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Warum Hochschulen die Identität von trans Studierenden respektieren sollten

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Abstract

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland sieht für amtliche Namens- und Personenstandsänderungen von trans Personen ein langwieriges, erniedrigendes und kostspieliges Gerichts- und Begutachtungsverfahren vor. Viele Hochschulen und Universitäten führen Studierende unter amtlichem Namen und Geschlechtseintrag, wodurch trans Studierende häufig erheblicher Diskriminierung ausgesetzt sind. Der vorliegende Critical Essay führt basierend auf einer Darstellung der aktuellen Situation Gründe an, warum Hochschulen trans Studierenden die Verwendung des selbst gewählten Vornamens und der zur geschlechtlichen Identität passenden Anrede bereits vor amtlicher Namens- und Personenstandsänderung ermöglichen sollten und verweist auf bestehende Programme und Handlungsempfehlungen.
Warum Hochschulen die Identität von trans
Studierenden respektieren sollten
Johannah Sprinz
LMU Munich*
19. Mai 2022
”If I didn’t define myself for myself, I would be crunched
into other people’s fantasies for me and eaten alive.”
Audre Lorde
Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland sieht für amtliche Namens- und Personenstandsän-
derungen von trans Personen1ein langwieriges, erniedrigendes und kostspieliges Gerichts- und
Begutachtungsverfahren vor. Viele Hochschulen und Universitäten führen Studierende unter amt-
lichem Namen und Geschlechtseintrag, wodurch trans Studierende häufig erheblicher Diskrimi-
nierung ausgesetzt sind. Der vorliegende Critical Essay führt basierend auf einer Darstellung der
aktuellen Situation Gründe an, warum Hochschulen trans Studierenden die Verwendung des selbst
gewählten Vornamens und der zur geschlechtlichen Identität passenden Anrede bereits vor amtli-
cher Namens- und Personenstandsänderung ermöglichen sollten und verweist auf bestehende Pro-
gramme und Handlungsempfehlungen.
Aktuell existieren zwei eigenständige Rechtswege für Namens- und Personenstandsänderun-
gen. Das Personenstandsgesetz (PStG) ermöglicht ”Personen mit Varianten der Geschlechtsent-
wicklung” [1, §45b Abs. 1 PStG] die Änderung der Vornamen und des Geschlechtseintrages mittels
Erklärung gegenüber dem Standesamt gegen ”Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung” [1, §45b
Abs. 3 PStG]. Dieser Weg steht jedoch nur Personen offen, bei denen eine bestimmte Intersex-
condition diagnostiziert wurde. Die meisten trans Personen werden dabei nach aktueller Rechst-
auffassung ausgeschlossen. Für diese wurde 1981 das Gesetz über die Änderung der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz -
*Der vorliegende Critical Essay wurde im Rahmen des LMU Plus Seminarprogramms ”Gender und Diversity” der
Universitätsfrauenbeauftragten als Open-Access Paper veröffentlicht. (c) 2022 Johannah Sprinz, CC BY-NC-ND 4.0.
1Trans Personen sind hier definiert als alle Personen, deren Geschlechtsidentität von der ursprünglichen Zuweisung
im Geburtenregister abweicht.
1
TSG)2geschaffen [2], welches einen Prozess beim Amtsgericht vorsieht. Während der gerichtlich
angeordneten Begutachtung, in der die antragsstellende Person zwei bestellten Gutachter*innen
unabhängig voneinander die eigene Geschlechtsidentität beweisen muss, kommt es immer wieder
zu sexuellen Übergriffen [3]. Große Teile des Gesetzes wurden mittlerweile vom Bundesverfas-
sungsgericht außer Kraft gesetzt und dürfen nicht mehr angewendet werden. So zum finden zum
Beispiel seit 2011 im Rahmen des TSG keine Zwangssterilisierungen mehr statt [4, S. 133f.] und
Zwangsscheidungen sind seit 2008 nicht mehr zulässig [4, S. 136]. Es besteht weitreichender Kon-
sens, dass das TSG eine erhebliche Diskriminierung darstellt und ersetzt werden muss [5] [6] [7].
Die Bundesregierung hat zwar wie auch schon ihre Vorgängerregierung Reformen angekündigt,
konkrete Gesetzesvorschläge liegen jedoch noch nicht vor [8].
Für Studierende stellt das TSG eine besondere Hürde dar. Das Verfahren kann erst drei Jahre
nach dem Coming-out begonnen werden [2, §1 Abs. 1 Satz 1 TSG] und dauert in der Praxis min-
destens ein halbes Jahr. Die Verfahrenskosten von etwa 2.000 Euro, welche von den Betroffenen
selbst zu tragen sind, stellen für viele Studierende eine unzumutbare Summe dar und führen dazu,
dass das Verfahren oft erst mehrere Jahre nach Abschluss der Identitätsfindung begonnen werden
kann. Studierende, die den Prozess während des Studiums anstoßen, halten somit nicht selten be-
reits ihr Abschlusszeugnis in Händen, bevor die offizielle Namensänderung rechtskräftig wird. Der
Gesetzgeber zwingt die Betroffenen jedoch dazu, sich im Vorfeld der amtlichen Namens- und Per-
sonenstandsänderung ”der Öffentlichkeit und ihrem Umfeld [also auch an der Hochschule (Anm.
d. A.)] in der neuen Identität zu präsentieren” [9, S. 2, vgl. §1 Abs. 1 Satz 1 TSG].
Ist die Hochschule nicht bereit, den Namen und Geschlechtseintrag der Person entsprechend zu
ändern, kann dies an zahllosen Stellen zu Diskriminierung und erniedrigenden Situationen führen.
In den universitätseigenen IT-Systemen, auf dem Studierendenausweis, der Immatrikulationsbe-
scheinigung, ja selbst im Transcript of Records steht anstelle des eigenen Namens eine Person, die
nicht existiert. Werden zum Beispiel bei Prüfungen die Ausweise kontrolliert, führt dies bestenfalls
zu einem Zwangsouting und schlimmstenfalls zum Verdacht eines Täuschungsversuchs. Ebenso
erfordern verschiedene Situationen außerhalb der Universität das Vorzeigen des Studierendenaus-
weises, zum Beispiel bei Fahrkartenkontrollen von Semestertickets. Mögliche Konsequenzen rei-
chen von unangenehmen Blicken und Kommentaren über verbale und körperliche Gewalt bis hin
zu unnötigen und zeitraubenden polizeilichen Identitätsfeststellungsverfahren, um den Verdacht
der Erschleichung von Beförderungsleistungen aus der Welt zu räumen.
2Transsexuell ist ein veralteter und von Betroffenen heute oft als pathologisierend und abwertend empfundener
Begriff. Dieser Essay verwendet den Begriff nur bei der wortwörtlichen Wiedergabe von Titeln und greift ansonsten
auf zeitgemäßere Bezeichnungen wie transgeschlechtlich,transgender oder trans zurück.
2
Die negativen Auswirkungen für die Betroffenen dieser Diskriminierung sind empirisch ein-
deutig belegt [10] [11] [12] [13] [14] [15]. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte [16] sowie
LGBT-Gruppen von Studierendenvertretungen [9] verschiedener Hochschulen weisen seit Jahren
auf diesen Missstand hin, stoßen jedoch meist auf taube Ohren, Schulterzucken oder Beileidsbe-
kundungen in Verbindung mit Beteuerung der eigenen Handlungsunfähigkeit aufgrund der Rechts-
lage [15, S. 4]. Rein rechtlich gibt es jedoch tatsächlich keinen Grund, weshalb trans Studierende
zur Verwendung des falschen Vornamens und der falschen Anrede gezwungen werden müssten.
So kommt ein Rechtsgutachten der Humboldt-Universität zu Berlin [17] zu dem Schluss, dass das
Festsetzen von Namensrichtlinien unter das Recht auf Selbstverwaltung der Hochschulen fällt –
insbesondere auch bei der Erstellung von Dokumenten, die außerhalb der Hochschule verwendet
werden. ”Zeugnisse und Diplome dienen nicht in erster Linie der Identitätsfeststellung, sondern
dem Nachweis einer bestimmten fachlichen Qualifikation. Ähnliches gilt für Studierendenauswei-
se: auch sie sind [keine] Identifikationspapiere, sondern sie bestätigen die Mitgliedschaft in der
Universität infolge der ordnungsgemäßen Immatrikulation” [17, S. 9]. Das Bundesverfassungsge-
richt sieht Institutionen sogar in der ”Pflicht [...], die individuelle Entscheidung eines Menschen
über seine Geschlechtszugehörigkeit zu respektieren” [18], welche sich aus dem im Grundgesetz
verankerten Schutz der ”Würde des Menschen in der Individualität, in der er sich selbst begreift”
[18] ergibt.
Einige Universitäten haben mittlerweile Programme entwickelt, die trans Studierenden die Ver-
wendung des korrekten Namens auch ohne Gerichtsbeschluss ermöglichen. Als besonders vorbild-
lich sind hier zu nennen die Universität Konstanz [19] und die Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg [20]. Diese Programme bauen auf dem DGTI-Ergänzungsausweis auf, einem
nicht-amtlichen Dokument, das trans Personen mit geringem bürokratischen Aufwand bei der Deut-
schen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. beantragen können [21]. Konkrete
Vorschläge zur Umsetzung einer geschlechtervielfaltssensiblen Hochschulverwaltung haben die
AG trans*emanzipatorische Hochschulpolitik [9] und die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleich-
stellungsbeauftragten an Hochschulen e. V. (bukof) [16] zusammengestellt. Zentral ist hierbei der
Fokus auf Selbstbestimmung: Studierende sollten ihr Geschlecht nicht beweisen müssen; Nach-
weise, Atteste, Gutachten oder Ähnliches sollten nicht eingefordert werden [9, S. 5] [16, S. 2].
Wichtig ist bei der Umsetzung solcher Programme auch, dass tatsächlich jede der vier möglichen
Geschlechtseinträge - kein Eintrag, divers, weiblich, männlich [1, §22 Abs. 3 PStG] - abgebildet
wird [16, S. 4] [9, S. 2]. Zusätzlich kann die Möglichkeit einer freitextlichen Selbstbezeichnung bei
der Angabe des Geschlechts geschaffen werden [16, S. 3]. Die Wahl der Anrede und des Pronomens
ist vom gespeicherten Geschlechtseintrag zu entkoppeln uns sollte ebenfalls durch die studierenden
selbst festgelegt werden können [9, S. 6] [16, S. 10f].
3
Die Hochschulen haben alle Mittel in der Hand, diese unnötige Diskriminierung von trans Per-
sonen zu beenden und vielen Studierenden das Leben deutlich einfacher zu machen. Das Problem
ist eindeutig belegt und erprobte Lösungswege sind gut dokumentiert. Wer auf Reformversprechen
wartet, verkennt die eigene Verantwortung. Die Zeit zu handeln ist jetzt.
Literatur
[1] „Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Arti-
kel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist,” http://www.
gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html.
[2] „Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel
2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787) geändert worden ist,” http:
//www.gesetze-im-internet.de/tsg/BJNR016540980.html.
[3] J. Wilken, „Umfrage zur Begutachtung und dem Verfahren nach Transsexuellengesetz
(TSG),” Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e. V., 2022, https:
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[4] F. Ewert, Trans. Frau. Sein: Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung, 2. Aufl. Münster:
edition assemblage, 2020, ISBN: 9783960420712.
[5] Bundesrat, „Entschließung des Bundesrates zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie
zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der
Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung,” 958. Sitzung am 2. Juni 2017, Drucksa-
che 362/17 (Beschluss), https://www.bundesrat.de/drs.html?id=362-17%28B%29.
[6] Parliamentary Assembly of the Council of Europe, „Discrimination against transgender peo-
ple in Europe,” Assembly debate on 22 April 2015 (15th Sitting), Resolution 2048 (2105),
https://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-EN.asp?fileid=21736.
[7] Bundespsychotherapeutenkammer, „Resolution: Abbau von struktureller Diskriminie-
rung gegenüber trans Menschen,” 2022, https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2022/05/
Resolution-Abbau-von-struktureller-Diskriminierung-gegenueber-trans-Menschen.pdf.
[8] „Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellenge-
setz (TSG),” Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V., https://www.lsvd.de/de/ct/
6417-Selbstbestimmungsgesetz, abgerufen am 19.05.2022.
[9] AG trans*emanzipatorische Hochschulpolitik, „Benachteiligungen von Inter*- und
Trans*personen an Hochschulen,” Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Inter-
sexualität dgti e. V., 2017, http://ag-trans-hopo.org/Namensaenderung_an_Hochschulen/
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[10] L. Adamietz, Geschlecht als Erwartung. Baden-Baden: Nomos, 2011, https://doi.org/10.
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4
[11] U. Klein und F. A. Rebitzer, „Diskriminierungserfahrungen von Studierenden,” in Diversity
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[16] J. Bürgel, L. Daudrich, L. Dembinsky, A. Dietrich, M. Felsch, N. Fink, R. Hüh-
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auftragten an Hochschulen e.V. (bukof), 2022, https://bukof.de/wp-content/uploads/
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[17] U. Lembke und A. Tischbirek, „Kurzgutachten zum rechtlichen Spielraum der Hochschulen
bei der Verwendung des gewählten Namens inter- und transgeschlechtlicher Studierender im
Vorfeld der amtlichen Namensänderung,” Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakul-
tät, 2019, https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk/Gutachten.pdf.
[18] Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer, „Stattgebender Kammerbeschluss: Grund-
rechtlicher Schutz der Intimsphäre nach GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 für die Achtung
vor der in TSG § 1 vorgesehenen Rollenentscheidung,” Kammerbeschluss vom 15. August
1996, Az: 2 BvR 1833/95, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=
BVerfG&Datum=15.08.1996&Aktenzeichen=2%20BvR%201833%2F95.
[19] „Geschlechtliche Vielfalt: Änderung der Geschlechtsangabe und des Vornamens für Stu-
dierende an der Universität Konstanz,” https://www.uni-konstanz.de/gleichstellungsreferat/
diversity/programme-und-massnahmen/geschlechtliche-vielfalt/, abgerufen am 19.05.2022.
[20] „Studium A-Z - der FAU-Glossar für Studierende: Namensänderungen bei Identitätswech-
sel,” Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, https://www.fau.de/education/
studienorganisation/studium-a-z/#collapse_84, abgerufen am 19.05.2022.
[21] „Der Ergänzungsausweis der dgti e.V.” https://dgti.org/ergaenzungsausweis.html, abgerufen
am 19.05.2022.
5
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Article
Full-text available
Against the background of recent changes to EU legislation to meet the demands and needs of LGBTIQ* communities, the authors seek to situate a queered and diversified understanding of gender firmly at the centre of the gender equality discourse in higher education (HE). Based on case examples, the legal and discursive status quo in German and Dutch HE institutions as well as actors’ motivations, challenges and opportunities are examined through a queer lens. The results highlight how differently EU legislation is transposed into national law. They also show that change is currently driven by highly motivated individual actors, be they students, gender equality and diversity officers, or individual institutions. We argue that queering and diversifying should be understood and used as modes to reflect on and analyse the processes that lead to heteronormative understandings of gender in HE and to develop strategies that take the complexities of gendered identities and discrimination into account. Keywords: queer, gender equality, higher education, non-discrimination, EU
BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20
"Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2787) geändert worden ist," http: //www.gesetze-im-internet.de/tsg/BJNR016540980.html.
Umfrage zur Begutachtung und dem Verfahren nach Transsexuellengesetz (TSG)
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J. Wilken, "Umfrage zur Begutachtung und dem Verfahren nach Transsexuellengesetz (TSG)," Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität dgti e. V., 2022, https: //dgti.org/2022/04/03/tsgumfrage/.
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Discrimination against transgender people in Europe
Parliamentary Assembly of the Council of Europe, "Discrimination against transgender people in Europe," Assembly debate on 22 April 2015 (15th Sitting), Resolution 2048 (2105), https://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-EN.asp?fileid=21736.
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L. Adamietz, Geschlecht als Erwartung. Baden-Baden: Nomos, 2011, https://doi.org/10. 5771/9783845233222.
Diskriminierungserfahrungen von Studierenden
  • U Klein
  • F A Rebitzer
U. Klein und F. A. Rebitzer, "Diskriminierungserfahrungen von Studierenden," in Diversity konkret gemacht. Weinheim: Beltz Juventa, 2012, S. 118-136, ISBN: 9783779928324.
European Union lesbian, gay, bisexual and transgender survey. Main results
European Union Agency for Fundamental Rights (FRA), "European Union lesbian, gay, bisexual and transgender survey. Main results." 2014, https://doi.org/10.2811/37969.
Ergebnisbericht: Spezifika der Arbeitssituation von Trans*Beschäftigten in Deutschland
  • D Frohn Und
  • F Meinhold
D. Frohn und F. Meinhold, "Ergebnisbericht: Spezifika der Arbeitssituation von Trans*Beschäftigten in Deutschland," 2017, https://www.diversity-institut.info/downloads/ IDA_Ergebnisbericht_Qual-Teilprojekt_Trans-Beschaeftigte_170517_DF.pdf.