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„EIN DYNAMISCHER
EXTREMISMUSBEGRIFF
GEHT VOM IDEAL EINER
PLURALISTISCHEN UND
LIBERALEN DEMOKRATIE AUS.
ALS EXTREMISTISCH HÄTTEN
DEMNACH PERSONEN,
BEWEGUNGEN ODER PARTEIEN
ZU GELTEN, DIE DEN
VORRANG DES INDIVIDUUMS
IM DEMOKRATISCHEN
PLURALISMUS ABLEHNEN,
EINER KOLLEKTIVEN
HOMOGENITÄTSVORSTELLUNG
DAS WORT REDEN UND DIE
UNGLEICHHEIT DER MENSCHEN
BEHAUPTEN.“
SAMUEL SALZBORN & MATTHIAS QUENT
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Warum wird rechtsextremer Terror immer wieder unterschätzt?
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Warum wird rechtsextremer
Terror immer wieder
unterschätzt?
Empirische und theoretische Dezite
statischer Perspektiven
Warum wird die Gefahr des Rechtsterrorismus in Deutschland immer wieder unterschätzt?
Der Artikel problematisiert statische Verständnisse von Terrorismus und von Extremismus
als wesentliche Ursachen dieses Defizits in Behörden, Gesellscha und Wissenscha und
plädiert stattdessen empirisch und theoretisch begründet für dynamische Zugänge.
Das defizitäre statische Terrorismusverständnis
Am 2. Juni 2019 wurde der hessische Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) in seinem Haus
ermordet. Die Spur des dringend Tatverdächtigen Stephan E. und seines Umfeldes reichen in das
subkulturelle Milieu des militanten Neonazismus im verbotenen – aber weiter aktiven – Blood-
and-Honour-Netzwerk und dessen besonders terrorainen Arm Combat 18. Nach dem Mord an
Lübcke twitterte Bundeswirtschasminister Peter Altmaier: „Das haben wir seit den NSU-Morden
nicht mehr für möglich gehalten.“ Dabei warnte selbst das Bundeskriminalamt in den letzten Jah-
ren vor dem rechtsterroristischen Gefahrenpotenzial. Und seit dem öentlichen Bekanntwerden
des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) 2011 haben sich Ermittlungen wegen rechtsextre-
men und rechtsterroristischen Gewalttaten und Anschlagsplänen in Deutschland massiv gehäu:
Beispielha dafür stehen die Oldschool Society, die Bürgerwehr Freital, der Angri auf Henriette
Reker, der Pegida-Bombenbauer Nino K., der Nagelbombenanschlag in Hamburg-Veddel, der Bun-
deswehrsoldat Franco Albrecht und das OEZ-Attentat in München im Juni 2016 mit 9 Todesopfern
(Quent 2017, 2019b). Auch die Anschläge auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch
mit 51 Todesopfern (März 2019), auf die Synagoge im amerikanischen Pittsburg mit 11 Todesopfern
(Oktober 2018) sowie in El Paso mit 22 Todesopfern (August 2019) müssen im Kontext eines inter-
national ideologisch und über das Internet vernetzten Rechtsterrorismus verstanden werden, der
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Samuel Salzborn & Matthias Quent
sich zunehmend aus politischen Konzepten speist,
die von der sogenannten Neuen Rechten verbreitet
werden und die über die AfD bis in die deutschen
Parlamente reichen: Zu nennen sind hier die Ver-
schwörungslegende vom „großen Austausch“ bzw.
„Bevölkerungsaustausch“ durch Migration sowie
das angebliche Ziel einer konstruierten jüdischen
Weltverschwörung, die qualitative und quantitative
Substanz der Völker zu verringern, um sie besser
ausbeuten und unterdrücken zu können. Antisemitismus ist ein zentrales Bindeelement rechtsra-
dikaler Ideologien, ohne dass er unmittelbar Juden benennen muss. Stattdessen werden Chiren
wie „neoliberalistische Multikultikräe“, die „Freunde des Volkstods“ seien (so Björn Höcke in sei-
nem 2018 erschienenen Buch), oder „Kulturmarxismus“ (u. a. durch die Rechtsterroristen Anders
Breivik und Branton Tarrant) als Äquivalent zum nationalsozialistischen Wahn des „jüdischen Kul-
turbolschewismus“ benannt und mit denselben destruktiven und übermächtigen Eigenschaen
beschrieben wie die Juden im Vernichtungsantisemitismus der Nationalsozialisten (Quent 2019a).
Im Kontext dieser Ideologisierung muss der antisemitische Terroranschlag in Halle als folgerichtig
im Sinne des „Extremismus des Ärgsten“ (Arendt 2006: 978) verortet werden. Am 9. Oktober 2019,
dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, beging ein Rechtsextremist aus Sachsen-Anhalt
einen Anschlag auf die volle Synagoge in Halle, um dort möglichst viele Jüdinnen und Juden
umzubringen. Ausweislich seines Manifestes und seines Tatvideos sah er in Juden die Wurzel allen
angeblichen Übels in der Welt. Nur aus Glück, aufgrund der Ungeduld des Täters und wegen der
stabilen Synagogentüren, konnte der Attentäter seinen Plan nicht realisieren. Stattdessen ermorde-
te er vor der Synagoge eine Passantin und in einem gezielt ausgewählten Döner-Restaurant einen
jungen Bauarbeiter. Weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt und traumatisiert. Nach
dem Anschlag wurden jüdische Stimmen laut, die aufgrund des Antisemitismus in Deutschland
daran denken, das Land zu verlassen (vgl. u. a. MDR Sachsen-Anhalt 2019). Auch der Attentäter
von Halle hatte sich in rechtsradikalen Onlinegruppen vernetzt und radikalisiert. Doch zumindest
teilweise hat er seine antisemitische Ideologie auch aus seinem Elternhaus übernommen. In einem
Interview mit Spiegel-TV sagte die Mutter des Rechtsterroristen: „Er hat nix gegen Juden in dem
Sinne. Er hat was gegen die Leute, die hinter der nanziellen Macht stehen. Wer hat das nicht?“
Oenbar ohne es intellektuell erfassen zu können, liefert die Mutter des Attentäters damit ein pro-
totypisches Beispiel für die Artikulation des modernen Antisemitismus, wie er sich nicht nur im
Rechtsextremismus wiederndet, sondern auch in der politischen Linken, in der gesellschalichen
‚Mitte‘ und in islamischen Ausprägungen des Antisemitismus (vgl. Salzborn 2018).
CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte nach dem Anschlag in Halle, dies sei
ein „Alarmzeichen“ gewesen. In den Medien wurde sie massiv dafür kritisiert: Immerhin gab es in
der Bundesrepublik nach Zählungen der Amadeu Antonio Stiung seit 1990 bis November 2019
mindestens 198 Todesopfer rechter Gewalt und der Ausdruck „Alarmzeichen“ sei ein viel zu schwa-
cher Begri, der vor allem zeige, dass die Gefahr durch den rechten Terrorismus in Deutschland
noch immer von Demokrat*innen nicht ernst genug genommen wurde.
Rechtsterrorismus speist sich
zunehmend aus politischen
Konzepten, die von der sogenannten
Neuen Rechten verbreitet werden
und über die AfD bis in die deutschen
Parlamente reichen.
Warum wird rechtsextremer Terror immer wieder unterschätzt?
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Von dem in Thüringen entstandenen, bundesweit mordenden und in der gesamten Bundesrepublik
nicht erkannten NSU-Terrorismus bis zu dem jüngsten Anschlag in Halle stellt sich die Frage: Warum
wird der Rechtsterrorismus nicht als die Gefahr wahrgenommen, die er tatsächlich darstellt?
Ein Teil der Antwort ist das dezitäre statische Terrorismusverständnis hierzulande mit der Folge, dass
sich die Bundesrepublik vom vigilantistischen Rechtsterrorismus (Quent 2019b) lange nicht als an-
gegrien wahrgenommen hat: Von Extremismus und Terrorismus wird erst dann gesprochen, wenn
der Staat oder seine Repräsentanten direkt attackiert werden, so der komplexitätsreduzierende und
unempirische Rückschluss aus den Erfahrungen im Kalten Krieg und dem Deutschen Herbst sowie
der damit einhergehenden Verharmlosung des Rechtsextremismus. Selbst tödliche Angrie auf
ethnische, religiöse, sexuelle und soziale Minderheiten, auf Linke und Angehörige nichtrechter Sub-
kulturen, die der subjektiven Tatrationalität der Verteidigung einer homogenen völkischen Zusam-
mensetzung der Bevölkerung dienen, wurden und werden häug nicht als im Kern antipluralistische
und somit demokratie- und verfassungsfeindliche Aggressionen wahrgenommen und verortet. Das
staatszentrierte Extremismus- und Terrorismusverständnis führt systematisch zur Bagatellisierung
des Rechtsextremismus und zur Zerstörung von Vertrauen in den Rechtsstaat. Insofern stellen Pro-
zess und Urteil des Oberlandgerichts Dresden gegen die Gruppe Freital einen längst überfälligen
Paradigmenwechsel dar: Das Urteil „betont, dass die Einschüchterung von Geüchteten und deren
Unterstützer*innen ein gesamtgesellschaliches Klima erzeugt, dass geeignet ist, der Bundesrepu-
blik zu schaden, da sich Bevölkerungsteile dadurch nicht mehr sicher fühlen können“ (vgl. Pietrzyk
& Homann in diesem Band). Entgegen des statischen muss ein dynamisches und soziologisches
Terrorismusverständnis die kollektiven sowie sozialen
Botschaen und Folgen schwerer Gewalttaten für die
vielfältige Bürger- und Einwanderungsgesellscha so-
wie deren inhärente Verletzung der im Grundgesetz in
Recht gesetzten Prinzipien der Menschenwürde und
Antidiskriminierung in den Blick nehmen. Rechtster-
rorismus beginnt nicht mit dem Mord von Politiker*in-
nen, sondern mit militanten Angrien auf die Gleich-
wertigkeit gesellschalicher Gruppen.
Ein weiterer Teil der Antwort auf die Frage, warum Rechtsterrorismus und Rechtsextremismus in
Deutschland immer wieder unterschätzt und nicht als fundamentaler Angri auf die Republik ver-
standen werden, ist das statische Extremismusverständnis – ohne dass der Rechtsextremismusbe-
gri deshalb für den kritischen und wissenschalichen Gebrauch gänzlich verworfen werden muss.
Die Fehlwahrnehmung des statischen Extremismusverständnisses
Viele Jahre wurde gegen das statische Extremismuskonzept, das auf dem Grundgedanken einer
genuin nicht-extremistischen Mitte und zweier extremistischer Pole mit starken Gemeinsamkeiten
basiert und die Analysegrundlage vieler nachrichtendienstlicher Tätigkeiten der Bundesrepublik
bildet, argumentiert, dass es normativ falsch sei: Es vernachlässige die erheblichen Dierenzen zwi-
schen rechter und linker Weltanschauungen und entlaste in seiner Analogisierung die „Mitte“, die
Das staatszentrierte Extremismus-
und Terrorismusverständnis führt
systematisch zur Bagatellisierung
des Rechtsextremismus und zur
Zerstörung von Vertrauen in den
Rechtsstaat.
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Samuel Salzborn & Matthias Quent
zugleich durch diesen Konstruktionsprozess überhaupt als politischer Ort erst konstituiert werde.
Diese Einwände waren nie falsch – nur zeigt sich seit dem Bekanntwerden des NSU, dass das statische
Extremismuskonzept vor allem eines ist: empirisch unzulänglich. Jenseits der Frage von dierenten
Deutungskontexten hat es sich als gefährlich erwiesen, da es gerade in der empirischen Praxis nicht
dazu in der Lage ist, Rechtsextremismus als solchen zu erkennen, weil es Radikalisierungsprozesse
(aus und in der Mitte der Gesellscha) nicht erfasst, die jenseits von starren Organisationsstrukturen
erfolgen.
Innerhalb der deutschsprachigen Diskussion wird
der Extremismusbegri vor allem in einem spezi-
schen Sinn gebraucht: Es geht um ein Verständnis
von Extremismus, nach dem dieser im normativen
Sinn der demokratischen Verfassungsordnung
entgegensteht und dabei sowohl durch seine ne-
gative wie durch seine positive Bestimmtheit in
Opposition zur Demokratie stehe. Der negative Ex-
tremismusbegri zielt darauf ab, als extremistisch
kenntlich zu machen, was dem demokratischen Verfassungsstaat in fundamentaler und totaler
Weise entgegensteht, diesen versucht zu bekämpfen oder auch abzuschaen. Das positive Be-
grisverständnis versucht überdies, Einstellungs- und Verhaltensmerkmale zu bestimmen, aus
denen ersichtlich werden soll, dass das begriliche Verständnis von Extremismus auch über eine
eigene Phänomenologie verfügt. Besonders Uwe Backes (1989: 111) hat sich für diese Ausdieren-
zierung zwischen einem negativen und einem positiven Begrisverständnis des Extremismus stark
gemacht. Er vertritt die Auassung, dass eine rein negative Denition des Extremismus das „breite
Spektrum der Extremismen“ strukturell unbestimmt lasse.
Entscheidend an diesem bis vor einigen Jahren noch dominanten deutschsprachigen Extremis-
musdiskurs ist, dass Demokratie und Extremismus – und zwar sowohl im negativen wie im positiven
Sinn – als „antithetisches Begrispaar“ (Backes/Jesse 1983: 4) verstanden und insofern in beiden
Denitionsvarianten des Extremismusbegris statisch auf ein bestimmtes Ideal von Demokratie
und dabei konkretisiert auf den Rahmen des bundesdeutschen Verfassungsstaates xiert werden.
Für die Analyse von Extremismen erönet dies lediglich einen relativ schmalen empirischen Inter-
pretationsraum. Backes und Jesse folgend handelt es sich beim Extremismus um eine Sammel-
bezeichnung, mit der unterschiedliche politische Denkformationen und Handlungsweisen zusam-
mengefasst werden, die sich allerdings in der „Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates
und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen“ (Backes/Jesse 1993: 40).
Aus einer solchen Extremismusdenition ergibt sich das Dilemma, das am anschaulichsten mit
einem Beispiel aus der vergleichenden Rechtsextremismusforschung illustriert werden kann:
Während unter Zugrundelegung eines statischen Extremismusbegris eine Partei wie der fran-
zösische Front National aufgrund seines völkischen Menschen- und Weltbildes im französischen
Verfassungskontext eindeutig als extremistische Partei gedeutet werden muss, reicht der Bezug auf
ein völkisches Menschenbild in der Bundesrepublik mit Blick auf denselben normativ-statischen
Das statische Extremismuskonzept
hat sich als empirisch unzulänglich
erwiesen. Radikalisierungsprozesse
jenseits von starren
Organisationsstrukturen kann es
nicht erfassen.
Warum wird rechtsextremer Terror immer wieder unterschätzt?
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Extremismusbegri nicht aus, da hier (Art. 116 GG) das völkische Menschenbild selbst teilweise
Grundlage der politischen Ordnung ist, da das Staatsangehörigkeitsrecht lange Zeit allein auf völ-
kischen Kriterien (dem Abstammungsprinzip) basierte. Insofern bleibt ein Extremismusbegri, der
sich lediglich an eine real existierende Formation von Demokratie als Norm anlehnt, unterkomplex
und bleibt im Sinne von Backes hinsichtlich seiner positiven Bestimmung ausgesprochen unscharf
und wenig konturiert. Gero Neugebauer (2001: 13) sieht deshalb den Extremismusbegri auch als
normativ verkürzt, unterkomplex und eindimensional an. Überdies bestehe ein zentrales Problem
im Wechselspiel zwischen normativem Extremismusbegri und empirischer Extremismusforschung
darin, dass die Feststellung, nach der „es sich beim Extremismus um Demokratiefeindscha, Ge-
waltbereitscha, Repression, Dogmatismus etc.“ handele, nicht „als Ergebnis der Extremismusfor-
schung ausgegeben werden“ kann, sondern vielmehr deren Voraussetzung sei (Neugebauer 2001,
20). Armin Pfahl-Traughber (1992: 67) weist überdies auf das Missverhältnis zwischen „inationärer
Verwendung des Extremismusbegris“ und seiner „mangelnden theoretischen Reektiertheit“ hin.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Einwand von Hans-Gerd Jaschke gegen die, wie er sie nennt,
„konventionelle Extremismusforschung“ (Jaschke 1991: 46) zu verstehen, wenn er darauf hinweist,
dass der Extremismusbegri allzu o die gesellschalichen Ursachen für das Entstehen von politi-
schem Extremismus ausklammere und dabei die Dynamik extremistischer Gruppierungen und die
Wandelbarkeit sowohl innerhalb des Extremismus, aber eben auch die Interaktion mit dem demo-
kratischen Spektrum außer Acht lasse. Das Etikett des Extremismus, das die Extremismusforschung
entsprechenden Personen und Gruppen zuweist, verkenne, dass es sich um eine Zuschreibung
handle, die Wandelbarkeit und soziale Dynamik innerhalb eines demokratischen Gesellschaswe-
sens ignoriert. Auf diese Weise werden Ursachenkomplexe individualisiert und der gesellschaliche
Kontext vernachlässigt (vgl. Jaschke 1991, 1994). Darauf macht auch Christoph Butterwegge (2000,
2002) aufmerksam und schreibt: „Die Konzentration auf das/die Extreme lenkt vom gesellscha-
lichen Machtzentrum und von seiner Verantwortung für die politische Entwicklung eines Landes
ab“ (Butterwegge 2000: 19). Dabei sei die aus der Extremismusformel resultierende Gleichsetzung
von Rechts- und Linksextremismus ein zentrales Problem, weil sie aus einer lediglich formalen
Gegnerscha zum politischen System eine Vergleichbarkeit von Zielen und Wertvorstellungen ab-
leite. Christoph Kopke und Lars Rensmann betonen,
dass die Individualisierung struktureller Aspekte von
Vergesellschaung durch einen derart statischen Ext-
remismusbegri befördert werde, da politische Orien-
tierungen als „völlig beliebig“ erscheinen, wenn links
und rechts „gleichgesetzt und austauschbar“ werden,
„sofern man außerhalb der willkürlich gesetzten Mitte
steht“ (Kopke/Rensmann 2000: 1453).
Und selbst wenn die Dierenzen hinsichtlich der Zielvorstellung rechter und linker Bewegungen
gewahrt blieben, klammert der statische Extremismusbegri die gesellschalichen Dynamiken
aus: Denn er übersieht, dass extremistische Gesinnungen nicht eben nur an den Rändern, son-
dern auch in der Mitte der Gesellscha anzutreen sind. Von einer normativen Amputation des
Extremismusbegris kann gesprochen werden, weil es sich beim Blick auf die internationale und
Der Extremismusbegri klammert
allzu o die gesellschalichen
Ursachen für das Entstehen von
politischem Extremismus aus.
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Samuel Salzborn & Matthias Quent
vergleichende Extremismusforschung keineswegs um die einzige Variante handelt, den Extremis-
musbegri für die wissenschaliche Diskussion fruchtbar zu machen. Die theoriengeschichtliche
Auseinandersetzung mit extremistischen und totalitären Bewegungen zeigt, dass das Potenzial
des Extremismusbegris weit größer ist, als sich dies in seiner bundesdeutschen Vereinfachung
darstellt (vgl. Salzborn 2018: 105.).
Seymour Martin Lipset hat bereits in einem Aufsatz von
1959, der dann auch in sein berühmtes Werk Political Man
(1960) eingeossen ist, einen dierenzierteren Extremis-
musbegri eingeführt. Lipset unterscheidet dabei drei we-
sentliche Kategorien, die zur Klassizierung von Extremis-
mus dienen können und zugleich einen gehaltvollen und
substanziellen Demokratiebegri zugrunde legen. Während
die politischen Ziele auf der traditionellen Rechts-Links-
Achse und ihrer Distanz zur liberalen Demokratie ebenso die Unterscheidung zwischen demokra-
tischen und autoritären Mitteln zur Durchsetzung eigener politischer Ziele noch Bestandteile der
fachwissenschalichen Diskussion sind, die heute auch in der deutschen Extremismusforschung
weiterhin Anwendung nden, ist die eigentlich zentrale Kategorie von Lipset weitgehend aus ih-
rem Blickfeld verschwunden: die Dierenzierung zwischen Pluralismus und Monismus, wobei eine
antiplurale und monistische Weltanschauung als Kennzeichen von Extremismus interpretiert wird.
Nimmt man die Kategorien von Lipset ernst, dann fällt auf, dass Extremismus nicht nur an den
Rändern des politischen Systems zu lokalisieren ist, sondern gleichermaßen in dessen Mitte. Dies
zeigt auch, dass ein statischer Extremismusbegri im Vergleich mit einem dynamischen Extremis-
musbegri empirisch gegenüber antipluralistischen und gegenaufklärerischen Bestrebungen aus
der Mitte der Gesellscha blind bleibt, da diese stets normativ verklärt wird.
Lipset prägte damit den Begri des „extremism of the center“ und fügte der konzeptionellen Überle-
gung eines linken und eines rechten Extremismus einen dritten Typus hinzu, der allerdings zuvörderst
auch als sozialökonomischer Begri als Extremismus der Mittelklassen bzw. Mittelschichten zu verste-
hen war. So gibt es Lipset (1960: 173) folgend mit Blick auf die Linke, die Rechte und die Mitte jeweils
eine moderate und eine extremistische Strömung, „each major social stratum has both democratic
and extremist political expressions“ (Lipset 1960: 131). Die Gemeinsamkeiten der drei Extremismen
bestünden in ihrer sozialpolitischen Orientierung an den verärgerten, orientierungslosen, desintegrier-
ten, ungebildeten, dierenzierungsunfähigen und damit eben letztlich autoritären Personen auf jedem
Level der Gesellscha (Lipset 1960: 175). Entscheidend ist: Alle Extremismen weisen Bezüge zu den
demokratischen Bewegungen auf: „The dierent extremist groups have ideologies which correspond
to those of their democratic counterparts“ (Lipset 1960: 133). Nimmt man Lipsets Überlegungen in sozi-
alstruktureller und demokratietheoretischer Hinsicht ernst, dann liefern sie ein wertvolles Grundgerüst
für einen dynamischen Extremismusbegri. Dieser bleibt zwar ein normativer Begri, aber er bietet die
Möglichkeit, die subjektive Setzung von Norm und Abweichung – auf die der statische Extremismus-
begri letztlich in seiner ganzen Banalität hinausläu – hinter sich zu lassen. Lipsets Grundkonzept
bedarf lediglich einer Konkretisierung von Pluralismus und Antipluralismus, den Manfred G. Schmidt
(2010: 245f.) als attitudinalen Antipluralismus und weltanschaulichen Monismus beschrieben hat.
Nach Lipset ist Extremismus
nicht nur an den Rändern der
Gesellscha zu lokalisieren,
sondern gleichermaßen in
deren Mitte.
Warum wird rechtsextremer Terror immer wieder unterschätzt?
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Strukturtheoretisch können wesentliche Aspekte für eine solche konzeptionelle Ergänzung eines
dynamischen Extremismusbegris aus den Überlegungen von Ernst Fraenkel aufgegrien werden,
dessen (Neo-)Pluralismustheorie auf der Annahme basiert, dass die Vertretung von konkurrierenden
Interessen einer Demokratie nicht schade, sondern vielmehr deren Fundament bilde. Auf der Basis
der Anerkennung konkurrierender sozialer Lebensformen werde ein kontroverser Prozess der Willens-
bildung erstrebt, dem jedoch ein gemeinsam anerkannter Wertekodex zugrunde liegen müsse. Das
Gemeinwohl sei dabei nicht abstrakt denierbar, sondern müsse in konkreten Interessenauseinan-
dersetzungen ausgehandelt werden. Staatlicher Idealtyp ist für Fraenkel der „autonom legitimierte,
heterogen strukturierte, pluralistisch organisierte Rechtsstaat“ (Fraenkel 1991: 326). Aufgrund der
damit konzeptionell gegebenen normativen Oenheit handelt es sich um ein strukturtheoretisches
Instrumentarium, mit dem Antipluralismus und Monismus scharf kritisiert werden können. Die Of-
fenheit des Konzepts impliziert aber zugleich, dass um die Frage eines gesellschalichen Konsensus
dauerha entlang von Interessenkonikten, auch grundlegender Art, gestritten werden muss.
Ein wesentlicher Schlüssel ist die konsequente Orientierung am freien und sich selbst bestimmenden
Individuum als genuinem Subjekt der Politik, dessen „Gemeinwohl“ im gesellschalichen Kontext
niemals a priori, sondern ausschließlich a posteriori bestimmbar ist, da die ihm zugrunde liegende
Vorstellung von Gerechtigkeit „kein absoluter, sondern ein relativer Begri“ ist (Walzer 1992: 440).
Als extremistisch hätten demnach Personen, Bewegungen oder Parteien zu gelten, die den Vorrang
des Individuums im demokratischen Pluralismus ablehnen, mit antiliberaler und antiindividualis-
tischer Intention einer kollektiven Homogenitätsvorstellung das Wort reden und die Ungleichheit
der Menschen behaupten. In einen solchen Extremismusbegri im Sinne der politischen Kulturfor-
schung sind nicht nur Handlungen, sondern auch Einstellungen und vor allen Dingen Vorstellungen
eingelassen (vgl. Salzborn 2009). Diese Vorstellungen und Einstellungen sind aber eben reversibel
und unterliegen der öentlichen Auseinandersetzung im demokratisch-pluralen Kontext, wobei sie
als Denkformen eben in keiner Weise an bestimmte politische Spektren oder eine ausdierenzier-
te Rechts-Links-Achse gebunden sind. Ein von Lipsets
Überlegungen ausgehender und konzeptionell um die
demokratietheoretischen Überlegungen des Neoplu
-
ralismus erweiterter dynamischer Extremismusbegri
stellt insofern das normative Postulat einer nicht-extre-
mistischen Mitte aus empirischen Gründen grundsätz-
lich infrage und macht Antipluralismus und Monismus
zur Grundlage der Analyse.
Politische Bestrebungen, die
sich gegen Individualismus,
Heterogenität und Pluralismus
richten, müssen als extremistisch
bezeichnet werden.
Prof. Dr. Samuel Salzborn ist Politik- und Sozialwissenschaler und
lehrt Politikwissenscha an der Universität Gießen.
Dr. Matthias Quent ist Soziologe und Direktor des Instituts für Demo-
kratie und Zivilgesellscha.
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Warum wird rechtsextremer Terror immer wieder unterschätzt?
Literatur
Arendt, Hannah (2006): Elemente und Ursprünge totaler Herrscha. Antisemitismus, Imperialismus, Totalitarismus. 11.
Auage, Piper: München (Serie Piper, 1032).
Backes, Uwe (1989): Politischer Extremismus in demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rah-
mentheorie. Westdeutscher Verlag: Opladen.
Backes, Uwe/Jesse, Eckhard (1993): Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, 3. überarb. u. akt. Au.,
Bundeszentrale für politische Bildung: Bonn.
Backes, Uwe/Jesse, Eckhard (1983): Demokratie und Extremismus. Anmerkungen zu einem antithetischen Begrispaar,
in: Aus Politik und Zeitgeschichte, H. 44, S. 3–18.
Butterwegge, Christoph (2000): Entschuldigungen oder Erklärungen für Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt?
Bemerkungen zur Diskussion über die Entstehungsursachen eines unbegrienen Problems, in: Ders./Lohmann, Ge-
org (Hrsg.): Jugend, Rechtsextremismus und Gewalt. Analysen und Argumente. Leske + Budrich: Opladen, S. 13–36.
Butterwegge, Christoph (2002): Rechtsextremismus. Herder: Freiburg.
Fraenkel, Ernst (1991): Deutschland und die westlichen Demokratien, Suhrkamp: Frankfurt a. M.
Jaschke, Hans-Gerd (1991): Streitbare Demokratie und Innere Sicherheit. Grundlagen, Praxis und Kritik. Westdeutscher
Verlag: Opladen.
Jaschke, Hans-Gerd (1994): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begrie, Positionen, Praxisfelder. Westdeut-
scher Verlag: Opladen.
Kopke, Christoph/Rensmann, Lars (2000): Die Extremismus-Formel. Zur politischen Karriere einer wissenschalichen
Ideologie, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, H. 12, S. 1451–1460.
Lipset, Seymour Martin (1959): Social Stratication and ‚Right-Wing Extremism’, in: The British Journal of Sociology, Jg.
10, S. 346–382.
Lipset, Seymour Martin (1960): Political Man. The Social Bases of Politics. Heinemann: London.
MDR Sachsen-Anhalt (2019): Jüdischer Gemeindevorsitzender von Halle denkt an Auswanderung – antisemitische
Reaktionen. Mitteldeutscher Rundfunk. Online verfügbar unter https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/halle/halle/in-
terview-juedische-gemeinde-vorsteher-privorozki-antisemitische-kommentare-100.html [18.11.2019].
Neugebauer, Gero (2001): Extremismus – Rechtsextremismus – Linksextremismus. Einige Anmerkungen zu Begrien,
Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen, in: Schubarth, Wilfried/Stöss, Richard (Hrsg.):
Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz. Leske + Budrich: Opladen, S. 13–37.
Pfahl-Traughber, Armin (1992): Der Extremismusbegri in der politikwissenschalichen Diskussion – Denitionen, Kritik,
Alternativen, in: Jahrbuch Extremismus & Demokratie, Bd. 4, Bouvier: Bonn, S. 67–86.
Quent, Matthias (2017): Rassistischer Hass – das OEZ-Attentat in München, in: Institut für Demokratie und Zivilgesellscha
(Hrsg.): Wissen scha Demokratie. Schrienreihe des Instituts für Demokratie und Zivilgesellscha, Bd. 2 (2), S. 74–89.
Quent, Matthias (2019a): Deutschland rechts außen. Wie die Rechten nach der Macht greifen und wie wir sie stoppen
können. Piper: München.
Quent, Matthias (2019b): Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus. Wie der NSU entstand und was er über die
Gesellscha verrät. 2., überarbeitete und erweiterte Auage. Beltz Juventa: Weinheim.
Salzborn, Samuel (2009/Hrsg.): Politische Kultur – Forschungsstand und Forschungsperspektiven. Peter Lang: Frankfurt
a. M.
Salzborn, Samuel (2018): Rechtsextremismus. Erscheinungsformen und Erklärungsansätze, 3. akt. u. erw. Au., Nomos:
Baden-Baden.
Salzborn, Samuel (2020): Globaler Antisemitismus. Eine Spurensuche in den Abgründen der Moderne. 2. überarb. u. erg.
Auage. Beltz Juventa: Weinheim.
Schmidt, Manfred G. (2010): Wörterbuch zur Politik, 3. überarb. u. akt. Au., Kröner: Stuttgart.
Walzer, Michael (1992): Sphären der Gerechtigkeit. Ein Plädoyer für Pluralität und Gleichheit. Campus: Frankfurt a. M./
New York.
„RECHTSTERRORISMUS
BEGINNT NICHT MIT
DEM MORD VON
POLITIKER*INNEN,
SONDERN MIT
MILITANTEN
ANGRIFFEN AUF DIE
GLEICHWERTIGKEIT
GESELLSCHAFTLICHER
GRUPPEN.“
SAMUEL SALZBORN & MATTHIAS QUENT
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