Die Verfasser besprechen ausführlich die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2019 – 9 AZR 423/16 und 9 AZR 321/16.
Mit der Entscheidung in der Rs. Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. hat der EuGH im November 2018 abermals zur Befristung von Urlaubsansprüchen Stellung genommen. In mehreren Entscheidungen aus 2019 hat das Bundesarbeitsgericht die insofern bestehenden Anforderungen an die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers konkretisiert. Die Entscheidungen des BAG verschaffen, auch aufgrund der aufgeführten Handlungsempfehlungen, in vielen Punkten Rechtssicherheit. Der Beitrag zeigt dennoch auf, dass Arbeitgeber sollten nicht blind darauf vertrauen sollten, dass alle Vorgaben aus Erfurt dem vom EuGH in der Rs. Max Planck in den Blick genommenen Lösungsweg entsprechen.