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Ursprüngliche Veröffentlichung und empfohlene Zitierweise:
Winker, Martina/Jan Hendrik Trapp/Engelbert Schramm (2021): Mehrwert der Klimagerechtig-
keit für die Klimaanpassung in Kommunen. Dargelegt am Beispiel blau-grüner Infrastrukturen.
Transforming Cities (3), 68-73
Mehrwert der Klimagerechtigkeit für die Klimaanpassung in Kommunen -
Dargelegt am Beispiel blau-grüner Infrastrukturen
Suchbegriffe: Klimagerechtigkeit, Stadtgrün, Wasserressourcen, Wasserinfrastruktur, Klima-
anpassung, Gerechtigkeitsprinzipien
Kommunen müssen Anpassungsmaßnahmen vornehmen, um den zunehmenden Wetterextre-
men im Zuge des Klimawandels begegnen zu können. Die Frage ist, wo und wie zu beginnen,
da nicht das gesamte Stadtgebiet gleichermaßen betroffen ist und gleichzeitig angepasst werden
kann. Hier kann die Klimagerechtigkeit eine wichtige Hilfestellung in der Analyse und Identifi-
kation von prioritären Bereichen in der Stadt sein. Dies wird in diesem Artikel am Beispiel von
Anpassungsmöglichkeiten im Bereich der blau-grünen Infrastrukturen dargestellt und erläutert.
Warum Klimagerechtigkeit?
Während in der freien Landschaft das Klima weitgehend von natürlichen Gegebenheiten be-
stimmt wird, besteht in der Stadt durch Bauwerke, Glasfassaden, Asphaltierung und andere For-
men der Versiegelung ein menschgemachtes Klima. Hier können die Hitze- und Trockenperio-
den oder Starkregenereignisse mit dem Überflutungsrisiko besonders stark wirken. In dicht be-
siedelten Agglomerationen mit überwiegender Flächenversiegelung tritt vielfach Überhitzung
auf, wobei häufig im Sommer auch nachts die Außentemperaturen nicht mehr unter 25oC absin-
ken (sog. „tropische Nächte“). Man spricht von städtischer Überhitzung. Diese schlägt in die In-
nenbereiche der Gebäude durch.
Ebenso wie Starkregenereignisse werden solche Perioden wahrscheinlich künftig häufiger, län-
ger anhaltend und höher temperiert auftreten und mit Trockenheit einhergehen. Hinzu kommt,
dass Schäden, die durch zu viel oder zu wenig Wasser entstehen, in Zukunft eine noch größere
Belastung darstellen werden. Folgerichtig ist die Klimaanpassung des urbanen Raums und sei-
ner Infrastrukturen ein zentrales Ziel der Stadtentwicklung. In Bezug auf die Anpassung werden
mittlerweile auch Fragen der Klimaresilienz thematisiert.
Städte und ihre Infrastrukturen sollen „robust“ und anpassungsfähig sein. Allerdings sind weder
alle Räume in einer Stadt in gleicher Weise von den Folgen des Klimawandels betroffen, noch
ist ihre Bevölkerung homogen. Vielmehr bestehen Unterschiede im Raum, aber auch Unter-
schiede in der Sozialstruktur. In vielen Städten liegen beispielsweise Villengebiete im Grünen
oder sind nachts gut durchlüftet. Der konzeptionelle Zugang über den Begriff der „Klimage-
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rechtigkeit“ kann hier zu einer Differenzierung der politischen Maßnahmen beitragen. Besonde-
res und bisher (zu) selten genutztes Potenzial für mehr Klimagerechtigkeit bietet die Vernetzung
und das Wechselspiel von stadttechnischer Infrastruktur mit den grünen (Grünanlagen, Gründä-
cher usw.) und blauen Infrastrukturen (Wasserkörper/Gewässer).
Für gewöhnlich wird Klimagerechtigkeit unter einer globalen und intergenerationalen Perspek-
tive diskutiert, in der auf die sozial und räumlich ungleichen Bedrohungen und Anpassungsbe-
darfe durch den Klimawandel sowie die ungleichen Beiträge in Form von Treibhausgasemissio-
nen im Globalen Süden und Norden hingewiesen wird [1].
Im urbanen Kontext war Klimagerechtigkeit lange ein eher unüblicher Begriff [2], wenn er auch
in letzter Zeit verstärkt insbesondere von politischen Akteuren der demokratischen Parteien auf-
gegriffen wird und eine klimagerechte Stadtentwicklung sogar im Baugesetzbuch ansatzweise
verankert wurde. Zudem ist auf kommunaler Ebene der Ansatz der Umweltgerechtigkeit seit Jah-
ren fest etabliert. Umweltgerechtigkeit zielt als normatives Leitbild auf die Vermeidung und den
Abbau der sozialräumlichen Konzentration gesundheitsrelevanter Umweltbelastungen sowie die
Gewährleistung eines sozialräumlich gerechten Zugangs zu Umweltressourcen [3]. Neben den
beiden genannten Gerechtigkeitsprinzipien, Verteilungsgerechtigkeit mit Blick auf Umweltbelas-
tungen und Zugangsgerechtigkeit zu Umweltressourcen, wird in der Auseinandersetzung mit Um-
weltgerechtigkeit regelmäßig als drittes Prinzip die Verfahrensgerechtigkeit im Sinne von Betei-
ligungsmöglichkeiten an Entscheidungsprozessen bei umweltrelevanten Vorhaben eingeführt [1,
4]. Alle drei dieser sich überlagernden und wechselseitig beeinflussenden Gerechtigkeitsdimen-
sionen – Verteilungsgerechtigkeit, Zugangsgerechtigkeit, Verfahrensgerechtigkeit – sind für die
Auseinandersetzung mit Klimawandelfolgen im urbanen Kontext relevant. Vor diesem Hinter-
grund macht es Sinn, in dieser spezifischen Zuspitzung der urbanen Folgen von Klimawandel von
Klimagerechtigkeit zu sprechen.
Verteilungsgerechtigkeit, Zugangsgerechtigkeit, Verfahrensgerechtigkeit:
drei Dimensionen der Klimagerechtigkeit
Verteilungsgerechtigkeit: Durch den Zugang über den Gerechtigkeitsbegriff können soziale Un-
gleichheiten und räumliche Unterschiede explizit in die Diskussion um urbane Klimaanpassung
aufgenommen werden. Denn die Klimafolgen schlagen sich räumlich in der Stadt ungleich nieder
und werden zusätzlich durch soziale Ungleichheiten im städtischen Räumen überlagert: Hochver-
dichtete und versiegelte Quartiere können sich bei Hitze stärker aufheizen und bei Starkregen eher
überflutet werden als weniger dicht bebaute Stadtviertel – in vielen Städten lassen sich räumlich
„hot spots“ des Klimawandels identifizieren, wie z. B. kommunale Hitzeaktions- und Risikovor-
sorgepläne zeigen. Öffentliche Grünflächen und Parks sowie private Gärten sind in der Stadt
räumlich nicht gleich verteilt. Neben der sozialen Ungleichheit z.B. aufgrund von Einkommen
und Bildungsabschlüssen werden unter der Perspektive von Klimagerechtigkeit auch individuelle
Merkmale wie Alter, Geschlecht, Erkrankungen etc. und damit die unterschiedliche Vulnerabilität
der/des Einzelnen thematisiert. Denn ältere Menschen, kleine Kinder und Menschen mit chroni-
schen Erkrankungen sind z.B. bei Hitzewellen einem höheren Risiko ausgesetzt als Gesunde [5,
6]. Gleichzeitig sind hier auch Themen wie die Umlage von Anpassungs- und Schadenskosten
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und eingesetzte Ressourcen relevant. Die Verteilungsgerechtigkeit als Dimension der Klimage-
rechtigkeit erkennt dies Ungleichverteilungen im städtischen, sozial differenzierten Raum an.
Und so kann es im Kontext der Verteilungsgerechtigkeit beispielsweise darum gehen, eine „ge-
rechte sozialräumliche Verteilung von Grün“ [7] in der Stadt herzustellen.
Zugangsgerechtigkeit: Die Zugangsgerechtigkeit ist mit der Verteilungsgerechtigkeit verknüpft,
zeichnet sich aber durch einen Gestaltungsanspruch aus. Beispielsweise variieren die sogenannte
„Grünausstattung“ und „Grünerreichbarkeit“ nicht nur von Stadt zu Stadt, sondern auch innerhalb
einer Stadt. Gerade der Zugang zu Grün in fußläufiger Entfernung, also im direkten Wohnumfeld
und Quartier, hat sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie als wichtiger Faktor für Gesundheit
und die Lebensqualität im Quartier erwiesen. Hier geht es jedoch nicht nur um den physischen
Zugang, sondern auch um die damit verbundenen Ökosystemleistungen. So trägt Stadtgrün etwa
durch die Verdunstung von Wasser und Verschattung zur Kühlung in der Stadt bei.
Wichtig mit Blick auf den Zugang ist jedoch auch die Ausgestaltung der Zugänglichkeit auf un-
terschiedliche Bevölkerungsgruppen [8]. So kann etwa der Zugang über Treppen oder unbefes-
tigte Wege als auch mangelnde Beleuchtung oder fehlende Übersicht dazu führen, dass z.B. Men-
schen mit eingeschränkter Mobilität etwa durch Gehhilfen oder Menschen mit hohem Sicher-
heitsbedürfnis wie etwa Frauen aufgrund ihrer geschlechtsspezifischen Sozialisation die entspre-
chenden Angebote trotzdem nicht nutzen können und werden.
Neben der unterschiedlichen Verwundbarkeit sozialer Gruppen verfügen diese jedoch auch über
unterschiedliche Ressourcen zum Umgang mit und der Anpassung an die Folgen des Klimawan-
dels sowie der Beteiligung an (planerischen) Entscheidungsprozessen. Letzteres greift der Aspekt
der Verfahrensgerechtigkeit auf.
Verfahrensgerechtigkeit: Die-
ser Aspekt zielt auf eine ge-
rechte und möglichst gleiche
Beteiligung von Akteuren an
kommunalen Planungsprozes-
sen ab, unabhängig von ihrem
sozio-ökonomischen Status so-
wie sozio-demographischen
Merkmalen. Verfahrensge-
rechtigkeit kann so angelegt
werden, dass die Beteiligung
(besonders) vulnerabler Grup-
pen in den Planungsprozessen
gezielt gesucht bzw. gefördert
wird, da diese ein besonderes
Schutzbedürfnis gegenüber Klimafolgen haben. Zudem bietet die Nutzung einer integrativen Pla-
nung unter früher Einbeziehung aller Akteure eine Aushandlung auf Augenhöhe und damit ein
angemesseneres Ergebnis bezüglich der Ziele und Interessen der einzelnen kommunalen Akteure,
ihrer eingesetzten Ressourcen, als auch in der Prioritätensetzung der anstehenden Gestaltung.
Bild 1: Wasserspielplatz im Palmengarten, Frankfurt am Main.
© Martina Winker, ISOE, 2017
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Einführung blau-grüner Infrastrukturen
Neben der Wasserinfrastruktur, bestehend aus Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie Nie-
derschlagswassermanagement, können auch Gewässer und urbanes Grün als blaue und grüne Inf-
rastruktur begriffen werden. Dabei ist wichtig, dass zum urbanen Grün nicht nur die öffentlich
Parks, Grünflächen oder Straßenbäume zählen, sondern auch privates Stadtgrün berücksichtigt
wird. In der Debatte wird immer häufiger von einer blau-grünen Infrastruktur gesprochen [9, 10].
Gemeint sind städtische grüne und blaue Infrastrukturen, die als strategisches Netz geplant sind
und verstanden werden, welches sich durch die Stadt zieht. Diese Infrastruktur kann aus naturna-
hen und künstlich angelegten Elementen bestehen.
Wichtig ist das gemeinsame Beplanen und Weiterentwickeln dieser Infrastrukturen, da Abhän-
gigkeiten zwischen den verschiedenen Bereichen bestehen, wie folgende Zusammenhänge zei-
gen: Ohne Wasser kann das Stadtgrün seine Ökosystemleistungen in Hitzeperioden nicht nach-
kommen. Ohne Entsiegelung und den in der Folge teilentsiegelten Flächen und Grünflächen, die
für Wasserrückhalt aber auch Versickerung und Verdunstung sorgen, wären die Auswirkungen
von Starkregen noch viel deutlicher.
Vor diesem Hintergrund der Vernetzung macht es Sinn, Stadtgrün und Wasserressourcen auch
mit Blick auf die Erreichung einer größtmöglichen Klimagerechtigkeit im urbanen Raum gemein-
sam zu betrachten.
Mehrwert der Klimagerechtigkeit am Beispiel der blau-grünen Infrastruktu-
ren
Mit Blick auf die in den nächsten Jahren sehr großen und notwendigen Anstrengen zur Anpassung
der Kommunen an den Klimawandel, kann eine Betrachtung durch die Brille der Klimagerech-
tigkeit hilfreich sein. Dies wird an einigen ausgewählten Aspekten und Beispielen entlang der
blau-grünen Infrastrukturen etwas genauer dargestellt.
Ganzheitliche Analyse der Risiken und Schadensereignisse durchführen, um Ressourcen
zielführend zu nutzen und Synergien zu identifizieren.
Städte und Kommunen haben die unterschiedlichsten Karten und Vorsorgepläne. So gibt es zum
Beispiel Hitze- oder Hochwassergefährdungskarten ebenso wie Hitzeaktions- und Risikovorsor-
gepläne. Häufig werden jedoch die weiteren Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
einseitig diskutiert. So werden Maßnahmen im Bereich der blauen und grünen Infrastrukturen,
um eine bessere Starkregenvorsorge zu erzielen, nicht unbedingt gleichzeitig mit Blick auf den
Erhalt ihrer Funktionen in langen Hitze- und Trockenperioden gestaltet. So enthält beispielsweise
das dezentrale Regenwassermanagement mit seinen unterschiedlichen Komponenten wie Dach-
und Fassadenbegrünung, Wasserspeicherung und Entsiegelung wichtige Elemente, um Starkre-
genereignisse abzumildern. Gleichzeitig könnten diese Maßnahmen auch in Phasen langanhalten-
der Trockenheit und Hitze wichtige Beiträge zu Kühlung und Erhalt der Aufenthaltsfähigkeit leis-
ten. Dafür braucht es jedoch Ergänzungen, um das Regenwasser für Bewässerungszwecke nutzen
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zu können, als auch intelligente Möglichkeiten, idealerweise jenseits von Trinkwasser, zur Nach-
speisung der Zisterne/Speicherelemente. Zudem bedarf es bei der Anlage von Fassaden- und
Dachbegrünung einiger Überlegungen für dieses Szenario mit Blick auf Substratauswahl und Bo-
denvolumen.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Investitionen und Betriebskosten für Maßnahmen im
Bereich des dezentralen Regenwassermanagements mit wenig zusätzlichem Aufwand, gemessen
an Gesamtaufwand und -kosten, Wirksamkeit in beide Richtungen erzielen können. Dafür braucht
es jedoch die notwendigen Kenntnisse, Vorwissen und Bereitschaft zur Umsetzung. Ist bekannt,
wo sich besonders vulnerable Quartiere befinden, die unter beiden Extremwetterszenarien leiden
und gegen die Auswirkungen gerüstet werden müssen, können diese entsprechend klimagerecht
umgestaltet werden.
Besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen gezielt in den Blick nehmen.
Der mit der Verteilungs- und Zugangsgerechtigkeit verbundene Gestaltungsanspruch kommuna-
len Handelns in der Klimaanpassung muss auch dahingehend ausgelegt werden, dass Anpas-
sungsmaßnahmen mittels blau-grüner Infrastrukturen nicht nur ausgehend von mikroklimatisch
besonders betroffenen Räumen entschieden werden. Dabei lassen sich gerade sozial benachtei-
ligte Bevölkerungsgruppen und Quartiere prioritär berücksichtigen.
So haben in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen oder auch Menschen mit geringerem Ein-
kommen weniger Möglichkeiten, in Trocken- und Hitzeperioden Orte mit angenehmer Aufent-
haltsqualität zu erreichen. Das heißt, für sie ist der Bedarf von öffentlichem Grün in der direkten
Umgebung besonders groß, da zum Beispiel kein Geld für Ausflüge/Reisen in Hitzeperioden vor-
handen ist, um aus der Stadt rauszukommen, oder aber dies aufgrund der eingeschränkten Mobi-
lität deutlich erschwert ist. Gleichzeitig sind das Gruppen, die meist weniger Möglichkeiten ha-
ben, um eigenständig Schutzmaßnahmen, wie bessere Dämmung von Dächern und Wänden, Roll-
Bild 2: Gemeinsame Quartiersbegehung zur integrierten Planung der Infrastruktur © Jan Trapp, 2018
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läden aber auch Barrieren gegen Überflutungswasser oder Elemente des dezentralen Regenwas-
sermanagements, zu etablieren. Dies liegt zum einen an den geringeren finanziellen Ressourcen,
an mangelndem Wissen oder Überforderung in der Umsetzung (Angebote von Handwerker ein-
holen, Implementierung organisieren) als auch dem Fakt, dass in Mietverhältnissen der eigene
Handlungsspielraum deutlich geringer ist, aber ein Umzug aus finanziellen oder organisatori-
schen Gründen nicht möglich.
Das heißt, hier macht eine Aufwertung bestehender Grünflächen, wie etwa in die Jahre gekom-
menes Bestandsgrün oder unattraktive versiegelter Hinterhöfe, einen großen Unterschied, das
kann die Zugangsgerechtigkeit wesentlich erhöhen. Dies sollte mit Blick auf die zuvor geschil-
derten Überlegungen zu Risiken und Schadensereignissen jedoch auch hinsichtlich der Vertei-
lungsgerechtigkeit geschehen.
Prioritäten in der Planung und Umsetzung richtig setzen und beachten.
Gleichzeitig ist es völlig klar, dass trotz eines Maximums beim Umsetzen synergetischer Effekte
nicht alle Ziele gleichzeitig erreicht werden können. Angesichts der Flächenkonkurrenzen in den
Städten Deutschlands sind die Kapazitäten von blau-grünen Infrastrukturen endlich. Keineswegs
lässt sich Starkregenereignissen, Trockenheit und Hitze gleichzeitig begegnen und eine hohe Auf-
enthaltsqualität garantieren. Nimmt man weitere Ziele wie den Erhalt und die Erhöhung der Bio-
diversität, den Grundwasserschutz oder auch Luftreinhaltung und Lärmschutz hinzu, zeigt sich
dies noch deutlicher.
Das heißt, es gilt bewusst Prioritäten in den Zielen zu identifizieren und auszuhandeln. Was hat
wo Priorität? In gewissen Gebieten, etwa Trinkwasserschutzgebieten oder Landschaftsschutzge-
bieten sind diese eindeutig vermerkt. Es bleibt jedoch meist ein großer urbaner Bereich, in dem
dies ausgehandelt und neu entschieden werden muss. Hier gilt es gesamtstädtische Strategien und
Pläne, aber auch die Interessen der Stadtgesellschaft ausreichend zu kennen und zu berücksichti-
gen. Denn nur durch eine gemeinsam getragene Strategie im privaten und öffentlichen Raum
können Veränderungen wirksam erreicht werden.
Dabei gilt es nicht nur die planerischen Ziele und Prioritäten zu beachten, sondern auch die pro-
zessualen Entscheidungen im Auge zu behalten. Es ist wichtig abzusichern, dass Erwartungen der
Bürger*innen auch realisierbar sind und dauerhaft Bestand haben. So muss etwa die Förderung
von privatem Grün mit dem Wassermanagement abgestimmt sein. Es ist wenig förderlich, wenn
für dieselben Personen in der nächsten Trockenzeit aufgrund von Wasserlimitierungen im Trink-
wasserbereich ein Bewässerungsverbot für Stadtgrün ausgesprochen wird. Vermutlich kann eine
Stadt durch in der Konsequenz nicht vollständig durchdachte Fördermaßnahmen (hier am Bei-
spiel Stadtgrün) mittelfristig sogar Gefahr laufen, engagierte Bürger*innen zu enttäuschen und
bezüglich zukünftiger Beteiligungen zu verlieren.
Fazit
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels wird es erforderlich, die Bauleitplanung an die
unvermeidlichen Folgen der Klimaveränderung anzupassen. Einerseits ist die Hülle zahlreicher
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Gebäude besser abzuisolieren (z.B. „Passivhaus“-Standard auch im Bestand). Andererseits kann
der städtischen Überhitzung durch verstärkte Begrünung begegnet werden, da durch die Verduns-
tung ein Kühleffekt erzielt wird. Insbesondere im Innenstadtbereich wird auch das Konzept der
vertikalen Begrünung wichtig. Fassadenbegrünung kann aber auch im Bestand mit der Isolation
der Gebäudehülle verknüpft werden. Urbanes Grün lässt sich zudem so gestalten, dass dort nach
Art einer „Schwammstadt“ ein Teil des Niederschlags rasch versickert.
Eine klimagerechte Stadtentwicklung geht grundsätzlich davon aus, dass sich die Klimafolgen
räumlich in der Stadt ungleich niederschlagen; in der Regel werden sie zusätzlich durch soziale
Ungleichheiten im städtischen Räumen überlagert, wie vorhandene Umweltkartierungen zeigen.
Eine Einführung des Themas Klimagerechtigkeit in die Stadtentwicklung bedeutet, die bestehen-
den bzw. sich abzeichnenden Ungerechtigkeiten zumindest abzumildern. In radikalerer Lesart
werden sie sogar kompensiert [11].
Grundsätzlich wird die Kommunalpolitik Schwerpunkte setzen. Sie kann dabei sozial benachtei-
ligte Bevölkerungsgruppen und Quartiere prioritär berücksichtigen. Vereinfacht ausgedrückt,
kann die Verschiedenheit der Vulnerabilität und der Problembewältigungskapazität der sozialen
Gruppierungen eine unterschiedliche und unterschiedlich rasche Behandlung erfordern. Die ab-
geleiteten Maßnahmen sollten zudem angepasst an die jeweils fokussierten Bevölkerungsgruppen
anders (aus)gestaltet werden. Es ist jeweils daran zu denken, die entsprechenden Zielgruppen an-
gemessen zu adressieren.
Die Erreichbarkeit von bzw. der Zugang zu Grün in fußläufiger Entfernung, also im direkten
Wohnumfeld und Quartier, hat sich nicht zuletzt in der Corona-Pandemie als wichtiger Faktor für
Gesundheit und die Lebensqualität im Quartier erwiesen. Hier kann eine klimagerechte Grünpla-
nung unter Berücksichtigung alternativer Wasserressourcen ansetzen.
Für die sozialverträgliche Gestaltung von gebietsbezogenen Maßnahmen zur Verbesserung der
Klimagerechtigkeit kann die Öffentlichkeitsbeteiligung eine wichtige Formel sein und mehr Ver-
fahrensgerechtigkeit herstellen. Bei einer Analyse der Gebiete mit mehrfachen und hohen Klima-
belastungen liefert die Partizipation der davon unmittelbar betroffenen Bewohnerschaft zusätzli-
che Erkenntnisse. Frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung erlaubt, dass die Betroffenen bei der
Entwicklung von Maßnahmenkonzepten ihre eigenen Vorstellungen und Prioritäten und in den
sich anschließenden Planungsprozess eintragen. Außerdem erlauben es Beteiligungsansätze wie
das Quartiersmanagement, die im Gebiet lebenden Menschen bei Initiativen zur Verbesserung
ihrer Klimabedingungen zu unterstützen [3]. Eine derartige Befähigung zum aktiven Handeln
kann auch dazu beitragen, die Klimavulnerabilität dieser Gruppen zu verringern.
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Literatur
[1] Trapp, J., Schramm, E., Winker, M. (2020): Klimagerechtigkeit. In: Trapp, J., Winker, M.
(Hrsg.): Blau-grün-graue Infrastrukturen vernetzt planen und umsetzen. Ein Beitrag zur
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[2] Bulkeley, H., Edwards, G.A.S., Fuller, S. (2014): Contesting climate justice in the city: Ex-
amining politics and practice in urban climate change experiments.
http://dx.doi.org/10.1016/j.gloenvcha.2014.01.009
[3] Böhme, C., Preuß, T., Bunzel, A., Reimann, B., Seidel-Schulze, A., Landua, D. (2015): Um-
weltgerechtigkeit im städtischen Raum – Entwicklung von praxistauglichen Strategien und
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https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltgerechtigkeit-im-staedtischen-raum
[4] Maschewsky, W. (2004): Konzepte für Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit, in: Bolte,
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„Hitzetoten? Zur Abschätzung der Sterbefälle aufgrund hoher Temperaturen in Baden-Würt-
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[6] Umweltbundesamt (Hrsg.) (2015): Monitoringbericht 2015 zur Deutschen Anpassungsstrate-
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der Bundesregierung, Dessau-Roßlau.
[7] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (2017):
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https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bauen/woh-
nen/weissbuch-stadtgruen.html
[8] Claßen T., Heiler, A., Brei, B., Hornberg, C. (2011): Stadtgrün und Gesundheit – ein Beitrag
zur Debatte um soziale und räumliche Ungleichheit. UMID 2/2011: 100–104.
[9] Brears, R.C. (2018): Blue and green cities. The role of blue-green infrastructure in managing
urban water resources. London, UK.
[10] Europäische Kommission (2013): Green Infrastructure (GI) – Enhancing Europe’s natural
capital. Brüssel.
[11] Rösler Cornelia, Jens Hasse (2020): Klimagerechte Stadtentwicklung. In: Ingrid Breckner,
Albrecht Göschel, Ulf Matthiesen (Hrsg.) Stadtsoziologie und Stadtentwicklung: Handbuch
für Wissenschaft und Praxis. Baden-Baden: Nomos, S. 709-718.
Danksagung
Die Autor*innen bedanken sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung durch des-
sen Förderung von netWORKS 4 (FZK 01UR2022A+B) diese Publikation möglich wurde, sowie
bei den Verbundpartner*innen für die gemeinsamen Diskussionen um den möglichen Beitrag von
städtischen Infrastrukturen zur kommunalen Klimaanpassung.
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Autoreninfos:
Dr. Martina Winker:
Mitglied der Institutsleitung/Forschungsschwerpunkt Wasserinfrastrukturen und Risikoanaly-
sen/ISOE – Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt am Main
Kontakt: winker@isoe.de
Jan Hendrik Trapp:
wissenschaftlicher Mitarbeiter/Teamleiter/Infrastruktur und Sicherheit/Deutsches Institut für Ur-
banistik (Difu), Berlin
Kontakt: trapp@difu.de
Dr. Engelbert Schramm:
Wissenschaftler/Forschungsschwerpunkt Wasserinfrastrukturen und Risikoanalysen/ISOE –
Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt am Main
Kontakt: schramm@isoe.de