In der systematischen Aufarbeitung von (Zivil-)Streitigkeiten, die zwischen Zahnärzten und Patienten entstanden sind, liegt Entwicklungspotenzial für die Profession. Dies ist ein Ergebnis meiner Hauptforschungsarbeit, die sich im Spannungsfeld zwischen Zahnmedizin, Recht und Professionsentwicklung bewegt. Da Richter regelmäßig über keine zahnmedizinische Fachkunde verfügen, delegieren sie die
... [Show full abstract] Problembearbeitung in Form eines Sachverständigengutachtens zurück an die konfliktverursachende Profession. Erstatten die Sachverständigen ein neutrales, verständliches, sach- und fachgerechtes Gutachten, kann der Fall juristisch handhabbar, d. h. formal bearbeitet werden. Der Fall ist dann juristisch abgeschlossen. Andererseits bieten Gutachten die Chance verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Zugleich liegt in diesen Konfliktfällen Potenzial für die Profession der Zahnärzte. Einerseits können die Fälle zur fortschreitenden Entwicklung des Gutachterverfahrens dienen und andererseits ist ein Lernen aus Begutachtungsfällen für den Praktiker möglich. Dieses Lernpotenzial sollte geborgen werden, wie es bereits z.B. im Abschlussseminar des Trainings zum Sachverständigen geschieht. Lernen sowohl die Gutachter als auch die Zahnärzte aus den Fällen, ist das ein Ansatz zur reflexiven professionellen Entwicklung.