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„Sich-seiner-Selbst-bewusst-sein“- Vorstellung eines Konzeptes zur Extremismus- und Radikalisierungsprävention In: SIEGEN:SOZIAL. 1/2020. Jahrgang 25

Authors:

Abstract

Die Auseinandersetzung mit gruppenbezogen menschenfeindlichen Einstellungen und politisch oder religiös begründetem Extremismus sowie der Radikalisierungsprävention stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, welche auch die Profession Sozialer Arbeit im Sinne einer pädagogischen Auseinandersetzung vor immer neue und im Wandel begriffene Herausforderungen stellt (BMFSFJ 2016,19). Die Befunde der sog. „Mitte-Studien“ (zuletzt Zick, Küpper, Berghan 2019) unterstreichen diese Herausforderung. Im Zuge der thematischen Auseinandersetzung kam es innerhalb der Fachdiskussion in Bezug auf die Prävention und Bearbeitung der Problematik vermehrt zu einer Auseinandersetzung mit Prozessen der Hinwendung zu extremistischen Gruppen im Sinne einer Radikalisierung junger Menschen in ganz unterschiedlichen Kontexten, erkennbar beispielsweise an den zahlreichen Modellprojekten im Kontext verschiedener Cluster des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (BMFSFJ o.J.). Im Zuge dieser Auseinandersetzung werden präventiv-pädagogische Angebote als zentrales Element der Extremismusprävention benannt (BMFSFJ 2016,19). An dieser Stelle soll ein Konzept zur Prävention im Sinne dieser Anforderungen vorgestellt werden, welches sich nicht gezielt in einem bestimmten Themenfeld (Extreme Rechte, Salafismus etc.) verortet, sondern die Entwicklung einer individuellen Resilienz durch die Auseinandersetzung mit der eigenen Person und Biographie zum Gegenstand hat. Das vorliegende Konzept wurde in langjähriger praktischer Erfahrung in der Arbeit mit Aussteiger*innen, gewaltaffinen Menschen sowie der politischen Jugendarbeit von Karl-Heinz Emter und mir entwickelt und später in ein Präventionsprojekt für Schulen, Gruppen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, mit Studierenden aber auch Gruppen interessierter Erwachsener überführt. Im Folgenden möchte ich zunächst eine Arbeitsdefinition des Begriffs der Radikalisierungsprävention darlegen, um im Anschluss auf die theoretische sozialpädagogische Rahmung des Konzepts einzugehen. Darüber hinaus wird das grundlegende Setting für diese Form der Veranstaltung beschrieben, um im Anschluss über die Darstellung klassischer methodischer Zugänge ein abschließendes Fazit zu ziehen. Besche, Julia (2020): „Sich-seiner-Selbst-bewusst-sein“- Vorstellung eines Konzeptes zur Extremismus- und Radikalisierungsprävention. SIEGEN:SOZIAL. 1/2020. Jahrgang 25, S.
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Jahrgang 25
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Michael Raab; Heike Radvan
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Editorial
SI:SO 1|2020 3
Liebe Leserin, lieber Leser,
Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sind gesamtgesellschaftliche Phänomene. Ihre
Ausdrucksformen sind dabei ebenso vielfältig wie die Folgen, die mit dem Label ‚rechts-
extrem‘ einhergehen. Sie reichen von politischen Aktionen, Protestkundgebungen oder
Suspendierungen aus dem öffentlichen Dienst bis zur Ausstiegs- und Distanzierungsbeglei-
tung freier oder staatlicher Initiativen. Es handelt sich um einen politisch aufgeladenen Ge-
genstandsbereich, der durch die Verwobenheit von konzeptuellen Logiken und kollektivem
Aktivismus gekennzeichnet ist. Rechtsextremismus ruft zum Handeln auf und verlangt Po-
sitionierungen, weil es sich um ein ‚soziales Problem‘ handelt, das alle angeht. Die Soziale
Arbeit wird hier zu einer relevanten Ansprechpartnerin, da sie auf vielfältige Weise in die
Bestimmungs- und Bearbeitungspraktiken von Rechtsextremismus eingebunden ist.
Insofern lag es für die SI:SO-Herausgeber*innen nahe, ein Schwerpunktheft zu diesem
Themenkomplex zu konzipieren. Das Heft sollte sich u. a. folgenden Fragen widmen:
- Unter welchen Gesichtspunkten lassen sich Rechtspopulismus und Rechtsextremismus
differenziert diskutieren?
- Wie werden Rechtsextreme bestimmt und Rechtsextremismus identifiziert?
- Inwiefern ist Soziale Arbeit von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus betroffen?
- Welche Kritiken gelten als zulässig, welche nicht und welche Auseinandersetzungen
werden in der Sozialen Arbeit gemieden?
- Welche politischen und zivilgesellschaftlichen Beiträge leistet Soziale Arbeit im
Phänomenbereich Rechtsextremismus und Rechtspopulismus?
- Welche Folgen ergeben sich für Hochschulen und Studium im Umgang mit
Rechtsextremismus und Rechtspopulismus?
Herausgekommen ist aus unserer Sicht ein spannendes und facettenreiches Heft mit Bei-
trägen verschiedener Autor*innen aus der deutschsprachigen Hochschul- und Praxis-
landschaft, in denen theoretische, empirische, handlungsmethodisch-didaktische oder
Praxis-Perspektiven aufgegriffen werden.
Zum Glück ist das Erscheinen des vorliegenden SI:SO-Hefts von den Einschränkungen
der Corona-Pandemie nicht betroffen, weil die Planungen zum Zeitpunkt des ‚Shutdowns‘
schon sehr weit fortgeschritten waren. Die Veröffentlichung eines zweiten Hefts 2020 muss
jedoch leider in Anbetracht der aktuellen Bedingungen entfallen.
Wir wünschen allen Leser*innen eine anregende Lektüre, die möglicherweise auch Anlass
zur Reflexion eigener Standpunkte bietet.
Dörte Negnal, Michael Mayerle und Lena Bertelmann
(Herausgeber*in und Heftredaktion)
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
44
‚Glatzenpflege’, ‚Rechtsextremismusprä-
vention’ oder ‚Demokratieförderung’ -
dies und vieles mehr wird Sozialer Arbeit
im Kontext ‚Rechtsextremismus’ zuge-
schrieben (vgl. Buderus 1998; Köttig/Röh
2019). Nicht nur, wie ‚Rechtsextremis-
mus’ am besten zu begegnen sei, ist dabei
Thema. Hinter solchen Schlagworten ver-
bergen sich vielmehr Debatten darum,
was die Rolle Sozialer Arbeit in der ge-
sellschaftlichen Auseinandersetzung mit
‚Rechtsextremismus’ ist und sein kann.1
Im Beitrag wird davon ausgegangen,
dass Soziale Arbeit Teil der ambivalen-
ten gesellschaftlichen Bewältigung des
Problems ‚Rechtsextremismus’ ist und
sich deswegen in spezifischen Widersprü-
chen befindet. Einerseits problematisiert
Soziale Arbeit ‚Rechtsextremismus’ und
soziale Ausschließungen wie Rassismus
und Antisemitismus. Andererseits läuft
sie Gefahr, sich an deren Dethematisie-
rung und Verdeckung gesellschaftlicher
Ausschließungsprozesse zu beteiligen.
Die sehr unterschiedliche (nicht nur so-
zialarbeiterische) professionalisierte Ar-
beit zu ‚Rechtsextremismus’ ist dabei für
Maria Diedrich
Extremismusprävention versus Demokratieförderung?
Soziale Arbeit im Konflikt um Rechtsextremismus
Finanzierung und Institutionalisierung
auf staatliche Programme angewiesen.
In deren Rahmen ist Soziale Arbeit seit
den 90er Jahren angerufen, Teil des ge-
sellschaftlichen Kampfes gegen ‚Rechts-
extremismus’ zu sein und schreibt sich
auch selbst diese Rolle zu, v.a. aber nicht
nur im dem Bereich (offene) Jugendarbeit.
Zudem sind neue Arbeitsfelder wie Mo-
bile Beratung gegen rechts, Beratung von
Betroffenen rechter, rassistischer oder
antisemitischer Gewalt oder Arbeit zur
Unterstützung beim Ausstieg aus rech-
ten Szenen entstanden.
Im Folgenden soll anhand von drei An-
nahmen darüber nachgedacht werden,
wie ‚Rechtsextremismus’ hier zum Ge-
genstand Sozialer Arbeit geworden ist
und inwiefern die erwähnten Widersprü-
che in diesen Prozessen bereits angelegt
sind. Die Genese des Problems ‚Rechts-
extremismus’ wird dabei zunächst kurz
nachgezeichnet, um dann die Beteiligung
Sozialer Arbeit an dessen Bearbeitung
sowie die dabei entstehenden Konf likte
und Widersprüche zu skizzieren. Die
Analyse muss zunächst kursorisch blei-
ben, kann aber eine Perspektive in der
Analyse des Verhältnisses von Sozialer
Arbeit und ‚Rechtsextremismus’ darstel-
len.
1. ‚Rechtsextremismus‘ als zu
bearbeitendes soz iales Problem
Die Definition von ‚Rechtsextremismus’
als zu bearbeitendes soziales Problem, so
die erste Annahme, ist bereits Ergebnis
der Regulierung gesellschaftlicher Kon-
flikte um rassistisch oder antisemitisch
strukturierte soziale Ausschließungspro-
zesse oder organisierten Neonazismus.
Diese Konflikte hatten in den 1990er
Jahren einen Aufschwung. Rassistische
und antisemitische Angriffe, bei weitem
nicht neu, erlebten eine Konjunktur. Die
(versuchten) Pogrome in Mannheim, Ro-
stock oder Anschlag auf die Synagoge in
Lübeck sind nur die Spitzen der Angriffe
(vgl. z.B. Institut r Sozialforschung
1992: 13; Salzborn 2018). Betroffen
sind zentral Migrant*innen, Jüd*innen,
schwarze Menschen und People of Co-
lour (BPoC) (vgl. z.B. Kavhgi; Sarp
Editorial
SI:SO 1|2020 5
Diedrich Extremismusprävention versus Demokratieförderung?
5
2017: 48ff).
2
Auch nicht-rechte Jugend-
liche oder gegen Rassismus, Antisemi-
tismus und Neonazismus Engagierte sind
Ziel von Gewalt. Sie ist präsent auf den
Straßen, Angriffe und Bedrohungssitua-
tionen sind in manchen Gegenden alltäg-
lich (vgl. Salzborn 2018: 39). Strukturelle
soziale Ausschließung in bürgerlichen
Gesellschaften ist ihre Grundlage; ihr
konkreter zeithistorischer Kontext eine
„Reartikulation des deutschen Nationa-
lismus“ nach der Wiedervereinigung,
die Effekte der (Nicht-)Aufarbeitung
des Nationalsozialismus ist und Rassis-
mus, Antisemitismus oder Antiziganis-
mus beinhaltet (Rhein 2019: 132ff.; vgl.
z.B. zu Rostock Ha 2012; Geelhaar/Marz/
Prenzel 2012: 55). Die hier aufbrechen-
den Widersprüche müssen, um sie bear-
beitbar zu machen, als Problem gedeutet
und gesellschaftliche Problemlösungsin-
stitutionen, die wieder Ordnung herstel-
len sollen für zuständig erklärt werden
(vgl. Cremer-Schäfer/Steinert 2014: 70).
Dabei kommen verschiedene Deutungs-
vorschläge aufs Tableau der öffentlichen
Auseinandersetzung. Kämpfe um Deu-
tungsmacht werden ausgetragen. Ras-
sismus, Neonazismus und Faschismus
werden als Deutungsangebote ins Spiel
gebracht, finden aber nur z.T. Eingang in
die öffentliche Diskussion, entsprechende
Bewegungen werden abgewehrt. Gefor-
dert werden in diesem Kontext (Bürger)
Rechte von BPoC, Migrant*innen und
deren zweiter und dritter Generation (vgl.
Bojadžijev 2010: 253). Die Angriffe wer-
den zudem auch als rassistische, (neo)fa-
schistisch und neonazistisch skandalisiert
(vgl. AK Wantok 2014: 37; Jänicke/Hun-
ger 2017: 143f.). ‚Rechtsextremismus“ ist
in dieser Gemengelage, neben Gewalt
und ‚Linksextremismus’ eines von meh-
reren, aber ein zunehmend dominantes,
Schlagwort und Projektionsfläche. Des-
sen Ursachen und angemessene Vorgehen
dagegen ist wiederum umstritten. In der
soziologischen und politikwissenschaftli-
mit Verweis auf deren gesellschaftliche
Grundlagen und in Abgrenzung von ex-
tremismustheoretischen Denkmodellen
(vgl. z.B. Heitmeyer 2008: 36ff.; Salz-
born 2018; Butterwegge 1996). ‚Rechts-
extremismus’ wird hier als Abstraktion
zwischen individueller Disposition und
gesellschaftsstruktureller Grundierung
gefasst. Allerdings gehen die hier ange-
sprochenen und potenziell vernichten-
den Prozesse sozialer Ausschließung und
Akteure, die diese vorantreiben, nicht in
der Problematisierung dessen, was unter
‚Rechtsextremismus’ verhandelt wird,
auf. Als ‚Rechtsextremismus’ wird ka-
tegorisiert, was spezifische Normen
verletzt und Vorstellungen politischer
Normalität verstößt (vgl. Oppenhäuser
2011: 45). Er wird begrifflich von struk-
tureller Ausschließung und Zivilgesell-
schaft abgetrennt, die damit zu seinem
Gegenpol stilisiert wird. Damit wird ein
Konsens über ‚Rechtsextremismus’ her-
gestellt, der die Menschen auf spezifi-
sche Vorstellungen von Ordnung und
Demokratie vereint und dabei deren enge
Verbindung zu nationalistischer, völki-
scher oder wohlstandschauvinistischer
Ausschließung auch in der Zivilgesell-
schaft nicht zu thematisieren braucht (vgl.
Demirović 1997: 149; Dölemeyer/Meh-
rer 2011: 16). Damit werden politische
Konflikte, Ereignisse wie Aufmärsche
und Verfolgungssituationen bearbeitbar
ohne andauernde gesellschaftliche Bedin-
gungen der Möglichkeit von Barbarei in
der Reaktion auf solche Ereignisse und
Situationen zu bedenken; sie können in
einen ‚toten Winkel’ geschoben und igno-
riert werden (vgl. Adorno 1971). Diese
Denkformen lenken die Vorurteile und
Problembestimmungen auf bestimmte
Objekte, die „in starren und wohlbekann-
ten Stereotypen definiert sein’ müssen
(Adorno 1973b: 108). Unter ‚Rechtsex-
tremismus’ werden insofern komplexe
gesellschaftliche Zusammenhänge auf
eine Definition verengt, die Ideologien
chen ‚Rechtsextremismusforschung’ kur-
sieren Interpretationen, die rassistische
Angriffe als Ergebnis von Deprivation
und Desintegration in gesellschaftlichen
Krisen deuten (vgl. Heitmeyer 1994b:
44ff.), was andere wiederum abstrei-
ten (vgl. Demirović 1994: 45). Welche
Maßnahmen sinnvoll sind wird auch im
Parlament diskutiert und die an Soziale
Arbeit gestellten Anforderungen sind
durchaus widersprüchlich und hetero-
gen (vgl. Bohn/Fuchs/Kreft 1997). Sie
bewegen sich zwischen der Normintegra-
tion von Jugendlichen auf die „Akzeptanz
einer Monopolisierung von physischer
Gewaltanwendung auf seiten des de-
mokratischen Verfassungsstaates“, die
gleichzeitige Anerkennung subkulturel-
ler Bezüge dieser Jugendlichen, die dieses
Gewaltmonopol nicht anerkennen (kön-
nen) (Möller 1994: 244) und antifaschi-
stischer Pädagogik mit entsprechenden
Werthaltungen (vgl. Dudek 1990).
Ungefähr zu Beginn der 2000er Jahre
setzt sich ‚Rechtsextremismus’ als do-
minantes Deutungsmuster zumindest
temporär durch. Der ‚Aufstand der
Anständigen’ ausgerufen von Bundes-
kanzler Gerhard Schröder im Jahr 2001
markiert diesen Wandel und appelliert
an die Zivilgesellschaft, gegen ‚Rechts-
extremismus’ vorzugehen und ihn gesell-
schaftlich zu isolieren. Der Kampf gegen
‚Rechtsextremismus’ greift bestimmte
Aspekte der Konflikte um rassistische
Angriffe, Antiziganismus und Antise-
mitismus auf, erkennt sie als Problem an
und macht diese auch im Rahmen von
Konzepte von ‚Diversity’ und ‚Vielfalt’
bearbeitbar (vgl. Reimer 2013). Die Pro-
blematisierung von ‚Rechtsextremismus’
verweist zumeist auf Neonazismus, auto-
ritäre Haltungen, Rassismus, Antisemi-
tismus und/oder Gewalt außerhalb des
staatlichen Gewaltmonopols gegen auch
in formaldemokratischen Gesellschaften
ausgeschlossene Gruppen - sehr häufig
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
66
als „Bilder von Welt“ spiegelt (Adorno
et al. 1973a: 3). ‚Rechtsextremismus’ ist
insofern nicht als alternativer Begriff für
Neonazismus oder Faschismus, sondern
als eigenständige Problemkonstruktion
zu verstehen, die Folgen für die gesell-
schaftliche und damit sozialarbeiterische
Auseinandersetzung hat.
2. Beteiligung der Sozialen Arbeit an
der gesellschaftlichen Bewältigung
von ‚Rechtsextremismus‘
Einmal als Problem skandalisiert, werden
staatliche Programme gegen ‚Rechtsex-
tremismus’ aufgesetzt und zum zentralen
Element gesellschaftlicher Problembe-
arbeitung.3 Die Initiierung dieser Pro-
gramme, ermöglicht das Tätig-Werden
Sozialer Arbeit und die Entwicklung
einschlägiger Berufsfelder. Sie bestim-
men durch Förderbedingungen und -lo-
giken, darüber mit, was - und wie - zum
Gegenstand der Bearbeitung und inter-
ventionsauslösendem Problem gemacht
werden kann. Hier werden Aufträge an
Träger und Projektmitarbeiter*innen for-
muliert. Die hier stattfindende Anrufung
Sozialer Arbeit ab den 90er Jahren, v.a
jedoch ab den 2000er Jahren beteiligt
sie - so die zweite Annahme - damit an
der gesellschaftlichen Bewältigung von
‚Rechtsextremismus’. Dort wurde ihre
Auseinandersetzung damit institutionali-
siert und auf (prekäre) Dauer gestellt. Die
Finanzierungsmöglichkeit, institutionelle
Anbindung, Zuschreibung von Zuständig-
keiten und die Initiative von Personen,
Gruppen, Vereinen oder Trägern, Geld zu
beantragen, bringt erst die neuen Berufs-
felder hervor, die sich professionalisieren:
Konzepte im Bereich Jugendarbeit wer-
den erprobt, zentral sind u.a. Mobile Be-
ratung gegen rechts, Beratung von Opfern
rechter, rassistischer und antisemitischer
Gewalt im ersten Programm (vgl. BMFSJ
2006: 42; Jaschke/Wendel 2015: 220).4
Unterstützung zum Ausstieg aus rechten
Szenen, Arbeit in Kommunen, Schulen
und vieles Andere kommt hinzu. Dass So-
ziale Arbeit in diesem Umfang für ‚Rechts-
extremismus’ für zuständig erklärt wird
ist verhältnismäßig neu,6 entsprechende
Phänomene wurden bis in die 90er Jahre
lediglich vermittelt thematisiert. Ausein-
andersetzungen mit ‚Rockern’ als ‚böse’
in den 70er Jahren würden heute mög-
licherweise unter entsprechender Über-
schrift diskutiert (vgl. Simon 2013: 130;
Cremer- Schäfer 2016: 72). Zu Beginn der
80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts
fanden zudem Überlegungen zu Antifa-
schistischer Pädagogik Einzug in die De-
batte (vgl. Hafeneger 1981; Dudek 1990).
Konzepte ‚Akzeptierender Jugendarbeit’
wurden Ende der 1980er Jahre entwickelt
und die Forschung zu ‚Rechtsextremismus’
unter Jugendlichen im Kontext Sozialer
Arbeit erlebte zeitgleich einen Aufwind,
fokussierten jedoch auf Gewaltphänomene
und weniger auf ideologische Gehalte (vgl.
Krafeld 1996: 45ff.). Diese Paradigmen
änderten sich ab dem Beginn der 2000er
Jahre und dem ‚Aufstand der Anständi-
gen’, auch als Reaktion auf öffentliche
Empörung um antisemitische und rassi-
stische Angriffe (vgl. Dovermann 2004).
Hier setzt sich ‚Rechtsextremismus’ als
zentrale Bedrohung von Demokratie vor-
übergehend auch im Vokabular und Kon-
zept der staatlichen Programme durch, die
Sozialer Arbeit und (politischer) Bildung
eine zentrale Rolle zuschreiben. Seitdem
werden mit sich wandelnden Schwerpunk-
ten immer weitere Programme aufgesetzt,
die fortlaufend auf Bundesebene v.a. beim
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ), in fast allen
Bundesländern, einzelne Programme auch
beim Innenministerium angesiedelt sind.
3. Soziale Arbeit um ‚Rechtsext remismus‘
als Teil einer ambivalenten
Konfliktbewältigung
Soziale Arbeit um ‚Rechtsextremismus’
- und das ist die dritte Annahme - ist
also Teil dieser ambivalenten Konflikt-
bewältigung. Hier sind Widersprüche
angelegt. Denn in den staatlichen Pro-
grammen kommen verschiedene Akteure
und Traditionslinien zusammen, die um
Deutungsmacht ringen und jeweils un-
terschiedliche Anforderungen an Sozi-
ale Arbeit stellen. Bereits Ausschnitte
der konfligierenden Erklärungsmuster
von ‚Rechtsextremismus’ weisen auf un-
terschiedliche Verständnisse von demo-
kratischer Ordnung und Herrschaft hin,
die sich im Widerstreit befinden und in
den Programmen vermengen: Geheim-
dienstliche Konzepte von Staatsschutz
treffen auf Fachdiskurse von Gemein-
wesen- und Jugendarbeit, Anklage neo-
nazistischer und rassistischer Strukturen
in einem Kontext projektorientierter, be-
fristeter staatlich finanzierter Lohnarbeit.
Aus Evaluationen und Projektberichten
geht hervor: Große Diversität unter den
Trägern, Befristung von Stellen; kurze
Laufzeiten und der Projektcharakter der
Arbeit prägen das Feld maßgeblich (vgl.
Projektberichte der verschiedenen Pro-
gramme z.B. BMFSFJ 2006: 6; BMFSFJ
2010: 4; BMFSFJ 2014: 10).
Staatliche Paradigmen der Demokratie-
förderung als ‚Extremismus’bekämpfung
hinterlassen dabei deutliche Spuren.
Kontext der Entstehung des Konzepts
‚Extremismus’ sind die 70er Jahre, die
Empörung über ‚Linksterrorismus’ und
‚Linksextremismus’ (vgl. Steinert 1984:
73f., 395). Zunächst (und wohl immer
noch) betraf dies als ‚linksextrem’ Be-
zeichnete (vgl. z.B. Steinert et al. 1990:
73f.). Die auf Strafrecht (und Sympathi-
santendebatte) setzende Bekämpfung von
‚Linksterrorismus’ und ‚Linksextremis-
mus’ beruhte auf der Definition einer
Gefahr für Gesetz und Ordnungen, die
für die beste aller möglichen Ordnun-
gen gehalten wurde. Dies impliziert, dass
‚Extremismus’ als Abweichung von die-
ser Ordnung und vom demokratischen
Konsens bestimmbar sei (vgl. Steinert
Editorial
SI:SO 1|2020 7
Diedrich Extremismusprävention versus Demokratieförderung?
7
1984: 395). Auch für ‚Rechtsextremis-
mus’ gilt, dass dieses Deutungsmuster
die Ungleichheitsordnung und struktu-
relle Demokratiedefizite unberührt lässt.
Wie im Fall von ‚Linksextremismus’
kann dies „für das ökonomische und po-
litische System instrumentelle Funktio-
nen“ haben (Steinert et al. 1990: 67). U.a.
Polizei, Strafrecht und vor allem (Inlands)
Geheimdienste sind für die Bekämpfung
dessen zuständig, was als politische Ab-
weichung von Demokratie gehandelt
wird, für Erfassung und Bekämpfung von
(scheinbaren) Gegner*innen des Staates
(vgl. Jaschke 2006: 23; Institut für So-
zialforschung 1994: 10). Sicherheitsin-
stitutionen erklären in diesem Sinne die
Bedrohung der ‚freiheitlich demokrati-
schen Grundordnung’ (fdGO) als „...die
unabänderlichen obersten Wertprinzipien
als Kernbestand der Demokratie“ und des
Staates zum Maßstab ihrer Prävention
und Intervention (Bundesamt für Ver-
fassungsschutz; vgl. Rübner 2010: 71ff.).
Dieses ordnungspolitische Konzept von
‚Rechtsextremismus’ verbreitet sich, auch
über Öffentlichkeits- und Netzwerkar-
beit von v.a. Verfassungsschutz und mit
ihm verbundene Wissenschaftler*innen
und Think Tanks in öffentliche Debat-
ten, Polizeiarbeit, Bildungsbereich, Wis-
senschaft und die staatlichen Programme
gegen ‚rechts’ (vgl. Rübner 2010: 66-67;
Oppenhäuser 2011; Ackermann et al.
2015).
Das Bild des jugendlichen, (männli-
chen, gewalttätigen) Rechtsextremisten,
der durch pädagogische Maßnahmen,
Beziehungsarbeit, Anti-Gewalt- und
Distanzierungs-Trainings ‚deradikali-
siert’ werden kann und muss, entwik-
kelt sich als Problematisierungsweise
in der Sozialen Arbeit. Es war v.a. in
den 90er Jahren dominant, jedoch auch
darüber hinaus zieht sich der Fokus auf
Jugendliche durch die Konzepte von
‚Rechtsextremismus’bekämpfung (vgl.
Hafeneger 1990; Simon 2013: 130f.; Pal-
loks 2014: 295). ‚Rechtsextremismus’
wird hier häufig auf Subjektebene als Teil
und Ergebnis von Sozialisationsprozes-
sen, in die sozialarbeiterisch interveniert
wird, gedeutet und bearbeitet. Trotz der
Feststellung, dass ‚Rechtsextremismus’
als politisches, nicht pädagogisches, Pro-
blem verstanden werden muss (vgl. Affol-
derbach 2017: 167, Küpper/Möller 2014;
Möller/Schuhmacher 2014; zur Entste-
hung dieses Bildes vgl. Dierbach 2014).
Aus sozialen Bewegungen, die sich auf
Antirassismus und Antifaschismus bezie-
hen, kommt Widerspruch gegenüber die-
sem und der oben skizzierten Sicht von
‚Rechtsextremismus’ als Gefährdung der
fdGO. Im Engagement gegen ‚Rechtsex-
tremismus’ gehe es demzufolge für Staat
und Unternehmen um „...die Durchset-
zung von Staatsmacht bei gleichzeitiger
(Wieder-)Verfestigung vermeintlicher de-
mokratischer Spielregeln als Grundlage
des Standortes und um ein Ablenken von
eigenen Verantwortlichkeiten im Zusam-
menhang mit den völkisch-rassistischen
Stimmungen in der Bevölkerung“, diese
und der alltägliche Neonazismus seien
vielmehr das Problem (o.V. 2000). Gering
ausgebildete zivilgesellschaftliche Struk-
turen, die weite Verbreitung autoritärer
Denkmuster werden hier neben Angrif-
fen und neonazistischen und rassistischen
Ideologien und Angriffen problematisiert
(vgl. Bundesverband 2017; Köbberling
2018). Vor allem bei der Beratung von
Opfern rechter Gewalt und Mobiler Be-
ratung gegen rechts ist die Arbeit in den
staatlichen Programmen merklich davon
geprägt (vgl. Schubert 2013: 77ff.; o.V.
2000; o.V. 2002; vgl. für die Opferbera-
tung Köbberling 2018: 17, vgl. für Mo-
bile Beratung Bundesverband 2017: 7).6
Dass ‚Rechtsextremismus’ als politi-
sches Problem auf Konflikte im Sozial-
raum verweist, die nicht unmittelbar mit
‚Rechtsextremismus’ in Verbindung ste-
hen, sondern Fragen von Teilhabe und
soziale Ausschließung auf verschiedenen
Ebenen betreffen, ist eine weitere Vorstel-
lung, die in die Praxisfelder einfließt. In
Theorie, Praxis und Evaluation werden
in unterschiedlicher Weise die Potenzi-
ale von Gemeinwesenarbeit für Soziale
Arbeit an ‚Rechtsextremismus’ ausgelo-
tet und die mögliche Rolle Sozialer Ar-
beit abgesteckt (vgl. Lynen von Berg et al
2007; Bringt et al. 2014: 12; Affolderbach
2015: 72ff.). Förderung von Zivilgesell-
schaft und demokratischem Gemeinwe-
sen werden als wichtige Strategien gegen
‚Rechtsextremismus’ in den Vordergrund
gerückt. Für die Soziale Arbeit bedeutet
das Politisierung, Vermittlung und Ak-
tivierung: Eine Position zwischen Zivil-
gesellschaft und staatlichen Institutionen,
als Vermittlung zwischen Selbstorganisa-
tion und Regelstrukturen (vgl. Lynen von
Berg et al. 2007: 342; Fehren 2008: 215).
Die Konflikte zwischen diesen verschie-
denen Strängen und Denktraditionen
werden nun in den Programmen prozes-
siert, wobei in historischen Phasen und
Arbeitsfeldern jeweils unterschiedliche
Ansätze dominieren: Beispielsweise fo-
kussiert Opferberatung auf Betroffene
von Rassismus, Antisemitismus und so-
zialer Ausschließung, Mobile Beratung
nimmt Akteure, die diese vorantrei-
ben, die ‚extreme Rechte’ in den Blick;
während andere sich für die Arbeit mit
‚rechtsextrem orientierten Jugendli-
chen’ für zuständig erklären (Köbber-
ling 2018; Bundesverband 2017; Baer et
al. 2014). In den 1990er Jahren wurden
im für Ostdeutschland maßgeblichen so-
zialpädagogischen „Aktionsprogramm
gegen Aggression und Gewalt“ (AgAG)
„beobachtbare Phänomene jugendlicher
Gewaltaktionen“ als Problem herausge-
griffen, die dem zufolge von sowohl links
als auch rechts orientierten Jugendlichen
kommen könnten (Bohn/Münchmeier
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
88
1997: 29; 61). Auch wenn festgestellt
wird, dass die „ausländerfeindliche Ein-
stellung vieler Jugendlicher“ beachtens-
wert konstant ist (Bohn/Münchmeier
1997: 28). Der Begriff ‚Rechtsextremis-
mus’ spielt im Bericht zwar kaum eine
Rolle, nichtsdestotrotz wird das Pro-
gramm als eine Reaktion auf die Po-
grome und Übergriffe zu Beginn und in
den 1990er Jahren gehandelt (vgl. Simon
2013: 128f.; Bohn/Münchmeier 1997). Im
AgAG sollte der Aufbau von Strukturen
der Jugendhilfe in den neuen Bundeslän-
dern mit Intervention in aktuelle Kon-
flikte verbunden werden und zielt zentral
auf Intervention in jugendliche Soziali-
sationsprozesse (vgl. Reimer 2013: 35).
Dass Jugendliche seit dem 2001 begin-
nenden Programm ‚Jugend für Toleranz
und Demokratie - gegen Rechtsextremis-
mus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi-
tismus’ weiterhin in besonderem Maße
in den Blick genommen werden bleibt
dabei Konfliktpunkt (vgl. z.B. Klein-
mann 2020). Angemerkt wird die politi-
sche und ökonomische Funktionalität des
Bildes des (männlichen) ‚rechtsextremen’
Jugendlichen (vgl. Dierbach 2014: 18) und
darum, dass „Soziale Arbeit, im Besonde-
ren in ihrer Form der Jugendarbeit unter
der Anforderung [steht], Jugendliche für
den Verwertungsprozess fit zu machen“
(Affolderbach 2017: 165). Zentraler Kri-
stallisationspunkt der öffentlichen Dis-
kussion ist weiterhin die Einbindung des
Extremismusansatzes und entsprechender
Akteure in Konzepte und institutionelle
Gerüste der Programme. Durchgesetzt
wurde dazu ab 2001 eine strategische
Ausrichtung der Projekte auf ‚Zivilge-
sellschaft’ als positivem Gegenpol zu
‚Rechtsextremismus’. Sie lässt den ‚Ex-
tremismusansatz’ und Fokus auf Gewalt
nicht ganz verschwinden, drängt diese
jedoch zunächst in den Hintergrund
(vgl. Reimer 2011: 292; BMFSJ 2006).
Die Einführung der, später wieder teil-
weise abgeschafften, ‚Demokratieklau-
sel’ ist eine prominent diskutierte, aber
nicht die einzige, Auseinandersetzung:
Geförderte Projekte sollten (durch Un-
terschrift) bestätigen, dass sie im Sinne
der fdGO handeln und nicht mit Grup-
pen zusammenarbeiten, die dieser ent-
gegenstünden, die also ‚extrem’ seien.
Auf organisatorischer Ebene geht es
immer wieder um den Inlandsgeheim-
dienst Verfassungsschutz, seine Rolle und
Rechte wie z.B. das Recht Projekte und
ihre Mitarbeitenden zu überprüfen (vgl.
Bundesverband 2017; Bundestag 2018).
Das Programm „Demokratie leben!“
zeigt nun eine Ausdifferenzierung des
Problemaufrisses, ‚Homo- und Trans*-
und Inter*feindlichkeit‘ werden neben
‚Rechtsextremismus‘, ‚Islamismus‘ und
‚linker Militanz‘ bearbeitet (vgl. Klein-
mann 2020: 28). Die Zusammenarbeit mit
dem Geheimdienst, der Projekte über-
prüft hat jedoch zugenommen, wobei des-
sen Beteiligung und diejenige anderer
Institutionen an sozialer Ausschließung
und Morden, wie z.B. im NSU-Komplex,
nicht bearbeitet wird (vgl. Kleinmann
2020: 29f.).
Auch die strategische Ausrichtung der
Projekte auf die Aktivierung von Zivil-
gesellschaft wirft im Laufe der Zeit Wi-
dersprüche auf. Ihr würde zugeschrieben
„Anknüpfungspunkte für den ‚sozialen
Kitt‘ zu bieten, der durch die Marktge-
sellschaft allein nicht gewährleistet wer-
den kann“ (Wiegel 2013: 124). Ab den
2007 aufgesetzten Programmen „kom-
petent für Demokratie - Beratungsnetz-
werke gegen Rechtsextremismus“ und
Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, To-
leranz und Demokratie“ sowie 2014 daran
anschließend „Demokratie leben!“ wird
die Regulierung dieser Zivilgesellschaft
kritisiert: „Die Programmgeschichte der
‚Civitas‘-Projekte lässt sich von Beginn
an gut als Zähmungsgeschichte (…) ver-
stehen. Zugespitzt ist die Entwicklung
mit dem Schlagwort ‚Verstaatlichung der
Zivilgesellschaft‘ zu bezeichnen.“ (Schu-
bert 2013: 77ff.).
Bundes- und Landesministerien als staat-
liche Fördergeber knüpfen die Finanzie-
rung an Bedingungen und bestimmen das
zu bearbeitende Problem sowie nicht zu-
letzt auch die Arbeitskonditionen inklu-
sive Laufzeiten, Berichtzeiträume oder
Abrechnungsmodalitäten. Nicht zuletzt
stehen genau diese immer wieder im
Mittelpunkt von Debatten: V.a. die Be-
fristung der Finanzierung und der Zwang
zum Projektcharakter, wo doch ‚Rechts-
extremismus’ als dauerhaftes Problem
begriffen wird, werden immer wieder an-
gesprochen (vgl. Roth/Lynen von Berg/
Benack 2003: 13; Fehren 2008: 215).
Es ist zu erkennen: ‚Rechtsextremismus’
gilt mal als staatsgefährdender ‚Extre-
mismus’, Ergebnis von Deprivation,
Gewalt- oder Demokratieproblem und
dessen Bekämpfung ist widersprüch-
lich und prekär institutionalisiert. Die
Arbeit um ‚Rechtsextremismus’ bewegt
sich zwischen Pädagogisierung, „Re-
sponsibilisierung“ (Lutz 2018: 361) der
Zivilgesellschaft und der Thematisierung
sozialer Ausschließungsprozesse, rassisti-
scher und antisemitischer Angriffe. Sie
ist sowohl Mittel als auch Gegenstand
der Auseinandersetzung. Die Programme
waren und sind aktuell besonders ge-
fährdet, Instrument und Gegenstand der
Durchsetzung autoritärer Politiken zu
werden und stehen unter finanziellem und
politischem Vorbehalt (vgl. z.B. Bundes-
verband 2018; DGSA 2017). Eine weitere
Analyse der Vermittlung dieser Prozesse
und Verhältnisse könnte weiter über die
Hintergründe dieser Entwicklung auf-
klären und Strategien der Skandalisie-
rung von ‚Rechtsextremismus‘ könnten
mit dieser Perspektive (selbst)kritisch in
den Blick genommen werden.
Editorial
SI:SO 1|2020 9
Diedrich Extremismusprävention versus Demokratieförderung?
9
Anmerkungen
1 Bezüge zu ‚Rechtsextremismus‘
sind dabei zunächst vielfältige:
Nutzer*innen sind betroffen von An-
griffen, Gewalt und Vernichtungsphan-
tasien, wie Hass gegen Wohnungslose
oder BPoC zeigen, auch Fachkräfte
können Opfer von Anfeindungen und
Bedrohung sein (vgl. z.B. Störungsmel-
der 2017). Sie hat auch Nutzer*innen
und sehr vereinzelt Studierende oder
Fachkräfte die als ‚rechtsextrem‘ iden-
tifiziert werden oder entsprechende
Ideologieelemente erkennen lassen (vgl.
BTU 2020, Scherr/Bitzan 2007).
2 BPoC (Black und People of Colour)
als (Selbst)Bezeichnung für Menschen,
die nicht als weiß, also nicht als deutsch
oder europäisch wahrgenommen wer-
den und damit Rassismus, rassistischen
Angriffen ausgesetzt sind.
3 Es ist davon auszugehen, dass die
Programme zentral in der gesellschaft-
lichen Auseinandersetzung sind. Nicht
nur für Soziale Arbeit - unzählige In-
itiativen und Projekte sind vermittelt
mit den Programmen verbunden oder
zumindest teilweise über sie finanziert.
4 Sie verstehen sich nicht immer als
Teil Sozialer Arbeit, sind aber angeru-
fen und Teil der Institutionen um das
Problem ‚Rechtsextremismus‘ und sol-
len daher als solche analysiert werden.
Zudem sind die Felder in Geschichte
und Konzepten und damit auch in ihrer
Thematisierung von ‚Rechtsextremis-
mus‘, Rassismus und Antisemitismus
sehr unterschiedlich. Darauf einzuge-
hen fehlt hier jedoch der Raum.
5 Auch wenn es bereits in den 1980er
Jahren Auseinandersetzung mit
‚Rechtsextremismus‘ gab (vgl. Krafeld
1996; Möller 1994).
6 Auch wenn diese beiden Felder sich
in ihren Ursprüngen stark unterschei-
den.
Literatur
Ackermann, Jan; Behne, Katharina;
Buchta, Felix; Drobot, Marc; Knopp,
Philipp (2015): Metamorphosen des
Extremismusbegriffes. Diskursanaly-
tische Untersuchungen zur Dynamik
einer funktionalen Unzulänglichkeit,
Wiesbaden.
Adorno, Theodor W. (1971): Erziehung
nach Auschwitz. in: Ders.(1971): Erzie-
hung zur Mündigkeit. Vorträge und Ge-
spräche mit Hellmut Becker 1959-1969.
Frankfurt/M., S. 88-104.
Adorno, Theodor W.; Frenkel-Bruns-
wik, Else; Levinson, Daniel J.; Sanford,
R. Nevitt (1973a): Einleitung, in: Ad-
orno, Theodor W.: Studien zum auto-
ritären Charakter, Frankfurt am Main,
S. 1-36.
Adorno, Theodor W. (1973b): Das
Vorurteil im Interview-Material, in:
Adorno, Theodor W.: Studien zum
autoritären Charakter, Frankfurt am
Main, S. 105-174.
Affolderbach, Friedemann (2015): Ge-
meinwesen und Sozialraum im Span-
nungsfeld von Rechtsextremismus
- Gemeinwesenorientierte Beratungs-
arbeit Mobiler Beratungsteams, in: Wi-
dersprüche, 35. Jg., Nr. 135, S. 63-78.
Affolderbach, Friedemann (2017): Kri-
tisch-politische Jugendarbeit in der
Auseinandersetzung mit Rechtsextre-
mismus. Grundlegung und Perspek-
tive, in: Braches-Chyrek, Rita; Sünker,
Heinz (Hrsg.): Soziale Arbeit in gesell-
schaftlichen Konflikten und Kämpfen,
Wiesbaden, S. 159-188.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
1010
AK Wantok (Hrsg.) (2014): Antifa Gen-
çlik. Eine Dokumentation [1988-1994],
Münster.
Baer, Silke; Möller, Kurt; Wiechmann,
Peer (Hrsg.): Verantwortlich handeln.
Praxis der Sozialen Arbeit mit rechts-
extrem orientierten Jugendlichen, Op-
laden.
Bohn, Irina; Fuchs, Jürgen; Kreft, Die-
ter (Hrsg.) (1997): Das Aktionspro-
gramm gegen Aggression und Gewalt.
Band 3, Materialsammlung aus der öf-
fentlichen Diskussion. Münster.
Bohn, Irina; Münchmeier, Richard
(1997): Das Aktionsprogramm gegen
Aggression und Gewalt. Band 1. Doku-
mentation des Modellprojekts, Münster.
Bojadžijev, Manuela (2010): Die win-
dige Internationale. Rassismus und
Kämpfe der Migration, Münster.
Bringt, Friedemann; Klose, Bianca;
Trube, Michael (2014): Gemeinwesen-
arbeit und Demokratie. Mobile Be-
ratung und Gemeinwesenarbeit als
sozialräumliche Praxis einer men-
schenrechtsorientierten Demokratieent-
wicklung,
https://www.boell.de/sites/default/
files/2016-02-gemeinwesenarbeit_und_
demokratie.pdf,
(Letzter Zugriff am 09.01.2019).
BTU, Lehrende des Instituts für Sozi-
ale Arbeit, Stellungnahme (2020): Der
Umgang mit rechtsextrem organisierten
Studierenden,
https://www-docs.b-tu.de/soziale-
arbeit-ba-fh/public/aktuelles/2020/
Stellungnahme/Stellungnahme-Institut-
SozA%20BTU-Cottbus-26.2.20-mit-
Unterschriften.pdf,
(Letzter Zugriff am 28.04.2020).
Buderus, Andreas (1998): Fünf Jahre
Glatzenpflege auf Staatskosten, Bonn.
Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
(2006): Abschlussbericht zur Umset-
zung des Aktionsprogramms „Jugend
für Toleranz und Demokratie - gegen
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlich-
keit und Antisemitismus“,
http://www.vielfalt-mediathek.de/data/
abschlussbericht_zum_
aktionsprogramm.pdf,
(Letzter Zugriff am 18.06.2020).
Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend (BMFSJ)
(2010): Abschlussbericht der wissen-
schaftlichen Begleitung des Bundespro-
gramms „kompetent. Für Demokratie
- Beratungsnetzwerke gegen Rechtsex-
tremismus“,
https://www.dji.de/fileadmin/user_
upload/vielfalt/Kompetent_
Abschlussbericht.pdf
(Letzter Zugriff am 18.06.2020).
Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend (BMFSJ)
(2014): Abschlussbericht des Bun-
desprogramms Toleranz Fördern. Kom-
petenz stärken,
https://www.demokratie-leben.de/
fileadmin/content/PDF-DOC-XLS/
Abschlussberichte/TFKS-
Abschlussbericht.pdf
(Letzter Zugriff am 18.06.2020).
Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend (BMFSJ)
(2017): Bericht der Bundesregierung
über Arbeit und Wirksamkeit der Bun-
desprogramme zur Extremismusprä-
vention,
https://www.bmfsfj.de/blob/117610/354
cf0b045adc89e2a07968851334c8d/be-
richt-der- bundesregierung-zur-
exemismuspraevention-data.pdf (Letz-
ter Zugriff am 18.06.2020).
Bundesverband mobile Beratung
(2017): Misstrauen gegen demokrati-
sches Engagement ablegen!,
http://www.bundesverband-mobile-
beratung.de/wp-content/uploads/2017/
11/2017-11-29-BMB-Stellungnahme-
zu-Sicherheits%C3%Bcberpr%C3%
Bcfungen-Hessen.pdf,
(Letzter Zugriff am 29.06.2020).
Butterwegge, Christoph (1996): Rechts-
extremismus, Rassismus und Gewalt.
Erklärungsmodelle in der Diskussion,
Darmstadt.
Cremer-Schäfer, Helga (2016): „Böse“
ist nicht nur ein Wort. In: psychosozial,
39. Jg., Heft 2, S. 71- 80.
Cremer-Schäfer, Helga; Steinert, Heinz
(2014): Straflust und Repression. Zur
Kritik der populistischen Kriminologie,
Münster.
Demirović, Alex (1994): Rechtsex-
tremismus in der Bundesrepublik, in:
Institut für Sozialforschung (Hrsg):
Rechtsextremismus und Fremdenfeind-
lichkeit. Studien zur aktuellen Ent-
wicklung, Frankfurt/Main. S. 29-57.
Demirović, Alex (1997): Zivilgesell-
schaft, Öffentlichkeit und Demokratie,
in: Ders.: Demokratie und Herrschaft.
Aspekte kritischer Gesellschaftstheo-
rie, Münster, S. 148-164.
Deutscher Bundestag (2018): Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Abgeordneten Ulla Jel-
pke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE. Deutscher Bundestag
Drucksache 19/1668,
Editorial
SI:SO 1|2020 11
Diedrich Extremismusprävention versus Demokratieförderung?
11
http://dipbt.bundestag.de/doc/
btd/19/016/1901668.pdf,
(Letzter Zugriff am 18.06.2020).
Dierbach, Stefan (2014): Jung - rechts -
unpolitisch? Die Ausblendung des Poli-
tischen im Diskurs über rechte Gewalt,
Bielefeld.
Dölemeyer, Anne; Mehrer, Anne
(2011): Einleitung: Ordnung.Macht.
Extremismus, in: Forum kritische
Rechtsextremismusforschung (Hrsg.):
Ordnung Macht Extremismus. Effekte
und Alternativen des Extremismus-Mo-
dells, Wiesbaden, S. 7-32.
Dovermann, Ulrich (2004): Der „Auf-
stand der Anständigen“. Vom Bund
geförderte Projekte zu Toleranz und
Zivilcourage, in: Meyer, Gerd; Dover-
mann, Ulrich; Frech, Siegfried; Gugel,
Günther (Hrsg.): Zivilcourage lernen.
Analysen - Modelle - Arbeitshilfen,
Bonn, S. 180-185.
Dudek, Peter (1990): Antifaschismus.
Vom einer politischen Kampfformel
zum erziehungstheoretischen Grundbe-
griff?, in: Zeitschrift für Pädagogik, Jg.
36, Heft 3, S. 353-370.
Fehren, Oliver (2008): Wer organisiert
das Gemeinwesen? Zivilgesellschaftli-
che Perspektiven Sozialer Arbeit als in-
termediärer Instanz, Berlin.
Geelhaar, Stephan; Marz, Ulrike; Pren-
zel, Thomas (2012): Rostock-Lichten-
hagen als konformistische Revolte,
in: Prenzel, Thomas (Hrsg.): 20 Jahre
Rostock-Lichtenhagen. Kontext, Di-
mensionen und Folgen der rassistischen
Gewalt, Rostock, S. 55 - 66.
Ha, Kien Nghi (2012): Rostock-Lich-
tenhagen - Die Rückkehr des Verdräng-
ten,
https://heimatkunde.boell.de/
de/2012/09/01/rostock-lichtenhagen-
die-rueckkehr-des-verdraengten
(Letzter Zugriff am 16.04.2020)
Hafeneger, Benno; Paul, Gerhard
(1981): Die Auseinandersetzung mit
dem Faschismus als Aufgabe der Ju-
gendarbeit, in: Hafeneger, Benno
(Hrsg.): Dem Faschismus das Wasser
abgraben. Zur Auseinandersetzung mit
dem Rechtsradikalismus, München, S.
186-199.
Hafeneger, Benno (1990): Pädagogik
gegen rechts. Zur Geschichte der päd-
agogischen Reaktionsmuster gegen den
„Rechtsextremismus“, in: Paul, Ger-
hard (Hrsg.): Hitlers Schatten verblaßt.
Die Normalisierung des „Rechtsextre-
mismus“, Bonn, S. 195-219.
Heitmeyer, Wilhelm (1994b): Das Des-
integrations-Theorem. Ein Erklärungs-
ansatz zu fremdenfeindlich motivierter,
rechtsextremistischer Gewalt und zur
Lähmung gesellschaftlicher Institutio-
nen, in: Ders. (Hrsg.): Das Gewalt-Di-
lemma. Gesellschaftliche Reaktionen
auf fremdenfeindliche Gewalt und
Rechtsextremismus, Frankfurt/Main,
S. 29-69.
Institut für Sozialforschung (1992):
Fremdenfeindlichkeit im vereinigten
Deutschland. Memorandum, in: dies.
(Hrsg.): Aspekte der Fremdenfeindlich-
keit. Beiträge zur aktuellen Diskussion,
Frankfurt/Main, S. 9-19.
Institut für Sozialforschung (1994):
Einleitung, in: Dies. (Hrsg): Rechtsex-
tremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Studien zur aktuellen Entwicklung,
Frankfurt/Main. S. 9-27.
Jaschke, Hans-Gerd (2006): Politischer
Extremismus. Ein Lehrbuch, Wiesba-
den.
Jaschke, Gabi; Wendel; Kay (2015):
Wie alles anfing, in: Opferperspektive
e.V. (Hrsg.): Rassistische Diskriminie-
rung und rechte Gewalt. An der Seite
der Betroffenen beraten, informieren,
intervenieren, Münster, S. 216-226.
Jänicke, Christin; Hunger, Anne (2017):
„Es wurde halt gemacht“ - Politische
Bildung als gelebte Praxis der ost-
deutschen Antifabewegung, in: Jä-
nicke, Christin/Paul-Siewert, Benjamin
(Hrsg.): 30 Jahre Antifa in Ostdeutsch-
land. Perspektiven auf eine eigenstän-
dige Bewegung; Dampfboot Verlag,
Münster, S. 134-149.
Kahvegi, Çağri; Pinar Sarp, Özge
(2017): Von Solingen zum NSU. Ras-
sistische Gewalt im kollektiven Ge-
dächtnis von Migrant*innen türkischer
Herkunft, in: Karakayalı, Juliane; Kah-
vegi, Çağri; Liebscher, Doris; Mel-
chers, Carl (Hrsg.): Den NSU-Komplex
analysieren. Aktuelle Perspektiven aus
der Wissenschaft, Frankfurt/Main, S.
37-56.
Kleinmann, Sarah (2020): Verbindun-
gen und Brüche. Über (Neo-)Natio-
nalsozialismus und die staatlichen
Programme gegen Rechtsextremismus,
Berlin.
Köbberling, Gesa (2018): Beratung von
Opfern rechter und rassistischer Ge-
walt. Herausforderungen Sozialer Ar-
beit zwischen individueller Hilfe und
politischer Intervention, Bielefeld.
Krafeld, Franz Josef (1996): Die Praxis
akzeptierende Jugendarbeit. Konzepte,
Erfahrungen, Analysen aus der Arbeit
mit rechten Jugendcliquen, Opladen.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
1212
Köttig, Michaela; Röh, Dieter (2019)
(Hrsg.): Soziale Arbeit in der Demokra-
tie - Demokratieförderung in der So-
zialen Arbeit. Theoretische Analysen,
gesellschaftliche Herausforderungen
und Reflexionen zur Demokratieförde-
rung und Reflexionen zur Demokratie-
förderung und Partizipation, Opladen.
Lynen von Berg, Heint; Pallocks, Ker-
stin; Steil, Armin (2007): Interven-
tionsfeld Gemeinwesen. Evaluation
zivilgesellschaftlicher Strategien gegen
Rechtsextremismus, Weinheim.
Möller, Kurt (1994): Jugendarbeit als
Lösungsinstanz gesellschaftlicher
Gewaltverhältnisse: Eine magische
Inszenierung, in: Heitmeyer, Wil-
helm (Hrsg.): Das Gewalt-Dilemma.
Gesellschaftliche Reaktionen auf
fremdenfeindliche Gewalt und Rechts-
extremismus, Frankfurt/Main, S. 242-
272.
o.V. (2000): Rechte Gewalt als Stand-
ortproblem. Antifa statt Verbote, in:
Antifaschistisches Infoblatt, 51, 2/2000,
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/
rechte-gewalt-als-standortproblem-
antifa-statt-verbote,
(Letzter Zugriff 18.06.2020).
o.V. (2002): Antifa in Bewegung?, in:
Antifaschistisches Infoblatt (AIB), 56,
2/2002,
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/
antifa-bewegung,
(Letzter Zugriff am 18.06.2020).
Opratko, Benjamin (2012): Hegemo-
nie. Politische Theorie nach Antonio
Gramsci, Münster.
Oppenhäuser, Holger (2011): Das Ex-
tremismus-Konzept und die Produktion
von politischer Normalität, in: Forum
kritische Rechtsextremismusforschung
(Hrsg.): Ordnung Macht Extremismus.
Effekte und Alternativen des Extremis-
mus-Modells, Wiesbaden, S. 35-58.
Palloks, Kerstin (2014): Politische Pro-
gramme zur Förderung einer Arbeit mit
rechtsextrem orientierten Jugendlichen,
in: Baer, Silke; Möller, Kurt; Wiech-
mann, Peer (Hrsg.): Verantwortlich
handeln. Praxis der Sozialen Arbeit mit
rechtsextrem orientierten Jugendlichen,
Opladen S. 295-310.
Reimer, Katrin (2011): Kritische po-
litische Bildung gegen „Rechts-
extremismus“ und die Bedeutung
unterschiedlicher Konzepte zu Ras-
sismus und Diversity. Ein subjektwis-
senschaftlicher Orientierungsversuch
in Theorie- und Praxiswidersprüchen,
https://d-nb.info/102635840X/34,
(Letzter Zugriff am 18.06.2020).
Reimer, Katrin (2013): Rechte Ideolo-
gie und soziale Frage. Soziale Arbeit
und politische Bildung in Zeiten des
rechtspopulistischen Neoliberalismus,
in: Burschel, Fritz; Schubert, Uwe;
Wiegel, Gerd (Hrsg.): „Der Sommer ist
vorbei…“. Vom „Aufstand der Anstän-
digen“ zur „Extremismus-Klausel“.
Beiträge zu 13 Jahren Bundespro-
gramme gegen rechts, Münster,
S. 29-50.
Rhein, Katharina (2019): Erziehung
nach Auschwitz in der Migrationsge-
sellschaft. Nationalismus, Rassismus
und Antisemitismus als Herausfor-
derungen für die Pädagogik, Baden
Baden.
Roth, Roland; Lynen von Berg, Heinz;
Benack, Anke (2003): Programme und
Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
und Fremdenfeindlichkeit - Fragen und
Anmerkungen zu ihrer wissenschaftli-
chen Begleitung, in: Lynen von Berg,
Heinz; Roth, Roland (Hrsg.): Maßnah-
men und Programme gegen Rechtsex-
tremismus wissenschaftlich begleitet.
Aufgaben, Konzepte und Erfahrungen,
Wiesbaden, S. 9-24.
Rübner, Hartmut (2010): In ziviler
Gesellschaft. Gegenaufklärung von
Extremismusforschern und Verfas-
sungsschützern, in: Mohr, Markus;
Rübner, Hartmut: Gegnerbestimmung.
Sozialwissenschaft im Dienst der Inne-
ren Sicherheit, S. 19-188.
Salzborn, Samuel (2018): Rechtsextre-
mismus. Erscheinungsformen und
Erklärungsansätze, Baden Baden.
Scherr, Albert; Bitzan, Renate (2007):
Rechtsextreme Studierende und
Jugendarbeiter*innen - Phantom oder
Tabu?, in: Sozial Extra, Heft 1/2,
S. 8-10.
Schubert, Uwe (2013): Der kurze Som-
mer der Staatsantifa. Etappen der Ent-
politisierung der „Bundesprogramme
gegen ,Rechtsextremismus‚“, in: Bur-
schel, Fritz; Schubert, Uwe; Wiegel,
Gerd (Hrsg.): „Der Sommer ist vor-
bei…“. Vom „Aufstand der Anstän-
digen“ zur „Extremismus-Klausel“.
Beiträge zu 13 Jahren Bundespro-
gramme gegen rechts, Münster,
S. 75-92.
Simon, Titus (2013): Hinter den Stan-
dards zurückgeblieben, in: Burschel,
Fritz; Schubert, Uwe; Wiegel, Gerd
(Hrsg.): „Der Sommer ist vorbei…“.
Vom „Aufstand der Anständigen“ zur
„Extremismus-Klausel“. Beiträge zu
13 Jahren Bundesprogramme gegen
rechts, Münster, S. 127-140.
Steinert, Heinz (1984): Sozialstruktu-
relle Bedingungen des „linken Terro-
rismus“ der 70er Jahre. Aufgrund eines
Editorial
SI:SO 1|2020 13
Diedrich Extremismusprävention versus Demokratieförderung?
13
Vergleichs der Entwicklungen in der
Bundesrepublik Deutschland, in Ita-
lien, Frankreich und den Niederlanden,
in: Sack, Fritz; Steinert, Heinz (Hrsg.):
Protest und Reaktion, Wiesbaden, S.
387-601.
Steinert, Heinz; Cremer-Schäfer, Helga;
Stehr, Johannes; Hancke-Stehr, Ros-
witha (1990): Sanktionieren als Mora-
lisieren. Formen und Funktionen der
öffentlichen und privaten moralischen
Verurteilung, Projektbericht.
Störungsmelder, Blog (01.11.2017):
Identitäre starte Online-Diffamierungs-
kampagne gegen Engagierte,
https://blog.zeit.de/stoerungsmelder/
2017/11/01/identitaere-starten-
online- diffamierungskampagne-
gegen-engagierte_24911,
(Letzter Zugriff am 23.04.2020).
Wiegel, Gerd (2013): Konjunkturen
der „Zivilgesellschaft“. Zur Ambi-
valenz eines Begriffs, der seit An-
fang der 2000er Jahre wieder in aller
Munde ist, in: Burschel, Fritz; Schu-
bert, Uwe; Wiegel, Gerd (Hrsg.): „Der
Sommer ist vorbei…“. Vom „Aufstand
der Anständigen“ zur „Extremismus-
Klausel“. Beiträge zu 13 Jahren Bun-
desprogramme gegen rechts, Münster,
S. 119-126.
Autorin
Maria Diedrich, Jg. 1987, wissenschaft-
liche Assistentin an der Hochschule
für Wirtschaft und Gesellschaft Lud-
wigshafen/Rhein, Soziologie (M.A.),
beschäftigt sich schwerpunktmäßig
mit Neonazismus, Rassismus und der
gesellschaftlichen und sozialarbeite-
rischen Auseinandersetzung damit;
außerdem mit Arbeitskonflikten und
Migration in Deutschland. Dissertati-
onsprojekt: „Agentin der Demokratie?
Zum Verhältnis von ‚Rechtsextremis-
mus‘ und Sozialer Arbeit“
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
1414
Einleitung
Wird in der Sozialen Arbeit über Rechts-
extremismus gesprochen, so vorwiegend
in Form eines potentiellen Handlungsfel-
des. Rechte Einstellungen werden dann
als ein soziales Problem definiert, das es
durch sozialarbeiterisches Handeln zu
bearbeiten gilt. Vor allem um die Jahr-
tausendwende führte dies zu unterschied-
lichen Ansätzen der Intervention und
Prävention (vgl. Rieker 2009a). Insbeson-
dere der Ansatz der akzeptierenden Ju-
gendarbeit mit rechten Jugendlichen (vgl.
Krafeld 1996) wurde hitzig diskutiert,
und es wurde die Frage aufgeworfen, ob
es sich dabei nicht um „Glatzenpf lege
auf Staatskosten“ (Buderus 1998) han-
deln würde.
Darüber hinaus zeigt sich seit einigen
Jahren, dass zunehmend auch Rechte
pädagogische und pflegerische Berufe
erlernen, in den Seminaren offen auf-
treten und sich in entsprechenden eh-
renamtlichen und beruflichen Kontexten
bewegen. Ihnen wird dann nicht selten
unterstellt, das im Studium Erlernte für
ihre Hetze zu benutzen. Die erlernten
Methoden - so die Befürchtung - wür-
den von ihnen verwendet, um Menschen
mit sportlichen Aktivitäten, Gruppener-
lebnissen oder sozialer Beratung zu kö-
dern und sie dadurch an sich zu binden.
Dieses Szenario wird regelmäßig mit
den Metaphern des ‚Deckmantels‘, des
Wolfs im Schafspelz‘ oder der ‚Ratten-
fängerei‘ beschrieben. Abgesehen davon,
dass dies eine eigenartige Auskunft über
Methoden der Sozialen Arbeit darstellt,
scheint mir hier ein inhaltlicher Einwand
geboten: Die genannten Verbildlichungen
lassen die Soziale Arbeit und rechte Ein-
stellungen als unvereinbar und einander
diametral gegenüberstehend erscheinen.
Sie speisen sich aus einem Verständnis,
nach dem rechte Ideologien und Aktivi-
täten auf Ausgrenzung von Randgruppen
und Minderheiten gerichtet sind, wohin-
gegen Soziale Arbeit sich um Integration
sozial Schwacher bemüht (vgl. Rieker
2009b). Dieser Einschätzung möchte ich
mit meinem Beitrag widersprechen. Die
vermehrten Aktivitäten Rechtsextremer
im Kontext der Sozialen Arbeit verstehe
ich als radikalisierte Auswirkung einer
gesamtgesellschaftlichen Entwicklung.
Einer Entwicklung, der sich auch die So-
ziale Arbeit nicht entziehen kann. Längst
haben auch hier rechte Deutungsmuster
und Ideologiefragmente aus nationali-
stischen, rassistischen und sozialdarwi-
nistischen Positionen Eingang gefunden.
„Die Zeiten, als naiv darauf vertraut wer-
den konnte, dass menschenfeindliche, au-
toritäre und nationalistische Diskurse in
der Sozialen Arbeit keine Resonanz fin-
den, sind vorbei, wenn sie denn jemals
[ge]geben waren“ (Scherr & Thole 2020,
86).
Folglich beschäftigt sich mein Beitrag
weniger mit der extremen Rechten an
sich. Ähnlich wie Lehnert und Radvan
(2016) sehe ich die Existenz Rechtsex-
tremer als „Spitze eines Eisberges“ und
versuche daher - bezogen auf die The-
menfelder Armut und Prekarisierung
- einen Diskurs nachzuzeichnen, der
seinen Ausgangspunkt in der Mitte der
Gesellschaft hat und mit dem Umbau des
Sozialstaats einhergeht. Die damit in Ver-
bindung stehenden Markierungen und
Zuschreibungen finden auch in der So-
zialen Arbeit Anklang und ermöglichen
Matthias Lindner
Von Inaktiven und Unflexiblen zu Schmarotzern und Parasiten
Aktuelle sozialarbeiterische Deutungsmuster von Armut
und gesellschaftlicher Rechtsruck
Editorial
SI:SO 1|2020 15
Lindner Von Inaktiven und Unexiblen zu Schmarotzern und Parasiten
15
der extremen Rechten mit ihren sozial-
politischen Vorstellungen einen inhaltli-
chen - und nicht nur einen methodischen
- Anschluss.
Mein Beitrag besteht aus drei Abschnit-
ten: Der erste beschäftigt sich auf einer
theoretischen Ebene mit der Verstrickung
Sozialer Arbeit in gesamtgesellschaftli-
che Diskurse. Im zweiten Abschnitt wird
der Blick konkret auf den Diskurs der
sozialpolitischen Wende, die mit dem
Umbau des Wohlfahrtsstaats in Verbin-
dung steht, gerichtet. Im dritten Teil wird
anhand empirischer Daten aufgezeigt,
wie dieser Diskurs des transformierten
Sozialstaats auch in die Pädagogik und
Soziale Arbeit eingezogen ist.
Vorweg möchte ich noch einem Missver-
ständnis vorbeugen. Mir ist bewusst, dass
ein derartiger Beitrag als Angriff auf das
Selbstverständnis weiter Teile der Sozi-
alen Arbeit gelesen werden kann. Expli-
zit will ich darauf hinweisen, dass ich
nicht alle genannten und zitierten Per-
sonen und Positionen mit Rechtsextre-
men in einen Topf werfe. Mein Ziel ist
vielmehr aufzuzeigen, wie Übergänge
und Anschlussmöglichkeiten zu sozi-
aldarwinistischen und rechten Theorien
funktionieren. Diese kritische Reflexion
der Deutungsmuster und Problemdefini-
tionen stellt für mich die Voraussetzung
dar, um der Verbreitung rechter Ideolo-
gien in der Sozialen Arbeit nachhaltig
entgegenwirken zu können. Wachsamkeit
gegenüber rechten und ausgrenzenden
Tendenzen bedeutet für mich auch die
Auseinandersetzung mit den Diskursen,
die in der eigenen Profession bereits vi-
rulent sind - selbst, wenn das manchmal
unbequem ist. Es genügt nicht, mit dem
Finger auf die offensichtlich Rechtsex-
tremen zu zeigen.
Diskurse und Soziale Arbeit
Diskurse sind extrem mächtige, sprach-
lich verfasste Ordnungs-, Integra-
tions- und Ausschlusssysteme. Sie
transportieren das gesellschaftlich an-
erkannte Wissen zu einem bestimmten
Sachverhalt zu einer bestimmten Zeit.
Sie können deshalb als Systeme des Aus-
schlusses und der Integration bezeichnet
werden, weil sie das Wissen transportie-
ren, das Normalität definiert. Ein Diskurs
zeigt auf, was sag-, denk- und machbar
ist, welche Aussagen, Gedanken und
Handlungen als normal und vernünf-
tig und welche als extrem, abweichend,
krank, pervers oder verrückt gelten. Die
darin enthaltenen Wahrheiten strukturie-
ren Handlungsoptionen und geben mitun-
ter sehr konkrete Handlungsanweisungen
an die beteiligten Akteurinnen und Ak-
teure. So erlangen sie eine starke Wirk-
mächtigkeit.
Eine Wirkmächtigkeit, die auch die Theo-
rie und Praxis Sozialer Arbeit tangiert. Es
wäre vermessen zu behaupten, dass eine
so viele gesellschaftliche Bereiche durch-
dringende Entwicklung wie beispiels-
weise der Rechtsruck der letzten Jahre
nicht auch mit der Sozialen Arbeit inter-
agieren würde. Wissensordnungen der
Sozialen Arbeit können nicht unabhän-
gig von Wissensordnungen der Gesell-
schaft betrachtet werden, sondern müssen
im Kontext gesellschaftlicher Transfor-
mationen analysiert werden. Weil Pro-
blemdefinitionen dem gesellschaftlichen
Klima der jeweiligen Zeit entstammen, ist
auch das, was zum Handlungsfeld Sozi-
aler Arbeit wird, davon bestimmt. Weder
die gesellschaftlichen Ordnungsvorstel-
lungen noch die sich daraus ableitenden
Aufgaben- und Funktionszuweisungen
Sozialer Arbeit sind somit unveränder-
lich, sondern als in Diskursen konstru-
iert zu begreifen (vgl. Bettinger 2013, 88).
Ob ein gesellschaftlicher Gegenstand als
Problem definiert wird, unterliegt ebenso
dem sozialpolitischen Klima wie die Ur-
sachendeutungen und vorgeschlagenen
Strategien zur Lösung des Problems.
Ob und wie Soziale Arbeit also handelt,
ist von den Deutungsmustern und Ka-
tegorien abhängig, die sie politischen
Diskursen entnimmt und die ihre Ar-
beitsgrundlage bestimmen (vgl. Dollin-
ger 2018, 183).
Einer der prägendsten politischen Dis-
kurse der letzten Jahre ist m. E. der, der
mit dem Umbau des Sozialstaats verwo-
ben ist. Seine Auswirkung auf aktuelle
Leitideen Sozialer Arbeit kann kaum
überschätzt werden. Welche Konstruk-
tionen, Deutungsmuster und Zuschrei-
bungen damit einhergehen und warum
ich die Vermutung habe, dass diese für
rechte Ideologien anschlussfähig sind,
werde ich im nächsten Abschnitt versu-
chen herauszuarbeiten.
Der Diskurs des sozialen Umbaus
In den ersten zehn Jahren des neuen
Jahrtausends fand der wohl einschnei-
dendste Umbau des Sozialstaats in der
Nachkriegsgeschichte statt. Das als
AGENDA 2010 bekannt gewordene Pro-
gramm bewirkte in unterschiedlichen Be-
reichen des Sozial- und Bildungswesens
eine Zäsur. Die Klaviatur, auf der die-
ser Umbau spielte, war die Auffassung,
dass die versorgenden Züge des bisheri-
gen Sozialstaats die Menschen zu Un-
tätigkeit anleiten würden. Zu hohe und
zu lange Unterstützungszahlungen wür-
den dafür sorgen, dass Menschen auf hö-
ren, sich selbst um ihr Auskommen zu
kümmern, und so ihre Aktivität und An-
strengungsbereitschaft verlieren. Der So-
zialstaat wurde als schädlich bezeichnet,
weil er letztlich den Selbstbehauptungs-
willen und die Kreativität der Menschen
schwäche und dadurch ineffektiv und zu
teuer sei (vgl. Galuske 2007, 17ff.). Als
Ergebnis staatlicher Versorgung wurden
unmotivierte, lethargische und vom So-
zialstaat abhängig gemachte Menschen
gezeichnet.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
1616
politische Entscheidungen. In den Fol-
gejahren wurden diese Diskursstränge
immer wieder aufgegriffen und medial
Fälle, Beispiele und Figuren konstruiert.
Dies stellte die Begleitmusik der Um-
setzung der AGENDA 2010 dar. Eine
Reform, der letztlich weite Teile der So-
zialdemokratie, der Grünen und der Ge-
werkschaften zustimmten und die breite
Anerkennung konservativer und wirt-
schaftsliberaler Kreise erhielt.
Im Folgenden will ich auf ein wesentli-
ches Element des Diskurses eingehen:
Auf die Konstruktion einer „neuen Un-
terschicht. Diese „neue Unterschicht“
bezeichnet ein soziales Milieu, das weder
willens noch in der Lage ist sich den An-
forderungen des Arbeitsmarktes anzupas-
sen und die nötige Leistung zu erbringen.
Attribute dieses sozialen Milieus sind
Bildungsdistanziertheit, Erziehungsun-
fähigkeit, Lethargie und mangelhafte Fle-
xibilität. Dabei weist der Diskurs über die
neue Unterschicht keinerlei Bezug auf zu
„sozialstrukturanalytischen Befunden,
die verdeutlichen, dass eine als Unter-
schicht benannte Gruppe immer einen
Bestandteil der Beschreibung der bun-
desdeutschen Gesellschaft als Klassenge-
sellschaft dargestellt“ (Kessl, Reutlinger
& Ziegler 2007, 8). Neue Unterschicht
ist kein analytischer Begriff, sondern
umschreibt eine Ursachendeutung von
Armut. Es handelt sich um einen Kanon
aus moralischen Vorstellungen, Zuschrei-
bungen und Verdachtsmomenten, um ein
Narrativ, das der Erklärung eines sozialen
Problems dient. Und so „gilt auch jede
fehlende und mangelnde Aktivitätsbereit-
schaft […] als Ausweis individueller Un-
fähigkeit oder persönlichen Unwillens“
(Lessenich 2013, 83). Dadurch entsteht
ein folgenreicher Schluss: Armut wird
gleichzeitig als Folge und als Beleg für
die Defizität des Individuums gesehen.
Wie dieses Narrativ praktisch wird, hat
2006 der damalige Bundesvorsitzende der
SPD Kurt Beck demonstriert. Von einem
Arbeitslosen kritisch auf die Hartz-IV-
Reform angesprochen, reagierte Beck mit
dem Ausspruch: „Waschen und rasieren
Sie sich, dann haben Sie in drei Wochen
einen Job!“ Dieses Beispiel macht trans-
parent, wie der Diskurs funktioniert: Die
Frage, ob man einen Job hat oder nicht,
liegt einzig am Individuum. Ein abwei-
chendes Äußeres macht das Ganze dann
personalisierbar: „Der typische ‚Unter-
schichtsvertreter‘ ist durch Kurt Becks
Attacke identifiziert und markiert wor-
den“ (Kessl et al. 2007, 8).
Die Liste an diskursiven Ereignissen,
die dieser Logik folgen, ließe sich lange
fortsetzen. Exemplarisch soll aber noch
auf einen besonderen Diskursbeitrag
des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit aus dem Jahr 2005 (BMWA
2005) eingegangen werden. Das Ministe-
rium veröffentlichte eine Broschüre mit
dem Titel „Vorrang für die Anständigen -
Gegen Missbrauch, ‚Abzocke‘ und Selbst-
bedienung im Sozialstaat“. Federführend
war der damalige Bundesminister und
SPD-Politiker Wolfgang Clement. Die
Semantik der Broschüre verfolgt die alt-
hergebrachte Trennung zwischen „ehrli-
chen Steuerzahlern“ mit „Anstand“ auf
der einen Seite und „Schmarotzern“, und
„Parasiten“, die sich mittels „Abzocke“
und „Selbstbedienung“ an der „Melkkuh
Sozialstaat“ vergreifen, auf der anderen.
Die Sprache der Broschüre stellte einen
neuen Grad an Diffamierung von Arbeits-
losen dar und sorgte für einen Tabubruch,
der das Feld des Sagbaren extrem erwei-
terte. Kaufmann (2013), untersuchte den
Diskurs um die AGENDA 2010 und ins-
besondere um Schröders Aussage, wo-
nach es kein Recht auf Faulheit gebe.
Er kann klar aufzeigen, dass in diesem
Zeitraum eine vermehrte Zeichnung der
Figur des faulen Arbeitslosen in der öf-
fentlichen Diskussion stattfand. Zudem
stellt er fest, dass es eine quantitative
Eines der initiierenden Schriftstücke
stellt in diesem Zusammenhang das soge-
nannte Schröder-Blair-Papier („Der Weg
nach vorn für Europas Sozialdemokra-
ten“) dar. Kernelemente des Papiers sind
einerseits die Neudefinition der Ursachen
von Arbeitslosigkeit und anderseits die
daraus hervorgehende Forderung nach
mehr Eigenverantwortung.
„Ein Sozialversicherungssystem, das die
Fähigkeit, Arbeit zu finden, behindert,
muß reformiert werden. Moderne Sozi-
aldemokraten wollen das Sicherheitsnetz
aus Ansprüchen in ein Sprungbrett in die
Eigenverantwortung umwandeln“ (Schrö-
der & Blair 1999).
In diesen beiden Sätzen ist mehr oder
weniger alles enthalten, was in den dar-
auffolgenden Jahren zum hegemonialen
Diskurs wurde und das ideologische
Fundament des sozialstaatlichen Um-
baus darstellt. Eine genaue Analyse der
hier verwendeten Metaphern ist sehr auf-
schlussreich: Arbeitslosigkeit wird von
Schröder und Blair als mangelnde Fähig-
keit Arbeit zu finden gedeutet. Es wird
nahegelegt, dass es eigentlich genügend
Arbeitsplätze gäbe, diese aber nicht ge-
funden (und vielleicht auch gar nicht
gesucht) werden. Arbeitslosigkeit wird
damit von einem strukturellen Problem
zu einem Defizit des Individuums um-
codiert. Impliziert wird dabei, das Indi-
viduum liege bequem im Sicherheitsnetz
und formuliere Ansprüche gegenüber
dem Staat. Zurückgeführt wird dieses
defizitäre Verhalten auf die sozialen Si-
cherungssysteme. In dieser Sichtweise
liegt folglich die Lösung des Problems im
Abbau des Sozialversicherungssystems
und der Sicherheitsnetze. Anstatt es sich
darin gemütlich machen zu können, sol-
len die Arbeitslosen auf ein Sprungbrett
gestellt werden und sich von da aus in die
Eigenverantwortung stürzen.
Die Sprache des Schröder-Blair-Papiers
ist wegweisend für weitere Aussagen und
Editorial
SI:SO 1|2020 17
Lindner Von Inaktiven und Unexiblen zu Schmarotzern und Parasiten
17
Als wesentliches Merkmal dieser neuen
Bildungsverständnisse kann die Beto-
nung von Eigenaktivität und Selbst-
steuerung festgehalten werden. Diesen
Begriffen kommt gerade im Kontext von
Wissensgesellschaft (vgl. Höhne 2008)
und Transformation der Arbeitswelt
(Lindner 2020 i. E.) eine derart zentrale
Position zu, dass sie durchaus als aktuelle
„Imperative“ (Meyer-Drawe & Grabau
2016, 67) des Bildungs- und Sozialwesens
bezeichnet werden können. Mit dieser
Betonung geht aber auch die bereits dis-
kutierte Zuschreibung einher: Misslingt
eine zufriedenstellende Positionierung in
der Berufswelt, wird dies im Lichte von
Selbstverantwortung gesehen.
Lutz (2018) spricht in diesem Zusam-
menhang von dem neuen Professionali-
sierungsmuster der Responsibilisierung.
Bildungsbiografisches Scheitern und so-
zialer Abstieg werden in Verbindung mit
fehlender Arbeitsmoral, Distanz zum Bil-
dungswesen oder wahlweise fehlender
Anpassungsbereitschaft und -fähigkeit
gesehen. Und damit kommt eine Zwei-
teilung der pädagogischen Klientel in die
Welt. Auf der einen Seite die Aktiven: Sie
werden weiter gefördert und bekommen
weitere Anreize. Auf der anderen Seite
diejenigen, die als inaktiv eingeschätzt
werden. Sie erhalten Integrationshilfen,
Druck und Kontrolle (vgl. Lutz 2010).
Eine Zweiteilung, die sich auch in dem
von mir untersuchten Datenmaterial wi-
derspiegelt. Entlang bildungsbürgerlicher
Vorstellungen und Kategorien wird von
Fachkräften entschieden, welche Kinder
pädagogische Intervention nötig haben
und welche nicht. Auf der einen Seite ste-
hen Familien, „die am Sonntag mit den
Kindern im Museum waren“ (Interview
P9) und auf der anderen Seite der Auf-
enthalt „auf der Straße“ (Interview P2).
„Aber dann muss ich mich natürlich
kümmern! Die da auf der Straße sind ja
nicht die Einfachen. Das ist nicht Lies-
chen Müller die immer brav/ na so. Die
liest ja in den Ferien ein Buch! Aber die
Anderen, die Schwierigen, an die muss
ich ran!“ (Interview P2).
Als Metapher steht die Formulierung
„auf der Straße“ für weit mehr als für
den reinen Aufenthalt oder das Spielen
auf einer Straße. Sie ist deutlich negativ
konnotiert und bezeichnet eine Zeit, die
weder strukturiert noch überwacht ist.
Diese Zeit wird mit vermeintlich sinnlo-
sem oder gar abweichendem Verhalten
und mit Verwahrlosung assoziiert. Kurz:
Die Straße ist der Ort der Unterschicht.
Folgerichtig formulierten die interview-
ten Pädagog_innen auch eine ähnliche
Aufgabendefinition. Sie wollen Familien
näher an die Bildungs- und Betreuungs-
einrichtungen binden. Mit unterschied-
lichen pädagogischen Mitteln sollen die
Familien ihre Abneigung gegenüber der
Schule verlieren, in ihrer Erziehungs-
kompetenz gestärkt werden, die Distanz
gegenüber den Bildungseinrichtungen
aufgeben und motiviert werden, sich
intensiver um die schulischen Belange
ihrer Kinder zu kümmern. Dies wurde
vor allem in Bildungseinrichtungen for-
muliert, deren Einzugsgebiet als sozial
schwach und arm gilt. Wenn „Aktivie-
rung“, „Kompetenzstärkung“ und „Moti-
vierung“ als Mittel gegen diese Probleme
präsentiert werden, muss festgehalten
werden, dass hier offenbar die oben vor-
gestellte spezifische Ursachendefinition
zu Grunde liegt: die Inaktivität, Unfä-
higkeit und Demotivierung der betroffe-
nen Eltern und Familien. Exemplarisch
kann dies an einer Interviewpassage ge-
zeigt werden.
„Und auch grad, sozusagen, in der Bil-
dungswegbegleitung spielen die Eltern
einfach eine ganz wesentliche Rolle.
Auch bis hin zur Berufswahl/ -orien-
tierung. Schaff ich sozusagen nach dem
Zunahme diffamierender Sprache, eine
häufige Wiederholung teils verklausulier-
ter Faulheitsunterstellungen sowie stark
erzieherisch geprägte Aussagen, die in
ihren krassesten Fällen auf Entmündi-
gungstendenzen hinausliefen, gab (vgl.
Kaufmann 2013, 187). Es formte sich eine
immer feindseligere gesellschaftliche
Grundhaltung gegenüber Arbeitslosen
und sozial Schwachen. Eine Grundhal-
tung, die auch Wilhelm Heitmeyer wie-
derholt dokumentieren konnte. So zeigt
er, dass im Jahr 2011 bereits mehr als die
Hälfte der Befragten der Aussage „Die
meisten Langzeitarbeitslosen sind nicht
wirklich daran interessiert, einen Job zu
finden“ eher oder voll und ganz zustimm-
ten (Heitmeyer 2012, 39). Für Heitmeyer
ist diese Diffamierung eine neue Form
der gruppenbezogenen Menschenfeind-
lichkeit und wird von ihm klar im Kon-
text eines gesellschaftlichen Rechtsrucks
gesehen.
Die diskursive Verstrickung von
Sozialer Arbeit und Pädagogik
In diesem Abschnitt möchte ich zeigen,
wie sich diffamierende Deutungsmuster
von Armut, Arbeitslosigkeit und sozialem
Abstieg auch in Pädagogik und Sozialar-
beit wiederfinden. Empirische Grundlage
sind dabei sowohl Interviews mit Sozi-
alarbeiter_innen und Pädagog_innen als
auch pädagogische Konzeptionen und bil-
dungspolitische Programme. Die Daten
wurden im Rahmen einer Forschungs-
arbeit zu räumlich und zeitlich erweiter-
ten Bildungsverständnissen erhoben (vgl.
Lindner 2019). Es wurde also nicht ex-
plizit nach Dokumenten und Interview-
partner_innen gesucht, die im Verdacht
stehen, rechte Positionen zu vertreten.
Vielmehr ist mir bei der Auswertung der
Daten zu einem zunächst völlig anderen
Thema aufgefallen, wie sehr der Diskurs
inzwischen von abwertenden Vorstellun-
gen durchzogen ist.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
1818
Abschluss in irgendwas reinzukommen?
Also auch da sind Eltern ja total relevant:
Lassen sie ihre Kinder da im Bett lie-
gen und sagen: ‚Egal! Bist groß genug!‘?
Oder motivieren sie sie, auch einen Weg
zu beschreiten, der vielleicht auch müh-
samer ist, als das, was man sich grad auch
wünscht für den Moment?“ (Interview
P1).
Der Abschnitt beinhaltet mehrere Facet-
ten des Unterschichts-Diskurses. Zum
einen wird Bezug genommen auf ver-
meintlich erziehungsunfähige Eltern.
Sie schaffen es nicht, ihre Kinder aus
dem Bett zu bewegen, und rechtfertigen
dies mit der Aussage, dass ihre Kinder
bereits alt genug wären, um dies selbst
entscheiden zu können. Zum Zweiten
sind die Kinder selbst angeblich bereits
von den Verhaltensmustern dieser Un-
terschicht geprägt: Sie liegen in ihren
Betten, sind nicht in der Lage Bedürf-
nisse aufzuschieben und wollen schon
gar nichts Mühsames machen. Bei die-
ser Vorstellung handelt es sich um ein
Narrativ, das erklären soll, warum diese
Kinder „in nichts reinkommen“, also kei-
nen Job oder Ausbildungsplatz finden.
Die Erzählung verwechselt dabei Vor-
aussetzung und Garantie. Eine Voraus-
setzung für die erfolgreiche Jobsuche ist
das Aufstehen aus dem Bett. Das ist of-
fensichtlich. Doch ist das Liegenbleiben
wirklich die Ursache für Arbeitslosigkeit?
Ist das Aufstehen eine Jobgarantie? Hät-
ten diese arbeitslosen Jugendlichen alle
einen Job, wenn sie nur aufstehen wür-
den? Wohl kaum. Das Narrativ ersetzt
eine sozialpolitische Auseinandersetzung
mit Konkurrenzverhältnissen und Selek-
tionsschranken. Fragen des Zugangs zu
Bildung und Arbeitsmarkt sind außen
vor gelassen.
Beispiele wie diese lassen sich im In-
terviewmaterial sehr oft finden. Man-
che davon offen abwertend, die meisten
„fürsorglich aktivierend“ (Galuske 2008).
Der rote Faden ist die Konstruktion des
moralisch defizitären Milieus und die
damit einhergehende Individualisierung
sozialer Umstände.
Die Zuschreibung, dem Bildungssystem
gegenüber distanziert zu sein und sich
zu isolieren, trifft vor allem Familien
mit Migrationshintergrund. Das konnte
durch die Auswertung der Interviews
nachgezeichnet werden und ist in kon-
zeptionellen Papieren oftmals auch offen
formuliert. So findet sich immer wieder
der Verweis auf die angeblich selbstge-
wählte Isolation von Familien mit Mi-
grationshintergrund und deren fehlendes
Interesse an Bildung. Zwei Beispiele sol-
len dies verdeutlichen:
„Teilweise bereits in der Kindertages-
stätte, häufiger jedoch in der Schule,
gelingt die enge Kooperation zwischen
Bildungseinrichtung und Elternhaus
nicht. Dementsprechend sind Eltern nicht
über den Förderbedarf ihrer Kinder infor-
miert. Gerade bei Eltern mit Migrations-
hintergrund wird hier die Chance vertan,
sich in die Gesellschaft zu integrieren“
(Dokument QMBB).
„Zu den weiteren Defiziten des Bildungs-
wesens in der Region Göttingen gehört
die unzureichende Bereitschaft und Kom-
petenz mancher Eltern, ihre Aufgaben in
der Erziehung ihrer Kinder ausreichend
wahrzunehmen. Inzwischen wird schon
von ‚erziehungsunfähigen Elternhäu-
sern‘ gesprochen. Dies führt dazu, dass
bestehende Ungleichgewichte in den Aus-
gangschancen potenziert werden. Dieses
Problem besteht insbesondere bei Fami-
lien mit Migrationshintergrund“ (Doku-
ment BRGÖ).
Die beiden hier zitierten Papiere sind
Selbstdarstellungen regionaler bezie-
hungsweise lokaler pädagogischer Arbeit.
Die Deutungsmuster, die das Fundament
der pädagogischen Praxis darstellen, mar-
kieren Familien mit Migrationshinter-
grund in der oben diskutierten Weise.
Für Exklusion und fehlende Chancen-
gleichheit werden sie weitgehend selbst
verantwortlich gemacht. Erziehungsunfä-
higkeit und mangelnde Bereitschaft wird
den Eltern mit Migrationshintergrund als
Wesenseigenschaft zugeschrieben. Und
genau an dieser Stelle liegt eine Gemein-
samkeit mit rechten Ideologien: Armut
wird sozialrassistisch gedeutet. Sarra-
zins Ausspruch, wonach der Großteil der
Menschen mit türkischem oder arabi-
schem Migrationshintergrund „vom Staat
lebt, diesen Staat ablehnt, für die Aus-
bildung seiner Kinder nicht vernünftig
sorgt und ständig neue kleine Kopftuch-
mädchen produziert“ (Berberich 2009,
197), ist direkt anschlussfähig. Auch er
bedient sich der verbreiteten Dichotomie,
die in diesem Beitrag schon öfter ange-
sprochen wurde: Die Leistungsträger der
Gesellschaft auf der einen Seite und die
angeblich sozialpolitisch gemachte und/
oder verstärkte Faulheit der Unterschicht
auf der anderen. Gepaart mit seinen Vor-
stellungen von ethnisch vererbter Bega-
bung verwundert es nicht, dass Sarrazin
bereits eine Parteimitgliedschaft in der
AfD angeboten bekommen hat und er der
NPD gerichtlich untersagen lassen mus-
ste, mit seinen Worten Parteiwerbung zu
machen. Gleichzeitig sollte nicht verges-
sen werden, dass Sarrazin und seine Po-
sitionen bis heute auf breite Zustimmung
in Politik und Bevölkerung stoßen und
sein Buch „Deutschland schafft sich ab“
eines der meistverkauften Sachbücher in
der Geschichte der Bundesrepublik ist.
An dieser Stelle sei noch einmal auf die
Diskurstheorie verwiesen. Ein Diskurs
durchzieht eine Gesellschaft. In unter-
schiedlichen Etappen und Qualitäten
schafft er dabei Wissensbestände die -
sobald sie hegemonial geworden sind
- als Selbstverständlichkeit angesehen
Editorial
SI:SO 1|2020 19
Lindner Von Inaktiven und Unexiblen zu Schmarotzern und Parasiten
19
werden. Was Sarrazin vor einem Jahr-
zehnt als Tabubruch formulierte, kann
mittlerweile gängige Meinung sein - auch
unter Sozialarbeiter_innen. Aus dieser
Perspektive ist auch nicht klar abzugren-
zen, wann eine Theorie rechtsextrem ist
und wann nicht. Ein rechter Diskurs geht
schrittweise in die Gewissheiten der Be-
völkerung über. Ist dies geschehen, gilt
er als normal und nicht mehr als rechts.
Ein Prozess, den etwa Kuhlmann (2012)
hinsichtlich der Sozialen Arbeit im Na-
tionalsozialismus beschreibt. Sie stellt
dar, dass bereits vor 1933 bei der Theo-
riebildung zu Armut und Verwahrlosung
biologistische Ansichten Deutungsho-
heit erhielten. Schritt für Schritt fand eine
Abkehr von anderen Theorien statt, und
in der krisenhaften Situation der Wei-
marer Republik übernahmen zahlreiche
Fachvertreter_innen der Sozialen Arbeit
bereitwillig die sozialrassistischen Deu-
tungen sozialer Probleme.
Abschließend soll nochmals darauf hin-
gewiesen werden, dass ich die von mir
zitierten Autor_innen und Interview-
partner_innen keinesfalls als rechtsex-
trem markieren möchte. Vielmehr liegt
mir eine Auseinandersetzung mit Deu-
tungsmustern und Ursachenkonstruktio-
nen, die eine inhaltliche Anschlussfähig
an entsprechende Ideologien aufweisen,
am Herzen. Dies ist aber nur möglich,
wenn inhaltliche Gemeinsamkeiten,
Übergänge und Anknüpfungspunkte als
solche benannt werden können. Der Bei-
trag versteht sich als Aufruf, die Rolle
der Sozialen Arbeit im Umgang mit so-
zialer Exklusion und Benachteiligung
zu reflektieren. Er soll diffamierende
und vorurteilsbehaftete Diskurse sicht-
bar und überdenkbar machen. Im Sinne
einer professionellen Ref lexivität (vgl.
Kessl, Klein & Landhäußer 2012, 546)
muss die Soziale Arbeit ihren eigenen
Umgang mit Armut und Prekarisierung
problematisieren und von systematischen
Literatur
Berberich, Frank (2009). Klasse statt
Masse. Von der Hauptstadt der Trans-
ferleistung zur Metropole der Eliten.
Lettre International, S. 197-201.
Bettinger, Frank (2013). Kritik Sozialer
Arbeit - Kritische Soziale Arbeit. In B.
Hühnersdorf & J. Hartmann (Hrsg.),
Was ist und wozu treiben wir Kritik in
der Sozialen Arbeit? Disziplinäre und
interdisziplinäre Diskurse. Wiesbaden:
Springer VS: S. 87-107.
BMWA. (2005) Vorrang für die An-
ständigen - Gegen Missbrauch,
„Abzocke“ und Selbstbedienung
im Sozialstaat.
Buderus, Andreas (1998). Fünf Jahre
Glatzenpflege auf Staatskosten. Ju-
gendarbeit zwischen Politik und Päd-
agogik. Bonn: Pahl-Rugenstein.
Dollinger, Bernd (2018). Abweichendes
Verhalten. In G. Graßhoff, A. Renker
& M. Schroer (Hrsg.), Soziale Arbeit.
Eine elementare Einführung. Wiesba-
den: Springer VS, S. 69-81.
Galuske, Michael (2007). Nach dem
Ende des Sozialpädagogischen Jahr-
hunderts - Soziale Arbeit zwischen
Aktivierung und Ökonomisierung. In
R. Knopp & T. Münch (Hrsg.), Zurück
zur Armutspolizey?: Soziale Arbeit
zwischen Hilfe und Kontrolle. Berlin:
Frank und Timme: S. 9-32.
Galuske, Michael (2008). Fürsorgliche
Aktivierung - Anmerkungen zu Gegen-
wart und Zukunft Sozialer Arbeit im
aktivierenden Staat. In B. Bütow, K. A.
Chassé & R. Hirt (Hrsg.), Soziale
und diffamierenden Verkürzungen Ab-
stand nehmen. Hierzu hoffe ich einen
Beitrag geleistet zu haben.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
2020
Arbeit nach dem Sozialpädagogischen
Jahrhundert. Positionsbestimmungen
Sozialer Arbeit im Post-Wohlfahrtsstat.
Opladen und Farmington Hills: Verlag
Barbara Budrich, S. 9-27.
Heitmeyer, Wilhelm (2012). Grup-
penbezogene Menschenfeindlichkeit
(GMF) in einem entsicherten Jahrzehnt.
In W. Heitmeyer (Hrsg.), Deutsche Zu-
stände. Folge 10. Berlin: Suhrkamp,
S. 15-42.
Höhne, Thomas (2008). Wissensge-
sellschaft. In T. Coelen & H.-U. Otto
(Hrsg.), Grundbegriffe Ganztagsbil-
dung. Das Handbuch. Wiesbaden:
Springer VS , S. 823-831.
Kaufmann, Matthias (2013). Kein
Recht auf Faulheit. Das Bild von Er-
werbslosen in der Debatte um die
Hartz- Reformen. Wiesbaden:
Springer VS.
Kessl, Fabian, Klein, Alexandra &
Landhäußer, Sandra (2012). Armut
und Prekarisierung von AdressatInnen
Sozialer Arbeit. In W. Thole (Hrsg.),
Grundriss Soziale Arbeit: Ein einfüh-
rendes Handbuch. (4.Auflage).Wiesba-
den: Springer VS, S. 541-547.
Kessl, Fabian, Reutlinger, Christiasn &
Ziegler, Holger (2007). Erziehung zur
Armut? Soziale Arbeit und die „neue
Unterschicht“ - eine Einführung. In
F. Kessl, C. Reutlinger & H. Ziegler
(Hrsg.), Erziehung zur Armut? Sozi-
ale Arbeit und die „neue Unterschicht“.
Wiesbaden: Springer VS, S. 7-15.
Krafeld, Franz Josef (1996). Die Praxis
der akzeptierenden Jugendarbeit. Kon-
zepte - Erfahrungen - Analysen aus der
Arbeit mit rechten Jugendcliquen. Op-
laden: Leske+Budrich.
Kuhlmann, Carola (2012). Soziale Ar-
beit im nationalsozialistischen Herr-
schaftssystem. In W. Thole (Hrsg.),
Grundriss Soziale Arbeit. Ein einfüh-
rendes Handbuch. 4. Auflage) Wiesba-
den: Springer VS, S. 87-107.
Lehnert, Ester & Radvan, Heike (2016).
Rechtsextreme Frauen - Analysen und
Handlungsempfehlungen für Soziale
Arbeit und Pädagogik. Opladen, Berlin,
Toronto: Verlag Barbara Budrich.
Lessenich, Stephan (2013). Die Neuer-
findung des Sozialen. Der Sozialstaat
im flexiblen Kapitalismus (3., unverän-
derte Auf lage). Bielefeld: transcript.
Lindner, Matthias (2019). Leitideen
räumlich und zeitlich entgrenzter Bil-
dung. Der Diskurs der Akteure der
Bildungslandschaften. Erlangen: FAU
Dissertation.
Lindner, Matthias (2020 i.E.). Die Me-
tapher Bildungslandschaft. Deutungen
im Kontext gesellschaftlicher Transfor-
mation. In A. Scheunpflug & S. Welser
(Hrsg.), Bildung als Landschaft. Zur
Empirie und Theorie des Verhältnisses
von formellen und informellen Lern-
und Bildungsprozessen in unterschied-
lichen Kontexten. Wiesbaden: Springer
VS.
Lutz, Tilman (2010). Soziale Arbeit im
Kontrolldiskurs. Jugendhilfe und ihre
Akteure in postwohlfahrtstaatlichen
Gesellschaften. Wiesbaden: Springer
VS.
Lutz, Tilman (2018). Wandel der Sozi-
alen Arbeit: von der Pathologisierung
zur Responsibilisierung. In R. Anhorn,
E. Schimpf, J. Stehr, K. Rathgeb,
S. Spindler & R. Keim (Hrsg.), Politik
der Verhältnisse - Politik des Verhal-
tens. Perspektiven kritischer Sozialer
Arbeit. Wiesbaden: Springer VS,
S. 355-367.
Meyer-Drawe, Käte & Grabau, Chri-
stian (2016). Diskurse des informel-
len Lernens und deren Bedeutung im
gesellschaftlichen Kontext. In M. Har-
ring, M. D. Witte & T. Burger (Hrsg.),
Handbuch informelles Lernen. Inter-
disziplinäre und internationale Per-
spektiven. Weinheim und Basel: Beltz
Juventa, S. 62-72.
Rieker, Peter (2009a). Rechtsextremis-
mus: Prävention und Intervention: Ein
Überblick über Ansätze, Befunde und
Entwicklungsbedarf. Weinheim und
München: Juventa.
Rieker, Peter (2009b). Rechtsextemis-
mus und Soziale Arbeit. Kinder und Ju-
gendliche im Fokus der rechtsextremen
Szene. In L. Wagner (Hrsg.), Soziale
Arbeit und Soziale Bewegungen. Wies-
baden: Springer VS, S. 235-252.
Scherr, Albert & Thole, Werner (2020).
Rechtsnationale, autoritäre Orien-
tierungen und Soziale Arbeit. Sozial
Extra, 44(2), S. 85-86.
Schröder, G. & Blair, T (1999): Der
Weg nach vorne für Europas Sozial-
demokraten, in Homepage Glasnost,
http://www.glasnost.de/pol/
schroederblair.html,
zuletzt abgerufen am 08.05.2020.
Editorial
SI:SO 1|2020 21
Lindner Von Inaktiven und Unexiblen zu Schmarotzern und Parasiten
21
Datenquellen:
Interview P1: Anonymisiertes In-
terview mit Pädagog_in einer Ein-
richtung/Initiative mit erweitertem
Bildungsverständnis
Interview P2: Anonymisiertes In-
terview mit Pädagog_in einer Ein-
richtung/Initiative mit erweitertem
Bildungsverständnis
Interview P9: Anonymisiertes In-
terview mit Pädagog_in einer Ein-
richtung/Initiative mit erweitertem
Bildungsverständnis
Dokument QMBB: Ein Quadratkilo-
meter Bildung, Kurzvorstellung, Stadt
Bernsdorf. URL: Nicht mehr abrufbar,
zuletzt abgerufen am: 15.05.2018
Dokument BRGÖ: Bildungsregion Göt-
tingen, Konzeptentwurf Regionales
Bildungsmanagement.
http://das-war-die-bildungsregion-
goettingen.de/docs/publikationen/
Konzeptentwurf_Regionales_
Bildungsmanagement.pdf,
zuletzt abgerufen am 08.05.2020.
Autor
Matthias Lindner, Jg. 1980, Dr. phil.,
M.A., Dipl. Soz.-Päd., arbeitet mit so-
genannten ‚Systemsprengern‘ und lehrt
an der Alice Salomon Hochschule Ber-
lin und der Technischen Hochschule
Nürnberg. Seine Arbeitsschwerpunkte
sind Jugendhilfe, Armut, Ausgrenzung
und Wohnungslosigkeit sowie sozial-
pädagogische Bildungsverständnisse.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
222222
„Der [Schweizer] Bundesrat meint vor
allem, dass das Volk unfähig ist. In ganz
Europa ist momentan eine Umkehr der
Macht im Gange. Das Volk will mit-
bestimmen. Der Bundesrat aber setzt
sich aufs hohe Ross und verkündet, wie
schlimm der Wille des Volkes ist. Man
kann sich nicht in ein hohes Amt wäh-
len lassen, viel Geld verdienen, seine
Ehre genießen und dabei vergessen, was
einem die Bürger befehlen“ (Tagesanzei-
ger 2014). In einem Interview mit dem
Tagesanzeiger weist der Alt-Chefstratege
der Schweizerischen Volkspartei, Chri-
stoph Blocher, auf ein Auseinanderdrif-
ten des ‚Volkwillens‘ und der ‚elitären
Exekutivpraxis‘ hin und bezieht eindeu-
tig Position für die Macht ‚des Volkes‘.
Gleichzeitig engagiert sich seine Partei
immer wieder dahingehend, Menschen zu
exkludieren oder gar nicht erst zu einem
integrierten Teil ‚des Volkes‘ werden zu
lassen (vgl. SVP 2019). Ähnliche Strate-
gien fahren aktuell beispielsweise auch
die Freiheitliche Partei Österreichs oder
die Alternative für Deutschland, etwa
wenn es darum geht, die Aufnahme von
Geflüchteten massiv zu begrenzen (vgl.
Weidel 2019).
Solche Haltungen, Positionen, Metho-
den und Politiken werden zunehmend
unter dem Begriff des Populismus bzw.
Rechtspopulismus diskutiert. Die Be-
griffsverwendung erfolgt dabei im all-
täglichen Sprachgebrauch selten wertfrei
und ist in den meisten Fällen abwertend
gemeint: Populistische Politiker*innen
verführen die Bevölkerung, bedienen sich
polemischer Methoden, brechen Tabus,
provozieren und hetzen gegen Minder-
heiten. Die sie unterstützenden Bevöl-
kerungsgruppen werden entsprechend
als bildungsfern, arm und alternativlos
identifiziert.
Der vorliegende Beitrag setzt dieser
umgangssprachlichen Definition in den
ersten beiden Abschnitten ein enger ge-
fasstes Begriffsverständnis des Populis-
mus entgegen und unterscheidet diesen
vom Rechtspopulismus, um den es im
Weiteren gehen soll. Im dritten Abschnitt
werden rechtspopulistische Bestrebungen
exemplarisch skizziert und hinsichtlich
ihrer Bedeutungen für den Sozialstaat
und die Soziale Arbeit diskutiert. Der
vierte Abschnitt macht deutlich, inwie-
fern eine rechtspopulistische Ideologie
nicht mit berufsethischen Werten So-
zialer Arbeit zu vereinbaren ist, bevor
abschließend im fünften Abschnitt poli-
tische Handlungsmöglichkeiten der Pro-
fession aufgezeigt werden.
Populismus: der Antagonismus
zwischen Volk und Elite
Der Begriff des Populismus ist vielgestal-
tig und seine Bedeutung für Politik und
gesellschaftlichen Zusammenhalt wandelt
sich mit dem kulturell-historischen Hin-
tergrund. So nimmt etwa Populismus in
Südamerika andere Formen an als in Ost-
oder Westeuropa. Im deutschsprachigen
Raum heute eher negativ konnotiert, ver-
dankt der Populismus seinen Namen dem
US-amerikanischen populist movement.
Dieser sozialen Protestbewegung gehör-
ten insbesondere Kleinfarmer*innen an,
die sich zum Ende des 19. Jahrhunderts
gegen die zunehmende finanzielle Ab-
hängigkeit von den Eisenbahnmonopo-
len wehrten (Jörke/Veith 2017, 18). Ihr
Tobias Kindler und Andreas Laib
Rechtspopulismus, Berufsethik und politische Soziale Arbeit
Weshalb Rechtspopulismus bekämpft gehört
Editorial
SI:SO 1|2020 23
23
Kindler und Laib Rechtspopulismus, Berufsethik und politische Soziale Arbeit
23
Protest richtete sich damals gegen jene,
„die sie für den Verlust ihrer Selbstän-
digkeit verantwortlich machten. Dazu ge-
hörten wirtschaftlich mächtige Akteure
(Banken, Eisenbahngesellschaften). Dazu
gehörten aber auch jene, die als billige
Arbeitskräfte zur Verfügung standen. (…)
In den Forderungen der Populisten fanden
sich daher auch fremdenfeindliche Töne“
(Jörke/Veith 2017, 21).
Für eine aktuelle Begriffsbestimmung
kann der Duden erste Anhaltspunkte lie-
fern. Dieser versteht Populismus als eine
„von Opportunismus geprägte, volks-
nahe, oft demagogische Politik, die das
Ziel hat, durch Dramatisierung der poli-
tischen Lage die Gunst der Massen (im
Hinblick auf Wahlen) zu gewinnen“.
Während dieser Definitionsversuch stark
die Methoden- und Zielperspektive fokus-
siert, populistischer Politik also unter-
stellt, einzig an Wahlstimmen interessiert
zu sein, betont der Politikwissenschaft-
ler Cas Mudde stärker den ideologischen
Gehalt des Phänomens. Er beschreibt Po-
pulismus als „[a]n ideology that consi-
ders society to be ultimately separated
into two homogeneous and antagonistic
groups, ‚the pure people‘ versus ‚the cor-
rupt elite‘, and which argues that politics
should be an expression of the volonté
Générale (general will) of the people“
(Mudde 2004, 543). Für eine analyti-
sche Betrachtung des Phänomens Po-
pulismus erscheint die Definition von
Mudde zweckdienlicher. Diese umfasst
vier Hauptelemente (vgl. Ackermann
2018, 35):
1. Die Gesellschaft besteht aus zwei je-
weils homogenen Gruppen: dem Volk
und der Elite.
2. Diese beiden gesellschaftlichen Grup-
pen stehen sich antagonistisch gegenüber.
3. Das Volk gilt als tugendhaft und inte-
ger, die Elite als böse und korrupt.
4. Im Rahmen politischer Entscheidun-
gen gilt das Ideal der Volkssouveränität.
Von einem ähnlichen Verständnis gehen
die Autoren des von der Bertelsmann
Stiftung publizierten Populismusbaro-
meter aus. Sie beschreiben Populismus
entlang der drei Dimensionen „Anti-Esta-
blishment“, „Pro Volkssouveränität“ und
„Anti-Pluralismus“ (ebd.). Um populisti-
sche Einstellungen für ihre Studie empi-
risch messbar zu machen, legen sie acht
Aussagen1 vor, welchen die Befragten
zustimmend oder ablehnend begegnen
können. Auf der Basis dieser Operatio-
nalisierung sind 30% der deutschen Be-
völkerung als populistisch eingestellt zu
bezeichnen (vgl. Vehrkamp/Merkel 2018,
25-28) - ein Ergebnis, das auf die Rele-
vanz und Aktualität der Diskussion rund
um Populismus hinweist.
Rechtspopulismus: die Abgrenzung
zwischen innen und außen
In der medialen Thematisierung werden
Populismus und Rechtspopulismus viel-
fach synonym verwendet, ohne näher auf
die zugrundeliegenden ideologischen Un-
terschiede einzugehen. Mit einem Blick
auf die oben angeführten Definitionen
von Mudde (2004) oder Vehrkamp und
Merkel (2018) erscheint dies zunächst
nachvollziehbar, da über die von ihnen
vorgeschlagenen Kategorien ausschließ-
lich die Form von Populismus skizziert
wird. Bei der Unterscheidung zwischen
dem übergeordneten Begriff des Populis-
mus und Rechtspopulismus geht es aber
nicht nur um die Form, sondern vielmehr
um den Inhalt. Diesen analysierend stellt
Anton Pelinka (2002) fest, dass Rechtspo-
pulismus „den (antielitären) vertikalen
Affekt des allgemeinen Populismus
durch einen (xenophoben) horizonta-
len Affekt [ergänzt]“ (S. 284). Es wird
also nicht mehr ausschließlich zwischen
‚oben‘ und ‚unten‘, sondern zusätzlich
zwischen ‚innen‘ und ‚außen‘ unterschie-
den. In der Konsequenz wird bestimmten
Bevölkerungsgruppen die Zugehörigkeit
zu ‚dem Volk‘ abgesprochen. Dabei ist
zu beobachten, dass rechtspopulistische
Akteur*innen beispielsweise Immigrie-
rende, Geflüchtete, Muslim*innen, An-
gehörige der LGBTIQ* Community oder
Sozialhilfebeziehende ins Visier nehmen
(vgl. Duarte 2017, 37) und die genannten
Gruppen getreu dem Prinzip ‚unser Volk
zuerst‘ auch systematisch von der Inan-
spruchnahme sozialer Dienstleistungen
ausschließen wollen (vgl. Ottmann 2017,
34). Im folgenden Abschnitt wird anhand
ausgewählter Beispiele aufgezeigt, wie
ein solcher Ausschluss konkret voran-
getrieben wird.
Unterscheidung auf der horizontalen
Ebene: Den Sozialst aat ‚enger‘ geführt
Das bewusste Ausschließen von Bevöl-
kerungsgruppen muss, wie in der Folge
aufgezeigt wird, nicht argumentativ be-
gründet werden. Es wird aber sehr wohl
im Sinne der Dudendefinition von Popu-
lismus zur Dramatisierung genutzt mit
dem Ziel ‚die Gunst der Masse‘ zu er-
langen. Interessanterweise adressiert die
Ausschlussrhetorik eine Gefühlsebene
der Menschen, wenn beispielsweise eine
der zentralen sozialpolitischen Diskur-
slinien „Der Sozialstaat darf nicht miss-
braucht werden“ (Knöpfel 2015, 470)
gepflegt wird und kommt damit eben
ohne rationale Argumente aus. Miss-
braucht wird der Sozialstaat dann, wenn
Personen die Regeln für die Leistungen
der sozialen Sicherungssysteme umge-
hen oder wenn sie vermeintlich zu Pro-
fitierenden werden, indem sie viel mehr
beziehen als ihnen gefühlt zusteht. Also:
die Arbeitenden müssen Teile ihres sauer
verdienten Einkommens versteuern und
andere profitieren davon, obwohl sie nie
oder wenig selbst einbezahlt haben und
so zu ‚Sozialschmarozer*innen‘ werden.
Steuern zahlt niemand gerne, man tut es
aber, wenn ein Gerechtigkeitsempfinden
vorhanden ist. Gerecht beispielsweise im
Sinne von: das Anteilsverhältnis im Ver-
gleich zum Einkommen muss als gering
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
242424
wahrgenommen werden oder, dass sich
alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten am
Steuerzahlen beteiligen. Gerät dieses
kaum objektvierbare Gefühl der Opfer
bringenden Arbeitendenschaft und von
unersättlichen Profitierenden in breiten
Kreisen der Bevölkerung aus der Balance
(bis hin zur politischen Mitte), entsteht
eine gefährliche Mischung aus Skepsis
und Vorbehalten, so dass es möglich wird,
dieses ‚Tiefengefühl‘ in der Gesellschaft
politisch zu nutzen. Besonders anfällig
für derartige Politspiele sind die erwähn-
ten, nun auch als Profitierende titulierten
Personen, namentlich Zuwanderer*innen
und Migrant*innen, die bislang keine
Steuern zahlen konnten und dennoch er-
heblich vom Sozialstaat profitieren. Die
amerikanische Soziologin Arlie Russell
Hochschild hat sich noch knapp vor der
Wahl Donald Trumps während rund fünf
Jahren mit der Gefühlswelt der amerika-
nischen Rechten auseinandergesetzt, sich
auf eine „Reise ins Herz der amerikani-
schen Rechten“ wie es im Buchtitel heißt
begeben und dabei den Kontakt zu den
Anhänger*innen der Tea Party Bewegung
in Louisiana gesucht. Ihr aufschlussrei-
ches Buch „Fremd in ihrem Land“ ist
2017 ins Deutsche übersetzt worden. Sie
hat nach ihren Interviews die Gefühlslage
gar in eine Tiefengeschichte zusammen-
geführt, die kurz zusammengefasst so
lautet, dass die Amerikaner*innen alle
geduldig arbeitend anstehen, um irgend-
wann das große Ziel des eigenständig
erreichten, amerikanischen Traums zu
erreichen. Die geduldig Anstehenden rea-
lisieren plötzlich, dass es in der Schlange
staatlich geförderte Vordrängler*innen
gibt - es kommt sogar auf, dass sogar das
Überholen ermöglicht wird. Oft sind es
Schwarze, Frauen, Einwanderer*innen
oder Geflüchtete die unterstützt werden.
So beginnen sich Ressentiments aufzu-
bauen: Wir Amerikaner*innen zahlen,
ihr Überholer*innen profitiert (innen
und außen). Es ist offensichtlich, dass
der Grat zum Rassismus bzw. zum Völ-
kischen schmal ist.
Die einfachste Lösung ist natürlich, die
von außen Kommenden gar nicht erst auf-
zunehmen. So wäre auch das Problem
des zu teuren Sozialstaates gelöst. Die
fast unerträglich einfachen Rezepte der
Abschottung, die ihren (derzeitigen) Hö-
hepunkt im psychedelischen Wahnsinn
des Brexit oder dem Trump’schen Projekt
der Grenzmauer zu Mexiko (vgl. Baner-
jee/Duflo 2019, 9) manifestieren, werden
auch propagiert, weil die Zuwandernden
billiger arbeiten würden; weil sie zu sehr
auf Arbeit angewiesen wären und so für
Wohlfahrtseinbußen sorgen würden. Die-
ses Argument ist aber kaum stichhaltig,
weil der Zusammenhang zwischen An-
gebot und Nachfrage im Arbeitsmarkt
nur sehr beschränkt gilt (vgl. Banerjee/
Duflo 2019, 28).
Das wirklich Bedrohliche der Argumen-
tation von ‚Innen und Außen‘ und der
Unterscheidung zwischen ‚Opfern‘ (ein-
heimische Zahlenden) und Profitieren-
den (zugewanderte Beziehende) zeigt
ein österreichisches Forschungsprojekt,
2
publiziert 2018 von Jörg Flecker, Carina
Altreiter und Saskja Schindler unter dem
Titel „Erfolg der Rechtspopulisten durch
exkludierende Solidarität? Das Beispiel
Österreich“: Rechte Politiker*innen sind
- wieder mit dem Ziel ‚die Gunst der
Masse‘ zu erlangen - durchaus bereit, den
Ausbau des Sozialstaats zu fordern, mit
der Einschränkung allerdings, dass dieser
der Stärkung der inländischen Zahlenden
zugutekommt. Mit dieser Argumenta-
tion wird dabei wahlwirksam namentlich
auch die Arbeitendenschaft als Ziel-
gruppe adressiert. Damit wird zugleich
das Konzept der Solidarität fundamental
zur Diskussion gestellt. Das Selbstver-
ständnis einer universellen und integra-
tiven Solidarität wird in Konkurrenz
gebracht mit einer exkludierenden Soli-
darität. Bestimmte Personenkreise (die
Profitierenden) werden von der bedin-
gungslosen Fürsorge der Gemeinschaft
exkludiert (mindestens bis zum absolu-
ten Existenzminimum). Damit wird der
Trend der gesellschaftlichen Entsolidari-
sierung benutzt und befeuert. Mit der Un-
terscheidung zwischen Einheimischen im
Inneren und Fremden des Äußeren wird
eine Differenzierung zwischen Würdigen
und Unwürdigen konstruiert, die abseh-
bar auch auf ‚Faule, Schmarozer*innen
und Durchtriebene‘ angewandt werden
kann, wodurch die bestehenden sozialen
Sicherungssysteme in ihren Grundfesten
in Frage gestellt wären.
Nachdem in Österreich von der FPÖ
schon früh mit dem Slogan Österreich
zuerst‘ die soziale Sicherung nach na-
tionalen bzw. ethischen Gesichtspunkten
umgedeutet worden ist (vgl. Flecker et al.
2018, 248), kündigt die SVP Schweiz ak-
tuell die Überarbeitung ihres sozialpoli-
tischen Positionspapiers an. Die Presse
subsummiert diese vorläufig noch par-
teiinterne Diskussion mit ‚Switzerland
first‘. Wachsamkeit ist angebracht.
Unvereinbarkeit von Rechtspopulismus
und Sozialer Arbeit
Einhergehend mit der beschriebenen
Infragestellung bzw. zumindest einer
fundamental engeren Deutung des Sozi-
alstaates sehen sich auch Adressat*innen
und Fachpersonen der Sozialen Arbeit
zunehmenden Angriffen ausgesetzt:
Rechtspopulistische Akteur*innen hin-
terfragen die Sinnhaftigkeit von tertiären
Ausbildungen in Sozialer Arbeit (vgl.
Herzog 2015) oder stellen, wie erwähnt,
grundlegend die Notwendigkeit finanzi-
eller Mindestsicherungssysteme für alle
Einwohner*innen zur Disposition. Inwie-
fern sind solche rechtspopulistischen Be-
strebungen mit den Grundwerten Sozialer
Arbeit vereinbar? Im Folgenden werden
zur Beantwortung dieser Frage drei Do-
kumente herangezogen: (1) Die interna-
tionale Definition Sozialer Arbeit sowie
Editorial
SI:SO 1|2020 25
25
Kindler und Laib Rechtspopulismus, Berufsethik und politische Soziale Arbeit
25
die Berufsethik (2) des deutschen und des
(3) schweizerischen Berufsverbandes.
Die im Jahr 2014 von der International
Federation of Social Workers (IFSW) und
der International Association of Schools
of Social Work (IASSW) verabschiedete
internationale Definition Sozialer Arbeit
beschreibt Soziale Arbeit als „a practice-
based profession and an academic dis-
cipline that promotes social change and
development, social cohesion, and the
empowerment and liberation of people.
Principles of social justice, human right,
collective responsibility and respect for
diversities are central to social work“
(IFSW 2014). Demnach zielt Soziale Ar-
beit u.a. auf gesellschaftliche Kohäsion,
soziale Gerechtigkeit, die Verwirklichung
der Menschenrechte und Solidarität. An-
gelehnt an die internationale Definition
beschreibt der Deutsche Berufsverband
für Soziale Arbeit (DBSH) sechs ober-
ste Prinzipien der Sozialen Arbeit, wozu
u.a. auch Solidarität und Gerechtigkeit
zählen (vgl. DBSH 2014, 27). Konkret
fordert der DBSH in seinen berufsethi-
schen Prinzipien Fachpersonen der Sozi-
alen Arbeit dazu auf, Ausgrenzung und
Abwertung von Menschen entgegenzutre-
ten (DBSH 2014, 34). In vergleichbarer
Weise verlangt der Schweizer Berufsver-
band AvenirSocial in seinem Berufsko-
dex von Sozialarbeitenden, dass sie sich
„auch mit ihren staatsbürgerlichen Mit-
teln für eine soziale, demokratische Ge-
sellschaft ein[setzen], die für Solidarität
und die Wahrung der Menschenrechte,
für Gleichberechtigung und Gleichbe-
handlung aller Menschen und gegen
Diskriminierung einsteht“ (AvenirSo-
cial 2010, 13).
Die drei zitierten berufsethischen Doku-
mente zeigen deutlich: Ausgrenzende,
rechtspopulistische Bestrebungen sind
nicht mit einer professionellen Sozialen
Arbeit vereinbar. Während Rechtspo-
pulismus eine vermeintliche Homo-
genität beschwört und den Ausschluss
bestimmter Personen(gruppen) systema-
tisch vorantreibt, zielt Soziale Arbeit auf
Solidarität, fördert Vielfalt und wirkt in-
kludierend.
Wege des ak tiven Widers tands
der Sozialen Arbeit gegen
Rechtspopulismus
Die Berufsethik auf internationaler
und nationaler Ebene macht also deut-
lich, dass Rechtspopulismus mit Sozi-
aler Arbeit nicht vereinbar ist und, dass
rechtspopulistischen Ideen entgegengetre-
ten werden soll. Dabei bleibt jedoch über
weite Strecken unklar, in welcher Form
dies geschehen kann. Eine Möglichkeit
wird jedoch in allen drei oben genannten
Dokumenten übereinstimmend betont:
politisches Engagement.
In den Kommentaren zur internationalen
Definition der IASSW und IFSW heißt
es beispielsweise unter der Rubrik ‚Prac-
tice’: „Social work practice spans a range
of activities including various forms of
(…) community work; policy formulation
and analysis; and advcocacy and politi-
cal interventions” (IFSW 2014). Gemäss
AvenirSocial (vgl. 2010, 6) kommt So-
zialer Arbeit die Aufgabe zu, sozialpo-
litische Interventionen zu unterstützen
sowie sich an der Lösung struktureller
Probleme zu beteiligen. Und auch der
DBSH fordert Sozialarbeitende dazu
auf, „politische Prozesse zu initiieren (…)
sowie die hierfür benötigten Kräfte zu
mobilisieren“ (DBSH 2014, 33-34) oder
sich aktiv am gesellschaftlichen Diskurs
zu beteiligen (vgl. ebd.).
Damit scheint Klarheit darüber zu be-
stehen, dass Soziale Arbeit rechtspopu-
listische Tendenzen und Bestrebungen
auch auf politischer Ebene bekämpfen
soll. Die berufsethischen Dokumente
zur Berufsethik bleiben jedoch alle sehr
abstrakt und lassen offen, mit welchen
Methoden und Strategien Fachpersonen
der Sozialen Arbeit sich ganz konkret in
politische Diskussions- und Aushand-
lungsprozesse einbringen können. Anders
im Fachdiskurs: Hier wird diese Frage
spätestens seit der Publikation des Sam-
melbandes von Roland Merten (2001) mit
dem Titel „Hat Soziale Arbeit ein poli-
tisches Mandat?“ intensiv diskutiert3
und verschiedene Autor*innen entwik-
keln Ideen, wie eine politische Soziale
Arbeit ausgestaltet werden könnte (vgl.
auch SI:SO-Heft 2/2018: Wie politisch
ist Soziale Arbeit?). Im Folgenden wer-
den drei dieser Ideen vorgestellt.
Benjamin Benz und Günter Rieger (2015)
schlagen vor, vier Dimensionen „poli-
tischer Professionalität in der Sozialen
Arbeit“ (Benz 2018, 23) in den Blick zu
nehmen: (1) Im Rahmen der Politikimple-
mentation handeln Sozialarbeitende stets
auch in einem politischen Sinne. Politisch
beschlossene Programme werden von
Fachpersonen der Sozialen Arbeit an der
Basis interpretiert, umgesetzt, angepasst
und weiterentwickelt. „In dieser Konstel-
lation kann Soziale Arbeit nicht nicht-
politisch handeln. Sie handelt politisch
dort, wo sie die sozialpolitischen Vorga-
ben ohne Bewusstsein ihrer sozialpoliti-
schen Implikationen umsetzt, wie auch
dort, wo sie ihren erheblichen Gestal-
tungsspielraum vor Ort in die ein oder an-
dere Richtung nutzt“ (Benz/Rieger 2015,
46). (2) Als Soziallobbying beschreiben
Benz und Rieger (ebd., 47) die aktive Be-
einflussung politischer Entscheidungs-
prozesse auf unterschiedlichen Ebenen
(kommunal, regional, national, interna-
tional) mit dem Ziel, sowohl die Interes-
sen der Profession als auch diejenigen von
Adressat*innen durchzusetzen. (3) Mit
Politikberatung benennen die Autoren
eine weitere Dimension politischer Sozi-
aler Arbeit. Hierbei geht es um die wis-
senschaftlich abgesicherte und fachlich
versierte Beratung von Entscheidungs-
tragenden in Politik und Verwaltung,
beispielsweise als Expert*innen in vor-
beratenden Kommissionen. (4) Als vierte
Form politischer Arbeit weisen Benz und
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
262626
Rieger auf die Notwendigkeit politischer
Bildung hin. Diese muss allerdings so
erfolgen, dass die Adressat*innen nicht
bevormundet, sondern „bei der eigenstän-
digen und selbstverantwortlichen Teil-
nahme an politischen Prozessen“ (Benz/
Rieger 2015, 47) unterstützt werden.
Idit Weiss-Gal (2017) identifiziert sechs
„routes for policy engagement“. Dabei
unterscheidet sie zwischen staatsbür-
gerlichen und professionellen Wegen.
Zu den staatsbürgerlichen Wegen zählt
sie freiwillige politische Partizipation
(z.B. wählen oder demonstrieren) sowie
das Bekleiden eines politischen Amtes.
Als einen professionellen Weg bezeich-
net Weiss-Gal policy practice, womit
explizit das politische Engagement von
Sozialarbeitenden im Rahmen ihres Ar-
beitsportfolios und mit dem Ziel der Ver-
besserung von Rahmenbedingungen für
Adressat*innen gemeint ist. Ein zweiter
professioneller Weg hrt über Verbände
und Gruppierungen der Sozialen Arbeit.
Sie bringen sich stellvertretend für ihre
Mitglieder in politische Aushandlungs-
prozesse ein oder fordern diese zu po-
litischem Engagement auf. Weiss-Gal
beschreibt akademische Partizipation als
dritten Weg sozialarbeiterischer Einf luss-
nahme, womit das politische Engagement
von Wissenschaftler*innen und Studie-
renden an Hochschulen angesprochen
ist. Den letzten Weg nennt die Autorin
street-level policy involvement. Dieser
Weg kann gleichgesetzt werden mit der
von Benz und Rieger beschriebenen Di-
mension der Politikimplementation und
beschreibt, inwiefern Sozialarbeitende
an der Basis bei der Umsetzung politi-
scher Bestimmungen Spielräume nutzen
(oder nicht).
Luca Fazzi (2015) untersuchte in einer
Studie die Reaktionen von Sozialarbei-
tenden, die in rechtspopulistisch regierten
Kommunen in Italien angestellt sind. Er
identifiziert vier Strategien des aktiven
Widerstands gegen rechtspopulistische
Politik: (1) Ein Teil der von ihm befrag-
ten Sozialarbeitenden nutzt den von Benz
und Rieger sowie Weiss-Gal beschriebe-
nen Spielraum im Rahmen der Politikum-
setzung. (2) Eine zweite Strategie besteht
darin, sich stärker gewerkschaftlich zu
organisieren. (3) Als dritte Strategie be-
schreibt Fazzi das Schmieden von Alli-
anzen mit Nichtregierungsorganisationen
und zivilgesellschaftlichen Gruppierun-
gen. (4) Eine letzte Vorgehensweise be-
steht darin, den Dialog mit den politisch
Entscheidungstragenden zu pflegen und
darauf hinzuwirken, die von ihnen ge-
pflegte diskriminierende Rhetorik bei
der Umsetzung in die Praxis entschei-
dend abzuschwächen.
Fazit
Die rechtspopulistische Ideologie ist, wie
oben gezeigt wird, grundsätzlich nicht
mit der Berufsethik einer professionel-
len Sozialen Arbeit vereinbar. Aktuell
ist ein Erstarken rechtspopulistischer
Strömungen zu verzeichnen, wodurch
die Adressat*innen, Fachpersonen und
Werte der Sozialen Arbeit zunehmend
unter Beschuss geraten. Wenn sich Sozi-
ale Arbeit nicht ausschließlich als Sym-
ptombekämpferin auf der Mikro-Ebene
versteht, ist es an der Zeit, rechtspopuli-
stischen Akteur*innen entschieden ent-
gegenzutreten. Der vorliegende Beitrag
zeigt Anstöße dazu auf.
Editorial
SI:SO 1|2020 27
27
Kindler und Laib Rechtspopulismus, Berufsethik und politische Soziale Arbeit
27
Anmerkungen
1 (1) Die Bürger sind sich oft einig,
aber die Politiker verfolgen ganz andere
Ziele. (2) Mir wäre es lieber, von einem
einfachen Bürger politisch vertreten zu
werden als von einem Politiker. (3) Die
Parteien wollen nur die Stimmen der
Wähler, ihre Ansichten interessieren
sie nicht. (4) Die politischen Differen-
zen zwischen den Bürgern und Poli-
tikern sind größer als die Differenzen
der Bürger untereinander. (5) Wichtige
Fragen sollten nicht von Parlamenten,
sondern in Volksabstimmungen ent-
schieden werden. (6) Die Politiker im
Bundestag sollten immer dem Willen
der Bürger folgen. (7) Die Bürger in
Deutschland sind sich im Prinzip ei-
nige darüber, was politisch passieren
muss. (8) Was man in der Politik ‚Kom-
promiss‘ nennt, ist in Wirklichkeit
nichts Anderes als ein Verrat der eige-
nen Prinzipien (vgl. Vehrkamp/Merkel
2018, 19).
2 Das Projekt ‚Solidarität in Zeiten
der Krise‘ wurde vom österreichischen
Fonds zur Förderung der wissenschaft-
lichen Forschung (FWF) finanziert
(Projekt Nummer I 2698-G27).
3 In der internationalen, insbesondere
der US-amerikanischen Diskussion
und Forschung (siehe z.B. Epstein 1968
oder Wolk 1981) hat die Beschäftigung
mit einer politischen Sozialen Arbeit
eine längere Tradition als im deutsch-
sprachigen Raum (für eine Übersicht
siehe Kindler 2020 oder Kindler 2019).
Literatur
Ackermann, Maya (2018): Stealth De-
mocracy in der Schweiz. Wiesbaden:
Springer Fachmedien.
AvenirSocial (2010): Berufskodex
Soziale Arbeit Schweiz. Bern:
AvenirSocial.
Banerjee, Abhijit V./Duflo, Esther
(2019): Gute Ökonomie für harte
Zeiten. München: Penguin.
Benz, Benjamin & Rieger, Günter
(2015): Politikwissenschaft für die So-
ziale Arbeit. Wiesbaden: Springer VS.
Benz, Benjamin (2019): Zur (politi-
schen) Professionalität von Fachkräften
Sozialer Arbeit (1. Teil). FORUM
sozial, Heft 3/4, 20-25.
Deutscher Berufsverband für Soziale
Arbeit e.V. [DBSH] (2014): Berufsethik
des DBSH. Forum Sozial, 4/2014, 1-43.
Duarte, Filipe (2017): The Challenge of
Right-Wing Populism for Social Work.
In: Social Dialogue, 17, 36-38.
Epstein, Irwin (1968): Social Workers
and Social Action: Attitudes Toward
Social Action Strategies. In: Social
Work 13, 2, 101-108.
Flecker, Jörg/Altreiter, Carina/Schind-
ler, Saskia (2018): Erfolg des Rechtspo-
pulismus durch exkludierende
Solidarität? Das Beispiel Österreich.
In: Becker, Karina/Dörere, Klaus/Reif-
Spirek, Peter (Hrsg.): Arbeiterbewe-
gung von rechts? Frankfurt am Main:
Campus. 245- 255.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
282828
Herzog, Verena (2015): Mehr Eigen-
verantwortung - weniger Staat. In: So-
zialAktuell, 47, 6, 16-17.
International Federation of Social Wor-
kers [IFSW] (2014): Global Definition
of Social Work.
http://ifsw.org/get-involved/global-
definition-of-social-work
[Zugriff: 29.01.2020].
Jörke, Dirk/Veith, Selk (2017): Theo-
rien des Populismus. Eine Einführung.
Hamburg: Junius.
Kindler, Tobias (2019): Sozialarbeitspo-
litik. Eine empirische Untersuchung der
politischen Aktivität von Fachperso-
nen der Sozialen Arbeit in der Schweiz.
Masterthesis. St.Gallen: FHS St.Gallen,
Hochschule für Angewandte Wissen-
schaften.
Kindler, Tobias (2020, i.E.): Politische
Aktivität von Sozialarbeitenden. Ein-
blicke in ein sich dynamisch entwik-
kelndes Forschungsfeld. In: Dischler,
Andrea/Kulke, Dieter (Hrsg.): Politi-
sche Praxis Sozialer Arbeit. Opladen:
Barbara Budrich.
Knöpfel, Carlo (2015): Sozialpolitik
mit Zukunft. Eine kritische Analyse
der dominanten Diskurse. In: Riedi,
Anna Maria/Zwilling, Michael/Meier
Kressig, Marcel/Benz Bartoletta, Petra/
Aebi Zindel, Doris (Hrsg.): Handbuchs
Sozialwesen Schweiz (2. Aufl.). Bern:
Haupt. 428-437.
Mudde, Cas (2004): The Populist Zeit-
geist. In: Government and Opposition,
39, 3, 541-563.
Ottmann, Goetz (2017): Nationalist
Populism and Social Work. In: Social
Dialogue, 17, 33- 35.
Pelinka, Anton (2002): Die FPÖ in
der vergleichenden Parteienforschung:
zur typologischen Einordnung der
Freiheitlichen Partei Österreichs. In:
Österreichische Zeitschrift für Politik-
wissenschaft, 31, 3, 281-290.
Russel Hochschild, Arlie (2017): Fremd
in ihrem Land. Eine Reise ins Herz der
amerikanischen Rechten. Frankfurt am
Main: Campus.
Schweizerische Volkspartei [SVP]
(2019): Kriminalität hat einen Namen:
Die masslose Zuwanderung. Positions-
papier der Schweizerischen Volkspartei
zur Kriminalität und Sicherheit.
https://www.svp.ch/wp-content/
uploads/Positionspapier-Kriminalit
%C3%A4t-und-Sicherheit_
20190725.pdf
[Zugriff: 31.03.2020].
Tagesanzeiger (2014): Der Bundesrat
ist der Diener des Volkes. https://www.
tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Der-
Bundesrat-ist-der-Diener-des- Volkes/
story/16283440, 12.02.2014 [Zugriff:
16.02.2020].
Vehrkamp, Robert/Merkel, Wolfang
(2018): Populismusbarometer 2018. Po-
pulistische Einstellungen bei Wählern
und Nichtwählern in Deutschland 2018.
Berlin: Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung.
Weiss-Gal, Idit (2017): What Options
Do We Have? Exploring Routes for So-
cial Workers‘ Policy Engagement. In:
Journal of Policy Practice, 16, 3, 247-
260.
Wolk, James L. (1981): Are social wor-
kers politically active? In: Social Work
26, 4, 283-288.
Weidel, Alice (2019): „No Way“ - Zu-
rückweisung von Mittelmeer-Migran-
ten nach australischem Prinzip.
https://afdkompakt.de/2019/09/16/no-
way-zurueckweisung-von- mittelmeer-
migranten-nach-australischem-prinzip
[Zugriff: 16.02.2020].
Editorial
SI:SO 1|2020 29
29
Kindler und Laib Rechtspopulismus, Berufsethik und politische Soziale Arbeit
29
Autoren
Tobias Kindler (MSc Soziale Arbeit)
ist Sozialpädagoge und arbeitet als
wissenschaftlicher Assistent am Insti-
tut für Soziale Arbeit und Räume der
Ost - Ostschweizer Fachhochschule. Er
forscht schwerpunktmäßig zu einer po-
litischen Sozialen Arbeit, Kinder- und
Jugendhilfe sowie Kinderrechten.
Korrespondenzadresse:
tobias.kindler@ost.ch
Andreas Laib ist Dozent an der Ost -
Ostschweizer Fachhochschule im De-
partement Soziale Arbeit. Er lehrt in
den Schwerpunkten Sozialmanagement
und Sozialpolitik und ist Studienlei-
ter des MAS in Management of Social
Services. Er ist Vorsitzender der In-
ternationalen Arbeitsgemeinschaft für
Sozialmanagement/Sozialwirtschaft
(INAS e.V.).
Korrespondenzadresse:
andreas.laib@ost.ch
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
303030303030
Malte Thran
Normalisierung durch Akzeptanz?
Soziale Arbeit und rechte Rationalitäten
In Anbetracht des erstarkten Rechtspo-
pulismus und der Häufung von rechtster-
roristischen Anschlägen wird die Soziale
Arbeit zunehmend als Instanz der De-
mokratieförderung in den Blick genom-
men. „Soziale Arbeit braucht Demokratie
braucht Soziale Arbeit“ (Thiessen, 2019) -
dieser These wird in der Sozialarbeitswis-
senschaft weitgehend zugestimmt. Durch
neoliberale Transformationsprozesse und
die Verbreitung autoritärer Einstellungen
entstehen Herausforderungen für die So-
ziale Arbeit (vgl. Hark, 2019, S. 27 f.),
sie sei dadurch auch selbst von rechter
Einflussnahme betroffen (vgl. Thies-
sen, 2019, S. 39). Aus praxisorientierter
Sicht wird betont, dass die Soziale Ar-
beit aufgrund ihrer ganzheitlichen, erfah-
rungsbezogenen Strategien ‚jenseits von
Argumenten‘ eine geeignete Form poli-
tischer Bildung gegen Rechtsextremis-
mus sei (vgl. Möller, 2017). Dagegen wird
argumentiert, die Soziale Arbeit agiere
als Teil eines „Management of Hate“
(Shoshan, 2016) und ihr Einsatz für De-
mokratie trage dazu bei, politisch illegi-
tim eingestuften Protest zu sistieren (vgl.
Wagner, 2019, S. 71). Zudem gibt es Kri-
tik an Konzepten von Extremismus (vgl.
Oppenhäuser, 2011; Schubert, 2011) und
Populismus (vgl. u.a. Cremer-Schäfer,
2018), in denen politische Rationalitäten
als Verstöße gegen demokratische Nor-
men und Normalität konstituiert werden.
Diese kritischen Stimmen verdeutlichen,
dass Rechtsextremismus und dessen ef-
fiziente Bekämpfung nicht nur aus einer
professionsparteilichen Positionierung zu
betrachten sind, sondern auch aus distan-
zierter Warte der Blick auf die Soziale
Arbeit geschärft werden muss. Indem So-
ziale Arbeit eine demokratische Norma-
lität gegen rechtsextreme Bedrohungen
verteidigt, agiert sie als demokratisches
Normalisierungsregime. In diesem Bei-
trag wird der Frage nachgegangen, wie
die Soziale Arbeit mit rechtsextremen
Adressat*innen Normalität produziert
und welche Rolle Akzeptanz dabei ein-
nimmt. An der Akzeptierenden Jugend-
arbeit von Franz Josef Krafeld (1996,
2002) soll gezeigt werden, dass sich Ak-
zeptanz nicht nur als gouvernementale
Methode einer ‚Normalisierungsmacht‘
(vgl. Foucault, 2007/1975, S. 46) erweist,
die „durch die Freiheit und auf die Frei-
heit eines jeden sich stützend sich vollzie-
hen kann“ (Foucault, 2006/1978, S. 79).
1
Vielmehr birgt Akzeptanz als demokrati-
sche Interaktionsform auch Potential für
sozialarbeiterische Demokratisierungs-
prozesse.
Soziale Arbeit als
Normalisierungsregime
Soziale Arbeit in demokratischen Ge-
sellschaften geht, nicht nur im Falle ihrer
besonderen Fundierung als Menschen-
rechtsprofession (vgl. Staub-Bernasconi,
2007), von einem Verständnis des Men-
schen als gleichem und gleichwertigem
Individuum aus. Daher steht sie zwar
nicht zwangsläufig in einem normativen
Gegensatz zu rechten, jedoch zu rechts-
extremen Rationalitätsformen.
2
Rechts-
extremen Logiken sind Ungleichheit und
Ungleichwertigkeit insofern inhärent, als
sie Menschen gruppenbezogen entlang
von naturalisierenden, ethnisierenden und
kulturalisierenden Differenzkategorien
und Wertigkeitshierarchien einteilen, auf
Editorial
SI:SO 1|2020 31
3131
Thran Normalisierung durch Akzeptanz?
worin alle gleich sind“ (ebd., S. 40). Sie
realisiere dadurch das Versprechen, jeg-
lichen marginalisierten Individuen die
Teilhabe an gesellschaftlicher Normalität
zu ermöglichen, ohne dass damit vom le-
bensweltorientierten Ansatz die Normali-
tät als Ursache für individuelle Probleme,
deviantes Verhalten und von der Norma-
lität abweichende Lebenslagen bestritten
werden soll.
In der Auseinandersetzung mit rechts-
extremen Adressat*innen geht es der
Sozialen Arbeit zum anderen um die
Normalisierung von politischen Ein-
stellungen, um Demokratisierung von
undemokratischem Bewusstsein. Die
Maßstäbe dieser Demokratisierung kön-
nen konkreter im Sinne eines bestimmten
Demokratieverständnisses oder abstrak-
ter, ausgerichtet auf den Schutz von
Grundrechten und Prinzipien von Demo-
kratie bestimmt werden. Je nachdem sind
Normalitäts- und Legitimitätsgrenzen
unterschiedlich weit gefasst, allerdings
sind mit ihnen notwendigerweise Sub-
jektivierungsansprüche verbunden, denn
der Widerspruch rechtsextremer Auffas-
sungen zur demokratischen Normalität
muss durch sozialarbeiterisches Handeln
bewältigt werden. Mit Link (1996, S. 77
f.) lassen sich unterschiedliche Strate-
gien der Normalisierung identifizieren,
die entweder feste Normalitätsgrenzen
gegen Abweichungen behaupten („pro-
tonormalistische Strategie“) oder Gren-
zen ausweiten und somit Abweichungen
in die Normalität miteinbeziehen („Fle-
xibilitäts-Normalismus“). Die Norma-
lisierung von Rechtsextremismus lässt
sich als Kombination beider Strategien
darstellen, da einerseits die „anormale
Anschlußzone“ (ebd., S. 75) in proto-
normalistischer Weise verändert und an
die demokratische Normalität angepasst
werden muss, andererseits aber rechte
Auffassungen durch diese Anpassung
zu einer anerkennungswürdigen Posi-
Grundlage derer rechtliche und soziale
Privilegierungen und Diskriminierun-
gen legitimieren, herabwürdigende An-
griffe auf Subjektivität begründen und in
letzter Konsequenz die Vernichtung der
Existenz durch terroristische oder insti-
tutionell angeordnete Akte rechtfertigen
(vgl. Salzborn, 2015, S. 16-31).
Die universalistische Ausrichtung von
Sozialer Arbeit in der Demokratie impli-
ziert, dass sie keine Gruppen von Adres-
sierung prinzipiell ausschließen kann. Im
Kontext mit Rechtsextremismus ergibt
sich aber für Soziale Arbeit, die im Rah-
men ihres doppelten Mandates Hilfe für
Bedürftige und zugleich deren Kontrolle
nach Kriterien der Allgemeinheit leistet
(vgl. Böhnisch & Lösch, 1973), ein beson-
deres Dilemma. Rechtsextreme müssen
als legitime Adressat*innen der Sozialen
Arbeit anerkannt, zugleich aber können
und dürfen ihre politischen Überzeugun-
gen von der Sozialen Arbeit nicht affir-
miert werden (vgl. Herwig-Lempp, 2017,
S. 56). Die besondere Ambivalenz der So-
zialen Arbeit besteht im politisch- norma-
tiven Konflikt mit ihren Adressat*innen,
mit denen und f ür die sie arbeitet.
Soziale Arbeit lässt sich in zweifacher
Hinsicht als Normalisierungspraxis be-
trachten. Sie erbringt zum einen eine
allgemeine Normalisierungsfunktion,
indem sie durch Hilfe bei der Lebens-
bewältigung zur „Konstruktion und
Reproduktion sozialer Normen und Nor-
malitätsvorstellungen“ (Schmidt, 2018,
S. 175) beiträgt. Die Bestimmung von
Normalisierung in der lebensweltori-
entierten Sozialen Arbeit kann exem-
plarisch dafür angeführt werden, dass
diese nicht nur als Unterordnung, sondern
auch als Unterstützung gesehen werden
kann (vgl. Grunwald & Thiersch, 2016,
39f.). Normalisierung wird verstanden
als „Anerkennung der Menschen in ihren
Bewältigungsanstrengungen, also in dem,
tion im Pluralismus transformiert und
somit Grenzen der Normalität ausge-
weitet werden.
Abhängig vom Verständnis von Norma-
lität enthalten pädagogische bzw. sozi-
alarbeiterische Normalisierungspraxen
unterschiedliche Ambivalenzen. Wird
ein abstrakteres Verständnis von demo-
kratischer Normalität gewählt, das diese
eher als Rechtswirklichkeit fasst, stel-
len rechte Auffassungen innerhalb des
demokratisch pluralen Spektrums kei-
nen Gegenstand sozialarbeiterischer In-
tervention dar, ungeachtet der negativen
Wirkungen, die von ihnen als neolibe-
ralen, nativistischen oder autoritaristi-
schen Rationalitäten ausgehen können.
Werden hingegen konkretere, engere Vor-
stellungen von demokratischer Norma-
lität gewählt, können in der Folge auch
demokratische Positionen aus dem an-
erkannten Pluralismus ausgeschlossen
und Menschen in der Wahrnehmung ihrer
Rechte eingeschränkt werden. Norma-
lität als Zustand ist zwar von Normati-
vität als Sollen zu unterscheiden (vgl.
Seelmeyer, 2017, S. 25 f.), aber Norma-
lisierungspraxis geht davon aus, dass
Normalität herrschen soll. Wenn Soziale
Arbeit normalisierend tätig wird, sind so-
wohl eine gültige Normalität als auch an
diese anzupassende Abweichungen vor-
ausgesetzt (vgl. Kessl & Plößer, 2010, S.
8). Die paradoxe Einheit von Normalität
und Normativität im Normalisierungs-
handeln kann als gleichermaßen ideali-
stisch wie realistisch bestimmt werden,
denn Normalität gilt sowohl als Verwirk-
lichung idealer Normen als auch als ein
realer Maßstab, an dem sich Normativität
relativieren lassen muss. Als Normalisie-
rungsinstanz ist Soziale Arbeit normali-
täts- und machtrelational ausgerichtet,
insofern sie vom sozialen Wandel der ka-
pitalistischen Normalität wie von sozial-
politischer, normativer Setzung abhängig
ist (vgl. Anhorn, 2013) und der Wandel
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
323232323232
von Normalität hin zu einer „rohen Bür-
gerlichkeit“ (Heitmeyer, 2018, S. 277-322)
oder eines „normalisierten Populismus“
(Cremer-Schäfer, 2018) auch für sozi-
alarbeiterische Praxis bedeutsam wird.
Sie macht im Gegensatz dazu auch Nor-
mativität gegen Normalität geltend, was
sich zum Beispiel mit der geschlechter-
reflektierenden Pädagogik belegen lässt,
die bestehende Männlichkeitskonstruk-
tionen und Heteronormativität expli-
zit nicht reproduzieren will (vgl. Stuve/
Debus, 2015).
Akzeptanz als dialektische
Normalisierungsmethode
Als Normalisierungsinstanz arbeitet die
Soziale Arbeit mit ihren Adressat*innen
gegen ihre zu normalisierenden Auf-
fassungen, sie ist daher auf Techniken
angewiesen, um Miteinander und Ge-
geneinander zu vermitteln und so Pra-
xis zu ermöglichen. Zentral ist dabei die
Interaktionsform der Akzeptanz, die in
der Akzeptierenden Jugendarbeit kon-
zeptionell ausgearbeitet ist. Dieser An-
satz ist zwar in der Disziplin der Sozialen
Arbeit seit Längerem weitgehend abge-
lehnt, in der Profession aber ist er nach
wie vor in verschiedenen Weisen grund-
legend (vgl. Glaser, Greuel & Hohnstein,
2016, S. 92f.). Der von Franz Josef Kra-
feld (1996) im Rahmen des Aktionspro-
gramms gegen Aggression und Gewalt
in den 1990er Jahren entwickelte Ansatz
trägt Normalisierungsambivalenzen in
besonderer Weise Rechnung. Der Akzep-
tanz kommt die Funktion zu, zwischen
den pädagogischen Normalisierungsan-
spruch und das deviante Verhalten der
rechtsextremen Jugendlichen zu treten.
Sie ist weder Ziel-, noch Endpunkt sozi-
alarbeiterischer Intervention, sondern ein
an Professionelle gerichteter, methodi-
scher Handlungsgrundsatz. Rechten Ge-
sinnungen wird damit keine theoretische
Zustimmung entgegengebracht, vielmehr
geht Akzeptanz von einem Spannungs-
verhältnis aus und abstrahierend mit ihm
um: „Akzeptieren zu betonen macht nur
dort Sinn, wo Akzeptieren nicht selbst-
verständlich ist […]. Gegenüber Gleich-
gesinnten braucht man kein Akzeptieren
zu betonen“ (Krafeld, 1996, S. 35).
Akzeptanz als Methode zur Verhinde-
rung von normalisierungsbedingten Ab-
wertungsprozessen setzt ein negatives
Urteil über die Adressat*innen voraus,
das nicht in unzureichender Professiona-
lität der Sozialarbeitenden, sondern, im
Gegenteil, in ihrer professionell-prakti-
schen Perspektive auf Normabweichung
begründet ist. Abweichendes Verhalten
wird als Fehlverhalten wahrgenommen,
die Person als deviant markiert und ab-
gewertet. Krafeld (1996, S. 16) forderte
dagegen, dass Jugendliche nicht auf ihre
störenden politischen Überzeugungen re-
duziert, sondern als Personen anerkannt
werden müssen. Zum Begriff der Ak-
zeptanz gehört es, dass sie in Konflikten
verortet ist, die weder unmittelbar ent-
schieden, noch durch Kontaktabbruch
schlicht beendet werden können. Das in
der Akzeptanz enthaltene Moment der
Anerkennung hebt Konflikte nicht auf,
sondern affirmiert den Menschen jen-
seits seiner konfliktiven Einstellungen.
Gerade in dieser Hinsicht erweist sich
Akzeptanz als demokratische Interak-
tionsform, da sie friedliche Verlaufsfor-
men von Konflikten auf Grundlage der
Anerkennung gleichberechtigter Subjekte
vorsieht - als ‚personale Konfrontation
(vgl. Krafeld, 2002, S. 7).
Krafeld (1996, S. 24-26) grenzte sein
Konzept gegen pädagogische Ansätze
der 1980er Jahre ab, in denen sich poli-
tische Ansprüche der Bekämpfung des
Rechtsextremismus geltend machten und
die eine durch die Unmittelbarkeit von
Normalisierungsambitionen geprägte
Form besaßen. In hierarchischen, kon-
frontativen Lehr-Lern Settings hät-
ten Pädagog*innen die erwünschten
Lehrinhalte an Jugendliche herangetra-
gen, wobei sie die psychosozialen Funk-
tionen von rechten Orientierungen, die
sie beseitigen wollten, ignorierten (vgl.
ebd.). Dagegen stellte Krafeld die In-
teraktionsform der Akzeptanz, die als
Kontrapunkt zur Normalisierung - in-
nerhalb von definierten Grenzen - eine
Orientierung am normbrüchigen Subjekt
setzt. Akzeptanz ist damit Mittel in einer
gouvernementalen Strategie, sie ist eine
Technik der Selbstkontrolle der Sozialar-
beitenden, deren Normalisierungshandeln
durch Akzeptanz funktionell begrenzt
wird. Den Adressat*innen der Sozialen
Arbeit wird auf diese Weise eigensinni-
ges Handeln grundsätzlich zugestanden.
Akzeptanz gilt als Bedingung einer Ver-
stehensperspektive, die an den Interessen
und Nöten der Jugendlichen ansetzt, sie
dient der Subjektorientierung in einem
gegensätzlichen Setting. Sie hat damit
auch den Einbezug der sozialen Bedürf-
nisse der Jugendlichen zu ermöglichen,
denen jene zwar in rechtsextremen Ge-
meinschaften nachgehen, die sich aber
nicht ausschließlich aus ihrer politischen
Gesinnung ergeben (vgl. Krafeld, 1996,
S. 16-21).
Akzeptanz fungiert als Voraussetzung für
„Einf lussnahmen und Veränderungen“
(Krafeld, 1996, S. 32), mit denen die Ak-
zeptierende Jugendarbeit das politische
Bewusstsein ihrer Zielgruppe in direkter
Weise zu ihrem Handlungsgegenstand
erklärte: Ohne Akzeptanz kein Zugang
zur Klientel, ohne Akzeptanz keine Be-
reitschaft zur Reflexion bestehender Ori-
entierungen. Die damit gewährleistete
Subjektorientierung dient somit nicht der
Aufhebung von Steuerung, sondern ihrer
Umsetzung (vgl. Kessl, 2020, S. 51). Als
Negation von Normalisierung ist Akzep-
tanz ein dialektisches Moment eines um
Optimierung bemühten, strategischen
Normalisierungshandelns. Im Zentrum
Editorial
SI:SO 1|2020 33
3333
Thran Normalisierung durch Akzeptanz?
der Akzeptierenden Jugendarbeit standen
allerdings keine konkreten pädagogischen
Inhalte oder eine bestimmte Form politi-
scher Bildung, die auf Grundlage eines
akzeptierenden Verhältnisses zur Bear-
beitung der rechtsextremen Einstellungen
umgesetzt werden sollten. Krafelds Kon-
zeption betonte hingegen die subjektiven
Grundlagen für die Attraktivität rech-
ter Erklärungs- und Einstellungsmuster.
Über eine allgemeine Normalisierung im
Sinne der sozialarbeiterischen Unterstüt-
zung bei der Lebensbewältigung galt es,
indirekt eine Normalisierung politischer
Einstellungen zu bewirken.
Demokratisierung durch sozialpolit i-
sche Normalisierung?
Die Akzeptierende Jugendarbeit ba-
siert in ihrer strategischen Logik auf der
Desintegrationstheorie (vgl. Heitmeyer,
2018, S. 146-176) und stellt psychosozi-
ale Effekte rechtsextremer Ideologien in
den Vordergrund (vgl. Reimer, 2013, S.
415). Das desintegrierte Subjekt leide an
Desorientierung sowie Kontrollverlust
und sei daher für „autoritäre Versuchun-
gen“ (Heitmeyer, 2018) empfänglich, mit
denen die Gefahr eines fehlgeleiteten Po-
litisierungsprozess verbunden sei. Der
moralisierende Einschlag dieser Theorie
zeigt sich bereits in der Kategorie Ver-
suchung, die eine Verlockung zu etwas
Bösem kennzeichnet und den impliziten
Ruf des Subjekts nach normalisierender
Erlösung enthält. Abgesehen davon ist
aber festzuhalten, dass rechtsextreme
Haltungen tatsächlich eine „identitäre
Funktion“ (Pates, 2011, S. 214) erfüllen.
Rechtsextreme Rationalitäten können als
autoritär strukturierte Selbstregierungs-
weisen verstanden werden, in denen Sub-
jekte brüchige Selbstbilder konsolidieren
und durch Feindbilder Enttäuschungen in
einer Weise deuten, die sie von Vorwür-
fen an sich selbst entlasten. So kann durch
die rassifizierte Imagination von Höher-
wertigkeit ein individueller Sinn gestif-
tet und das Subjekt als Teil der Macht
vorgestellt werden, der es sich selbst un-
terwirft. Dadurch wird es leistungsunab-
hängig aufgewertet, allerdings ist dafür
als Preis ein rücksichtsloser Dienst an der
Macht fällig, das Individuum muss sich
nach den Kriterien dieser Macht radikal
selbst regieren (vgl. Steinert, 2001, S.
410f.). Politische Logiken im Allgemeinen
und rechtsextreme im Besonderen gehen
jedoch nicht in - erwünschten oder uner-
wünschten - Selbstregierungsweisen auf,
sondern sie sind gleichzeitig Elemente
eines makropolitischen Diskurses. Eine
individuelle Bedrohung durch Arbeits-
losigkeit erscheint in nationalistischer
Wahrnehmung nur als ein Unterpunkt
einer viel umfassenderen Problematik,
nicht als Problem individueller, sondern
völkischer Selbstregierung, als deren Teil
sich der Einzelne imaginiert. Nicht nur
das einzelne Individuum, sondern das
kollektive nationale Selbst leide darun-
ter, dass ausländische Konkurrent*innen
das national fundierte Privileg auf einen
Arbeitsplatz bestreiten würden. Weder
lässt sich also rechtsextremes Denken al-
lein als logische oder gar zwangsläufige
Konsequenz von persönlich erfahrenen
Problemlagen fassen, noch lassen sich
politisch- allgemeine Einstellungen auf
ihre Brauchbarkeit für das bedrohte, be-
sondere Subjekt funktionalistisch verkür-
zen (vgl. Reimer, 2013, S. 416 f.).
Die Normalisierungshoffnungen der Ak-
zeptierenden Jugendarbeit haben sich in
den 1990er Jahren nicht erfüllt, die Um-
setzung der Akzeptierenden Jugendarbeit
trug vielmehr dazu bei, dass rechtsextre-
mes Verhalten Jugendlicher vielerorts zur
Normalität wurde (Affolderbach, 2017,
S. 166). Dass vor allem in Ostdeutsch-
land rechtsextreme Akteure neugeschaf-
fene Jugendzentren zur Agitation nutzen
konnten, wurde im öffentlichen Diskurs
als „Glatzenpflege auf Staatskosten“
(Drieschner, 1993) kritisiert und mün-
dete in eine Befürwortung repressiver
Strategien. Krafeld (2002, S. 8 f.) hin-
gegen wies die Kritik an seinem Ansatz
weitgehend zurück. Seiner Ansicht nach
fehle die Bereitschaft der Gesellschaft zu
einer wirklichen Auseinandersetzung mit
rechten Jugendlichen und dem Rechtsex-
tremismus. Dies zeige sich auch an dem
überfordernden Maßstab der politischen
Kritik. Der Pädagogik werde Versagen
bei der Lösung eines über ihren Geltungs-
bereich hinausweisenden, gesellschaftli-
chen Problems vorgeworfen, ohne dass
dabei in Betracht gezogen werde, inwie-
weit die Gesellschaft zum Fortbestand
dieser für sie problematischen Einstellun-
gen beitrage. Mit der Weiterentwicklung
seines Konzepts zur gerechtigkeitsorien-
tierten Jugendarbeit in den 2000er Jahren
reagierte Krafeld (ebd., S.10) darauf, dass
mit Akzeptanz vorrangig eine Methode
und kein pädagogisches Ziel formuliert
wurde. Reimer (2013, S. 423) hält als ent-
scheidenden Mangel der Akzeptieren-
den Jugendarbeit fest, dass durch deren
Schwerpunkt auf sozio-ökonomisch be-
dingte Problemlagen die Bearbeitung der
Deutungen dieser subjektiv erfahrenen
Lebenslagen vernachlässigt worden seien.
Die Berücksichtigung des gesellschaftli-
chen Kontextes, in dem Subjekte sich po-
litische Einstellungen bilden, sei jedoch
als Stärke der Akzeptierenden Jugendar-
beit zu werten.
Möglichkeiten und Grenzen
von Akzeptanz
Dass Soziale Arbeit als demokratisches
Normalisierungsregime agiert, kann nicht
undifferenziert kritisiert werden, da reale
Verstöße gegen Menschenrechte und De-
mokratie das Handeln der Sozialen Ar-
beit notwendig werden lassen. Zugleich
kann aber die Normalisierungspraxis
auch nicht schlicht affirmiert werden,
da mit Normalisierung als Anpassung
an eine Normalität immer auch Unter-
ordnungspraktiken und durch Normali-
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
343434343434
sierung geprägte Wissensordnungen von
Normalität und Anormalität verbunden
sind. Mit dem Gebot der Akzeptanz er-
hält der Normalisierungskonflikt, in dem
Soziale Arbeit zu ihren Adressat*innen
steht, aber eine demokratische Gestalt.
Akzeptanz ist mit ihrem anerkennenden
Impuls eine Interaktionsform, mit der
professionellen Abwertungslogiken ent-
gegengetreten und eine Wertschätzung
der Person ausgedrückt werden kann. Le-
gitime Bedürfnisse der Adressat*innen
können durch Akzeptanz in den Vorder-
grund gerückt werden. Darüber hinaus
ist mit ihr ein Perspektivwechsel zugun-
sten der Fokussierung von Eigenlogiken
rechtsextremer Gesinnungen und deren
subjektiver Funktionalität möglich.
Zugleich aber zeigt sich an der Akzeptie-
renden Jugendarbeit eine Paradoxie zwi-
schen einer gouvernementalen Technik
und dem Ziel, für das sie eingesetzt wird.
Während Normalisierungspraxis davon
ausgeht, dass die Anpassung des Subjekts
an eine Normalität erst noch zu erreichen
ist, also davon ausgeht, dass für norm-
und normalitätskonformes Handeln nicht
auf die Selbststeuerung der Individuen
vertraut werden kann, nimmt Akzeptanz
den Normalisierungsanspruch zurück
und betont die Autonomie des noch-nicht-
normalisierten Individuums. Auf Akzep-
tanz basierende Konzepte müssen diese
Paradoxie berücksichtigen, indem sie eine
durch Akzeptanz geprägte Beziehungs-
ebene mit konkreten Konzeptionen der
politischen Bildung verbinden.
Anmerkungen
1 Als Normalisierungsregime soll die
Soziale Arbeit in diesem Beitrag unter
Einbezug von Theorien über Normali-
sierung (vgl. Schröder & Wrana, 2015)
und Normalismus (vgl. Link 1996) aus
der Forschungsperspektive der Gouver-
nementalität (vgl. Foucault, 2007/1978;
Bröckling, 2018; Kessl, 2020) analy-
siert werden.
2 In Bezug auf rechte Deutungssche-
mata von nationaler Differenz kann
unterschieden werden zwischen par-
tikularistischen Vorstellungen von
einer nationalen Gemeinschaft, die
Ausländer*innen zwar ausschließt,
aber nicht zwangsläufig ihre Men-
schenrechte und -würde bestreitet, und
rechtsextremen Logiken, die von einer
Ungleichwertigkeit nationaler Kollek-
tive ausgehen (vgl. Pates, 2011, S. 215).
Editorial
SI:SO 1|2020 35
3535
Thran Normalisierung durch Akzeptanz?
Literatur
Affolderbach, Friedemann (2017).
Kritisch-politische Jugendarbeit in
der Auseinandersetzung mit Rechts-
extremismus. In Rita Braches-Chyrek
& Heinz Sünker (Hrsg.), Soziale Ar-
beit in gesellschaftlichen Konflikten
und Kämpfen (S. 159-188). Wiesbaden:
Springer VS.
Anhorn, Roland (2013). Wie die Moral
in die Soziale Arbeit kommt… und
was sie dabei anrichtet. Über den „So-
ziale-Probleme-Diskurs”, „Moralun-
ternehmer” und „Moralpaniken” in
der Sozialen Arbeit am Beispiel der
Kinder-Armut. Eine ideologiekritische
Skizze. In Ruth Großmaß & Roland
Anhorn (Hrsg.), Kritik der Moralisie-
rung. Theoretische Grundlagen - Dis-
kurskritik - Klärungsvorschläge für die
berufliche Praxis (S. 255-294). Wiesba-
den: Springer VS.
Böhnisch, Lothar & Lösch, Hans
(1973). Das Handlungsverständnis des
Sozialarbeiters und seine institutio-
nelle Determination. In Hans-Uwe Otto
& Siegfried Schneider (Hrsg.), Gesell-
schaftliche Perspektiven der Sozialar-
beit (S. 21-40). Halbbd. 2. Neuwied:
Luchterhand.
Bröckling, Ulrich (2018). Governmen-
tality Studies. In Oliver Decker (Hrsg.),
Sozialpsychologie und Sozialtheorie.
Band 1: Zugänge (S. 31-45). Wiesba-
den: Springer VS.
Cremer-Schäfer, Helga (2018). Populis-
mus als normalisierte Politik-Form. Ein
Versuch, Aufmerksamkeit dafür herzu-
stellen. Widersprüche, 147, S. 11-22.
Drieschner, Frank (1993). Glatzen-
pflege auf Staatskosten. Die Zeit,
13.8.1993.
Foucault, Michel (2007/1975). Die
Anormalen. Vorlesungen am Collège
de France (1974- 1975). Frankfurt a.M.:
Suhrkamp.
Foucault, Michel (2006/1978). Sicher-
heit, Territorium, Bevölkerung. Ge-
schichte der Gouvernementalität I.
Frankfurt a.M.: Suhrkamp.
Glaser, Michaela, Greuel, Frank, Jo-
hansson, Susanne & Münch, Anna
Verena (2011): Etablierte Praxis, neue
Herausforderungen. Pädagogische Prä-
ventionsarbeit gegen Extremismus im
Jugendalter galt in Deutschland bis-
her vor allem rechtsextremen Erschei-
nungsformen. DJI Impulse, 2, S. 15-17.
Hark, Sabine (2019). Solidarität sub-
altern. Demokratische Zerreißproben
in neoreaktionären Zeiten. In Manuela
Köttig & Dieter Röh (Hrsg.), Soziale
Arbeit in der Demokratie - Demokra-
tieförderung in der Sozialen Arbeit.
Theoretische Analysen, gesellschaft-
liche Herausforderungen und Refle-
xionen zur Demokratieförderung und
Partizipation. Theorie, Forschung und
Praxis der Sozialen Arbeit, (S. 22-35).
Leverkusen: Barbara Budrich.
Heitmeyer, Wilhelm (2018). Autoritäre
Versuchungen. Signaturen der Bedro-
hung I. Berlin: Suhrkamp.
Herwig-Lempp, Johannes (2017).
„Nazis raus! Haut ab!”? Zum syste-
mischen Umgang mit Menschen und
Rechten. Zeitschrift für systemische
Therapie und Beratung, 2/17, S. 54-60.
Kessl, Fabian & Plößer, Melanie (2010).
Differenzierung, Normalisierung, An-
dersheit. Soziale Arbeit als Arbeit mit
den Anderen. Eine Einleitung. In Fa-
bian Kessl & Melanie Plößer (Hrsg.),
Differenzierung, Normalisierung, An-
dersheit. Soziale Arbeit als Arbeit mit
den Anderen (S. 7-16). Wiesbaden:
Springer VS.
Kessl, Fabian (2020). Der Gebrauch der
eigenen Kräfte. Eine Gouvernementali-
tät Sozialer Arbeit. 2. Aufl. Weinheim:
Beltz Juventa.
Krafeld, Franz Josef (1996). Die Praxis
akzeptierender Jugendarbeit. Konzepte,
Erfahrungen, Analysen aus der Arbeit
mit rechten Jugendcliquen. Opladen:
Leske + Budrich.
Krafeld, Franz Josef (2002). Für die
Zivilgesellschaft begeistern statt nur
gegen den Rechtsextremismus ankämp-
fen - Arbeitsmaterialien zum Konzept
der gerechtigkeitsorientierten Jugend-
arbeit.
http://www.franz-josef- krafeld.de/
7.%20Akzeptierende%20Jugendarbeit/
Broschuere%20- %20Fuer%20die%20
Zivilgesellschaft%20begeistern%20
(2002).pdf
(Zugriff am 1.4.2020)
Link, Jürgen (1996). Versuch über den
Normalismus: Wie Normalität produ-
ziert wird. Opladen: Westdt. Verl.
Möller, Kurt (2017). Rechtspopulismus
jenseits von Argumenten begegnen. So-
zialmagazin : die Zeitschrift für soziale
Arbeit, 11/12, S. 47-54.
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
363636363636
Oppenhäuser, Holger (2011). Das Ex-
tremismus-Konzept und die Produktion
von politischer Normalität. In Forum
für kritische Rechtsextremismusfor-
schung (Hrsg.), Ordnung. Macht. Extre-
mismus. Effekte und Alternativen des
Extremismus-Modells (S. 35-58). Wies-
baden: Springer VS.
Pates, Rebecca (2011). Die Hölle sind
immer die anderen: Moralische Ord-
nungen in Trainings gegen „Rechts-
extremisten“. In Forum für kritische
Rechtsextremismusforschung (Hrsg.),
Ordnung. Macht. Extremismus. Effekte
und Alternativen des Extremismus-
Modells (S. 212-239). Wiesbaden:
Springer VS
Reimer, Katrin (2013). Zwischen
Anpassung und kritischem Gesell-
schaftsverständnis. Perspektiven außer-
schulischer Bildung zu Rassismus und
Rechtsextremismus. Das Argument,
302, S. 413-425.
Salzborn, Samuel (2015). Rechtsex-
tremismus. Erscheinungsformen und
Erklärungsansätze. Baden-Baden:
Nomos.
Schmidt, Holger (2018). Normativi-
tät und Normalität. In Fabian Kessl,
Elke Kruse, Sabine Stövesand, Werner
Thole (Hrsg.), Soziale Arbeit - Kernthe-
men und Problemfelder (S. 173- 181).
Opladen: Budrich.
Schröder, Sabrina & Wrana, Daniel
(2015). Normalisierungen - eine Einlei-
tung. In Patrick Bühler, Edgar Forster,
Sascha Neumann, Sabrina Schröder &
Danial Wrana, Normalisierungen. Wit-
tenberger Gespräche 2014, Halle: MLU.
Schubert, Frank (2011). Die Extremis-
muspolizei. Eine Kritik des antiex-
tremistischen Denkens mit Jacques
Rancière. In Forum für kritische
Rechtsextremismusforschung (Hrsg.),
Ordnung. Macht. Extremismus. Effekte
und Alternativen des Extremismus-Mo-
dells (S. 102- 116). Wiesbaden: Sprin-
ger VS.
Shoshan, Nitzan (2016). The Manage-
ment of Hate: Nation, Affect, and the
Governance of Right-Wing Extremism
in Germany. Princeton: Princeton Uni-
versity Press.
Seelmeyer, Udo (2017). Normalität
und Normalisierung. In Fabian Kessl,
Elke Kruse, Sabine Stövesand, Werner
Thole (Hrsg.), Soziale Arbeit - Kernthe-
men und Problemfelder
(S. 25-33). Opladen: Budrich.
Staub-Bernasconi, Silvia (2007).
Soziale Arbeit. Dienstleistung oder
Menschenrechtsprofession? Zum
Selbstverständnis Sozialer Arbeit in
Deutschland mit einem Seitenblick
auf die internationale Diskussions-
landschaft. In Andreas Lob-Hüdepohl,
& Walter Lesch (Hrsg.). Ethik Sozialer
Arbeit. Ein Handbuch (S. 20-54).
Paderborn: Schöningh.
Steinert, Heinz (1999). Kulturindustri-
elle Politik mit dem Großen & Gan-
zen: Populismus, Politik-Darsteller, ihr
Publikum und seine Mobilisierung. In-
ternationale Gesellschaft und Politik,
4/1999, S. 402-413.
Stuve, Olaf & Debus, Katharina (2013).
Geschlechterreflektierende Arbeit mit
Jungen als Prävention rechtsextremer
Einstellungen und Handlungsmuster.
In Heike Radvan (Hrsg.), Gender und
Rechtsextremismusprävention.
Amadeu Antonio Stiftung.
Grunwald, Klaus & Thiersch, Hans
(2016). Lebensweltorientierung. In
Klaus Grunwald & Hans Thiersch
(Hrsg.), Praxishandbuch Lebenswelto-
rientierte Soziale Arbeit. 3. Auflage (S.
24-64). Weinheim: Beltz Juventa.
Thiessen, Barbara (2019). Soziale Ar-
beit in neoreaktionären Zeiten - oder:
Demokratie braucht Soziale Arbeit
braucht Demokratie. Eine Replik zum
Beitrag von Sabine Hark. In M. Köt-
tig & D. Röh (Hrsg.), Soziale Arbeit in
der Demokratie - Demokratieförderung
in der Sozialen Arbeit. Theoretische
Analysen, gesellschaftliche Heraus-
forderungen und Reflexionen zur De-
mokratieförderung und Partizipation.
Theorie, Forschung und Praxis der So-
zialen Arbeit, (S. 36-45). Leverkusen:
Verlag Barbara Budrich.
Editorial
SI:SO 1|2020 37
3737
Thran Normalisierung durch Akzeptanz?
Autor
Malte Thran ist Professor für
Sozial- und Kulturpolitik im
Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.
Kultur der Hochschule Merseburg.
Aktueller Forschungsschwerpunkt
ist Rechtspopulismus und politische
Bildung.
383838383838
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
Peter Hofmann
Rassismuskritische Bildung in Zeiten des Rechtsrucks
Die Mordreihe des NSU, die Anschläge
in Halle und Hanau sowie alltägliche
Übergriffe sind nur die extremsten und
damit sichtbarsten Ausformungen eines
tief verankerten gesellschaftlichen Pro-
blems: Rassismus. Es stellt sich somit
die Frage, wie politische Bildung - au-
ßerschulisch als auch schulisch - und die
Soziale Arbeit dieser Aufgabe begegnen
können. Vermag eine rassismuskritische
Bildung ein Wundermittel gegen das Er-
starken des Rechtspopulismus und der ge-
samten extremen Rechten zu sein? Diese
Fragen sollen im vorliegenden Aufsatz
angerissen werden. Als wichtige Infor-
mation sei hier vorangestellt, dass Ras-
sismus nicht etwas die verschrobene
Weltanschauung einiger weniger verirr-
ter ‚Extremist*innen’1 darstellt, sondern
sich durch alle Bereiche der Gesellschaft
zieht. Verschiedene Studien - darunter
z.B. die so genannte ‚Heitmeyer-Studie’
zur gruppenbezogenen Menschenfeind-
lichkeit - weisen bei Items, die rassisti-
sche Einstellungen abfragen, teilweise
eine Zustimmung von 25% bis zu 50%
auf (vgl. Heitmeyer 2012, 38; Zick/
Konsequenzen: angefangen beim ‚Racial
Profiling’ bis hin zum totalen Versagen
des LKA Baden-Württemberg im NSU-
Komplex, das auf Basis der Einschätzung,
„dass der Täter hinsichtlich seines Ver-
haltenssystems weit außerhalb des hiesi-
gen Normen und Wertesystems verortet
ist“ (Deutscher Bundestag 2013, 926), zu-
nächst gegen Angehörige, Nachbar*innen
und Bekannte der Opfer ermittelte, wäh-
rend Neonazis weiterhin unbehelligt von
Ermittlungsorganen eine Blutspur durch
das Land zogen.
Rassismuskritische Bildung scheint ge-
rade in diesen Zeiten notwendiger den
je, doch was ist darunter genau zu ver-
stehen? Der vorliegende Aufsatz versucht
diese Frage in einer möglichst knappen
Einführung zu beantworten. Dazu muss
erst einmal geklärt werden, was genau
überhaupt unter Rassismus zu verstehen
ist, bevor dann im weiteren Verlauf In-
halte und Ziele einer solchen Bildungs-
arbeit umrissen werden.
Küpper/Berghan 2019)2. All diese Er-
kenntnisse sollten in einer Einwande-
rungsgesellschaft eigentlich zu einem
radikalen Umdenken in der Bildungspo-
litik führen - Anzeichen dafür sind aber
bisher rar gesät. So fehlt der Themenkom-
plex Rassismus in zahlreichen Curricula
und wird - wenn überhaupt - oft nur in
Form von Projektwochen behandelt. Doch
wer soll die Kinder und Jugendlichen in
diesem Bildungsprozess begleiten? Karim
Fereidooni fordert zwar die Vermittlung
rassismuskritischer Lehrinhalte in der
Lehramtsausbildung (vgl. Fereidooni
2016, 32), aber bisher ist die Umsetzung
als mangelhaft zu bezeichnen (vgl. Fe-
reidooni/Massumi 2015, 38). Somit ist er
im späteren Arbeitsfeld auch Studieren-
den und Referendar*innen ein wichtiger
Aspekt, dennoch erhalten sie (auch päd-
agogisch) relevantes Wissen nur auf Ei-
geninitiative hin - trotz der Tatsache, dass
Rassismus als eine zentrale Kategorie Ge-
sellschaft strukturiert. Auch in anderen
wichtigen Bereichen, wie z.B. der Poli-
zeiausbildung, werden diese Inhalte nicht
vermittelt, dies hat natürlich gravierende
Editorial
SI:SO 1|2020 39
3939
Hofmann Rassismuskritische Bildung in Zeiten des Rechtsrucks
Was ist Rassismus?
Wie jedes Bildungsvorhaben muss auch
die rassismuskritische Bildung ihren Ge-
genstand zunächst einmal bestimmen.
Aufgrund des knappen Formats dieses
Aufsatzes kann dies leider nur sehr grob
erfolgen und es muss auf die Erörterung
weiterer Theorien verzichtet werden. Im
Rahmen dieses Textes soll zunächst zwi-
schen ‚rassistischer Struktur’ und ‚rassi-
stischer Ideologie’ unterschieden werden
- dazu mehr weiter unten. Grundlage für
beides ist die Unterscheidung zwischen
einer ‚Wir’-Gruppe und ‚den Anderen’
auf Basis (vermeintlicher) ‚ethnischer’
Merkmale, wie z.B. Hautfarbe, Sprache,
bestimmte Kulturpraktiken, um nur ei-
nige wenige zu nennen. Im aktuellen
historischen Kontext wäre z.B. die Un-
terscheidung zwischen ‚Schwarz’ und
Weißen’
3
als äußerst wirkmächtige Ka-
tegorisierung zu nennen. Wissenschaft-
lich gesehen gibt es keinerlei Grundlage
für die Einteilung der Menschheit in
‚Rassen’,4 dennoch ist dieses Narrativ
bis heute extrem präsent - auch wenn es
in seiner Geschichte zahlreiche Ände-
rungen durchlaufen hat. Historisch lässt
sich der Beginn des Rassismus (zumin-
dest im europäischen Kontext) mit der
Entdeckung Amerikas und der folgen-
den Kolonisierung bestimmen.
5
Die mas-
senhafte Versklavung und ökonomische
Ausbeutung der indigenen Bevölkerung
und verschleppter Afrikaner*innen be-
durfte einer Legitimierung, denn der Be-
sitz von Menschen - zumindest wenn es
sich dabei um Christen*innen handelte
- war kirchenrechtlich verboten. Indem
man den Rassifizierten animalisierte und
aus dem Menschengeschlecht ausschloss,6
ergab sich eine Lösung. Hier zeigt sich
auch eine der wichtigsten Funktionen des
Rassismus: Er soll soziale Phänomene
sowohl erklären als auch legitimieren.
Es „werden soziale und kulturelle Dif-
ferenzen naturalisiert und somit soziale
Beziehungen zwischen Menschen als un-
veränderliche und vererbbare verstanden
(Naturalisierung). Die Menschen wer-
den dafür in jeweils homogenen Grup-
pen zusammengefasst und vereinheitlicht
(Homogenisierung) und den anderen als
grundsätzlich verschieden und unverein-
bar gegenübergestellt (Polarisierung) und
damit zugleich in eine Rangordnung ge-
bracht (Hierarchisierung)“ (Rommelspa-
cher 2009, 29). Es wäre noch zu ergänzen,
dass rassistische Ideologien zudem eine
präskriptive Seite haben, d.h. eine Vision
für die Entwicklung einer Gesellschaft.
Die Unterscheidung zwischen Struk-
tur und Ideologie steht der Annahme
zahlreicher Autor*innen entgegen, dass
Aussagen und Handlungen nur dann als
rassistisch zu bewerten seien, wenn sie
mit einer Position der Macht verbunden
sind. Allerdings ist diese These nicht
unumstritten, z.B. kritisiert Samuel
Salzborn diese Setzung aus einer ideen-
geschichtlichen Perspektive: „Bisweilen
ist argumentiert worden, dass das zen-
trale Charakteristikum des Rassismus
die Verbindung mit einer machtvollen
Sprecherposition sei […], was allerdings
eine postmoderne Verkehrung materieller
Realitäten ist: Rassistisch ist ein Argu-
ment nicht erst durch die Frage der Lo-
kalisierung in einem machtbezogenen
Feld von politischer Asymmetrie, sondern
ganz im Gegenteil ist dann von Rassis-
mus zu sprechen, wenn die Unterstellung
der Existenz von menschlichen ‚Rassen‘
verbunden wird mit der Zuschreibung
essentialistischer, resp. genetischer Kol-
lektivdifferenz, die auf phänotypische Er-
scheinungen referenziert […]“(Salzborn
2015, 115). Belege für rassistische Ideo-
logien, die von Rassifizierten hervorge-
bracht wurden, finden sich z.B. bei der
Black-Nationalism-Bewegung, die sich
zu Beginn des 20. Jahrhunderts formierte
und bis heute Fortbestand in Teilen der
‚Black-Muslim’- Strömung (z.B. Nation of
Islam) hat. Ebenso gilt dies für Teile der
antikolonialen Bewegung: „Auch wenn es
auf den ersten Blick widersinnig erschei-
nen mag, war die dritte Stoßrichtung der
antikolonialen Denkansätze - neben der
aufgeklärt-egalitären und der identitär-
universalistischen Position, die wie Fanon
zeigt in ihren Begründungsmustern
durchaus auch ineinander übergehen -
eine antikoloniale Abwehr des (weißen)
Rassismus durch die Formulierung eines
gleichermaßen essentialistischen und völ-
kischen (schwarzen) Rassismus“ (ebd.,
115). Zudem ist die oben angeführte Un-
terscheidung auf Basis der Machtposi-
tion auch im pädagogischen Kontext zum
einen schwer zu vermitteln und zum an-
deren auch unterkomplex, da damit nur
sehr schwer rassistische Praxen zwischen
selbst vom Rassismus Betroffene erfasst
werden können.
‚Rassistische Struktur’ beschreibt den
Umstand, dass Rassismus nicht etwa nur
eine Einstellung oder Meinung ist, son-
dern ein gesellschaftliches Verhältnis,
dem sich weder die sogenannte ‚Mehr-
heit’, noch die vom Rassismus Betrof-
fenen entziehen können. Auch erklärte
Antirassist*innen (sofern sie als Teil der
‚Mehrheit’ gesehen werden) bleiben in
diesem System verhaftet und profitieren
nolens volens von rassistischen Verhält-
nissen z.B. bei der Suche nach Wohnun-
gen oder Arbeitsplätzen - oder einfach
dadurch, dass sie sich keine Gedanken
machen müssen, wegen ihres Hauttons
in eine Polizeikontrolle zu geraten. Um
diesem Umstand Rechnung zu tragen,
vollzog sich auch die Wandlung der ‚an-
tirassistischen’ zur rassismuskritischen
Bildung. Zudem hat sich der Begriff in
der deutschsprachigen Community in den
letzten Jahren im Wesentlichen durch-
gesetzt, weswegen fast alle neueren Pu-
blikationen auf diesen zurückgreifen
(allerdings sind diese auch noch nicht
sonderlich zahlreich).
Wenn wir nun Rassismus als ein gesell-
schaftliches Verhältnis betrachten, gera-
404040404040
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
ten zwei bestimmte Ebenen ins Blickfeld:
Von strukturellem Rassismus spricht
man, wenn das gesellschaftliche System
mit seinen Rechtsvorstellungen und sei-
nen politischen und ökonomischen Struk-
turen Ausgrenzungen bewirkt, während
der institutionelle Rassismus sich auf
Strukturen von Organisationen, ein-
geschliffene Gewohnheiten, etablierte
Wertvorstellungen und bewährte Hand-
lungsmaximen bezieht. Der strukturelle
schließt also den institutionellen Rassis-
mus ein“ (Hormel/Scherr 2004, 26).
Bemühen wir nun Gramscis Hegemonie-
theorie könnte man rassistische Struk-
turen auch als Teil eines hegemonialen
Verhältnisses sehen: Durch die Exklusion
rassifizierter Gruppen kann die Gefolg-
schaft Anderer gewonnen werden, die von
diesen Verhältnissen profitieren. Sowohl
bei Stuart Hall (vgl. Hall 2012) als auch
bei Etienne Balibar (vgl. Balibar/Waller-
stein 1990, 27) finden sich Überlegungen,
wie man die Ideen Gramscis auch für eine
Theorie des Rassismus nutzbar machen
kann, eine kohärente Ausformulierung
dieser Gedanken fehlt jedoch bis dato.
Für eine rassismuskritische (politische)
Bildung wäre solch eine Theorie beson-
ders fruchtbar, da Antonio Gramsci die
Hegemonie und Gegen-Hegemonie stets
als pädagogisches Verhältnis betrachtete
(vgl. Merkens 2006, 17) und zudem ein
ausgearbeitetes Bildungskonzept existiert
(vgl. Merkens 2005), das diese Disziplin
durchaus bereichern könnte.
Der Begriff der Ideologie ist ebenfalls
von der Hegemonietheorie Antonio
Gramscis inspiriert und hat damit zwei
Seiten: Zum einen geht es um die indi-
viduellen Einstellungen in den Köpfen
der Menschen: Wie werden ‚die Ande-
ren’ wahrgenommen? Welche Merk-
male zur Unterscheidung herangezogen?
Dies hängt jedoch zum anderen in einem
hohen Maße mit gesellschaftlichen Ver-
hältnissen zusammen. D.h., welche An-
sichten über ‚Ethnie’ sind hegemonial?
Welche Deutungen werden von Akteu-
ren eingebracht, die versuchen eine neue
Hegemonie zu errichten? Diese beiden
Seiten stehen in einem engen Wechselver-
hältnis und können nicht separat vonein-
ander betrachtet werden, da Hegemonie
die Subalternen ‚erzieht’. Dabei ist zu be-
achten, dass solch eine Ideologie in ihrer
Reinform von den Wenigsten vertreten
wird. Hier müssen wir uns einen weiteren
Begriff der Hegemonietheorie Grams-
cis entlehnen: den des ‚Alltagsverstands’
(senso commune). Der Alltagsverstand,
den Gramsci auch die „Philosophie der
Nicht-Philosophen“ (GH 6, 1393) nennt,
beschreibt die Lebens- und Moralauffas-
sung der Gesellschaft, aber auch die An-
sichten einzelner Personen. Man könnte
ihn auch als den ‚Transmissionsriemen’
zwischen Hegemonie und Individuum
betrachten. In diesem sedimentieren sich
verschiedenste ideologische und philo-
sophische Versatzstücke unterschiedli-
cher Herkunft, die zumeist unvermittelt
gegenüberstehen - prägend für den Be-
griff ist somit die Inkohärenz im Denken.
Betrachtet man nun den Alltagsverstand
unter einer rassismuskritischen Prämisse
ergeben sich Ähnlichkeiten mit dem Be-
griff des ‚rassistischen Wissens‘ (vgl.
Terkessidis 2004, 10), die beiden sind
allerdings nicht kongruent. Im Alltags-
verstand sedimentieren so unter anderem
auch rassistische Ideologeme, die bei den
wenigsten widerspruchsfrei mit anderen
Ansichten zu vereinen sind. Allein die
hohe Schwankung in den Zustimmungs-
werten zu bestimmten Items in den oben
zitierten Studien kann als Indiz herange-
zogen werden, dass die meisten Befrag-
ten keine kohärente rassistische Ideologie
vertreten.
Taguieff unterscheidet zwei Arten der
rassistischen Ideologie: die heterophobe
und die heterophile Form (vgl. Taguieff
2000, 37ff.), welche beide bei ihm ideal-
typisch beschrieben werden. Heteropho-
bie definiert die (konstruierte) Differenz
als negativ. Ziele dieser Spielart sind im
schlimmsten Fall Apartheid oder die Ver-
nichtung des Anderen. Heterophilie ver-
herrlicht im Gegenzug die Differenz und
setzt sie als absolut, die verschieden ima-
ginierten Kollektive werden zumindest
in der idealtypischen Form nicht hierar-
chisiert, sondern gelten als gleichwer-
tig (vgl. ebd., 38). Ein Beispiel für diese
Spielart wäre z.B. der Ethnopluralismus.
Nun bringe laut Taguieff jedes dieser For-
men einen eigenen, ihr entgegengesetzten
Antirassismus hervor: Heterophobie stehe
einem heterophilen Antirassismus (z.B.
Theorien, wie die der kulturellen Aneig-
nung, die von festen Grenzen ausgeht),
und die Heterophobie einem heteropho-
ben Gegenpart (Formen, die Unterschiede
im Auftrag des Fortschritts negieren) ge-
genüber. Beide Formen des Antirassismus
verbauen sich aber gegenseitig ihre jewei-
ligen Argumente und werden so selbst zu
Gegenspielern (vgl. Taguieff 2002, 47).
So ergibt sich ein Dilemma, das nicht auf-
gelöst werden kann, aber - wie wir später
sehen werden - von einer rassismuskriti-
schen Bildung reflektiert werden muss.
Was tun?
In diesem Abschnitt sollen aus den bis-
her dargelegten theoretischen Grundlagen
Schlüsse für eine pädagogische Praxis
gezogen werden. Zunächst sei gesagt,
dass rassismuskritische Bildung keine
einseitige Wissensvermittlung ist: Es be-
darf der stetigen Reflexion sowohl der
Pädagog*innen als auch der Teilnehmen-
den. Nur durch das Ausloten eigener An-
sichten, Prämissen und Handlungsweisen
ist ein gelingender Bildungsprozess vor-
stellbar. Rassismuskritik muss als Ge-
genstand des Bildungsvorhabens dabei
stetig bearbeitet und fest in der eigenen
pädagogischen Praxis verankert werden.
Doch was kann weiterhin unternommen
werden? Hier einige Überlegungen: Die
Fähigkeit, Kritik an Verhältnissen zu
üben, muss ein zentrales Ziel sein. Es
Editorial
SI:SO 1|2020 41
4141
Hofmann Rassismuskritische Bildung in Zeiten des Rechtsrucks
wäre auch denkbar, eine Form der im-
manenten Kritik als Methode zu vermit-
teln. D.h. welchen Grundsätzen hat sich
eine Gesellschaft verschrieben und in-
wieweit verstößt der Status Quo gegen
diese Ziele? Oder, um es mit den Worten
Horkheimers zu sagen, die Diskrepanz
zwischen der „Einrichtung der Welt, und
dem, wie sie sein könnte“ (Horkheimer
1985, 101) erkennen zu können. Dieses
ideologiekritische Verfahren liefert zu-
gleich Ansatzpunkte für ein politisches
Handeln.
Aus radikaldemokratischen Demokratiet-
heorien könnte man zudem die Forderung
entlehnen, neue politische Identitäten
jenseits von ‚Ethnizität’ und ‚Nation’
zu fördern. Den Mangel an Identifika-
tionsmöglichkeiten in den meisten zeit-
genössischen Demokratien sieht Chantal
Mouffe als einen Grund für den Aufstieg
des Populismus, da dieser als einziger das
Vakuum zu füllen versucht (vgl. Mouffe
2007, 39).
Aufgabe von Pädagog*innen sollte dabei
sein, die Wechselwirkung der verschie-
denen Ungleichheitsverhältnisse (Sexis-
mus, soziale Herkunft etc.) zu beleuchten,
um so evtl. auch neue Allianzen zu er-
möglichen, die nicht mehr auf ‚ethnische’
Marker angewiesen sind. Im Sinne einer
Ausgeschlossenenorientierung (vgl. de-
Moll/Kirschner et al. 2013, 310) gilt es
in den Bildungsvorhaben Bedingungen
politischer Mitgestaltung zu reflektie-
ren und ein besonderes Augenmerk dar-
auf zu werfen, wer und warum nicht
repräsentiert wird. Auch in der rassis-
muskritischen Bildung ist das didakti-
sche Konzept der Subjektorientierung zu
beachten und muss somit an die Leben-
spraxis andocken. Ansonsten besteht die
Gefahr, dass der Lerngegenstand nicht
angenommen wird und der Unterricht
zu einer reinen Belehrung durch die
Pädagog*innen und Lehrer*innen ver-
kommt. Diese kann zwar für die Dauer
des Bildungsvorhabens Anpassungsbe-
wegungen hervorrufen, hat aber keinen
nachhaltigen Bestand (vgl. Holzkamp
2017, 256-259).
Um die Frage der Zielsetzung rassismus-
kritischer Bildung zu beantworten, müs-
sen wir noch einmal Taguieff bemühen:
Dieser formultiert (in Anlehnung an Jac-
ques Maritain) formuliert die Idee des
‚heroischen Humanismus’ der die ‚Tra-
gik’ des Rassismus überwindet und sich
„verpflichtet uns das große Abenteuer
des Menschen das mit dem Wort »Zivi-
lisation« so unzureichend beschrieben
ist, zu suchen“ (Jacques Maritain zitiert
nach Taguieff 2000, 435). Es gilt hierbei
auch, das oben beschriebene Dilemma
zwischen Universalismus und der (nicht
ethnozentristischen) Differenz zu reflek-
tieren. Anders formuliert, ist es wichtig,
die ‚Maßlosigkeit’ des Ersteren zu be-
grenzen: „Der Anspruch auf Universa-
lität soll Leitstern auf einer Suche sein,
nicht die wehende Fahne der Gewis-
sheit, das Wahre und Gute zu vertreten“
(Taguieff 2000, 433). Der Gedanke der
Gleichheit als regulative Leitidee der
Moderne darf dabei auf keinen Fall hin-
tergangen werden - die Frage ist jedoch,
wie diese auszugestalten ist. Im Zweifel
gilt es diese Widersprüchlichkeit zu Gun-
sten des Universalismus aufzulösen. Eine
andere Beschreibung dieses Spannungs-
verhältnisses lässt sich bei Franz Fanon
finden, der die „Gleichheit in der Dif-
ferenz“ (Udo Wolter zitiert nach White
2016, 14) einfordert. Auch bei Adorno
findet sich ein Aphorismus, der sich in
ähnlicher Weise interpretieren lässt:
„Eine emanzipierte Gesellschaft jedoch
wäre kein Einheitsstaat, sondern die Ver-
wirklichung des Allgemeinen in der Ver-
söhnung der Differenzen. Politik, der es
darum im Ernst noch ginge, sollte des-
wegen die abstrakte Gleichheit der Men-
schen nicht einmal als Idee propagieren.
Sie sollte stattdessen auf die schlechte
Gleichheit heute, die Identität der Film-
mit den Waffeninteressenten deuten, den
besseren Zustand aber denken als den, in
dem man ohne Angst verschieden sein
kann“ (Adorno 2003, 116).7
Fazit : Rassismuskritische Bildung
als Aufgabe
Rassismuskritische Bildung kann sicher-
lich als eine Prävention8 gegen Rechtspo-
pulismus und Ansichten der extremen
Rechten gesehen werden. Sie bildet einen
Mosaikstein eines emanzipatorischen Er-
ziehungsideals, das Mündigkeit, Demo-
kratisierung, Teilhabe und den Abbau
illegitimer Herrschaft als Ziel hat. Den-
noch kann sie keine ‚Feuerwehrfunktion’
einnehmen, wenn das ‚Kind schon in den
Brunnen gefallen ist’. Gerade wenn man
es mit überzeugten Anhänger*innen ex-
trem rechter Ideologien zu tun hat, die
über ein geschlossenes Weltbild verfügen,
kann diese Form der politischen Bildung
nur in den allerseltensten Fällen etwas
ausrichten. In solchen Situationen ist es
wichtiger, auf den Rest der entsprechen-
den (Lern-)Gruppe einzugehen und even-
tuell Betroffene zu empowern.
Bildungsprojekte gegen Rassismus sind
im Sinne einer kritischen politischen
Bildung immer parteiisch und haben ein
klares Telos. Insbesondere Lehramtsstu-
dierende und angehende Lehrer*innen
haben mit dieser Stoßrichtung jedoch ein
Problem, da sehr oft die Meinung ver-
treten wird, Lehrpersonen müssten in
jedem Fall neutral auftreten - als wäre
eine politische Bildung ohne politische
Lehrende möglich und das Eintreten für
Menschrechte eine unerlaubte Indoktri-
nation.9 Aber auch Pädagog*innen im au-
ßerschulischen Bereich sehen sich immer
wieder mit solchen Forderungen nach
Neutralität konfrontiert. Rassismuskri-
tik ist nicht nur eine pädagogische Quer-
schnittsaufgabe sondern viel wichtiger,
ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag:
„Die graduelle Färbung von Haut sollte
vielmehr, in einem normativ-universali-
424242424242
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit A) Theoretische Perspektiven
stischen Verständnis, Kriterium für gar
nichts sein, wird aber in einem ideolo-
giekritischen Sinn, wenn sie empirisch
von Rassist(inn)en zum Kriterium für
Klassifizierung und Hierarchisierung
gemacht wird, eben trotzdem auch nicht
allein durch subjektive Betroffenheit zu
einem moralisch essentialisierungsfähi-
gen Kriterium: Kritik an Rassismus ist
notwendig, weil sich Rassismus gegen die
universalistische Gleichheit aller Men-
schen wendet […]“ (Salzborn 2015, 34f.).
Es bleibt als Aufgabe für weitere Arbei-
ten, die Verbindung von Rassismus- und
Hegemonietheorie weiter auszuarbeiten,
da dies hier aufgrund des beschränkten
Rahmens des Aufsatzes nur sehr holz-
schnittartig geschehen konnte. Auch
Ähnlichkeiten und Unterschiede zwi-
schen Taguieffs Begriff des heterophilen
Rassismus und Balibars Neo- Rassismus
gilt es herauszuarbeiten.
7 Es wäre zu prüfen, inwieweit sich
das Adornos ‚Negative Dialektik‘ für
eine Theorie des Rassismus fruchtbar
ist. Rassismus war nicht der zentrale
Fokus Adornos. Zudem finden sich im
zitierten Aphorismus das ‚N-Wort‘,
was natürlich auch der Entstehungs-
zeit geschuldet ist aber auch darauf ver-
weist, dass Rassismus nicht der primäre
Fokus Adornos war.
8 Man könnte das Eintreten gegen Ras-
sismus im pädagogischen Kontext auch
als einen Zyklus aus Prävention, Inter-
vention und Nachsorge (z.B. im Falle
von Übergriffen) sehen. Teil der Nach-
sorge muss auch eine Reflexion über
die eigene Praxis sein, die wiederum
die Prävention beeinflusst.
9 Insbesondere der Beutelsbacher Kon-
sens wird hier in den Diskussionen als
Gegenargument angeführt, dabei ist in
diesem nichts zu einem Neutralitätsge-
bot zu finden.
Anmerkungen
1 Eine eingehende Kritik der Extremis-
mustheorie kann hier leider aus Platz-
gründen nicht geleistet werden. Kurz
gesagt ist sie jedoch nicht geeignet, die
gesellschaftliche Komplexität dazustel-
len und die zu beschreibenden Phäno-
mene klar zu erfassen.
2 Bei der ‚Heitmeyer-Studie‘ zur grup-
penbezogenen Menschenfeindlich-
keit (GMF) ist zu beachten, dass einige
Items, die rassistische Einstellungen
erfassen, teilweise gar nicht unter der
Kategorie Rassismus eingeordnet sind,
sondern sich z.B. bei ‚Etabliertenvor-
rechte‘ finden. Dies ist mit der Ent-
wicklung des Konzepts der GMF und
der Beschreibung als Syndrom zu er-
klären.
3 Adjektive, die sich auf rassistische
Kategorisierungen auf Basis eines
Hauttons (deren Wahrnehmung in
einem entscheidenden Maße von der
sozialen Prägung beeinflusst ist) wer-
den hier groß Geschrieben, um den
Konstruktionscharakter zu verdeutli-
chen.
4 Taguieff (2000) beschreibt in seinem
Werk sehr anschaulich, wie der Begriff
der ‚Rasse‘ in verschiedenen Diszipli-
nen genutzt wird.
5 Es wird ebenso diskutiert, ob es sich
beim antiken Barbarendiskurs bereits
um eine Form des Rassismus handelte,
der Autor lehnt diese Deutung jedoch
ab.
6 In der päpstlichen Bulle ‚Dum Diver-
sas‘ wurde die Sklaverei von „Ungläu-
bigen explizit erlaubt.
Editorial
SI:SO 1|2020 43
4343
Hofmann Rassismuskritische Bildung in Zeiten des Rechtsrucks
Literatur
Adorno, Theodor W.: Minima Mora-
lia. Reflexionen aus dem beschädigten
Leben, Frankfurt 2003.
Balibar, Etienne/Wallerstein, Imma-
nuel: Rasse, Klasse, Nation. Ambiva-
lente Identitäten, Hamburg 1990.
deMoll, Frederick / Kirschner, Chri-
stian / Riefling, Markus / Rodrian-
Pfennig, Margit: Überlegungen zu
einem Modell radikaldemokratischer
politischer Bildung. Eine Dezentrie-
rung des Kompetenzbegriffs, in: Bre-
mer, Helmut/Kleemann-Göhring,
Mark/Teiwes-Kügler, Christel/Tru-
mann, Jana (Hg.): Politische Bildung
zwischen Politisierung, Partizipation
und politischem Lernen. Beiträge für
eine soziologische Perspektive, Wein-
heim 2013, S. 293-314.
Deutscher Bundestag (Hg.): Drucksa-
che 17/14600. Beschlussempfehlung
und Bericht des 2. Untersuchungsau-
schusses nach Artikel 44 Grundgesetz,
Berlin 2013.
Fereidooni, Karim/Massumi, Mona:
Rassismuskritik in der Ausbildung von
Lehrerinnen und Lehrer, in: Aus Politik
und Zeitgeschichte (65) 2015, S. 38-44.
Fereidooni, Karim: Rassismuskritik als
Professionswissen, in: Politik unter-
richten (31) 2016, S.29-33.
Gramsci, Antonio: Gefängnishefte. 10
Bände, Hamburg 2012 (Zitiert als: GH
[Bandnummer]).
Hall, Stuart: Gramscis Erneuerung des
Marxismus und ihre Bedeutung für die
Erforschung von Rasse und Ethnizität,
in: Ideologie Kultur Rassismus. Aus-
gewählte Schriften I, Hamburg 2012,
S.56-91.
Heitmeyer, Wilhelm: Deutsche Zu-
stände. Band 10, Berlin 2012.
Holzkamp, Klaus: Antirassistische Er-
ziehung als Änderung rassistischer
»Einstellungen«? Funktionskritik und
subjektwissenschaftliche Alternative,
in: Kalpalka, Annita/Räthzel, Nora/
Weber, Klaus (Hg.): Rassismus. Die
Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein,
Hamburg 2017, S. 249-280.
Horkheimer, Max: Philosophie als Kul-
turkritik, in: Gesammelte Schriften.
Band 7, Frankfurt/Main 1985.
Hormel, Ulrike/Scherr, Albert: Bildung
für die Einwanderungsgeselllschaft.
Perspektiven der Auseinanderset-
zung mit struktureller, institutioneller
und interaktioneller Diskriminierung.
Wiesbaden 2004.
Merkens, Andreas: Antonio Gramscis
Politische Pädagogik. Grundrisse eines
praxisphilosophischen Erziehungs- und
Bildungsmodell, Hamburg 2005.
Merkens, Andreas: Hegemonie und
Gegen-Hegemonie als pädagogisches
Verhältnis. Antonio Gramscis politi-
sche Pädagogik, in: Rosa-Luxemburg-
Stiftung (Hg): Hamburger Skripte 15,
Hamburg 2006, S. 4-24.
Mouffe, Chantal: Über das Politische.
Wider die kosmopolitische Illusion,
Frankfurt/Main 2007.
Rommelspacher, Birgit: Was ist eigent-
lich Rassismus?, in: Mecheril, Paul/
Melter, Clau (Hg.): Rassismuskritik
I. Rassismustheorie und -forschung,
Schwalbach/Ts 2009, S. 25-38 (Politik
und Bildung 47).
Salzborn, Samuel: Kampf der Ideen.
Die Geschichte politischer Ideen im
Kontext, Baden- Baden 2015.
Taguieff, Pierre-André: Die Macht des
Vorurteils. Der Rassismus und sein
Double, Hamburg 2000.
Terkessidis, Mark: Die Banalität des
Rassismus. Migranten zweiter Genera-
tion entwickeln eine neue Perspektive,
Bielefeld 2004.
White, Patrick: Die Macht des Vorur-
teils revisited. Eine Analyse des Anti-
rassismus nach Pierre-André Taguieff,
Hamburg 2016.
Zick, Andreas/Küpper, Beate/Berg-
han, Wilhelm (Hg.): Verlorene Mitte -
Feindselige Zustände. Rechtsextreme
Einstellungen in Deutschland 2018/19,
Bonn 2019.
Autor
Peter Hofmann ist Lehrer für Sozial-
wissenschaften und Geschichte. Er
arbeitet derzeit als Wissenschaftlicher
Mitarbeiter an der Uni Siegen im
Arbeitsbereich „Politische Bildung“.
Zu seinen Themengebieten gehören
Rassismuskritik, die extreme Rechte
und Populismus.
444444444444
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit B) Empirische Perspektiven
Seit einigen Jahren nutzen Kommunen
das Format ‚Bürgerdialog‘, um interes-
sierten Bürger*innen die Möglichkeit zu
geben, relevante Themen in der Stadt-
gesellschaft mit Politiker*innen zu dis-
kutieren. In Zeiten extrem rechter und
völkisch-autoritärer1 Mobilisierung, wie
wir sie seit spätestens Ende 2015 beob-
achten, werden die verschieden struktu-
rierten Gesprächsformate auch eingesetzt,
um auf Proteste in Stadtgesellschaften
zu reagieren. So auch im Jahr 2018 in
Cottbus: Angesichts einer aggressiven,
feindlichen Atmosphäre, die im Kon-
text regelmäßiger Demonstrationen des
Vereins ‚Zukunft Heimat‘ (s.u.) entsteht,
reagieren Kommunalpolitiker*innen
mit der Initiierung von Bürgerdialogen.
Damit ist der Gedanke verbunden, mit
Bürger*innen in den Dialog zu treten,
die formulieren, nicht gehört zu wer-
den, deren legitime Anliegen aufzugrei-
fen sowie Gerüchte und gezielt gestreute
Fake News durch einen sachlichen Dis-
kurs aufzudecken. Im Sinne deliberati-
ver Demokratie ist das Ermöglichen von
Kommunikationsräumen in Stadtgesell-
schaften mit aktuellen Konfliktlagen ein
erster Schritt zu deren Bearbeitung und
steht in der Verantwortung von Lokalpo-
litik. In einem zweiten Schritt stellt sich
die Frage, wie unter den spezifischen Be-
dingungen, die sich in Zeiten völkisch-
autoritärer Mobilisierung ergeben, die an
Aufklärung, Aushandlung und Partizipa-
tion orientierten Ziele der Veranstaltun-
gen erreicht werden können.
In vielen bundesdeutschen Stadtge-
sellschaften wurden in Reaktion auf
die Aufnahme Geflüchteter seit 2015
Großgruppenveranstaltungen organi-
siert, in deren Verlauf die Bevölkerung
über anstehende Veränderungen infor-
miert wurde und zur Beteiligung auf-
gerufen. Eine Herausforderung für die
Organisator*innen dieser Veranstaltun-
gen kann darin bestehen, diese im Sinne
demokratischer Regeln zu gestalten sowie
partizipative Standards im Verlauf zu eta-
blieren und durchzusetzen. Willi Hetze
(2020: 144) argumentiert, dass das Thema
Asyl und die Aufnahme Geflüchteter für
Teilnehmende stark emotional besetzt sei
und die „Kommunikationskonzepte nicht
ausreichten, um dem Unmut zu begeg-
nen“ (ebd.). Die Information über anste-
hende Veränderungen und die Lösung
konkreter Sachfragen als Zielsetzungen
der Veranstaltungen gingen am emotio-
nalisierten Interesse vieler Teilnehmen-
den vorbei (vgl. ebd.: 144). In diesem
kritischen Sinne wurden zum Beispiel
Dialogveranstaltungen in Leipzig und
Dresden öffentlich diskutiert, in deren
Verlauf Akteure von ‚Pegida‘ und ‚Le-
gida‘ die Debatten mehrfach dominiert
und eine respektvolle Gesprächsatmo-
sphäre verunmöglicht hatten.
In diesem Artikel knüpfen wir an diese
sowie an Fragestellungen an, die Astrid
Lorenz u.A. in allgemeiner Perspektive
als „neue Nachdenklichkeit“ (2020: o.S.)
über das konkrete Ausgestalten von Par-
tizipationsprozessen beschreiben. Am
Beispiel der Bürgerdialogsveranstaltun-
gen in Cottbus untersuchen wir, wie
in Stadtgesellschaften im Kontext völ-
kisch-autoritärer Mobilisierungen ein
Aushandlungsprozess im Rahmen von
Großgruppenkommunikation so gestaltet
werden kann, dass demokratische Regeln
Stadtgesellschaften in Zeiten völkisch-autoritärer Mobilisierung
Eine exemplarische Analyse von Bürgerdialogen und
Handlungsoptionen für Gemeinwesenarbeit
Michael Raab und Heike Radvan
Editorial
SI:SO 1|2020 45
4545
Raab und Radvan Stadtgesellschaften in Zeiten völkisch-autoritärer Mobilisierung
und partizipative Standards etabliert wer-
den und bleiben. Und wir fragen, welche
Rolle Soziale Arbeit hierbei einnehmen
kann. Mit der Forschung geht es uns nicht
zentral darum, die Inhalte, Akteure, For-
men und Strategien völkisch-autoritärer
Interventionen zu rekonstruieren (vgl.
hierzu Häusler 2018; Schutzbach 2018;
Virchow 2018). Vielmehr hat uns inter-
essiert, wie die Diskurse auf den Bür-
gerdialogs-Veranstaltungen in Cottbus
verlaufen: Wir fragen nach der Art und
Weise der Thematisierung von (sozialen)
Problemen im Diskursverlauf und da-
nach, welche Probleme sich dabei als die
Entscheidenden konstituieren. Unter An-
wendung der Grounded Theory (Strauss/
Corbin 1996) haben wir Videomitschnitte
von sechs Veranstaltungen untersucht,
drei davon vertiefend ausgewertet.2
Im Artikel klären wir zunächst (1.) Kon-
texte und Ablauf der Veranstaltungen,
beschreiben (2.) Inhalte und Formen der
Thematisierungen, gehen auf (3.) Hand-
lungsoptionen Sozialer Arbeit ein und
fragen im (4.) Fazit anwendungsbezo-
gen, was gelernt werden kann bzw. wel-
che Modifikationen möglich wären und
welche Rolle Soziale Arbeit übernehmen
kann.
1. Kontexte und Ablauf der
Veranstaltungen
1.1 Ausgangspunkt
Im Spätsommer 2017 finden regelmä-
ßig Demonstrationen des Vereins ‚Zu-
kunft Heimat‘ in Cottbus statt, einem
Zusammenschluss extrem rechter und
völkisch-autoritärer Akteure in der Re-
gion (vgl. Fröschner/Warnecke 2019).
Zum Teil marschieren 2.000-3.000 Men-
schen gegen Asylrecht, Migration, die
‚politische Elite‘, ‚Lügenpresse‘ und
‚Gender-Ideologie‘; in den Reden wer-
den rassistische und antisemitische
Positionen geäußert ebenso wie Ver-
schwörungsmythen. Die Atmosphäre ist
von einer Feindschaft gegen »die Ande-
ren« und eine grundsätzliche Ablehnung
des politischen Systems der Bundesre-
publik geprägt. Journalist*innen und
Kritiker*innen werden von Demonstrie-
renden mehrfach bedroht, es kommt zu
Angriffen gegen Personen (vgl. ebd.:
10f.). Die Atmosphäre in der Stadt und
die Medienberichterstattung sind hier-
von geprägt. In Reaktion hierauf initi-
ieren Kommunalpolitiker zu Beginn des
Jahres 2018 Bürgerdialogsveranstaltun-
gen in sechs verschiedenen Stadtteilen.
Mit Beginn der Reihe im Mai 2018 fällt
auf, dass deren Ausgangspunkt von den
Initiierenden nicht konkret angesprochen
wird, vielmehr verbleiben die entspre-
chenden Aussagen hierzu im Ungefähren.
Es wird ein Problem angedeutet in For-
mulierungen wie „dass […] sich hier in
Cottbus etwas [...] hochgeschaukelt hat“
(BD 2 ab 00:08:06). „Angesichts der De-
monstrationen“ wäre es gut, „miteinan-
der statt übereinander zu reden“ (BD 3,
00:05:58). Benannter Ausgangspunkt der
Veranstaltungen ist also eine gestörte
Kommunikation zwischen Politik und
dem bei ‚Zukunft Heimat‘ demonstrie-
renden Teil der Bürger*innen.
1.2 Ziele und Wirkungsannahmen
Die Veranstaltenden verbinden mit den
Bürgerdialogen das Ziel, den Prote-
stierenden zuzuhören, ins Gespräch zu
kommen und damit den Unmut in der
Stadtgesellschaft zu verringern. Zu er-
kennen ist die Wirkungsannahme, der
zufolge das Anhören von Meinungen,
die Möglichkeit, „Dampf abzulassen“
(BD 1, 02:00:22), dazu führe, dass die
Zielgruppe ihre Fundamentalopposition
gegenüber dem politischen System der
Bundesrepublik aufgebe. Damit ist die
Hoffnung verbunden, die Protestieren-
den mögen sich in die bestehenden Mög-
lichkeiten der politischen Willensbildung
einbringen, z.B. durch die Teilnahme an
öffentlichen Ausschusssitzungen (BD 2,
00:20:16). Hier zeigt sich die Hoffnung,
mit den Veranstaltungen im Sinne von
Demokratiebildung wirksam zu sein.
1.3 Ablauf der Veranstaltungen
Die Veranstaltungen sind ähnlich struk-
turiert: Zentrale Ansprechpartner sind der
Bürgermeister und der Vorsitzende der
Stadtverordnetenversammlung, zudem
sind Vertreter*innen verschiedener Res-
sorts der Verwaltung und der Polizei an-
wesend. Bürger*innen können Fragen
stellen, Politik und Verwaltung antwor-
ten. Zwei erfahrene Moderatoren führen
eine Redner*innenliste und achten auf
formell bestimmte ‚Regeln des Anstands‘.
Benannt werden hier - ‚einander ausre-
den lassen‘, ‚keine Beleidigungen‘ und
ein ‚sich kurz fassen‘. Betrachtet man
das hier dargestellte Format, so lässt sich
bereits an dieser Stelle fragen, ob es sich
im eigentlichen Sinne um einen ‚Dialog‘
handelt oder angesichts der hierarchisch
geprägten Frage- Antwort-Struktur eine
andere Bezeichnung zutreffender wäre.
2. Inhalte und Formen von
Themat isierungen
2.1 Implizite Themensetzung: Migration
als zentrales Problem in Cottbus
Die Forschung zeigt die Bürgerdialoge als
Aushandlungsprozess, in dem verschie-
dene Akteur*innen zunächst darum strei-
ten, worin genau das verhandelte Problem
in der Stadt bestehe und wie es bearbeitet
werden soll. Die weitaus häufigste Pro-
blemsetzung findet im Bereich ‚Migra-
tion‘ statt. Dieser hohe Anteil entsteht u.a.
dadurch, dass auch nicht notwendig auf
Migration bezogene Inhalte (beispiels-
weise Erwerbslosigkeit, Ordnungspolitik
oder Wohnen) oftmals migrationsbezo-
gen thematisiert werden. Die Kommu-
nikation zwischen Bürger*innen und
Politik, konkrete sozialpolitische und
infrastrukturelle Fragen (benannt wer-
den z.B. hohe Mieten, Armut, baulicher
464646464646
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit B) Empirische Perspektiven
Zustand von Straßen und Wohnungen),
das Thema ‚Ordnung und Sauberkeit in
Cottbus‘, die Diskussion eines möglichen
Versagens des politischen Systems (ohne
Bezug auf Migration) sowie die expli-
zite Problematisierung von Rassismus
in Cottbus treten dagegen in den Hin-
tergrund. Viele Sprecher*innen sind
sich einig, dass in Cottbus und darüber
hinaus bedingt durch die Migration in
den Jahren 2015-2018 ein großes, wo-
möglich katastrophenartiges Problem
entstanden sei: Die verwendete Bild-
sprache deutet auf Kontrollverlust und
Krise. Von Seiten der Veranstaltenden
wird nicht explizit benannt, dass in den
Bürgerdialogen das Thema Migration be-
sprochen werden soll, gleichzeitig bleibt
auch das skizzierte hochproblematische
Szenario unbestimmt. In dieser ausblei-
benden Problemdeutung durch die Ver-
anstaltenden mag sich eine Unklarheit
oder Uneinigkeit dokumentieren. Gleich-
zeitig mag damit auch die Idee verbun-
den sein, Teilnehmende nicht zu weiterer
Ablehnung und Protest zu motivieren.
Jedoch zeigt die Analyse, dass die sich
hier dokumentierende fehlende Problem-
bestimmung durch die Veranstaltenden
- 1. De-Thematisierung (extrem) rech-
ter Mobilisierung als Ausgangspunkt der
Bürgerdialoge und 2. Unklarheit über die
Füllung des Problems - einen diskursiven
Raum eröffnet, in dem völkisch-autori-
täre Akteur*innen ihre Problemdeutung
als die bedeutsame und zutreffende dar-
stellen können. Hierbei zeigt sich, dass
Diskursverläufe mit einer Migrantisie-
rung (Riem Spielhaus) von Konflikten
einhergehen, wenn Neuzugewanderte
als ‚problematische Fremde‘ konstruiert
werden, die per Definition für Konf likte
in der Lausitz verantwortlich seien. Wir
zeigen im Folgenden, wie dies geschieht.
2.2 Ex plizite Thematisierung von
Migration
2.2.1 Migration als finanzielles Problem
Mehrere Bürger*innen thematisieren die
Frage nach den Kosten, die in der Stadt
durch die Aufnahme von Geflüchteten
entstehen. Mehrheitlich wird dabei ein
Interessengegensatz zwischen eigenen
(deutschen) und migrantischen Interessen
artikuliert, teilweise auch in erkennbarer
Umwegkommunikation einer gegen das
Grundrecht auf Asyl oder gegen Geflüch-
tete gerichteten Äußerung. Aber auch, wo
dies nicht ausdrücklich geschieht, legt die
Art und Weise, wie die Fragen von den
Antwortgebenden aufgegriffen werden,
nahe, dass hohe Kosten für Geflüchtete in
einem Zusammenhang mit anderswo feh-
lenden Mitteln zu sehen sind, beispiels-
weise hier (BD 2):
00:29:47 Frau B. […] Ich frage mich,
wo kommt das viele Geld her, was für
die Flüchtlinge da ist. Ich habe nichts
gegen Flüchtlinge, meine Hochachtung
für alle Leute, die sich da ehrenamt-
lich engagieren. Aber wenn ich durch
Cottbus fahre, 95 Prozent der Cottbu-
ser Straßen sind in einem so schlech-
ten Zustand.
00:30:54 [Applaus, Moderation]
00:31:03 Herr K.: Das ist eine Frage
[…], die uns auch sehr bewegt [...]. Es
ist für mich schlimm, dass große Po-
litik und gerade hier Bundespolitik,
die in den letzten fünf, sechs Jahren
[…] Rekord-Steuereinnahmen verfah-
ren haben. Dass erst eine Flüchtlings-
welle kommen muss, um festzustellen:
Es reicht an Kita-Plätzen nicht, wir
haben mit Schulen ein Problem und wir
sind auch mit Sozialarbeitern unter-
besetzt. Nur das Problem ist, dass die
Steuerverteilung in der Bundesrepu-
blik Deutschland, dass die Kommunen
den geringsten Anteil an den Steuerein-
nahmen haben. […] Dort, wo die Arbeit
bewältigt wird, dort wo die Probleme
sind, dort ist das Geld auch an erster
Stelle einzusetzen und nicht um andere
Sachen, sprich auf Bundesebene, soge-
nannte Wohltaten auszuschütten […].
Frau B. fragt nach der Quelle der mo-
netären Unterstützung für Geflüchtete
und legt einen Zusammenhang zwischen
diesen Geldern und einem schlechten
Zustand von Straßen nahe. Mit der Ant-
wort wird zunächst die Relevanz der
Fragestellung bestätigt und durch eine
emotionale Bezugnahme verstärkt. Die
anschließende Kritik richtet sich gegen
eine Unverhältnismäßigkeit in der Ver-
teilung von Steuereinnahmen: Während
der Bund hohe Einnahmen entgegen-
nehme und ‚Wohltaten‘ ausschütte, würde
die notwendige Arbeit und Problemlö-
sung auf kommunaler Ebene ohne aus-
reichende Unterstützung verrichtet. Die
hier benannten ‚Wohltaten‘ werden zwar
nicht explizit auf Geflüchtete bezogen.
Im Kontext der Antwort - erst, wenn Ge-
flüchtete zuziehen, werde zur Kenntnis
genommen, dass Geld für Sozialausgaben
fehle - wird jedoch deutlich, dass die in
der Frage enthaltene Deutung eines ur-
sächlichen Zusammenhangs von Asyl-
politik und kommunal knappen Kassen
zumindest nicht zurückgewiesen wird.
Hier zeigt sich ein Antwortverhalten,
das wir in der Folge als ein zentrales Er-
gebnis unserer Forschung herausarbei-
ten und als »immanente Intervention«3
beschreiben: Ein hergestellter Sinnzu-
sammenhang wird von Antwortenden
verständnisorientiert nachvollzogen
und erfährt im Verlauf ihrer Aussage
eine Bestätigung durch eine weiterfüh-
rende Differenzierung. Die Unterschei-
dung hinsichtlich der Steuereinnahmen
wird vom antwortenden Lokalpolitiker
eingebracht. Der in der Fragestellung im-
plizit nahegelegte Sinngehalt - der Zu-
sammenhang zwischen Asylpolitik und
Editorial
SI:SO 1|2020 47
4747
Raab und Radvan Stadtgesellschaften in Zeiten völkisch-autoritärer Mobilisierung
und Legitimität von Selbstjustiz zu fra-
gen. Auch wenn es nicht explizit benannt
wird, stellt Herr R. durch den Verweis auf
eine Bürgerwehr die Wirksamkeit des
staatlichen Gewaltmonopols infrage.
Hierbei handelt es sich um eine weit ver-
breitete völkisch-autoritäre Argumentati-
onsstrategie. Die wehrhafte Wir-Gruppe
legitimiert ihr Vorgehen gegen ‚die Frem-
den‘ als Notwehr, die durch mangelnden
staatlichen Schutz notwendig würde.
Geflüchtete werden - so zeigen es die
Analysen - auf jeder der untersuchten
Veranstaltungen in verschiedenen Se-
quenzen als gewaltbereit dargestellt.
Hierzu gehört auch eine Kontextualisie-
rung von Geflüchteten mit Messern, hier
beispielhaft durch einen Teilnehmer im
BD 1: „Die Ausländer, die haben eben mit
Messern und so vereinzelt auf Cottbuser
Bürger eingestochen“ (00:48:24). Diese
unterstellte Affinität von Migrant*innen
zu Messerangriffen - auch sie wird auf
allen Veranstaltungen geäußert - mag im
Zusammenhang mit der Berichterstat-
tung über konflikthafte Auseinanderset-
zungen in der Lokalpresse stehen, in der
dieses dämonisierende Bild in 2017/18
häufig aufgerufen wurde (vgl. Fröschner/
Warnecke 2019: 54).
Die Stadtverwaltung greift derartige
Wortmeldungen in der Regel affirmativ
auf und versichert, gegen das problema-
tisierte Verhalten vorzugehen, beispiels-
weise im BD 3: „Klare Botschaft: Wir
haben mit der Polizei die Sache im Griff
und zeigen auch Stärke. Jeden Tag als
Ausländerbehörde oder Stadtverwaltung
insgesamt.“ (00:41:50). Auf diesem Wege
wird vermutlich versucht, die geäußer-
ten Ängste wahr- und ernst zu nehmen
sowie beruhigend zu wirken. Ob dieser
Weg angesichts der hier rekonstruierten
Begründungszusammenhänge wirksam
ist, muss an dieser Stelle offenbleiben.
Jedoch lässt sich darauf verweisen, dass
sich die Wirkmächtigkeit von Stereotypen
knappen Kommunalkassen - wird dabei
nicht hinterfragt. Vielmehr erfährt er
Bestätigung, indem auf dem Wege einer
Ausdifferenzierung inhaltlich daran an-
geschlossen wird. Anders gesagt: Mit der
formulierten Antwort bleibt offen, ob es
einen (legitimen) Zusammenhang zwi-
schen Asylpolitik und Geldmangel im
infrastrukturellen kommunalen Bereich
gibt. Wir beobachten hier eine Migranti-
sierung eines Konfliktes im Prozess sei-
ner kommunikativen Herstellung: Unmut
über den Zustand von Straßen wird ur-
sächlich auf die Neuzuwanderung bezo-
gen, diese zuschreibende Konstruktion
bleibt unwidersprochen. Im weiteren
Verlauf dieser Veranstaltung zeigt sich,
dass Bürger*innen, die explizit gegen die
Asylpolitik der Bundesregierung argu-
mentieren, an diese Unklarheit anknüp-
fen. So expliziert wenig später Herr W.
den bisher lediglich nahegelegten Zusam-
menhang, wenn er äußert: „Diese Asyl-
verfahren, die kosten Unmengen Geld,
die Rechtsanwälte und alles was da ist,
muss vom Steuerzahler bezahlt werden“
(BD 2, 01:12:50).
2.2.2 Migration als Bedrohung von Ord-
nung, Sicherheit und Sauberkeit
Viele Bürger*innen beklagen eine Unsi-
cherheit, die durch Migration in ihr Leben
eingebrochen sei: Sie beklagen, dass sie
sich nicht mehr trauten, nachts auf die
Straße zu gehen (z. B. BD 2, 00:36:10),
in Unterkünften von Geflüchteten man-
gelhafte Ordnung und Sauberkeit herr-
sche (z. B. BD 3, 00:21:08), und es zu
Lärmbelästigungen (oftmals durch Kin-
der) komme (z. B. BD 1, 00:18:48). Stark
verdichtet zeigt sich die Angst um den
Verlust der öffentlichen Ordnung im Bei-
trag von Herrn V. (BD 3, 01:07:13) der
durch den Zuzug einer syrischen Familie
mit vier Kindern eine Einschränkung der
Beweglichkeit im öffentlichen Raum kon-
statiert. Gleichzeitig nimmt er eine Ideali-
sierung der Vergangenheit vor: Während
früher in Cottbus „alles super“ gewesen
sei, gäbe es nun Belästigung durch Lärm,
Anwesenheit und Dominanz von Kin-
dern im Treppenhaus zu abendlichen Zei-
ten, zudem würden Grünanlagen durch
„Notdurft“ beschmutzt. Während man
sich „vor 20 Jahren […] überall bewe-
gen [konnte], ohne Probleme zu haben“,
bestünde heute die Angst, das Haus zu
verlassen und „umgefahren“ zu werden,
da Kinder rücksichtslos Fahrrad fahren.
Die anschließenden Darstellungen rufen
Bilder von Zerstörung auf: zerschlagene
Scheiben, zerstörte Grünanlagen. Noch
deutlicher artikuliert Herr R. ein akutes
Bedrohungsszenario und bringt als mög-
liche Reaktion folgende Idee ein: „Was
kommt als nächstes, wenn die nicht mehr
reichen? Sollten wir uns dann bewaffnen,
müssen eine Bürgerwehr gründen?“ (BD
3 00:59:51). Wovor Herr R. konkret Angst
habe und von wem die Gefahr ausgehe,
benennt er nicht explizit. Erst aus dem
Kontextwissen - es geht um Verände-
rungen in der Stadt durch die Aufnahme
Geflüchteter - erschließt sich dies. Die
aufgerufene Angst vor Gewalt durch Zu-
gewanderte auf dem nächtlichen Nach-
hauseweg wird nicht empirisch belegt,
es wird kein konkreter Übergriff für eine
vergleichbare Situation benannt. Viel-
mehr wird implizit das über viele Jahr-
hunderte tradierte rassistische Stereotyp
des ‚übergriffigen Fremden‘ aufgerufen
(vgl. Dietze 2016). Hiermit ist es für
Herrn R. nicht mehr nötig, zu begründen,
warum er nachts auf der Straße Angst zu
haben meint. Wenn er im weiteren Ver-
lauf der Sequenz auf die hohe Polizeiprä-
senz („Einsatzhundertschaft“) verweist,
fundiert er die benannte Angst weiter:
Die Polizei wird hier nicht im Kontext
von Schutz aufgerufen, vielmehr dient
sie als Begründung dafür, dass die Si-
tuation außerordentlich bedrohlich sei.
Mit dem entworfenen, zugespitzten Be-
drohungsszenario ist der Raum eröffnet,
um abschließend nach der Notwendigkeit
484848484848
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit B) Empirische Perspektiven
weniger entkräften lässt, wenn man deren
Inhalt - hier die Angst vor ‚dem über-
griffigen Fremden‘ - partiell zustimmt
(vgl. Radvan 2010: 170-179), indem man
auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit
von Polizeipräsenz verweist. Stattdessen
könnte der Verweis auf den Entstehungs-
zusammenhang der geäußerten Angst
Teilnehmende dazu anregen, nach dem
tatsächlichen Erfahrungsgehalt ihrer Aus-
sagen zu suchen.
Was im rekonstruierten Antwortverhalten
aus dem Blick gerät, ist das Narrativ vie-
ler ordnungs- und sicherheitsbezogener
Redebeiträge; es lässt sich verdichtet in
etwa beschreiben als: ‚Durch Migration
kommt es in Cottbus tendenziell zu einem
bedrohlichen Zusammenbruch der öffent-
lichen Ordnung und Sicherheit‘. Dieser
Implikation wird auf dem Wege der be-
schriebenen Antworten von Seiten der
Stadtverwaltung und der Politik nicht wi-
dersprochen. Auch hier zeigt sich eine
Wahrnehmungshaltung und daran an-
schließend eine Interventionsform, die
wir als im Immanenten verbleibend be-
schreiben: Der implizite Sinngehalt der
Aussagen bleibt unhinterfragt, er erfährt
- wenn auch ggf. unintendiert - eine Be-
stätigung durch die Antwortgebenden.
Der weitere Verlauf des Diskurses ver-
bleibt somit im Deutungsrahmen ‚Mi-
gration/Migrant*innen als Bedrohung‘.
2.2.3 Migration als Ergebnis einer
Verschwörung
In mehreren Bürgerdialogen artikulie-
ren Bürger*innen die Vorstellung, die
Bundesregierung verfolge mit der Auf-
nahme von Geflüchteten eine ‚Islami-
sierungsstrategie‘. So erklärt Herr S. im
BD 1 (ab 00:14:04), eine antifaschistische
Demonstration gegen ‚Zukunft Heimat‘
sei „zentral organisiert“ worden, da „die
Bundespolitik es darauf abgesehen hat,
dass Deutschland ein islamistisches Land
werden soll“, wozu auch passe, dass das
Cottbusser Stadtfest zeitgleich mit dem
„Zuckerfest des Islam“ stattgefunden
habe - ein „Kniefall vor den Leuten, die
hier her kommen“. An der Strategie seien
neben Politiker*innen auch antifaschisti-
sche Demonstrant*innen und „die Presse“
beteiligt. Es zeigen sich zentrale Merk-
male einer Verschwörungstheorie: Wi-
dersprüchliche soziale Prozesse werden
durch ein Komplott einer verschworenen
Gemeinschaft moralisch verwerflicher
Akteur*innen erklärt (vgl. Butter 2018:
22ff.). In extrem rechten und völkisch-
autoritären Kontexten wird diese Vorstel-
lung explizit als ‚Umvolkung‘ diskutiert,
der zufolge politische Eliten planen wür-
den, die Bevölkerung der Bundesrepublik
auszutauschen (vgl. Kellershohn 2016).
Weiterhin dokumentiert sich hier eine
rassistische Annahme - generalisierend
wird Muslimen eine Beteiligung am Is-
lamismus unterstellt. Auch hier zeigt sich
im Antwortverhalten eine immanente
Wahrnehmungshaltung und Intervention:
00:15:28 Herr K.: Also, ihre Meinung
können Sie ja äußern, das haben Sie
in sachlicher Form gemacht [...]. Aber
eins weise ich hier streng von mir:
Dass die Stadt einen Kniefall vor dem
Zuckerfest der Moslems hier getan hat.
Wenn Sie Cottbuser sind, wissen Sie,
dass das Stadtfest immer in der dritten
Juniwoche stattfindet und das zum 27.
Mal und da gab es noch gar nicht so
viel Moslems […] in Cottbus.
Der Bürgermeister fühlt sich in der Ver-
antwortung, die Unterstellung gegenüber
der Stadt zurückzuweisen. Dies geschieht
argumentativ sachbezogen und wirksam.
Auf diesem Wege der Hinwendung zu
dem konkreten Beispiel gerät jedoch die
zugrundeliegende Verschwörungstheorie
aus dem Blick. Unthematisiert bleiben die
Zuschreibungen zulasten der Bundesre-
gierung und der implizierte Rassismus
der Aussage. Zwar deutet die Formu-
lierung „ihre Meinung können sie ja
äußern“ eine Distanz gegenüber der Po-
sition des Sprechenden an. Jedoch wird
der Inhalt der Aussage nicht aufgegrif-
fen und ihr nicht widersprochen. Viel-
mehr deutet die Formulierung „das haben
sie in sachlicher Form gemacht“ auf eine
Toleranz gegenüber der Aussage als le-
gitimer Kritik an der Bundesregierung.
Möglicherweise besteht hier aber auch
ein Zusammenhang zu einem spezifi-
schen Verständnis von Sachlichkeit (s.u.).
2.3 Umgang mit nicht-migrations-
bezogenen Redebeiträgen
Migrationsbezogene Redebeiträge werden
von Teilnehmenden häufig mit Unmut
und Wut geäußert. Mit den Inhalten und
der Form der Darstellung geht ein Hand-
lungsdruck einher, der auf diejenigen
wirkt, die unmittelbar darauf antworten
müssen. Themen ohne Migrationsbezug -
wie z.B. Mietpreise, Straßenbau - werden
von den Fragesteller*innen vergleichs-
weise knapp und ohne emotionale Kon-
notationen eingebracht. Bei Antworten
auf diese Fragen fällt auf, dass politisch
Verantwortliche Inhalte der Fragestel-
lung tendenziell eher zurückweisen und
in ihrer Dimension in Frage stellen. So
wird beispielsweise die Frage einer Bür-
gerin nach bezahlbarem Wohnraum beim
BD 1 (ab 00:16:00) von zwei Vertretern
der kommunalen Wohnungsbaugesell-
schaften damit beantwortet, dass genü-
gend preiswerte Wohnungen vorhanden
seien, die Sequenz endet mit der Aussage:
„Also ein Problem kann das nicht sein“.
Uns geht es hier nicht um die faktische
Beurteilung, ob bezahlbarer Wohnraum
erhältlich ist und ob diese Beantwor-
tung aus Sicht sozialer Verantwortung
adäquat sei. Bedeutsam ist hier die Diffe-
renz: Das Antwortverhalten dokumentiert
hier eher eine kritische Distanz zum An-
liegen der Fragenden, weniger eine ver-
ständnisorientierte Nähe wie beim Thema
Migration. Zudem wird im Antwortver-
halten auf Fragen ohne Migrationsbezug
Editorial
SI:SO 1|2020 49
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Raab und Radvan Stadtgesellschaften in Zeiten völkisch-autoritärer Mobilisierung
häufig mit Sachzwängen argumentiert,
wenn beispielsweise die Verbesserung
des Zustandes von Straßen und Radwe-
gen vergleichsweise kurz mit finanziel-
len Engpässen begründet wird (BD 1,
01:53:40). Die Metaperspektive der Ant-
wort - der Sachzwang - zeigt eine Distanz
gegenüber dem geschilderten Problem an,
die Antwortende zögert nicht, eine dem
Fragesteller wohl wenig befriedigende
Antwort zu formulieren.
Aus dem fallübergreifenden Vergleich
der Sequenzen heraus lässt sich festhal-
ten: Während beim Thema Migration
im Sinne des rekonstruierten imma-
nenten Antwortverhaltens eine sachbe-
zogene (Neu)Rahmung der Inhalte der
Fragestellung bzw. deren Zurückweisung
unterbleibt, findet dies in nicht-migrati-
onsbezogenen Passagen statt. Durch die-
sen unterschiedlichen Umgang erhält das
Thema Migration größere Relevanz und
Aufmerksamkeit. Gleichzeitig wird die
Chance vergeben, anderen Themen eine
gleichwertige Relevanz zu geben. Dies be-
stätigt Ergebnisse, die Willi Hetze zu ver-
gleichbaren Großgruppenveranstaltungen
in Sachsen darlegt (2020: 144), zu fragen
bleibt, ob eine emotionalisierende Dar-
stellung von Teilnehmenden dazu führt,
dass politisch Verantwortliche sich hier
stärker in der Verantwortung sehen, aus-
führlicher zu antworten und sich bemü-
hen, dem Konflikt verständnisorientierter
und deeskalierend zu begegnen.
2.4 ‚Wir‘ und ‚die Anderen‘ als
semantisches Strukturelement
In allen von uns rekonstruierten Veran-
staltungen zeigt sich eine dualistische
Figur des ‚Wir in Cottbus‘ und ‚die An-
deren‘, die mit unterschiedlichen Auf-
und Abwertungen verbunden wird.
Wir deuten die Funktion dieser Kon-
struktion als das Anzeigen eines Eta-
bliertenstatus im Sinne von Elias (2016
[1965]). Bestimmte Personen oder Grup-
pen werden auf den Veranstaltungen als
von außerhalb kommend und tendenzi-
ell feindselig dargestellt (‚die Anderen‘):
Bundes- und Landespolitik arbeiteten
(s.o.) mit Antifaschist*innen und Presse
zusammen, um Cottbus zu desavouie-
ren, die Bundespolitik sei für die Lage
verantwortlich und lasse - wie auch die
Landespolitik - die Kommunen mit der
Bewältigung allein. Am ausführlichsten
geschieht die Abgrenzung gegenüber
Geflüchteten: sie würden mehrheitsge-
sellschaftliche Normen und Werte nicht
teilen und daher nicht zu den Etablierten
passen. In vielen Aussagen wird davon
ausgegangen, dass neu Zugezogene sich
anpassen müssen. Nur vereinzelt werden
Grenzen zwischen Eigen- und Fremd-
gruppe als fluide beschrieben oder be-
tont, dass der Kontakt zu Migrant*innen
eine Bereicherung - menschlich, sozial,
aber auch als Lösung des Fachkräfte-
mangels - sein kann. Diese positiv oder
neutral konnotierten Äußerungen wer-
den im Antwortverhalten von Politik
und Verwaltung jedoch nur in Einzel-
fällen aufgegriffen. Sie bleiben somit
ohne weitere Wirkung. Die ausführli-
che, wertende Darstellung der ‚Ande-
ren‘ konstituert das ‚Wir in Cottbus‘. In
der Selbstbeschreibung bleibt es jedoch
weitgehend unbestimmt. Fast alle Rede-
beiträge werden durch das Bekenntnis,
Cottbusser*in zu sein, eingeleitet. Vor
mehreren Jahren Zugezogene betonen
explizit, wie lange sie bereits in Cottbus
leben. Gerade für in Westdeutschland
Sozialisierte scheint dies ein fast unhin-
tergehbarer Schritt. Es entsteht ein lokal-
patriotisches Bild, in dem das Cottbusser
Wir‘ als eingekeilt zwischen verschiede-
nen feindselig gesinnten ‚Anderen‘ steht.
Ob die Cottbuser Lokalpolitik Teil des
positiv bewerteten ‚Wir‘ ist oder nicht,
bleibt umstritten. Insbesondere der Ober-
bürgermeister betont mehrfach mit einer
Abgrenzung gegenüber der Bundes- und
Landespolitik seine Zugehörigkeit zur Ei-
gengruppe der Cottbusser*innen.
2.5 De-Thematisierung von Rassismen
und Rechtsextremismus
Im Themenfeld Migration erfolgen auch
rassistische Äußerungen, so beispiels-
weise in BD 3 (ab 00:13:59), wo Herr M.
konstatiert, „Der islamische Staat hat
seine Krallen nach Cottbus ausgefahren.
Syrische jugendliche Banden […] haben
versucht, Cottbus unter sich aufzuteilen.
In der Äußerung kommt die Konstruk-
tion und Abwertung einer homogenen,
wesentlich anderen und abzulehnenden
Fremdgruppe anhand zugeschriebener
Merkmale zur Sprache, mit der sich die
Mehrheitsgesellschaft ihrer (im Ver-
lauf der Bürgerdialoge) positiv bewer-
teten Identität versichern kann - womit
die zentralen Merkmale von Rassismus
(vgl. Miles 1999) vorliegen. Der Rassis-
mus in dieser (und ähnlichen) Äußerun-
gen wird nur in wenigen Einzelfällen
von Bürger*innen thematisiert. Von der
Stadtspitze und der Moderation werden
rassistische Redebeiträge nicht als solche
benannt. Vielmehr geht das immanente
Antwortverhalten damit einher, dass Ras-
sismus dethematisiert wird, wie die Ant-
wort auf die zitierte Aussage zeigt: „Ich
gebe ihnen Recht, diese Gewalt, die zwi-
schen den Flüchtlingen passiert sind, die
tolerieren wir auch nicht.“ (00:16:36). Es
erfolgt keine Positionierung zum rassi-
stischen Gehalt der Aussage. Vielmehr
deutet die Antwort die Aussage in Rich-
tung ‚Gewalt unter geflüchteten Jugend-
lichen‘ um. Implizit bestätigt wird damit
die Aussage, „syrische Jugendliche“ hät-
ten versucht „Cottbus unter sich aufzu-
teilen“. Die Funktion dieser Diskursfigur
zeigt sich gerade in ihrer externalisieren-
den Form: Während die Wir-Gruppe als
friedliebend konstruiert wird, gilt die
Fremdgruppe als gewalttätig und wird
abgewertet. Was unbenannt bleibt, sind
gewalttätige Übergriffe rechtsextremer
Jugendlicher auf Geflüchtete, so werden
z.B. am 1.1.2018 junge Geflüchtete bis in
ihre Unterkunft verfolgt und auch dort
505050505050
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit B) Empirische Perspektiven
noch zusammengeschlagen (vgl. Frösch-
ner/Warneke 2019: 11).
2.6 Abwehr von Rassismuserfahrungen
Generell scheinen von Rassismus be-
troffene Cottbusser*innen nur in sehr
geringer Anzahl an den Bürgerdialogen
teilzunehmen. An deren sehr vereinzel-
ten Redebeiträgen fällt auf, wie schwer
es der sprechenden Person jeweils zu
fallen scheint, ihre Erfahrungen in der
bestehenden migrationsfeindlichen Atmo-
sphäre zu artikulieren. Durchaus gibt es
auch solidarische Stimmen, die auf Ras-
sismuserfahrungen im Alltag und deren
Folgen verweisen, diese werden jedoch
weder von der Moderation noch den po-
litisch Verantwortlichen verstärkend auf-
gegriffen und bleiben in ihrer Wirkung
somit begrenzt. An einer Stelle kommt es
zu einer Infragestellung von Rassismu-
serfahrungen, wie die folgende Passage
zeigt (BD 3):
01:05:01 Herr H.: Ich bin seit zwei
Jahren in Deutschland und ich lebe
in Cottbus [...] Ich will wissen, warum
viele Leute hassen die Flüchtlinge. [...]
01:05:32 Herr D.: Die Leute hassen euch
nicht, überhaupt nicht, sondern wir leben
in einem Land mit einer humanistischen
Grundhaltung. Das glaube ich im Namen
aller Deutschen sagen zu können. Die
Deutschen sind ein Volk, die immer be-
reit sind, jemand zu helfen, der Schutz
braucht [...]. Im Großen und Ganzen eine
Grund-Gastfreundschaft besteht gegen-
über denen, die wirklich Schutz brauchen
und die bereit sind, sich in unserer Ge-
sellschaft zu integrieren.
Wird zunächst die offene Frage nach
der Ursache wahrgenommener Feind-
schaft durch den Antwortenden negiert,
folgt darauf ein abstrakter Verweis auf
eine „humanistische Grundhaltung […]
aller Deutschen“ und deren „Gastfreund-
render Gruppenkonstruktionen und
reproduziert das rassistische Stereotyp
des ‚gewalttätigen Tschetschenen‘. Der
Fragesteller wird als Ausnahmeerschei-
nung dargestellt. Implizit wird damit auf
eine Differenzierung zwischen ‚guten‘
Geflüchteten, die Schutz suchen und sich
anpassen, und ‚schlechten‘ Geflüchte-
ten, die aus anderen Gründen migrieren,
rekurriert. Mit dieser Differenzsetzung
werden abwertende Zuschreibungen ge-
genüber der Fremdgruppe bestätigt und
rassistische Differenzkonstruktionen re-
produziert.
3. Partizipation, Diver sität und
Antidiskriminierung -
eine Chance und Aufgabe für
Gemeinwesenarbeit
Bürgerdialogsveranstaltungen zielen dar-
auf ab, die verschiedenen Gruppen, die
im Stadtteil wohnen, zu repräsentieren.
Gemeinwesenarbeit verfolgt das Ziel
einer inklusiven Gesellschaft (vgl. Riede
u.a. 2016), - nicht nur in der Arbeit mit
Geflüchteten. Vielfältige Forschung im
Bereich Diskriminierung zeigt, dass es
für marginalisierte, (strukturell) benach-
teiligte Gruppen häufig sehr viel schwe-
rer ist, gleichberechtigt zu partizipieren
(vgl. Scherr u.a. 2017). Auch in den von
uns untersuchten Veranstaltungen do-
kumentiert sich, wie die Etablierten den
Diskurs dominieren können, wenn keine
Regelungen getroffen werden, um Mar-
ginalisierten die Chance auf Partizipa-
tion zu geben. Gaby Strassburger (2015)
arbeitet heraus, inwiefern professionelle
Stadtteilarbeit eine „integrative Kraft“
im Zuge der Aufnahme Geflüchteter ent-
wickeln kann. Interviewte Fachkräfte be-
schreiben, dass sie in der Vorbereitung
von Bürgerversammlungen darauf ab-
zielen, alle Einwohnenden ausgewogen
zu informieren, Raum für Fragen zu
geben, Debatten zu versachlichen. Prä-
ventiv wird versucht, „Gruppierungen zu
schaft“. Kontextualisiert man die Frage
mit der hohen Anzahl rassistischer und
rechtsextremer Straf- und Gewalttaten
sowie alltagsrassistischen Vorfällen,
die der Verein Opferperspektive für die
Stadt Cottbus fachlich auswertet und
dokumentiert (vgl. Fröschner/Warnecke
2019: 11), lässt sich nach der Funktion
deren Ausblendung fragen. Die Stadt
wird auf diesem Wege als der ‚gute Ort‘
für alle beschrieben und aus einer pa-
ternalistischen Position eine einseitige
Integrationsleistung der Neuankommen-
den eingefordert. Vor dem Hintergrund
der deutschen Verbrechen und des Mas-
senmordes im Nationalsozialismus lässt
sich die Aussage des Kommunalpoliti-
kers, derzufolge „Die Deutschen ein Volk
[sind], die immer bereit sind, jemand zu
helfen, der Schutz braucht“ auch als Ab-
wehr gegenüber der Täterschaft im NS
lesen.
Eine andere Dynamik zeigt sich in der-
selben Veranstaltung (ab 00:48:22), nach-
dem ein Student, der sich als Cottbusser
und Tschetschene vorstellt, sich nach ste-
reotypisierenden Aussagen über ‚Tschet-
schenen und ihre Netzwerke‘ durch den
Bürgermeister in der Lokalpresse erkun-
digt. In der Antwort verweist der Ge-
fragte auf eine verkürzende Darstellung
in den Medien und wendet sich gegen ge-
neralisierende Gruppenkonstruktionen
bevor er fortfährt: „Ich finde es erst mal
bemerkenswert, dass Sie sehr gut Deutsch
sprechen, also das ist ein Anerkenntnis.
[Applaus] Offensichtlich haben Sie sich
hier sehr gut integrieren können. [...] Ich
würde Sie aber bitten, auf ihre Landsleute
zuzugehen, auch im Flüchtlingsheim, und
dafür zu sorgen, dass nicht Flüchtlinge
untereinander die Messer zücken und sich
schlagen“.
Im ersten Teil der Antwort fällt der pater-
nalistische Duktus ins Auge. Die darauf-
folgende Bitte, sich um die „Landsleute“
zu kümmern, unterläuft die vorherge-
hende Problematisierung generalisie-
Editorial
SI:SO 1|2020 51
5151
Raab und Radvan Stadtgesellschaften in Zeiten völkisch-autoritärer Mobilisierung
begrenzen, die durch einseitige und ten-
denziöse Informationen Ängste schüren“
(ebd.). Diese Ergebnisse lassen sich durch
unsere Forschung bestätigen und in Rich-
tung Antidiskriminierung erweitern. Der
fallübergreifende Vergleich zeigt, dass
eine Diversifizierung unter den Teilneh-
menden zu beobachten ist, wenn ein pro-
fessioneller Gemeinwesenarbeiter wie im
Stadtteil C die Veranstaltung vorberei-
tet. So nehmen an dieser Veranstaltung
einzelne Personen mit Migrationserfah-
rung teil und äußern sich - ein maximaler
Kontrast. Ebenfalls sind häufiger rassis-
muskritische Stimmen zu hören. Mög-
licherweise melden sich diese hier auch
nur häufiger zu Wort als in den anderen
Stadtteilen - das muss im Vergleich offen-
bleiben. Dennoch: Auch, wenn auf dieser
Veranstaltung - ähnlich wie auf den an-
deren Veranstaltungen völkisch autori-
täre Positionen häufig geäußert werden,
so sind diese mehrfach durch kritische
Stimmen unterbrochen.
Der Gemeinwesenarbeiter in C sah die
Vorbereitung der Veranstaltung als Teil
seiner Arbeit. Er hat menschenrechtlich
engagierte, alteingesessene und neu-
zugewanderte Einwohner*innen ange-
sprochen und eingeladen. Personen mit
geringen Deutschkenntnissen wurden
in der Vorbereitung unterstützt, sich zu
Wort zu melden. Dies beinhaltete neben
der sprachlichen Hilfe auch die Unter-
stützung zum Empowerment, sich in
einer migrationsfeindlichen Atmosphäre
zu ermächtigen und zu äußern. Im Ex-
pertengespräch mit dem Gemeinwe-
senarbeiter zeigt sich eine Orientierung
am politischen Mandat der Menschen-
rechtsprofession Sozialer Arbeit, ein
Demokratieverständnis, demzufolge
Neuzugewanderten nicht nur das selbst-
verständliche Recht auf Partizipation zu-
steht, sondern auch ein Wissen um die
hierfür notwendige Unterstützung und
Vorbereitung. Zudem zeigt sich eine
antidiskriminierende Haltung und ein
Verständnis, demzufolge der Schutz vor
Diskriminierung notwendige Bedingung
für das Ermöglichen von Partizipation ist.
4. Fazit und weiterführende
Überlegungen
Das nicht explizit benannte Hauptthema
der Veranstaltungen ist der Umgang mit
Migration. Wortbeiträge ohne Migrati-
onsbezug und rassismuskritische Positio-
nen werden wenig geäußert und selten
aufgegriffen. Falls überhaupt, erfolgen
sachbezogene und knappe Antworten.
Die Veranstaltenden hoffen darauf, dass
völkisch-autoritäre Einstellungen abneh-
men, wenn die Träger*innen die Mög-
lichkeit erhalten, ‚Dampf abzulassen.
Was geschieht, ist eher das Gegenteil:
die mangelnde Positionierung gegenüber
rassistischen und verschwörungstheore-
tischen Aussagen durch das oben rekon-
struierte immanente Antwortverhalten
wirkt legitimierend und bestätigend. Die
‚Regeln des Anstandes‘ sind nicht hin-
reichend, um Rassismen und Verschwö-
rungstheorien wirksam zu entgegnen. Ein
Verständnis von Sachlichkeit, demzu-
folge Aussagen unabhängig von ihrem
Inhalt sachlich sind, wenn sie ruhig und
ohne Emotionalität vorgebracht werden,
führt im Zusammenhang mit einer ge-
ringen Wahrnehmung von Rassismus
und Verschwörungstheorien dazu, dass
diese Aussagen als legitim stehenbleiben
(vgl. Kapitel 5.2 in Raab/Radvan 2020).
Darüber hinaus scheint es inhaltliche
Anschlussstellen zwischen Verwaltung,
Politik und völkisch- autoritären Teilneh-
menden zu geben.
Die mangelnde Diversität der teilneh-
menden rger*innen, insbesondere
die geringe Anwesenheit von margi-
nalisierten Gruppen, führen zu einem
Verlauf, in dem hegemoniale Positionen
der Mehrheitsangehörigen dominieren.
Von Rassismus Betroffene, die sich auf
den Veranstaltungen zu Wort melden,
sind mit einem ‚Othering‘ und rassisti-
schen Zuschreibungen konfrontiert. Ein
Schutz vor Diskriminierung ist hier kaum
oder nicht gegeben. Erfolgreiches rech-
tes Agenda-Setting zeigt sich so schon
lange bevor Abgeordnete der AfD sich
am Ende einer Veranstaltung (vgl. DB 3
ab 01:49:48) positiv auf die dominant ar-
tikulierten völkisch-autoritären Inhalte
beziehen und versichern können, dass
ihre Partei die daraus folgenden Forde-
rungen umsetze.
Wie ließen sich angesichts dieser Ergeb-
nisse die Bürgerdialoge alternativ kon-
zipieren, vorbereiten und umsetzen?
Allgemeiner gefragt: Wie ist in öffent-
lichen Diskursen ein demokratischer
Dialog angesichts völkisch-autoritärer
Strategien zu realisieren? Professionelle
Gemeinwesenarbeiter*innen können
bei den hier vorgeschlagenen Modifi-
zierungen eine zentrale Rolle spielen,
ganz im Sinne der Verpflichtung ihrer
Profession, sozialen Wandel in Richtung
sozialer Gerechtigkeit und Antidiskrimi-
nierung sowie Partizipation aller zu er-
möglichen und zu verstärken (vgl. IFSW/
IASSW 2004).
Wir schlagen vor, in der Vorbereitung zu
klären, was ein demokratisches, partizi-
patives Miteinander ausmacht. Die Ent-
scheidung für Bürgerdialoge zeigt eine
Orientierung am Ideal einer deliberativen
Demokratie, in der „durch den Austausch
von Argumenten in einem machtfreien
Diskurs Verständigung oder sogar ein
Konsens erzielt werden [kann]“ (Land-
wehr 2012: 355). Notwendige Bedingung
für diesen ‚machtfreien Diskurs‘ ist al-
lerdings die Möglichkeit, sich tatsächlich
an diesem Prozess zu beteiligen (vgl. ebd:
360f.) Liegt jedoch eine Gesprächsdyna-
mik vor, in der marginalisierte Gruppen
sich nicht beteiligen können, da ihnen
die Möglichkeit der Partizipation fak-
tisch nicht offen steht - weil sie nicht
zum ‚Wir‘ der Alteingesessenen gehö-
ren und/oder als Teil einer feindlichen
Fremdgruppe gesehen werden und die
525252525252
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit B) Empirische Perspektiven
Teilnahme an der Veranstaltung für sie
daher mit einem Bedrohungsszenario
verbunden ist (vgl. Young 2002: 442), so
ist auch die Möglichkeit des machtfreien
Diskurses nicht gegeben. Insofern gehört
Schutz vor Diskriminierung zwingend zu
einem demokratischen Miteinander, nicht
nur demokratietheoretisch, sondern auch
verfassungsrechtlich entsprechend dem
ersten Artikel Grundgesetz: „Die Würde
des Menschen ist unantastbar“.
Um Diskriminierungsschutz zu gewähr-
leisten, ist es - so legen unsere Ergebnisse
nahe - nötig, über das Formale hinaus-
gehende Regeln des respektvollen Mit-
einanders festzulegen und inhaltlich zu
begründen. Ein Schwerpunkt würde
hierauf der Klärung der Schutzfunktion
gegenüber diskriminierten Gruppen lie-
gen. Im Sinne einer Fehlerfreundlichkeit,
wie Urmila Goel (2016) sie in Bezug auf
Lehre entwickelt, sollten Interventionen
als Lernmöglichkeit und nicht morali-
sierend gestaltet werden. Im Sinne po-
litischer Bildungsarbeit kann ein Fokus
auf die faktenbezogene Geltung von Aus-
sagen gelegt werden. Anders gesagt:
Mythen, unbelegten Gerüchten und Ver-
schwörungstheorien sollte von vornherein
eine Absage erteilt werden bzw. der
Versuch unternommen werden, die
Teilnehmenden im Sinne einer Selbstver-
pflichtung dahingehend zu sensibilisie-
ren, dass sie ihre Aussagen sachbezogen
begründen.
Die Ergebnisse unserer Forschung zeigen,
dass ein Tolerieren entsprechender Aussa-
gen im Sinne von Zuhören oder ‚Dampf
ablassen‘ hinsichtlich einer Demokrati-
sierung keine Wirkung zeigt, sondern
vielmehr kontraproduktiv wirkt. Um ein
demokratisches Miteinander zu ermögli-
chen, müssen Kommunalpolitiker*innen
selbstverständlich auch solche
Bürger*innenanliegen ernst nehmen,
denen sie nicht zustimmen. ‚Ernst neh-
men‘ sollte aber bedeuten, rassistische
Sprache, völkisch-autoritäre Einstellun-
gen, verschwörungstheoretische Weltbil-
der und antidemokratische Positionen als
solche zu benennen und ihnen konsequent
inhaltlich zu widersprechen.
Anmerkungen
1 Mit ‚extrem rechts‘ orientieren wir
uns an einer Definition, die Leidinger/
Radvan (2020) zum Umgang mit der
Problematik an Hochschulen als eine
begriffliche Alternative zu topologi-
schen Konzepten nutzen, die - wie der
sog. Hufeneisenansatz - von bedroh-
lichen ‚Rändern‘ und einer ‚glückli-
chen Mitte‘ der Gesellschaft ausgehen.
Rechtsextremismus wird in Anleh-
nung an Hans-Gerd Jaschke und Fa-
bian Virchow als die Gesamtheit von
undemokratischen, antipluralistischen,
geschichtsrevisionistischen und auto-
ritaristischen Einstellungen, Verhal-
tensweisen und Aktionen von (nicht-)
organisierten Einzelpersonen und
Gruppen gefasst, die eine Ungleichheit
von Menschen proklamieren und ent-
sprechende Macht- und Herrschafts-
verhältnisse etablieren bzw. verstärken
(wollen) (vgl. Leidinger/Radvan 2020).
Als ‚völkisch-autoritär‘ bezeichnen
wir Inhalte und Akteur*innen, die oft
- auch ungewollt verharmlosend - als
rechtspopulistisch bezeichnet werden
und im Anschluss an Virchow (2018)
und Häusler (2018) bewusst und z.T.
strategisch - also im Sinne einer ‚Agi-
tationsform‘ bzw. „spezifischen Form
von politischer Ansprache sowie ent-
sprechender Mobilisierung“ (Häus-
ler 2018: 13) die Regeln des Sagbaren
brechen, - sich z.B. (rassistisch, anti-
feministisch und antisemitisch) diskri-
minierend gegenüber marginalisierten
Gruppen oder gegenüber als solchen
benannten Eliten äußern, „autoritäres
Demokratieverständnis sowie ihre völ-
kisch-nationalistische Anschauungen“
(ebd.: 9) ebenso wie Verschwörungs-
mythen verbreiten - und erkennbar
wenig am Austausch von sachbezoge-
nen Argumenten interessiert sind.
Editorial
SI:SO 1|2020 53
5353
Raab und Radvan Stadtgesellschaften in Zeiten völkisch-autoritärer Mobilisierung
2 Datengrundlage waren Videoauf-
zeichnungen aller Veranstaltungen, ein-
sehbar hier:
http://www.cottbus.de/aktuelles/
dialoge/rueckblick_buergerdialoge_
mai_ juni_2018.html.
Zur Datenerhebung und -auswertung
vgl. Kapitel 2 in Raab/Radvan 2020.
Für diesen Artikel haben wir uns ent-
schieden, die untersuchten Stadtteile
wie folgt zu anonymisieren: Bürgerdia-
log (BD); Sandow (BD 1), Mitte (BD
2), Sachsendorf (BD 3). Dafür sprechen
eine bessere Lesbarkeit und dass wir
keine dezidierten fallübergreifenden
Vergleiche vornehmen.
3 Mit der Bezeichnung ‚immanent‘
knüpfen wir an die Forschung zu „Päd-
agogisches Handeln und Antisemitis-
mus“ (Radvan 2010) an, in der eine
immanente Beobachtungshaltung von
Jugendarbeiter*innen rekonstruiert
werden konnte. Das Besondere der hier
als immanent bezeichneten Wahrneh-
mungshaltung besteht darin, dass sich
Interviewte auf die vermittelten Inhalte
in den Aussagen der Jugendlichen be-
ziehen und diese z.T. in ihre Darstellun-
gen übernehmen, während sie nicht aus
den Differenzkonstruktion von ‚Juden‘
als ‚den Anderen‘ aussteigen (vgl. dies.:
161-190). Angeknüpft wird damit an ein
grundlagentheoretisches Begriffsver-
ständnis von Karl Mannheim (Mann-
heim 1980: 161).
Literatur
Butter, Michael (2018): »Nichts ist,
wie es scheint«. Über Verschwörungs-
theorien. Berlin. Elias, Norbert/Scot-
son, John Lloyd (2016): Etablierte und
Außenseiter. 8. Auflage. Frankfurt am
Main.
Dietze, Gabriele (2016): Das ‚Ereignis
Köln‘. In: Femina Politica - Zeitschrift
für feministische Politikwissenschaft
25 (1), S. 93-102.
Fröschner, Joschka/Warnecke, Jacob
(2019): »Was interessiert mich denn
Cottbus?« Dynamiken rechter Formie-
rung in Südbrandenburg: Der Verein
Zukunft Heimat. Potsdam.
Goel, Urmila (2016): Die (Un)Mög-
lichkeiten der Vermeidung von
Diskriminierungen. In: diskriminie-
rungskritische Lehre, Humboldt Uni-
versität, Berlin, S. 39-47.
Häusler, Alexander (Hg.) (2018): Die
AfD: Partei des völkisch-autoritären
Populismus. In: Ders. (Hg.): Völkisch-
autoritärer Populismus. Der Rechtsruck
in Deutschland und die AfD. Hamburg,
S. 9-19.
Kellershohn, Helmut (2016): Um-
volkung. In: Gießelmann/Bendte et al.
(Hrsg.): Handwörterbuch rechtsextre-
mer Kampf begriffe. Schwalbach, S.
282-297.
Hetze, Willi (2020): Versammlungen
in Krisenzeiten - Eine Typologie an-
hand des Konf liktverlaufs. In: Boch-
mann, Cathleen/Döring, Helge. (Hrsg.):
Gesellschaftlichen Zusammenhalt ge-
stalten, Wiesbaden (im Erscheinen), S.
139-166.
545454545454
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit B) Empirische Perspektiven
IFSW/IASSW (2004): Ethics in Social
Work, Statement of Principles.
https://www.iassw- aiets.org/wp-
content/uploads/2015/10/Ethics-
in-Social-Work-Statement-IFSW-
IASSW-2004.pdf
(Zugriff: 27.4.2020).
Landwehr, Claudia (2012): Demokra-
tische Legitimation durch rationale
Kommunikation. Theorien deliberati-
ver Demokratie: Lembcke, Oliver/Ritzi,
Claudia/Schaal, Gary S. (Hrsg.): Zeit-
genössische Demokratietheorie. Band
1: Normative Demokratietheorien.
Wiesbaden, S. 355-386.
Leidinger, Christiane/Radvan, Heike
(2020 i.E.): Extrem Rechte und völ-
kisch-autoritäre AkteurInnen an
Hochschulen - Diskussions- und For-
schungsstand, neue Überlegungen und
Analysen. In: Farrokhzad, Schahrzad/
Kunz, Thomas/Oulad Mohammed
M Hand, Saloua/Ottersbach, Markus
(Hrsg.): Migrations- und Fluchtdiskurse
im Zeichen des erstarkenden Rechtspo-
pulismus. Wiesbaden: Springer VS.
Lorenz, Astrid/Hoffmann, Christian/
Hitschfeld, Uwe (2020): Dynamik und
Herausforderungen der Ausweitung
von Angeboten politischer Partizipation
in Deutschland. In: Dies. (Hrsg.): Parti-
zipation für alle und alles? Fallstricke,
Grenzen und Möglichkeiten, Wiesba-
den (im Erscheinen), o.S.
Mannheim, Karl (1980|1922-24): Struk-
turen des Denkens (hrsg. von David
Kettler, Volker Meja u. Nico Stehr).
Frankfurt a.M., [vermutlich verfasst
1922-24]. Miles, Robert (1999): Ras-
sismus. Einführung in die Geschichte
und Theorie eines Begriffs. Hamburg/
Berlin.
Radvan, Heike (2010): Pädagogisches
Handeln und Antisemitismus. Eine em-
pirische Studie zu Beobachtungs- und
Interventionsformen in der offenen Ju-
gendarbeit, Bad Heilbrunn.
Schutzbach, Franziska (2018): Die Rhe-
torik der Rechten. Rechtspopulistische
Diskursstrategien im Überblick, Zü-
rich.
Riede, Milena/ Rothschuh, Michael/
Stracke-Baumann, Claudia/ Zychlin-
ski, Jan (2016): Gemeinwesenarbeit
und Geflüchtete - Inklusive Gemein-
wesenarbeit in neuen Nachbarschaften.
Diskussionspapier der Deutschen Ge-
sellschaft für Soziale Arbeit (DGSA),
Sektion Gemeinwesenarbeit, Arbeits-
gruppe GWA und Flucht,
https://www.stadtteilarbeit.de/
wohnen-nachbarschaft/
interkulturelle-nachbarschaft/
gemeinwesenarbeit-und-gefluechtete-
inklusive,
(Zugriff: 22.4.20).
Scherr, Albert/ El-Mafaalani, Aladin/
Yüksel, Gökçen (2017) (Hrsg.): Hand-
buch Diskriminierung, Wiesbaden.
Strauss, Anselm L./Corbin, Juliette
(1996): Grounded Theory. Grundlagen
Qualitativer Sozialforschung.
Weinheim.
Strassburger, Gaby (2015): Füchtlinge
in Nachbarschaften, eine systematische
Skizze zur integrativen Kraft der Stadt-
teilarbeit,
https://www.stadtteilarbeit.de/index.
php/wohnen-nachbarschaft/
interkulturelle-nachbarschaft/
fluechtlinge-nachbarschaften,
(Zugriff: 22.4.20).
Virchow, Fabian (2018): AfD, Pegida
& Co. Entstehung und Aufstieg einer
völkisch-autoritären Massenbewegung.
Dossier 87. Beilage zu Wissenschaft &
Frieden 4.
Young, Iris Marion (2002): Fünf For-
men der Unterdrückung. In: Christoph
Horn und Nico Scarano (Hg.): Philoso-
phie der Gerechtigkeit. Texte von der
Antike bis zur Gegenwart. Frankfurt
am Main: Suhrkamp (Suhrkamp-Ta-
schenbuch Wissenschaft), S. 428-445.
Editorial
SI:SO 1|2020 55
5555
Raab und Radvan Stadtgesellschaften in Zeiten völkisch-autoritärer Mobilisierung
Autor*innen
Dr. Michael Raab ist Sozialarbeiter und
Sozialwissenschaftler und beschäftigt
sich beim Bildungskollektiv Biko mit
Geschlechterverhältnissen, sozialer Un-
gleichheit und Bewegungsgeschichte.
Prof.*in Dr. phil. Heike Radvan ist
Erziehungswissenschaftlerin und Di-
plom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozi-
alarbeiterin. Sie forscht und lehrt als
Professorin für Methoden und Theorien
Sozialer Arbeit mit den Schwerpunk-
ten Gemeinwesenarbeit und Rechtsex-
tremismus an der Brandenburgischen
Technischen Universität Cottbus-Senf-
tenberg.
E-Mail: heike.radvan@b-tu.de
565656565656
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
Abstract
Phänomenen des (Alltags-)Rassismus,
Rechtspopulismus und Rechtsextremis-
mus als professionelle Herausforderung in
Sozial- und Gesundheitsberufen wird sich
seit dem WS 2018/19 an der Hochschule
Neubrandenburg in einer gemeinsamen
Lehrveranstaltung der Fachbereiche So-
ziale Arbeit, Bildung und Erziehung (FB
SBE) sowie des Fachbereichs Gesundheit,
Pflege und Management (FB GPM) an-
genähert.
Im Rückgriff auf soziologischen, erzie-
hungswissenschaftlichen, sozialphilo-
sophischen und methodisch erarbeiteten
Perspektiven werden die Handlungsfel-
der der Sozialen Arbeit, die Settings der
Gesundheits- und Pf legeeinrichtungen
und der pädagogische Alltag in Schu-
len im beruflichen Bereich Gesundheit
und Pflege in den Blick genommen. Be-
raten und begleitet werden Forschungs-
und Praxisprojekte von Studierenden der
zwei Fachbereiche über zwei Semester.
Im Rahmen von Exkursionen und Dis-
kussionen mit externen Referent*innen
können Fachdiskurse aus rassismuskriti-
scher Perspektive vertieft werden.
Der Beitrag diskutiert ausgewählte As-
pekte der Seminarkonzeption, resümiert
die Lehrerfahrungen aus Dozierenden-
Sicht und geht auf exemplarische Pra-
xis- und Forschungsergebnisse von
Studierenden der Studiengänge BA So-
ziale Arbeit und BA Berufspädagogik
für Gesundheitsfachberufe, eingebettet
in den regionalen Kontext von Demo-
kratiegefährdungen als professionelle
Herausforderung in Mecklenburg-Vor-
pommern, ein.
1. Demokratie-Gefährdungen als
professionelle Herausforderung in
Sozial- und Gesundheitsberufen
1.1 Demokratie in Gefahr?!
Verortung der Fragestellung Trotz welt-
weit beschriebenen Herausforderungen
bestehender Demokratien als Herr-
schaftsformen (Guéhenno 1993; Crouch
2005) sind die allermeisten Staaten der
Welt (zumindest offiziell) demokra-
tisch organisiert. Neben dieser schein-
bar konsensualen Überzeugung von der
Unverzichtbarkeit der Demokratie sind
zunehmend Diskurse wahrnehmbar,
die die Sorge der Zukunftsfähigkeit von
Demokratien einerseits und die Heraus-
forderungen und Überforderungen von
Demokratien andererseits als Krisen the-
matisieren (vgl. Davy/Lenzen 2013: 9f.;
Foroutan 2019: 27f.).
Im vorliegenden Beitrag werden De-
mokratiegefährdungen mit einer Kon-
zeptualisierung von Demokratie als
Herrschafts-, Gesellschafts- und Lebens-
form in Anlehnung an Gerhard Himmel-
mann (2001) thematisiert. Demokratie
wird in diesem Sinne nicht „„statistisch“
interpretiert, und nicht nur als eine „Ver-
tikale“, als ein Verhältnis der Menschen/
Bürger[*innen] zum Staat […]“ (Him-
melmann 2007: 37). Vielmehr wird auch
das horizontale „Verhältnis der politisch-
gesellschaftlichen Kräfte und der Men-
schen/Bürger[*innen] untereinander“ in
den Fokus gerückt (ebd.). Die Vertikale‘
wird also im Sinne Himmelmanns mit
der ‚Horizontalen‘ verknüpft (vgl. ebd.).
Sozial- und Gesundheitsberufe sind in
(post)modernen Gesellschaften, so auch
in Deutschland, gleichzeitig Treiber und
Produkte sozialer Aushandlungsprozesse
im jeweils nationalstaatlich organisier-
Wolfgang von Gahlen-Hoops und Júlia Wéber
‚Demokratie adé?‘
Demokratiegefährdungen aus einer interdisziplinären Perspektive.
Eine erste hochschuldidaktische Bilanz
Editorial
SI:SO 1|2020 57
5757
von Gahlen-Hoops und Wéber Demokratie adé?
ten wohlfahrtsstaatlichen Gefüge. Sie
und ihre professionellen Akteur*innen
sind unmittelbar an der täglichen (Re-)
Produktion und Verteilung gesellschaft-
lich begehrter Güter wie Bildung, Er-
ziehung und Gesundheit beteiligt. Es
bestehen mittlerweile vermehrt Ansätze
Care-Logiken zum Ausgangspunkt ge-
sellschaftlicher Transformations- und Bil-
dungsprozesse insgesamt zu machen (vgl.
Winker 2015), auch um die kontrollge-
sellschaftlichen Verhärtungen des uni-
versalen Neoliberalismus aufzuweichen.
Damit sind diese Berufe und ihre Profes-
sionellen tagtäglich mit den Diskrepan-
zen um das demokratische Versprechen
konfrontiert, demnach allen Menschen
unabhängig von Herkunft bzw. Migrati-
onsbiografie, Geschlecht, Religionszuge-
hörigkeit oder sozioökonomischen Status
die gleichen Chancen auf gesellschaft-
liche Teilhabe im weitesten Sinne
1
sich
eröffnen sollten.
Die Omnipräsenz des Migrationsdiskur-
ses in allen Debatten um Teilhabe belegt
die Tatsache, dass die Frage des Umgangs
mit Migration zur Chiffre für Anerken-
nung von Gleichheit in demokratischen
Gesellschaften geworden ist (Foroutan
2019). Während in öffentlichen Debatten
mittels institutioneller und individueller
Praktiken um Gerechtigkeit, Repräsen-
tation und Mitbestimmung in der deut-
schen Migrationsgesellschaft gerungen
wird, ist ein kontinuierliches Erstarken
neu- oder altrechter Positionen und eine
gesellschaftlich hohe Akzeptanz rassis-
tischen und rechtsextremen Gedanken-
gutes in allen Gesellschaftsschichten zu
vernehmen (Decker/Brähler 2018). Die
durch Rechte prominent produzierten
Diskurse bedienen sich dem Autorita-
rismus, dem Sozialdarwinismus, der Aus-
länderfeindlichkeit, der Ethnisiserung des
Sozialen (Bach 2020) und stehen damit
den Intentionen und professionsethischen
Verpflichtungen sozialer und Gesund-
heitsprofessionen diametral entgegen.
Dabei stellt sich für die Hochschullehre
die zentrale Frage, wie sich Phänomene
der Demokratiegefährdung aktuell auf
Professionen des Sozialen, vor allem auf
Soziale Arbeit und die des Gesundheits-
sektors auswirken und wie diese in der
Hochschullehre reflektierbar und be-
arbeitbar gemacht werden können. Für
einen ostdeutschen Hochschulstandort
wie Neubrandenburg sind Demokratiege-
fährdungen im Kontext von Rassismus,
Islam- oder Muslimfeindlichkeit auch
von hoher Relevanz in Bezug auf die
Entwicklung des Professionsverständnis-
ses angehender. Schließlich werden dem
Osten von Deutschland vielfach schlech-
tere Werte als der Bundesdurchschnitt
bescheinigt (Decker/Kiess/Brähler 2016;
Decker/Brähler 2018). Auch lässt sich ein
breites inhaltliches Spektrum von Antise-
mitismus in Mecklenburg-Vorpommern
beobachten, mit einer Dominanz vom se-
kundären Antisemitismus und israelbe-
zogenen Antisemitismus (vgl. Amadeu
Antonio Stiftung 2018: 6).
Die Einflussnahme rechter Positionie-
rungen auf das gesellschaftliche Zusam-
menleben und ihre Auswirkungen auf
soziale Räume der Pflege, der Gesund-
heit, der Bildung und Erziehung belegen
und thematisieren verschiedene Beiträge
seit Ende des Zweiten Weltkriegs (Are-
ndt 1955; Adorno 1969; Dewey 1993;
Steppe 2000; Negt 2010; Wagner 2013;
Spahn 2019). Welchen Einfluss die
Neuen Rechten, extremen Rechten und
Rechtspopulist*innen auf die Soziale Ar-
beit, pädagogische Berufe und Gesund-
heitsprofessionen ausüben, ist allerdings
bis heute kaum erforscht.2
1.2 (Alltags-)Rassismus, Rechtspo-
pulismus und Rechtsextremismus als
professionelle Herausforderung in
Sozial- und Gesundheitsberufen in
Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Mecklenburg-Vorpommern als vorran-
gig ländlich geprägtes Bundesland bietet
aufgrund von im bundesweiten Vergleich
günstigen Grundstückpreisen und einer
niedrigen Bevölkerungsdichte bei viel
natürlichen Ressourcen ein ideales Um-
feld für Umwelt- und Naturbegeisterte.
Rechte Gruppierungen nutzen das Land
für Naturschutz, kulturelle Projekte oder
sorgen seit gut 20 Jahren gezielt für Ge-
meinwohl: Durch Landnahme im vor-
politischen Raum wird in MV um eine
kulturelle Hegemonie gerungen. Die
Bestrebungen der NPD- und Af D-na-
hen Bevölkerungsgruppen in vielfälti-
gen gesellschaftlichen Zusammenhängen
des öffentlichen Lebens zielen auf die
Verbreitung völkisch-nationalistischer
Weltanschauung, im Nordosten Deutsch-
lands vornehmlich vor der Kulisse des
und im Einklang mit dem sich zuneh-
mend ausbreitenden Öko-Trends (vgl.
Röpke/Speit 2019: 7ff.). Ähnliche Be-
strebungen sind derzeit auch im Zuge
von Demonstrationen gegen Covid-19
Maßnahmen zu beobachten. Im Bereich
der Erziehung wird seit Jahren von einer
Forscherinnengruppe um Heike Habeck
(2016, 2017) auf die Problematik der so-
genannten hermetischen Kindheiten hin-
gewiesen. Die zunehmende Besorgnis
bis professionelle Ohnmachtserfahrun-
gen von Erzieher*innen, Lehrer*innen,
Sozialarbeitenden, Elternteilen und an-
deren (Familien-)Angehörigen über
Anfeindungen, Ausgrenzungen, rassis-
tisch motivierte Praktiken in den Berei-
chen Bildung und Erziehung wird durch
eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher
Akteur*innen mithilfe von Beratung,
Begleitung und pädagogischen Angebo-
ten adressiert. Die Hochschule Neubran-
denburg kooperiert u. a. mit mehreren
Akteur*innen des landesweit etablierten
Beratungsnetzwerks Demokratie und To-
leranz. Die Regionalzentren für demo-
kratische Kultur an sechs Standorten als
Teile dieses Netzwerkes stellen sich mit
ihren Präventions-, Beratungs- und Wei-
terbildungsangeboten den Bedarfen der
585858585858
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
öffentlichen Bildungsinstitutionen und
der Bürgergesellschaft.
Auch wenn laut des Verfassungsberichts
von MV 2019 im Jahr 2018 ein Rück-
gang der rechtsextremistisch motivier-
ten Gewalttaten festzustellen war, lag
die Zahl jedoch erneut über dem Durch-
schnitt des letzten 10-Jahreszeitraums.
Mit 94 Gewalttaten wurde 2015 der in
diesem Zeitraum höchste Stand erreicht.
Als bedeutsam wird jedoch die Einfluss-
nahme der ‚Nationaldemokratischen Par-
tei Deutschlands‘ (NPD) und durch die
von ihr gesteuerte Bewegung ‚Mecklen-
burg-Vorpommern gegen die Islamisie-
rung des Abendlandes‘ (MVGIDA) für
Mobilisierungszwecke eingestuft. Das
im rechtsextremistischen Spektrum ak-
tive Personenpotenzial bewegte sich 2018
auf dem Niveau des Vorjahres. Gegen-
über dem anhaltenden Abschmelzen des
parteigebundenen Lagers wurden im Be-
reich des parteiungebundenen und des
weitgehend unstrukturierten Spektrums
leichte Anstiege verzeichnet. Der Rück-
gang wird angesichts der anhaltenden
Hasspropaganda gegen Migrant*innen
und den politischen Gegner als nicht be-
ruhigend eingeschätzt. Weiterhin wird
„mit schweren Straftaten gegen Zuwan-
derer und der Herausbildung terroristi-
scher Strukturen gerechnet“ (MIE-MV
2019: 17). Die Zuwanderung bildet seit
2016 weiterhin das Hauptaktionsfeld der
rechtsextremistischen Szene.3 Deutlich
wird dies auch bei der Propaganda im
Internet sowie im allerdings weiterhin
eher schwach ausgeprägten Demonstra-
tionsgeschehen und an der Beteiligung
hiesiger Rechtsextremisten an bundes-
weiten Großveranstaltungen mit entspre-
chendem thematischen Bezug. Zusätzlich
mobilisierend wirkten hier mutmaßliche
oder erwiesene Straftaten von Migranten,
etwa in Kandel, Chemnitz, Köthen und
in Wittenburg (Landkreis Ludwigslust-
Parchim). Einzelne Rechtsextremisten
beteiligten sich zudem an Demonstrati-
onen und Mahnwachen der Alternative
für Deutschland (AfD), die sich allgemein
gegen die ‚Islamisierung‘ richteten. Hier
scheinen die in der Vergangenheit stets zu
beobachtenden Abgrenzungen des nicht-
extremistischen Lagers zur rechtsextre-
mistischen Szene zu schwinden.
Darüber hinaus führte die Szene auch
im Jahr 2018 ihre typischen Rituale
aus Anlass der Sonnenwenden, zum
‚Heldengedenken‘, zum ‚Julfest‘ oder
im Zusammenhang mit dem Dritten
Reich durch. Der alljährliche ‚Trauer-
marsch‘ am 8. Mai 2018 in Demmin
wurde erstmals unter der direkten Ver-
antwortung der NPD organisiert. Wie
im Vorjahr fanden im Zusammenhang
mit dem Todestag des Stellvertreters
des ‚Führers‘ Rudolf Heß beachtlich
viele Aktionen statt. Dies ist ein deut-
liches Zeichen für das unverbrüchliche
Festhalten der Szene an nationalsozi-
alistischen Ideologien (vgl. ebd.: 18).
Ein weiteres bedeutsames Thema in der
Szene war im Berichtszeitraum die Vor-
bereitung auf einen angeblich durch den
Migrationsdruck ausgelösten herannah-
enden ‚Untergang des Systems‘ und dem
damit verbundenen Kontrollverlust staat-
licher Organe (vgl. ebd.: 19). Darüber hi-
naus haben Kampfsportveranstaltungen
bundesweit deutlich an Bedeutung ge-
wonnen. Sie sollen angeblich auch der
Vorbereitung der im Krisenfall notwen-
digen Selbstverteidigung dienen. Die
weitere Zunahme antisemitischer Strafta-
ten wird darüber hinaus als ‚alarmierend‘
bezeichnet (ebd.: 17). Auch die Szene der
‚Reichsbürger und Selbstverwalter‘ hat
sich 2018 erneut weiterentwickelt. In die-
sem Jahr stieg das Personenpotenzial auf
etwa 450 an (ebd.: 73). Die Szene ist wei-
terhin nicht einheitlich organisiert, ver-
schiedene Gruppierungen finden sich mit
unterschiedlichen ideologischen Vorstel-
lungen darin wieder. Während die An-
hänger weiterhin mehrheitlich männlich
sind, ist es bemerkenswert, dass „größere
Personenzusammenschlüsse, die zudem
eine gewisse Gewaltorientierung aufwei-
sen, durch Frauen gegründet und domi-
niert werden“ (ebd.: 75).
1.3 Demokratiegefährdungen - Heraus-
forderungen für die Hochschullehre
Die Hochschule Neubrandenburg ist
wissenschaftliches Zentrum in der Re-
gion Mecklenburgische Seenplatte,
mit über 2000 Studierenden und 300
Mitarbeiter*innen. Als Ort r ange-
wandte Forschung, organisiert in den
vier Fachbereichen (FB) Agrarwirt-
schaft und Lebensmittelwissenschaften,
FB Gesundheit, Pflege, Management, FB
Landschaftswissenschaften und Geoma-
tik sowie FB Soziale Arbeit, Bildung und
Erziehung. Mit ihren jeweiligen wissen-
schaftlichen Ausfächerungen spiegelt
sich das Kompetenzportfolio der Hoch-
schule annähernd wieder. Durch die enge
Zusammenarbeit mit regionalen Unter-
nehmen und sozialen Diensten stellt die
Hochschule immer wieder einen klaren
regionalen Bezug her und nimmt ihren lo-
kalen Bildungsauftrag in den Feldern des
Wissens- und Technologietransfers im
weiteren sozialräumlichen Kontext wahr.
Unter dem Motto ‚Gemeinsam den Wan-
del gestalten‘ wird seit 2018 in Projekten
des Verbundvorhabens ‚Hochschule in
der Region‘ an neuen Formen der Mobi-
lität im ländlichen Raum, der Stärkung
von Familien, online-gestützten Formen
der Bürgerbeteiligung, der digitalen Un-
terstützung von Kleinproduzenten, di-
gitalen Lernformen in der Ausbildung
und vielem mehr mit dem Ziel gearbeitet,
nachhaltige Strukturen für eine lebens-
wertere Zukunft zu schaffen (vgl. dazu
www.hs-nb.de/hiregion/).
Neubrandenburg ist der einzige Hoch-
schulstandort in Mecklenburg-Vorpom-
mern, wo die Studiengänge BA Soziale
Arbeit, BA Berufspädagogik für sozi-
ale Berufe, BA Berufspädagogik für Ge-
Editorial
SI:SO 1|2020 59
5959
von Gahlen-Hoops und Wéber Demokratie adé?
sundheitsberufe, BA Early Education und
MA Beratung, BA und MA Gesund-
heitswissenschaft und BA/Master Pf le-
gewissenschaft/Pf legemanagement und
BA Nursing angeboten werden. Insofern
sind gerade hier innovative Möglichkei-
ten der Hochschullehre gefragt, aktuelle
gesellschaftspolitische Herausforderun-
gen hinsichtlich der vielfältigen Demo-
kratiegefährdungen zu adressieren und
Synergieeffekte zwischen Expert*innen
der sozialen Praxen und Hochschulan-
gehörigen zu generieren. Angesicht des
skizzierten Handlungsbedarfs und der
Herausforderungen für angehende Pro-
fessionelle, in der täglichen, vielfach
bereits während des Studiums angetre-
tenen beruflichen Praxis für Menschen-
rechte und gegen Ausgrenzung Stellung
zu beziehen, entstand die Idee des dis-
kutierten Seminarformats. Die neuartige
Kooperation zwischen den Fachbereichen
SBE und GPM wurde seitens Dr. Júlia
Wéber im FB SBE im Rahmen der im
Mai 2018 angetretenen Professur ‚Mig-
rationsgesellschaft und Demokratiepäd-
agogik‘ einerseits und Dr. Wolfgang von
Gahlen-Hoops im Rahmen der Professur
‚Gesundheit und Pf lege mit dem Schwer-
punkt beruf liche Didaktik‘ andererseits
angebahnt.
2. Das Seminar ‚Demokratie adé?
Die Mehrheit der Studierenden der Fach-
bereiche SBE und GPM sammelt be-
reits vor dem Studium Erfahrungen in
der sozialen oder gesundheitsbezogenen
Praxis, im Rahmen von unterschiedli-
che Berufen, Praktika, BFD oder Eh-
renamt. Demokratie-Gefährdungen als
professionelle Herausforderung in So-
zial- und Gesundheitsberufen werden
von vielen Studierenden der o. g. Studi-
engänge wahrgenommen. Um Zugänge
zur Analyse der beobachteten oder er-
lebten Phänomene zu ermöglichen und
eine Reflexion verschiedener Studieren-
denkohorten zu eröffnen, fanden in den
letzten vier Semestern, also im Zeitraum
vom WS 2018-19 bis zum SoSe 2020 zwei
Seminarangebote mit dem Titel ‚De-
mokratie adé? Projektbegleitung und
Forschungswerkstatt zu Demokratiepä-
dagogik‘ bzw. ‚Berufliche Vorbereitung/
Projektbegleitung und Forschungswerk-
statt zur Demokratiepädagogik‘ statt.
2.1 Konzept, Inhalte, Methoden
Im fachbereichsübergreifenden Semi-
narangebot erhalten Studierende die
Möglichkeit, die in Praxisphasen des
Studiums oder in forschungsbezogenen
Modulen kennengelernte Thematiken zu
vertiefen und interessensgeleitete Fra-
gestellungen bzw. Projekt- oder Work-
shop-Angebote in Einzelarbeit oder im
Tandem unter der gemeinsamen fachli-
chen Begleitung der Seminarleitung zu
entwickeln. Die Seminarsitzungen fin-
den sowohl in den Winter- als auch in
den Sommersemestern 14-tägig - jeweils
vierstündig - statt. Zusätzlich bestehen
individuelle Beratungsmöglichkeiten bei
den Dozierenden. Zentral sind in didakti-
scher Hinsicht folgende Charakteristika
des Seminars:
• Die Teilnahme am Seminarangebot er-
folgt freiwillig, das dem jeweiligen Stu-
diengang zugeordnete Modul lässt eine
Wahlmöglichkeit frei, bei welcher Lehr-
person das Modul absolviert wird;
• Die Themenwahl hinsichtlich des zu
wählenden Projekt- oder Forschungs-
schwerpunkts ist zum Schwerpunkt der
Demokratiepädagogik zuzuordnen. Eine
weitere Eingrenzung wird interessensge-
leitet auf Initiative der Studierenden aus-
gehandelt und das endgültige Thema wird
im gegenseitigen Einvernehmen zwischen
Studierenden und Seminarleitung nach
mehrfachen Beratungen vereinbart;
• eine partizipative Mitwirkung am Se-
minargeschehen wird seitens der Stu-
dierenden vorausgesetzt. Diese haben
die Möglichkeit, eigene oder Gruppen-
schwerpunkte zu setzen aus einer großen
Auswahl von zu behandelnden The-
menschwerpunkten, die auf der Online-
plattform zu Seminarbeginn aufgelistet
werden (Rassismus, Rechtsextremis-
mus, extremistische Gewalt, Umgang mit
Rechtsextremismus in sozialen und Ge-
sundheitsberufen, empirische Befunde,
Schule und Soziale Arbeit u. a.);
• kollegiale Beratung, Lektürebespre-
chung, Exkursionen und Fachgespräche
mit lokalen und regionalen Expert*innen
sind zentrale Bestandteile der Seminar-
gestaltung;
• Zentraler theoretischer Bezugspunkt des
Seminars ist die neuere kritische Theorie.
Durch Lektüren von Oskar Negts „Der
politische Mensch“ (2010) sollen sowohl
Leseerfahrungen, Textmöglichkeiten und
Deutungsperspektiven eröffnet werden.
Dabei kommt insbesondere Negts Ein-
leitung und Schlusskapitel eine zentrale
Bedeutung zu. Die zwei Basistexte Negts
dienen der Erarbeitung eines diskursiven
Fundaments im Seminar. Auch geben sie
Studierenden reflexive Möglichkeiten,
sich die Praxen der Entpolitisierung im
neoliberalen Zeitalter vor Augen zu füh-
ren und gleichsam den Mut des Subjekts
zur Demokratie zu konzeptualisieren und
zu verstehen;
In der Berufspädagogik liegt der
Schwerpunkt des fachwissenschaftli-
chen Forschungsmoduls in methodischer
Hinsicht auf der hochschuldidaktischen
Methode des forschenden Lernens, die
allgemein bestehende Forschungskennt-
nisse konkretisiert und primär zu den
beruflichen Handlungsfeldern der Ge-
sundheit, Pf lege und den beruflichen
Schulen Frage- und Problemstellungen
entwickelt;
606060606060
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
• Während des zweisemestrigen Semi-
narangebots ist es Aufgabe der Studie-
renden, ein Workshop-/Projektangebot
oder ein empirisches Forschungsprojekt
zu planen, durchzuführen, auszuwerten
und zu reflektieren. Neben zwei bis drei-
mal zu leistenden Kurzpräsentationen des
je aktuellen Standes steht am Ende des
zweiten (FB SBE) bzw. dritten (FB GPM)
Semesters als Prüfungsleistung die Be-
richterstattung an (15 Seiten Fließtext);
• Das Seminar zeichnet sich durch eine
breite Methodenvielfalt aus, wobei alle
Studierenden mit den einzelnen Metho-
den in Berührung kommen und sich auch
methodisch Schwerpunkte für ihr eigenes
Projekt setzen können. In den bisherigen
Durchläufen wurden u.a. folgende Metho-
den verwendet: Place-mate-Methode der
Begriffsannäherung, Impuls-Buchstaben
in Kleingruppenarbeit, szenisches Spiel
(nach Oelke 2000), biografische Erzäh-
lung, Expert*innengespräch, Exkursion
mit Führung und Fachgespräch;
• Aufgrund der Beteiligung der Semi-
narleitung am Kooperationsprojekt zwi-
schen der Hochschule Neubrandenburg
und der Erinnerungs-, Bildungs- und Be-
gegnungsstätte Alt Rehse findet traditi-
onellerweise in jedem Sommersemester
eine Exkursion an den 15 km von der
Hochschule entfernten Gedenkort in Alt
Rehse statt. Eine Auseinandersetzung
mit der lokalen NS-Geschichte und mit
den Inhalten der ideologischen Schulun-
gen am Standort der ehemaligen ‚Führer-
schule der Deutschen Ärzteschaft‘ bietet
die Möglichkeit, die Relevanz ethischer
und menschenrechtlicher Fragestellungen
in Verbindung mit den historischen Ver-
brechen in der Gesundheits- und Wohl-
fahrtspflege auszuloten. Die Exkursionen
werden gemeinsam mit Dr. Rainer Stom-
mer, seit 2005 Projektleiter der EBB Alt
Rehse und Dr. Constanze Jaiser, Projekt-
leiterin von zeitlupe in Trägerschaft der
RAA Pädagogischen Werkstatt Meck-
lenburg-Vorpommern e. V. angeboten
und ausgestaltet. Die Exkursionen wer-
den i.d.R. vorrangig von den Seminar-
teilnehmenden wahrgenommen, sie sind
allerdings grundsätzlich für alle Fachbe-
reiche der Hochschule geöffnet.
2.2 Praxis- und Forschungsergebnisse
aus dem Seminar
Im Folgenden wird anhand von einzelnen
Fragestellungen in Forschungsprojekten
und Workshop-Ideen exemplarisch die
Bandbreite der Thematiken aufgezeigt,
die von den Studierenden in den letzten
zwei Jahren bearbeitet wurden.
Folgende Forschungsprojekte entstanden
in den letzten akademischen Jahren im
Seminarkontext im FB SBE4:
Eine Studentin im BA Soziale Arbeit ent-
schied sich für das Seminar, weil sie sich
mit dem deutschen Staat und der Staats-
form der Demokratie nach den ersten vier
Semestern des Studiums intensiver aus-
einandersetzen und die Möglichkeit er-
greifen wollte, theoretischen Bezügen zu
Demokratie(-Pädagogik) nachzugehen.
Als besonders spannend beschreibt sie
im Rückblick den thematischen Schwer-
punkt der Demokratiefeindlichkeit in ver-
schiedenen Facetten, die im Seminar aus
sozialphilosophischen, erziehungswissen-
schaftlichen und professionstheoretischen
Perspektiven angenähert wurden.
Während ihres Pf lichtpraktikums im 4.
FS. in der Sozialtherapeutischen Abtei-
lung einer Justizvollzugsanstalt sah sich
die Teilnehmerin mit dem Thema der
Demokratiefeindlichkeit im Gefängnis
konfrontiert. In den letzten Wochen des
Praktikums lernte sie den Gefangenen
Herrn W. kennen, der damals gerade neu
in die Wohngruppe kam, in der die Stu-
dentin tätig war. Herr W. bezeichnete sich
offen als rechtsextrem. Die Studentin ent-
wickelte zu Ende des Pflichtpraktikums
die folgende Forschungsfrage für das im
5-6. FS. anstehende PR2-Modul: Inwie-
fern verändert sich ein Verständnis von
Demokratie eines rechtsextremen ‚Lang-
strafers‘ während seiner Haftzeit durch
die Erfahrung der staatlichen Repression
in Form einer Justizvollzugsanstalt? Als
Methode wählte die Studentin das biogra-
phisch-narrative Interview. Die mithilfe
der qualitativen Inhaltsanalyse gewonnen
Erkenntnisse, die Deutungen und Erfah-
rungen über das Verständnis von Demo-
kratie des Herrn W. stellte die Studentin
im Anschlussbericht zur Diskussion. Sie
baute das Projekt weiter aus und vertiefte
die Thematik in ihrer BA-Arbeit. Sie
präsentierte erste Forschungsergebnisse
im Rahmen der Projektwoche 30 Jahre
Mauerfall im November 2019.
Ein Studentinnen-Tandem im BA Sozi-
ale Arbeit stellte im SoSe 19 das Thema
Demokratieverständnis im Generati-
onsvergleich in den Fokus des Erkennt-
nisinteresses. Des Weiteren wollten die
Studierenden exemplarisch die Zufrie-
denheit mit der Demokratie in Deutsch-
land bei den Befragten nachzeichnen und
auch erforschen, ob und wie intensiv ein
aktives Befassen mit der Demokratie bei
den Jugendlichen stattfindet. Die Rele-
vanz der Fragestellung begründeten die
beiden Studierenden mit der Verhin-
derung Professioneller in der Sozialen
Arbeit durch eine autoritäre oder rassis-
tische Weltanschauung von Nutzer*innen
(z.B. Besucher*innen von Jugendclubs
oder Bewohner*innen von Einrich-
tungen für Ältere), die es verhindert,
Nutzer*innen gegenüber offen und die-
sen neutral und empathisch gegenüberzu-
treten. Die Fragestellung wurde mit der
Intention entwickelt, älteren Menschen
als Bewohner*innen eines Altenheims
einerseits und jüngeren Besuchern eines
Jugendclubs Raum für Diskussionen mit
freier Meinungsäußerung andererseits zu
öffnen. Dabei fokussierten die Forschen-
Editorial
SI:SO 1|2020 61
6161
von Gahlen-Hoops und Wéber Demokratie adé?
den die Assoziationen und Begründungen
des Demokratieverständnisses im Gene-
rationenvergleich.
Eine Teilnehmerin ging im SoSe 19
im Rahmen ihres Forschungsprojektes
Tanz als Protest‘ der Frage nach, wie
sich Protest in Form von Tanz umset-
zen lässt, welche Formen von Protest als
künstlerische Ausdrucksmöglichkeiten
genutzt werden und wie sich diese Pro-
testformen in einem gesellschaftlichen
Zusammenhang erklären lassen. Die
Studentin (MA Social Work)5 führte
Expert*inneninterviews mit Choreograp-
hen und Tänzer*innen der Stiftung Deut-
sche Tanzkompanie Neustrelitz durch und
wertete sie mithilfe der Qualitativen In-
haltsanalyse nach Mayring (2010) aus. Sie
suchte anhand ihrer Befunde Anknüp-
fungspunkte an die Frage, inwiefern Tanz
demokratiefördernd wirken kann. Durch
Ausschnitte aus Proben und vergangener
Inszenierungen der Stiftung Deutsche
Tanzkompanie Neustrelitz verdeutlichte
sie künstlerische Formen von Protest aus
den letzten Jahren. Erste Forschungser-
gebnisse wurden im Rahmen der Pro-
jektwoche 30 Jahre Friedliche Revolution
- Quo vadis Demokratie? im November
2019 präsentiert.
Folgende Forschungsprojekte entstanden
in dieser Zeit im Seminarkontext im FB
GPM:
Zwei Studentinnen entwickelten im
Rahmen des Forschungsprojekts die
Idee, einen Workshop zur interkulturel-
len Pflege im Rahmen des landesweiten
Pflegeschülerkongresses an der Hoch-
schule Neubrandenburg zu initiieren
und diesen Workshop zur Kultursensib-
len Pflege gleichzeitig als sozialwissen-
schaftliche Datenquelle zu nutzen. Dabei
wurden vier Schüler*innengruppen in der
Auseinandersetzung mit kritischen erfah-
rungsbasierten Fällen aus der pflegeri-
schen Praxis beobachtet. Die Auswertung
der Beobachtungen brachte verschiedene
Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkun-
gen des Rollenhandelns der Lehrenden
in einem Workshop für Schüler*innen
sowie einen erlebten Mangel seitens der
Pflegeschüler*innen an Auseinanderset-
zungsmöglichkeiten mit interkulturellen
Themenstellungen in den Ausbildungen
der Pflegeberufe.
Eine weitere Studentin erhob die Situ-
ation an Pflegeschulen. Nach der For-
mulierung der Fragestellung ‚Sollten
Themen wie Gleichberechtigung und De-
mokratie an Pflegeschulen einen höheren
Stellenwert erhalten?‘ wurden verschie-
dene leitfadengestützte Interviews mit
Lehrenden von Pflegeschulen geführt.
Die Befunde bieten Einblicke in verschie-
dene pädagogische Herausforderungen
hinsichtlich der Thematiken Demokratie-
förderung und Gleichberechtigung. Diese
werden zwar ‚irgendwie‘ angesprochen,
aber nicht in der Tiefe und Nachhal-
tigkeit bearbeitet. Auch bleibt es oft bei
einem erfahrungsbezogenen Zugang ohne
inhaltlichen Bezug zu den gesellschaft-
lich existierenden Problemen.
Eine Studentin forschte zum Meinungs-
bild des Islam in einer mecklenburgi-
schen Pflegeeinrichtung. Sie führte
verschiedene halbstrukturierte qualita-
tive Interviews mit Pflegenden. Dabei
stieß sie auf begriffliche Fehlstellungen
im Feld, die beispielsweise durch die sy-
nonyme Verwendung von Islamist und
Muslim im Interview deutlich werden.
Oftmals herrschen Stereotype vor und
es fehlt vollständig an Weiterbildungs-
möglichkeiten von Pf legenden zu dem
Themenfeld des Islam.
Im Bereich Gesundheit und Pflege be-
schreiben alle Studierenden die besondere
Schwierigkeit, sich auf das Thema Demo-
kratie, Rassismus und Rechtsextremis-
mus einzulassen - ein Befund, der auch
für die derzeitige Ausrichtung der Pf lege-
und Gesundheitsdiskurse offenbart. Be-
schrieben wird aber auch, dass durch das
Projekt nach dem Ansatz des forschenden
Lernens viele weitere Frage- und Bear-
beitungsmöglichkeiten aufgezeigt und
deutlich wurden - beispielsweise im Rah-
men von Abschlussarbeiten oder paralle-
len fachdidaktischen Modulen. Insgesamt
herrscht durch das Bachelorniveau noch
eine praxisbezogene Perspektive auf die
Forschungsergebnisse weitgehend vor.
Weitaus seltener konnten theoriegeleitete
oder aus dem interdisziplinären Semi-
nar heraus generierte Aspekte beobachtet
werden. Das spricht aber für eine verti-
kalere Modulstruktur mit der Möglich-
keit an Seminarergebnissen von Modulen
auch weiterarbeiten zu können. Insbe-
sondere stellen sich hier Fragen der be-
ruf lichen Didaktik nach dem Aufgreifen
und der Weiterarbeit mit Befunden an den
Schulen für Gesundheitsberufe.
2.3 Lehrerfahrungen aus Dozieren-
den-Sicht im Hinblick auf BA
Soziale Arbeit und BA BPG
Insgesamt sind vielfältige produktive
Bearbeitungsmodi, Synergieeffekte und
weiterführende Qualifikationsprozesse
als deutliche Erträge des fachbereichs-
übergreifenden Seminars erkennbar.
Aus den bisherigen studentischen Feed-
backrunden wurde ebenso deutlich, dass
Phänomene des (Alltags-)Rassismus,
Rechtspopulismus und Rechtsextremis-
mus bereits während des Studiums als
zukünftige Herausforderungen des pro-
fessionellen Alltags wahrgenommen wer-
den und eine hinreichende Vorbereitung
auf die Praxis seitens der Studierenden
beider Fachbereiche sowohl auf der the-
oretischen und professionsethischen als
auch auf der handlungsorientierten Ebene
ausdrücklich erwünscht ist. Hinsicht-
lich der Kooperation der Fachbereiche
mit einer gemeinsamen Bearbeitung ver-
626262626262
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
schiedener Module lassen sich folgende
Potenziale formulieren:
• Methodenvielfalt;
• Nicht nur kognitive Bearbeitung von
Themen, sondern ganzheitliche Ansätze
praktiziert;
• Vertiefung interessensgeleiteter Schwer-
punkte, Verbindung von Thematiken mit
Anknüpfungsmöglichkeiten in weiteren
Modulen (BA-Arbeit, Forschungssemi-
nare, Wahl- und Kompetenzmodule)
• Partizipative Gestaltung von Diskussi-
onen und Partizipation an unterschiedli-
chen Fachbereich-Diskussionskulturen
• Vertikale Lernkultur: Durch die Zu-
sammenstellung der Kohorten, die aus
jüngeren und älteren Semestern bestehen,
entsteht eine produktive Austauschmög-
lichkeit über Professionsgrenzen hinaus.
Bei allem positiven Rückblick zeigen sich
allerdings auch Grenzen des Formats:
• Unterschiedliche Diskussionskulturen
und -traditionen in den Fachbereichen
führen zu einer Dominanz des Redean-
teils der Vertreter*innen des FB SBE.
Eine ausbalancierte Diskussionskultur
wird im Seminar stets angestrebt, aller-
dings ist es gegen die zumeist vorhan-
dene Zurückhaltung der Vertreter*innen
des FB GPM, sich an Plenum-Debatten
zu beteiligen, schwerlich anzukommen;
• Um ein angemessenes und zufrieden-
stellendes Verhältnis von Rekonstruktion
der Phänomene aus der sozialen Wirk-
lichkeit, der reflektierten Praxisforschung
und der Lektürearbeit wird stets gerun-
gen.
Dialog mit Expert*innen aus sozia-
len und Gesundheitsberufen und aus
der organisierten Zivilgesellschaft wie
der Bonhoeffer-Klinik, der RAA Päd-
agogische Werkstatt MV e. V. oder der
EBB Alt Rehse als förderlich und berei-
chernd.6 Konkrete und aktuelle lokale
Fälle und Vorkommnisse von Demokra-
tiegefährdungen können besprochen und
zielgerichtete professionelle Handlungs-
möglichkeiten ref lektiert werden. Auch
können Dimensionen professioneller He-
rausforderungen und ethische-berufspoli-
tische Dilemmata im historischen Gefüge
verortet und unter den jeweiligen poli-
tisch-ökonomischen Bedingungen kon-
textualisiert werden.
Herausfordernd, aber auch bereichernd,
ist die interdisziplinäre und vertikale
Lernkultur in dem Seminar, insofern
sie nicht nur verschiedene Fachbereiche
und ihre Lernkulturen, sondern auch ver-
schiedene Studiensemester integriert. Das
ermöglicht ein Lernen durch Engagement
und ein Lernen durch Diskussionen zwi-
schen mehreren Semestern. Hier ergeben
sich Lernpotentiale insbesondere durch
die Wertschätzung und Peer-Beratung
zu den eigenen Initiativen und Projekt-
oder Forschungsideen. Auch in der par-
tizipativen Leitung des Seminars durch
zwei Lehrpersonen liegt etwas von He-
rausbildung demokratischer Kultur im
Seminarzusammenhang, weil stets eine
doppelte, i.S. eines Tandem-Teachings
und durch kommunikative Herstellung
von Entscheidungen sichtbare Form der
Lenkung und Strukturierung stattfindet.
Für den Diskursrahmen der Lehrerbil-
dung Gesundheit und Pflege bedeutet
das fachwissenschaftliche Forschungs-
seminar mit dem Schwerpunkt Demokra-
tie adé? eine starke Umgewöhnung. Oft
führen die Themen Rechtsextremismus,
Rassismus und Demokratiegefährdungen
erst einmal zu einer starken Irritation und
3. Resümee und Ausblick
Demokratie ist die einzige politisch ver-
fasste Gesellschaftsordnung, die gelernt
werden muss - immer wieder, tagtäglich
und bis ins hohe Alter hinein.“ (Negt
2010: 13)
Im Rahmen des skizzierten Seminarfor-
mats sollten Möglichkeiten professionel-
ler Einf lussnahme auf Demokratie als
offenes und gefährdetes Konzept durch
Soziale Arbeit, Beratung und Berufs-
pädagogik für Gesundheitsfachberufe
ausgelotet werden. Es sollte eine kriti-
sche Reflexion der Rolle Professionel-
ler in Bezug auf Demokratieförderung
angesichts der erlebten und/oder rekon-
struierten Demokratiegefährdungen im
beruflichen Alltag stattfinden. In Ausein-
andersetzung mit dem fachlichen Selbst-
verständnis der vertretenen Professionen
im Seminarkontext und unter Rückgriff
auf sozialwissenschaftliche Zugänge wer-
den Möglichkeiten partizipativer Beteili-
gungsformen und demokratiefördernder
Einflussnahme mit verschiedenen Ziel-
und Akteur*innengruppen in konkreten
Arbeitsfeldern erprobt und reflektiert
(vgl. Negt 2010; Köttig/Röh 2019). Demo-
kratiegefährdungen mit fundamentalisti-
schen, nationalistischen, autoritären und
austeritätspolitisch orientierten Praktiken
wirken einschränkend auf die Realisie-
rung der Menschenrechte in verschiede-
nen Lebensbereichen (vgl. Spatschek/
Steckelberg 2018: 12). In der beschrie-
benen Seminarform wird von der Mög-
lichkeit gebraucht gemacht, ‚Strategien
der Bewusstseins- und Menschenrechts-
bildung, das Nutzen von Institutionen und
Organisationen als konkrete alltagsnahe
Orte und Modelle für den bewussten Um-
gang und die Auseinandersetzung mit
Menschenrechten‘ (vgl. ebd.) auszuloten
und zu erproben.
Im Sinne einer beruflichen Vorberei-
tung aller Studierenden zeigt sich der
Editorial
SI:SO 1|2020 63
6363
von Gahlen-Hoops und Wéber Demokr atie adé?‘
das Seminar ruft zu Beginn regelmäßig
viele Fragezeichen hervor. Erst mit der
Zeit und durch mehrere Seminarsitzun-
gen werden die Relevanz und die eige-
nen Möglichkeiten hinsichtlich der Wahl
des Zugangs und der Überlegung zu eige-
nen Fragestellungen etwas deutlicher. Im
Hinblick auf die Forschungsthemen zeigt
sich, dass viele Studierende interessante
und wichtige qualitative Aspekte aufgrei-
fen und diese auch finden. Aus Sicht der
Gesundheits- und Pflegediskurse lassen
sich bezogen auf das Thema der Demo-
kratiepädagogik (und für die politische
Bildung insgesamt) große Bedarfe an so-
zialen Diskussions- und Gesprächspra-
xen festhalten.
Im SoSe 2020 mussten die lebendigen
Seminardiskussionen in die Online-
räume verlagert werden - die technischen
Hürden und auch die Umstellungen in
den Projekten zeigen in jeder Hinsicht
Auswirkungen auf das Format, das bis
März 2020 durch die Präsenz der loka-
len Akteur*innen und vom Austausch
der Studierenden anhand der gemeinsam
betrachteten sozialen Phänomene getra-
gen wurde. Mehrere Projekte mussten
im SoSe 20 im FB SBE Corona-bedingt
umorganisiert oder neu konzipiert wer-
den, um den Regelungen entsprechend
durchgeführt werden zu können. Beim
Zugang zu den technischen Möglich-
keiten der Studierenden zu online Lehr-
angeboten ist eine starke Heterogenität
festzustellen. Das Fehlen von Mikros,
Kameras an PCs oder das einer stabilen
Internetverbindung in den unterschied-
lichen Landkreisen in Mecklenburg-
Vorpommern sind mitunter Gründe für
eingeschränkte Partizipationsmöglich-
keiten am Seminargeschehen. Die The-
matik der Pandemie wurde im Seminar
aktiv zu Anlass genommen, demokra-
tiegefährdende Diskurse als berufliche
Herausforderung zu reflektieren: Im Mai
und Juni wurden unter Rückgriff auf Fak-
tenchecks der organisierten Zivilgesell-
schaft im Umfang von zwei Sitzungen
auf Corona- Verschwörungstheorien ein-
gegangen - eine Auseinandersetzung im
Rahmen der Studiengänge im FB SBE
und im FB GPM zeigt sich für das kom-
mende Wintersemester als notwendig.
646464646464
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
5 Die Lehrveranstaltung ist für MA-
Studierende in Forschunsmodulen prin-
zipiell geöffnet, einige TN aus dem FB
SBE, aus den Studiengängen MA So-
cial Work und MA Beratung realisier-
ten Forschungsprojekte im Rahmen des
Seminars. Studierende des BA Sozi-
ale Arbeit absolvieren die Inhalte im
Modul „Berufliche Vorbereitung“.
6 An dieser Stelle danken die
Autor*innen Thomas Evers, Dr. Con-
stanze Jaiser, Dolores Kahle und Dr.
Rainer Stommer und für die mehr-
jährige fachliche Kooperation mit den
Fachbereichen SBE und GPM.
Anmerkungen
1 Im vorliegenden Beitrag wird auf
fünf zentrale Kategorien von Teilhabe
in Anlehnung an Bartelheimer (2007)
rekurriert: „Er ist historisch relativ, das
heißt, Teilhabe ist an die sozioökono-
mischen Möglichkeiten einer gege-
benen Gesellschaft gebunden. Er ist
mehrdimensional, da sich Teilhabe erst
durch das Zusammenwirken verschie-
dener Teilhabeformen ergibt. Es sind
verschiedene Abstufungen sowie er-
wünschte und inakzeptable Formen
ungleicher Teilhabe zu unterscheiden.
Als dynamisches Konzept ist Teilhabe
in zeitlichen Verläufen zu betrachten.
Schließlich wird Teilhabe durch han-
delnde Subjekte, durch individuelles
Handeln in sozialen Beziehungen ange-
strebt und verwirklicht“ (Bartelheimer
2007: 4).
2 Exemplarisch für das Bundesland
NRW liegen aktuelle Forschungsergeb-
nisse für die Soziale Arbeit vor (Gille/
Jagusch 2019). Die Ergebnisse belegen
Landnahmeversuche und Einflussnah-
men in sehr vielen Bereichen der Sozi-
alen Arbeit über alle Regionen hinweg
- trotz der genuin hohen Sensibilität
gegenüber menschen- und demokra-
tiefeindlichen Positionen in der Profes-
sion (vgl. ebd.: i).
3 2018 wohnten 124.000 Personen mit
einem Migrationshintergrund im wei-
teren Sinne und 113.000 Personen mit
einer eigenen Migrationsbiografie in
MV, dies entspricht einer Zunahme der
Personen mit einem Migrationshinter-
grund an allen um 5,1% bzw. 6,6% (vgl.
Destatis 2019).
4 Die Namen der Teilnehmenden wur-
den aus datenschutzrechtlichen Grün-
den anonymisiert.
Editorial
SI:SO 1|2020 65
6565
von Gahlen-Hoops und Wéber Demokratie adé?
Literatur
Adorno, Theodor W. (1969): Erziehung
nach Auschwitz. In: ders.: Stichworte,
Kritische Modelle 2. Frankfurt am
Main: Suhrkamp, S. 85-101.
Amadeu Antonio Stiftung/Lola für De-
mokratie in Mecklenburg-Vorpommern
e.V. (Hrsg.) (2018): Lagebild Antisemi-
tismus in Mecklenburg-Vorpommern.
Berlin: Amadeu Antonio Stiftung.
Arendt, Hannah (1955): Elemente und
Ursprünge totaler Herrschaft. Frank-
furt am Main: Europäische Verlagsge-
sellschaft.
Bach, Johanna (2020): Autoritaris-
mus und Soziale Arbeit. Rechtsext-
reme Einstellungen und der Kampf um
die Legitimität von Hilfeansprüchen.
In: Soziale Arbeit. Zeitschrift für sozi-
ale und sozialverwandte Gebiete. Juni
2020, 69. Jahrgang, S. 224-229.
Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend (BMBF)
(2017): Die Landes- Demokratiezent-
ren im Bundesprogramm „Demokratie
leben! Aktiv gegen Rechtsextremis-
mus, Gewalt und Menschenfeindlich-
keit“. Berlin: BMBF.
Crouch, Colin (2005): Post-Democracy.
Cambridge: Polity Press.
Davy, Ulrike/Lenzen, Manuela (2013):
Einleitung: Demokratie morgen. In:
Dies. (Hg.): Demokratie morgen. Über-
legungen aus Wissenschaft und Politik.
Bielefeld: transcript, S. 7- 15.
Decker, Oliver/ Kiess, Johannes/ Bräh-
ler, Elmar (2016): Die enthemmte
Mitte. Autoritäre und rechtsextreme
Einstellungen in Deutschland. Die
Leipziger „Mitte“-Studie 2016. Gießen:
Psychosozial.
Decker, Oliver/Brähler, Elmar (Hg.)
(2018): Flucht ins Autoritäre. Rechts-
extreme Dynamiken in der Mitte der
Gesellschaft. Die Leipziger Autoritaris-
mus-Studie 2018. Gießen: Psychosozial.
Destatis (2019): Bevölkerung in Privat-
haushalten nach Migrationshintergrund
und Bundesländern.
https://www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft- Umwelt/Bevoelkerung/
Migration-Integration/Tabellen/
migrationshintergrund-laender.html
(Abruf: 12.04.2020).
Foroutan, Naika (2019): Die postmig-
rantische Gesellschaft. Ein Versprechen
der pluralen Demokratie. Bielefeld.
Gille, Christoph/Jagusch, Birgit (2019):
Die Neue Rechte in der Sozialen Arbeit
in NRW Exemplarische Analysen. Düs-
seldorf: Forschungsinstitut für gesell-
schaftliche Weiterentwicklung e.V.
Guéhenno, Jean-Marie (1993): La fin de
la démocratie. Paris: Flammarion. Ha-
beck, Heike (2017): Kinder aus rechts-
extremen Familien: Kitas im Umgang
mit Kindern aus rechtsextremen Fami-
lien. Fallbasierter Workshop zur Fach-
tagung „Turnschuh, Scheitel, Aluhut:
Rechtsextremismus anno 2017“.
In: Bundeszentrale für politische Bil-
dung (Hrsg.): Tagungsbericht. Ros-
tock, 20./21.03.2017.
https://www.bpb.de/veranstaltungen/
dokumentation/246670/tagungsbericht
(Abruf: 11.04.2020).
Habeck, Heike (2018): Hermetische
Kindheit. Inputvortrag zum Workshop
„Übertragungsmöglichkeiten Rechtsex-
tremismus- und Salafismusprävention“.
Fachtag zur Radikalisierungspräven-
tion „Mit Gewalt ins Paradies“. In:
Bundeszentrale für politische Bildung
(Hrsg.): Tagungsbericht. Schwerin,
27.02.2018.
https://www.bpb.de/veranstaltungen/
dokumentation/264435/tagungsbericht
(Abruf: 11.04.2020).
Hillienhof, A. (18. März 2019). Demo-
kratie ist gut für die Gesundheit. Ab-
gerufen am 26. Mai 2020 von www.
aerzteblatt.de:
https://www.aerzteblatt.de/
nachrichten/101724/Demokratie-ist-
gut-fuer-die-Gesundheit
Himmelmann, Gerhard (2001):
Demokratie-Lernen als Lebens-,
Gesellschafts- und Herrschaftsform.
Schwalbach/Ts.: Wochenschau.
Himmelmann, Gerhard (2007): De-
mokratie-Lernen als Lebens-, Ge-
sellschafts- und Herrschaftsform.
Schwalbach/Ts.: Wochenschau. 3. Aufl.
Köttig, Michaela/Röh, Dieter (Hrsg.)
(2019): Soziale Arbeit in der Demokra-
tie - Demokratieförderung in der So-
zialen Arbeit. Theoretische Analysen,
gesellschaftliche Herausforderungen
und Reflexionen zur Demokratieförde-
rung und Partizipation. Opladen, Berlin
& Toronto: Barbara Budrich.
Ministerium für Inneres und Europa
Mecklenburg-Vorpommern (MIE-MV)
(2019): Verfassungsschutzbericht 2018
Mecklenburg-Vorpommern.
https://www.verfassungsschutz- mv.de/
publikationen/
(Abruf: 30.04.2020).
666666666666
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
Negt, Oskar (2010): Der politische
Mensch. Demokratie als Lebensform.
Göttingen: Steidl.
Oelke, Uta (2000): Tabuthemen als Ge-
genstand szenischen Lernens in der
Pflege: Theorie und Praxis eines neuen
pflegedidaktischen Ansatzes. 1. Aufl.,
Bern u.a.: Huber.
Röpke, Andrea/Speit, Andreas (2019):
Völkische Landnahme. Alte Sippen,
junge Siedler, rechte Ökos. Berlin. 2.
Aufl.
Spatscheck, Christian/Steckelberg,
Claudia (2018): Menschenrechte -
Eine Realutopie und ihre Relevanz für
die Soziale Arbeit. In: Dies. (Hrsg.):
Menschenrechte und Soziale Arbeit.
Konzeptionelle Grundlagen, Gestal-
tungsfelder und Umsetzung einer Re-
alutopie. Opladen, Berlin & Toronto:
Barbara Budrich, S. 11-17.
Steppe, Hilde (2000). Die Pflege und
ihr gesellschaftspolitischer Auftrag.
Pflege 13, S. 85-90. doi:10.1024/1012-
5302.13.2.85.
Wagner, Thomas (2013). Soziale Arbeit,
Bürgerschaft und (Post-)Demokratie:
Über die Notwendigkeit, Soziale Ar-
beit in demokratietheoretischen Wider-
sprüchen zu denken. In: Widersprüche.
Zeitschrift für sozialistische Politik im
Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbe-
reich, 33(130), S. 61-86.
https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:
0168-ssoar-48386-7
(Abruf: 14.04.2020).
Wilhelm, Theodor (Hrsg.) (1970): De-
mokratie in der Schule. Göttingen:
Vandenhoeck & Ruprecht.
Winker, Gabriele (2015). Care Revolu-
tion als Transformationsstrategie. In:
dies: CARE REVOLUTION - Schritte
in eine solidarische Gesellschaft. Biele-
feld: transcript, S. 139-178.
Spahn, Jens (2019). Notfallärzte
und Pfleger sollen besser vor Ge-
walt geschützt werden. Ausgabe vom
29.10.2019. Https://www.zeit.de/politik/
deutschland/2019-10/jens-spahn- bun-
desregierung-gewaltanstieg-notaerzte-
pfleger-strafen-hasskriminalitaet?print
(Abruf: 28. Mai 2020)
Editorial
SI:SO 1|2020 67
6767
von Gahlen-Hoops und Wéber Demokr atie adé?‘
Autor*innen
Júlia Wéber, Dr. phil., Dipl. Soz. Päd.,
Mag. Dt. Philologie, Dipl. Lehrerin
DaF, seit 2018 Professorin für Migra-
tionsgesellschaft und Demokratiepäd-
agogik im Fachbereich Soziale Arbeit,
Bildung und Erziehung an der Hoch-
schule Neubrandenburg.
Kontakt: jweber@hs-nb.de
Wolfgang von Gahlen-Hoops, Dr. phil.,
Dipl. Pflegelehrer, Gesundheits- und
Krankenpfleger, seit 2016 Professor
für Gesundheit und Pf lege mit dem
Schwerpunkt berufliche Didaktik im
Fachbereich Gesundheit, Pflege, Ma-
nagement an der Hochschule Neubran-
denburg.
Kontakt: gahlen-hoops@hs-nb.de
686868686868
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
Julia Besche
‚Sich-seiner-Selbst-bewusst-sein‘
Vorstellung eines Konzeptes zur Extremismus- und
Radikalisierungsprävention
Darüber hinaus wird das grundlegende
Setting für diese Form der Veranstaltung
beschrieben, um im Anschluss über die
Darstellung klassischer methodischer Zu-
gänge ein abschließendes Fazit zu ziehen.
Radikalisierungs- und
Extremismusprävention
Das BMFSFJ definiert Extremismus-
prävention als „Maßnahmen, die der
Ablehnung der Werteordnung des
Grundgesetzes und des demokratischen
Verfassungsstaates vorbeugen und entge-
genwirken und in diesem Kontext auch
der Sicherheit der Bürgerinnen und Bür-
ger dienen. Präventive Maßnahmen rich-
ten sich an gefährdete Menschen oder
Gruppen, ihr Umfeld und ihre Netzwerke
sowie gegebenenfalls auch an potenzielle
Täterinnen und Täter, um die Verfesti-
gung problematischer Einstellungsmus-
ter zu verhindern und den Übergang von
Einstellungen zu (gewalttätigem) Han-
deln zu unterbrechen. Prävention umfasst
zudem Maßnahmen, die einem erneuten
Auftreten manifester Erscheinungen vor-
beugen sowie die Wiederholung von Ge-
Die Auseinandersetzung mit gruppen-
bezogen menschenfeindlichen Ein-
stellungen und politisch oder religiös
begründetem Extremismus sowie der
Radikalisierungsprävention stellt eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar,
welche auch die Profession Sozialer Ar-
beit im Sinne einer pädagogischen Aus-
einandersetzung vor immer neue und im
Wandel begriffene Herausforderungen
stellt (BMFSFJ 2016,19). Die Befunde der
sog. ‚Mitte-Studien‘ (zuletzt Zick, Küp-
per, Berghan 2019) unterstreichen diese
Herausforderung. Im Zuge der themati-
schen Auseinandersetzung kam es inner-
halb der Fachdiskussion in Bezug auf die
Prävention und Bearbeitung der Proble-
matik vermehrt zu einer Auseinanderset-
zung mit Prozessen der Hinwendung zu
extremistischen Gruppen im Sinne einer
Radikalisierung junger Menschen in ganz
unterschiedlichen Kontexten, erkennbar
beispielsweise an den zahlreichen Mo-
dellprojekten im Kontext verschiedener
Cluster des Bundesprogramms „Demo-
kratie leben!“ (BMFSFJ o.J.). Im Zuge
dieser Auseinandersetzung werden prä-
ventiv-pädagogische Angebote als zent-
rales Element der Extremismusprävention
benannt (BMFSFJ 2016, 19). An dieser
Stelle soll ein Konzept zur Prävention
im Sinne dieser Anforderungen vorge-
stellt werden, welches sich nicht gezielt in
einem bestimmten Themenfeld (Extreme
Rechte, Salafismus etc.) verortet, sondern
die Entwicklung einer individuellen Res-
ilienz durch die Auseinandersetzung mit
der eigenen Person und Biographie zum
Gegenstand hat. Das vorliegende Konzept
wurde in langjähriger praktischer Erfah-
rung in der Arbeit mit Aussteiger*innen,
gewaltaffinen Menschen sowie der po-
litischen Jugendarbeit von Karl-Heinz
Emter und mir entwickelt und später in
ein Präventionsprojekt für Schulen, Grup-
pen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder
des Bundesfreiwilligendienstes, mit Stu-
dierenden aber auch Gruppen interessier-
ter Erwachsener überführt. Im Folgenden
möchte ich zunächst eine Arbeitsdefini-
tion des Begriffs der Radikalisierungs-
prävention darlegen, um im Anschluss
auf die theoretische sozialpädagogische
Rahmung des Konzepts einzugehen.
Editorial
SI:SO 1|2020 69
6969
Besche ‚Sich-seiner-Selbst-bewusst-sein
walt- und anderen Straftaten verhindern“
(BMFSFJ 2016, 11). Dabei ist zu beach-
ten, dass zwischen den Begrifflichkeiten
‚Radikalisierung‘, ‚Extremismus‘ sowie
‚gruppenbezogene Menschenfeindlich-
keit‘ keine trennscharfe Unterscheidung
getroffen wird. Im Wesentlichen folgt das
BMFSFJ dem Extremismusmodell, indem
Rechtsextremismus, islamistischen Ext-
remismus und Linksextremismus gleich-
gesetzt werden (vgl. BMFSFJ 2016, 19)1.
Dennoch erscheint die Zielsetzung zur
Schaffung präventiver Angebote im Kon-
text politischer Bildung insbesondere in
Zeiten rechtspopulistischer Mobilisie-
rungen ebenso sinnvoll, wie der Ansatz
Gründe der Hinwendung zu extremisti-
schen Gruppierungen zu (er)kennen und
Programme oder Interventionsmöglich-
keiten zu entwickeln, bevor Menschen
sich den entsprechenden Gruppierungen
anschließen.
Die Gründe für die Hinwendung zu ex-
tremistischen Gruppierungen werden in
den Politik- und Sozialwissenschaften
vielschichtig und kontrovers diskutiert,
eine häufige Übereinstimmung findet
sich jedoch in dem Hinweis, dass eine
Hinwendung nur sehr selten aufgrund
einer Übereinstimmung mit den ideo-
logischen und politischen Überzeugun-
gen der Gruppe erfolgt, sondern vielmehr
über diffuse Gefühle der Feindseligkeit,
zum Beispiel gegenüber Menschen nicht-
deutscher Herkunft. Im Falle eines An-
schlusses ist das Streben nach Status und
Identität dabei ein regelmäßig genann-
ter Schlüsselmoment. Dieses Streben re-
sultiert aus dem verfehlten Versuch oder
fehlender Alternativen, dies in anderen
Kontexten wie zum Beispiel dem Set-
ting Schule, offener Jugendarbeit oder
peer-groups erreichen und aufbauen zu
können (vgl. Bjørgo 2002, 7-10; Becker
2012, 2; Möller/Schuhmacher 2007, 220).
Diese Analyse korrespondiert mit dem
Ansatz der Lebensbewältigung von Lo-
thar Böhnisch (2016), wie im Folgenden
aufgezeigt wird.
Lebensbewältigung als theoretische
Rahmung des vorgelegten Konzepts
zur Extremismus- & Radikalisierungs-
prävention
In Anlehnung an die bereits erläuterten
Befunde und die theoretischen Grundla-
gen der Theorie der Lebensbewältigung
liegt dem vorgestellten Konzept die An-
nahme zugrunde, dass Menschen nach
Selbstwert, Anerkennung und Selbst-
wirksamkeit streben, um die Selbst-
wahrnehmung der Handlungsfähigkeit zu
erlangen, also sozial anerkannt, wirksam
und in ihrem Selbstwert gestärkt zu sein
(vgl. Böhnisch 2016, 20). Bleiben Men-
schen diese Bedürfnisse verwehrt, so
kann das Streben danach zu abweichen-
dem, antisozialem oder selbstdestrukti-
vem Verhalten führen, die als Formen
von Bewältigung zu begreifen sind. Die
Folge mangelnder Handlungsfähigkeit
kann weiterhin die individuelle Wahrneh-
mung eines bedrohten ‚Selbst‘, verbunden
mit einem Gefühl der Hilflosigkeit sein:
„Im Mittelpunkt steht das bedrohte Selbst
in seiner Hilflosigkeit. Der Begriff des
Selbst bezeichnet den inneren, personalen
Pol der Identität: Wer bin ich, wie spüre
ich mich und wie schätze ich mich ein
(im Verhältnis zu anderen)?“ (Böhnisch
2016, 21; Hervorh. im Original). Diese
Hilflosigkeit muss nicht zwangsläufig im
Kontext eines Hilfebedarfes oder antiso-
zialen Verhaltens stehen, vielmehr kennt
vermutlich jede*r jene Momente im All-
tag, in welchen berufliche oder familiäre
Herausforderungen ‚zu viel‘ werden und
wir in der Folge mit Kopf- oder Magen-
schmerzen, Unruhe oder Schlaflosigkeit
zu kämpfen haben, was Böhnsich als „so-
matischen Druck“ beschreibt (Böhnisch
2016, 21). In solchen Momenten verfolgen
wir das Ziel, diesen Zustand hin zum Zu-
stand der Homöostase (also der Tendenz
des Organismus, psychische Spannungen
auszugleichen) zu ändern. Eine Entlas-
tung ist über Sprache möglich und wird
im Bewältigungsmodell mit dem Begriff
der Thematisierung beschrieben. Diese
kann in Form einer professionellen Bera-
tung oder im Austausch mit einer vertrau-
ten Person (Alltagsberatung) ablaufen.
Dabei wird nicht allein der verbale Akt
des Austausches umschrieben, es geht vor
allem um den „sozial-interaktiven Vor-
gang des Mitteilens und damit des An-
knüpfens von Beziehungen bis hin zum
Eintreten in soziale Netzwerke“ (Böh-
nisch 2016, 22).
Böhnisch zufolge kann die Unfähigkeit
zur Thematisierung des somatischen
Drucks in verschiedene Formen der Ab-
spaltung münden. Haben Menschen nicht
die Möglichkeit zur Thematisierung ihres
Drucks oder ihrer Hilflosigkeit, so be-
schreibt der Autor die folgende Ablaufdy-
namik: innere Hilf losigkeit - Unfähigkeit
zur Thematisierung - Abspaltung durch
Kompensation/Projektion (vgl. Böh-
nisch 2016, 22). Sowohl die Bausteine
zur Erlangung von Handlungsfähigkeit
(Selbstwert, Anerkennung, Selbstwirk-
samkeit) als auch die Möglichkeiten zur
Thematisierung nehmen im Rahmen des
hier vorgestellten Trainings daher einen
breiten Raum ein. In Anlehnung an un-
sere Praxis mit gewaltaffinen Menschen
haben wir die Begriffe ‚Eigen-Wertig-
keit‘, ‚Empathie/Sichtweisen‘ und ‚Ei-
gen-Mächtigkeit‘ auch im Rahmen dieses
Trainingskonzeptes zu aufeinander be-
zogenen Säulen und Zielen entwickelt.
Diese sollen im Folgenden kurz erläu-
tert werden:
1. ‚Eigen-Wertigkeit‘ für sich selbst zu
erfassen und ‚sich-selbst-bewusst-zu-
werden‘, sowie einen Begriff bzw. einen
Blick für das eigene Glück zu bekom-
men (diese ‚Eigen- Wertigkeit‘ sollen die
Adressat*innen als Gegenpol zu ‚nega-
707070707070
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
tiven‘ Gefühlszuständen, wie z.B. Wut,
Ängsten oder Enttäuschung, nutzen);
2. ‚Sichtweisen‘ zulassen und ‚Empathie
leben bzw. geben. Aus der selbst gene-
rierten ‚Eigen-Wertigkeit‘ eine Fähigkeit
zu entwickeln, die Wertigkeit anderer
Menschen, auch in Konfliktsituationen,
zu erfahren bzw. anzuerkennen sowie
einen tragfähigen empathischen Zugang
zu anderen Menschen über die emotio-
nale ‚Selbstbewusstwerdung‘ zu finden;
3. ‚Eigen-Mächtigkeit‘ erleben, d. h. auf-
grund der unter Punkt eins und zwei ver-
mittelten Inhalte und Methoden eines neu
erlernten Handlungsrepertoires dieses
auch zu nutzen und andere Menschen in
Alltags- oder Konfliktsituationen weder
psychisch noch physisch unter Druck zu
setzen, sondern geleitet von seiner ‚Ei-
gen-Wertigkeit‘ gewaltfrei zu handeln
(und dies nicht nur aus Angst vor Sank-
tionen oder aus anderen pragmatischen
Gründen).
Zunächst wurde die Grundlage dieses
Konzeptes von uns für die Arbeit mit
gewaltaffinen Menschen entwickelt, bei
welchen es im therapeutischen Kontext
darum geht, alternative Bewältigungsfor-
men anstelle der Abspaltung und Kom-
pensation zu erarbeiten. In unserer Praxis
in diesem Arbeitsfeld treffen wir häufig
Menschen (vornehmlich Männer) an, wel-
che nicht in der Lage sind, ihre innere
Hilflosigkeit, den damit verbundenen so-
matischen Druck und die Anspannung zu
thematisieren, was zu einer Abspaltung
und Kompensation führt. Kompensation
im positiven Sinne könnte eine Umlei-
tung des Drucks in sportliche Aktivitäten
sein, eine Ablenkung und Konzentration
auf andere Schwerpunkte wie zum Bei-
spiel künstlerische oder intellektuelle
Aktivitäten. „Eine immer wieder anzu-
treffende Form der Kompensation ist die
Projektion der eigenen Hilflosigkeit auf
stehen. Nicht das Opfer steht im eige-
nen Fokus der Wahrnehmung, sondern
die Gruppe“ (Böhnisch 2016, 27). Wäh-
rend sich die Abspaltung im vorherigen
Beispiel gegen eine Einzelperson rich-
tete, richtet sie sich in diesem Kontext
an Gruppen, welche, dem (extrem) rech-
ten oder rechtspopulistischen Weltbild
entsprechend nach rassistischen, eth-
nozentristischen oder Zuschreibungen
der politischen Feindschaft (z.B. poli-
tisch Andersdenkende) definiert werden.
Heitmeyer begründet dieses Einstellungs-
muster in seinen Studien zur Gruppen-
bezogenen Menschenfeindlichkeit als
eine Form der Verarbeitung von Desin-
tegrationserfahrungen (Heitmeyer et.al
2002-2011). Danach versprechen (ex-
trem) rechte und rechtspopulistische
Einstellungsmuster Stabilität, eine ‚Ein-
trittskarte‘ in diese Bezüge durch das un-
abänderliche Innehaben der ‚richtigen‘
Herkunft. In Böhnischs Bewältigungs-
perspektive wird dieser Zusammenhang
so formuliert: „Jugendliche und Erwach-
sene, die nicht in der Lage sind, Hilflosig-
keit und Ohnmacht angesichts erfahrenen
psychosozialen Drucks in kritischen Le-
benskonstellationen zu thematisieren,
können in den Sog der Abspaltung die-
ser Gefühle auf Schwächere geraten. In
diesem Kontext bilden sich dann schnell
rassistische und rechtsextremistische Pro-
jektions- und Abstraktionsmuster aus“
(Böhnisch 2016, 27).
Das Konzept ‚Sich-seiner-Selbst-
bewusst-sein‘ in der Praxis
In den letzten Jahren wurde das Konzept
sehr erfolgreich in verschiedenen Settings
und mit unterschiedlichsten Zielgruppen
umgesetzt und evaluiert. Allein im Jahr
2019 konnten damit über 800 Menschen
erreicht werden.
Die Rahmenbedingungen
Das Konzept setzt in Gruppenkontex-
ten an und ist mit einer Teilnehmenden-
andere. Man lässt den Frust an anderen
aus. Das kann in körperliche Gewalt aus-
arten, oft aber sind es psychische Gewalt-
formen“ (Böhnisch 2016, 22). Dabei ist
zu beachten, dass die Abspaltung keines-
falls einen bewussten Vorgang darstellt,
sondern vielmehr somatisch getrieben
ist. Die Ablaufdynamik von innerer Hilf-
losigkeit (also die Unfähigkeit zur The-
matisierung, sowie die Abspaltung durch
Kompensation/Projektion) entzieht sich
dementsprechend dem bewussten Zugriff
und der bewussten Steuerung der Betrof-
fenen. Ein klassisches Beispiel ist an die-
ser Stelle wohl ein stressiger Tag auf der
Arbeit, dann das Hetzen ‚auf den letz-
ten Drücker‘ zur Kindertagesstätte und
das Meckern mit dem eigentlich gelieb-
ten Sprössling, sobald dieser dem (sicher
gutgemeinten) Willen nicht Folge leistet.
In der Regel treffen wir im Kontext der
Seminare jedoch nicht auf gewaltaffine
Jugendliche, sondern, wie in der Mitte-
Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung
dargestellt, auf Menschen, die mögli-
cherweise manifeste oder latente Res-
sentiments gegenüber Teilen/Gruppen
der Gesellschaft ausgebildet haben oder
Gefahr laufen, diese zu entwickeln bzw.
zu übernehmen (Zick, Küpper, Berg-
han 2019). Bezogen auf solche Ressenti-
ments beschreibt Böhnisch zwei Formen
der Abspaltung, die einen Erklärungs-
ansatz bilden können. Die „Abspaltung
innerer Hilflosigkeit und ihre Projek-
tion auf Schwächere kann auch dadurch
geschehen, dass man sich einer Gruppe
anschließt, zu deren Programm und
Gruppenzusammenhalt es gehört, anti-
sozial zu sein. Man ‚delegiert‘ - freilich
unbewusst - die Abwertung von ande-
ren an die Gruppe und geht damit in ihr
auf. Man tut die antisozialen Handlungen
für die Gruppe, für deren Zusammen-
halt eben, in einem emotional erheben-
den und darin entspannenden ‚Wirgefühl‘.
Da kann kein Unrechtsbewusstsein ent-
Editorial
SI:SO 1|2020 71
7171
Besche ‚Sich-seiner-Selbst-bewusst-sein
zahl von 15 bis maximal 30 Personen gut
umsetzbar. Der Raum sollte eine ausrei-
chende Größe für einen Stuhlkreis besit-
zen. In der Regel wird das Konzept von
einem Leitungsteam bestehend aus zwei
Personen durchgeführt. Darüber hinaus
kann die Umsetzung in unterschiedlichen
zeitlichen Formaten erfolgen: von einem
Seminartag bis zu einer Seminarwoche,
wobei von einem Seminartag mit sechs
Zeitstunden ausgegangen wird. Auch eine
Splittung auf zwei Wochenenden kann
sich, je Kontext der Gruppe, als sinnvoll
erweisen. Leitungs- und Lehrpersonen
werden in der Regel in das Setting der
Gruppe eingeladen, können aber über
eine aktive Teilnahme ebenso selbst ent-
scheiden, wie die Teilnehmer*innen der
Gruppe auch. Bei FSJ-Gruppen nehmen
die Seminarleiter*innen aufgrund des
Ansatzes der Peer-Education oft aktiv
teil, während sich Lehrkräfte an Schu-
len erfahrungsgemäß eher zurückhalten.
Beide Varianten sind jedoch auch hier
denkbar und möglich.
Die Arbeitsformen innerhalb des
Konzeptes ‚Sich-seiner-Selbst-
bewusst-sein‘
Der Einstieg erfolgt nach einer Vor-
stellung der Seminarleitung und einer
kurzen Einführung in die Inhalte des
Seminares unter Betonung der freiwilli-
gen Teilnahme. Teilnehmende haben in
jeder Übung die Wahl, sich aktiv oder
passiv zu verhalten oder auch den Raum
zu verlassen, sofern sie an Übungen nicht
teilnehmen wollen. Alle Teilnehmenden
haben darüber hinaus die Option, zu
jedem Zeitpunkt aus Übungen auszu-
steigen oder nur an einzelnen Übungs-
anteilen zu partizipieren. Dies geschieht
stets auf der Basis der eigenen Entschei-
dung, welche von der Seminarleitung in
der Regel nicht hinterfragt oder thema-
tisiert wird, lediglich im Kontext einer
Totalverweigerung einzelner Personen
im Sinne störenden Verhaltens kommt
es zu einer Thematisierung desselben.
Hinter diesem Zugang zu Verweigerung
im Gruppenkontext steht die Umsetzung
der dritten benannten Säule ‚Eigenmäch-
tigkeit‘, sowohl auf der Ebene der indivi-
duellen Entscheidung, eine Übung oder
einen Anteil einer Übung zu verneinen,
als auch die Entscheidung der Gruppe,
mit dieser Ablehnung umzugehen und die
betreffende Person aufgrund ihres Ent-
schlusses nicht mit weniger Wertschät-
zung zu ‚strafen‘. Aus diesen Situationen
ergeben sich gute Gelegenheiten zur The-
matisierung von Gefühlen auf beiden Sei-
ten, welche wiederum dazu führen, ein
Verhalten von Gruppenmitgliedern neu
und anders bewerten zu können. Diese
Neubewertung des Verhaltens anderer
Teilnehmer*innen erfolgt über die The-
matisierung unausgesprochener Voran-
nahmen wie zum Beispiel: ‚Ich dachte
wir sind eine Gruppe und dann muss man
da auch zusammen durch’- die daran an-
schließende Frage lautet, inwiefern die ei-
genmächtig getroffene Entscheidung, an
einer Übung nicht teilnehmen zu wollen,
dazu führen muss, dass die betreffende
Gruppe keine solche mehr ist. Weiter-
hin könnte thematisiert werden, welche
Emotionen den Wunsch des Ausschlus-
ses der Person bestimmen und ob der da-
hinterstehende Anlass nicht eigentlich
ein sehr punitiver ist, geleitet von einem
immanenten Leistungsgedanken, wel-
cher unhinterfragt auf andere Menschen
übertragen wird. In diesem Hinterfragen
unausgesprochener Vorannahmen und
Emotionen kommt die zweite der benann-
ten Säulen zum Tragen, nämlich die der
Wahrnehmung unterschiedlicher ‚Sicht-
weisen’ und der Ausbildung der ‚Empa-
thie’. Daran kann auch der Blick auf die
erste Säule angeschlossen werden, indem
‚Eigenwertigkeit’ auch als Durchsetzung
persönlicher Grenzen gedacht wird, wel-
che sich nicht der unausgesprochenen
Vorannahme eines Leistungsgedankens
unterwerfen, sondern die eigene Entschei-
dung, von der Mehrheit der Gruppe ab-
zuweichen, als beachtenswert und positiv
hervorhebt.
Der Einstieg in das Miteinander erfolgt
stets aktiv, niemals mit einem theoreti-
schen Input. Im Tun erhalten die Teilneh-
menden die Möglichkeit, sich zunächst
aktiv mit der ungewohnten Situation,
der in der Regel unbekannten Seminar-
leitung und mit den übrigen Gruppen-
mitgliedern auseinanderzusetzen. Dieser
Zugang soll von vornherein eine reine
Konsument*innenhaltung, wie sie in Bil-
dungskontexten schnell eingenommen
wird, vermeiden. Auch wenn die auf
Selbsterfahrung zielenden Übungen in-
nerhalb des Konzeptes einen zentralen
Stellenwert innehaben, muss auf die Ver-
mittlung von Faktenwissen dennoch nicht
verzichtet werden. Je nach Wunsch der
einladenden Institution kann der Schwer-
punkt der Vermittlung auf Fakten aus den
Bereichen Rechtsextremismus, Rechtspo-
pulismus oder Gruppenbezogene Men-
schenfeindlichkeit, aber auch Migration
oder Gender gelegt werden. Ausgehend
von den eigenen initialisierten Abwer-
tungsmechanismen werden über Übun-
gen aus dem Themenbereich ‚Stereotype
& Vorurteile’ beispielsweise Wege der
Abwertung innerhalb der genannten
Gruppen oder mit dem Ziel der Abwer-
tung der genannten Gruppen nachvoll-
zogen. Diese Vermittlung kann in Form
von Textbearbeitungen in Kleingruppen,
Zuordnungsspielen oder kurzen filmi-
schen Sequenzen vollzogen werden. Im
Bereich der Stereotype und Vorurteile
bietet sich der Vortrag von Chimamanda
Adichie „The danger of a single story“
(2009) beispielsweise an, um über eigene
‚single stories‘ also vorurteilsbelastete
Bilder nachzudenken. Dieser Vortrag fin-
det sich sowohl als Text als auch als Film
frei verfügbar im Internet,2 für jüngere
Gruppen auch deutschsprachig bzw. mit
deutschen Untertiteln.
727272727272
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
Methodische Zugänge
Zur Verdeutlichung sollen an dieser Stelle
Übungen skizziert werden, welche zum
Teil sicherlich als so genannte ‚Energizer’
bekannt sein dürften, in der Durchfüh-
rung im Kontext des Konzeptes jedoch
vertieft reflektiert werden3:
‚Ringübung’: Die Gruppe wird gebeten
aufzustehen und sich in einen Kreis zu
stellen. Ein Reifen befindet sich in der
Hand einer Leitungsperson. Nun wird
die Gruppe gebeten, sich an die Hände zu
fassen. Die Aufgabe besteht darin, nach-
einander durch den Reifen zu steigen,
ohne dass sich die Hände lösen. Viele
Teilnehmende kennen diese Übung be-
reits als sog. ‚Energizer’ oder aus erleb-
nispädagogischen Kontexten und arbeiten
aufgrund der Annahme einer Teambuil-
dingaufgabe zusammen. In manchen
Gruppen kommt es zu Gelächter, wenn
eine Person weniger elegant oder über-
haupt nicht in der Lage ist, durch den
Reifen zu steigen. An dieser Stelle kann
es sinnvoll sein, die Übung zu unterbre-
chen und in eine vorgezogene Reflexion
zu gehen. Fragestellungen der Reflexion:
• Wie geht es mir mit der Herausforde-
rung durch den Ring zu steigen?
• Sind die Gefühle positiv oder negativ?
• Warum steige ich durch den Reifen,
auch wenn ich möglicherweise keine Lust
oder andere negative Emotionen mit die-
ser Übung verbinde?
• Was bedeutet es, nicht durch den Ring
steigen zu können, zu stürzen oder wenig
elegant dabei auszusehen? Mindert diese
Geschicklichkeitsübung meinen Selbst-
wert? Oder den Wert von anderen Men-
schen? Welche Gedanken könnten bei der
Gruppe entstehen, wenn ich als einzige
Person nicht durch den Reifen komme?
• Warum lachen Menschen, wenn Ande-
ren Missgeschicke passieren? Bei wel-
chen Personen wird häufiger gelacht, bei
welchen weniger häufig?
Das Ziel dieser Übung besteht in der
anschließenden Reflexion, d.h. dem
Hinterfragen scheinbar ‚natürlicher Re-
aktionen’ wie z.B. Häme oder Abwertung
von Personen aufgrund vermeintlich un-
zureichender Leistungen, welche jedoch
keinerlei Auswirkung auf das reale Leben
außerhalb des Seminarkontextes haben.
Verschärft wird die Konfrontation noch
einmal, wenn eine Person aus der Gruppe
nicht durch den Ring steigt und sich auf
den Seminarkontext der Selbstbestim-
mung und Freiwilligkeit bezieht. In die-
ser Situation sind die Gefühle der übrigen
Gruppenmitglieder in der Regel zunächst
negativ, und die Aufgabe der Gruppenlei-
tung besteht dann darin, die Stärke dieser
Entscheidung und des Einstehens für die
eigenen Bedürfnisse herauszuarbeiten.
Der Mut, sich einer (Seminar-)Leitungs-
person und der Mehrheit der Gruppe zu
widersetzen und einen eigenen Weg zu
beschreiten wird in dieser Situation ein-
deutig hervorgehoben und mit positiver
Wertschätzung beantwortet. Innerhalb
dieses Übungsdreiklangs kann diese Re-
aktion an sehr unterschiedlichen Punkten
geschehen. Selten passiert sie bereits in
der ersten Übung, häufiger in der dritten.
Über die unausgesprochenen Vorannah-
men eines Drucks, trotz negativer Emoti-
onen (Unlust, Verlassen der persönlichen
Komfortzone, etc.) an einer Übung teil-
nehmen zu müssen und den damit ver-
bundenen Verletzungen persönlicher
Grenzen werden häufig auch die Gren-
zen anderer Teilnehmender verletzt. Sei
es durch Häme in unerwünschten Situa-
tionen oder durch die Ausgrenzung von
‚Abweichler*innen’, welche an Übun-
gen nicht partizipieren wollen. Auch das
Nehmen der Hand zweier anderer Perso-
nen, welches ohne vorheriges Einholen
des Einverständnisses geschieht, kann
als grenzverletzend eingestuft werden.
Anstatt den empfundenen Druck zu ar-
tikulieren, werden die eigenen Empfin-
dungen meist beiseitegeschoben bzw.
unterdrückt und in eine Übersprungs-
handlung mit niederschwelligem Ag-
gressionspotenzial transferiert. In der
Reflexion dieser Handlung geht es der
Seminarleitung nicht darum, die Teil-
nehmenden vorzuführen’, sondern für
ebensolche konditionierten, gesellschaft-
lichen Druckmechanismen zu sensibili-
sieren. Ergo, die Teilnehmenden sollen
ihre Emotionen erfassen und achten (‚Ei-
genwertigkeit’) und damit in die Lage
versetzt werden, auch die Emotionen an-
derer Menschen zu erfassen und zu ach-
ten (‚Sichtweisen’/Empathie). Ein ‚ist
es für Dich okay, wenn ich deine Hand
nehme?’ bedeutet eben keine (reine) Höf-
lichkeitsfloskel, sondern eine aus der ei-
genen Wertigkeit empfundene Achtung
vor dem anderen Individuum.
‚Seilübung‘: In dieser (zweiten) Übung
der Sequenz wird der Ring durch ein Seil
ersetzt, welches die Aufgabe aufgrund
der fehlenden Steifigkeit erschwert.
Auch hier gibt es unterschiedliche The-
matiken, welche auf der Ebene der Re-
flexion angesprochen werden können:
Nach dem ersten Teil der Übung: War
dieser Teil einfacher oder schwerer? Hat
das Sprechen/die Reflexion aus dem ers-
ten Teil der Übung Auswirkungen auf
das Gefühl während der zweiten Übung
verändert?
3. Übung: ‚Ich bin nicht auf der Welt,
um euch einen Gefallen zu tun!’: Diese
Übung stammt aus der Theaterpädago-
gik und stellt eine neue Herausforderung
dar. Während bei den vorhergehenden
Übungsanteilen ein Medium (Ring oder
Seil) vorgegeben war, wird das Indivi-
duum an dieser Stelle selbst zum Me-
dium. Die Aufgabe ist schwer und leicht
zugleich, geht es doch ‚lediglich’ darum,
in die Mitte des Kreises zu treten (die üb-
rigen Teilnehmenden stehen im Kreis),
einen hüftbreiten Stand einzunehmen
Editorial
SI:SO 1|2020 73
7373
Besche ‚Sich-seiner-Selbst-bewusst-sein
und den folgenden Satz zu sagen: ‚Hallo
ich heiße … und ich bin nicht auf der
Welt, um euch einen Gefallen zu tun!’
und wieder auf den freien Platz im Kreis
zu gehen. An dieser Stelle ist es sinnvoll,
wenn die Seminarleitung die Übung ein-
mal vormacht. Im Anschluss gibt es - so
die Erfahrung - verschiedene Reaktions-
muster seitens der Gruppe:
a) Alle Teilnehmenden wiederholen den
vorgegebenen Satz.
b) Ein Individuum durchbricht ohne
Nachfrage die angenommene Regel und
wählt einen eigenen Satz.
c) Das Auditorium fragt inwiefern der
vorgegebene Satz als verbindliche Vor-
gabe zu verstehen ist.
Je nach Reaktionsmuster bieten sich un-
terschiedliche Reflexionsebenen an:
a) War der Satz eine verbindliche Vor-
gabe? Wurde die Aufgabe so vorgegeben
oder herrschte innerhalb der Gruppe die
unausgesprochene Vorannahme, dass dies
so ist? Waren alle mit diesem Satz ein-
verstanden? Fühlte sich jemand mit der
Vorgabe unwohl? Wenn ja, warum wurde
kein anderer Satz gewählt?
b) Das Durchbrechen der scheinbaren
Regel führt oft zu Verwunderung sei-
tens der übrigen Teilnehmenden, steht
doch meist die Vorannahme im Raum,
den Auftritt der Seminarleitung nach-
ahmen zu müssen. ‚Darf er/sie das?‘ -
Warum nicht?’ -interessant ist, dass nach
einer ersten Person, welche sich ‚traut“
die Konformität zu durchbrechen, wei-
tere Personen folgen. Auch aus diesem
Verhalten ergeben sich weitere Reflexi-
onsfragen.
c) Bei Nachfragen zur Verbindlichkeit des
Satzes formuliert die Seminarleitung zu-
meist eine Gegenfrage: ‚Was meint ihr, ist
es das?’. In der Regel kommen die Grup-
pen dann selbst auf die Idee, dass die Ver-
wendung eigener Sätze völlig in Ordnung
ist. Fragen zur Reflexion können dann die
folgenden sein: Warum wurde der vor-
gegebene Satz nicht gewählt? Wie viele
Interpretationsmöglichkeiten gibt es für
diesen Satz und welche Gefühle verbin-
den die Teilnehmenden damit (Arroganz,
Abgrenzung oder Selbstbewusstsein und
den alleinigen Lebenszweck nicht über
das Wohlergehen der Anderen zu gene-
rieren?) Was ist schwierig an der Aus-
wahl eines eigenen Satzes? Der Mut die
Konformität zu verlassen, von Vorgaben
der Seminarleitung abzuweichen und sich
der (möglichen) Kritik der Gruppe aus-
zusetzen wird in diesem Kontext als eine
erste Anstrengung hinsichtlich des Hin-
terfragens gesellschaftlicher Normen
und ‚Wahrheiten’ gewertet, d.h., die Fä-
higkeit, eine persönliche Grenze zu de-
finieren und für diese im Kontext von
Gruppen- und damit verbunden auch
Konformitätsdruck in einem geschütz-
ten Rahmen einzustehen. Oder wie Wil-
helm Heitmeyer (zit. n. Kröger 2005,
S.14) formulierte: „Schüler müssen ler-
nen, wie man sich einmischt, gegen den
Strom schwimmt, Widerworte gibt“ und
weiter „Die Jugendlichen sollen auch mal
gegen die Mehrheit oder eine Gruppe, zu
der sie gehören, Position beziehen“.
In der Durchführung ist stets besonderes
Augenmerk auf die Phase der Reflexion
zu legen. In der Regel benötigt die Refle-
xion sehr viel mehr Zeit als die eigentli-
che Durchführung der Übung. Nur mit
einer ausführlichen Ref lexion erhalten
die Teilnehmenden ausreichend Möglich-
keiten zur Verbalisierung. Im Austausch
miteinander entstehen durch Diskurse ei-
genständig vertretene Standpunkte und
die Einnahme anderer, möglicherweise
auch konträrer Perspektiven. Aufgrund
der Niederschwelligkeit der Übungen und
Reflexion ergibt sich bei den genannten
Übungen der Vorteil, dass es nicht um
die Abfrage von (Fach-)Wissen geht, son-
dern vielmehr um die persönliche Wahr-
nehmung der Übung. An dieser Stelle
kann seitens der Seminarleitung keine
Bewertung im Sinne von ‚richtig’ oder
‚falsch’ vorgenommen werden, so dass
sich auch Teilnehmer*innen zu Wort mel-
den können, welche in anderen Kontex-
ten möglicherweise Erfahrungen einer
vermeintlichen Leistungsschwäche ge-
macht haben. In dieser Hinsicht ergibt
sich die Möglichkeit, eben diese Teilneh-
menden unabhängig von schulischen oder
sonstigen Leistungen noch einmal anders
wahrzunehmen. Insbesondere Lehrkräfte
melden diese Wahrnehmung als positive
Erfahrung zurück.
Prinzipien und Fazit
Das vorgestellte Modell und die dahin-
terstehende theoretische Verankerung ist
sicherlich kein ‚Wundermittel’ gegen in-
dividuelle Aggression oder aggressives
Verhalten gesellschaftlicher Gruppen. Es
stellt lediglich eine Möglichkeit dar, Per-
spektiven oder Handlungsalternativen
gerade in konf liktträchtigen Situationen
zu entwickeln, anstatt Zeit in einer endlo-
sen Spirale aus destruktiven Emotionen
zu verbringen.
Das Training stellt Fragen, aber nicht das
Individuum infrage, sondern strebt stets
die Wahrung der Integrität des Individu-
ums an. Es schafft aus vielfältigen, auf
Selbsterfahrung Übungsansätzen ‚Ei-
genwertigkeit’ und somit Resilienz, um
ein Gegengewicht zu negativen Emoti-
onen entstehen und wachsen zu lassen.
Das Ziel dieser Herangehensweise ist
keineswegs die Verdrängung oder die
Haltung von Gleichgültigkeit gegenüber
negativen Emotionen wie Aggression,
sondern das Erfassen und die Annahme
eben dieser Emotionen als ein Teil der
eigenen Persönlichkeit im Sinne eines
747474747474
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
‚Sich-selbst-bewusst-sein’. In der inneren
Auseinandersetzung mit den negativen
Emotionen, sei es über die ‚Eigenwertig-
keit’ (‚Warum ist mir ein kurzer Moment
der Wut mehr wert als alles andere’?)
oder ‚Sichtweisen’/Empathie in Hin-
sicht auf die andere Konfliktpartei (‚Wie
würde ich mich in einer solchen Situa-
tion fühlen bzw. selber reagieren’?/‚Wie
möchte ich in solch einer Situation von
Anderen behandelt werden wollen’?) soll
dem ‚brain rage’ dem affektiven/impulsi-
ven Ausbruch von Aggression eine letzte
‚rote Linie’ vorgeschoben werden. Aus
dem erwähnten ‚inneren Diskurs’ (‚Fra-
gen stellen’), der Auseinandersetzung
mit den negativen Emotionen bzw. der
Stress-/Drucksituation können aus dieser
fragenden Dynamik neue Perspektiven/
Alternativen zur Lösung der Situation
generiert werden.
Negative Emotionen können (bereits im
Vorfeld einer Stress-/Drucksituation) ar-
tikuliert und damit aggressionsfördernde
innere Druckszenarios abgebaut wer-
den, wobei es nicht immer um die voll-
ständige Auf lösung des Konfliktes zu
Gunsten einer Konfliktpartei geht. Die
Frage nach ‚Gewinner*innen’ in einem
Konflikt und damit verbunden auch die
Frage nach erfolgreicher Durchsetzung
der eigenen Position soll bis zu einem ge-
wissen Punkt aufgelöst und durch alter-
native Ausgangsmöglichkeiten, wie zum
Beispiel das Bleiben eines Konfliktes,
eine Win-win-Situation oder das Einge-
hen von Kompromissen ergänzt werden.
Mit dem Begreifen und Annehmen eines
solchen ‚Konfliktausgangs’, ohne Einsatz
psychischer oder physischer Aggression,
und dem Erfassen, dass ‚sich durchset-
zen’ nicht besiegen oder vernichten der
anderen Konfliktpartei bedeutet, ent-
steht ‚Eigen-Mächtigkeit’. Aus ‚Eigen-
Mächtigkeit’, konkret: der Fähigkeit, sein
Handeln (gerade auch in konfliktträchti-
gen Situationen!) selber in der Hand zu
haben, kann erneute ‚Eigen-Wertigkeit’
erwachsen.
Ich möchte die angestellten Überlegun-
gen mit den Ausführungen Stephan
Bundschuhs (2018) beenden, welcher im
Kontext von Autoritarismus für eine Er-
weiterung des Begriffs des Politischen
und in diesem Kontext auch der politi-
schen Bildung plädiert: „Politische Bil-
dung muss dagegen Denken wie Sinne
durch Berührung wieder zum Leben er-
wecken. Die diagnostizierte Gleichgül-
tigkeit hält die Menschen gleichermaßen
von eingreifenden und Personen verän-
dernden kognitiven Einsichten wie sinn-
lichen Erfahrungen fern. Die Vermittlung
von Erkenntnis- und Erfahrungsfähigkeit
irritiert die Gleichgültigkeit und bedeutet
das, was landläufig das Erlernen von Em-
pathie meint. Die Wahrnehmung eigener
Leiden(schaft) ist notwendig verbunden
mit der Wahrnehmung der Leiden(schaft)
anderer“ (Bundschuh 2018, 18).
Anmerkungen
1 Zur Kritik des Extremismusmodells,
auf welche an dieser Stelle nicht näher
eingegangen werden kann, sei beispiel-
haft auf die Beiträge Fabian Virchows
(2016) und Frank Schuberts (2018)
verwiesen. In diesem Artikel werden
unscharfen Begriff lichkeiten vorerst
jedoch aufgrund der allgemeingülti-
gen Zuordnung im Kontext autoritärer
Strukturen beibehalten.
2 Ein Transkript in deutscher Sprache
findet sich bei Adichie „The danger of a
single story“ (2009).
3 Weitere Übungen sind ganz un-
terschiedlichen Trainingskonzepten
entnommen und zum Teil abgewan-
delt, beispielhaft sei an dieser Stelle
das Konzept „Betzavta“ (Marosheḳ-
Ḳlarman & Rabi 2015) genannt.
Editorial
SI:SO 1|2020 75
7575
Besche ‚Sich-seiner-Selbst-bewusst-sein
Literatur
Adichie, Chiamamanda (2009): The dan-
ger of a single story.
https://www.ted.com/talks/
chimamanda_ngozi_adichie_the_
danger_of_a_single_story?
langua ge=de,
Zugriff: 22.3.2020
Becker, Reiner (2013): Wege in den
Rechtsextremismus. In: Reiner
Becker/Kerstin Palloks (Hrsg.):
Jugend an der Roten Linie. Analysen
und Erfahrungen mit Interventionsansät-
zen zur Rechtsextremismusprävention.
Schwalbach/Ts.: Wochenschau Verlag, S.
14-25.
Bjørgo, Tore (2002): Rassistische Grup-
pen: Die Anwerbung reduzieren und den
Ausstieg fördern. In: Journal of Conflict
and Violence Research Vol. 4, 1/2002.
http://www.uni-bielefeld.de/ikg/jkg/1-
2002/bjorgo.pdf,
Zugriff: 23.2.2020
Böhnisch, Lothar (2016): Lebensbewälti-
gung. Ein Konzept für die Soziale
Arbeit. Weinheim und Basel: Beltz
Juventa
Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
(2016): Strategie der Bundesregierung zur
Extremismusprävention und Demokratie-
förderung.
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/
109002/strategie-der-bundesregierung-
zur- extremismuspraevention-und-
demokratiefoerderung-data.pdf,
Zugriff: 22.3.2020
Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (o.J.):
Modellprojekte zur Radikalisierungsprä-
vention. Die erste Förderperiode 2015-
2019.
https://www.demokratie-leben.de/
modellprojekte/
radikalisierungspraevention.html,
Zugriff: 22.2.2020
Bundschuh, Stephan (2018): Zur Diffe-
renz autoritärer Erscheinungen im 20.
und 21. Jahrhundert. In: Baron, Philip/
Drücker, Ansgar/Seng, Sebastian (Hrsg.):
Das Extremismusmodell. Über seine
Wirkungen und Alternativen in der politi-
schen (Jugend-) Bildung und der Jugend-
arbeit. S. 32-37.
https://www.idaev.de/fileadmin/user_up-
load/pdf/publikationen/Reader/2018_
IDA_Extremism usmodell.pdf,
Zugriff: 22.3.2020
Kröger, Christine (2005): Rechtzeitig
gegen rechts. Warum Jugendliche den
Neonazis ins Netz gehen- und was Eltern,
Lehrer, Medien und Politiker dagegen tun
können. Achim: BerlinDruck.
https://www.anstageslicht.de/fileadmin/
user_upload/Geschichten/Recherchen_
im_Rockermilieu/rechtzeitig_gegen_
rechts.pdf ,
Zugriff: 24.06.2020
Marosheḳ-Ḳlarman, Uḳi/Rabi, Saber
(2015): Mehr als eine Demokratie. Sieben
verschiedene Demokratieformen verste-
hen und erleben - 73 Übungen nach der
„Betzavta“- Methode. 1. Aufl. Gütersloh:
Verlag Bertelsmann Stiftung
Möller, Kurt/Schuhmacher, Nils (2007):
Rechte Glatzen. Rechtsextreme Orientie-
rungs- und Szenezusammenhänge- Ein-
stiegs- Verbleibs- und Ausstiegsprozesse
von Skinheads. Wiesbaden: Springe VS
Verlag für Sozialwissenschaften
Schubert, Frank (2018): Extremes Schab-
lonen- Denken. Überblick zur Kritik am
Extremismusmodell. In: Baron, Philip/
Drücker, Ansgar/Seng, Sebastian (Hrsg.):
Das Extremismusmodell. Über seine
Wirkungen und Alternativen in der politi-
schen (Jugend-) Bildung und der Jugend-
arbeit. S. 32-37,
https://www.idaev.de/fileadmin/user_up-
load/pdf/publikationen/Reader/2018_
IDA_Extremism usmodell.pdf,
Zugriff: 22.3.2020
Virchow, Fabian (2016): > Rechtsext-
remismus<: Begriffe- Forschungsfel-
der- Kontroversen. In: Virchow, Fabian/
Langebach, Martin/Häusler, Alexander
(Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus.
Wiesbaden: Springer Fachmedien
Zick, Andreas/Küpper, Beate/Berghan,
Wilhelm (Hrsg.) (2019): Verlorene Mitte-
Feindselige Zustände. Rechtsextreme
Einstellungen in Deutschland 2018/2019.
Bonn: Dietz Verlag
Autorin
Julia Besche, Jg. 1983, Lehrkraft für
besondere Aufgaben an der Fakultät
Management, Soziale Arbeit, Bauen
der HAWK Holzminden sowie Vor-
standsmitglied des Vereins ‘Archiv und
Informationsstelle Rechtsextremismus
e.V. (AIR)“. Themenschwerpunkte sind
Einwirkungen rechtspopulistischer und
rechtsextremer Strömungen auf die So-
ziale Arbeit, Ausstiegsbegleitung aus
der extrem rechten Szene sowie Politi-
sche Bildung. Das Dissertationsprojekt
beschäftigt sich mit den Wahrnehmun-
gen rechtspopulistischer/neurechter
Haltungen bei Studierenden Sozialer
Arbeit seitens Lehrender.
767676767676
Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
Tim Middendorf
Professionelles Handeln angesichts
rechtsextremer Einstellungen
Anforderungen an das Studium der Sozialen Arbeit
Supervisorische Fallvorstellung
„Ich bin im Rahmen des studieninteg-
rierten Praxissemesters in einer stati-
onären Wohngruppe für Jugendliche
und junge Erwachsene tätig. In der
Regelwohngruppe leben sieben unter-
schiedliche Menschen im Rahmen der
Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeit
gefällt mir sehr gut, aber ich bin ex-
trem unsicher im Umgang mit einem
speziellen Jugendlichen. Er hört rechts-
extreme Musik, schimpft über die vie-
len Flüchtlinge hier in Deutschland
und darüber, dass er sich kaum noch
deutsch fühlen darf. Er wuchs in Heim-
einrichtungen auf, verhielt sich weit-
gehend unauffällig und wird in naher
Zukunft den Hauptschulabschluss er-
reichen. Sein Vater war wegen frem-
denfeindlicher Straftaten inhaftiert und
seine Mutter ist psychisch erkrankt.
Das aktuelle Hauptziel der stationären
Hilfe ist die Unterstützung und Beglei-
tung der Verselbstständigung des jun-
gen Mannes. Ich weiß gar nicht, wie ich
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
sind in höchst unterschiedlichen Hand-
lungsfeldern tätig. Eine Vielzahl der
Aufgabenbereiche eint ein hohes M
an Komplexität und die Auseinander-
setzung mit verschiedenen Lebensent-
würfen und Einstellungen, die auf den
ersten Blick schwer nachvollziehbar und
begreif bar erscheinen. Die Zusammen-
arbeit mit rechtsextremen Adressatin-
nen und Adressaten stellt die Fachkräfte
wiederholt vor große Herausforderungen.
Studierende der Sozialen Arbeit sollen in
mehrheitlich generalistisch ausgerichte-
ten Studiengängen auf die professionelle
Arbeit in verschiedenen Handlungskon-
texten mit unterschiedlichen Adressatin-
nen und Adressaten vorbereitet werden.
Im vorliegenden Artikel wird der Frage
nachgegangen, inwieweit das Praxisbe-
gleitangebot der studienintegrierten Su-
pervision die zukünftigen Fachkräfte im
Umgang mit rechtsextremen Einstellun-
gen von Adressatinnen und Adressaten
professionalisieren und auf die selbststän-
dige Arbeit mit entsprechenden Klien-
tinnen und Klienten vorbereiten kann.
Anhand der Rekonstruktion der kon-
kreten supervisorischen Fallarbeit wird
in diesem Beitrag dargestellt, wie zu-
künftige Fachkräfte schon während des
Studiums auf den Umgang mit rechtsex-
tremen Äußerungen und Verhaltenswei-
sen von Adressatinnen und Adressaten
vorbereitet werden können. Nach einer
begrifflichen Einordnung von Rechts-
extremismus und Sozialer Arbeit wird
der Blick auf Aspekte professionalisier-
ten Handelns in der Sozialen Arbeit ge-
legt. Ausgehend von der Fragestellung,
was professionelles sozialarbeiterisches
Handeln allgemein auszeichnet, rückt der
Fokus im Anschluss auf die professio-
nelle Auseinandersetzung mit rechtsex-
tremen Verhaltensweisen. Abschließend
wird am Beispiel vom Lehr- und Lernan-
gebot Ausbildungssupervision dargelegt,
wie sich Studentinnen und Studenten auf
das Agieren in entsprechenden Arbeits-
situationen vorbereiten können.
Editorial
SI:SO 1|2020 77
7777
Middendorf Professionelles Handeln angesichts rechtsextremer Einstellungen
als fast ausgebildete Fachkraft mit Mi-
grationshintergrund mit ihm und seiner
Einstellung umgehen soll und wie ich
ihn angemessen unterstützen kann
(Anhand eigener Aufzeichnungen re-
konstruiertes Fallbeispiel aus einer pra-
xisbegleitenden Supervisionsgruppe im
Studiengang der Sozialen Arbeit).
Das Fallbeispiel ist mir in meiner Tätig-
keit als Supervisor in studienintegrierter
Supervision im Studiengang Soziale Ar-
beit begegnet. Es steht exemplarisch für
viele supervisorische Fragestellungen zu
divergierenden politischen Einstellungen
in Ausbildungssupervisionen, während
derer die Teilnehmenden in Praxisein-
richtungen arbeiten und durch theoreti-
sche Begleitseminare und Supervision
von der Hochschule unterstützt werden.
In der Regel handelt es sich bei den Praxi-
seinsätzen um studienintegrierte Pflicht-
praktika zur Erlangung der staatlichen
Anerkennung.
Im Fallbeispiel zeigt sich, dass sich zu-
künftige Fachkräfte während der Pra-
xisphase verschiedenen fachlichen und
persönlichen Herausforderungen stellen
müssen. Sie werden teilweise mit Lebens-
welten und -entwürfen konfrontiert, die
stark irritierend und verunsichernd wir-
ken können und in denen sie sich fachlich
und persönlich zu positionieren haben.
Die Studentin hat die supervisorische
Arbeit dazu genutzt, die Wirkung der
rechtsextremen Äußerungen auf ihre ei-
gene persönliche Geschichte zu beleuch-
ten, um fachliche Handlungsalternativen
zu entwickeln.
Zum sozialwissenschaftlichen
Verständnis von Rechtsextremismus
Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus
und Rechtspopulismus sind medial aktu-
ell vielbeachtete Themenfelder (Virchow
2016, 5). In Thüringen wird beispiels-
weise über den Umgang mit rechten
Parteien gestritten, in Fußballstadien in
Münster und Gelsenkirchen wurden dun-
kelhäutige Spieler mit sogenannten Af-
fenlauten beleidigt und in Hanau kam es
zu rechtsextremen Gewalttaten. Rechtes
Gedankengut, rechte Handlungsprakti-
ken und rechte Organisationen sind quer
durch die Gesellschaft zu beobachten und
dementsprechend auch Teil sozialarbei-
terischer Arbeit. Auch in der sozialwis-
senschaftlichen Auseinandersetzung ist
ein hohes Interesse an der Untersuchung
entsprechender gesellschaftlicher Phäno-
mene erkennbar. Allein im Zeitraum von
1990 bis 2013 sind ohne den systemati-
schen Einbezug von ‚grauer Literatur‘
mehr als 5000 Publikationen zu The-
menfeldern des Rechtsextremismus zu
verzeichnen (Frindte et al. 2016, 26ff.).
Eine genaue Zuordnung der Veröffentli-
chungen gestaltet sich schwierig, da die
Begriffe Rechtsradikalismus, Rechtsex-
tremismus und Rechtspopulismus diver-
gent und konkurrierend genutzt wurden.
Sie verweisen auf „unterschiedliche, teils
gegensätzliche Wahrnehmungen und so-
ziale wie politische Kontexte“ (Salzborn
2014, 12). Sie sind dementsprechend er-
kenntnistheoretisch gerahmt und in In-
terdependenz zum spezifischen Kontext
zu verstehen.
Quer durch die Arbeiten hat sich im
vergangenen Jahrzehnt im wissen-
schaftlichen Kontext als Konsens
Rechtsextremismus als Sammel- und
Oberbegriff (vorläufig) etabliert (ebd.,
15). Rechtsradikalismus und Rechtspo-
pulismus werden als spezifische Facetten
von Rechtsextremismus verstanden. Viele
Autorinnen und Autoren beziehen sich in
der Begriffsbestimmung auf den Politik-
wissenschaftler Hans Gerd Jaschke. Er
versteht unter Rechtsextremismus
„die Gesamtheit von Einstellungen, Ver-
haltensweisen und Aktionen, organisiert
oder nicht, die von der rassisch oder eth-
nisch bedingten sozialen Ungleichheit der
Menschen ausgehen, nach ethnischer Ho-
mogenität von Völkern verlangen und das
Gleichheitsgebot der Menschenrechts-
Deklaration ablehnen, die den Vorrang
der Gemeinschaft vor dem Individuum
betonen, von der Unterordnung des Bür-
gers unter die Staatsräson ausgehen und
die den Wertepluralismus einer liberalen
Demokratie ablehnen und Demokratisie-
rung rückgängig machen wollen“
(Jaschke 1994, 31).
Eine weitere vielfach zitierte und unter-
schiedliche Konnotationen integrierende
Definition ist die sogenannte Konsens-
Definition von Joachim Kreis. Er versteht
Rechtsextremismus als
ein Einstellungsmuster, dessen verbin-
dendes Kennzeichen Ungleichwertigkeits-
vorstellungen darstellen. Diese äußern
sich im politischen Bereich in der Affini-
tät zu diktatorischen Regierungsformen,
chauvinistischen Einstellungen und einer
Verharmlosung bzw. Rechtfertigung des
Nationalsozialismus. Im sozialen Bereich
sind sie gekennzeichnet durch antisemi-
tische, fremdenfeindliche und sozialdar-
winistische Einstellungen“
(Kreis 2007, 13).
Beide Begriffsbestimmungen eint, dass
Rechtsextremismus durch die Vorstellung
ethnisch- national zugeschriebener Un-
gleichheiten und Ungleichwertigkeiten
geprägt ist. Auf Grundlage der fachli-
chen Darstellungen können die Äuße-
rungen des Wohngruppenbewohners aus
dem Fallbeispiel als rechtsextrem einge-
ordnet werden. Er erlaubt einen Einblick
in seine eigenen Einstellungen, die eine
Unterscheidung von ‚Flüchtlingen‘ und
deutschen Menschen aufgrund ethnisch
bedingter Faktoren zeigen. Er fühlt sich
in seiner eigenen ethnischen Zugehörig-
keit durch die vielen geflüchteten, asyl-
suchenden Menschen in Deutschland
eingeschränkt. Die zukünftige Fachkraft
wird in die Äußerungen nicht unmittelbar
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Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
implementiert, doch fühlt sie sich durch
die fremdenfeindlichen Äußerungen auf-
grund ihres eigenen Migrationshinter-
grunds betroffen.
Die Studentin bewegt sich in der Wohn-
gruppe in ihrer fachlichen Rolle als Stu-
dentin der Sozialen Arbeit. Neben dem
Umgang mit ihren persönlichen Empfin-
dungen hat sie zu eruieren, wie sie als zu-
künftige Fachkraft reagieren kann und
möchte. Der individuelle Handlungs-
spielraum ist durch ethische und mo-
ralische Werte der Profession Soziale
Arbeit gerahmt, die die Studierende bei
der Auswahl möglicher Interventionen
zu berücksichtigen hat.
Profession Soziale Arbeit
Die Profession Soziale Arbeit hat ‚das
Soziale‘ zum Gegenstand. Sie agiert in-
ternational auf Basis der jeweiligen ge-
sellschaftlichen Normen und Werte.
Das Verständnisfundament Sozialer Ar-
beit bildet eine von weltweit 116 Staaten
getragene Definition, die der Fachbe-
reichstag Soziale Arbeit in die deutsche
Sprache übersetzt hat:
„Soziale Arbeit fördert als praxisorien-
tierte Profession und wissenschaftliche
Disziplin gesellschaftliche Veränderun-
gen, soziale Entwicklungen und den so-
zialen Zusammenhalt sowie die Stärkung
der Autonomie und Selbstbestimmung
von Menschen. Die Prinzipien sozia-
ler Gerechtigkeit, die Menschenrechte,
die gemeinsame Verantwortung und die
Achtung der Vielfalt bilden die Grund-
lage der Sozialen Arbeit. Dabei stützt sie
sich auf Theorien der Sozialen Arbeit,
der Human- und Sozialwissenschaften
und auf indigenes Wissen. Soziale Arbeit
befähigt und ermutigt Menschen so, dass
sie die Herausforderungen des Lebens
bewältigen und das Wohlergehen ver-
bessern, dabei bindet sie Strukturen ein“
(Schäfer & Bartosch 2016, S. 12).
Soziale Arbeit ist in vielen Handlungs-
feldern von einer lebensweltorientierten,
alltagsnahen und fördernden Haltung ge-
genüber ihren Adressatinnen und Adres-
saten geprägt (Thiersch 2015, 48). Das
erfordert die Gestaltung einer tragfähi-
gen Arbeitsbeziehung, die nach Mög-
lichkeit auf gegenseitiger Akzeptanz und
wechselseitigem Vertrauen basiert. Der
Aufbau und die Gestaltung einer vertrau-
ensvollen Zusammenarbeit kann durch
divergierende Einstellungen, Werte und
Normen der beteiligen Akteure erschwert
werden.
Die Studentin aus dem Fallbeispiel steht
vor der Herausforderung, eine Zusam-
menarbeit mit dem jungen Bewohner
zu gestalten oder sich der gemeinsamen
Arbeit zu widersetzen. Der Möglich-
keitsraum wird kontextuell durch ins-
titutionelle Vorgaben, die handelnden
Akteure und ihr eigenes Professionsver-
ständnis gerahmt. Die grundlegenden
Aufgaben und Ziele Sozialer Arbeit ste-
hen rechtsextremen Einstellungen und
Verhaltensweisen diametral gegenüber.
Die Aufgabe der Studentin besteht darin,
sich professionell in den Spannungsfel-
dern zu bewegen und zugleich ihre ei-
gene persönliche Betroffenheit kongruent
zu händeln. Das erfordert ein hohes Maß
an persönlicher und fachlicher Professi-
onalität.
Professionalit ät in der Sozialen Arbeit
Es ist kein einheitliches Verständnis von
Professionalität in der Sozialen Arbeit
erkennbar. Zu beobachten ist allerdings
allgemein in den letzten Jahren eine Aus-
einandersetzung mit der Frage, „wie unter
gegebenen institutionellen Rahmenbedin-
gungen und in einem bestimmten histo-
rischen Kontext eine Berufsgruppe mit
den komplexen Anforderungen umgeht
und welche typischen Handlungsmuster
sie zur Bewältigung der beruflichen Si-
tuation ausgebildet hat“ (Dewe & Otto
2018, 1203). Der Professionalitätsblick
fokussiert demnach die Qualität beruf-
lichen Handeln unter Berücksichtigung
der kontextualen Voraussetzungen.
Sozialarbeiterisches, professionelles
Handeln wird unter Berücksichtigung
der Mehrdimensionalität situativ immer
wieder neu hergestellt. Das Verständnis
und die Deklaration von angemessenem,
professionellem Handeln divergieren in
unterschiedlichen Kontexten. Die Sozial-
arbeiterinnen und Sozialarbeiter entschei-
den dementsprechend in verschiedenen
Situationen neu, welche Praktiken und
Handlungen sie als professionell ansehen.
Das gelingt laut Dewe und Otto durch
eine „aufgabenspezifische Reflexivität
(Dewe & Otto 2018, S. 1211). Professi-
onalität bzw. professionelles Handeln
in der Sozialen Arbeit kann in diesem
Sinne als ein reflexives, Interdependen-
zen integrierendes, situativ angemesse-
nes Handeln unter Berücksichtigung der
professionsimmanenten Grundlagen ver-
standen werden.
Hinzu kommt eine Besonderheit der So-
zialen Arbeit, der in der Begegnung mit
rechtsextremen Einstellungen eine hohe
Relevanz beigemessen werden kann:
Soziale Arbeit ist immer Arbeit von
Menschen mit Menschen und durch Men-
schen. Hiltrud von Spiegel spricht in die-
sem Zusammenhang von der Person der
Fachkraft als sozialarbeiterisches Werk-
zeug (von Spiegel 2018, 93). Die Person
der Fachkraft prägt das sozialarbeiteri-
sche Handeln maßgeblich mit. Die eigene
Biographie, die eigenen Werte und das ei-
gene Professions- und Professionalitäts-
verständnis beeinf lussen die individuelle
Sicht auf die Welt. Durch bewusste und
unbewusste Filter beeinflusst die sozial-
arbeiterische Fachkraft ihr Fallverstehen,
ihre Auswahl der Interventionen und die
weitere Zusammenarbeit.
Editorial
SI:SO 1|2020 79
7979
Middendorf Professionelles Handeln angesichts rechtsextremer Einstellungen
Das hat Auswirkungen auf die professi-
onelle Arbeit der Studierenden im Fall-
beispiel. Möglicherweise würde sie im
privaten Umfeld den Kontakt meiden
und nicht unterstützend tätig werden, so
dass ihre Handlungsoptionen klar um-
rissen wären. Im professionellen Kon-
text erfordert das Abwägen möglicher
Handlungsoptionen mehrdimensionale
Reflexionsprozesse auf persönlicher,
fachlicher und institutioneller Ebene.
Sie entscheidet, wie sie auf die generali-
sierten Diffamierungen des jungen Man-
nes reagiert und welche Bedeutung sie
ihnen mit ihrer eigenen Lebensgeschichte
beimessen möchte. Sie wägt ab, welche
Handlungsoptionen aus professionel-
ler Sicht auf Basis ihres situativen Fall-
verstehens für sie in Betracht kommen.
Und sie bezieht als Vertreterin des Trä-
gers die institutionellen Rahmenbedin-
gungen und trägerspezifischen Aspekte
in ihre Überlegungen ein. Vergleichbare
hochkomplexe Abwägungsprozesse er-
warten Studierende nach dem Studium
in ihrer Berufspraxis in verschiedenen
Handlungsfeldern. In der Verbindung
von Rechtsextremismus und Sozialer Ar-
beit potenzieren die entgegengesetzten
Grundwerte die Entscheidungsprozesse
der Fachkräfte. Sie sollten dementspre-
chend schon im Studium entsprechend
sensibilisiert und vorbereitet werden.
Anforderungen an das Studium
der Sozialen Arbeit
Das Studium der Sozialen Arbeit steht
vor der Herausforderung, Studierende
nicht nur bestmöglich mit (wissenschaft-
lichem) Wissen auszustatten, sondern sie
auch zum Agieren in Spannungsfeldern
zu befähigen. Dazu benötigen sie perso-
nale und fachliche Kompetenzen und die
Fähigkeit zur situativen, in der Handlung
vollzogenen Reflexion „in-action“ und
zur zeitlich nachfolgenden Reflexion der
Situation „on-action“ (Schön 1983, 21-75).
Der Einbezug der Reflexionsprozesse und
-erkenntnisse in das eigene Handeln stellt
die Grundlage des skizzierten Professio-
nalitätsverständnisses in der Sozialen Ar-
beit dar. Zur Förderung entsprechender
Fähigkeiten und Kompetenzen benötigt
es geeignete Lernorte.
Harmsen identifiziert in seiner Studie be-
sonders geeignete Lernorte im Studium
der Sozialen Arbeit. Er kennzeichnet Pro-
fessionalisierungsorte als Module und
Lehrveranstaltungen, die es ermöglichen,
„reflexiv unterschiedliche Wissens- und
Handlungsformen Sozialer Arbeit zuein-
ander in Bezug zu setzen, zu relationie-
ren, ohne dabei auf ein subjektivistisch
verkürztes Selbstverständnis Sozialer
Arbeit zurückzufallen“ (Harmsen 2012,
130). Er plädiert neben klassischen For-
men wie Vorlesungen und Seminare für
zusätzliche didaktische Lehr- und Lern-
formate, die für Studierende erfahrbar
sind (ebd., 140).
Ausbildungssupervision im Studium
der Sozialen Arbeit
Ein Beispiel für die Möglichkeit der re-
flexiven Relationierung verschiedener
Wissens- und Handlungsformen, der Ver-
bindung von Theorie und Praxis und des
erfahrungsbasierten Lernens stellt soge-
nannte Ausbildungssupervision dar. Sie
wird an der Hälfte der staatlichen und
kirchlichen Hochschulen in Deutsch-
land in Vollzeitstudiengängen der So-
zialen Arbeit als curricular verankerte,
praxisbegleitende Gruppensupervision
angeboten (Middendorf 2020, i.E.). Bei
Ausbildungssupervision handelt es sich
um Supervision, also berufliche Bera-
tung, die begleitend in der Ausbildung
oder im Studium stattfindet. Sie hat den
Weg der Professionalisierung und die
Verberuflichung der Supervisandinnen
und Supervisanden im Fokus (Ziemons
2010, 10). Die Reflexion des beruflichen
Handelns und der eigenen Person ste-
hen im Mittelpunkt der fachlichen Aus-
einandersetzung in studienintegrierter
Ausbildungssupervision (Ostertag 2010,
27). Studierende haben in Ausbildungs-
supervision die Möglichkeit, an beruf-
lichen und inkorporierten persönlichen
Fragestellungen sinnlich- ref lexive Er-
fahrungen zu sammeln (Effinger 2005,
14; Kleve 2005, 28). Sie werden in die
Lage versetzt, Zusammenhänge nach-
zuspüren, sie emotional und körperlich
zu spüren und individuell zu verorten.
Ausbildungssupervision stellt dabei eine
Form expliziter Metakommunikation zur
Verfügung, sie ist „sozusagen professio-
neller Tratsch und ein zirkulärer Filter
und Ordnungsversuch, der beispielsweise
Allgemeines von Besonderem und Per-
sönliches von Strukturellem unterschei-
det und wieder neu zusammenfügt
(Effinger 2005, 15). Studienintegrierte
Supervision während eines Praxiseinsat-
zes trägt dazu bei, „Überblick zu gewin-
nen, das eigene Handeln mit Abstand zu
betrachten und den individuellen Hand-
lungsspielraum zu erweitern“ (Ostertag
2010, 27). Sie verbindet die Ebenen Per-
sonalität, Wissensbestände und konkrete
Handlungserfahrungen auf Basis persön-
lich-beruflicher Fragestellungen.
Weiter führung des Fallbeispiels
Die Studentin aus dem Fallbeispiel wird
sowohl in ihrer beruflichen Rolle wie
implizit in personal-biographischen
Aspekten angesprochen. Vor allem
in der Auseinandersetzung mit Wert-
und Normvorstellungen und ihren per-
sönlichen Verstrickungen eignet sich
die supervisorische Arbeit, um Hand-
lungs- und Interventionsmöglichkeiten
zu entwickeln. Rechtsextremismus ist in
diesem Zusammenhang ein Thema, wel-
ches die Grundfeste persönlicher und be-
ruf licher Identität gefährden kann. Aus
diesen Gründen entschied sich die Stu-
dierende dazu, den Austauschraum der
Ausbildungssupervision als falleinbrin-
gende Person zu nutzen. Sie wählte nach
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Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit C) Handlungsmethodisch-didaktische Perspektiven
der einführenden Falldarstellung eine
Form der systemischen Fallaufstellung.
Ihre Kommilitoninnen und Kommilito-
nen übernahmen verschiedene für ihre
Fragestellung relevante Rollen (Adres-
sat, Freund des Adressaten, Anleiterin,
Trägerleiterin, fallführende Jugend-
amtsmitarbeiterin, eigene Person). Die
Stellung ihrer eigenen Position bereitete
der Studierenden Schwierigkeiten, die
sie als „hin- und hergerissen“ zwischen
Adressat, Anleiterin und Trägerleiterin
beschrieb. Die Stellvertreterin der Stu-
dierenden äußerte zu Beginn Unbehagen
und Unsicherheit, die sich im Laufe der
Aufstellungsarbeit verstärkte. Sie gab an,
dass sie in der Position der Studierenden
den Wunsch verspüre, mit beiden Beinen
fest auf dem Boden zu stehen und sich als
eigene Person zu verankern. Sie wünschte
sich, auf sich selbst und eigene identitäts-
stiftende Faktoren vertrauen zu können.
Die Studierenden bestärkten in der Re-
flexionsrunde der Supervision die entwi-
ckelte Haltung, dass professionalisiertes
Handeln aus ihrer Sicht vor allem in
hoher Kongruenz zur eigenen Persön-
lichkeit der Fachkraft möglich ist. Die
falleinbringende Studentin nahm sich zur
Aufgabe, situativ nachzuspüren und zu
entscheiden, welche Interventionen sie
aus ihrer eigenen Haltung heraus vertre-
ten möchte, um erst im zweiten Schritt
die kontextualen Rahmenbedingungen
einzublenden. Das forderte sie in Bezug
auf die Positionierung zu Rechtsextre-
mismus in hohem Maße: Einerseits hatte
sie im bisherigen Verlauf des Studiums
gelernt, sich hermeneutisch und empa-
thisch dem Alltag der Adressatinnen und
Adressaten zu nähern. Auf der anderen
Seite wurde sie dazu ermutigt, eigene
(politische) Stellung zu beziehen und
die eigenen Sichtweisen in die Arbeit zu
implizieren. Um in dem Spannungsfeld
Entscheidungen über angemessenes, kon-
gruentes und professionelles Handeln zu
entwickeln, nutzte die Studierende das
Angebot der Ausbildungssupervision.
Die Studentin aus dem Fallbeispiel er-
hielt die Möglichkeit, das Konglomerat
aus divergierenden Gefühlen, Einstel-
lungen und Unsicherheiten nachzuspü-
ren und zu betrachten. Sie ging auf die
Suche nach eigenen Anteilen, nach der
kongruenten Verbindung ihrer politischen
Haltung und ihrem Verständnis von So-
zialer Arbeit. Sie kam durch hermeneu-
tisches Fallverstehen und das Erkunden
ihr unbekannter Lebenswelten zum Ent-
schluss, dass sie zwar einerseits die Äu-
ßerungen und jede Form rechtsextremen
Verhaltens des Bewohners nicht akzep-
tieren und unterstützen würde, ihm als
Person und Hilfeempfänger andererseits
die grundsätzliche Hilfe nicht verweigern
möchte. Sie beschränkte sich fortan auf
die Begleitung der Verselbstständigung
des jungen Mannes und stellte offen ihre
Ablehnung von rechtsextremen Äuße-
rungen zur Verfügung. Für diesen Weg
entschied sie sich nach mehrmaliger Fall-
supervision im Kontext des Studiums.
Fazit
Den ersten beruflichen Erfahrungen vor,
während und nach dem Studium der So-
zialen Arbeit kommt eine besondere Be-
deutung zu (Effinger 2015, S. 129). Die
Konfrontation mit möglicherweise un-
bekannten Einstellungen kann mit ver-
gleichsweise geringer Berufs- und/oder
Lebenserfahrung besonders irritierend
wirken. Daher ist es unerlässlich, fach-
lich und persönlich fördernde Anlei-
tung in der Praxis und Begleitung durch
die Hochschule sicherzustellen. Super-
vision im Studium der Sozialen Arbeit
kann einen Beitrag dazu leisten: Sie för-
dert in der Verknüpfung von Theorie und
Praxis die Entwicklung von (beruflicher)
Identität und hilft, sich selbst persönlich
und in fachlichen Bezügen besser ken-
nenzulernen. Ein Verständnis von sich
selbst erleichtert die verständnisvolle Ar-
beit mit Menschen mit divergierenden
Wertvorstellungen, ohne selbst von ei-
genen und berufsethischen Normen und
Werten der Sozialen Arbeit abzuwei-
chen. Die Arbeit in und durch studien-
integrierte (biografische) Reflexion in
Ausbildungssupervision kann zu eigener
politischer Positionierung beitragen und
zeitgleich ein Verständnis für Anders-
denkende schaffen.
Editorial
SI:SO 1|2020 81
8181
Middendorf Professionelles Handeln angesichts rechtsextremer Einstellungen
Literatur
Dewe, Bernd; Otto, Hans-Uwe (2018):
Professionalität. In: Otto, Hans-Uwe;
Thiersch, Hans; Treptow, Rainer; Zieg-
ler, Holger (Hrsg.): Handbuch Soziale
Arbeit. Grundlagen der Sozialarbeit
und Sozialpädagogik. München: Ernst
Reinhardt Verlag: 1203-1214.
Effinger, Herbert (2005): Lernen mit
allen Sinnen. Supervision als reflexives
Lernen und ihre Bedeutung für die Ent-
wicklung professioneller Handlungs-
kompetenz in der Ausbildung sozialer
Berufe. In: Supervision 42 (1): 8-19.
Frindte, Wolfgang; Geschke, Da-
niel; Haußecker, Nicole; Schmidtke,
Franziska (Hrsg.) (2016): Rechtsext-
remismus und „Nationalistischer Un-
tergrund“. Interdisziplinäre Debatten,
Befunde und Bilanzen. Wiesbaden:
Verlag für Sozialwissenschaften.
Jaschke, Hans-Gerd (1994): Rechtsex-
tremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Oplanden: Westdeutscher Verlag.
Kleve, Heiko (2005): Ausbildungssu-
pervision als sozialwissenschaftlicher
Praxis. In: Supervision 42 (1): 27-33.
Kreis, Joachim (2007): Zur Messung
von rechtsextremer Einstellung: Pro-
bleme und Kontroversen am Beispiel
zweier Studien. Berlin: Otto-Stammer-
Zentrum.
Ostertag, Margit (2010): Kompetent
handeln - das will gelehrt sein. Zur Be-
deutung von Ausbildungssupervision
im Studium der Sozialen Arbeit. In: So-
zialmagazin 35 (12): 24.32.
Pühl, Harald (1990): Handbuch der Su-
pervision. Beratung und Reflexion in
Ausbildung, Beruf und Organisation.
Berlin: Ed. Marhold.
Salzborn, Samuel (2014): Rechtsextre-
mismus. Erscheinungsformen und Er-
klärungsansätze. Baden Baden: Nomos
Verlagsgesellschaft.
Schäfer, Peter; Bartosch, Ulrich (2016):
Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit
(QR SozArb) Version 6.0.
https://www.fbts-ev.de/
qualifikationsrahmen-soziale-arbeit
(zuletzt geprüft am 25.02.2020).
Schön, Donald (1983): The ref lective
practitioner. How professionals think
in action. New York: Basic Books.
Thiersch, (2015): Berufsidentität und
Lebensweltorientierte Soziale Arbeit.
In: Becker-Lenz, Roland; Busse, Ste-
fan; Ehlert, Gudrun; Müller-Hermann,
Silke: Bedrohte Professionalität. Ein-
schränkungen und aktuelle Heraus-
forderungen für die Soziale Arbeit.
Wiesbaden: Springer VS: 43-62.
Virchow, Fabian (2016): Rechtsextre-
mismus: Begriffe - Forschungsfelder
- Kontroversen. In: Virchow, Fabian;
Langebach, Martin; Häusler, Alexander
(Hrsg.): Handbuch Rechtsextremismus.
Wiesbaden: Springer VS.
von Spiegel, Hiltrud (2018): Methodi-
sches Handeln in der Sozialen Arbeit.
München: Ernst Reinhardt Verlag.
Ziemons, Michael (2010): Internet ba-
sierte Ausbildungssupervision. Opla-
den: Buderich Verlag.
Autor
Tim Middendorf, Jg. 1981, Dipl.-
Sozialpädagoge/Dipl.-Sozialarbei-
ter und Supervisor (M.A.), ist wis-
senschaftlicher Mitarbeiter an der
Katholischen Hochschule Nordrhein-
Westfalen,
Abteilung Münster. Er promoviert
an der Westfälischen Wilhelms-Uni-
versität zu Münster am Institut für
Soziologie zu Sozialisations- und Pro-
fessionalisierungsprozessen in und
durch Ausbildungssupervision im
Studiengang der Sozialen Arbeit.
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Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit D) Praxisperspektiven
Leona Inhülsen
Soziale Arbeit auch für Nazis?
Zivilgesellschaftliche Ausstiegsberatung für extrem rechte
Jugendliche und Erwachsene
gebot anspricht, ist abhängig von ihrem
Rechtsextremismus-Begriff. Es geht um
den Ausstieg aus dem Rechtsextremismus
oder rechtsextremen Szenen. Die Grup-
pierungen, die heute unter dem Sammel-
begriff »rechte Szene« gefasst werden,
sind eine Mischung aus unterschiedlichen
Zusammenschlüssen, Freundeskreisen,
Kameradschaften, Parteien usw., die un-
terschiedlich stark institutionalisiert und
organisiert sind. Sie alle gehören jedoch
zur Zielgruppe. In einer stark ausdiffe-
renzierten rechten Szene ist ein Drinnen
und Draußen nicht so leicht zuzuordnen,
weshalb sich die Bestimmung der Ziel-
gruppe von NinA NRW an ein sozialwis-
senschaftlich geprägtes Verständnis von
Rechtsextremismus anlehnt. Rechtsext-
remismus ist demnach als Ideologie der
Ungleichwertigkeit zu verstehen, die die
Verhaltens- wie Einstellungsebene um-
fasst. Zentrale Ideologiebausteine sind
menschenverachtende Einstellungen wie
Rassismus, Sexismus, Antisemitismus
oder Sozialdarwinismus, die zu einer Ab-
lehnung des Gleichheitsgebots der Men-
schenrechts- Deklaration führt. Anstelle
NinA NRW steht für »Neue Wege in der
Ausstiegsberatung für rechtsextreme Ju-
gendliche und Erwachsene«. Das Projekt
ist das zivilgesellschaftliche Angebot der
Ausstiegs- und Distanzierungsberatung
im Handlungskonzept gegen Rechtsextre-
mismus und Rassismus des Landes NRW.
Es versteht sich dabei - begründet durch
sein Aufgabenspektrum und fachliches
Selbstverständnis - als sozialpädagogi-
sches Beratungs- und Unterstützungsan-
gebot. Für die sozialarbeiterische Praxis
ergibt sich ein besonderes Spannungsfeld
zwischen gesellschaftlichem Auftrag und
Mandat der Adressat*innen. Das über-
geordnete Ziel, rechtsextreme Szenen in
NRW zu schwächen, soll erreicht werden
durch ein sozialpädagogisches Angebot
für Menschen, die eben diesen Szenen
zugehörig sind. Die Überlegungen, die
angesichts dieser Herausforderungen
bezüglich des professionellen Selbstver-
ständnisses und Handelns anzustellen
sind, sollen am Beispiel der Beratungs-
arbeit von NinA NRW dargestellt werden.
Warum Ausstiegsarbeit und für wen?
Zunächst ist die Frage zu beantworten,
worin der Auftrag von Ausstiegsarbeit
besteht und welche Ziele mit dem An-
gebot verfolgt werden. Auf struktureller
Ebene denkt Ausstiegsarbeit die Ein-
dämmung rechter Gewalt und extrem
rechter Einstellungsmuster mit. Diese
übergeordnete Zielsetzung verdeutlicht,
auf welche gesellschaftlichen Heraus-
forderungen Ausstiegsarbeit als Feld der
Sozialen Arbeit reagiert und erteilt ihr
zugleich ein Mandat. Dabei führt zivil-
gesellschaftliche Ausstiegsarbeit weder
sicherheitsbehördliche Aufträge noch
restriktive Eingriffe in das Leben der
Adressat*innen aus. Sie agiert, ebenso
wenig wie andere Bereiche der Sozialen
Arbeit, nicht losgelöst von einem gesell-
schaftlichen Auftrag. Diesem versucht
sie mit Unterstützungsangeboten, die die
Adressat*innen zu eigenverantwortlichen
Entscheidungen befähigen, zu entspre-
chen.
Wer hier als Adressat*in zu verstehen ist,
wen Ausstiegsarbeit also mit ihrem An-
Editorial
SI:SO 1|2020 83
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Inhülsen Soziale Arbeit auch für Nazis?
einer pluralen Gesellschaft und Demokra-
tie sollen ethnisch homogene Völker und
eine autoritäre Staatsform stehen (vgl.
Jaschke 2001: 30). Dabei handelt es sich
bei den vertretenen Einstellungsmustern
nicht um Randphänomene, sondern um
gesamtgesellschaftliche Erscheinungen.
Empirisch nachgewiesen wurde die Zu-
stimmung zu menschenverachtenden Ein-
stellungen in der Gesamtgesellschaft in
der aktuellen Mitte- Studie1. Zur Verdeut-
lichung dieser Anschlussfähigkeit der
Einstellungen und zur Vermeidung des
Extremismusbegriffs mit seinen Impli-
kationen wird im zivilgesellschaftlichen
Kontext auch der Begriff der »extremen
Rechten« anstelle von Rechtsextremis-
mus verwendet. Er verweist auch auf die
sozialwissenschaftliche Anlehnung und
damit auf die Abgrenzung von einem si-
cherheitsbehördlichen Verständnis von
Rechtsextremismus, das eher die Hand-
lungsebene und rechtliche Dimension in
den Blick nimmt.
Aus dem erläuterten Rechtsextremismus-
Verständnis leiten sich Schlussfolgerun-
gen für die angesprochene Zielgruppe
ab. Die Zuständigkeit zivilgesellschaft-
licher Ausstiegsarbeit ist demnach nicht
von einem Begehen einschlägiger Straf-
taten oder der Mitgliedschaft in einer
sicherheitsbehördlich als rechtsextrem
eingestuften Gruppierung bzw. Partei
abhängig. Sie ergibt sich durch das Auf-
treten von Einstellungs- oder Verhaltens-
weisen bei einer Person, die einem oder
mehreren der zuvor genannten Merkmale
entsprechen und nicht zuletzt durch den
Bedarf eben dieser Person, diese Verhal-
tens- oder Einstellungsmerkmale zu ver-
ändern.
Der Bedarf und die Freiwilligkeit der
Adressat*in spielen eine entschei-
dende Rolle in der Ausstiegs- und Di-
stanzierungsarbeit. Entscheidend ist in
letzter Konsequenz nicht die Einschät-
zung der Berater*innen, ob eine Per-
son zum Fall für die Ausstiegsberatung
wird, sondern die Entscheidung der Per-
son selbst. Dies bedeutet nicht, dass der
Erstkontakt mit einem Ausstiegsprojekt
nicht initiiert werden kann. Die meisten
Aussteiger*innen münden über einen
externen Anstoß in das Projekt ein oder
sogar über eine Auflage. So passiert die
Kontaktaufnahme nicht unbedingt aus
einem selbst formulierten Bedarf he-
raus. Die Weiterführung der Beratung
hängt allerdings davon ab, ob der*die
Adressat*in sich für sie entscheidet. Lässt
sich keine Gesprächsbereitschaft erken-
nen, wird die Beratung abgebrochen. Im
Falle von Auflagen werden diese dann in
eine andere Form, wie etwa Sozialstun-
den, umgewandelt. An dieser Stelle stellt
das doppelte Mandat der Sozialen Arbeit
auch die Ausstiegsarbeit vor Herausforde-
rungen. Die Erfüllung des gesellschaftli-
chen Auftrags der Eindämmung rechter
Gewalt und menschenverachtender Ein-
stellungen ist abhängig von der Annahme
des Unterstützungsangebots auf individu-
eller Ebene. Ist ein*e Adressat*in nicht
gewillt, sich auf das Beratungsangebot
und die damit verbundene Reflexion der
eigenen Einstellungen und Verhaltens-
muster einzulassen, kann der Beratungs-
prozess nicht ‚erfolgreich‘ (s. nächsten
Abschnitt) abgeschlossen werden und in
der Folge wird auch der gesellschaftliche
Auftrag nicht erfüllt. Dass ein Mandat
der*des Adressat*in überhaupt vorliegt
ist folglich Voraussetzung für die Auf-
nahme der Beratung. Hier unterscheidet
sich Ausstiegsarbeit von anderen Feldern
der Sozialen Arbeit, in denen die Inan-
spruchnahme einer Hilfe auch ohne ex-
pliziten Wunsch weitergeführt wird, wie
etwa in der Bewährungshilfe.
Ein ‚gelungener‘ Ausstieg
Nach dieser Verortung von zivilgesell-
schaftlicher Ausstiegsarbeit im Feld der
Sozialen Arbeit soll nun der Beratungs-
prozess näher in den Blick genommen
werden. Wenn wir von Ausstieg sprechen,
stellt sich zunächst die Frage, was darun-
ter zu verstehen und wann dieser abge-
schlossen ist. Daran angepasst wird der
begleitende Beratungsprozess gestaltet.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausstieg
zum Einstieg e.V. (BAG Ausstieg) der zi-
vilgesellschaftlichen Ausstiegsprojekte
aus den verschiedenen Ländern hat hierzu
Kriterien formuliert, an denen sich auch
NinA NRW orientiert. Sie ermöglichen
ein transparentes fachliches Handeln für
Ausstiegberater*innen:
„Ein gelungener Ausstieg ist das Ergeb-
nis eines professionell begleiteten Pro-
zesses. Ein solcher Prozess beinhaltet
die kritische Auseinandersetzung mit
der Vergangenheit und der menschen-
verachtenden Einstellung, eine gelungene
Distanzierung, die Hinwendung zu einer
Lebensweise, die mit den Grundwerten
von Demokratie und Pluralität vereinbar
ist, und den Verzicht auf Gewalt“ (BAG
„Ausstieg zum Einstieg“ e.V. 2019: 10).
Die Formulierung verdeutlicht, dass es
sich bei einem Ausstieg um eine pro-
zesshafte Entwicklung und nicht um ein
punktuelles Ereignis handelt. Zu unter-
scheiden sind an dieser Stelle ein einfa-
cher Rückzug von Aktivitäten mit extrem
rechtem Hintergrund und ein Ausstieg,
der eine Distanzierung auf verschiede-
nen Ebenen umfasst (vgl. Rommelspacher
2006: 171 ff.). Diese Ebenen sollen noch
einmal in den Blick genommen werden.
1. Der Rückzug von der Szene und ihren
Aktivitäten
Einer der ersten Schritte und gleichzei-
tig Voraussetzung für die Fortführung
der Beratung ist die physische Distan-
zierung von jeglicher Szeneaktivität,
wie Demonstrationen und Flyerakti-
onen, aber auch Stammtische oder ge-
meinsame Feste. Zum Rückzug gehört
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Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit D) Praxisperspektiven
ebenfalls, extrem rechte Einstellungen
nicht mehr nach außen zu tragen, etwa
durch Kleidung oder Tattoos. Dieser
Schritt beinhaltet darüber hinaus den
Abbruch von Kontakten, die in Zusam-
menhang mit dieser Einstellung stehen.
Auf welche Weise dieser Abbruch pas-
siert und wie er kommuniziert wird,
entscheidet sich im Einzelfall. In man-
chen Fällen kann es notwendig sein, den
Rückzug aus Sicherheitsgründen ‚leise‘
zu gestalten, was bedeutet, dass der Kon-
taktabbruch schrittweise passiert und mit
privaten oder beruf lichen Veränderun-
gen begründet wird, anstatt die Ausstieg-
sabsicht offen zu kommunizieren (vgl.
Glaser/ Hohnstein/ Greuel 2014: 59).
2. Der Verzicht auf Gewalt
Gewalt stellt ein zentrales Handlungs-
muster in der extremen Rechten dar. Die
Auseinandersetzung mit gewaltvollem
Verhalten sowie die Erarbeitung alterna-
tiver Handlungsmuster ist ebenfalls Teil
der Beratung. Dabei geht es auch darum,
sich mit der Rolle von Gewalt in der ei-
genen Biografie zu beschäftigen. Ziel
ist dabei immer die vollständige Abkehr
von gewaltvollen Handlungen seitens der
Adressat*innen.
3. Die Hinwendung zu neuen
Lebensweisen
Die Zugehörigkeit zu extrem rechten
Strukturen bestimmt einen großen Teil
des Lebens der Aussteiger*innen. In der
Beratung gilt es, mit ihnen neue Pers-
pektiven für ihren Alltag und/ oder ihr
berufliches Leben zu entwickeln. Die
Funktion, Struktur und Halt zu geben, die
Szenekontexte übernehmen kann, muss
anderweitig erfüllt werden. Die Stabili-
sierung der Lebensumstände führt auch
zu einer Stabilisierung des Ausstiegs.
Aussteiger*innen können sich so wieder
oder vielleicht zum ersten Mal als parti-
zipierendes Mitglied in der Gesellschaft
erleben. Ressourcenorientiertes Arbeiten
bietet sich hier an, um Aussteiger*innen
zu helfen, ihr Leben selbstbestimmt zu
gestalten.
4. Kritische Auseinandersetzung mit
Einstellungen
Dieser letzte Aspekt ist elementar im
Ausstiegsprozess. Er umfasst nicht nur
die Thematisierung von Ideologie, son-
dern vor allem die Auseinandersetzung
mit sich selbst. Es geht darum, die eige-
nen Werte und Ideale zu identifizieren,
wobei nicht selten bereits erste Wider-
sprüche zur vertretenen Ideologie auf-
treten. Selbstverständlichkeiten werden
hinterfragt und Perspektivwechsel vor-
genommen. Das Ziel ist, die Hinwendung
zu pluralistisch demokratischen Grund-
werten zu erreichen.
Die Kriterien eines gelungenen Aus-
stiegs sind idealtypisch und werden
nicht in jedem Fall vollständig umge-
setzt. Sie bieten aber eine Orientierung,
welche Entwicklungen im Laufe eines
Ausstiegsprozesses angestrebt werden.
Werden nicht alle Kriterien erfüllt, han-
delt es sich nicht automatisch um einen
Misserfolg. Ein Ausstiegsprozess ist er-
gebnisoffen, daher werden in diesem Pro-
zess in manchen Fällen nur Teilerfolge
erzielt. Beispielsweise kann am Ende
eines Beratungsprozesses stehen, dass
sich Aussteiger*innen von allen extrem
rechten Aktivitäten und Kontakten di-
stanzieren und die Existenz einer plu-
ralistischen Gesellschaft akzeptieren,
gleichzeitig aber Teile extrem rechter
Einstellungsmuster wie Rassismus oder
Sexismus beibehalten. In diesen Fällen ist
der Ausstiegsprozess weder Erfolg noch
Misserfolg, sondern hinsichtlich der ein-
zelnen Ebenen unterschiedlich einzuord-
nen. Die Frage der Bewertung des Erfolgs
ist hier besonders schwierig, wenn die
beibehaltenen Einstellungsmuster auch in
der sogenannten Mitte der Gesellschaft
zu finden sind (vgl. Zick/ Küpper/ Berg-
han 2019). Dieser Umstand legitimiert die
Beibehaltung menschenfeindlicher Ein-
stellungen bei Aussteiger*innen in keins-
ter Weise, verdeutlicht aber eine weitere
Schwierigkeit. Ausstiegsarbeit wird ge-
staltet in einem sich zunehmend nach
rechts verschiebenden Diskurs. Es stellt
sich die Frage, ob an Aussteiger*innen
bei der Bewertung ihrer Einstellung an-
dere Maßstäbe angelegt werden können
als an andere Bürger*innen. An dieser
Stelle vermag auch Ausstiegsarbeit keine
abschließende Antwort zu geben, viel-
mehr zeigt sich die Notwendigkeit, die
Normalisierung rechter und rassistischer
Einstellungen auf gesamtgesellschaftli-
cher Ebene immer wieder zu problemati-
sieren. Bezogen auf den Ausstiegsprozess
obliegt die Entscheidung, rechte Einstel-
lungen beizubehalten oder abzulegen,
dem*der jeweiligen Aussteiger*in - durch
die Beratung vorgegeben ist allerdings
eben diese Problematisierung in Form
einer kritischen Auseinandersetzung.
Solange die Einstellungen nicht hand-
lungsleitend und andere Ansichten und
Lebensweisen akzeptiert werden, ist der
Ausstieg zwar nicht in jeder Hinsicht er-
folgreich, aber dennoch nicht gescheitert.
Standards in die Praxis umset zen
Doch was bedeuten die formulierten
Standards nun für die Praxis von Aus-
stiegsarbeit? Die Beratungspraxis bewegt
sich zwischen dem, was die genannten
Kriterien für einen erfolgreichen Aus-
stieg vorgeben und dem, was im indivi-
duellen Fall erreichbar ist. Abgesehen von
der Distanzierung von szenespezifischen
Aktivitäten, sind die Kriterien nicht ab-
solut, sondern müssen in jedem Fall mit
Bedeutung gefüllt werden. An dieser
Stelle lässt sich ein Bezug zum Konzept
der Lebensweltorientierung herstellen
(vgl. Thiersch/ Grunwald/Köngeter 2010).
Das Ergebnis eines sozialarbeiterischen
Prozesses ist zwar normativ gerahmt und
in gesellschaftliche Anliegen eingebettet,
Editorial
SI:SO 1|2020 85
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Inhülsen Soziale Arbeit auch für Nazis?
es orientiert sich aber trotzdem an den
Lebenswelten der Adressat*innen. Das
bedeutet, die Soziale Arbeit „[…] richtet
ihre Unterstützungen - in Bezug auf Zeit,
Raum, soziale Bezüge und pragmatische
Erledigung - an den hilfsbedürftigen
Menschen so aus, dass diese sich dennoch
als Subjekte ihrer Verhältnisse erfahren
können“ (ebd.: 187). Auch für die Aus-
stiegsarbeit bedeutet dies, die Beratungs-
ziele an die Lebenswelten anzupassen, in
denen sich die Aussteiger*innen bewe-
gen, ohne aber die von der BAG Ausstieg
erarbeitenden Ziele des Ausstiegspro-
zesses aus dem Blick zu verlieren. Für
seine praktische Gestaltung lassen sich
in der Folge Elemente ableiten, die die
Umsetzung der Zielsetzung für den Aus-
stieg, angepasst an unterschiedlichste Le-
benswelten, ermöglichen. So lässt sich
ein erfolgreicher Ausstiegsprozess für
NinA NRW in der pädagogischen Pra-
xis auch daran festmachen, dass neben
dem Rückzug an realistischen Perspek-
tiven für eine alternative Lebensweise
gearbeitet wurde, die auch die Integra-
tion in nicht-rechte soziale Kontexte be-
inhalten. Dieser Anspruch kann schon
damit erfüllt sein, dass eine Person es
schafft, regelmäßig ihre Sozialstunden zu
absolvieren und ein gutes Verhältnis zu
Nachbar*innen aufzubauen. Auf diesen
niedrigschwelligen ersten Schritt kann in
der Folge aufgebaut werden.
Ein Ausstiegsprozess umfasst außerdem
die Verantwortungsübernahme durch die
Adressat*innen für getroffene Entschei-
dungen und begangene Taten. Sie werden
im Rahmen biografieorientierten Arbei-
tens thematisiert, das Bestandteil jeder
langfristigen Beratung ist. Mit der Ver-
antwortungsübernahme für die Vergan-
genheit kann die Entscheidung getroffen
werden, in der Zukunft anders zu han-
deln. In diesem Zusammenhang spielt
auch die Gewalttätigkeit eine große Rolle,
da Gewalt ein zentrales Element rechter
Strukturen darstellt und im Leben vie-
ler Aussteiger*innen eine große Bedeu-
tung hat. Wenn die Affinität zu Gewalt
nicht überwunden werden kann, muss zu-
mindest ein Umgang mit Gewalt gefun-
den werden, der sicherstellt, dass keine
unbeteiligten Personen in Mitleiden-
schaft gezogen werden. Für Situationen,
die gewaltvolles Handeln auslösen kön-
nen, müssen alternative Bewältigungs-
strategien gefunden werden. Wenn ein
kompletter Verzicht auf Gewalt in der
Anfangsphase schwer durchzuhalten ist,
kann beispielsweise eine Extremsport-
art einen Platzhalter darstellen, der das
Bedürfnis nach dem ‚Kick‘ befriedigt.
Gleichzeitig wird der oder die Betreffende
in ein therapeutisches Angebot über-
wiesen, mit dem die Ursachen von Ge-
walt und Aggression bearbeitet werden.
Das Kriterium der Einstellungsänderung
zur Bewertung eines erfolgreichen Aus-
stiegs stellt Berater*innen vor besondere
Herausforderungen. Es wurde bereits
problematisiert, dass die Bewertung,
inwiefern die Hinwendung zu pluralis-
tisch demokratischen Grundwerten er-
folgt ist, für Berater*innen schwierig ist.
Auch wenn am Anfang einer Beratung
das Ergebnis der ideologischen Ausein-
andersetzung noch nicht feststehen kann,
gibt es für den Beratungsprozess voraus-
gesetzte Inhalte, die an den individuellen
Beratungsprozess angepasst werden. Um
die Beratung weiter in Anspruch nehmen
zu können, müssen Aussteiger*innen be-
reit sein, die eigenen Einstellungen zu
hinterfragen. Sie müssen es aushalten,
mit Widersprüchen in ihren Überzeugun-
gen und mit anderen Perspektiven, die
die Berater*innen zur Verfügung stel-
len, konfrontiert zu werden. Die Erfah-
rung von Ambiguität hat zur Folge, dass
Selbstverständlichkeiten und Eindeutig-
keiten zumindest von ihrem Anspruch,
absolute Wahrheit zu sein, gelöst werden.
Nach Abschluss dieses Reflexionsprozes-
ses treffen die Ausgestiegenen selbst die
Entscheidung, welche Einstellungen sie
überdenken und welches Menschen- und
Gesellschaftsbild sie entwickeln.
Die Umsetzung der entwickelten Stan-
dards für einen erfolgreichen Ausstieg
in der professionellen Praxis verdeut-
licht einen weiteren Unterschied der
Ausstiegsarbeit zu anderen Feldern der
Sozialen Arbeit. Auf der einen Seite ist
die Beratung auf die Freiwilligkeit der
Adressat*innen angewiesen. Sie hat keine
Instrumente, bestimmte Veränderungen
per Zwang herbeizuführen. Andererseits
gibt es vonseiten der Berater*innen Vo-
raussetzungen, die an Ausstiegswillige
gestellt werden und deren Einhaltung ent-
scheidend für die Fortführung der Bera-
tung ist. Diese Voraussetzungen ergeben
sich aus den thematisierten Standards
von zivilgesellschaftlicher Ausstiegsar-
beit, die den Ausstiegsprozess zwar in
der individuellen Umsetzung, nicht aber
in der inhaltlichen Ausgestaltung offen-
lassen. Die Vorgabe, bestimmte Bera-
tungsinhalte an das sozialpädagogische
Unterstützungsangebot zur Begleitung
des Ausstiegs zu koppeln, ist in Hinblick
auf die Zielgruppe und die damit verbun-
dene gesellschaftliche Verantwortung von
Ausstiegsarbeit notwendig und damit le-
gitimiert.
Pädagogische Haltung
Die Herausforderung, den gesellschaft-
lichen Auftrag mit der Erstellung eines
passenden Unterstützungsangebots für
Ausstiegswillige in Einklang zu bringen,
hat auch Einfluss auf die Gestaltung der
Beziehungsebene im Beratungsprozess.
Auch wenn Ausstiegsarbeit auf struktu-
reller Ebene das Ziel der Eindämmung
extrem rechter Tendenzen mitdenkt, kann
sie auf beraterischer Ebene nicht gegen
ihre Adressat*innen ankämpfen. Wie in
der Arbeit mit Täter*innen allgemein,
gilt es hier, die Beziehungsebene als ele-
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Schwerpunkt Rechtsextremismus und Soziale Arbeit D) Praxisperspektiven
mentaren Bestandteil eines gelingenden
Beratungsprozesses besonders differen-
ziert zu betrachten.
Im Beratungsprozess selbst darf jede
Meinung angesprochen werden, die
Berater*innen stehen ihr aber nicht neu-
tral gegenüber. Essenziell ist ihre eigene
demokratische menschenrechtsorientierte
Grundhaltung, die sie im Beratungspro-
zess zur Verfügung stellen. Das bedeu-
tet, sie machen ihre eigene Haltung als
eine andere Perspektive deutlich und
bieten sie als Auseinandersetzungsflä-
che an. Die Haltung der Ausstiegswilli-
gen darf danebenstehen, wenn auch bei
allen antidemokratischen menschenver-
achtenden Äußerungen deutlich gemacht
werden muss, dass der*die Berater*in
diese Position nicht teilt. Viele Ausstiegs-
willige erleben es zum ersten Mal, dass
sich eine Person mit ihnen auseinander-
setzt, die andere Ansichten hat als sie
selbst. Voraussetzung für diese Ausei-
nandersetzung ist eine stabile professi-
onelle Beziehung zwischen Fachkräften
und Aussteiger*innen. Sie muss in den
ersten Gesprächen aufgebaut werden,
bevor die kritische Auseinandersetzung
mit Einstellungen aufgenommen werden
kann. Hier hilft es, die Adressat*innen
als Person mit einem ressourcenorientier-
ten Ansatz kennenzulernen, um ihr als
Person mit ihrem Ausstiegsvorhaben mit
Wertschätzung begegnen zu können. Auf
der Grundlage einer stabilen Beziehung
besteht höhere Bereitschaft, die eigene
Meinung zu hinterfragen und Perspektiv-
wechsel anzunehmen, wie es sich in der
Beratungsarbeit von NinA NRW immer
wieder bestätigt. Es ist wichtig, die Be-
ziehungsgestaltung, etwa in kollegialen
Fallberatungen, stetig zu reflektieren, um
trotz der entstehenden Nähe professio-
nelle Distanz zu wahren. Johanna Sigl
beschreibt in ihrer Studie zu biografi-
schen Wandlungen ehemals organisier-
ter Rechtsextremer (vgl. Sigl 2016), wie
diese ihre Erzählungen anpassen, so-
dass sie mit ihrem aktuellen Selbstbild
vereinbar sind. Die eigene Rolle im Ein-
stieg und der aktiven Zeit wird als eher
passiv beschrieben, sodass die eigene
Verantwortung für Entscheidungen und
Taten in den Hintergrund rückt. Um sich
in der Zukunft als selbstwirksame und
selbstbestimmte Akteur*innen zu ver-
stehen, ist eine vorangehende Verantwor-
tungsübernahme für Entscheidungen in
der Vergangenheit allerdings elementar.
Identifizieren sich Berater*innen zu sehr
mit Aussteiger*innen, verlieren sie die
Distanz zu deren Narrativen oder über-
nehmen diese, in der Folge gelingt die
Anleitung einer selbstkritischen Ausein-
andersetzung mit biografischen Verläufen
nur schwer. Eine Beziehungsebene, die
trotz nötiger Distanz und Ablehnung ext-
rem rechter Einstellungen Wertschätzung
gegenüber der Person vermitteln kann,
ermöglicht es, Widerstände abzubauen
und in einen Dialog zu treten, der nicht
überzeugen will, sondern Raum schafft,
vertretene Einstellungen zu hinterfragen.
Fazit
Festzuhalten bleibt, dass es in der Aus-
stiegsarbeit transparenter Standards
bedarf, deren Umsetzung stetig fallspe-
zifisch reflektiert und angepasst wird.
Aufgrund der Zielgruppe und der damit
verbundenen gesellschaftlichen Verant-
wortung geht es immer wieder darum,
das eigene professionelle Handeln zu
hinterfragen und anzupassen. Der ge-
sellschaftliche Auftrag, eine Säule in
der Prävention von Rechtsextremismus
und rechter Gewalt darzustellen, ist Teil
des fachlichen Selbstverständnisses und
handlungsleitend. Es geht nicht darum,
Nazis zu unterstützen, sondern Men-
schen, die sich zu einer Veränderung
entschieden haben und bereit sind, sich
mit ihrem Verhalten und ihren Überzeu-
gungen auseinanderzusetzen. Dabei stellt
sich auch an Berater*innen der Anspruch,
die eigene Haltung zu reflektieren, um
diese im Beratungsprozess zur Verfü-
gung stellen zu können. Die Auseinander-
setzung mit dem eigenen Menschenbild
und sich daraus ableitenden gesellschafts-
politischen Fragen kann nicht in einem
neutralen Raum stattfinden. Zum einen,
weil die Vorgabe von Neutralität die ei-
gene Haltung als Standard setzt und einen
ergebnisoffenen Prozess verhindert, zum
anderen ist Soziale Arbeit nicht neutral,
sondern orientiert sich an der Würde des
Menschen. Der Auftrag der Ausstiegs-
arbeit umfasst also auch, Ideologien der
Ungleichheit und sich daraus ergebene
Diskriminierungen im Beratungsprozess
sichtbar zu machen, zu thematisieren und
zu kritisieren.
Editorial
SI:SO 1|2020 87
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Inhülsen Soziale Arbeit auch für Nazis?
Anmerkung
1 Die Mitte-Studie untersucht alle
zwei Jahre, inwiefern antidemo-
kratische und menschenfeindliche
Einstellungen in der Mehrheitsge-
sellschaft verhaftet sind. Für 2019
wird insbesondere eine Verfestigung
von antimuslimischen Rassismus,
Rassismus gegenüber Asylsuchen-
den und Antiziganismus festgestellt
(vgl.: Zick/Küpper/Berghan 2019).
Literatur
Bundesarbeitsgemeinschaft „Ausstieg
zum Einstieg“ e.V. (2019): Qualitäts-
standards in der Ausstiegsarbeit. 1.
Auflage.
Glaser, Michaela/Hohnstein, Sally/
Greuel, Frank (2014): Ausstiegshil-
fen in Deutschland. Ein vergleichender
Überblick über Akteure und Vorge-
hensweisen. In: Peter Rieker (Hrsg.):
Hilfe zum Ausstieg? Ansätze und Er-
fahrungen professioneller Angebote
zum Ausstieg aus rechtsextremen Sze-
nen. Weinheim/ Basel: Beltz Juventa.
Jaschke, Hans-Gerd (2001): Rechtsex-
tremismus und Fremdenfeindlichkeit.
Begriffe, Positionen, Praxisfelder.
2. Auflage. Opladen: Westdeutscher
Verlag.
Rommelspacher, Birgit (2006): »Der
Hass hat uns geeint«: Junge Rechtsex-
treme und ihr Ausstieg aus der Szene.
Frankfurt/Main: Campus Verlag.
Sigl, Johanna (2016): Biografische
Wandlungen ehemals organisierter
Rechtsextremer. Eine biografieanalyti-
sche und geschlechterreflektierende
Untersuchung. Wiesbaden: Springer VS.
Thiersch, Hans/Grunwald, Klaus/Kön-
geter, Stefan (2010): Lebensweltorien-
tierte Soziale Arbeit. In: Werner Thole
(Hrsg.): Grundriss Soziale Arbeit. 3.
Überarbeitete und erweiterte Auf lage.
Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwis-
senschaften.
Zick, Andreas/Küpper, Beate/Berg-
han, Wilhelm (2019): Verlorene Mitte
- Feindselige Zustände. Rechtsextreme
Einstellungen in Deutschland 2018/19.
Bonn: Verlag J.H.W. Dietz.
Autorin
Leona Inhülsen, Jg. 1988, M.A. Erzie-
hungswissenschaft, Multiplikatorin
für Rechtsextremismusprävention und
-intervention, ist seit 2018 Ausstiegsbe-
raterin bei NinA NRW in Trägerschaft
von RE/init e.V.
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Call for Papers
Ideen für Schwerpunktthemen 2021:
Forschungsmethoden in der Sozialen Arbeit
„Über den Tellerrand hinaus“. Internationale Soziale Arbeit
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Durch die Analyse recht(sextrem)er Einflussnahmen auf Hochschulen wird verdeutlicht, dass diese Phänomene eng mit gesellschaftlichen, politischen und sozialen Kontexten verknüpft sind. Die Dissertation hebt hervor, wie rechte Akteur*innen gezielt wissenschaftliche und bildungspolitische Räume beeinflussen und inhaltlich unterwandern. Dies betrifft nicht nur Studierende, sondern auch Lehrende und die institutionellen Strukturen der Hochschulen. Die Arbeit ermahnt zur Wachsamkeit gegenüber dieser Problematik und fordert eine kritische Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen sowie eine aktive Verteidigung der demokratischen und berufsethischen Prinzipien der Sozialen Arbeit. Abschließend betonen die Ergebnisse die Notwendigkeit eines kontinuierlichen Diskurses innerhalb der Hochschulen, um die Einflüsse rechter Ideologien zu erkennen und entgegen zu wirken.
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