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e-beratungsjournal.net
Fachzeitschrift für Onli neberatung und
computervermittelte Kommunikation
ISSN 1816 - 7632
17. Jahrgang, Heft 1, Artikel 2
2021
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Einführung in die Methoden der Videoberatung
Emily Engelhardt & Sylvia Engels
Zusammenfassung
Anknüpfend an den 2017 im e-beratungsjournal erschienenen Artikel zur „Einführung in die
Onlineberatung per Video“ (Engelhardt & Gerner), möchte der vorliegende Artikel nun etwas tiefer
in die methodischen Aspekte der Videoberatung eintauchen. Neben einem kurzen Überblick über
die Bedeutung und Besonderheiten der Videokommunikation stellt der Artikel vor allem konkrete
methodische Interventionen vor. Es werden die verschiedenen Phasen eines
Videoberatungsgesprächs vorgestellt und konkrete Handlungsmöglichkeiten beschrieben.
Abschließend diskutiert der Artikel Implikationen für den Einsatz der Videoberatung – auch fernab
der durch die Corona-Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen.
Schlüsselwörter
Videoberatung, Videokommunikation, Videomethoden
Abstract
Following up the article published in the e-beratungsjournal in 2017 on "Introduction to online
counseling via video" (Engelhardt & Gerner), this article would now like to delve a little deeper into
the methodological aspects of video counseling. In addition to a brief overview of the importance
and characteristics of video communication, the article primarily presents specific methodological
interventions. The different phases of a video counseling session are presented and methods are
described. Finally, the article discusses the implications for the use of video counseling – not only
during the contact restrictions caused by the corona pandemic.
Keywords
Video counseling, video communication, methods for video counseling
Autorinnen
- Emily M. Engelhardt, M. A.
o Pädagogin, Systemische Beraterin (DGSF) & Supervisorin (SG), Onlineberaterin
o Geschäftsführerin am Institut für E-Beratung der Technischen Hochschule
Nürnberg Georg Simon Ohm
o Freiberufliche Supervisorin und Trainerin
o Kontakt: engelhardt@der-dreh.net
o Web: www.der-dreh.net
- Sylvia Engels
o Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Weiterbildung am Institut für
E-Beratung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
o Zertifizierte Onlineberaterin (TH Nürnberg)
o Fortbildungs- und Projektreferentin im Bereich Medienbildung
o Erstes Staatsexamen in Germanistik, Sozial- und Erziehungswissenschaften
o Kontakt: sylvia.engels@th-nuernberg.de
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1. Einleitung
“Onlineberatung wird in der psychosozialen Beratungslandschaft vor allem als
anonyme, textbasierte Form der Beratung verstanden” (Engelhardt & Gerner,
2017, S. 18). Dieser Satz hatte Gültigkeit bis zu den ersten
Kontaktbeschränkungen in Folge der 2020 in Deutschland und weltweit
angekommenen Corona-Pandemie. Wenn in der psychosozialen
Beratungslandschaft Onlineberatung zum Einsatz kam, dann bis dahin fast
ausschließlich als textgebundene Variante, zumeist per Mail oder Chat (Eichenberg
& Kühne, 2014; Engelhardt, 2018).
Mit Beginn der mehrwöchigen Kontaktbeschränkungen und dem damit
verbundenen Aussetzen oder zumindest stark reduzierten Angebot der
Präsenzberatung, begannen viele Beratungsstellen nach alternativen
Kontaktmöglichkeiten und Angeboten für ihre Klientel zu suchen [1]. Zum
Zeitpunkt des Entstehens dieses Artikels liegen noch kaum gesicherte Zahlen über
den Einsatz von Videoberatungsangeboten in der psychosozialen Beratung vor.
Einen ersten Eindruck über die größere Verbreitung von Videokommunikation
vermittelt jedoch die Studie von Buschle & Meyer (2020), die feststellen, dass sich
über sämtliche Handlungsfelder der Sozialen Arbeit hinweg die Kontaktaufnahme
per Video während der Corona-Maßnahmen bis April 2020 verfünffachte im
Vergleich zum Zeitraum vor den Maßnahmen. Es ist davon auszugehen, dass fast
jede Beratungsstelle, die die Präsenzberatung einstellen/beschränken musste,
zumindest über den Einsatz von Videoberatungsmöglichkeiten nachgedacht hat –
und viele sind in diese Form der Beratung eingestiegen.
Auch in der Psychotherapie wurden therapeutische Sitzungen per Video
unbegrenzt ermöglicht [2]. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen durch die
Pandemie wurden bislang unmögliche Dinge möglich (gemacht) und zahlreiche
Erfahrungen gesammelt.
Im Zusammenhang mit der starken Verbreitung der Videoberatung im
psychosozialen Kontext wird die Beratung fachlich und organisatorisch vor neue
Herausforderungen und Aufgaben gestellt, die im Folgenden in Form von einigen
Annahmen beschrieben werden sollen:
1) Es dominiert der Wunsch bei der Auswahl eines Onlinemediums zur
Gestaltung des Beratungsprozesses, dem Präsenzgespräch so nah wie
möglich zu kommen: Als audio-visuelles Medium soll die Videoberatung
möglichst viele Sinneskanäle bedienen und das Präsenzsetting nachahmen
[3]. Gleichwohl ist das Videosetting stark begrenzt, da nur der vorhandene
Bildausschnitt und der vom Mikrofon aufgezeichnete Ton übermittelt wird.
2) Es besteht die Vorstellung, durch den visuellen Kontakt eine größere und
unmittelbarere Nähe erzeugen zu können, als bei einem Telefon-Gespräch.
Auch hier stehen das Vermeiden der Sinneskanal-Reduktion und die
Wahrnehmung non-verbaler Hinweisreize im Vordergrund, unterschätzt
werden hierbei jedoch verbindungsbedingte Verzögerungen und
Verzerrungen.
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3) Videoberatung schafft einen größeren Einblick in die Privatsphäre der
Ratsuchenden. Zwar ist in der Face-to-Face-Beratung ebenfalls keine
vollständige Anonymität gegeben, dennoch erhalten Beratende per Video in
der Regel deutlich mehr Informationen, z.B. durch Einblicke in den privaten
Raum der Ratsuchenden (selbst wenn ein virtueller Hintergrund zum Einsatz
kommt).
4) Beratende geben in der Videoberatung mehr Steuerung ab. Onlineberatung
ermöglicht Ratsuchenden ganz grundsätzlich ein höheres Maß an
Autonomie, als es in der Präsenzberatung zumeist der Fall ist. Ratsuchende
können im Videogespräch jederzeit ‚mit einem Klick‘ den Kontakt beenden.
Offen ist jedoch, ob der Grad der Autonomie bei verschiedenen
Onlineberatungsformen als unterschiedlich hoch empfunden wird.
5) Das Medium erscheint verfügbar und daher naheliegend: Die hohe
Verbreitung von mobilen videofähigen Endgeräten wie Smartphones in der
Bevölkerung und der Wandel (privater) Nutzungsgewohnheiten wird auf das
fachliche Setting übertragen. Zum Vergleich: Bildtelefone haben keinen
Boom ausgelöst, waren aber auch weniger verbreitet (Hellige, 2007; Lieb,
2020). Gleichwohl liegt hier möglicherweise eine Fehleinschätzung vor, da
viele Zielgruppen zwar ein videofähiges Endgerät nutzen, aber nicht das
dafür notwendige Datenvolumen zur Verfügung haben.
6) Beratende besitzen umfassende Beratungskompetenzen, die auf die
Präsenzberatung ausgelegt sind. Nur wenige Beratende können eine
Ausbildung in Onlineberatung vorweisen. Und sofern diese vorliegt, wurden
in der Ausbildung vermutlich vor allem Kenntnisse in textbasierter
Onlineberatung vermittelt [4]. Insofern erscheint Videoberatung vielen
Beratenden daher womöglich leichter, da die vorhandenen
Gesprächsführungs-Kompetenzen weiterhin genutzt werden können.
Man könnte die Veränderungen, die die psychosoziale Beratung seit dem Jahr 2020
durchlebt hat, durchaus als disruptiv bezeichnen. Beratende und
Organisationen/Träger wurden vor bislang nicht gekannte Herausforderungen
gestellt. Gleichzeitig kann man behaupten, dass in den letzten 25 Jahren bereits
in einigen Bereichen mit der Einführung von Onlineberatungsangeboten den
Anforderungen einer immer stärker mediatisierten Gesellschaft (Krotz, 2008)
Rechnung getragen wurde. Die weit verbreitete Hilflosigkeit beim Umstieg von
einem Präsenzsetting in ein Onlinesetting darf aber auch als Beleg dafür gewertet
werden, dass die psychosoziale Beratung als wesentlicher Bereich der
Sozialwirtschaft in den vergangenen Jahren in Sachen ‚digitale Transformation‘
wichtige Entwicklungsaufgaben schlichtweg verschlafen hat (Kreidenweis, 2018).
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2. Besonderheiten der Videokommunikation
Dadurch, dass Kommunikation per Video als audio-visuelles Medium verschiedene
Sinneskanäle bedient, scheint es der kopräsenten Face-to-Face-Kommunikation
sehr nahe zu kommen:
Videokommunikation in Form einer Videokonferenz kann verstanden werden als
“Kommunikationsprozess […], in dem
§ wenigstens zwei lediglich räumlich getrennte Individuen
§ ihre sprachlichen, parasprachlichen und nonverbalen Handlungen
§ in technisch vermittelter, potentiell gleichzeitiger und wechselseitiger,
auditiver und visueller Wahrnehmungs- und Steuerungstätigkeit vollziehen
und
§ die in der technischen Vermittlung auftretenden (Bild- und / oder Ton-)
Verzögerungen und Störungen für die beteiligten Individuen interaktiv noch
handhabbar sind” (Schmitz zit. n. Friebel et al., 2003, S. 3).
Unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsort der Gesprächspartner*innen kommen
diese in Kontakt und haben die Möglichkeit, miteinander zu kommunizieren,
können aber – im Gegensatz zur kopräsenten Face-to-Face-Kommunikation –
aufgrund des begrenzten Bildes gegenseitig nur einen Wirklichkeitsausschnitt
wahrnehmen: Für die Beratung per Video bedeutet dies, dass wichtige
Informationen fehlen bzw. einander entgehen können. Beratende würden
beispielsweise nicht unbedingt bemerken, ob die ratsuchende Person nervös mit
den Füßen wippt. Andererseits bietet die Möglichkeit dieses begrenzten
Wahrnehmungsausschnitts auch eine Chance für mehr Autonomie seitens der
Ratsuchenden: Ratsuchende können gezielt entscheiden, was sie von sich – und
ihrer Umgebung – zeigen, seien es ein nervöses Wippen, die Jogginghose, eine
neutrale Wand oder die Küche, in der sich das Geschirr stapelt.
Das gezielte Zeigen der Umgebung über den Bildausschnitt hinaus erfordert von
den Ratsuchenden allerdings ein entsprechendes Bewusstsein und setzt die
Möglichkeit voraus, einen entsprechenden Ort auszusuchen (Sümmerer, 2020).
Als Beratende ist es wichtig, dieses Bewusstsein nicht vorauszusetzen, sondern
einen Umgang damit zu finden, dass man womöglich deutlich privatere Einblicke
erhält als in einer kopräsenten Face-to-Face-Beratung. Hier gilt es, einerseits die
eigene Haltung zu (ungewollten) privaten Einblicken zu reflektieren – Bin ich
neugierig? Werden professionelle Grenzen überschritten? Verändern zusätzliche
Eindrücke meinen Blick auf die ratsuchende Person? … – und andererseits, die
Situation professionell zu gestalten, indem man den*die Ratsuchende*n darauf
anspricht, ob oder wie er*sie eine ungestörte Situation schaffen kann.
Andersherum gehört es ebenso dazu, zu kommunizieren, welche Umgebung für
die beratende Person besteht und wie die Vertraulichkeit gewahrt wird (siehe auch
4.1).
Die durch Videokommunikation übermittelten Informationen sind also begrenzt [5]
und erfahren weitere Einschränkungen durch Verzerrungen und
Übertragungseinflüsse (Wenzel, Jaschke & Engelhardt, 2020). Besonders relevant
sind hier zeitliche Verzögerungen und Beeinträchtigungen der Bild- und/oder
Tonqualität (Friebel et al., 2003). Diese ergeben sich durch den technischen
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Prozess (Aufnahme, Darstellung, Codierung, Kompression, Übertragung,
Decodierung, Anzeige) und erschweren einen reibungslosen Sprecher*innen-
wechsel und als (zeitlich) adäquat wahrgenommene Signale von Aufmerksamkeit
und Verständnis (Friebel et al., 2003). Dies kann als anstrengend und belastend
empfunden werden und es können Missverständnisse entstehen, auf welche
Aussage zum Beispiel reagiert wurde. Sind die Bild- und Tonqualität eingeschränkt
(durch beispielsweise eine geringe Bildauflösung infolge einer niedrigen
Internetbandbreite), können wichtige Signale und Informationen verloren gehen:
Beratende können unter Umständen nicht erkennen, ob die ratsuchende Person
tief durchatmet, seufzt, ihre Augen sich mit Tränen füllen oder sie ein Lächeln
andeutet – und genauso entgehen der ratsuchenden Person womöglich Signale
des Ermunterns, Verstehens und aktiven Zuhörens. Bei starken technischen
Störungen können sogar ganze Gesprächsteile wegfallen, was besonders in
emotionalen Gesprächssituationen als frustrierend erlebt werden kann.
Als Berater*in sollten diese Faktoren grundsätzlich während der Videoberatung
berücksichtigt werden, indem Empfindungen und Reaktionen stärker als sonst
verbalisiert und eigene Körpersignale bewusster eingesetzt werden, z.B. durch
eine zugewandte Sitzhaltung inklusive eines angemessenen Abstands zur Kamera
oder deutlich wahrnehmbares Nicken. Dabei sollte man ebenso bedenken (siehe
auch 4.1), dass die vermeintlich ideale Position vor der Kamera, insbesondere
gepaart mit der Anzeige des eigenen Videobilds, bei Ratsuchenden auch dazu
führen kann, sich weniger natürlich zu verhalten (z.B. Sitzposition, Gestik- und
Mimik-Kontrolle) und Beratende dadurch gegebenenfalls weniger Signale, für z.B.
nachlassende Aufmerksamkeit [6], erhalten (Friebel et al., 2003).
Für starke technische Störungen sollten darüber hinaus alternative Kanäle zur
Verfügung stehen und schon im Vorhinein angesprochen werden, um das Gespräch
darauf gegebenenfalls umzulenken und somit einen plötzlichen Abbruch (Wenzel,
Jaschke & Engelhardt, 2020) und damit einhergehende Orientierungslosigkeit zu
vermeiden.
Ein wesentlicher Unterschied der Videokommunikation zur kopräsenten Face-to-
Face-Kommunikation ist der Blickkontakt: Obwohl man das Gegenüber sieht, kann
man sich letztlich nicht in die Augen sehen – frei nach dem Motto: ‚Wenn ich Dich
ansehe, sehe ich Dich nicht an‘. Das ist vor allem für die Onlineberatung per Video
ein gewichtiger Aspekt: Für einen Beziehungsaufbau ist der Blickkontakt
elementar, gleichzeitig ist es wichtig – auch im systemischen Sinne – die
ratsuchende Person und ihr Verhalten wahrnehmen zu können. Beides geht im
klassischen Videoberatungssetting nicht. Diesem sog. “eye-contact-dilemma"
(Rosen zit. n. Friebel et al., 2003, S. 12) begegnet man daher am ehesten durch
eine möglichst nahe Positionierung des eingehenden Bildes zur eigenen Kamera
und entsprechende Blickrichtungswechsel. Tatsächlich gibt es dafür auch
technische Lösungen – und es ist zu erwarten, dass weitere folgen, wie das
Positionieren von Inhalten auf dem Bildschirm per Eyetracking (Schüler, 2020)
oder die sog. “Aufmerksamkeitskorrektur” mithilfe von True-Depth-Kameras,
durch die das Videobild so manipuliert wird, dass der Gesprächspartner stets in die
Kamera zu gucken scheint (Becker, 2019). Solche Ansätze sind jedoch, unter
anderem aufgrund der hohen Bedeutung von non-verbalen Signalen, wie den Blick
zu senken, als zumindest fragwürdig in ihrer Tauglichkeit für die Onlineberatung
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einzuschätzen. Zukünftige Entwicklungen sollten offen, aber mit der nötigen
professionell-kritischen Haltung betrachtet werden.
Darüber hinaus kann es sich lohnen, über das bewusste Zu- und Abschalten
beispielsweise des Videobilds, Wirkungen von Abständen und Kamera-
Perspektiven oder auch räumlicher Trennung bei gleichzeitiger Teilnahme von
hochstrittigen Personen im Beratungsprozess nachzudenken. Erste Überlegungen
für Interventionen in der Online-Therapie gibt dazu Hartmann-Strauss (2020).
2. Technische Rahmenbedingungen und Datenschutz
Videoberatung setzt gewisse technische Rahmenbedingungen voraus: So
benötigen die Beteiligten eine stabile (Breitband-)Internetverbindung [7] und
Hardware wie eine integrierte oder externe Kamera/Webcam und Lautsprecher
plus (integriertes/externes) Mikrofon bzw. ein Headset. Alternative
Kommunikationskanäle sollten zur Verfügung stehen, um bei technischen
Problemen eine Ausweichmöglichkeit zu haben oder zumindest einen
angemessenen Abschluss der Situation herzustellen (siehe auch 2.).
Um die Beratungssituation angemessen zu gestalten, ist es wichtig, dass
Beratende die technische Ausstattung und Affinität der ratsuchenden Person
kennen oder gut einschätzen können. Über welche Geräte verfügen die
Ratsuchenden, um an einem Videoberatungsgespräch partizipieren zu können?
Mittlerweile wird häufig angenommen, fast jede*r besitze ein Smartphone.
Tatsächlich nutzen immerhin 88% der über-14-Jährigen laut ARD/ZDF-
Onlinestudie 2020 zumindest gelegentlich ein Smartphone (ARD/ZDF
Massenkommunikation Trends, 2020; 90% laut Media Activity Guide 2020, forsa
(Seven.One Media GmbH, 2020)) und 81% der privaten Haushalte nutzen eine
mobile Verbindung, z.B. via Smartphone, für den Zugang zum Internet
(Statistisches Bundesamt, 2020). Es geht aber nicht nur um den Besitz eines
Endgeräts per se, sondern auch um das Antizipieren weiterer Faktoren, wie z.B.
Ungestörtheit, Erkennbarkeit der Darstellung und konkreter Nutzungszweck im
Beratungssetting. Manche Ratsuchende haben vielleicht sogar die Möglichkeit,
ihren Standort während der Videoberatung zu wählen und entsprechend
angenehm für sie zu gestalten; andere können vielleicht nur unterwegs ungestört
sprechen, müssen dabei auf ihre Umgebung achten, sind der Witterung ausgesetzt
und/oder müssen eine unbequeme Haltung einnehmen, um z.B. ihr Smartphone
permanent hochhalten zu können. Dies sollte beim Angebot einer Videoberatung
mitbedacht werden: sowohl in der Hinsicht, ob sie die beste Wahl ist, als auch mit
Blick darauf, die ratsuchende Person in ihren Umgebungsbedingungen ‚abzuholen‘
und auch hier zu begleiten. Auch bei vermeintlich affinen und gut ausgestatteten
Ratsuchenden sollte vor der Anwendung von Methoden und Medien während eines
Videoberatungsgesprächs geklärt werden, ob ein passendes Endgerät zu genau
diesem Termin vorhanden sein kann.
Neben der Ausstattung mit Hardware ist das Thema Software im Kontext von
vertraulicher Beratung unabdingbar. Hier ist in den kommenden Jahren eine
weitere Angebotsdiversifizierung zu erwarten. Aktuell greifen Beratungsstellen
häufig auf Videoberatungssoftware aus dem medizinischen Bereich zurück, um
professionelle Qualitäts- und Datenschutz-Standards zu gewährleisten, sicherlich
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wurden aber während der Corona-Maßnahmen aus pragmatischen Gründen auch
Tools gewählt, die diesen Anspruch nicht erfüllen.
Datenschutz und -sicherheit spielen jedoch eine wesentliche Rolle bei den
Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle und rechtlich sichere Videoberatung in
Deutschland:
Eine Verschlüsselung der Beratungskommunikation und ein Schutz
vertraulicher Daten ist zwingend notwendig. Berufsgeheimnisträger müssen
seit 2018 darüber hinaus nach § 203 Abs. 4 Strafgesetzbuch die beteiligten
Technikdienstleister (etwa Betreiber von Kommunikationsdiensten,
Beratungsplattformen, Messengerdiensten) zur Geheimhaltung verpflichten.
Viele Angebote, die möglicherweise für Videokonferenzen oder Videolehre
vertretbar sind, erfüllen nicht die ethischen und rechtlichen Anforderungen
an sichere und datenschutzkonforme Medientechnik bei vertraulicher
Onlineberatung. Anbieter, die unter deutsches/europäisches Recht fallen,
sind hier vorzuziehen. (Engelhardt & Wenzel, 2020; siehe auch Gassner &
Strobl, 2019)
Eine hilfreiche Orientierung bietet die Liste zertifizierter Videodienstanbieter der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die (zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses
Beitrags) regelmäßig aktualisiert wird [8].
Im Umgang mit der Technik ist es wichtig, sich als Anwender*in selbst
entsprechend auszukennen, um Ratsuchenden ggf. Hilfestellungen geben zu
können. Hier ist sicherlich diskutabel, welcher Grad an technischem Know-How
ideal ist, Übung und Interesse sind aber in jedem Fall hilfreich. Gerade beim
Zugang zum Videoberatungstermin ist eine leicht verständliche Anleitung, vor
allem für Erstanwender*innen, jedoch zentral. Diese kann bspw. folgende
Elemente enthalten:
§ Hinweise zur erforderlichen Hardware
§ Angaben zum alternativen Kommunikationskanal bei technischen
Problemen
§ Termin: Datum, Uhrzeit und Dauer
§ Bitte, sich frühzeitig einzufinden, um die Technik zu prüfen und pünktlich
gemeinsam starten zu können.
§ Link und/oder individuelle Zugangsdaten zur Videoberatungssoftware/-
plattform
§ ggf. Datenschutzhinweise
Es ist dazu hilfreich, einmal die Perspektive der ratsuchenden Person einzunehmen
und den Prozess aus dieser Rolle zu durchlaufen. Nützlich sind hier zudem ein
strukturierter und einfacher Sprachstil und ermutigende sowie einladende
Formulierungen.
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3. Phasen des Videoberatungsgesprächs
Jede*r Berater*in hat – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des gewählten
Beratungsansatzes – verschiedene Formen in das Gespräch einzusteigen. Daher
soll hier exemplarisch und teils auch stark vereinfacht auf einzelne Phasen im
Videogespräch eingegangen werden.
4.1 Joining und Settinggestaltung
Bevor überhaupt ein Beratungsgespräch beginnt und Themen und Anliegen der
Ratsuchenden zur Sprache kommen, steht das Joining (Miteinander in Kontakt
kommen) im Vordergrund. Einem gelungenen Joining wird zu Recht eine große
Bedeutung zugeschrieben, da vom ersten Zusammentreffen von Berater*in und
ratsuchender Person in der Regel auch abhängt, wie sich der weitere
Beratungsverlauf gestaltet. So ist das Ziel des Joining vor allem Sicherheit
herzustellen und der ratsuchenden Person das Ankommen im Beratungssetting zu
ermöglichen.
Online im Videosetting treffen Berater*in und Ratsuchende*r nun nicht an einem
physischen Ort aufeinander, sondern treffen sich in einer gewissermaßen
paradoxen Situation: Sie sind gemeinsam im virtuellen Raum und gleichzeitig
jeweils an den Orten, an denen sie vor der Kamera sitzen. Während in der
Präsenzberatung der*die Berater*in die ratsuchende Person in der Regel aus
einem Wartebereich abholt oder Einlass in das Beratungszimmer gewährt und
hierbei schon Begrüßung und Smalltalk quasi nebenbei stattfinden, ist der Eintritt
in das Beratungssetting beim Videogespräch abrupter. Insofern ist es besonders
wichtig, dass sich die Beratenden vor der Kamera so einrichten, dass sie ab dem
Moment des Zutritts der zu beratenden Person gut zu sehen sind (Ausleuchtung,
Position vor der Kamera), und dafür Sorge tragen, dass sie auch gut hörbar sind
(Mikrofon testen).
In der Präsenz ist für beide Seiten der gemeinsame physische Raum wahrnehmbar,
im Videosetting braucht es hierzu einen gemeinsamen Abgleich. Denn es ist nicht
ersichtlich, wer sich gegebenenfalls noch mit im Raum aufhält und das Gespräch
mithören kann, mit welchen Störungen zu rechnen ist usw. Und diese Information
betrifft beide Seiten, so dass der*die Berater*in darauf hinweisen sollte, dass
er*sie allein im Zimmer ist und die Vertraulichkeit des Gesprächs gewährleistet ist.
Dies schafft Vertrauen und Transparenz und ermöglicht den Übergang zu der
Frage, wie sich die Situation bei der ratsuchenden Person gestaltet.
Mögliche Fragen, die abzuklären sind, sind:
§ Sind andere Personen (z. B. Kinder, Partner*in, Eltern) im Raum (oder im
Nebenraum/der Wohnung) anwesend?
§ Ist mit Störungen zu rechnen (weil z. B. ein Kind versorgt werden muss)?
§ Wie soll mit diesen umgegangen werden?
§ Gibt es Störungen durch Lärm o. ä.?
§ Ist das Handy ausgeschaltet, um ungestört zu sein oder muss es eventuell
angeschaltet bleiben?
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Diese und ähnliche Fragen können neben der Klärung des Settings und eines
lockeren Joining auch bereits wichtige Kontextinformationen transportieren, die im
Verlauf des Gesprächs eine Rolle spielen könnten (“Ah, Sie haben Kinder! Wie alt
sind die denn...?”).
Neben einer Abklärung der räumlichen Situation, sollten Beratende auch daran
denken, die technische Ausstattung der Ratsuchenden abzufragen. Es macht einen
großen Unterschied, ob ein*e Ratsuchende*r vor einem großen Bildschirm mit
Headset sitzt oder das Smartphone nutzt. Die wesentlich kleinere Bildansicht des
Smartphones ist z. B. eine wichtige Information bei der Auswahl von Tools wie
einem Whiteboard o. ä. Hier sollte der*die Berater*in berücksichtigen, dass die
Ansicht vielleicht nicht ausreichend ist, um mit Zusatztools zu arbeiten und ggf.
auf das reine Gespräch fokussieren.
4.1.1 Das Joining in Gruppensituationen
Gruppensettings bringen im Videokontext neben den oben genannten Aspekten
weitere Herausforderungen mit sich. Es ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, wer
gerade wen anschaut oder aus welcher Richtung sich jemand zu Wort gemeldet
hat. Die Orientierungsmöglichkeiten, die im physischen Raum über die akustische
Wahrnehmung und das Beobachten z. B. von Blickrichtungen möglich ist, fällt beim
Video weg. Dies kann zu Irritationen und Missverständnissen, aber auch zu einer
größeren Zurückhaltung der Gesprächsteilnehmer*innen führen, da unklarer ist,
‚wer wann dran ist‘ und sich zu Wort melden darf. Insofern muss eine Einleitung
des Sprecher*innenwechsels stärker moderiert werden, indem Personen direkt
namentlich angesprochen und zu Wortbeiträgen aufgefordert werden. Zudem
sollte eine Verständigung über das Ein- und Ausschalten des eigenen Mikrofons
erfolgen, damit nicht zusätzlich Nebengeräusche übertragen werden, die die
Gesamtakustik und damit die Konzentration auf das Gespräch beeinträchtigen. Es
ist also wichtig, gemeinsam mit der Gruppe entsprechende Regeln zu vereinbaren.
Beratende sollten sich außerdem darüber bewusst sein, dass für Ratsuchende das
vor der Kamera Sitzen und sich selbst Betrachten ungewohnt, unangenehm oder
sogar sehr belastend sein kann. Dies zu thematisieren und eine angenehme
Sitzposition anzubieten, darauf hinzuweisen, dass das eigene Kamerabild
ausgeblendet werden kann und es nicht zwingend nötig ist, dass der*die
Ratsuchende direkt zur Kamera schaut, kann gerade zu Beginn des Gesprächs
hilfreich sein, um ein angenehmes Setting zu gestalten.
4.2 Gesprächsführung im Video
Die Gesprächsführung unterscheidet sich hier im Prinzip nicht von der im
Präsenzsetting, gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass z. B. eine instabile
Internetverbindung oder schlechte Tonqualität einen großen Einfluss auf die
Gesprächssituation haben können (siehe auch 2.).
Unterschiede liegen jedoch bei der Wahl möglicher analoger und digitaler Medien,
um Aufträge und Anliegen zu visualisieren oder z. B. mit Strukturaufstellungen im
Raum zu arbeiten. Bei der Auswahl von Medien (siehe auch 5.) zur Unterstützung
des Beratungsgesprächs muss der*die Berater*in daher genau prüfen, was
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sinnvoll und technisch möglich ist und vor allem was mit dem Einsatz für eine
Wirkung oder Beobachtungsmöglichkeit beabsichtigt ist. So macht es durchaus
einen Unterschied, ob Ratsuchende Karten als Bodenanker im Raum auslegen und
gemeinsam mit dem*der Berater*in die Karten ‚abschreiten‘ oder eine solche
Übung im eigenen Raum per Video übertragen machen und dabei aus dem Bild
treten oder körperliche und mimische Regungen nur begrenzt von dem*der
Berater*in wahrgenommen werden können.
Berater*innen sollten sicher im Umgang mit digitalen Tools sein, um die
Ratsuchenden nicht zu verunsichern oder unnötigen Stress auszusetzen. Dazu
gehört auch, sich bewusst zu machen, dass manchmal weniger mehr ist und ein
gut geführtes Videogespräch auch ohne zusätzlichen Medieneinsatz auskommt.
Wie digitale und analoge Medien konkret eingesetzt werden, wird in Kapitel 5 noch
einmal ausführlicher beschrieben.
4.3 Gesprächsabschlüsse gestalten
So, wie der Einstieg in ein Videogespräch zunächst recht abrupt durch das
Zuschalten der Teilnehmenden erfolgt, so abrupt kann auch das Ende erscheinen.
‚Ein Klick und weg‘ – so könnte man es beschreiben. Umso wichtiger erscheint es,
Ratsuchenden einen guten Übergang aus der Videoberatungssequenz in den Alltag
zurück zu ermöglichen. Denn im Gegensatz zur Präsenz findet kein ‚schleichender‘
Übergang statt – im Videogespräch muss der*die Klient*in nun virtuell zur Tür
begleitet werden. Hierbei können gemeinsam entwickelte Rituale hilfreich sein, in
jedem Fall sollte aber der Hinweis an die Ratsuchenden erfolgen, im Anschluss an
das Gespräch einen kurzen Settingwechsel vorzunehmen (z. B. aufstehen und sich
strecken, einen kurzen Spaziergang machen o ä.) und nicht am Rechner oder
Smartphone zu verharren und ‚nochmal schnell E-Mails zu checken‘. [9]
5. Einsatz von Medien im Videoberatungsgespräch
In der Videoberatung lassen sich vielfältige Methoden und Interventionen wie auch
unterstützende Medien einsetzen. Insbesondere bei der Anwendung von
klassischerweise ‚analogen‘ Methoden ist es wichtig zu wissen, dass sich mitunter
die Wirkung der Methode im Videoberatungssetting verändern kann. Daraus ergibt
sich, dass auch die eigene Rolle und die Beobachtungsmöglichkeiten anders
ausfallen können. Daher sollten Methoden und Interventionen vorab hinterfragt
und darauf geprüft werden, was mit ihnen erreicht werden soll und kann (siehe
auch 4.2).
Zudem muss stets die Ausstattung der ratsuchenden Person mitgedacht und
abgesprochen werden (siehe auch 3., 4.1). Gerade bei der Nutzung eines mobilen
Endgeräts, wie eines Smartphones, sind Inhalte geteilter Anwendungen, Dateien
und Dokumente kaum lesbar oder schwierig zu überblicken - und gleichzeitig
entfällt meist die Ansicht des*r Gesprächspartners*in. Dies kann zu Irritationen
führen (“Habe ich etwas falsch gemacht?”, “Bin ich ständig unter Beobachtung?”),
aber auch das Erleben eines Autonomieverlusts auslösen, da die Beteiligten nicht
mehr über dieselbe Menge an Informationen verfügen und das Begegnen auf
Augenhöhe erschwert wird.
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Wurde die Ausstattung der ratsuchenden Person angemessen berücksichtigt, sind
verschiedene Medien denkbar. Es lassen sich dabei zwei Kategorien beim
Medieneinsatz unterscheiden:
Zum einen solche Medien und integrierte Medien-Funktionen (im Weiteren:
Medien), die von einer der beteiligten Personen gesteuert wird, während die
andere Person lediglich durch sprachliche Äußerungen und Anweisungen Einfluss
auf diese nehmen kann (einseitig-exekutive Medien). Hierbei handelt es sich häufig
um originär analoge Medien/Hilfsmittel - so beobachtet z.B. die Ratsuchende
Person den*die Beratende*n dabei, wie er*sie auf einem Flipchart eine
Beziehungskonstellation aufzeichnet, oder weist die beratende Person an, wie sie
Figuren auf einem Systembrett anordnen soll. Die mit dieser Art von Medieneinsatz
verbundenen Handlungen sind häufig demonstrierender Natur. Wesentliche
Merkmale sind:
§ Eine Person zeigt/agiert, die andere Person rezipiert bzw. gibt
Handlungsanweisungen mündlich/schriftlich (auch wechselseitig möglich).
§ Rezipierende Person ist auf Bild-Übertragung durch zeigende Person
angewiesen (gutes Kamerabild oder Screensharing).
§ Die Darstellung der verwendeten Medien ist nur situativ für beide
betrachtbar, Ergebnisse müssen dann in eine digitale Form umgewandelt
werden, um sie digital verfügbar zu machen (z.B. abfotografieren) oder der
anderen Person erst noch übermittelt werden, um vollen Zugriff darauf zu
ermöglichen (z.B. Dokument, das zunächst über Bildschirmfreigabe zur
Ansicht miteinander geteilt wurde).
Zum anderen lassen sich einige Medien – zum Beispiel nach entsprechender
Voreinstellung – gemeinsam steuern, sie haben daher einen interaktiven Charakter
(digital-interaktive Medien). Dabei handelt es sich um digitale Formen, wie z.B.
das gemeinsame Bearbeiten eines Whiteboards oder Dokuments, der Austausch
per Text-Chat oder die Nutzung spezifischer Anwendungen für bspw. eine
Aufstellung. Charakteristisch ist:
§ Beide Personen können zeitgleich mit dem Medium interagieren (ggf. nach
entsprechender vorheriger Rechte-Freigabe/Konfiguration).
§ Beide Personen können (zumindest zeitweise) unmittelbaren Zugang zum
Medium haben.
§ Die Ergebnisse können beiden Personen im Nachgang digital zur Verfügung
gestellt werden, dazu ist ein Speichern oder die Wahl des passenden
Dateiformats nötig (z.B. Whiteboard-Ergebnis als .jpg oder .pdf
abspeichern).
Konkret stehen, je nach individueller Ausstattung der beratenden Person oder
Einrichtung, Kamera, Flipchart, Zettel, die Bildschirmfreigabe, integrierte
Funktionen wie Text-Chat oder Whiteboard sowie externe Anwendungen mit
vielseitiger Verwendbarkeit (z.B. externes Whiteboard oder Moodboard) oder
speziellem Zweck (wie ein digitales Systembrett) zur Verfügung. Für manche der
Medien stehen teils auch findige Alternativen zur Verfügung: So ermöglichen es
z.B. bestimmte Apps, ein Smartphone in eine zweite Kamera zu verwandeln.
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Die verschiedenen Medien lassen sich wie folgt strukturiert darstellen:
Typ
Medium/Funktion
Einsatzmöglichkeiten
(Ggf. originär analog)
einseitig-exekutiv
Kamera / zweite Kamera
§ Zeigen des Raums
§ Zeigen von Gegenständen
(z.B. Aufstellungen mit
kleinen Figuren)
Zettel / Flipchart
§ Visualisierungen
§ Moderation und
Strukturierung (z.B. beim
Einsatz eines Kartensets
mit Symbolen)
Bildschirmfreigabe
§ Zeigen von Bildern, Karten
o. ä. zum Anregen von
Assoziationen
§ Zeigen von Texten /
Dokumenten, ggf. mit der
Möglichkeit diese zu
bearbeiten (sofern
Steuerungsübernahme
möglich)
digital-interaktiv
Integriertes Whiteboard
§ Skalierungen
§ Aufstellungen
§ Visualisierungen,
Zusammenfassen von
Inhalten / Ergebnissen
§ Kartenabfrage, Clustern
von Themen
Externe Tools für gemeinsame
Echtzeit-Bearbeitung, z.B.
Texteditoren oder externe
Whiteboards / Moodboards
§ Skalierungen
§ Aufstellungen
§ Visualisierungen,
Zusammenfassen von
Inhalten / Ergebnissen
§ Kartenabfrage, Clustern
von Themen
§ Textarbeit
Text-Chat
§ Sammeln von Fragen bei
Gruppensitzungen
§ Beteiligung von anderen
Gruppenmitgliedern, ohne
das Gespräch zu stören
§ gleichzeitige Reaktion der
Beteiligten auf eine
Fragestellung
Spezielle (systemische)
digitale Tools / Apps
§ Aufstellungen (mit
räumlicher Wirkung) /
Genogramm- /
Biografiearbeit /
spezielle Visualisierungen
(z.B. Ressourcenbaum)
Abbildung 1: (angelehnt an Engelhardt, 2021)
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Wie schon erwähnt, ist es wichtig, dass Ratsuchende die Möglichkeit haben, die
Inhalte beim Einsatz von Medien zu erkennen, z.B. durch ein Endgerät mit
ausreichend großem Display. Gerade beim Einsatz originär analoger Mittel, die
wiederum von der eigenen Kamera gefilmt werden, empfiehlt es sich ebenfalls auf
Erkennbarkeit zu achten. D.h. beispielsweise bei einem Flipchart sollte der
verwendete Stift eine entsprechende Strichstärke und Farbkraft für einen guten
Kontrast haben.
Im Folgenden sollen einige Szenarien exemplarisch den Einsatz von Medien in der
Videoberatung beschreiben:
Beispiel Systembrett am Laptop:
Die Beraterin möchte dem Ratsuchenden anbieten, mit Hilfe eines virtuellen
Systembretts eine Familienkonstellation aufzustellen. Sie hat dazu vorab in
der vorangegangenen Sitzung mit dem Ratsuchenden geklärt, dass er
hierfür am Laptop sitzt und eine Maus zur Verfügung hat (hilfreich beim
Bewegen der Figuren). Zudem hat sie sich einen Eindruck davon verschafft,
wie technikaffin ihr Klient ist und inwieweit die Auseinandersetzung mit der
zusätzlichen Technik für ihn problemlos ist.
Beispiel Arbeitsblätter und Übergangsobjekt per Smartphone:
Ein Berater arbeitet mit einem Klienten, der für die Videositzungen nur ein
Smartphone zur Verfügung hat. Er sendet ihm daher vorab Arbeitsblätter
per (verschlüsselter) Mail zu, die dieser in Ruhe bearbeiten und
zurücksenden kann. Im Gespräch können beide dann auf die ausgedruckten
Dokumente schauen und darüber sprechen. Abschließend bietet der Berater
ein paar Bildkarten an, aus denen der Ratsuchende eine auswählen kann,
die seine Stimmung repräsentiert. Diese sendet der Berater dem
Ratsuchenden im Anschluss zu, so dass dieser die Bildkarte als
Übergangsobjekt auf dem Smartphone zur Verfügung hat.
Beispiel Textchat im Video-Gruppensetting:
Die Beraterin bittet im Rahmen eines Teamcoachings alle Beteiligten, jeweils
mit einem Wort das Ziel des Coachings zu formulieren. Dazu sollen die
Teammitglieder das Wort in den Text-Chat eingeben und gleichzeitig
abschicken, um sich auf die eigenen Erwartungen zu konzentrieren und
bestehende Beziehungs- und Verhaltensmuster auszublenden.
Beispiel Bildkarten über Bildschirmfreigabe:
Der Berater nutzt regelmäßig die Bildschirmfreigabe, um der Ratsuchenden
verschiedene Bilder zu zeigen, um ihre Befindlichkeit und ihre Entwicklung
durch den Beratungsprozess ressourcenorientiert veranschaulichen zu
lassen. Sie wählt in ihrer letzten Sitzung aus verschiedenen Optionen ein
Bild von einem Fuchs in erwartungsvoller Haltung auf einer Wiese, da sie
mit neu gewonnenen Ideen aus der Beratung gespannt und neugierig ist,
was sich verändern wird.
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Beispiel Darstellung Inneres Team via Whiteboard:
Auf einem digitalen Whiteboard sammeln der Ratsuchende und die Beraterin
verschiedene Stimmen seines inneren Teams. Im weiteren Prozess stellen
sie fest, dass eine weitere Stimme hinzugekommen ist, die sogar noch mehr
Gewicht hat als die übrigen. Gemeinsam passen sie das Whiteboard an,
indem sie die neue Stimme hinzufügen und die bereits vorhandenen im
Verhältnis dazu verkleinern.
Beispiel Anordnung von Moderationskarten mit Hilfe einer zweiten Kamera:
In einer vorherigen kopräsenten Face-to-Face-Sitzung hatten die Beraterin
und die Ratsuchende verschiedene Anliegen und Themen über
Moderationskarten gesammelt, um den Auftrag zu klären. Durch eine
längerfristige berufliche Auswärtstätigkeit wird die Beratung in eine
Videoberatung verlagert. Die Beraterin breitet die vorhandenen
Moderationskarten auf einem Tisch aus und zeigt sie der Ratsuchenden in
der ersten Videoberatung durch eine zweite Kamera. Im gemeinsamen
Austausch priorisieren sie die Anliegen durch die Anordnung der Karten auf
dem Tisch.
Im letzten Beispiel wird eine Variante des Blended Counseling skizziert. Über den
Medieneinsatz während einer Videoberatung hinaus sei hier auch auf die medial
gestützte Verstetigung des Beratungsprozesses zwischen den
Videoberatungssitzungen verwiesen, v.a. durch gezielte Blended-Counseling-
Konzepte mit mehreren Onlineberatungskanälen (Hörmann, 2020).
Neben bewährten Vorgehensweisen, wie z.B. E-Mails, um Ergebnisse
zusammenzufassen oder die zwischenzeitliche Befindlichkeit zu kommunizieren,
gibt es dabei auch Ansätze für eine (automatisierte) Alltagsbegleitung per App, die
dabei unterstützen soll, gesetzte Ziele zu erreichen (siehe auch
Themenschwerpunktheft e-beratungsjournal “(Digital) gesundheitsfördernde
Hochschulen via Onlineberatung, Apps, E-Mental-Health & Co?”). Hier bleibt die
Entwicklung auf dem Tool-Markt in den kommenden Jahren zu beobachten.
6. Implikationen für (oder gegen) den Einsatz von Videoberatung
Eingangs wurden verschiedene Annahmen im Zusammenhang mit der großen
Verbreitung von Videoberatung während der pandemiebedingten
Kontaktbeschränkungen skizziert (siehe auch 1.). Zum Zeitpunkt des Erscheinens
des Artikels ist die Pandemie noch auf dem Höhepunkt, so dass eine der häufigsten
Implikationen für den Einsatz von Videoberatung vermutlich aus der Not heraus
geboren ist: Es geht gerade eben nicht anders.
Dennoch ergibt es Sinn, über die ‚post-pandemische‘ Zeit nachzudenken und zu
prüfen, in welcher Form die Beratung per Video dann zu einem (weiteren) festen
Baustein in der psychosozialen Beratungslandschaft wird.
Beratende sollten sich daher auch fragen: Was ist die Motivation für den Einsatz
der Videoberatung? Geht es nur um die Überbrückung von räumlicher Distanz
(bzw. aktuell um die Schaffung derselben) oder sehen sie ein Potenzial der Online-
und ggf. eben speziell der Videoberatung für die eigenen Zielgruppen? Statt jedoch
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durch die Videoberatung quasi heimlich das „Primat der Kopräsenz“ (Thiery &
Kreller, 2021) (wenn auch womöglich unbewusst) zu unterstützen, gilt es, die
verschiedenen Beratungsformen inkl. der verschiedenen Onlineberatungs-
varianten – sowohl textgebunden als auch textungebunden – als gleichwertige
Möglichkeiten mit je unterschiedlicher Charakteristik zu betrachten.
So kann es gelingen, wirklich die Bedürfnisse der eigenen Zielgruppen in den Blick
zu nehmen und darüber die Chancen der verschiedenen Beratungsformen für
bestehende Zielgruppen wie auch für Zielgruppen, die durch die Erweiterung der
Beratungsformen neu hinzukommen, zu nutzen. Zentral für den Einsatz der
Videoberatung (oder eben den Nicht-Einsatz) ist also die Zielgruppenorientierung
– und als Voraussetzung dafür wie auch für die weitere Umsetzung: die
Qualifizierung der beratenden Fachkräfte für die Online- bzw. Videoberatung.
7. Ausblick
Was wird bleiben von unserem Beratungshandeln und der Nutzung neuer
Kommunikationsformen für die Gestaltung von Beratungsprozessen nach der
Pandemie? Diese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Die Stimmen aus der
Praxis zeichnen ein eher zweigeteiltes Bild: Auf der einen Seite diejenigen, die es
kaum erwarten können, endlich wieder ‚richtig‘ beraten zu können. Und auf der
anderen Seite diejenigen, die für sich und ihre Ratsuchenden eine Chance im
Videoberatungssetting erkennen, da es ihnen neue Möglichkeiten eröffnet
(Engelhardt & Gerner, 2017).
Ungeachtet möglicher persönlicher Präferenzen von Beratenden, steht die Soziale
Arbeit und Beratung jedoch vor einer grundlegenden Herausforderung: Es muss
nun der Sprung in das Zeitalter der digitalen Transformation geschafft werden. Die
Versäumnisse der vergangenen Jahre konnten durch das blitzartige und sehr
anzuerkennende Engagement während der Pandemie nicht aufgeholt werden. Sie
werden wohl aber den einen oder anderen sehr deutlich darauf aufmerksam
gemacht haben, dass Beratung über mehr Wege als in der klassischen
Präsenzsituation stattfinden kann und in Zukunft muss. Denn nur so kann
sichergestellt werden, dass auch Zielgruppen, für die die Präsenzberatung – aus
welchen Gründen auch immer – keine Option ist, ein adäquates Angebot erhalten.
Die Mediatisierung unserer Gesellschaft wird nicht zurückgedreht werden. Es ist
eher davon auszugehen, dass künftig mehr Menschen auch
Onlineberatungsangebote nutzen möchten und erwarten, dass diese bereitgestellt
werden (Reindl & Engelhardt, 2021).
Dies bedeutet nicht nur, dass auf die Sozialwirtschaft neue Fragen der
Finanzierbarkeit von Beratung zukommen, sondern auch Fragen in Hinblick auf
(technische) Ausstattung und vor allem Qualifizierung von Beratenden, um den
Anforderungen einer qualitativ hochwertigen Beratung von Klient*innen gerecht
werden zu können.
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Anmerkungen
[1] Die Telefonseelsorge verzeichnete im Jahr 2020 eine deutliche Steigerung der Nutzung von
Onlineberatungskanälen, z.B. „bei den Mailkontakten mit rund 28 Prozent. Spitzenreiter sei das Chat-
Angebot, das eine Steigerung von mehr als 70 Prozent erfuhr.“
https://www.ekd.de/telefonseelsorge-deutlich/telefonseelsorge-deutlich-mehr-beratung-via-mail-
und-chat-63087.htm
[2] siehe auch: https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php
[3] Dabei wird unter Umständen übersehen, dass im Sinne des Mythos der Unmittelbarkeit (Wenzel,
2016) auch in kopräsenten Beratungssituationen Sprache und non-verbale Zeichen als Mittler
fungieren und Raum für (Fehl-)Interpretationen lassen.
[4] So haben Zertifizierungslehrgänge in Onlineberatung – mit Ausnahme des Hochschulzertifikats
Onlineberatung der TH Nürnberg – keinen Bezug zur Videoberatung hergestellt, sondern
ausschließlich Lese- und Schreibkompetenz vermittelt. Auch die Deutschsprachige Gesellschaft für
psychosoziale Onlineberatung (DGOB) e. V. hat Onlineberatungskompetenzen bislang lediglich auf
schriftbasierte Formate bezogen.
[5] Schulte, Friebel und Klotzek (2001) sprechen darüber hinaus sogar von einer "Asymmetrie der
Wahrnehmungsbedingungen" für die Gesprächspartner durch Unterschiede in der "Anordnung und
Größe der verschiedenen Bildinformationen (Bild der Gegenstelle und Eigenbild), individuelle
Einstellungen (Lautstärke, Bildqualität) und die jeweilige Konfiguration vor Ort".
(http://www.gespraechsforschung-ozs.de/heft2001/px-schulte.pdf, S. 227)
[6] Angesichts der corona-bedingt gestiegenen Anzahl an Videokonferenzen, an denen Menschen
teilnehmen, wird mittlerweile häufig von einer „zoom fatigue“ gesprochen
(https://t2informatik.de/wissen-kompakt/zoom-fatigue/; Wiederhold, 2020). Sacasas stellt hierzu
die Theorie auf, dass die ‚zoom fatigue‘ vor allem dadurch zustande kommt, dass die menschliche
Wahrnehmungsfähigkeit auf das optimale Erfassen („‚optimal grip‘“) der gesamten
Kommunikationssituation ausgelegt ist und sie in Videokonferenzen durch die vermeintliche Nähe
und eben doch Unterschiedlichkeit zur kopräsenten Interaktion – vor allem aufgrund der fehlenden
Informationen - eine hohe Frustration erfährt (https://theconvivialsociety.substack.com/p/a-theory-
of-zoom-fatigue).
[7] Auch wenn die Verbindung per WLAN inzwischen enorm verbessert und zum Standard für mobile
Geräte wurde, wird die Verbindung über LAN weiterhin empfohlen, wo möglich, da die Verbindung
geschirmt und damit weniger störanfällig ist. Sie gilt daher auch als sicherer
(https://www.welivesecurity.com/deutsch/2018/05/02/wlan-lan-schnell-sicher)
[8] siehe https://www.kbv.de/media/sp/Liste_zertifizierte-Videodienstanbieter.pdf
[9] Eine Kollegin aus dem therapeutischen Kontext berichtete von einem Patienten, der sehr froh
über die Möglichkeit der Videotherapie war und diese sogar der Präsenz aus unterschiedlichen
Gründen bevorzugte. Lediglich der Geruch in der Praxis der Therapeutin fehle ihm. Diese hatte in der
Praxis immer eine Aromakerze an. Die Therapeutin griff dies auf und schlug dem Patienten vor, sich
die gleiche Kerze zu besorgen. Während der Videositzungen hatten nun beide immer die Kerze
brennen. Sie konnte zudem als gutes Abschlussritual genutzt werden (gemeinsames Auspusten der
Kerzen).
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