründet
diese Strategie folgendermaßen:
10 Die Ausreisepflicht von EU-Bürger:innen wird nicht durch das Bürgeramt, sondern ausschließlich durch die
Ausländerbehörde angeordnet (vgl. Deutscher Bundestag 2018: 3). Nach einer Verschärfung des EU-Freizü-
gigkeitsrechts durch den deutschen Gesetzgeber besteht allerdings eine Übermittlungspflicht an die Auslän-
derbehörde,wenn Leistungsbehörden wie auch andere Behörden einen Antrag nicht leistungsberechtigter
EU-Bürger:innen erhalten.
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung, Jg. 2, Heft2/2022, 215235228
Die haben das sehr schnell raus, wie bestimmte Sachen funktionieren. []Wenn wir ne neue Unterkunftinden
letzten Jahren mal aufgemacht haben, die ganz neu, ganz leer war und da rumänischeFamilien untergebracht haben,
dann hat das wenige Tage gedauert. Und dann haben wir zahlreiche Vo rsprachen von rumänischen Familien, von
denen wir noch nie was gehört haben, vorher []Ne, aber das sprichtsich dann sehr schnell rum. Wirhaben keine
Ahnung, wo die dann herkommen.(Interview B106: Z. 742750)
Eine sozialarbeiterische Mitarbeiterin der städtischen Koordinierungsstelle Südosteuropa
berichtet uns, dass die Frage der ordnungsbehördlichen Unterbringung von obdachlosen ru-
mänischen und bulgarischen Unionsbürger:innen innerhalb der Stadtverwaltung eine ge-
wisse Verhandlungsmasse(Interview B118: Z. 1095)darstelle.Die restriktive kommunale
Unterbringungspraxis wirftgrundlegende Fragen danachauf, wer selbstverständlicher Teil
der Stadtgesellschaft sein darf und wer nicht:
[]wie viele Hürden sind erlaubt, um zu sagen, an einer bestimmten Stelle kann und darf es keine Grenzen geben?
Werist derjenige, der in einem Sozialwohnraum, also in einer Kommune []leben darf und wer nicht?(Interview
B118: Z. 11361140).
Mit dieser Frage richtet sie am Beispiel der ordnungsrechtlichen Unterbringung von ob-
dachlosen Unionsbürger:innenden Blick auf Grenzziehungspraktiken innerhalb der Stadt-
gesellschaftund tangiert die Frage kommunaler Bürgerschaft. Tatsächlich wird diese Frage im
Falle von ethnisierten Unionsbürger:innen ausschließendbeantwortet. Eine entsprechende
Handlungsrationalität wird bereits im 2013 verabschiedeten städtischen Handlungskatalog
(vgl. Baudezernat 2013: 13) beschrieben, indem hier die kurzfristige Unterbringung ob-
dachloser Unionsbürger:innen einerseits konditional von ausreichenden Unterbringungska-
pazitäten abhängig gemacht wird und andererseits diese Kapazitäten auch perspektivisch nicht
in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung gestellt werden sollen.
Wieder Rechtsanspruch auf ordnungsbehördliche Unterbringung durch die Stadtver-
waltung abgewehrt wird, wird an den Ausführungen des Wohnungsamtsleiters deutlich. In
seiner Antwort auf die Frage, wie die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Kommune in
diesem Fall festgestellt wird, rekurriert er auf Erfahrungen,die er mit Versatzstücken anti-
ziganistischer Wissensbestände verknüpft:
[D]ie kommen mit gefälschten Mietverträgen, gefälschtenKündigungen und solche Sachen []Nicht alle. Aber, das
gibtsauch in Einzelfällen. Ich weiß auch nicht, ob das alles so auf dem Mist der Menschen gewachsen ist, die zu uns
kommen, oder ob dahinter auch noch mal andere stecken, die irgendwie versuchen, das zu organisieren.(Interview
B106: Z. 751755)
Auf die Frage, welche Schlussfolgerungen das Wohnungsamt aus der beschriebenen Situa-
tionsdeutung zieht, antwortet der Amtsleiter:
Naja, indem wir tatsächlich dann auch ein bisschen restriktiver sind bei dieser Unterbringung, und also mehr
hinterfragenund auch noch mal mehr prüfen. Normalerweise, []wenn jetzt einer da ankommt,irgendwie und hat
ne Kündigung dabei vom Vermieter, oder so, dann, dann ist das ne Kündigung. []Aber, bei dem Personenkreis,
kommt es dann halt auch manchmal so vor, dass sie schon so komisch aussehen, und weil man so ne Sachen weiß,
hinterfragt man dann vielleicht noch mal Sachen mehr, ne?(Interview B106: Z. 763770)
Der Wohnungsamtsleiter beschreibt hier die institutionelle AndersbehandlunginAbhängig-
keit einer (unterstellten)Gruppenzugehörigkeit. In der Praxis, ein bisschen restriktiverzu
prüfen, drückt sich eine behördlicheVerdachtskultur aus, die der Abwehr von (Sozial)
Rechtsansprüchen durch Herstellung kommunaler Nichtzuständigkeit dient.
Besondere behördliche Routinen betreffen die als Romamarkierten Unionsbürger:
innen aber auch dann,wenn sie den amtlichen Nachweis sachlicherund örtlicher Zustän-
229T. Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
digkeit führen können, das heißt, wenn der Rechtsanspruch auf ordnungsbehördliche Un-
terbringung vonseiten der Stadtverwaltungnicht abgewehrt werden kann. In diesen Fall-
konstellationen wirken institutionelle Verdrängungspraktiken, die einen doppelten Segrega-
tionsprozess in Gang setzen; doppelt deshalb, weil er einerseits auf eine separierende Bele-
gungspolitik und andererseits auf segregierende Standortentscheidungen für sogenannte
Roma-Unterkünftedurch das städtische Wohnungsamt zurückzuführenist.
Die Ausführungen des Wohnungsamtsleiters sprechen auch hier eine eindeutige Sprache.
Den von ihm als Volksgruppeder Roma(Interview B106: Z. 13) bezeichneten Personen-
kreis rumänischer Unionsbürger:innen beschreibt er pauschalisierend als besonders proble-
matisch. Daher habe sich das Wohnungsamt für eine Routinepraxis der segregierenden Be-
legung entschieden:
Wirhaben die Erfahrung gemacht, dass das ne relativ problematische Personengruppe für UNS ist []Und das hat
dazu geführt, dass wir einige Unterkünfte haben, wo die ausschließlich wohnen []Wir haben keine Obdachlo-
senunterkünfte, wo irgend ne andere Bevölkerungsgruppe alleine wohnt. Das gibtsnur für Rumänen.(Interview
B106: Z. 267276)
Neben dieser segregierenden Belegungspraxis wirkt zugleich ein weiterer Verdrängungsme-
chanismus auf der Ebene des städtischen Sozialraumes. Um zu verstehen, wie und warum es
zu dieser sozialräumlichen Verdrängung kommt, ist es entscheidend, die Rolle von lokaler
Öffentlichkeit und Bezirkspolitik in die Darstellung einzubeziehen. Denn bei der Errichtung
der städtischen Obdachlosenunterkünfte, die für als Romaidentifizierte Unionsbürger:
innen genutzt werden, entwickelte sich, wie es der ehemalige Sozialdezernent ausdrückt,ein
Zielkonflikt(Interview B166: Z. 386) zwischen Stadtverwaltung und bezirkspolitischer
Öffentlichkeit.
Wenige Monate vor Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für rumänische
und bulgarische Unionsbürger:innenerreichte der Problematisierungsdiskurs über die Inte-
grationsunfähigkeitsogenannter Armutszuwandererin der stadtpolitischen Öffentlichkeit
einen vorläufigen Höhepunkt. Die lokale Presse berichtete nahezuimWochenrhythmus von
kommunalen Maßnahmen auch im Bereichder Obdachlosenpolitik ,durch die sich die
Stadtverwaltungauf eine erwartete Masseneinwanderung vorbereitete. Bereits in der ersten
Jahreshälfte 2013 hatte die Stadtverwaltung versucht, Geflüchtetenunterkünfte für obdach-
lose Unionsbürger:innen zu öffnen, war allerdings an der Bezirkspolitik gescheitert, aus deren
Reihen argumentiert wurde, man dürfe die Aufnahmebereitschaftfür Geflüchtete11 in der
Bevölkerung nicht leichtfertig herausfordern, indem Roma und Sintiebenfalls in entspre-
chende Unterkünfte eingewiesen würden. Tatsächlich sind in Bezirksratsprotokollen und
medialer Lokalberichterstattung der untersuchten Großstadt wiederkehrendInitiativen aus der
Bürger:innenschaftdokumentiert, durch die sie sichgegen die Unterbringung von Romain
ihrer Nachbarschaftzur Wehr setzten. Unterstützt wurden diese Nachbarschaftsinitiativen und
Interessengruppen nicht nur von bezirkspolitischen Vertreter:innen der AfD, sondern auch aus
anderen Fraktionen. Als Basisbewegung,die sich als bürgerschaftliche Aktivität von
unten‘“ (Winter 2016: 111) inszenierte, drängten sie mit Nachdruckauf die Ausweitung der
Diskriminierungund insbesondere auf die sozialräumliche Ve rdrängung von Romaaus
ihrem unmittelbaren Wohnumfeld.
11 Die Behauptungeiner hohen nachbarschaftlichen Akzeptanz gegenüber Geflüchtetenunterbringungen gilt es
allerdings ebenfalls kritisch zu hinterfragen, da aus unserem Untersuchungsgebiet zahlreicheBürger:innen-
versammlungen und bezirkspolitische Aussprachen dokumentiert sind, die das Bild einer ungebrochenen
Willkommenskulturinfrage stellen.
ZRex Zeitschriftfür Rechtsextremismusforschung, Jg. 2, Heft2/2022, 215235230
Da das Wohnungsamt obdachlos gewordeneUnionsbürger:innenaber ordnungsbehörd-
lich unterbringen muss, die den oben genannten amtlichen Nachweis führen können, resul-
tierte hieraus ein behördlicher Zielkonflikt. DieserZielkonflikt mit der bezirkspolitischen
Öffentlichkeit, die keine Romain ihrer Nachbarschaftzudulden bereit war, wurde von der
zuständigenStadtverwaltung im Sinne eines Appeasements durch besondere Selekti-
onsentscheidungen bei der Standortwahl für die entsprechenden Unterkünfte gelöst. Nor-
malerweise, so erklärt uns der Amtsleiter aus dem Wohnungsamt, würde die Standortwahl für
Obdachlosenunterkünfte bestimmte Mindestanforderungen an so ne integrierte Lageer-
füllen(Interview B106: Z. 349350). Doch bei den Entscheidungsprozessen,die der
Standortwahlfür die im kommunalenDiskurs als Roma-Unterkünftebezeichneten Ob-
dachlosenunterbringungen zugrunde liegen, bewegt sich die Stadtverwaltungoffensichtlich
nicht nur in einem Spannungsfeld der Flächenkonkurrenz, sondern darüberhinaus auch in
einem von Ressentiments verminten Konfliktfeld. Obwohl der Raum der Stadt natürlich
begrenzt ist(Interview B106: Z. 401402), verfüge dieStadt sehr wohl über Unterkünfte, die
im Zentrum(Interview B106: Z. 365) liegen. Entgegen den sonst üblichen Bemühungen
legt die Stadtverwaltung in diesem Falle aber besondere Maßstäbe an:
Es hat sich aber herausgestellt, dann bei der Belegung [], das haben wir auch gemerkt, dass wir natürlich, in der
gesamten Stadtgesellschaftweniger Stress haben, wenn gerade diese Bevölkerungsgruppe der Rumänen in Unter-
künften wohnt, die nbisschen abseits liegen.(Interview B106: Z. 354358)
Diese institutionelle Handlungsrationalität führte in der von uns untersuchten Zeitspanne von
2013 bis 2019 zur Etablierung mehrerer sozialräumlich segregierter mitunter baufälliger und
gesundheitsgefährdender städtischer Unterkünfte, die sich an peripheren Randlagen wie
Autobahnauffahrten, Zugstrecken und Rangierbahnhöfen oder Entsorgungsbetrieben befin-
den. Da es dort keine Nachbarschaften gibt, erübrigt sich damit auch die vom Wohnungsamt
selbst gestellte Aufgabe, dass die Unterkünfte auch in der Nachbarschaftirgendwie n
bisschen gut aufgehoben und integriert sind(Interview B106: Z. 238239). Im Effekt führt
die ethnisierende Belegungspraxis in Verbindung mit segregierenden Standortentscheidungen
zu sozialräumlicher Verdrängung in desintegrierende Randlagen. Die behördliche Lösung des
Zielkonflikts kulminiertineiner sozialräumlichen Ve rdrängung an den wie es der Wohn-
amtsleiter ausdrückt –„Arsch der Welt(Interview B106: Z. 368369). Dieser Verdrän-
gungsprozess steht in der Tradition einer ordnungspolitischen Gefahrenabwehr, wie sie den
kommunalen Antiziganismus bis weit in die 1970er-Jahre dominierte(vgl. Widmann 2001:
19ff.) und erfüllt in jeder Hinsicht den Tatbestand des institutionellen Antiziganismus.
7Fazit oder: Washeißt institutioneller Antiziganismus?
Robert Miles (1989: 85) zufolge sind exkludierende Praktiken (und ihre Effekte) Ausdruck
eines institutionellen Rassismus,wenn sieinder Tradition eines rassistischen Diskurses
stehen, durch diesen geprägt sind und ihn damit auch in der Gegenwart institutionalisieren.
Die soziologisch orientierte Rassismusforschung hat hieran anknüpfend ein ausdifferenziertes
Forschungsparadigma entwickelt: Sie untersucht die Einheit aus institutionellen Machtprak-
tiken mit tradiertenWissensbeständen(vgl. exemplarischTerkessidis 1998: 13). Dieser
Macht-Wissen-Komplex wurde in der einschlägigen Forschung bisher in erster Linie am
231T .Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
Beispiel des EU-Außengrenzregimes untersucht (vgl. die Kritik von van Baar 2016: 219 f.).
Als Gegenbewegung zum Rückbau der territorialen Binnengrenzenhaben sich innerhalb der
EU allerdings neue Grenzen etabliert, die der Kontrolle und der Abwehr einer zugleich
unerwünschten und ethnisiertenEU-Binnenmigration dienen. Obwohl dieses EU-Binnen-
grenzregimeinsbesondere in urbanenRäumen wirkt (vgl. Lebuhn 2013), sind die damit
verbundenen Praktiken, Routinen und Strategien kommunaler Akteur:innen im deutsch-
sprachigen Kontext bisher wenig erforscht.
Im Falle der deutschsprachigen Antiziganismusforschunghängt dies wohl auch damit
zusammen,dass sie sich in erster Linie als (sozial)psychologisch informierte Stereotypen-
und Vorurteilsforschung herausgebildet hat. Zugleich haben handlungstheoretische und
machtkritische Analyseperspektiven der Rassismusforschung wie sie in der internationalen
Diskussionentwickelt wurden bisher wenig Beachtung und empirische Anwendung ge-
funden. Während die geschichtswissenschaftlich orientierte Antiziganismusforschung ver-
gleichsweise früh die Ausgestaltung gesetzlicher Regeln und institutioneller Praktikenim
lokalen Raum untersuchte, kann dies für diegegenwartsbezogene sozialwissenschaftliche
Forschung keineswegs konstatiert werden. Das ist nicht zuletzt deshalb verwunderlich, da
dem kommunalenRaum und seinen Akteur:innen spätestens seit dem 19. Jahrhundert bei der
Ausgestaltung der Minderheitenpolitik einherausragender Stellenwert beizumessenist und
hier bedeutende Handlungsspielräume bestanden (vgl. Zimmermann2007:35f).
In diesem Beitrag wurden einige Befunde aus einem umfangreicheren Forschungsprojekt
(vgl. Neuburger/Hinrichs 2021a) vorgestellt. Durch mitunter hsame und kleinteilige Re-
konstruktionenvon Handlungsprozessen konnten wir dort eine Mikrophysik des Antiziga-
nismus sichtbar machen und fünf Mechanismen Problematisierung, Abwehr, Ve rdrängung,
Unterlassung und Eindämmung (vgl. Neuburger/Hinrichs 2021a: 32 ff.) identifizieren, die
allerdings nicht alle Eingang in diese Darstellung finden konnten. Im Kern verweisen unsere
Forschungsergebnisse auf völlig unangemesseneinstitutionelle Routinen kommunaler Ver-
waltungen, während Handlungsspielräume systematisch zum Nachteil von Romaausgelegt
werden. Hierbei ist ein teils versteckter, teils offener antiziganistischer Gefahrendiskurs
handlungsleitend, wodurch soziale und rechtliche Teilhabe an der Stadtgesellschaft nachhaltig
verhindert wird. Für die hier dargestellte Einheit aus Macht und Wissengibteswohl keinen
passenderen Begriff als den des institutionellen Antiziganismus.
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235T. Neuburger: Projektionsfläche rechtsextremen Gedankenguts
... Die vorliegende Buchpublikation ist aus einem Forschungsprojekt hervorgegangen, das für die Unabhängige Kommission Antiziganismus durchgeführt wurde. Seit der Fertigstellung des Forschungsberichts im Frühjahr 2021, der abgesehen von kleineren Korrekturen auch die Grundlage dieser Buchpublikation darstellt, sind weitere Veröffentlichungen entstanden, die nochmals einzelne Aspekte und Fragestellungen vertiefend aufgreifen: Aufsätze mit grundlegenden Überlegungen zum Begriff des institutionellen Antiziganismus (Neuburger 2022a), über institutionellen Antiziganismus und die Neuerfindung von Sozialleistungsbehörden als wohlfahrtsstaatliche Grenzsicherungsbehörden (Neuburger und Hinrichs 2022) sowie über die Rolle von rechter Stimmungsmache hinsichtlich der Dynamiken des institutionellen Antiziganismus in der kommunalen Praxis (Neuburger 2022b). ...
Book
Unter Schlagworten wie "Armutszuwanderung aus Südosteuropa" entwickelte sich verstärkt seit 2013 ein politischer Abwehrdiskurs in Bezug auf die EU-Binnenmigration aus Rumänien und Bulgarien in deutsche Großstädte. In diesem Buch gehen die Autoren anhand einer Einzelfallstudie der Frage nach, wie dieser Diskurs die kommunale Praxis in einer westdeutschen Großstadt strukturierte. Durch umfangreiche empirische Erhebungen konnten sie einen Prozess des institutionellen Antiziganismus rekonstruieren, in dessen Zuge die Diskriminierung von sogenannten "Armutszuwanderern" – ein verwaltungssprachliches Substitut für das Stigma "Roma" – sukzessive ausgeweitet wurde. Dieser Prozess besteht aus wechselseitig sich verstärkenden Grenzziehungs- und Ausschlusspraktiken, die aus Geschichte und Gegenwart des Antiziganismus bestens bekannt sind und an die Tradition kommunaler Gefahrenabwehr anknüpfen.
Chapter
Full-text available
This chapter contributes to research on institutional Antigypsyism and (welfare) bordering within the European Union. As previous case studies from different EU member states indicate, institutional Antigypsyism and new, racialised bordering practices have emerged in the context of European integration and EU enlargement, especially in the local and municipal sphere. Following up on these findings, we examined municipal practices, strategies of exclusion and welfare bordering in a large West German city. On the basis of extensive research and fieldwork, we demonstrate how local welfare authorities are being gradually transformed into agencies of EU internal border control. Taking the social welfare authorities of a German city as an example, we examine a process in which welfare provisions have increasingly been withdrawn from a group of people (precarious EU citizens) designated and stigmatised as undeserving and work-shy ‘Roma’.
Article
Full-text available
in: Zeitschrift für außerschulische Bildung, Jg. 53 (2022), H. 1, S. 44–48
Chapter
Full-text available
Unter Schlagworten wie ‚Armutszuwanderung aus Südosteuropa‘ entwickelte sich verstärkt seit 2013 ein politischer Abwehrdiskurs in Bezug auf die EU-Binnenmigration aus Rumänien und Bulgarien. Ausgehend von der These, dass es – als Gegenbewegung zum Abbau territorial-nationaler Grenzen innerhalb der Europäischen Union – zu neuen Praktiken kommunaler Grenzziehung kommt, gehen wir der Frage nach deren Mechanismen auf den Grund. Hierfür untersuchen wir am Beispiel einer deutschen Großstadt die Etablierung einer exkludierenden ‚Unbequemlichkeitskultur‘. Auf Basis von geführten Interviews mit kommunalen Akteur*innen aus dem städtischen Unterbringungsbereich diagnostizieren wir einen arbeitsteiligen Prozess des institutionellen Antiziganismus, der sich in desintegrierend-segregierten Unterbringungen in städtischer Randlage materialisiert.
Thesis
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This thesis traces the local government response to the presence of impoverished and street-homeless so-called vulnerable EU-citizens in Malmö (Sweden’s third largest city) between the years 2014-2016, and develops an analysis about how bordering takes place in cities. “Vulnerable EU-citizens” is an established term in the Swedish context, used by the authorities to refer to citizens of other EU Member States who are staying in Sweden without a right of residence and in situations of extreme poverty and marginality. A majority of those whom are categorised as “vulnerable EU-citizens” are Roma from Bulgaria or Romania. Starting from the observation that “vulnerable EU-citizens” have been pervasively problematised as unwanted migrants, the thesis asks how the municipal- and local authorities in Malmö act to discourage and otherwise manage their mobilities by controlling their conditions of stay. In doing so, it seeks to elaborate on theories about intra-EU bordering practices, and to elucidate some of the mechanisms, effects and implications of urban mobility control practices. Methodologically, the thesis is structured as a case study, centring on the case of the intensely contested Sorgenfri-camp – a makeshift squatter settlement that housed a large proportion of Malmö’s estimated total population of “vulnerable EU-citizens”. The Sorgenfri-camp was established in 2014 and lasted for a year and a half before it was demolished in November 2015 on the order of the City of Malmö’s environmental authorities. Often referred to in the media as “Sweden’s largest slum”, the Sorgenfri-camp was quite literally a central locus of a local and national political “crisis” regarding the growth of unauthorised squatter settlements. As a “critical case”, it offers a vantage point from which to trace the development of policy and government practices towards “vulnerable EU-citizens” and observe how the authorities negotiate the legal ambiguities, moral-political dilemmas, and social conflicts that swirl around the unauthorised settlements of “vulnerable EU-citizens”. It also serves as a key example of a more widespread framing of “the problem of vulnerable EU-citizens” as an order, nuisance and sanitation problem. The analysis is carried out with a theoretical framework informed by Foucaultian poststructuralist theory and theories of scale, combining insights from the field of critical border and migration studies with concepts from the legal geographic literature on urban socio-spatial control. In particular, it follows socio-legal scholar Mariana Valverde’s (2010) call to foreground the role of scalar categorisation and politics in the networked policing of various non-citizens. The analysis addresses the construction of the Sorgenfri-camp and its residents as a “nuisance problem” in popular and policy discourse, and explores the effects and consequences of this framing in the context of the administrative-legal process that resulted in the demolition of the settlement. The thesis highlights the city as a space where complex negotiations over residency-status, rights and belonging play out. It submits that local authorities in Malmö have responded to the presence and situation of vulnerable EU-citizens in the city by enacting a series of practices and programs that jointly add up to an indirect policy of exclusionary mobility control, the cumulative effect of which is to eliminate the “geographies of survival” for the group in question. Furthermore, it argues that this reinforces the complex modulations of un/free mobility” in the EU: destitute EU-citizens who are formally free to move and reside within the union are repeatedly moved along, and thus effectively prevented from settling. This is taken to be illustrative of an urbanisation of mobility control practices: a convergence between mobility control and urban socio-spatial control, or a rescaling of mobility control from the edges of the nation-state to the urban scale and, ultimately, to the body of the “vulnerable EU-citizen”.
Book
Full-text available
EU-Migrant*innen treten gegen Lohnbetrug ein, protestieren gegen Polizeirepression, fordern das Recht auf ein Existenzminimum und auf Wohnraum. Arbeit! Wohnen! geht von diesen urbanen Konflikten (2009-2014) aus und untersucht, wie EU-Migration in München regiert wird. Unter den Bedingungen der EU-Freizügigkeit wird der Zwang zur Arbeit immer weiter radikalisiert. Auch bundespolitische und EU-europäische Prozesse spielen dabei eine Rolle. In Zeiten von Nationalprotektionismus und neuem Rassismus, Sozialabbau und der Prekarisierung von Arbeit gibt das Buch Anstöße für eine transnationale politische Praxis in Wissenschaft und Aktivismus. Mit „Konflikt als Methode“ stellt es eine eigene Spielart intervenierender Forschung vor und ist theoriepolitisch als Versuch einzuordnen, die soziale Frage in transnationalen Verhältnissen zu stellen sowie Kämpfe der Migration in kapitalistischen Verhältnissen zu kontextualisieren.
Book
Full-text available
This open access book raises crucial questions about the citizenship of the European Union. Is it a new citizenship beyond the nation-state although it is derived from Member State nationality? Who should get it? What rights and duties does it entail? Should EU citizens living in other Member States be able to vote there in national elections? If there are tensions between free movement and social rights, which should take priority? And should the European Court of Justice determine what European citizenship is about or the legislative institutions of the EU or national parliaments? This book collects a wide range of answers to these questions from legal scholars, political scientists, and political practitioners. It is structured as a series of three conversations in which authors respond to each other. This exchange of arguments provides unique depth to the debate
Article
Full-text available
Migration and border scholars have argued that the Europeanization and securitization of borders and migration have led to forms of population regulation that constitute a questionable divide between EU and non-EU groups, as well as between different non-EU groups. This paper argues that these processes have impacted not only centrifugally, on non-EU populations, but also centripetally, on the “intra-EU” divide regarding minorities such as Europe's Muslims and Roma. I explain how a de-nationalization of the concepts and methods of migration and border studies—beyond methodological nationalism and Eurocentrism—sheds light on the under-researched impact of the EU's external border regime on minoritized EU citizens. I introduce the notion of “evictability” to articulate this de-nationalization and discuss the case study of Europe's Romani minority to show how contemporary forms of securitization further divide Europe bio-politically along intra-European lines.
Book
Illegale Migranten sind zur Chiffre von Migration überhaupt geworden. Dabei sind sie kein neues Phänomen: Noch vor den ersten Abkommen zur Gastarbeiterrekrutierung sind Migrantinnen und Migranten in Deutschland ohne Papiere eingereist - mit bedeutsamen Folgen für das bundesdeutsche Migrationsregime, das mit Legalisierungen, Gesetzesverschärfungen oder Anwerbeabkommen reagierte. Mittels staats- und diskurstheoretischer Argumente zeigt dieser Band, wie aus den Konflikten um illegale Migration soziale und politische Kompromisse und damit neue Formen der Regierung von Migration entstehen. Die Konflikte - etwa um die Kosten von Arbeitskraft oder die Grenzen der Staatsbürgerschaft - verändern auch die Migrationsbewegung selbst, die immer neue Formen der klandestinen Migration herausbildet. Die Studie behandelt zudem Probleme der Subjektivierung, etwa die Frage, weshalb die Handlungsmacht der Migranten innerhalb des bestehenden Migrationsregimes zugunsten einer Repräsentation als »Opfer« ausgeblendet wird.
Book
Going beyond race-blind approaches to spatial segregation in Europe, Racial Cities argues that race is the logic through which stigmatized and segregated "Gypsy urban areas" have emerged and persisted after World War II. Building on nearly a decade of ethnographic and historical research in Romania, Italy, France and the UK, Giovanni Picker casts a series of case studies into the historical framework of circulations and borrowings between colony and metropole since the late nineteenth century. By focusing on socio-economic transformations and social dynamics in contemporary Cluj-Napoca, Pescara, Montreuil, Florence and Salford, Picker detects four local segregating mechanisms, and comparatively investigates resemblances between each of them and segregation in French Rabat, Italian Addis Ababa, and British New Delhi. These multiple global associations across space and time serve as an empirical basis for establishing a solid bridge between race critical theories and urban studies. Racial Cities is the first comprehensive analysis of the segregation of Romani people in Europe, providing a fine-tuned and in-depth explanation of this phenomenon. While inequalities increase globally and poverty is ever more concentrated, this book is a key contribution to debates and actions addressing social marginality, inequalities, racist exclusions, and governance. Thanks to its dense yet thoroughly accessible narration, the book will appeal to scholars, undergraduate and postgraduate students, postdoctoral researchers, and equally to activists and policy makers, who are interested in areas including: Race and Racism, Urban Studies, Governance, Inequalities, Colonialism and Postcolonialism, and European Studies.