In Pandemiezeiten stellt sich der Strafvollzug als besonders vulnerabler Bereich dar: Viele Menschen auf engem, geschlossenem Raum, von denen viele noch dazu aufgrund gesundheitlicher Belastungen Hochrisikogruppen zuzuordnen sind. Dem Schutz der Gesundheit der InsassInnen, wie auch der MitarbeiterInnen wurde von der österreichischen Vollzugsverwaltung oberste Priorität zuerkannt. Zentrale Strategien in diesem Sinne waren die weitgehende Abschottung des Strafvollzugs von der Außenwelt und die Beschränkung der Aktivitäten im Vollzug auf das Notwendigste. Auf Maßnahmen zur langfristigen Reduktion der zu hohen Haftzahlen in Österreich, konnte oder wollte sich der Gesetzgeber nicht durchringen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den Umgang der österreichischen Justiz mit der Pandemie im Strafvollzug und den dort beobachteten Entwicklungen.