Den Wohlfahrtsstaat gibt es streng genommen nicht, da die öffentliche Verantwortungsübernahme für das Wohlergehen von Bürger*innen und – optional – weiteren Bevölkerungsgruppen sich ganz unterschiedlich in den (europäischen) Nationalstaaten darstellt (vgl. Lessenich, 2012). Sie zeichnen sich durch eine je spezifische Anordnung unterschiedlicher Instrumente, Institutionen und Interventionen zur Verteilung „gesellschaftlicher Lebenschancen“ (ebd., S. 103) ab, die als Resultate politischer Bestrebungen angesehen werden können, Demokratie und Kapitalismus zu verbinden (vgl. Lessenich, 2000). Wenn die grundlegende These des Welfare Service State-Konzeptes zutrifft, dass personenbezogene Dienstleistungen im Kanon der wohlfahrtsstaatlichen Interventionsmaßnahmen zunehmend an Bedeutung gewinnen (vgl. Bonvin et al., 2018; Otto et al., 2020; Wohlfarth, 2020) – quantitativ wie qualitativ – und damit auch der Jugendhilfe als pädagogische Interventionsform (vgl. Kaufmann, 2005) im Hinblick auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen eine größere Relevanz und umfangreichere Einflussmöglichkeiten zugesprochen werden, erscheint es zum einen sinnvoll, sich die grundlegenden Funktionen von personenbezogenen Dienstleistungen in kapitalistischen Wohlfahrtsstaaten sowie ihre spezifischen Merkmale und die Herausforderungen für ihre Professionalisierung zu vergegenwärtigen.