Der Umgang mit psychisch auffälligen Personen stellt die Polizeivollzugsbeamt*innen des Landes Nordrhein-Westfalen im täglichen Dienst immer wieder vor Herausforderungen. Regelmäßig muss die Polizei eingreifen, wenn Kräfte medizinischer Institutionen oder Angehörige von psychisch erkrankten oder gestörten Personen auf nicht lösbares Konfliktpotenzial treffen. Die Situation kann aus polizeilicher Sicht oft nur durch den Einsatz unmittelbaren Zwangs beendet werden, überproportional häufig in Form des Schusswaffengebrauchs. Daher widmet sich die folgende Abhandlung der Frage, wie Polizeivollzugsbeamt*innen im Rahmen des Einsatztrainings NRW (ET NRW) auf den Umgang mit psychisch auffälligen Personen vorbereitet werden (können) und inwiefern wissenschaftliche Befunde Ansatzpunkte für eine Optimierung der Trainingsroutinen liefern können.