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Auf dem Weg zur Telematikinfrastruktur
Erfassung und Evaluierung des
Digitalisierungsgrades bayerischer
Rehabilitationseinrichtungen
im Projekt „Reha-/TI-Konsil“
Projektabschlussbericht
Prof. Dr. Sonja Haug
Anna Scharf, M.A.
OTH Regensburg
Institut für Sozialforschung und Technikfolgenabschätzung
Stand: 06.06.2022
2
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung .......................................................................................................... 5
2 Hintergrund ...................................................................................................... 6
3 Methodik ........................................................................................................... 8
3.1 Studiendesign ............................................................................................. 8
3.2 Feldphase und Rücklauf .............................................................................. 9
3.3 Erhebungsinstrument................................................................................ 10
3.4 Stichprobenbeschreibung ......................................................................... 11
4 Ergebnisdarstellung ........................................................................................ 16
4.1 Auswertung der (halb-) geschlossenen Fragestellungen ............................. 16
4.1.1 Ausstattung der Reha-Einrichtungen ................................................... 16
4.1.2 IT-Abteilung und Datenschutz ............................................................ 20
4.1.3 Digitalisierung ohne EMRAM ............................................................... 21
4.1.4 Digitalisierungsgrad EMRAM ............................................................... 25
4.1.5 Telematikinfrastruktur (TI) .................................................................. 27
4.2 Auswertung der offenen Fragestellungen .................................................. 30
4.2.1 Allgemeine Erwartungen im Hinblick auf die Digitalisierung................ 31
4.2.2 Erwartungen an Politik, Gesetzgebung und staatliche Förderung ........ 35
5 Zusammenfassung .......................................................................................... 36
6 Diskussion ...................................................................................................... 37
7 Handlungsempfehlungen ................................................................................ 40
Literaturverzeichnis ............................................................................................... 45
Anhang
Vorgeschlagene Zitierweise: Haug, Sonja; Scharf, Anna (2022): Auf dem Weg zur
Telematikinfrastruktur. Erfassung und Evaluierung des Digitalisierungsgrades bayeri-
scher Rehabilitationseinrichtungen im Projekt „Reha-/TI-Konsil“. Projektbericht. Re-
gensburg: OTH Regensburg.
3
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Boxplot zur Trägergröße. .................................................................. 12
Abbildung 2: Verteilung der Fachbereiche in Stichprobe (n=30) und Verzeichnis 2017
(n=233). ................................................................................................................ 13
Abbildung 3: Boxplots zur Anzahl des medizinischen, pflegerischen und
therapeutischen Personals sowie der Gesamtzahl. ................................................. 14
Abbildung 4: Boxplot zur Bettenanzahl in der Stichprobe. ..................................... 16
Abbildung 5: Internetbandbreite (n=27). ................................................................ 17
Abbildung 6: Bewertung der Ausstattung der Anzahl der Arbeitsplätze mit einem KAS
(n=30). .................................................................................................................. 18
Abbildung 7: Nutzungsgebiete von Cloudlösungen (n=31)..................................... 19
Abbildung 8: Angliederung von IT-Abteilungen, Sicherheitsbeauftragen und
Datenschutzbeauftragten sowie des Datenschutzkonzepts. ................................... 20
Abbildung 9: Umsetzungsfortschritt Digitalisierungsstrategie (n=19, weiß ich nicht =
1, keine Angabe n=13). ......................................................................................... 21
Abbildung 10: Art der Datensicherung patientenbezogener Daten (=30). ............... 22
Abbildung 11: Eingang, Verarbeitung und Übermittlung patientenbezogener Daten
(n=30). .................................................................................................................. 24
Abbildung 12: Form des sozialmedizinischen Gutachtens/ Entlassbriefs intern und
zur Weitergabe (n=30). .......................................................................................... 24
Abbildung 13: Relative Häufigkeiten der EMRAM-Grade (n=33). ............................. 26
Abbildung 14: Geschätzter Aufwand bei Anschluss an TI (n=22). ........................... 28
Abbildung 15: Bewertung eines TI-Anschlusses zum aktuellen Zeitpunkt (n=14, Weiß
ich nicht =14, keine Angabe = 5). .......................................................................... 29
Abbildung 16: Geschätzte Kompatibilität zwischen KIS und TI (n=16, Weiß ich nicht
=13, keine Angabe =4). ......................................................................................... 29
4
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Digitalisierungsgrad nach dem angepassten EMRAM-Modell .................. 11
Tabelle 2: Lage- und Streuungsmaße der Trägergröße. .......................................... 12
Tabelle 3: Lage- und Streuungsmaße zur Anzahl des medizinischen, pflegerischen und
therapeutischen Personals sowie der Gesamtzahl. ................................................. 15
Tabelle 4: Lage- und Streuungsmaße der Bettenanzahl in Stichprobe und Verzeichnis
2017. .................................................................................................................... 15
Tabelle 5: Lage- und Streuungsmaße der Ausstattung von Arbeitsplätzen mit einem
KAS (n=30). ........................................................................................................... 18
Tabelle 6: Lage- und Streuungsmaße der Größe der einrichtungsinternen IT-Abteilung
(n=10). .................................................................................................................. 21
Tabelle 7: Lage- und Streuungsmaße der Investitionssummen in € (n=6)................ 30
Tabelle 8: Antworthäufigkeit auf offene Fragen (n=33). ......................................... 31
5
1 Einleitung
Die vorliegende Erfassung und Evaluierung des Digitalisierungsgrades bayerischer Re-
habilitationseinrichtungen ist Bestandteil des Projekts „Digitales Rehabilitationskonsil
mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur (Reha-/TI-Konsil)“. Es wird von der Ost-
bayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg (Labor eHealth, Institut für
Sozialforschung und Technikfolgenabschätzung (IST)) in Kooperation mit der Monks
Ärzte-im-Netz GmbH durchgeführt (Monks et al. 2020) und durch das Bayerische
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) gefördert.
1
Das Gesamtprojekt
hat zum Ziel, die Digitalisierung und Vernetzung im Bereich der stationären Rehabili-
tation zu erhöhen. Zur Erreichung des Ziels tragen die insgesamt drei Projektteile bei:
1. Konzeption und Einrichtung eines digitalen Rehabilitationskonsils zur intersek-
toralen Kommunikation
2. Anbindung von Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI)
3. Evaluation des Digitalisierungsgrades von Rehabilitationseinrichtungen in Bayern
Der vorliegende Bericht bezieht sich auf Teilprojekt 3
2
. Der Ergebnisbericht zur Erhe-
bung beschreibt zunächst das methodische Vorgehen (s. Kapitel 3). Im Anschluss hie-
ran werden die Ergebnisse dargestellt (s. Kapitel 4), zusammengefasst (s. Kapitel 5)
und Schlussfolgerungen (s. Kapitel 6) aus der Erhebung gezogen. Der Bericht schließt
mit den Handlungsempfehlungen (s. Kapitel 7) ab.
Die Handlungsempfehlungen für eine Steigerung des Digitalisierungs– und Vernet-
zungsgrades und dem Anschluss an die TI werden auf Basis der Erhebung des Digita-
lisierungsgrades bayerischer Reha-Einrichtungen abgeleitet und formuliert. Hierzu
wurde am 20.01.2022 ein zweiter Stakeholder-Workshop
3
durchgeführt.
1
Projekthomepage: https://rehakonsil.rchst.de/
2
Der Bericht wurde von Sonja Haug und Anna Scharf erstellt. Dank geht an Larissa Bauer für Unter-
stützung bei der Erstellung des Berichts (Abbildungen, Korrekturlesen, Literaturrecherche) sowie
an Georgios Raptis, Jennifer Wolter, Markus Ritthaler und Markus Deglmann (Labor eHealth, OTH
Regensburg) und Margarete Beck (StMGP) für hilfreiche Hinweise.
3
Beteiligte Institutionen: OTH Regensburg (IST und eHealth-Labor), Monks Ärzte-im-Netz GmbH,
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Deutsche Rentenversicherung (DRV)
6
2 Hintergrund
Hintergrund des Projekts sind Bestrebungen zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades
in Einrichtungen des Gesundheitswesens und die Begleitung im Prozess der Anbin-
dung an die Telematikinfrastruktur (Monks et al. 2020). Die Telematikinfrastruktur
wird als die sichere „Datenautobahn“ (Kassenärztliche Bundesvereinigung 2021) für
die Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens bezeichnet (gematik GmbH 2021).
Aktuell sind über 100.000 Arztpraxen an die TI angeschlossen (dpa et al. 2019). Eine
Anwendung im administrativen Bereich ist zum Beispiel das Versichertenstammdaten-
management. Eine Anwendung mit medizinischem Nutzen ist zum Beispiel die elekt-
ronische Patientenakte. Durch das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) wird der An-
schluss von Einrichtungen und Leistungserbringern der medizinischen Rehabilitation
an die TI und ihre Anwendungen in den Fokus gerückt. Für ihre Aufwände sollen die
Einrichtungen eine Erstattungspauschale erhalten (s. neuer § 381 SGB V im PDSG)
(Bundesministerium für Gesundheit 2020). Daneben sollen auch transparente Infor-
mationen, verbesserte Strukturen, digitale Anbindungen und eine Vernetzung von
Ärzt*innen mit Rehabilitationseinrichtungen geschaffen werden (Monks et al. 2020).
Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie offenbarte einen Rückstand hinsichtlich der Di-
gitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. In deutschen Krankenhäusern wurde
nach Einschätzung von Stollmann und Halbe in den vergangenen Jahren zu wenig
investiert, obgleich digitale Ausstattung zu einer „qualitativ hochwertige[n] und mo-
derne[n] Patientenversorgung“ beiträgt (Stollmann und Halbe 2021: 785). Dieses De-
fizit wurde bereits zuvor auf Basis des EMRAM, dem „Electronic Medical Record Adop-
tion Model“, aufgezeigt. Durch EMRAM wird international der Digitalisierungsgrad von
Krankenhäusern gemessen (Stephani et al. 2019: 18). Das Modell besteht aus acht
Stufen. Während in Krankenhäusern mit Stufe 0 kaum digitales Arbeiten stattfindet,
arbeiten Krankenhäuser der Stufe 7 papierlos (Mangiapane und Bender 2020: 33–34;
Stephani et al. 2019: 21). Die Zertifizierung nach EMRAM gilt für drei Jahre (Stephani
et al. 2019: 21–22). In Deutschland erreichte 2017 kein Krankenhaus Stufe 7 und über
Nordbayern und Schwaben, Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) e.V., Verband der Pri-
vatkrankenanstalten (VPKA) in Bayern e.V., Mediclin AG, Mittelbayerisches Reha-Zentrum, Römerbad
Klinik, Passauer Wolf.
7
ein Drittel befanden sich in Stufe 0. Aktuellere Daten sind zum aktuellen Zeitpunkt
nicht verfügbar. Im Mittel erreichten deutsche Krankenhäuser einen EMRAM-Wert von
2,3, wobei größere sowie öffentlich getragene Einrichtungen einen höheren EMRAM-
Mittelwert aufwiesen. Im internationalen Vergleich (Europa und USA) weist Deutsch-
land zusammen mit Österreich den geringsten Wert auf. Der Abstand zu anderen eu-
ropäischen Ländern hat in den letzten Jahren insgesamt zugenommen. Den höchsten
EMRAM-Mittelwert weist Dänemark mit 5,4 auf. Der europäische Durchschnitt liegt bei
3,6 (ebd. 2019: 23–26). Den mangelnden Digitalisierungsstand insbesondere hin-
sichtlich der Verfügbarkeit digitaler Patientendaten stellt auch der „IT-Report Gesund-
heitswesen“ heraus (Hübner et al. 2020; Hübner et al. 2018).
Auch im Bereich der Pflegeeinrichtungen ist die Digitalisierung bisher vergleichsweise
wenig fortgeschritten. Eine Befragung von Führungskräften zur Untersuchung der Di-
gitalisierung in ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen aus 2019 zeigte,
dass diese in stationären Einrichtungen höher ausgeprägt ist als in ambulanten Ein-
richtungen, aber starke Unterschiede zwischen Anwendungsfeldern bestehen (Haug
2021: 192). In stationären Einrichtungen werden besonders häufig Dokumentations-
systeme (85 %) verwendet, gefolgt von Sicherheitssystemen (70 %) und seltener Kom-
munikations- & Entertainmentsystemen (40 %). Informationssysteme sind gleicherma-
ßen selten und Monitoring noch seltener verbreitet. Serviceroboter werden in keiner
Einrichtung der Stichprobe genutzt, Pflegeroboter nur in sehr wenigen stationären
Einrichtungen. Investitionsplanungen im stationären Dienst betreffen ebenfalls vor al-
lem Dokumentations-, Sicherheits- und Informationssysteme sowie Kommunikation
und Entertainment. Die Hauptgründe, die nach Aussagen der Befragten gegen eine
Beschaffung digitaler Assistenzsysteme sprechen, sind im Wesentlichen finanzieller
oder technischer Art. Digitale Assistenzsysteme erfordern zudem höher qualifiziertes
und somit besser bezahltes Personal (IT und Pflege) und kosten zudem Arbeitszeit für
Einführung, Schulung und Wartung (ebd. 2021: 210). Auch Braeske et al. (2020: 68)
nennen Anschaffungs- und Folgekosten/(Re-) Finanzierung als größtes Hemmnis beim
weiteren Ausbau des Technikeinsatzes. Es werden zu hohe Kosten bei der Beschaf-
fung (73,3 %), der Einführung (56,7 %) und im laufenden Betrieb bzw. der Wartung
(51,7 %) genannt. Ein parallel stattfindendes Projekt an der OTH Regensburg befasst
8
sich mit der Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen und deren Anbindung an die TI-
Infrastruktur.
4
Vor dem Hintergrund des aufgezeigten Digitalisierungsrückstands im Gesundheits-
wesen erfolgte die vorliegende Bestandsaufnahme der Feststellung des Digitalisie-
rungsgrades und damit der „TI-fähigkeit“ bayerischer Reha-Einrichtungen.
3 Methodik
Die Methodik wird anhand des Studiendesigns (s. Unterkapitel 3.1), Feldphase und
Rücklauf (s. Unterkapitel 3.2), des Erhebungsinstruments (s. Unterkapitel 3.3) und der
Stichprobe (s. Unterkapitel 0) beschrieben. Prozentangaben werden auf eine Nach-
kommastelle angegeben. Dadurch kann es aufgrund von Rundungen zu einer Summe
von über 100% kommen. Die Prozentwerte beziehen sich auf die gültigen Angaben,
d.h. ausgeschlossen sind Fragebögen, die bei der jeweiligen Frage keine Angaben
beinhalten.
3.1 Studiendesign
Bei der vorliegenden Studie handelt es sich um eine empirische quantitative Quer-
schnittstudie (Döring und Bortz 2016: 184-189, 210-211). Die Befragung wurde inter-
netgestützt als webbasierte Online-Umfrage (Web-Survey) konzipiert (Schnell 2019:
343) und mittels SoSci Survey
5
durchgeführt. Die Konzeption und Durchführung des
Web-Survey orientiert sich an den Empfehlungen von Schnell (2019: 292–296). Vor
der Feldphase erfolgte ein kombinierter Pre- und Funktionstest (Prüfer und Rexroth
2000) durch die Teilnehmenden des Stakeholder-Workshops
6
.
4
Projekthomepage: https://www.pflegekonsil.de/
5
https://www.soscisurvey.de/; Cloud-Dienstleistung Pro-Server s2survey.net; SSL-Zertifikat
mit Extended Validation (EV; AVV entspr. §29 DSGVO.
6
25.03.2011, Beteiligte Institutionen: OTH Regensburg (IST und eHealth-Labor), Monks Ärzte-
im-Netz GmbH, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Deutsche Renten-
versicherung (DRV) Schwaben, Verband der Privatkrankenanstalten (VPKA) in Bayern e.V.,
Passauer Wolf.
9
Grundgesamtheit sind Rehabilitationseinrichtungen mit Standort Bayern, welche
durch die regionalen Körperschaften Nordbayern und Schwaben der Deutschen Ren-
tenversicherung (DRV) getragen werden, Mitglied des Verbands der Privatkrankenan-
stalten in Bayern e. V. (VPKA ) sind, Mitglied des Vereins Health Care Bayern e. V. oder
Mitglied des Vereins Zentrum für Telemedizin e. V. sind.
Nachfolgend werden Feldphase und Rücklauf (s. Kap. 3.2), das Erhebungsinstrument
(s. Kap. 3.3) sowie die vorliegende Stichprobe (s. Kap. 0) genauer beschrieben.
3.2 Feldphase und Rücklauf
Die Befragung fand im Zeitraum von 07.06.2021 bis einschließlich 05.07.2021 statt.
Zunächst war das Ende des Befragungszeitraums auf den 27.06.2021 festgelegt; auf-
grund eines relativ geringen Rücklaufs von 9,4% am 25.06.2021 wurde die Frist ver-
längert.
Die Einladung zur Teilnahme (s. Anhang 1) an der Befragung wurde inklusive Befra-
gungslink und eines Abdrucks des Online-Fragebogens (s. Anhang 6) sowie des Pro-
jektflyers (s. Anhang 2) durch DRV Nordbayern, DRV Schwaben, VPKA Bayern e. V.,
über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, durch Health Care
Bayern e. V. und durch das Zentrum für Telemedizin e. V. per E-Mail an die getragenen
Einrichtungen bzw. deren Mitglieder versendet. Zur Information wurde eine Datei des
Fragebogens beigefügt, auch um vor dem Ausfüllen Absprachen innerhalb der Ein-
richtungen zu ermöglichen. Die Anfrage an die Stakeholder zum Versand einer Erin-
nerung zur Befragungsteilnahme an die Mitglieder bzw. getragenen Einrichtungen er-
folgte gegen Ende der ersten Hälfte des ursprünglich geplanten Zeitraums
(16.06.2021). Die Bekanntgabe der Befragungsverlängerung mit der Bitte um Weiter-
leitung wurde am 25.06.2021 versendet.
Zur Übersicht über die Grundgesamtheit und Berechnung der ungefähren Ausschöp-
fungsquote diente das Verzeichnis „Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitations-
einrichtungen“ des Bayerischen Landesamts für Statistik mit Stand 2017 (Bayerisches
Landesamt für Statistik 2018). Dort wurden „Vorsorge- oder Rehabilitationseinrich-
tung mit einem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V“ ausgewählt und so 233 Ein-
richtungen in Bayern identifiziert.
10
Insgesamt wurde eine Ausschöpfungsquote von mindestens 14,2% (n=33) erreicht.
Aufgrund der anonymen Befragung ist nicht nachvollziehbar, wie häufig Träger mit
mehreren Einrichtungen durch einen stellvertretend ausgefüllten Fragebogen vertre-
ten sind (s. Kap. 0).
3.3 Erhebungsinstrument
Als Erhebungsinstrument diente ein Online-Fragebogen mit insgesamt 36 Fragen (s.
Anhang 6, Ablaufschema Anhang 3). Dort sind neben der Filterführung die Quellen-
nachweise zu (adaptiert) übernommenen Fragestellungen und Merkmalsausprägun-
gen ersichtlich. Die Mehrheit der Fragen wiesen eine geschlossene Form auf, wenige
eine (halb-)offene. Die Fragebogeninhalte wurden im Stakeholder-Workshop I abge-
stimmt.
Zunächst wurden allgemeine Fragen zur Struktur der Einrichtung gestellt, darunter
die Trägerschaft und Größe der Einrichtung (Anzahl der Beschäftigten im medizinisch-
pflegerisch-therapeutischen Bereich sowie Anzahl der Betten) (s. Kap. 0). Nach Abfra-
gen der Ausstattung mit Hard- und Software folgten Items zu den Themen Daten-
schutz und Digitalisierungsfortschritt (bspw. Form der Datenspeicherung und Daten-
verarbeitung) zur Erfassung der „TI-Fähigkeit“ und des Digitalisierungsgrads der Ein-
richtungen. Hierbei wurde nach dem EMRAM-Modell vorgegangen (Stephani et al.
2019: 18) und eine Adaption hiervon angewendet (Tabelle 1).
Darüber hinaus wurden Fragen die Telematikinfrastruktur betreffend gestellt, wie die
Einschätzung vom Nutzen eines TI-Anschlusses und die Kompatibilität der Einrich-
tungsinfrastruktur damit. Reha-Einrichtungen, welche angaben, bereits an diese an-
geschlossen zu sein, wurden zudem um die Nennung der genutzten Anwendungen
und Dienste gebeten. Sofern kein TI-Anschluss besteht, wurde nach dem erwarteten
Aufwand gefragt. An diese Thematik schlossen offene Fragen zu den Erwartungen
(unterteilt in Chancen bzw. Hoffnungen und Herausforderungen) an die Digitalisie-
rung allgemein, an Politik und Gesetzgebung hierbei sowie an die staatliche Förde-
rung und Refinanzierung von TI an. Darüber hinaus wurde nach Empfehlungen auf
Basis der genannten Erwartungen für die nahe und fernere Zukunft gefragt sowie die
Möglichkeit für weitere Anmerkungen oder Vorschläge gegeben. Am Ende des Frage-
11
bogens bestand die freiwillige Möglichkeit, Kontaktdaten für Rückfragen oder die Auf-
nahme in einen Verteiler für den Stakeholder-Workshop II oder eine zukünftig ge-
plante Arbeitsgruppe anzugeben.
Tabelle 1: Digitalisierungsgrad nach dem angepassten EMRAM-Modell
Grad
Items
7
Unsere Einrichtung verfügt über ein Data Warehouse als Basis für beispielsweise betriebliche
und klinische Analysen. [ja]
In unserer Einrichtung hat eine einrichtungsinterne Patientenakte die Papierakten vollständig
ersetzt. [ja]
6
In unserer Einrichtung interagieren die klinische Entscheidungsunterstützung und klinische
Dokumentation. [ja]
Unsere Einrichtung verfügt über einen IT-gestützten geschlossenen Medikationsausgabepro-
zess (closed loop medication). [ja]
5
Unsere Einrichtung verfügt über eine integrierte Bildmanagementlösung, die alle filmbasierten
Bilder ersetzt. [ja]
4
Unsere Einrichtung verfügt über eine klinische Entscheidungsunterstützung. [ja]
Unsere Einrichtung verfügt für die Medikation über eine elektronische Verordnung mit klini-
scher Entscheidungsunterstützung. [ja]
3
In unserer Einrichtung sind elektronische Verordnungen durch das medizinische Personal
möglich. [ja]
In unserer Einrichtung wird die Medikamentengabe digital dokumentiert. [ja]
In welchen Umfang werden die Patienteninformationen digital/analog dokumentiert und ver-
waltet? [überwiegend/vollständig digital]
2
Unsere Einrichtung verfügt über eine einrichtungsinterne elektronische Patientenakte. [ja]
1
In welcher Form verarbeiten Sie patientenbezogene Daten (z.B. Stammdaten, Vorbefunde, Me-
dikationsplan, usw.) von Ärztinnen und Ärzten, Versicherungen, Laboren, usw. in Ihrer Ein-
richtung? [überwiegend/vollständig digital]
3.4 Stichprobenbeschreibung
Der Fragebogen wurde für 34 Reha-Einrichtungen ausgefüllt und beendet, wobei bei
der Plausibilitätskontrolle eine Doppelung auffiel, d.h. eine Vervollständigung und
Verbesserung der vorherigen Angaben in einem zweiten Fragebogen. In diesem Fall
wurde nur die zweite Version in den Datensatz übernommen. Im Folgenden werden
die 33 Reha-Einrichtungen charakterisiert.
Jeweils knapp die Hälfte der Einrichtungen werden privat (45,5%) bzw. öffentlich
(42,4%) getragen und zwei (6,1%) unterliegen einer freigemeinnützigen Trägerschaft
(keine Angabe n=2). Im Vergleich zum Verzeichnis „Krankenhäuser, Vorsorge- oder
12
Rehabilitationseinrichtungen“ des Bayerischen Landesamt für Statistik mit Stand 2017
sind privat getragene Einrichtungen gut repräsentiert (54,9%), wohingegen öffentlich
getragene über- (25,3%) und freigemeinnützig getragene unterrepräsentiert (19,7%)
sind.
Die Größe der Träger variiert zwischen eins und 120 Einrichtungen, durchschnittlich
liegt sie bei 11,6 (s. Tabelle 2). Die Hälfte umfassen bis zu acht Einrichtungen, mit
einem Ausreißer bei 120 (s. Abbildung 1).
Abbildung 1: Boxplot zur Trägergröße.
Tabelle 2: Lage- und Streuungsmaße der Träger-
größe.
n
30
Mittelwert
11,6
Standardabweichung
24,4
Median
8
Modus
8
Minimum
1
Maximum
120
Bei den Fragen nach den in den Reha-Einrichtungen angebotenen Rehabilitationsfor-
men sowie den Tätigkeitsfeldern und Fachbereichen, in denen diese tätig sind, war
jeweils eine Mehrfachantwort möglich. Die Rehabilitationsformen wurden für 31 der
33 Einrichtungen angegeben. Nahezu alle Einrichtungen bieten stationäre Rehabilita-
tion an (96,8%). Zudem bieten 71,0% ambulante und die Hälfte der Reha-Einrichtungen
teilstationäre Rehabilitation an. Über ein Drittel (38,7%) verfügt über alle drei Formen.
Hinsichtlich der Tätigkeitsfelder liegen n=30 gültige Angaben vor. Insgesamt sind et-
was über die Hälfte der Einrichtungen in der akutnahen Rehabilitation bzw. in der
Krankenhausnachsorge tätig sowie 90% in der Antragsrehabilitation und 40% in der
13
Prävention tätig. Für etwas über 10% der Reha-Einrichtungen wurden alle Tätigkeits-
bereiche angegeben.
Die Mehrheit der Einrichtungen verfügt über einen (n=6) oder zwei (n=15) Fachberei-
che. Die nachfolgende Abbildung 2 stellt die prozentualen Nennungen der einzelnen
Fachbereiche aus der Stichprobe der Struktur der im Verzeichnis aufgeführten Einrich-
tungen (Bayerisches Landesamt für Statistik 2018) gegenüber. Die Fachbereiche wur-
den mehrheitlich passend abgebildet. Jedoch weisen deutlich mehr Einrichtungen der
Stichprobe einen orthopädischen Fachbereich auf, während die Psychosomatik gerin-
ger vertreten ist. Eine Erklärung für die Unterrepräsentation der Psychosomatik
könnte darin liegen, dass die entsprechende Kategorie des Verzeichnisses eine Zu-
sammenfassung aus Psychotherapie und Psychosomatik darstellt. Die Antwortmög-
lichkeit „Sonstige“ kann dem Verzeichnis nicht gegenübergestellt werden.
Abbildung 2: Verteilung der Fachbereiche in Stichprobe (n=30) und Verzeichnis 2017 (n=233).
20,0%
76,7%
20,0%
26,7%
43,3% 40,0%
16,0%
27,8% 23,5%
15,4%
40,5%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
Neurologie Orthopädie Geriatrie Psychosomatik Innere Medizin Sonstige
Stichprobe Verzeichnis
14
Die Kennwerte zur Anzahl des medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Per-
sonals und deren geschätzte sowie ergänzte Gesamtzahl
7
ergeben im Durchschnitt
insgesamt 107,9. Hierbei ist etwa gleich viel pflegerisches und therapeutisches Per-
sonal und knapp halb so viel medizinisches Personal vertreten (Tabelle 3, Abbildung
3). Die Ausreißer (Kreise) bzw. der Extremwert (Stern) entstammen bis auf der Angabe
zum pflegerischen Personal einer Reha-Einrichtung.
Abbildung 3: Boxplots zur Anzahl des medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Personals sowie
der Gesamtzahl.
7
Bei der geschätzten Gesamtzahl handelt es sich um eine Schätzung der Befragten. Um die
Schätzung wurden die Befragten gebeten, wenn sie keine Angange zu den einzelnen Personal-
gruppen machen konnten. Bei der ergänzten Gesamtzahl handelt es sich um eine Berechnung
aus den Angaben zu den einzelnen Personalgruppen.
15
Tabelle 3: Lage- und Streuungsmaße zur Anzahl des medizinischen, pflegerischen und therapeutischen
Personals sowie der Gesamtzahl.
Medizinisches
Personal
Pflegerisches
Personal
Therapeuti-
sches Personal
Geschätzte
Gesamtzahl
Geschätzte
Gesamtzahl
(ergänzt)
n
26
24
26
19
27
Mittelwert
24,5
44,0
44,2
119,4
107,9
Standardab-
weichung
28,2
44,9
39,7
114,5
101,5
Median
16,0
21,5
31,5
67,0
67,0
Modus
16
20
12
210
52
Minimum
3
3
9
20
20
Maximum
143
166
174
463
463
Die Anzahl an Betten liegt zwischen einschließlich xmin=30 und xmax=1100, jedoch im
Durchschnitt bei 254. Die Hälfte der Einrichtungen hat bis zu 174 Betten (s. Tabelle
4, Abbildung 4). Dass das Maximum im Verzeichnis (Bayerisches Landesamt für Sta-
tistik 2018) mit 524 viel niedriger liegt, könnte durch eine verstärkte Marktkonzent-
ration seit 2017 verursacht sein. Andererseits könnte die Angabe der Bettenanzahl
sich auf den gesamten Träger und nicht nur eine einzelne Reha-Einrichtung beziehen.
Tabelle 4: Lage- und Streuungsmaße der Bettenanzahl in Stichprobe und Ver-
zeichnis 2017.
Stichprobe
Verzeichnis
n
30
233
Mittelwert
254,4
115,9
Standardabweichung
244,7
103,6
Median
174
72
Modus
130
30a
Minimum
30
10
Maximum
1100
524
a Mehrere Modi vorhanden. Der kleinste Wert wird angezeigt.
16
Abbildung 4: Boxplot zur Bettenanzahl in
der Stichprobe.
4 Ergebnisdarstellung
Zunächst werden die Ergebnisse der (halb-) geschlossenen Fragestellungen quantita-
tiv ausgewertet (s. 4.1). Prozentangaben werden auf eine Nachkommastelle angege-
ben. Dadurch kann es aufgrund von Rundungen zu einer Summe von über 100% kom-
men. Die Prozentwerte beziehen sich auf die gültigen Angaben. Das angewendete
Signifikanzniveau beträgt p=0,05. Die Ergebnisdarstellung erfolgt mehrheitlich ohne
Gewichtung mit der angegebenen Trägergröße, da nicht ausgeschlossen werden
kann, dass die Befragung für mehrere Einrichtungen des gleichen Trägers ausgefüllt
worden ist. Im Anschluss erfolgt die qualitative Auswertung der offenen Fragestellun-
gen (s. 0).
4.1 Auswertung der (halb-) geschlossenen Fragestellungen
4.1.1 Ausstattung der Reha-Einrichtungen
In knapp der Hälfte der Einrichtungen verfügen alle medizinisch-pflegerisch-therapeu-
tischen Bereiche über einrichtungsinternes W-LAN (n=31). Die Frage nach der Inter-
netbandbreite wurde für 27 Einrichtungen beantwortet (weiß ich nicht n=4, keine An-
gabe n=2). Am häufigsten verfügen die Reha-Einrichtungen über mindestens 50 bzw.
17
100 Mbit/s (s. Abbildung 5). Zwischen der verfügbaren Internetbandbreite und der
Trägergröße besteht ein Zusammenhang: je größer der Träger, desto höher die Inter-
netbandbreite (rsp=0,389, p=0,044).
Abbildung 5: Internetbandbreite (n=27).
Die Mehrheit der befragten Einrichtungen verwendet als Betriebssystem Windows für
die Bildschirmarbeitsplätze (93,5%). In 6,5% der Einrichtungen mit gültigen Angaben
(n=31) wird ein Betriebssystem von Linux/Unix verwendet. Für zwei Einrichtungen
liegt keine Angabe vor. Auf die Frage nach der Version des Betriebssystems liegen nur
für „Windows“ gültige Angaben vor (n=23). Nahezu alle Reha-Einrichtungen (87,0%)
verwenden Windows 10 Enterprise.
Für den Server verwendet die Mehrheit der Einrichtungen ebenfalls ein Betriebssystem
von Windows (89,3). In 7,1% der Einrichtungen (n=28) wird ein Betriebssystem von
Linux/Unix genutzt und für eine Einrichtung wurde bei „Ein anderes und zwar“ wiede-
rum angegeben, dass größtenteils Windows Server verwendet werde. Für fünf Einrich-
tungen liegen keine Angaben vor. Erneut liegen für die Frage nach der Version des
Betriebssystems nur für „Windows“ gültige Angaben vor (n=11). Mehrheitlich werden
hierbei die Versionen 2016 (36,4%), 2019 (18,2%) oder eine Kombination aus beiden
(27,3%) genannt.
3,7%
33,3%
29,6%
14,8%
3,7%
14,8%
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
30 Mbit/s 50 Mbit/s 100 Mbit/s 200 Mbit/s 400 Mbit/s 1000 Mbit/s
Internetbandbreite
18
In der Hälfte der Einrichtungen sind alle Bildschirmarbeitsplätze im medizinisch-pfle-
gerisch-therapeutischen Bereich mit einem klinischen Arbeitsplatzsystem (KAS) aus-
gestattet. In drei Fällen verfügt die Einrichtung über keinen Arbeitsplatz mit einem
KAS. Im Mittel sind über 80% der Arbeitsplätze mit einem KAS ausgestattet (s. Tabelle
5).
Tabelle 5: Lage- und Streuungsmaße der Ausstat-
tung von Arbeitsplätzen mit einem KAS (n=30).
n
30
Mittelwert
80,5
Standardabweichung
32,119
Median
95
Modus
100
Minimum
0
Maximum
100
Im Anschluss an diese Frage wurde die Bewertung der Höhe des Anteils an Arbeits-
plätzen mit KAS in der Einrichtung erfragt. Eine Hälfte der Einrichtungen finden diesen
Anteil ausreichend, die andere Hälfte als etwas bis viel zu gering. Als (viel) zu hoch
wird er in keiner Reha-Einrichtung bewertet (s. Abbildung 6).
Abbildung 6: Bewertung der Ausstattung der Anzahl der Arbeitsplätze mit einem
KAS (n=30).
6,7%
43,3%
50,0%
0% 0%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
viel zu gering etwas zu
gering
ausreichend zu hoch viel zu hoch
Ausstattung KAS
19
Für 57,6% der Reha-Einrichtungen wird angegeben, dass diese über ein abteilungs-
übergreifendes Informationsmanagement verfügen. In nahezu allen Einrichtungen
(87,9%) wird mit einem Krankenhausinformationssystem (KIS) oder etwas Vergleich-
barem gearbeitet. Hier werden mehrheitlich entweder das „Gemeinsame Betriebswirt-
schaftliche System (gbws)“ (40%) oder ein KIS von CGM (25%) genannt. Die übrigen
Angaben sind Einzelnennungen. Generell hat in circa der Hälfte der Reha-Einrichtun-
gen (51,5%) das medizinische, pflegerische und therapeutische Personal gleicherma-
ßen Zugang zu einem eigenen Bildschirmarbeitsplatz mit den notwendigen Dokumen-
tationssystemen und Schnittstellen. Ein geringer Anteil an Einrichtungen (9,0%) ver-
fügt über ein Einweiserportal, in welchem einweisende Ärzt*innen die zur Aufnahme
von Patient*innen notwendigen Daten elektronisch zur Verfügung stellen können.
Insgesamt wird in circa der Hälfte der Einrichtungen (51,5%) eine Cloudlösung ver-
wendet (keine Angabe n=2), wobei dies mehrheitlich (70,6%) eine einrichtungs- bzw.
trägerinterne Cloudlösung ist und bei knapp einem Drittel (29,4%) ein externer Dienst-
leister involviert ist. Abbildung 7 zeigt auf, für welche Daten die Cloudlösungen ein-
gesetzt werden.
Abbildung 7: Nutzungsgebiete von Cloudlösungen (n=31).
27%
27%
30%
30%
27%
25% 26% 27% 28% 29% 30% 31%
Gehostetes KIS (KIS liegt in der Cloud)
Sicherung/ Verarbeitung medizinischer
Daten von Patient:innen
Abrechnung- bzw. Veraltungsdaten
Sicherung gesondert verschlüsselter
Backup-Daten
Sonstige Daten
Cloudlösung
20
4.1.2 IT-Abteilung und Datenschutz
Die Mehrheit der Einrichtungen (87,1%) verfügt über ein eigenes Datenschutzkonzept.
Bei ungefähr jeder zehnten Reha-Einrichtung besitzt der Träger dieses und bei einer
Einrichtung liegt kein Datenschutzkonzept vor (keine Angabe n=2). Darüber hinaus
wurde für den Großteil der Reha-Einrichtungen angegeben, dass es entweder in der
Einrichtung selbst oder beim Träger Beauftragte für Datenschutz und Sicherheit sowie
eine eigene IT-Abteilung gibt (s. Abbildung 8).
Ein Drittel der befragten Reha-Einrichtungen verfügen über eine eigene IT-Abteilung.
Dieser gehören zwischen ein bis 20 Mitarbeitende an, wobei die Hälfte der Abteilun-
gen aus bis zu acht Personen bestehen sowie auch im Durchschnitt (s. Tabelle 6).
Zwischen der Trägergröße und der Anzahl an Mitarbeitenden in der eigenen IT-Abtei-
lung besteht kein Zusammenhang (r=0,532, p=0,141).
Abbildung 8: Angliederung von IT-Abteilungen, Sicherheitsbeauftragen und Datenschutzbeauftragten so-
wie des Datenschutzkonzepts.
81,8%
60,6%
30,3%
30,3%
9,1%
30,3%
45,5%
54,5%
3,0%
3,0%
3,0%
9,1%
6,1%
6,1%
6,1%
6,1%
0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0%
Datenschutzkonzept
Datenschutzbeauftragte:n
Sicherheitsbeauftragte:n
IT-Abteilung
keine Angabe
Nein, aber es ist ein externer Dienstleister damit beauftragt
Nein, aber beim Träger
Ja
21
Tabelle 6: Lage- und Streuungsmaße der Größe der
einrichtungsinternen IT-Abteilung (n=10).
n
10
Mittelwert
8,4
Standardabweichung
7,82
Median
8
Modus
8
Minimum
1
Maximum
20
4.1.3 Digitalisierung ohne EMRAM
In 65,5% der Reha-Einrichtungen liegt eine Digitalisierungsstrategie vor. Für zwei Ein-
richtungen ist es nicht bekannt („weiß ich nicht“) und für wiederum zwei Einrichtungen
wurde keine Angabe getätigt (gültige Angaben n=29). Dieser Anteil liegt deutlich un-
ter dem Anteil der stationären Pflegeeinrichtungen mit Digitalisierungsstrategie laut
einer Befragung von Führungskräften (72,5%) (Haug 2021: 196). Die Mehrheit der
Reha-Einrichtungen steht bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie noch am
Anfang, lediglich eine hat die Umsetzung dieser beendet (s. Abbildung 9).
Abbildung 9: Umsetzungsfortschritt Digitalisierungsstrategie (n=19, weiß ich nicht = 1, keine Angabe
n=13).
0%
73,7%
21,1%
0% 5,3%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
Wir haben mit der
Umsetzung noch
nicht begonnen.
Wir stehen mit der
Umsetzung noch
eher am Anfang.
Wir haben etwa
die Hälfte der
Maßnahmen
umgesetzt.
Wir sind mit der
Umsetzung relativ
weit gekommen.
Wir sind mit der
Umsetzung fertig.
Digitalisierungsstrategie
22
In drei Viertel der Einrichtungen erfolgt die digitale Datensicherung patientenbezoge-
ner, digitaler Daten singulär, in einem Viertel auf zwei bzw. drei digitale Weisen
(n=30). In einer Einrichtung erfolgt die Datensicherung ausschließlich analog. In der
nachstehenden Abbildung 10 wird dargestellt, wie häufig welche Art der digitalen Da-
tensicherung verwendet wird.
Abbildung 10: Art der Datensicherung patientenbezogener Daten (=30).
Die Geschäftsprozesse verlaufen mehrheitlich (64,5%) teils analog/teils digital, in
22,6% der Einrichtungen überwiegend analog und in 12,9% überwiegend digital. Für
zwei Einrichtungen liegen keine Angaben vor. In der Mehrheit der Reha-Einrichtungen
(60,6%) haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, auch außerhalb ihrer Einrichtung,
an digitalen Geschäftsprozessen teilzunehmen. Zwischen dem Digitalisierungsstand
der Geschäftsprozesse und der Trägergröße besteht kein statistischer Zusammen-
hang (rsp=-0,123, p=0,517).
10,0%
53,3%
10,0%
40,0%
10,0%
3,3%
0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0%
Lokal (PC, Laptop, Tablet, Smartphone)
Einrichtungsinterne Laufwerke
Cloud (Nutzung eines Rechenzentrums einer
Partnereinrichtung)
Cloud (Nutzung eines Rechenzentrums eines
Trägers)
Cloud (externer Dienstleister)
ausschließlich analog
Datensicherung patientenbezogener Daten
23
Die Reha-Einrichtungen dokumentieren und verwalten Patienteninformationen zum
Großteil (60,0%) teilweise analog, teilweise digital. Relativ selten ist eine überwiegend
(16,7%) oder vollständig digitale (10%) Dokumentation und Verwaltung. Bei einem klei-
nen Teil (13,3%) werden Informationen noch überwiegend analog dokumentiert und
verwaltet (gültige Angaben n=30).
Der Informationsaustausch mit Patient*innen findet in der Hälfte der Einrichtungen
teils analog/teils digital statt, sowie in knapp einem Viertel jeweils überwiegend ana-
log bzw. vollständig analog (gültige Abgaben n=29). Nur in einem Einzelfall findet
dieser Austausch überwiegend digital statt.
Die Form patientenbezogener Daten (z.B. Stammdaten, Vorbefunde, Medikationsplan,
usw.) von Ärzt*innen, Versicherungen, Laboren, usw., hängt davon ab, ob der Ein-
gang, die Verarbeitung oder die Übermittlung dieser betrachtet wird. Während der
Eingang zu 43,3% überwiegend oder vollständig analog erfolgt, ist die Verarbeitung
patientenbezogener Daten etwas häufiger digital, wobei die Hälfte teils analog/teils
digital. Die Übermittlung erfolgt zu einem Drittel und - im Vergleich zum Eingang und
zur Verarbeitung - viel häufiger vollständig oder überwiegend digital. Gleichzeitig ist
die Übermittlung patientenbezogener Daten aber auch in mehr als einem Drittel über-
wiegend oder vollständig analog (s. Abbildung 11). Es zeigt sich also eine Polarisie-
rung bei der Übermittlung und digital vorliegende Daten werden analog übermittelt.
In noch stärkerem Maße zeigt sich der Effekt bei der Frage nach der Form des sozial-
medizinischen Gutachtens bzw. des Versands des Entlassbriefs am Ende der Rehabi-
litationsmaßnahme an die weiterbehandelnden Ärzt*innen (s. Abbildung 12). Ob-
gleich diese zumeist elektronisch vorliegen, werden sie dann aber analog übermittelt.
Auch bei diesen Verarbeitungsprozessen liegt kein Zusammenhang mit der Träger-
größe vor (jeweils p>0,05); ebenso nicht für Reha-Einrichtungen mit bzw. ohne akut-
nahe Rehabilitation oder Krankenhausnachsorge (jeweils p>0,05).
24
Abbildung 11: Eingang, Verarbeitung und Übermittlung patientenbezogener Daten (n=30).
Abbildung 12: Form des sozialmedizinischen Gutachtens/Entlassbriefs intern und zur Weitergabe (n=30).
0% 3,3% 0%
6,7% 6,7%
30,0%
50,0% 50,0%
33,3%
30,0%
10,0%
26,7%
13,3%
6,7% 10,0%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Eingang Verarbeitung Übermittlung
Eingang, Verarbeitung und Übermittlung
patientenbezogener Daten
vollständig digital überwiegend digital teils analog/ teils digital
überwiegend analog vollständig analog
6,7% 3,3%
86,7%
40,0%
6,7%
56,7%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
90,0%
100,0%
Vorliegen Gutachten/ Entlassbrief Weitergabe Gutachten/ Entlassbrief
Form des sozialmedizinischen Gutachtens/
Entlassbriefs
ausschließlich digital teils analog/ teils digital ausschließlich analog
25
4.1.4 Digitalisierungsgrad EMRAM
Eine Annäherung zur Bestimmung des Digitalisierungsgrades erfolgte über eine In-
strumentalisierung des adaptierten, vereinfachten EMRAM-Modells (Tabelle 1). Die
nachfolgende Auswertung zeigt, wie die für das adaptierte EMRAM-Modell (Grade 1
bis 7) relevanten Fragen generell beantwortet wurden. Im Anschluss wird die Berech-
nung der Grade und deren Häufigkeiten (Grade 1 bis 7 und zusätzlicher Grad 0) be-
schrieben.
Grad 1: Lediglich in 3,3% der Einrichtungen findet die Verarbeitung patientenbezoge-
ner Daten vollständig digital statt, in weiteren 30% überwiegend digital (s. oben).
Grad 2: Über eine einrichtungsinterne, elektronische Patientenakte verfügt grundsätz-
lich die Mehrheit der Reha-Einrichtungen (72,7%).
Grad 3: In etwas über der Hälfte der Einrichtungen (57,6%) sind elektronische Verord-
nungen durch das medizinische Personal möglich und in ca. 50% wird die Medikamen-
tengabe digital dokumentiert. Auf die Frage, in welchem Umfang Patienteninformati-
onen digital/analog dokumentiert und verwaltet werden, liegt für 30 Reha-Einrichtun-
gen eine Antwort vor. In der Mehrheit der Einrichtungen wird teils analog/teils digital
dokumentiert, in den wenigsten (10%) vollständig digital (s. oben).
Grad 4: Über eine klinische Entscheidungsunterstützung verfügen generell knapp ein
Viertel der befragten Reha-Einrichtungen (24,2%). Über eine elektronische Verordnung
mit klinischer Entscheidungsunterstützung für die Medikation verfügen ein Achtel der
Einrichtungen (12,1%).
Grad 5: In etwas über 20% der Reha-Einrichtungen ersetzt eine integrierte Bildmanage-
mentlösung alle filmbasierten Bilder.
Grad 6: In 15,1% der Einrichtungen interagieren die klinische Entscheidungsunterstüt-
zung und klinische Dokumentation miteinander. 12,1% der Reha-Einrichtungen verfü-
gen über einen IT-gestützten geschlossenen Medikationsausgabeprozess (closed loop
medication).
26
Grad 7: Ein Data Warehouse als Basis für beispielsweise betriebliche und klinische
Analysen haben ein Viertel der Reha-Einrichtungen (24,2%). Lediglich in 3% der Ein-
richtungen hat eine einrichtungsinterne Patientenakte die Papierakten vollständig er-
setzt.
Die Angaben wurden zu einem Stufenmodell zusammengefasst. Dabei kann der
nächsthöhere EMRAM-Grad nur erreicht werden, wenn alle vorangegangenen Voraus-
setzungen erfüllt sind. So kann Grad 2 nur erreicht werden, wenn die Voraussetzung
für Grad 1 und Grad 2 erfüllt werden usw. So kommt es, dass eine hohe Zahl an Ein-
richtungen zwar über eine einrichtungsinterne elektronische Patientenakte verfügt,
jedoch die Patienteninformationen nicht (überwiegend) digital verwaltet. Dadurch wer-
den die Voraussetzungen für Grad 1 nicht erfüllt und Grad 2 kann nicht erreicht wer-
den. Sind die Voraussetzungen für Grad 1 nicht gegeben, werden die Reha-Einrichtun-
gen dem ergänzten Grad 0 zugeordnet. Die Auswertung zeigt, dass der überwiegende
Teil der Einrichtungen (69,7%) sich unterhalb des EMRAM-Grads 1 einordnet (s. Abbil-
dung 13). 12,1% erreichen Grad 2; noch seltener ist Grad 3 (9,1%). Wenige Reha-Ein-
richtungen befinden sich auf den Graden 1, 4 oder 6, keine auf Grad 7.
Abbildung 13: Relative Häufigkeiten der EMRAM-Grade (n=33).
69,7%
3,0%
12,1% 9,1%
3,0% 3,0% 0%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
0123467
EMRAM-Grad
27
Der durchschnittliche EMRAM-Grad der befragten Reha-Einrichtungen beträgt 0,9. Es
könnte erwartet werden, dass mit der Zahl der Einrichtungen eines Trägers der Digi-
talisierungsgrad steigt. Das ist nicht der Fall; zwischen Trägergröße und dem EMRAM-
Grad besteht kein statistischer Zusammenhang (rsp=-0,162, p=0,393). Dies zeigt sich
deutlich bei einer Betrachtung der für die Trägergröße (vgl. Tabelle 2) gewichtete Aus-
wertung. Der Anteil der Träger auf Stufe 1 steigt dann auf 34,4% an und der Anteil
der Träger auf Stufe 0 sinkt. Die Anteile der übrigen Stufen hingegen ändern sich
lediglich minimal. Dies hängt damit zusammen, dass sich sehr große Träger der Be-
fragung auf Stufe 1 befinden.
4.1.5 Telematikinfrastruktur (TI)
Auf die Frage „Verfügt Ihre Einrichtung – etwa aufgrund Krankenhauszulassung oder
einer angeschlossenen Organisationseinheit – bereits über Zugriff auf die TI?“ wurde
für sechs Einrichtungen „ja“ (18,2%) und für 27 Einrichtungen „nein“ (81,8%) geant-
wortet. Einrichtungen, die bereits über einen Anschluss an die TI verfügen, wurden
gefragt, welche Anwendungen/Dienste der TI sie nutzen. Übereinstimmend wird das
„Versichertenstammdatenmanagement (VDSM)“ genutzt, in zwei „Kommunikation im
Medizinwesen (KIM)“ und in jeweils einer die Anwendungen „E-Medikationsplan (eMP)“,
„Elektronische Patientenakte (ePA)“ und „Elektronische Verordnung (eRP)“. Keine Ein-
richtung nutzt das „Notfalldaten-Management (NFDM)“.
Reha-Einrichtungen, welche zum Befragungszeitpunkt über keinen Anschluss an die
TI verfügten, wurden gefragt, wie hoch sie den Aufwand im Sinne finanzieller, zeitli-
cher und personeller Ressourcen in den Bereichen Installation, Wartung, Schulung des
Personals und Anpassung der Arbeitsorganisation bei einem Anschluss an die TI ein-
schätzen würden. Die Schulung des Personals wird mit dem größten Aufwand in Ver-
bindung gebracht (13,6% sehr großer, zusammengefasst 81,8% großer oder sehr gro-
ßer Aufwand), gefolgt von der Anpassung der Arbeitsorganisation (22,7% sehr großer
Aufwand, zusammengefasst 77,2% großer oder sehr großer Aufwand). Bei der Instal-
lation wird ebenfalls großer Aufwand (63,3%) vermutet. Lediglich der Wartungsauf-
wand wird als geringer angesehen (4,5% sehr großer Aufwand, zusammengefasst
40,9% sehr großer oder großer Aufwand) (Abbildung 14).
28
Abbildung 14: Geschätzter Aufwand bei Anschluss an TI (n=22).
Je größer der Träger ist, desto höher wird der Aufwand bei der Installation einge-
schätzt (rsp=0,576, p=0,005). Für Wartung, Schulung des Personals und Anpassung
der Arbeitsorganisation ist dabei kein statistischer Zusammenhang mit der Träger-
größe nachweisbar (jeweils p>0,05). Ebenso unterscheidet sich der geschätzte Auf-
wand für Reha-Einrichtungen die eine akutnahe Rehabilitation oder Krankenhausnach-
sorge anbieten nicht von Reha-Einrichtungen die keine akutnahe Rehabilitation oder
Krankenhausnachsorge anbieten (jeweils p>0,05).
Die nachfolgend dargestellten Fragen wurden wieder allen an der Befragung Teilneh-
menden gestellt. Die Mehrheit derjenigen, die Angaben machten (n=14) sagt, dass
zum aktuellen Zeitpunkt der Aufwand mit der TI (eher) überwiegt (s. Abbildung 15).
Die Angaben für Reha-Einrichtungen mit bzw. ohne akutnaher Rehabilitation oder
Krankenhausnachsorge unterscheidet sich nicht (p>0,05). Zwischen der Bewertung
des Aufwands eines TI-Anschlusses und der Trägergröße besteht kein Zusammenhang
(p>0,05).
4,5%
22,7%
0% 0%
31,8%
36,4%
18,2%
22,7%
63,6%
36,4%
68,2%
54,5%
0%
4,5%
13,6%
22,7%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
80,0%
Installation Wartung Schulung des
Personals
Anpassung der
Arbeitsorganisation
Geschätzter Aufwand
geringer Aufwand mittlerer Aufwand großer Aufwand sehr großer Aufwand
29
Abbildung 15: Bewertung eines TI-Anschlusses zum aktuellen Zeitpunkt (n=14,
Weiß ich nicht =14, keine Angabe = 5).
Die Kompatibilität zwischen KIS und TI wird überwiegend bejaht; ein Viertel sehen sie
als vollständig kompatibel, weitere 53,8% als eher kompatibel (s. Abbildung 16).
Abbildung 16: Geschätzte Kompatibilität zwischen KIS und TI (n=16, Weiß ich nicht =13, keine Angabe
=4).
7,1%
64,3%
21,4%
7,1%
0,0%
10,0%
20,0%
30,0%
40,0%
50,0%
60,0%
70,0%
Aufwand
überwiegt
Aufwand
überwiegt eher
Nutzen
überwiegt eher
Nutzen
überwiegt
Aufwand TI
6,3%
25,0%
43,8%
25,0%
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
35,0%
40,0%
45,0%
50,0%
nicht kompatibel eher nicht kompatibel eher kompatibel vollständig kompatibel
Kompatibilität zwischen KIS und TI
30
Die Frage, ob der technische Stand der IT geeignet sei, künftige Anwendungen der TI
wie KIM/eArztbrief und die elektronische Patientenakte zu unterstützen, wurde für
42,4% Einrichtungen bejaht und für 57,7% verneint (keine Angabe =7). Falls der tech-
nische Stand nicht ausreicht, wurde nach dem Betrag gefragt, der investiert werden
müsste, um die Informationstechnologie (IT) für Anwendungen der Telematikinfra-
struktur wie KIM/eArztbrief und die elektronische Patientenakte vorzubereiten. Im
Durchschnitt wurde eine Summe von fast 600.000€ angegeben (s. Tabelle 7). Hierbei
zeigt sich erwartungsgemäß: je größer der Träger, desto höher ist die angegebene
benötigte Summe (r=0,928, p=0,023). Das zeigt sich auch in der für die Trägergröße
gewichtete Auswertung. Der Mittelwert erhöht sich, dominiert durch den Ausreißer-
wert bei der Trägergröße, auf 730.795€. Weiterhin wurde danach gefragt, ob hierbei
größere Investitionen im Bereich der Informationssicherheit notwendig seien, um eine
Vernetzung mit der TI und ihrer Anwendungen zu unterstützen, was die Mehrheit
bejaht (83,3%) (gültige Angaben n=12).
Tabelle 7: Lage- und Streuungsmaße der Investitionssummen in € (n=6).
n
6
Mittelwert
582.500
Standardabweichung
432.034
Median
482.500
Modus
--- (nur Einzelnennungen)
Minimum
100.000
Maximum
1.200.000
4.2 Auswertung der offenen Fragestellungen
Die Inhalte werden untergliedert nach allgemeinen Erwartungen im Kontext der Digi-
talisierung und Erwartungen an Politik, Gesetzgebung und staatliche Förderung. Ein
Überblick über die Angaben bietet Tabelle 8. Empfehlungen und weitere Anmerkun-
gen fließen in die Handlungsempfehlungen (s. Kapitel 6) mit ein.
Die Auswertung des Interviewmaterials erfolgte nach der strukturierenden Inhaltsan-
alyse, einer Unterform der qualitativen Inhaltsanalyse. Dabei erfolgt die Bildung der
31
Oberkategorien deduktiv, d.h. theoriegeleitet und damit in diesem Fall insbesondere
anhand der Fragen des Erhebungsinstruments. Die Bildung der Subkategorien erfolgte
induktiv, d.h. auf Basis der jeweils gegebenen Antworten (Mayring 1994: 169–172;
Mayring und Fenzl 2014: 548).
Tabelle 8: Antworthäufigkeit auf offene Fragen (n=33).
Frage
Anzahl gültiger Angaben (%)
Welche Erwartungen haben Sie an die Digitalisierung allgemein?
Chancen und Hoffnungen
21 (63,6%)
Herausforderungen
21 (63,6%)
Welche Erwartungen haben Sie hierbei an die Politik und Gesetzgebung?
Chancen und Hoffnungen
15 (45,5%)
Herausforderungen
10 (30,3%)
Welche Erwartungen haben Sie hierbei, wenn Sie speziell an die staatliche Förderung
und die Re-Finanzierung von TI denken?
Chancen und Hoffnungen
11 (33,3%)
Herausforderungen
9 (27,3%)
Welche Empfehlungen möchten Sie auf Basis Ihrer Er-
wartungen aussprechen?
9 (27,3%)
Haben Sie weitere Anmerkungen/ Vorschläge/ usw.?
4 (12,1%)
4.2.1 Allgemeine Erwartungen im Hinblick auf die Digitalisierung
Die Erwartungen im Kontext der Digitalisierung wurden in Form von „Chancen und
Hoffnungen“ sowie „Herausforderungen“ ermittelt.
Chancen und Hoffnungen
Das Zitat „Die Erwartung ist, dass Digitalisierung zu Erleichterungen und Vereinfa-
chungen führt. Eine dauerhafte Mehrbelastung durch ungelöste Probleme in den Pro-
zessen und Schnittstellen kann nicht getragen werden“ (R58) stellt eine treffende Zu-
sammenfassung dar, unter welche alle gegebenen Antworten subsumiert werden kön-
nen. Die Aussage stellt damit auch den Ausgangspunkt der schematischen Struktu-
rierung der Ergebnisse dar (s. Anhang 4).
32
Die Erleichterungen und Vereinfachungen ermöglichen -gegebenenfalls in Verbindung
mit einer „Neustrukturierung“ (R88)- sowohl eine „Qualitätssteigerung“ (R69) als auch
eine „Effizienzsteigerung“ (R69).
In die Kategorie der Qualitätssteigerung sind Aussagen zu den am Datenmaterial ge-
bildeten Unterkategorien „Prozessoptimierung“ (R89, R189), „Serviceoptimierung“
(R189) und „Standardisierung“ (R88) subsumiert. Hinsichtlich der Prozessoptimierung
sehen die Befragten die Chance der „durchgehende[n] Verfügbarkeit aller relevanten
Information[en]“ (R90), auf die dezentral und einfach zugegriffen werden kann. Hierzu
soll generell zunehmende Papierlosigkeit und insbesondere eine „einrichtungsüber-
greifende“ (R195) sowie „vollständig digitale Pat.-Akte“ (R192) beitragen. An die Pro-
zessoptimierung schließt sich die Serviceoptimierung und die Aussagen hierzu flie-
ßend an. Denn durch die Digitalisierung allgemein wird die Chance und Hoffnung
gesehen, „Big Data zu Smart Data zu machen. Patientendaten können miteinander
vernetzt und verknüpft werden. Durch diese innovative Datenaufbereitung könnten
Diagnosen schneller gestellt und Krankheiten besser überwacht werden“ (R112). Die
Befragten erhoffen sich hierbei durch die Digitalisierung somit eine „schnellere Be-
handlung und bessere Kommunikation zwischen Arzt und Patienten“ (R112), „genau-
ere Diagnosen“ (R112) sowie eine „Verbesserung der Kommunikation der Leistungser-
bringer untereinander“ (R159) und dadurch generell eine „[e]rhöhte Qualität für die
Patienten“ (R176) und insbesondere eine „höhere Patientensicherheit“ (R190) bspw.
durch „Optimierung von Verordnungen von Medikation“ (R194). Prozess- und Service-
optimierung gehen einher mit der Standardisierung. Standardisierung bedeutet hier-
bei, dass es zu einer „Fehlerreduzierung“ (R194) bzw. „Fehlerminimierung“ (R189)
durch Digitalisierung kommt. Zur Unterkategorie Standardisierung zählt ebenso die
Hoffnung auf „hohe[n] Datenschutz“ (R64). Ein weiterer Effekt der Erleichterungen und
Vereinfachungen im Sinne der Qualitätssteigerung ist eine „Steigerung der Arbeits-
platzattraktivität“ (R189).
Die zweite Kategorie, die Effizienzsteigerung, ist direkt durch die Kategorie der Qua-
litätssteigerung bedingt, d.h. die hierunter subsumierten Antworten der Befragten
können als Folgerungen bzw. Ergebnisse einer Qualitätssteigerung durch Digitalisie-
rung gelesen werden. Die erhoffte Effizienzsteigerung drücken die Befragten zum ei-
nen durch „Zeitoptimierung“ (R189) bspw. durch „Beschleunigung der Dokumentation“
33
(R115) und „vereinfachte Geschäftsprozesse“ (R185) aus. Zum anderen erhoffen sich
Befragte durch die Qualitätssteigerung eine „Steigerung der Effizienz bei der Arbeits-
zeit und Arbeitskosten“ (R195) sowie auch eine „Einsparung von Arbeitsplätzen“ (R88).
Welche Arbeitsplätze eingespart werden sollen, wird hierbei nicht genannt.
Herausforderungen
Die genannten Herausforderungen lassen sich unterteilen in den Arbeitsalltag bzw.
die Arbeitspraxis in der Reha-Einrichtung und die IT sowie die Schnittmenge aus bei-
den Sphären (s. Anhang 5). Eine befragte Person äußert sich hierzu allgemein: „Häufig
wird Digitalisierung als Versuch eingeführt, bestehende Probleme z.B. Personal- und
Ressourcenprobleme zu lösen. Das hat noch nie funktioniert und wird auch in Zukunft
nicht funktionieren. Im Gegenteil: Die Einführung neuer digitaler Prozesse ist erstmal
mit deutlich erhöhtem Aufwand verbunden“ (R195).
Zunächst werden die Aussagen, die unter die Kategorie der Schnittmenge beider Sphä-
ren subsumiert werden können, betrachtet. „Die Herausforderung wird sein, dass sich
Programmierer mit Praktikern abstimmen und dass am Ende ein gutes Produkt ent-
steht. Beide Gruppen denken leider nicht identisch, so dass der Prozess eng begleitet
werden muss“ (R58). D.h. die Befragten wünschen sich eine praxisnahe Entwicklung
von Reha-spezifischer Software, um eine „Softwareergonomie der bereitgestellten Lö-
sungen“ (R176) zu erreichen. Aktuell „gibt [es] noch keine auf Reha abgestimmte Soft-
ware“ (R194). Generell wird jedoch eine sich „[s]teigernde Komplexität der Systeme“
(R189) wahrgenommen.
Dies führt wiederum zu Herausforderungen in Arbeitsalltag/Arbeitspraxis und zu
„deutlich erhöhtem Aufwand“ (R195) (siehe oben). Diese betreffen zum einen die „In-
tegration in die Arbeitsorganisation“ (R115) – „Implementierungsaufwand“ (R189) -
und zum anderen „prozesstechnische Veränderungen in den Abläufen“ (R190) sowie
eine „Anpassung der eigenen Geschäftsprozesse“ (R185). Explizit wurde hier auch die
„Trennung vom Fax“ (R191) als Herausforderung genannt. Daran schließen Aussagen
an, die die Angestellten der Reha-Einrichtungen betreffen. Zum einen müssen diese
aus Sicht der Befragten für die Digitalisierung motiviert werden. Zum anderen wird
ein „hoher Schulungsaufwand“ (R115) „insbes. auch mit [Hinblick auf] sprachliche[]
Barrieren durch multikulturelle Personalstruktur im Pflege- und Servicebereich“ (R88)
34
benötigt, um digitale Kompetenzen zu stärken und um die Digitalisierung umzuset-
zen. Hinzu kommt ein „[v]eränderter Personalbedarf (mehr Bedarf im IT-Bereich)“
(R189). Darüber hinaus gibt es die Befürchtung, dass sich eine zunehmende Digitali-
sierung negativ auf die Kommunikation mit Patient*innen auswirkt: „Digitale Prozesse
erschweren die Kommunikation mit dem Patienten und dadurch können wichtige In-
formationen verloren gehen“ (R195).
Die Aussagen die IT betreffend untergliedern sich in zwei Subkategorien: technische
Herausforderungen und Finanzierung, wobei die technischen Herausforderungen wie-
derum direkte Einflüsse auf Arbeitsalltag und -praxis haben können.
Zu den technischen Herausforderungen zählen zum einen „Datensicherheit und Da-
tenschutz“ (R90). Darunter verstehen die Befragten auf der einen Seite die IT-Sicher-
heit im Hinblick auf „Datenverlust“ (R112) allgemein sowie insbesondere „Hacking-
Angriffe[]“ (R112) und auf der anderen Seite den Umgang mit und die Menge an Pati-
ent*innendaten („gläserner Bürger“ (R64)). Zum anderen ist unter die Kategorie der
technischen Herausforderungen die „Stabilität des IT-Systems“ (R111) subsumiert. Die
Befragten nennen die Notwendigkeit der „[s]tändige[n] Verfügbarkeit aller IT-Systeme“
(R189) und bemängeln „Netzwerkstörung[en]“ (R88) sowie „Serverausfälle“ (R88). Zu
den technischen Herausforderungen kommen zudem eine mögliche „Schnittstellen-
problematik“ (R159) sowie eine „ständige Überholung der Hardware, um auf aktuel-
lem Stand der Technik zu bleiben“ (R192), hinzu.
Die finanziellen Herausforderungen in der IT im Hinblick auf die Digitalisierung allge-
mein betreffen zum einen die oben genannte Qualifikation des Reha-Personals und
zum anderen „Kosten für die Infrastruktur“ (R112) und damit „erhebliche finanzielle
Investitionen, die nicht durch Reha-Förderprogramme (analog Akutbereich) gestützt
sind“ (R88). Auch genannt wird die Herausforderung der „Finanzierung der TI“ (R190).
Darüber hinaus wird eine „Abhängigkeit von IT Dienstleister[n] und deren Geschäfts-
modellen“ (R189) befürchtet.
35
4.2.2 Erwartungen an Politik, Gesetzgebung und staatliche Förderung
Die Erwartungen an Politik und Gesetzgebung in Bezug auf die Digitalisierung sowie
auch die Erwartungen an die staatliche Förderung und die Re-Finanzierung von Tele-
matikinfrastruktur wurden ebenfalls geteilt in „Chancen und Hoffnungen“ und „Her-
ausforderungen“ erfragt. Die Auswertung und Darstellung der gegebenen Antworten
erfolgt aufgrund der inhaltlichen Nähe sowie Doppelung von Antworten für beide Er-
wartungsthemen gemeinsam.
Chancen und Hoffnungen
Die genannten Chancen und Hoffnungen beziehen sich zum einen auf die Rahmenbe-
dingungen und zum anderen auf die Ausgestaltung der Finanzierung von Digitalisie-
rung und insbesondere der Telematikinfrastruktur.
Hinsichtlich der Rahmenbedingungen erhoffen sich die Befragten die „Schaffung kla-
rer und einheitlicher Regelungen“ (R115): „Der Reha Bereich muss bei der Refinanzie-
rung der entstehenden Kosten gleichberechtigt mit dem Akutbereich berücksichtigt
werden. Problematik ist hier, dass im Akutbereich nur das Gesundheitsministerium
Ansprechpartner ist, während im Reha Bereich Gesundheitsministerium (GKV) und Ar-
beitsministerium (DRV) sich abstimmen müssen“ (R58). Die Schaffung dieser einheit-
lichen Regelungen sowie von Förderungen wird von den Befragten als Voraussetzung
für einen Ausbau der Digitalisierung im Reha-Bereich generell angesehen. Hierbei er-
hoffen sich die Befragten „praktikable Rahmenbedingungen“ (R112) und „vereinfachte
Bürokratie“ (R194) und „keine gesetzliche Hürde“ (R195). Zudem solle die „TI-Möglich-
keit für alle Gruppen im Gesundheitswesen“ (R159) geöffnet werden.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Finanzierung erhoffen sich die Befragten eine „Si-
cherung der Investitions- und Betriebskosten“ (R115) sowie eine „Absicherung der lau-
fenden Kosten durch Erhöhung der Tagessätze“ (R88), um „[d]ie Kosten für die Rehakli-
nik deutlich zu minimieren“ (R112). Dies könne bspw. geschehen durch eine „Finan-
zierung der Aufwände über einen Telematikzuschlag wie im Akutbereich“ (R176). Ge-
nerell besteht hierbei der Wunsch nach einer „[a]ufwandsgerechte[n] und rechtzei-
tige[n] staatliche[n] Finanzierungsleistung“ (R189) sowie eine „Förderung aller Grup-
pen im Gesundheitswesen“ (R159).
36
Herausforderungen
Die genannten Herausforderungen decken sich zum Teil mit den oben aufgeführten
Herausforderungen hinsichtlich der Digitalisierung allgemein. So wurden hier erneut
„Investitions-, Integrations- und Schulungskosten“ (R115) sowie „Datenschutz“ (R64,
R111) benannt. Darüber hinaus können sie den Subkategorien Rahmenbedingungen
sowie Ausgestaltung der Finanzierung von Digitalisierung und insbesondere der Te-
lematikinfrastruktur zugeordnet werden.
Die Herausforderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen sehen die Befragten
zum einen in (neuen) gesetzlichen Hürden selbst - wie bspw. einer „Vielzahl [an] An-
tragsformulare[n] – Bürokratie“ (R112) -, „die nicht ausgereift sind“ (R159) bzw. „ohne
Sachkenntnis“ (R115) erstellt wurden. Zum anderen geben die Befragten Herausforde-
rung hinsichtlich der „gesetzeskonforme[n] Umsetzung der (rechtlichen) Vorgaben“
(R112) und einer „Nachweispflicht“ (R189) an.
Hinsichtlich der Ausgestaltung der Finanzierung insbesondere mit Blick auf die TI se-
hen die Befragten „[h]öhere Kosten“ (R189) bei gleichzeitig „fehlende[n] Finanzierungs-
konzepten“ (R115) auf sich zukommen. „Die Staatliche Förderung/Re-Finanzierung für
die Rehakliniken deckt bei weitem nicht die Kosten für die Einführung von TI ab!“
(R190). Aus Sicht einer weiteren Reha-Einrichtung wird geschrieben: Die „Finanzierung
ist nicht geklärt bei Inbetriebnahme“ (R159). Eine weitere Herausforderung stellt die
„Tilgung“ (R98) von Krediten dar.
5 Zusammenfassung
Der Digitalisierungsgrad ist – gemessen am EMRAM-Modell - in der überwiegenden
Zahl der Rehabilitationseinrichtungen in Bayern, die an der Befragung teilgenommen
haben, relativ gering ausgeprägt. Mehrheitlich, aber längst nicht durchgängig, liegt
eine Digitalisierungsstrategie vor. Auch wenn diese vorhanden ist, so stehen drei Vier-
tel der Einrichtungen nach eigener Aussage noch ganz am Anfang der Umsetzung.
Für Informationssicherheit und Datenschutz sind Konzepte und Beauftragte meist vor-
handen; die Abteilungen für Informationstechnik sind meist relativ klein und häufig
beim Träger, nicht direkt bei der Rehabilitationseinrichtung angesiedelt.
37
Der mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erwartete Aufwand ist im
Bereich der Installation, aber auch der Anpassung der Arbeitsorganisation und der
Schulung des Personals sehr hoch. Dahingegen wird nicht erwartet, dass die hausin-
ternen TI-Komponenten sehr wartungsintensiv sind.
Hoffnungen an die Digitalisierung allgemein betreffen Erleichterungen und Vereinfa-
chungen, die zu Qualitäts- und Effizienzsteigerungen führen. Herausforderungen wer-
den häufig in der Implementierung in der Alltagspraxis gesehen. Auch technische
Herausforderungen und die Finanzierung von Digitalisierung allgemein und insbeson-
dere der Anbindung an die TI wurden häufig genannt. Festzustellen ist eine verbrei-
tete Ausstattung mit Klinischem Arbeitsplatzsystem (KAS) und Krankenhausinforma-
tionssystem (KIS), jedoch ist in der Hälfte der Einrichtungen der technische Stand der
IT nicht für Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie Kommunikation im Medizin-
wesen (KIM)/eArztbrief geeignet. Hier ist generell und insbesondere im Hinblick auf
die Informationssicherheit sehr hoher finanzieller Aufwand notwendig.
Einrichtungen, die Daten bislang noch analog dokumentieren und verwalten, werden
durch die Anbindung an die TI vor sehr große Herausforderungen gestellt. Dies be-
trifft jedoch nur einen kleinen Teil der Einrichtungen. Die Mehrzahl hingegen arbeitet
bereits jetzt sowohl digital als auch analog. Insbesondere die häufig analoge Über-
mittlung an Patient*innen sowie an Hausärzt*innen verweist darauf, dass bei der Um-
stellung der Prozesse in den Reha-Einrichtungen die Schnittstellen und der Digitalisie-
rungsgrad in den Privathaushalten oder den Hausarztpraxen entscheidend sind. Die
Wandlungsgeschwindigkeit wird somit durch die jeweils erfolgten Schritte auf deren
Seite begrenzt.
6 Diskussion
Eine Ausschöpfung von 14,2 % der Grundgesamtheit aller Rehabilitationseinrichtun-
gen in Bayern ist bei einer Online-Befragung mit freiwilliger Teilnahme zufriedenstel-
lend – Ausschöpfungsquoten von 10 % und niedriger sind hier nicht unüblich (van Mol
2017: 318). Wie häufig es vorkam, dass von einem Träger mit mehreren Einrichtungen
nur ein Fragebogen stellvertretend ausgefüllt wurde, ist aufgrund der Anonymität
nicht festzustellen. Um größere Träger entsprechend zu berücksichtigen, wurden an
geeigneter Stelle Ergebnisse mit der Anzahl an Einrichtungen pro Träger gewichtet.
38
Das Stufengradmodell EMRAM (Stephani et al. 2019) setzt eine Umsetzung aller vor-
herigen Stufen voraus, um einen höheren Digitalisierungsgrad zu erhalten. Eine stan-
dardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrades kann auch mittels
des DigitalRadar Krankenhaus (DRK) erfolgen; diese Online-Umfrage in Form einer
Selbstauskunft wird in der Praxis
8
von Krankenhäusern, aber auch Rehabilitationsein-
richtungen genutzt, um ihre eigenen Stärken und Schwächen zu bewerten
(DigitalRadar Krankenhaus Konsortium 2021). Nach den Ergebnissen haben drei Vier-
tel der befragten Einrichtungen in Bayern Stufe 2 (einrichtungsinterne elektronische
Patientenakte (ePa)) umgesetzt, auch Elemente der Stufen 3 und 4 sind häufig, und
bei einem Fünftel Grad 5, extrem selten ist jedoch die Voraussetzung für 1 erfüllt
(Verarbeitung patientenbezogener Daten vollständig digital). Die Betrachtung des Di-
gitalisierungsgrads anhand der einzelnen Indikatoren wird insofern der Realität bes-
ser gerecht als das zusammenfassende Stufenmodell.
Die Hälfte der befragten Rehabilitationseinrichtungen sichert patientenbezogene Da-
ten auf einrichtungsinternen Laufwerken; zusammengefasst nutzen sechzig Prozent
der Einrichtungen auch cloudbasierte Sicherungssysteme (darunter vierzig Prozent
durch das Rechenzentrum eines Trägers). Somit liegen in der Mehrheit der Einrichtun-
gen und Rechenzentren Erfahrungen im Umgang mit Clouds vor. Den Trend in die
Cloud hat auch die gematik GmbH erkannt und die Cloud-Unterstützung als eines der
zehn Grundprinzipien der TI 2.0 festgelegt (gematik GmbH 2020: 22).
Hinsichtlich der Schnittstelle zu Patient*innen in Privathaushalten ist die Altersstruk-
tur zu berücksichtigen. Zum einen liegt der Anteil der Bevölkerung ab 70 Jahren an
der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland bei 19,3% (eigene Berechnung auf Basis
der Bevölkerungsfortschreibung zum Stand 31.12.2020, Statistisches Bundesamt
2021b). Die Nutzung des Internets ist generell sehr stark verbreitet, jedoch altersab-
hängig (ebd. 2020). Das zeigen insbesondere die Auswertungen des Deutschen Al-
terssurvey 2020, einer Bevölkerungsbefragung ab dem 46. Lebensjahr. Demzufolge
ist in allen betrachteten Altersgruppen der Zugang zum Internet gestiegen. Während
jedoch in der jüngsten Altersgruppe (46-60 Jahre) mit 96 % nahezu alle Personen über
8
Information von Prof. Dr. Uwe Seidel, OTH Regensburg, in Bezug auf eine Klinikgruppe mit
acht Reha-Kliniken.
39
einen Internetzugang verfügen, trifft das in der Gruppe der 75-90-jährigen nur auf
jede zweite Person zu (52,1 %) (Kortmann et al. 2021: 8). Zudem nimmt die Nutzungs-
häufigkeit mit steigendem Alter ab (ebd. 2021: 13). Daten des Statistischen Bundes-
amts zeigen zwar, dass auch jüngere Personen in Vorsorge- und Rehabilitationsein-
richtungen anzutreffen sind, jedoch war in 2019 und in den Jahren zuvor die Anzahl
(gemessen je 100.000 Einwohner) an Personen der Altersgruppe 45-65 Jahre etwa vier
bzw. die der Altersgruppe ab 65 Jahren und älter etwa 4,5 mal so hoch (eigene Be-
rechnung nach Statistisches Bundesamt 2021a). Besonders für ältere Menschen kann
also nicht vorausgesetzt werden, dass diese mit der Digitalisierung Schritt halten und
über die notwendigen Geräte und Kompetenzen verfügen, um z.B. die elektronische
Patientenakte (ePA) oder ein elektronisches Rezept (E-Rezept) zu nutzen.
Zur Bewertung der Schnittstelle zwischen Rehabilitationseinrichtungen mit Praxen für
Allgemeinmedizin erfolgt im Rahmen des Projekts Reha-TI Konsil in fünf Rehabilitati-
onszentren und in Kooperation mit dem Bayerischen Hausärzteverband e.V. ein Test-
betrieb
9
. Die Übertragung von Daten zu den Versicherungen erfolgt aufgrund der Ar-
beitsweise der Versicherungen zunehmend digital.
10
Der Glasfaserausbau schreitet in allen Bereichen in Deutschland -städtisch, halbstäd-
tisch und ländlich- nur gering voran. Am geringsten sind Stand und Fortschritt in länd-
lich geprägten Gemeinden (Bundesministerium für Digitales und Verkehr 2021: 60,
Tab. 86). Bayern hat viele ländliche Anteile (ebd. 2021: 12) und gehört nicht zu den
Spitzenreitern beim Breitbandausbau (ebd. 2021: 16). Rehabilitationseinrichtungen
befinden sich zum Teil in ländlichen Bereichen. Die Breitbandverfügbarkeit ist im länd-
lichen Bereich jedoch deutlich niedriger als in Städten (ebd. 2021: 10f., Tab. 1, 2, Abb.
9), so auch in Bayern (ebd. 2021: 20, Tab. 12). Die in der Befragung festgestellte
mehrheitlich eher geringe verfügbare Bandbreite (vier Prozent der Einrichtungen bis
30 Mbit/s, ein Drittel bis 50 Mbit/s, zusammen genommen zwei Drittel bis 100
9
Siehe https://rehakonsil.rchst.de/
10
Quelle: Stakeholder-Workshop II, 20.01.2022
40
Mbit/s) und der zugrundeliegende verzögerte Breitband- sowie Mobilfunkausbau er-
schwert und verhindert den Rehabilitationseinrichtungen, im Digitalisierungsprozess
insbesondere im Hinblick auf die Telematikinfrastruktur zügig voranzuschreiten.
7 Handlungsempfehlungen
Die Handlungsempfehlungen resultieren aus einem Workshop zur Diskussion oben-
stehender Ergebnisse
11
.
1. Ausbau der Breitbandversorgung in Bayern
Grundlage für eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) der Rehabilitati-
onseinrichtungen, aber auch der Arztpraxen und Patient*innen ist der Ausbau der
Breitband-Internetverbindungen. Dies gilt insbesondere im ländlichen Raum, in
dem Rehabilitationseinrichtungen zumeist angesiedelt sind.
2. Berücksichtigung der Besonderheiten der Rehabilitationseinrichtungen
Allgemein sollte das Bewusstsein für die Leistungen und Besonderheiten der Re-
habilitationseinrichtungen gefördert werden. Daraus abgeleitet wird einerseits die
Forderung nach Gleichstellung bei der Förderung (siehe 3. und 4.), andererseits
nach Bildung einer Arbeitsgruppe (siehe 12.).
3. Finanzielle Förderung des Ausbaus der Digitalisierung
Für die Ausstattung mit Geräten und den Anschluss an die TI, aber auch um Aus-
fallsicherheit zu gewährleisten, ist ein hoher Aufwand (personell, finanziell, tech-
nisch) erforderlich. Krankenhäuser erhalten durch das Krankenhauszukunftsge-
setz (KHZG)
12
finanzielle Förderung. Eine ebensolche Förderung benötigen auch
die Rehabilitationseinrichtungen als Voraussetzung für den Anschluss an die TI,
11
Online-Workshop der Projektpartner am 20.01.2022. Workshop-Gruppe 1: Harald Berger
(DRV), Konstanze Zapff (BDPK), Michael Rau (DRV), Ann-Kristin Stenger (VPKA), Margarete Beck
(StMGP), Sonja Haug (OTH-IST), Jennifer Wolter (OTH-eHealth), Workshop-Gruppe 2: York Dhein
(Mediclin AG), Daniel Herzmoneit (Mittelbayerisches Reha-Zentrum), Karl Zettl (Römerbad
Klinik), Sibylle Merk (Passauer Wolf), Monika Traute (Monks Ärzte im Netz gmbH), Georgios
Raptis (OTH-eHealth), Anna Scharf (OTH-IST), Markus Ritthaler (OTH-eHealth).
12
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl120s2208.pdf
41
um den finanziellen Aufwand zu bewältigen, der mit der Digitalisierung auch ins-
besondere den Anforderungen an die Informationssicherheit verbunden ist.
4. Generelle Gleichstellung von Akutversorgung und Rehabilitation
Da die Anforderungen identisch sind, ist eine Gleichstellung der Rehabilitations-
einrichtungen mit der Akutversorgung indiziert. Hierzu werden insbesondere die
gleichen finanziellen Leistungen im Bereich der TI gefordert.
5. Generelle und einheitliche Gestaltung der Informationssicherheit
Eine Nutzung der TI setzt sichere Kommunikationswege voraus. Die Kommunika-
tionsebene bzw. der Kommunikationskanal der TI bis zum Konnektor ist durch
die gematik GmbH garantiert. Dies gilt jedoch nicht für die Schadsoftware-Freiheit
der ein- und ausgehenden Dateien und Daten, die keiner Prüfung unterliegen. Die
Nutzung der TI birgt insofern erhebliche Risiken für die Rehabilitationseinrichtun-
gen, aber auch die beteiligten Arztpraxen, die Versicherungen und die Privathaus-
halte. Daher benötigt es durchgängige Standards für Informationssicherheit im
gesamten Gesundheitswesen, die gesetzt und eingehalten werden. Der einfachste
und sicherste Weg für alle Beteiligten wäre, die Möglichkeit für eine Sicherheits-
prüfung/einen Virenschutz über die TI bei Eingang der Daten zu schaffen.
6. Änderung der Ablauforganisation
Es bestehen Hoffnungen auf zeitliche Entlastung und hohe Erwartungen an die
Digitalisierung. Hierzu müssen neue Abläufe für die Umsetzung geschaffen wer-
den, was zunächst einen Mehraufwand bedeutet, insbesondere für Berufsgrup-
pen, die bislang noch nicht mit digitalen Geräten ausgestattet sind. Ziel sollte
sein, möglichst auf doppelte Strukturen und hohen Aufwand durch eine parallele
Nutzung digitaler Formate und Papierform zu verzichten. Hierbei ist auch darauf
zu achten, dass Digitalisierung mit Zeitgewinn für die Behandlung, Pflege und
Therapie und nicht mit Zusatzaufwand verbunden wird.
42
7. Personalgewinnung
Der Fachkräftemangel und die geringe Personalausstattung sowohl im Bereich Me-
dizin, Pflege, Therapie wie auch Informations- und Kommunikationstechnik stellt
eine große Herausforderung für die Rehabilitationseinrichtungen dar. Für den An-
schluss an die Telematikinfrastruktur fehlt es an Personal vor allem in der IT-Ab-
teilung. Hieraus lässt sich die Wichtigkeit von Ausbildungsberufen und Studien-
gängen mit Bezug zu Medizininformatik/eHealth ableiten.
8. Schulung des Personals und Technikakzeptanz
Die Schulung des Personals erfordert einen hohen Zeitaufwand. Es müssten Schu-
lungsmaterialien oder Kursformate vorhanden sein, die für unterschiedliche Vo-
raussetzungen flexibel nutzbar sind. So ist ein hoher Digitalisierungsgrad für jün-
gere Beschäftigte als „Digital Natives“ weniger schwierig als für Teile der älteren
Belegschaft, die zunächst von Vorteilen einer Digitalisierung überzeugt und unter
Berücksichtigung von Berührungsängsten und Akzeptanzbarrieren im Hinblick
auf IT-Kompetenzen geschult werden müssten. Auch hilfreich sind Schulungsun-
terlagen in verschiedenen Sprachen.
9. Ausbildungs- und Studieninhalte bei Gesundheitsberufen
Das Themenfeld der Digitalisierung sollte in die Ausbildungs- und Studieninhalte
der Berufe im Gesundheitsbereich integriert werden. Hierbei sollen, neben den
benötigten technischen Kenntnissen auch Grenzen und Risiken, insbesondere die
Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitsbereich Beachtung
finden. Dadurch soll neben der Digitalisierungsaffinität auch die Technikakzep-
tanz erhöht werden.
10. Nachhaltige neue Modelle für Teletherapie
Zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Rehabilitation wären neue digitale Ver-
sorgungsformen zu konzipieren, einzuführen und zu nutzen. Diese beinhalten
insbesondere die Fortsetzung der Behandlung in Form von Teletherapie und Te-
lerehabilitation im häuslichen Umfeld, d.h. Nachsorge, aber auch Krankheitsprä-
vention. Durch Digitalisierung und Teletherapie könnten somit neue Geschäftsfel-
der für Rehabilitationseinrichtungen entstehen. Bedingung dafür ist die bislang
43
nicht gesicherte Finanzierung durch die Kostenträger (Deutsche Rentenversiche-
rung (DRV), Private Krankenversicherung (PKV), Gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) und Zusatzversicherungen sowie Beihilfe des Bundes und der Länder) und
ggf. die Zulassung von Geräten und Apps als Hilfsmittel.
13
Voraussetzung hierfür
ist auch der Nachweis der Wirksamkeit, Praxistauglichkeit und Akzeptanz durch
wissenschaftliche Studien und Feldversuche, die wiederum einer Förderung be-
dürfen.
14
11. Monitoring
Zur Begleitung des Digitalisierungsprozesses bayerischer Reha-Einrichtungen
wird ein Monitoring vorgeschlagen. Dies soll zum einen dazu dienen, den Digita-
lisierungsgrad der bayerischen Reha-Einrichtungen regelmäßig erheben zu kön-
nen, und zum anderen, Fortschritte und gegebenenfalls Fehlentwicklungen fest-
stellen sowie diesen entgegenwirken zu können. Anhand dessen kann auch ins-
besondere das pflegerische, therapeutische und medizinische Personal zu Tech-
nikakzeptanz befragt werden, wodurch Problemstellungen im Zusammenhang
mit der Digitalisierung identifiziert und Lösungsansätze gefunden werden kön-
nen.
12. Bildung einer Arbeitsgruppe
13
Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019
wurde die „App auf Rezept“ für Patientinnen und Patienten in die Gesundheitsversorgung ein-
geführt (§§ 33a und 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Damit haben ca. 73 Millionen Ver-
sicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung
mit DiGA, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können und durch die
Krankenkasse erstattet werden. Vgl. https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufga-
ben/DiGA/_node.html
14
Ein Beispiel dafür an der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg unter
Leitung von Prof. Dr. Karsten Weber und unter Beteiligung von Prof. Dr. Georgios Raptis und
Prof. Dr. Sonja Haug ist die Erprobung von Telecare und Teletherapie in der Nachsorge im
Projekt Deinhaus 4.0 Oberpfalz – TePUS (Telepräsenzroboter für die Pflege und Unterstützung
von Schlaganfallpatientinnen und -patienten). Das Projekt wird finanziert durch das Bayerische
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
44
Durch die Bildung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Träger der Rehabili-
tation und der Einrichtungen, die eine Vorreiterrolle übernommen haben, soll zu-
künftig ein Austausch über Erfahrungen und Best Practice-Modelle stattfinden. Die
Teilnahme soll interessierten Vertreter*innen aus Rehabilitationseinrichtungen,
aus Fachreferaten in Ministerien, aus Forschung und Fachverbänden offenstehen.
Bewährt hat sich dabei auch die digitale Form der Zusammenkunft.
13. Übertragung des Bayerischen Modells
Die Erprobung im Projekt Reha-/TI-Konsil ist richtungsweisend und die Lösungen
sind übertragbar auf Deutschland. Insofern sollte gewährleistet werden, dass die
Ergebnisse des Modellversuchs in anderen Bundesländern in Deutschland ange-
wandt werden. Auch wünschenswert wäre die Projektförderung bei der Einführung
digitaler Lösungen in anderen Bundesländern.
45
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Anhang
Anhang 1
OTH REGENSBURG POSTFACH 12 03 27 93025 REGENSBURG
An
alle bayerischen
Rehabilitationseinrichtungen
Prof. Dr. Sonja Haug
Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissen-
schaften
Ko-Leiterin „Institut für Sozialforschung und Technikfolgenab-
schätzung (IST)“
Seybothstraße 2, 93053 Regensburg
E-Mail: sonja.haug@oth-regensburg.de
Bearbeiterin: Anna Scharf, M.A.
E-Mail: anna.scharf@oth-regensburg.de
Regensburg, 02.06.2021
Erhebung des Digitalisierungsgrads bayerischer Rehabilitationseinrichtungen
- Verlängerung der Abgabefrist bis 05.07.2021 -
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie gerne zur Teilnahme an einer Umfrage des Forschungsprojekts „Digitales Rehabi-
litationskonsil mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur (Reha-/TI-Konsil)“ einladen. Es handelt
sich um ein Forschungsprojekt der Ostbayerischen Technischen Hochschule (OTH) Regensburg in
Kooperation mit dem Unternehmen Monks Ärzte-im-Netz GmbH und wird vom Bayerischen
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Auch Vertreter von VPKA und DRV sind
beteiligt.
Hintergrund
Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) ist die sichere Datenautobahn für die Vernetzung des
deutschen Gesundheitswesens. Erste Anwendungen mit einem medizinischen Nutzen, z.B. die
elektronische Patientenakte, sollen 2021 zur Verfügung stehen. Die bisher geplanten Anwendun-
gen der TI legen den Fokus auf Praxen und Kliniken für die ambulante und akut-stationäre Versor-
gung. Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis sind daher verpflichtet, sich an die TI anzuschlie-
ßen. Für Rehabilitationseinrichtungen besteht diese Verpflichtung nicht. Jedoch ist eine Anbin-
dung von Reha-Einrichtungen an die TI sowohl aus Sicht der Leistungserbringer als auch für die
betroffenen Patientinnen und Patienten sowie weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte ange-
zeigt.
Ziel des Projekts
Das Ziel des Projekts ist eine Steigerung des Digitalisierungs– und Vernetzungsgrades und dem
Anschluss an die TI im Bereich der stationären Rehabilitation. Dabei wird an einzelnen Reha-Ein-
richtungen der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (kurz TI) erprobt. Daneben erfolgt eine
Bestandsaufnahme der Digitalisierung in den Reha-Einrichtungen. Darauf aufbauend wird die „TI-
Fähigkeit“ der Einrichtungen festgestellt und Handlungsempfehlungen werden für eine Steigerung
des Digitalisierungs– und Vernetzungsgrades und dem Anschluss an die TI abgeleitet.
Ihre Mitwirkungsmöglichkeit
Sie können ihre Perspektive in die Bestandsaufnahem zum Digitalisierungsgrad bayerischer Reha-
bilitationseinrichtungen einbringen. Wir möchten Sie daher bitten, im Namen Ihrer Rehabilitations-
einrichtung an unserer Befragung teilzunehmen. Die Befragung ist internetbasiert und bis ein-
schließlich 05.07.2021 durch folgenden Link erreichbar: https://s2survey.net/reha-digital/
Neben Fragen zum Ankreuzen stehen Ihnen auch freie Antwortfelder zur Verfügung. Da die Erhe-
bung verschiedene und zudem spezifische und detaillierte Fragen enthält, können Sie die
Beantwortung des Fragebogens gerne vorbereiten oder zusammen mit weiteren Angehöri-
gen Ihrer Einrichtung ausfüllen. Dafür finden Sie im Anhang des Informationsschreibens ei-
nen Abdruck des Fragebogens. Denn: je detaillierter und genauer Ihre Antworten sind, desto
besser können Ihre Angaben in die Handlungsempfehlungen miteinfließen.
Darüber hinaus haben Sie oder andere bzw. weitere Angehörige Ihrer Einrichtung die Möglich-
keit, sich am Ende des Fragebogens als Interessentin/ als Interessent für eine Arbeits-
gruppe einzutragen. Die Arbeitsgruppe soll nach Abschluss des Forschungsprojekts (März 2022)
ihre Arbeit aufnehmen, um die Steigerung des Digitalisierungs- und Vernetzungsgrades der baye-
rischen Reha-Einrichtungen voranzutreiben und aus Sicht der Rehabilitationseinrichtungen erfolg-
reich umzusetzen.
Auswertung
Am Ende des Fragebogens können auch freiwillig Kontaktdaten bei möglichen Rückfragen zu Ih-
ren (Freitext-) Antworten eingetragen werden. Kontaktdaten werden getrennt von den Angaben
im Fragebogen abgespeichert. Nur im Fall einer Rückfrage wird ausschließlich im Hinblick darauf
nachgesehen, ob Kontaktdaten vorliegen. Die Darstellung der Ergebnisse der Erhebung erfolgt in
jedem Fall vollständig anonym, sodass kein Rückschluss auf eine einzelne Rehabilitationseinrich-
tung gezogen werden kann.
Alle Angaben zum Datenschutz sowie eine Einwilligungserklärung zur Teilnahme an der Erhebung
finden Sie auf der ersten Seite des Fragebogens.
Zusammenfassende Übersicht über die Informationen zur Befragung:
• Der Abdruck des Fragebogens im Anhang dient nur zur Information. Ihre Antworten kön-
nen Sie im Online-Fragebogen eintragen. Link zur Befragung: https://s2survey.net/reha-
digital/
• letzte Teilnahmechance: 05.07.2021
• Die Beantwortung der einzelnen Fragen und auch die Angabe beruflicher Kontaktdaten
(für Rückfragen oder bei Interesse an der Arbeitsgruppe) ist freiwillig.
Bei Rückfragen zur Befragung können Sie sich gerne bei Anna Scharf (E-Mail: anna.scharf@oth-re-
gensburg.de, Telefon: +49-941-943-9217) melden. Weitere Informationen zum Forschungspro-
jekt finden Sie auf unserer Projekthomepage: www.rehakonsil.rchst.de/
Wir bedanken uns für Ihr Mitwirken am Forschungsprojekt und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Wir
bedanken uns ebenso bei allen Rehabilitationseinrichtungen, die bereits an der Umfrage
teilgenommen haben. Ihre Antworten werden im Abschlussbericht und bei den Empfehlun-
gen berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Anhang 3
Seite 1 – Begrüßung und Datenschutz
Guten Tag und herzlich Willkommen zur Erhebung des Digitalisierungsgrades
bayerischer Rehabilitationseinrichtungen
Vielen Dank, dass Sie sich das Informationsschreiben durchgelesen, bei Bedarf Rück-
sprache mit weiteren Angehörigen Ihrer Einrichtung gehalten haben und nun den
Fragebogen ausfüllen.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen können, finden Sie Hinweise
zum Datenschutz und eine Einwilligungserklärung. Nur, wenn Sie diese bestätigen,
können Sie an der Befragung teilnehmen.
Datenschutz
1. Prof. Dr. Sonja Haug und Anna Scharf, M. A. haben Zugang zu den Daten und
sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Bei Fragen, Auskunftswünschen oder
dem Widerruf Ihrer Einwilligung wenden Sie sich bitte an Anna Scharf.
2. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten dient alleine für die genannten wis-
senschaftlichen Zwecke zur Bestimmung des Digitalisierungsgrades bayeri-
scher Rehabilitationseinrichtungen. Die gesammelten Daten werden sicher un-
ter Wahrung Ihrer datenschutzrechtlichen Belange gespeichert. Sie sind vor
dem Zugriff durch Dritte geschützt. Die Daten werden ausschließlich für das
Forschungsprojekt Reha-/TI-Konsil verwendet und auf Basis Ihrer Einwilligung
gemäß Art. 6 Abs. 1a DGSVO verarbeitet. Die Angabe von Kontaktdaten ist frei-
willig.
3. Ihre Kontaktdaten werden gesondert und von den Befragungsdaten getrennt
abgespeichert. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten dient aus-
schließlich zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen sowie zur Kontaktaufnahme,
falls Sie Interesse an der Teilnahme an einem Workshop und der geplanten Ar-
beitsgruppe haben. Falls Sie Ihre Einwilligung später widerrufen, können Ihre
Daten auf Basis der Kontaktdaten identifiziert und gelöscht werden. Ohne Kon-
taktdaten ist eine Identifikation und Löschung Ihrer Daten nicht möglich. Da-
ten, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits für wissenschaftliche Analysen
verwendet wurden, werden nicht gelöscht, weil die wissenschaftliche Gültigkeit
dieser Analysen nicht mehr gewährleistet werden kann. Sie werden jedoch
nicht mehr für weitere Analysen verwendet.
4. Die Kontaktdaten fließen in einen Verteiler ein, der zum Zweck der Organisa-
tion von Arbeitsgruppentreffen zukünftig auch an andere Beteiligte des Pro-
jekts „Reha-/TI-Konsil“ weitergegeben werden kann.
5. In der Darstellung der Ergebnisse können anonymisierte Zitate aus den offenen
Frage des Fragebogens wiedergegeben werden. Es werden keine Inhalte veröf-
fentlich, durch die Sie oder Ihre Einrichtung identifiziert werden könnten.
6. Ihre Kontaktdaten werden gespeichert, solange Sie Ihre Einwilligung nicht wi-
derrufen haben und oder eine Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Sie werden
höchstens zehn Jahre gespeichert, wenn es für das Erreichen des Projektziels
notwendig ist. Andernfalls werden Ihre personenbezogenen Daten nach Maß-
gabe der Anforderungen des Datenschutzrechts gelöscht.
7. An folgenden externen Server-Hosting-Anbieter können Ihre personenbezoge-
nen Daten übermittelt werden: SoSci Survey GmbH (Marianne-Brandt-Str. 29,
80807 München, Telefon: 0163 –7420604, E-Mail: info@soscisurvey.de). Es
handelt sich bei dem Empfänger um einen so genannten „Auftragsverarbeiter“
im Sinne des Art. 28 DSGVO, mit welchem die OTH Regensburg einen Vertrag
zur Auftragsverarbeitung geschlossen hat. Die Verarbeitung der Daten erfolgt
nach den strengen Maßstäben der DSGVO.
Einverständniserklärung [Pflichtfrage und 1 = Bedingung für Teilnahme]
1 Hiermit willige ich ein, dass im Rahmen des oben genannten Forschungs-
projektes Daten erhoben, gespeichert und ausgewertet werden. Die Daten
werden für wissenschaftliche Analysen wie Veröffentlichungen auszugs-
weise und anonymisiert verwendet. Die Kontaktdaten werden von den übri-
gen Daten getrennt und sicher verwahrt. Nur bei Rückfragen oder zur Er-
stellung der Arbeitsgruppe werden die Kontaktdaten eingesehen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung an unserem Forschungsprojekt.
Prof. Dr. Sonja Haug und Anna Scharf, M.A.
Seite 2 – Angaben zur Einrichtung und Trägerschaft
Wir bitten Sie zunächst um einige Angaben zur Struktur Ihrer Einrichtung, um Zu-
sammenhänge zwischen diesen Strukturmerkmalen und der Digitalisierung untersu-
chen zu können.
In welcher Trägerschaft befindet sich Ihre Einrichtung?
1 Privat
2 Freigemeinnützig (Träger: kirchliche/ freie Wohlfahrtspflege, Kirchenge-
meinden, Stiftungen, Vereine, gGmbHs)
3 Öffentlich
Aus: IT-Report Gesundheitswesen 2020 (Hübner et al. 2020: 302)
Wie viele Einrichtungen gehören Ihrem Träger an (inklusive Ihrer Einrichtung)?
[offene Antwortmöglichkeit-Zahl]
-1 Weiß ich nicht.
Welche Rehabilitationsform(en) bietet Ihre Einrichtung an? Eine Mehrfachnennung
ist möglich.
1 Ambulante Rehabilitation
2 Teilstationäre Rehabilitation
3 Stationäre Rehabilitation
Aufgliederung aus „Welches Ziel hat die geriatrische Rehabilitation?“ von
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/rehabilitation.html (26.04.2021)
In welchen Tätigkeitsfeldern ist Ihre Einrichtung tätig? Eine Mehrfachnennung ist
möglich.
1 akutnahe Rehabilitation
2 Krankenhausnachsorge
3 Antragsrehabilitation
4 Prävention
In welchen Fachbereichen ist Ihre Einrichtung tätig? Eine Mehrfachnennung ist
möglich.
1 Neurologie
2 Orthopädie
3 Geriatrie
4 Psychosomatik
5 Innere Medizin
6 Sonstige
Ergänzt durch Baldauf und Vitols (2019: 24)
Wie viele Beschäftigte arbeiten in Ihrer Einrichtung im medizinisch-pflegerisch-the-
rapeutischen Bereich? Beziehen Sie bei Ihren Angaben auch geringfügig Beschäf-
tigte (450€-Basis) mit ein. Wenn Sie die genaue Zahl nicht wissen, geben Sie bitte
nach Möglichkeit für jede Berufsgruppe einen Schätzwert an. *Sollte das nicht
möglich sein, geben Sie bitte einen Schätzwert der Gesamtzahl an.
1 Medizinisches Personal: [offene Antwortmöglichkeit-Zahl]
2 Pflegerisches Personal: [offene Antwortmöglichkeit-Zahl]
3 Therapeutisches Personal: [offene Antwortmöglichkeit-Zahl]
4 *geschätzte Anzahl der drei Berufsgruppen insgesamt: [offene Antwort-
möglichkeit-Zahl]
Über wie viele Betten verfügt Ihre Einrichtung? Wenn Sie die genaue Zahl nicht wis-
sen, geben Sie bitte einen Schätzwert an.
[offene Antwortmöglichkeit-Zahl]
Seite 3 – Technische Ausstattung
Für die Einschätzung des Digitalisierungsgrads in den bayerischen Einrichtungen be-
nötigen wir möglichst genaue Angaben.
Verfügt Ihre Einrichtung in allen medizinisch-pflegerisch-therapeutischen Berei-
chen über einrichtungsinternes W-LAN? Falls nicht, welche Bereiche verfügen über
kein W-LAN?
1 Ja
2 Nein + [offene Antwortmöglichkeit]
Welche Internetbandbreite steht ihrer Einrichtung zur Verfügung?
1 ≥16 Mbit/s
2 ≥30 Mbit/s
3 ≥50 Mbit/s
4 ≥100 Mbit/s
5 ≥200 Mbit/s
6 ≥400 Mbit/s
7 ≥1000 Mbit/s
-1 Weiß ich nicht.
Aus: Bericht zum BreitbandatlasTeil 1: Ergebnisse (Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur 2020: 10)
Denken Sie an alle Bildschirmarbeitsplätze (egal ob PC, Laptop, Tablet,…) im medi-
zinisch-pflegerisch-therapeutischen Bereich: Wie viele davon (in Prozent) sind mit
einem klinischen Arbeitsplatzsystem (KAS) ausgestattet?
Über das KAS, früher auch Stationssystem oder Arztarbeitsplatzsystem, haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dezentral Zugriff auf alle nötigen (Patienten-) In-
formationen und Systemanwendungen.
[offene Antwortmöglichkeit] %
-1 Weiß ich nicht.
Erklärungstext aus: https://www.enzyklopaedie-der-wirtschaftsinformatik.de/wi-
enzyklopaedie/lexikon/informationssysteme/Sektorspezifische-Anwendungssys-
teme/Gesundheitswesen--Anwendungssysteme-im/Krankenhausinformationssys-
tem und https://www.healthcare-computing.de/was-ist-ein-klinisches-arbeits-
platzsystem-a-880516/
Wie bewerten Sie die Höhe des Anteils an Arbeitsplätzen mit KAS in Ihrer Einrich-
tung. Der Anteil ist…
1 Viel zu gering
2 Etwas zu gering
3 Ausreichend
4 Zu hoch
5 Viel zu hoch
Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihre Einrichtung zu? Eine Mehrfachnen-
nung ist möglich.
1 Das medizinische, pflegerische und therapeutische Personal hat gleicher-
maßen Zugang zu einem eigenen Bildschirmarbeitsplatz mit den notwendi-
gen Dokumentationssystemen und Schnittstellen.
2 Unsere Einrichtung verfügt über ein abteilungsübergreifendes Informations-
management.
3 Unsere Einrichtung verfügt über ein Krankenhausinformationssystem (KIS)
oder etwas vergleichbares und zwar: [offene Antwortmöglichkeit] (Text im
Eingabefeld: Geben Sie bitte an, welches System Sie in Ihrer Einrichtung nut-
zen.)
-1 Keine der Aussagen ist zutreffend.
2: aus Workshop I
Welches Betriebssystem nutzen Sie für die Mehrheit der Bildschirmarbeitsplätze?
Bitte geben Sie die genaue Version an.
1 Windows: [offene Antwortmöglichkeit]
2 MacOS: [offene Antwortmöglichkeit]
3 Linux/Unix: [offene Antwortmöglichkeit]
Welches Betriebssystem nutzen Sie für Ihre Server? Bitte geben Sie die genaue Ver-
sion an.
1 WindowsServer: [offene Antwortmöglichkeit]
2 Linux/Unix: [offene Antwortmöglichkeit]
3 Ein anderes und zwar: [offene Antwortmöglichkeit]
Nutzen Sie in Ihrer Einrichtung Cloudlösungen? (Cloudlösung in dem Sinne, dass
die in der Einrichtung verarbeiteten Daten nicht ausschließlich auf Servern in der
Einrichtung gespeichert werden)
1 Ja, Nutzung eines Rechenzentrums einer Partnereinrichtung
2 Ja, Nutzung eines Rechenzentrums des Trägers
3 Ja, externer Dienstleister
4 Nein
Falls Sie in Ihrer Einrichtung eine Cloudlösung nutzen: für welche Daten setzen Sie
Cloudlösungen ein?
1 Gehostetes KIS (KIS liegt in der Cloud)
2 Sicherung/Verarbeitung medizinischer Daten von Patienten
3 Abrechnungs- bzw. Veraltungsdaten
4 Sicherung gesondert verschlüsselter Backup-Daten
5 Sonstige Daten
Seite 4 – Digitalisierung: Grundsätzliches
Auf den nächsten Seiten werden Ihnen Fragen rund um das Thema Digitalisierung
gestellt.
Verfügt Ihre Einrichtung über ein Datenschutzkonzept?
1 Ja
2 Nein, aber der Träger
3 Nein, weder die Einrichtung noch der Träger
Ja
Nein, aber beim
Träger
Nein, weder in der
Einrichtung noch
beim Träger
Nein, aber es ist
ein externer
Dienstleister damit
beauftragt
1 Gibt es in Ihrer Einrichtung einen Datenschutzbeauftragten?
2 Gibt es in Ihrer Einrichtung einen IT-Sicherheitsbeauftragten?
3 Hat Ihre Einrichtung eine eigene IT-Abteilung?
Falls Ihre Einrichtung eine eigene IT-Abteilung hat: Wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter umfasst sie?
[offene Antwortmöglichkeit-Zahl]
Wie erfolgt in Ihrer Einrichtung die Datensicherung patientenbezogener, digitaler
Daten? Eine Mehrfachnennung ist möglich.
1 Lokal (PC, Laptop, Tablet, Smartphone)
2 Einrichtungsinterne Laufwerke
3 Cloud (Nutzung eines Rechenzentrums einer Partnereinrichtung)
4 Cloud (Nutzung eines Rechenzentrums eines Trägers)
5 Cloud (externer Dienstleister)
-1 Die Datensicherung erfolgt analog.
Gibt es in Ihrer Einrichtung eine Digitalisierungsstrategie?
1 Ja
2 Nein
-1 weiß ich nicht
Falls es in Ihrer Einrichtung eine Digitalisierungsstrategie gibt: wie schätzen Sie
den Umsetzungsgrad der Digitalisierungsstrategie ein?
Falls es in Ihrer Einrichtung keine Digitalisierungsstrategie gibt, können Sie die
Frage überspringen
1 Wir haben mit der Umsetzung noch nicht begonnen
2 Wir stehen mit der Umsetzung noch eher am Anfang
3 Wir haben etwa die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt.
4 Wir sind mit der Umsetzung relativ weit gekommen.
5 Wir sind mit der Umsetzung fertig.
Seite 5 – Digitalisierung: Geschäftsprozess, Verordnungen, Medikation, Bildma-
nagement
Wie durchgängig digital werden in Ihrer Einrichtung Geschäftsprozesse umge-
setzt?
1 Vollständig analog
2 Überwiegend analog
3 Teils analog/teils digital
4 Überwiegend digital
5 Vollständig digital
Aus: Workshop I
Skala entnommen und adaptiert aus Bitkom e.V. (2020: 8)
Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihre Einrichtung zu? Eine Mehrfachnen-
nung ist möglich.
1 Unsere Einrichtung verfügt über eine integrierte Bildmanagementlösung,
die alle filmbasierten Bilder ersetzt.
2 In unserer Einrichtung sind elektronische Verordnungen durch das medizi-
nische Personal möglich.
3 Unsere Einrichtung verfügt über eine klinische Entscheidungsunterstüt-
zung.
4 In unserer Einrichtung interagieren die klinische Entscheidungsunterstüt-
zung und klinische Dokumentation.
5 In unserer Einrichtung wird die Medikamentengabe digital dokumentiert.
6 Unsere Einrichtung verfügt für die Medikation über eine elektronische Ver-
ordnung mit klinischer Entscheidungsunterstützung.
7 Unsere Einrichtung verfügt über einen IT-gestützten geschlossenen Medika-
tionsausgabeprozess (closed loop medication).
8 Unsere Einrichtung verfügt über ein Data Warehouse als Basis für beispiels-
weise betriebliche und klinische Analysen.
-1 Keine der Aussagen ist zutreffend.
EMRAM
Seite 6 – Digitalisierung: Datenverarbeitung und -kommunikation
Vollständig
analog
Überwiegend
analog
Teils analog/
teils digital
Überwiegend
digital
Vollständig di-
gital
1 In welcher Form kommen patientenbezogene Daten (z.B. Stammdaten, Vor-
befunde, Medikationsplan, usw.) von Ärztinnen und Ärzten, Versicherun-
gen, Laboren, … in Ihrer Einrichtung an?
2 In welcher Form verarbeiten Sie patientenbezogene Daten (z.B. Stammda-
ten, Vorbefunde, Medikationsplan, usw.) von Ärztinnen und Ärzten, Versi-
cherungen, Laboren, … in Ihrer Einrichtung?
3 In welcher Form übermitteln Sie patientenbezogene Daten (z.B. Stammda-
ten, Vorbefunde, Medikationsplan, usw.) an Ärztinnen und Ärzte, Versiche-
rungen, Labore, … in Ihrer Einrichtung?
4 In welchen Umfang werden die Patienteninformationen digital/analog doku-
mentiert und verwaltet?
5 In welcher Form tauscht Ihre Einrichtung mit den Patientinnen und Patien-
ten Informationen aus?
1-3: EMRAM
4: Skala entnommen und adaptiert aus Bitkom (2020, S. 8), Dokumentation: EM-
RAM
5: Workshop I
Ausschließlich analog
Analog und digital
Ausschließlich digital
1 In welcher Form liegt am Ende der Rehabilitationsmaßnahme das sozialme-
dizinische Gutachten/ der Entlassbrief vor?
2 In welcher Form wird das sozialmedizinische Gutachten/ der Entlassbrief
an die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte versendet?
Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihre Einrichtung zu? Eine Mehrfachnen-
nung ist möglich.
1 Unsere Einrichtung verfügt über ein Einweiserportal, in welchem einwei-
sende Ärzte die zur Aufnahme eines Patienten notwendigen Daten elektro-
nisch zur Verfügung stellen können.
2 Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, auch außer-
halb Ihrer Einrichtung, an digitalen Geschäftsprozessen teilzunehmen, in-
dem sie beispielsweise auch im Homeoffice Zugriff auf die jeweils relevan-
ten Daten haben.
3 Unsere Einrichtung verfügt über eine einrichtungsinterne elektronische Pati-
entenakte.
4 In unserer Einrichtung hat eine einrichtungsinterne Patientenakte die Pa-
pierakten vollständig ersetzt.
-1 Keine der Aussagen ist zutreffend.
2: Workshop I
3-4: EMRAM
Seite 7 – Einleitung TI
Ziel des Projektes „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telema-
tikinfrastruktur“ ist das Voranbringen der Digitalisierung und Vernetzung im Bereich
der stationären Reha.
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein geschütztes bundesweites Netzwerk für das
Gesundheitswesen. Für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung ist die gema-
tik GmbH zuständig. Die TI hat das Ziel, alle Beteiligten des Gesundheitswesens si-
cher zu vernetzen. So können über dieses Netzwerk nicht nur Patientendaten ein-
fach ausgetauscht werden, sondern auch Anwendungen bereitgestellt werden, mit
deren Hilfe die Behandlung von Patienten verbessert sowie der organisatorische Auf-
wand im Gesundheitswesen reduziert wird. Die Datensicherheit spielt dabei eine
sehr wichtige Rolle. Damit die TI genutzt werden kann, müssen die Einrichtungen
bzw. Praxen Konnektoren für die Anbindung installieren. Für die Teilnahme an der
TI ist die Authentifizierung durch einen Praxisausweis (SMC-B), nach den Vorgaben
des künftigen Patientendaten-Schutzgesetzes auch durch einen Heilberufsausweis
(HBA), erforderlich. Zusätzlich zu diesen Komponenten wird eine Software benötigt,
welche mit den Anwendungen der TI kommunizieren kann.
Verfügt Ihre Einrichtung – etwa aufgrund Krankenhauszulassung oder einer ange-
schlossenen Organisationseinheit – bereits über Zugriff auf die TI?
1 Ja
2 Nein
Seite 8 – Fragen zu TI
FILTER (1) von Seite 7
Welche Anwendungen/ Dienste der TI nutzen Sie? Eine Mehrfachnennung ist mög-
lich. Diese Frage wird Ihnen nur angezeigt, wenn Ihre Einrichtung bereits über ei-
nen Zugriff auf die TI verfügt.
1 Versichertenstammdatenmanagement (VDSM)
2 Notfalldaten-Management (NFDM)
3 Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
4 E-Medikationsplan (eMP)
5 Elektronische Patientenakte (ePA)
6 Elektronische Verordnung (eRP)
Auflistung von Projektwebsite übernommen
ALLE
Was würden Sie zum aktuellen Zeitpunkt sagen: überwiegt der Nutzen eines An-
schlusses an die TI oder der mögliche damit verbundene Aufwand?
1 Der Aufwand überwiegt
2 Der Aufwand überwiegt eher
3 Der Nutzen überwiegt eher
4 Der Nutzen überwiegt
-1 Weiß ich nicht.
ALLE
Wie schätzen Sie die Kompatibilität zwischen KIS und TI in Ihrer Einrichtung ein?
1. Nicht kompatibel
2. Eher nicht kompatibel
3. Eher kompatibel
4. Vollständig kompatibel
-1 Weiß ich nicht.
ALLE
5 Ist der technische Stand der IT geeignet, künftige Anwendungen der Tele-
matikinfrastruktur, wie KIM/eArztbrief und die elektronische Patientenakte zu un-
terstützen? Gemeint ist nicht, ob die entsprechenden Software-Module vorhanden
sind, sondern ob die künftigen Anwendungen ohne Modernisierung der bestehen-
den Hardware und Software genutzt werden könnten.
1 Ja
2 Nein
Falls frage vorher 2=nein
6 Falls Sie bei der Frage zuvor „nein“ ausgewählt haben: Welcher Betrag
müsste Ihrer Einschätzung nach investiert werden, um die IT fit für Anwendungen
der Telematikinfrastruktur wie KIM/eArztbrief und die elektronischen Patienten-
akte zu machen?
7 [offene Antwortmöglichkeit-Zahl]
8 -1 Weiß ich nicht.
Falls Sie bei der Frage zuvor aufgefordert wurden, eine Summe zu nennen: Sind
hierbei größere Investitionen im Bereich der Informationssicherheit notwendig, um
eine Vernetzung mit der TI und ihre Anwendungen zu unterstützen?
1 Ja
2 Nein
FILTER (2) von Seite 7
Wie hoch schätzen Sie den Aufwand in den jeweiligen Bereichen ein? Denken Sie
hierbei an finanzielle, zeitliche und personelle Ressourcen. Diese Frage wird Ihnen
nur angezeigt, wenn Ihre Einrichtung nicht bereits über einen Zugriff auf die TI
verfügt.
Gar kein Auf-
wand
Geringer Auf-
wand
Mittlerer Auf-
wand
Großer Auf-
wand
Sehr großer
Aufwand
1 Installation
2 Wartung
3 Schulung des Personals
4 Anpassung der Arbeitsorganisation
Kategorien mehrheitlich aus Fragebogen des Projekts DAAS-KIN entnommen
Seite 9 – Finale offene Angaben
Vielen Dank, dass Sie den Fragebogen bis hierhin bereits ausgefüllt haben. Ihre An-
gaben tragen dazu bei, die „TI-Fähigkeit“ der bayerischen Reha-Einrichtungen zu be-
stimmen.
Mit Blick auf die Handlungsempfehlungen, die das Ergebnis dieser Umfrage sein
werden, möchten wir Sie nun noch direkt um Einschätzungen aus Sicht Ihrer Einrich-
tung bitten.
Welche Erwartungen haben Sie an die Digitalisierung allgemein?
1 Welche Chancen und Hoffnungen sehen Sie?
[offene Antwortmöglichkeit]
2 Welche Herausforderungen, glauben Sie, kommen auf Sie zu?
[offene Antwortmöglichkeit]
Welche Erwartungen haben Sie hierbei an die Politik und Gesetzgebung?
1 Welche Chancen und Hoffnungen sehen Sie?
[offene Antwortmöglichkeit]
2 Welche Herausforderungen, glauben Sie, kommen auf Sie zu?
[offene Antwortmöglichkeit]
Welche Erwartungen haben Sie hierbei, wenn Sie speziell an die staatliche Förde-
rung und die Re-Finanzierung von TI denken?
1 Welche Chancen und Hoffnungen sehen Sie?
[offene Antwortmöglichkeit]
2 Welche Herausforderungen, glauben Sie, kommen auf Sie zu?
[offene Antwortmöglichkeit]
Welche Empfehlungen möchten Sie auf Basis Ihrer Erwartungen aussprechen? Nen-
nen Sie hierbei sowohl die nahe als auch die fernere Zukunft betreffende Aspekte.
[offene Antwortmöglichkeit]
Haben Sie weitere Anmerkungen/ Vorschläge/ usw.?
[offene Antwortmöglichkeit]
Seite 10 – Personenbezogene Angaben: ausfüllende Personen + Interesse an Ar-
beitsgruppe
Sie befinden sich jetzt auf der letzten Seite des Fragebogens.
Falls Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen, geben Sie bitte hier einen Namen
und eine Kontaktmöglichkeit (nach Möglichkeit eine E-Mail-Adresse) an.
[offene Antwortmöglichkeit]
Die Ergebnisse der Befragung sollen in einem Workshop bekannt gegeben werden.
Danach soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich regelmäßig (z.B. halbjähr-
lich) trifft, um die Steigerung des Digitalisierungs- und Vernetzungsgrades der baye-
rischen Reha-Einrichtungen umzusetzen. Die Arbeitsgruppe kann organisatorisch
bei einer geeigneten (noch auszuwählenden) Einrichtung angegliedert werden (z.B.
Zentrum Digitalisierung.Bayern). Aktuell werden zunächst Kontaktdaten von Interes-
senten gesammelt. Die Kontaktdaten werden getrennt von den Angaben im Fragebo-
gen abgespeichert; sie gehen in einen Verteiler ein, an den Einladungen und Infor-
mation gesendet werden. Der Verteiler wird auch an Projektbeteiligte weitergege-
ben. Mit der Angabe der Kontaktdaten ist das Einverständnis verbunden, dass diese
Daten zum Zweck der Organisation der Arbeitsgruppe gespeichert und weitergege-
ben werden dürfen.
Falls Sie Interesse an einer Einladung zu Workshop und Arbeitsgruppe haben, ge-
ben Sie bitte hier einen Namen und eine berufliche Kontaktmöglichkeit (nach Mög-
lichkeit eine E-Mail-Adresse) an.
[offene Antwortmöglichkeit]
Seite 11 – Vielen Dank für die Teilnahme
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung an unserem
Forschungsprojekt!
Ihre Antworten wurden gespeichert, Sie können das Browser-Fenster nun schließen.
Es danken Ihnen
Prof. Dr. Sonja Haug, Anna Scharf, M.A.
Anhang 4
Anhang 5
Anhang 6
02.06.2021, 15:07reha-digital → Reha-Digital
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Seite 01
A1
question('A101')
Guten Tag und herzlich Willkommen zur Erhebung des Digitalisierungsgrades
bayerischer Rehabilitationseinrichtungen
Vielen Dank, dass Sie sich das Informationsschreiben durchgelesen, bei Bedarf Rücksprache mit weiteren
Angehörigen Ihrer Einrichtung gehalten haben und nun den Fragebogen ausfüllen.
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Fragebogens beginnen können, finden Sie Hinweise zum Datenschutz und eine
Einwilligungserklärung. Nur, wenn Sie diese bestätigen, können Sie an der Befragung teilnehmen.
question('A105')
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Datenschutz
1. Prof. Dr. Sonja Haug und Anna Scharf, M. A. haben Zugang zu den Daten und sind auf das Datengeheimnis
verpflichtet. Bei Fragen, Auskunftswünschen oder dem Widerruf Ihrer Einwilligung wenden Sie sich bitte an
Anna Scharf.
2. Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten dient alleine für die genannten wissenschaftlichen Zwecke zur
Bestimmung des Digitalisierungsgrades bayerischer Rehabilitationseinrichtungen. Die gesammelten Daten
werden sicher unter Wahrung Ihrer datenschutzrechtlichen Belange gespeichert. Sie sind vor dem Zugriff durch
Dritte geschützt. Die Daten werden ausschließlich für das Forschungsprojekt Reha-/TI-Konsil verwendet und auf
Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DGSVO verarbeitet. Die Angabe von Kontaktdaten ist freiwillig.
3. Ihre Kontaktdaten werden gesondert und von den Befragungsdaten getrennt abgespeichert. Die Erhebung und
Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten dient ausschließlich zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen sowie zur
Kontaktaufnahme, falls Sie Interesse an der Teilnahme an einem Workshop und der geplanten Arbeitsgruppe
haben. Falls Sie Ihre Einwilligung später widerrufen, können Ihre Daten auf Basis der Kontaktdaten identifiziert
und gelöscht werden. Ohne Kontaktdaten ist eine Identifikation und Löschung Ihrer Daten nicht möglich. Daten,
die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits für wissenschaftliche Analysen verwendet wurden, werden nicht
gelöscht, weil die wissenschaftliche Gültigkeit dieser Analysen nicht mehr gewährleistet werden kann. Sie
werden jedoch nicht mehr für weitere Analysen verwendet.
4. Die Kontaktdaten fließen in einen Verteiler ein, der zum Zweck der Organisation von Arbeitsgruppentreffen
zukünftig auch an andere Beteiligte des Projekts „Reha-/TI-Konsil“ weitergegeben werden kann.
5. In der Darstellung der Ergebnisse können anonymisierte Zitate aus den offenen Frage des Fragebogens
wiedergegeben werden. Es werden keine Inhalte veröffentlich, durch die Sie oder Ihre Einrichtung identifiziert
werden könnten.
6. Ihre Kontaktdaten werden gespeichert, solange Sie Ihre Einwilligung nicht widerrufen haben und oder eine Pflicht
zur Aufbewahrung besteht. Sie werden höchstens zehn Jahre gespeichert, wenn es für das Erreichen des
Projektziels notwendig ist. Andernfalls werden Ihre personenbezogenen Daten nach Maßgabe der
Anforderungen des Datenschutzrechts gelöscht.
7. An folgenden externen Server-Hosting-Anbieter können Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden:
SoSci Survey GmbH (Marianne-Brandt-Str. 29, 80807 München, Telefon: 0163 –7420604, E-Mail:
info@soscisurvey.de). Es handelt sich bei dem Empfänger um einen so genannten „Auftragsverarbeiter“ im
Sinne des Art. 28 DSGVO, mit welchem die OTH Regensburg einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
geschlossen hat. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach den strengen Maßstäben der DSGVO.
question('A103')
Einverständniserklärung
Hiermit willige ich ein, dass im Rahmen des oben genannten Forschungsprojektes Daten erhoben, gespeichert
und ausgewertet werden. Die Daten werden für wissenschaftliche Analysen wie Veröffentlichungen
auszugsweise und anonymisiert verwendet. Die Kontaktdaten werden von den übrigen Daten getrennt und
sicher verwahrt. Nur bei Rückfragen oder zur Erstellung der Arbeitsgruppe werden die Kontaktdaten
eingesehen.
question('A104')
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Vielen Dank für Ihre Mitwirkung an unserem Forschungsprojekt.
Prof. Dr. Sonja Haug und Anna Scharf, M.A.
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Seite 02
B2
question('B201')
Wir bitten Sie zunächst um einige Angaben zur Struktur Ihrer Einrichtung, um Zusammenhänge zwischen diesen
Strukturmerkmalen und der Digitalisierung untersuchen zu können.
question('B202')
1. In welcher Trägerschaft befindet sich Ihre Einrichtung?
Privat
Freigemeinnützig (Träger: kirchliche/ freie Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen, Vereine, gGmbHs)
Öffentlich
question('B203')
2. Wie viele Einrichtungen gehören Ihrem Träger an (inklusive Ihrer Einrichtung)?
Weiß ich nicht.
question('B204')
3. Welche Rehabilitationsform(en) bietet Ihre Einrichtung an?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Ambulante Rehabilitation
Teilstationäre Rehabilitation
Stationäre Rehabilitation
question('B205')
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4. In welchen Tätigkeitsfeldern ist Ihre Einrichtung tätig
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
akutnahe Rehabilitation
Krankenhausnachsorge
Antragsrehabilitation
Prävention
question('B206')
5. In welchen Fachbereichen ist Ihre Einrichtung tätig?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Neurologie
Orthopädie
Geriatrie
Psychosomatik
Innere Medizin
Sonstige
question('B207')
6. Wie viele Beschäftigte arbeiten in Ihrer Einrichtung im medizinisch-pflegerisch-therapeutischen Bereich?
Beziehen Sie bei Ihren Angaben auch geringfügig Beschäftigte (450€-Basis) mit ein. Wenn Sie die genaue Zahl
nicht wissen, geben Sie bitte nach Möglichkeit für jede Berufsgruppe einen Schätzwert an.
*Sollte das nicht möglich sein, geben Sie bitte einen Schätzwert der Gesamtzahl an und lassen die übrigen Felder
leer.
Medizinisches Personal:
Pflegerisches Personal:
Therapeutisches Personal:
*geschätzte Anzahl der drei
Berufsgruppen insgesamt:
question('B208')
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7. Über wie viele Betten verfügt Ihre Einrichtung?
Wenn Sie die genaue Zahl nicht wissen, geben Sie bitte einen Schätzwert an.
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Seite 03
B3
question('B301')
Für die Einschätzung des Digitalisierungsgrads in den bayerischen Einrichtungen benötigen wir möglichst genaue
Angaben.
question('B302')
8. Verfügt Ihre Einrichtung in allen medizinisch-pflegerisch-therapeutischen Bereichen über
einrichtungsinternes W-LAN?
Falls nicht, welche Bereiche verfügen über kein einrichtungsinternes W-LAN?
Ja
Nein
question('B303')
9. Welche Internetbandbreite steht Ihrer Einrichtung zur Verfügung?
≥ 16 Mbit/s
≥ 30 Mbit/s
≥ 50 Mbit/s
≥ 100 Mbit/s
≥ 200 Mbit/s
≥ 400 Mbit/s
≥ 1000 Mbit/s
Weiß ich nicht.
question('B304')
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10. Denken Sie an alle Bildschirmarbeitsplätze (egal ob PC, Laptop, Tablet,...) im medizinisch-pflegerisch-
therapeutischen Bereich:
Wie viele davon (in Prozent) sind mit einem klinischen Arbeitsplatzsystem (KAS) ausgestattet?
Über das KAS, früher auch Stationssystem oder Arztarbeitsplatzsystem, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dezentral Zugriff auf alle nötigen (Patienten-) Informationen und Systemanwendungen.
%
question('B305')
11. Wie bewerten Sie die Höhe des Anteils an Arbeitsplätzen mit KAS in Ihrer Einrichtung?
Der Anteil ist...
viel zu
gering
etwas zu
gering ausreichend zu hoch viel zu hoch
question('B306')
12. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihre Einrichtung zu?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Das medizinische, pflegerische und therapeutische Personal hat gleichermaßen Zugang zu einem eigenen
Bildschirmarbeitsplatz mit den notwendigen Dokumentationssystemen und Schnittstellen.
Unsere Einrichtung verfügt über ein abteilungsübergreifendes Informationsmanagement.
Unsere Einrichtung verfügt über ein Krankenhausinformationssystem (KIS) oder etwas vergleichbares und zwar:
Keine der Aussagen ist zutreffend.
question('B307')
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13. Welches Betriebssystem nutzen Sie für die Mehrheit der Bildschirmarbeitsplätze?
Bitte geben Sie die genaue Version an.
Windows:
MacOS:
Linux/Unix:
question('B308')
14. Welches Betriebssystem nutzen Sie für Ihre Server?
Bitte geben Sie die genaue Version an.
WindowsServer:
Linux/Unix:
Ein anderes und zwar:
question('B309')
15. Nutzen Sie in Ihrer Einrichtung Cloudlösungen?
Cloudlösung in dem Sinne, dass die in der Einrichtung verarbeiteten Daten nicht ausschließlich auf Servern in der
Einrichtung gespeichert werden
Ja, Nutzung eines Rechenzentrums einer Partnereinrichtung
Ja, Nutzung eines Rechenzentrums des Trägers
Ja, externer Dienstleister
Nein
question('B310')
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16. Falls Sie in Ihrer Einrichtung eine Cloudlösung nutzen: für welche Daten setzen Sie Cloudlösungen ein?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Falls Sie in Ihrer Einrichtung keine Cloudlösung nutzen, können Sie diese Frage überspringen.
Gehostetes KIS (KIS liegt in der Cloud)
Sicherung/Verarbeitung medizinischer Daten von Patienten
Abrechnungs- bzw. Veraltungsdaten
Sicherung gesondert verschlüsselter Backup-Daten
Sonstige Daten
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Seite 04
B4
question('B401')
Auf den nächsten Seiten werden Ihnen Fragen rund um das Thema Digitalisierung gestellt.
question('B402')
17. Verfügt Ihre Einrichtung über ein Datenschutzkonzept?
Ja
Nein, aber der Träger
Nein, weder die Einrichtung noch der Träger
question('B403')
Ja
Nein, aber beim
Träger
Nein, weder in der
Einrichtung noch beim
Träger
Nein, aber es ist ein
externer Dienstleister
damit beauftragt
Gibt es in Ihrer Einrichtung einen
Datenschutzbeauftragten?
Gibt es in Ihrer Einrichtung einen IT-
Sicherheitsbeauftragten?
Hat Ihre Einrichtung eine eigene IT-
Abteilung?
question('B404')
18. Falls Ihre Einrichtung eine eigene IT-Abteilung hat: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst
sie?
Falls Sie die genaue Zahl nicht wissen, geben Sie bitte einen Schätzwert an. Falls Ihre Einrichtung keine eigene IT-
Abteilung hat, können Sie diese Frage überpringen.
question('B405')
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19. Wie erfolgt in Ihrer Einrichtung die Datensicherung patientenbezogener, digitaler Daten?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Lokal (PC, Laptop, Tablet, Smartphone)
Einrichtungsinterne Laufwerke
Cloud (Nutzung eines Rechenzentrums einer Partnereinrichtung)
Cloud (Nutzung eines Rechenzentrums eines Trägers)
Cloud (externer Dienstleister)
Die Datensicherung erfolgt analog.
question('B406')
20. Gibt es in Ihrer Einrichtung eine Digitalisierungsstrategie?
Ja
Nein
Weiß ich nicht.
question('B407')
21. Falls es in Ihrer Einrichtung eine Digitalisierungsstrategie gibt: wie schätzen Sie den Umsetzungsgrad
der Digitalisierungsstrategie ein?
Falls es in Ihrer Einrichtung keine Digitalisierungsstrategie gibt, können Sie die Frage überspringen.
Wir haben mit der Umsetzung noch nicht begonnen
Wir stehen mit der Umsetzung noch eher am Anfang.
Wir haben etwa die Hälfte der Maßnahmen umgesetzt.
Wir sind mit der Umsetzung relativ weit gekommen.
Wir sind mit der Umsetzung fertig.
Weiß ich nicht.
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Seite 05
B5
question('B502')
22. Wie durchgängig digital werden in Ihrer Einrichtung Geschäftsprozesse umgesetzt?
vollständig
analog
überwiegend
analog
teils analog/
teils digital
überwiegend
digital
vollständig
digital
question('B503')
23. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihre Einrichtung zu?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Unsere Einrichtung verfügt über eine integrierte Bildmanagementlösung, die alle filmbasierten Bilder ersetzt.
In unserer Einrichtung sind elektronische Verordnungen durch das medizinische Personal möglich.
Unsere Einrichtung verfügt über eine klinische Entscheidungsunterstützung.
In unserer Einrichtung interagieren die klinische Entscheidungsunterstützung und klinische Dokumentation.
In unserer Einrichtung wird die Medikamentengabe digital dokumentiert.
Unsere Einrichtung verfügt für die Medikation über eine elektronische Verordnung mit klinischer
Entscheidungsunterstützung.
Unsere Einrichtung verfügt über einen IT-gestützten geschlossenen Medikationsausgabeprozess (closed loop
medication).
Unsere Einrichtung verfügt über ein Data Warehouse als Basis für beispielsweise betriebliche und klinische
Analysen.
Keine der Aussagen ist zutreffend.
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B6
question('B602')
vollständig
analog
über-
wiegend
analog
teils analog/
teils digital
über-
wiegend
digital
vollständig
digital
In welcher Form kommen patientenbezogene Daten (z.B.
Stammdaten, Vorbefunde, Medikationsplan, usw.) von
Ärztinnen und Ärzten, Versicherungen, Laboren, usw. in Ihrer
Einrichtung an?
In welcher Form verarbeiten Sie patientenbezogene Daten
(z.B. Stammdaten, Vorbefunde, Medikationsplan, usw.) von
Ärztinnen und Ärzten, Versicherungen, Laboren, usw. in Ihrer
Einrichtung?
In welcher Form übermitteln Sie patientenbezogene Daten
(z.B. Stammdaten, Vorbefunde, Medikationsplan, usw.) an
Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen, Labore, usw. in Ihrer
Einrichtung?
In welchen Umfang werden die Patienteninformationen
digital/analog dokumentiert und verwaltet?
In welcher Form tauscht Ihre Einrichtung mit den Patientinnen
und Patienten Informationen aus?
question('B603')
question('B604')
ausschließlich
analog
analog und
digital
ausschließlich
digital
In welcher Form liegt am Ende der Rehabilitationsmaßnahme das
sozialmedizinische Gutachten/ der Entlassbrief vor?
In welcher Form wird das sozialmedizinische Gutachten/ der
Entlassbrief an die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte versendet?
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24. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Ihre Einrichtung zu?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Unsere Einrichtung verfügt über ein Einweiserportal, in welchem einweisende Ärzte die zur Aufnahme eines
Patienten notwendigen Daten elektronisch zur Verfügung stellen können.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, auch außerhalb Ihrer Einrichtung, an digitalen
Geschäftsprozessen teilzunehmen, indem sie beispielsweise auch im Homeoffice Zugriff auf die jeweils
relevanten Daten haben.
Unsere Einrichtung verfügt über eine einrichtungsinterne elektronische Patientenakte.
In unserer Einrichtung hat eine einrichtungsinterne Patientenakte die Papierakten vollständig ersetzt.
Keine der Aussagen ist zutreffend.
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B7
question('B701')
Ziel des Projektes „Digitales Rehabilitationskonsil mit Anbindung an die Telematik-Infrastruktur“ ist das Voranbringen
der Digitalisierung und Vernetzung im Bereich der stationären Reha.
Die Telematik-Infrastruktur (TI) ist ein geschütztes bundesweites Netzwerk für das Gesundheitswesen. Für den
Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung ist die gematik GmbH zuständig. Die TI hat das Ziel, alle Beteiligten des
Gesundheitswesens sicher zu vernetzen. So können über dieses Netzwerk nicht nur Patientendaten einfach
ausgetauscht werden, sondern auch Anwendungen bereitgestellt werden, mit deren Hilfe die Behandlung von
Patienten verbessert sowie der organisatorische Aufwand im Gesundheitswesen reduziert wird. Die Datensicherheit
spielt dabei eine sehr wichtige Rolle. Damit die TI genutzt werden kann, müssen die Einrichtungen bzw. Praxen
Konnektoren für die Anbindung installieren. Für die Teilnahme an der TI ist die Authentifizierung durch einen
Praxisausweis (SMC-B), nach den Vorgaben des künftigen Patientendaten-Schutzgesetzes auch durch einen
Heilberufsausweis (HBA), erforderlich. Zusätzlich zu diesen Komponenten wird eine Software benötigt, welche mit den
Anwendungen der TI kommunizieren kann.
question('B702')
Verfügt Ihre Einrichtung – etwa aufgrund Krankenhauszulassung oder einer angeschlossenen
Organisationseinheit – bereits über Zugriff auf die TI?
Ja
Nein
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B8
question('B801')
25. Welche Anwendungen/ Dienste der TI nutzen Sie?
Eine Mehrfachnennung ist möglich.
Diese Frage wird Ihnen nur angezeigt, wenn Ihre Einrichtung bereits über einen Zugriff auf die TI verfügt.
Versichertenstammdatenmanagement (VDSM)
Notfalldaten-Management (NFDM)
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
E-Medikationsplan (eMP)
Elektronische Patientenakte (ePA)
Elektronische Verordnung (eRP)
question('B802')
26. Was würden Sie zum aktuellen Zeitpunkt sagen: überwiegt der Nutzen eines Anschlusses an die TI oder
der mögliche damit verbundene Aufwand?
der Aufwand
überwiegt
der Aufwand
überwiegt eher
der Nutzen
überwiegt eher
der Nutzen
überwiegt Weiß ich nicht.
question('B803')
27. Wie schätzen Sie die Kompatibilität zwischen KIS und TI in Ihrer Einrichtung ein?
nicht
kompatibel
eher nicht
kompatibel
eher
kompatibel
vollständig
kompatibel Weiß ich nicht.
question('B804')
Druckansicht Reha-Digital (reha-digital) 02.06.2021, 15:07
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28. Ist der technische Stand der IT geeignet, künftige Anwendungen der Telematik-Infrastruktur, wie
KIM/eArztbrief und die elektronische Patientenakte zu unterstützen?
Gemeint ist nicht, ob die entsprechenden Software-Module vorhanden sind, sondern ob die künftigen Anwendungen
ohne Modernisierung der bestehenden Hardware und Software genutzt werden könnten.
Ja
Nein
question('B805')
29. Falls Sie bei der Frage zuvor „nein“ ausgewählt haben:
Welcher Betrag müsste Ihrer Einschätzung nach investiert werden, um die IT fit für Anwendungen der
Telematik-Infrastruktur wie KIM/eArztbrief und die elektronischen Patientenakte zu machen?
Weiß ich nicht.
question('B806')
30. Falls Sie bei der Frage zuvor aufgefordert wurden, eine Summe zu nennen:
Sind hierbei größere Investitionen im Bereich der Informationssicherheit notwendig, um eine Vernetzung mit
der TI und ihre Anwendungen zu unterstützen?
Falls Sie bei der Fragezu vor nicht dazu aufgefordert wurden, eine Summe zu nennen, können Sie diese Frage
überspringen.
Ja
Nein
Weiß ich nicht.
question('B807')
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31. Wie hoch schätzen Sie den Aufwand in den jeweiligen Bereichen ein?
Denken Sie hierbei an finanzielle, zeitliche und personelle Ressourcen.
Diese Frage wird Ihnen nur angezeigt, wenn Ihre Einrichtung nicht bereits über einen Zugriff auf die TI verfügt.
gar kein
Aufwand
geringer
Aufwand
mittlerer
Aufwand
großer
Aufwand
sehr großer
Aufwand
Installation
Wartung
Schulung des Personals
Anpassung der Arbeitsorganisation
Druckansicht Reha-Digital (reha-digital) 02.06.2021, 15:07
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B9
question('B902')
Vielen Dank, dass Sie den Fragebogen bis hierhin bereits ausgefüllt haben. Ihre Angaben tragen dazu bei, die „TI-
Fähigkeit“ der bayerischen Rehaeinrichtungen zu bestimmen.
Mit Blick auf die Handlungsempfehlungen, die das Ergebnis dieser Umfrage sein werden, möchten wir Sie nun noch
direkt um Einschätzungen aus Sicht Ihrer Einrichtung bitten.
question('B907')
32. Welche Erwartungen haben Sie an die Digitalisierung allgemein?
Welche Chancen und Hoffnungen sehen Sie?
Welche Herausforderungen, glauben Sie, kommen
auf Sie zu?
question('B903')
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33. Welche Erwartungen haben Sie hierbei an die Politik und Gesetzgebung?
Welche Chancen und Hoffnungen sehen Sie?
Welche Herausforderungen, glauben Sie, kommen
auf Sie zu?
question('B904')
34. Welche Erwartungen haben Sie hierbei, wenn Sie speziell an die staatliche Förderung und die Re-
Finanzierung von TI denken?
Welche Chancen und Hoffnungen sehen Sie?
Welche Herausforderungen, glauben Sie, kommen
auf Sie zu?
question('B905')
Druckansicht Reha-Digital (reha-digital) 02.06.2021, 15:07
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35. Welche Empfehlungen möchten Sie auf Basis Ihrer Erwartungen aussprechen?
Nennen Sie hierbei sowohl die nahe als auch die fernere Zukunft betreffende Aspekte.
question('B906')
36. Haben Sie weitere Anmerkungen/ Vorschläge/ usw.?
Druckansicht Reha-Digital (reha-digital) 02.06.2021, 15:07
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Seite 10
C0
question('C001')
Sie befinden sich jetzt auf der letzten Seite des Fragebogens.
question('C002')
Falls Sie für Rückfragen zur Verfügung stehen, geben Sie bitte hier einen Namen und eine
Kontaktmöglichkeit (nach Möglichkeit eine E-Mail-Adresse) an.
question('C003')
Die Ergebnisse der Befragung sollen in einem Workshop bekannt gegeben werden. Danach soll eine Arbeitsgruppe
gebildet werden, die sich regelmäßig (z.B. halbjährlich) trifft, um die Steigerung des Digitalisierungs- und
Vernetzungsgrades der bayerischen Reha-Einrichtungen umzusetzen. Die Arbeitsgruppe kann organisatorisch bei
einer geeigneten (noch auszuwählenden) Einrichtung angegliedert werden (z.B. Zentrum Digitalisierung.Bayern).
Aktuell werden zunächst Kontaktdaten von Interessenten gesammelt. Die Kontaktdaten werden getrennt von den
Angaben im Fragebogen abgespeichert; sie gehen in einen Verteiler ein, an den Einladungen und Information
gesendet werden. Der Verteiler wird auch an Projektbeteiligte weitergegeben. Mit der Angabe der Kontaktdaten ist das
Einverständnis verbunden, dass diese Daten zum Zweck der Organisation der Arbeitsgruppe gespeichert und
weitergegeben werden dürfen.
question('C004')
Falls Sie Interesse an einer Einladung zu Workshop und Arbeitsgruppe haben, geben Sie bitte hier einen
Namen und eine berufliche Kontaktmöglichkeit (nach Möglichkeit eine E-Mail-Adresse) an.
Druckansicht Reha-Digital (reha-digital) 02.06.2021, 15:07
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Forschungsprojekt!
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Es danken Ihnen
Prof. Dr. Sonja Haug, Anna Scharf, M.A.
Prof. Dr. Sonja Haug, M.A. Anna Scharf, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg (OTH Regensburg), Institut für
Sozialforschung und Technikfolgenabschätzung (IST), Projekt "Reha-/TI-Konsil" – 2021
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