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Medizinethik und Wirtschaftsethik sind nicht dasselbe. Teil III der Serie "Ethik, Gesundheitsversorgung und Ökonomie"

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Abstract

Medizinethik und Wirtschaftsethik sind nicht dasselbe Teil III der Serie „Ethik, Gesundheitsversorgung und Ökonomie“ Aus Sicht der Ökonomen ist jeder Mensch mit seiner Berufstätigkeit primär Teil der Wirtschaft. Aus der Perspektive der meisten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegefachkräfte und sonstigen Heilberufe entspricht Gesundheitsversorgung aber keinem primär wirtschaftlichen Handeln. Zu- nächst stehen für diese immer die bestmögliche Diagnose und Therapie im Vordergrund – im Idealfall also koste es, was es wolle. Schnell stellen wir allerdings fest, dass das oft nicht möglich ist und wir sparen müssen, weil unsere Mittel und Möglichkeiten begrenzt sind. „Chrematistik“ – das Gift der Gewinnmaximierung Eines der Grundprinzipien in der Wirtschaft ist es, Gewinne zu generieren (so- genanntes legitimes Gewinnstreben) – was durchaus auch wirtschaftsethisch richtig sein kann, solange hier die Gier bzw. die Gewinn„maximierung“ nicht im Vordergrund steht. Dafür wurde der Be-griff „Chrematistik“ von Aristoteles geprägt und der „Oikonomia“ (Beschaffung von lebensnotwendigen Dingen) gegenübergestellt. [12]. Denn Löhne und Gehälter der Beschäftigten inklusive der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern müssen bezahlt werden, es müssen Betriebsgebäude saniert oder neu erbaut und es muss in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen investiert werden und vieles anderes mehr. ... Symbiose von Medizin- und Wirtschafts- ethik? Medizinethik und Wirtschaftsethik lassen sich aus medizinischer Sicht nicht „grundsätzlich“ deckungsgleich bringen, auch wenn unzweifelhaft ist, dass sie einander bedingen bzw. eine Schnittmenge haben. Eine Art von Symbiose ist also gefragt. Denn ohne Regeln einer ordentlichen Haushaltung in Gesundheitseinrichtungen und Praxen und einer ausreichenden wirtschaftlichen Finanzierung hätten wir auch heute noch eine Verelendung der Gesundheitsversorgung für die meisten Menschen. Also so, wie das vor Bismarcks Zeiten und damit vor der Einführung der Sozialversicherungen bei uns der Fall war. Sparsamkeit wurde dabei stets als eines der Grundprinzipien verankert. So, wie es auch das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V verlangt, also bei gleicher Wirksamkeit die günstigere Alternative zu verschreiben (WANZ = wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig). Eine Gleichsetzung der Gesundheitsversorgung mit Gesundheitswirtschaft und die Betrachtung von Patienten als Kunden verführen aber zu einer fehlgeleiteten Denkweise, sowohl auf der medizinisch-pflegerischen als auch auf der ökonomischen Seite. Dieses wird leider durch wirtschaftliche Fehlanreize im Gesundheitssystem gefördert. Daher lohnt es sich, über andere Wege des Miteinanders und der Finanzierung nachzudenken. Hierbei hilft es, sich andere Gesundheitssysteme anzuschauen. ... etc. Goldschmidt AJW: Medizinethik und Wirtschaftsethik sind nicht dasselbe. Hessisches Ärzteblatt 11 (81) 2020: 606-609 (ISSN 0171–9661) Original Download: https://www.laekh.de/heftarchiv/ausgabe/2020/november-2020 -> https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftarchiv/Einzelartikel/2020/11_2020/Medizinethik_Wirtschaftsethik_nicht_dasselbe.pdf
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Hessisches Ärzteblatt 11/2020
Medizinethik und Wirtschaftsethik sind nicht dasselbe
Teil III der Serie „Ethik, Gesundheitsversorgung und Ökonomie“
Univ.-Prof. Dr. med. habil. Andreas J. W. Goldschmidt
Aus Sicht der Ökonomen ist jeder Mensch
mit seiner Berufstätigkeit primär Teil der
Wirtschaft. Aus der Perspektive der meis-
ten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflege-
fachkräfte und sonstigen Heilberufe ent-
spricht Gesundheitsversorgung aber kei-
nem primär wirtschaftlichen Handeln. Zu-
nächst stehen für diese immer die best-
mögliche Diagnose und Therapie im Vor-
dergrund – im Idealfall also koste es, was
es wolle. Schnell stellen wir allerdings fest,
dass das oft nicht möglich ist und wir spa-
ren müssen, weil unsere Mittel und Mög-
lichkeiten begrenzt sind.
„Chrematistik“ – das Gift
der Gewinnmaximierung
Eines der Grundprinzipien in der Wirt-
schaft ist es, Gewinne zu generieren (so-
genanntes legitimes Gewinnstreben) –
was durchaus auch wirtschaftsethisch
richtig sein kann, solange hier die Gier
bzw. die Gewinn„maximierung“ nicht im
Vordergrund steht. Dafür wurde der Be-
griff „Chrematistik“ von Aristoteles ge-
prägt und der „Oikonomia“ (Beschaffung
von lebensnotwendigen Dingen) gegen-
übergestellt. [12]. Denn Löhne und Ge-
hälter der Beschäftigten inklusive der So-
zialversicherungsbeiträge und Steuern
müssen bezahlt werden, es müssen Be-
triebsgebäude saniert oder neu erbaut
und es muss in die Entwicklung innovati-
ver Produkte und Dienstleistungen inves-
tiert werden und vieles anderes mehr.
Der Geschäftsführer des großen kommu-
nalen Krankenhauses in Dortmund Rudolf
Mintrop sagt dazu: „Das ist keine Gesund-
heitswirtschaft, sondern Teil der Daseins-
vorsorge. Ein Krankenhaus muss zwar
auch wirtschaftlich arbeiten, keine Ver-
schwendung betreiben. Aber wenn man
es wie eine Dienstleistungsindustrie auf
Kante näht, ist man für keine Krise ge-
wappnet.“ [13]
Symbiose von Medizin- und Wirtschafts-
ethik?
Medizinethik und Wirtschaftsethik lassen
sich aus medizinischer Sicht nicht „grund-
sätzlich“ deckungsgleich bringen, auch
wenn unzweifelhaft ist, dass sie einander
bedingen bzw. eine Schnittmenge haben.
Eine Art von Symbiose ist also gefragt.
Denn ohne Regeln einer ordentlichen
Haushaltung in Gesundheitseinrichtungen
und Praxen und einer ausreichenden wirt-
schaftlichen Finanzierung hätten wir auch
heute noch eine Verelendung der Gesund-
heitsversorgung für die meisten Men-
schen. Also so, wie das vor Bismarcks Zei-
ten und damit vor der Einführung der So-
zialversicherungen bei uns der Fall war.
Sparsamkeit wurde dabei stets als eines
der Grundprinzipien verankert. So, wie es
Gesundheitspolitik
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auch das Wirtschaftlichkeitsgebot nach
§12 SGB V verlangt, also bei gleicher
Wirksamkeit die günstigere Alternative zu
verschreiben (WANZ = wirtschaftlich,
ausreichend, notwendig, zweckmäßig).
Eine Gleichsetzung der Gesundheitsver-
sorgung mit Gesundheitswirtschaft und
die Betrachtung von Patienten als Kunden
verführen aber zu einer fehlgeleiteten
Denkweise, sowohl auf der medizinisch-
pflegerischen als auch auf der ökonomi-
schen Seite. Dieses wird leider durch wirt-
schaftliche Fehlanreize im Gesundheits-
system gefördert. Daher lohnt es sich,
über andere Wege des Miteinanders und
der Finanzierung nachzudenken. Hierbei
hilft es, sich andere Gesundheitssysteme
anzuschauen.
Weitere Indikatoren
Wichtig ist es, bei den Merkmalen für den
Vergleich von Gesundheitssystemen den
größtmöglichen Nutzen für die Patienten
unter Berücksichtigung von Qualität und
Finanzierbarkeit im Auge zu behalten. In
den Gesundheitswissenschaften wurden
dafür einige Indikatoren identifiziert
(Tab. 1).
Auf der ganzen Welt ringen die demokra-
tisch und industriell weit entwickelten
37 Länder innerhalb der OECD um mög-
lichst vorbildliche Gesundheitssysteme
(OECD = Organisation for Economic Co-
operation and Development). Innerhalb
dieser Organisation werden vor allem die
Staaten aus Europa, Nordamerika, Austra-
lien und Neuseeland sowie Japan mitei-
nander verglichen. Zunehmend wird auch
nach China, Indien und Russland geschaut,
die bei der Versorgung mit Pharmaka und
Medizinprodukten eine immer größere
Rolle für die weltweite Gesundheitsver-
sorgung spielen.
Vorreiter Deutschland und England
Nicht selten wird behauptet, dass die
Grundlagen von Gesundheitssystemen
mit dem ursprünglich auf Otto von Bis-
marck (1815–1898) basierenden, bei-
tragsfinanzierten Sozialversicherungs-
prinzip besser aufgestellt und für die Pa-
tientenversorgung geeigneter seien als
die sich an William Henry Beveridge
(1879–1963) orientierenden, steuerba-
sierten Sicherungssysteme wie zum Bei-
spiel der NHS (National Health Service) in
Großbritannien – wo natürlich in aller Re-
gel das Gegenteil zu hören ist. Umgekehrt
wird auf beiden Seiten auch heftig Sys-
temkritik geübt.
Vergesst Bismarck! (?)
Die Kernprinzipien unseres Bismarck-Sys-
tems sind überwiegend solidarische, lohn-
und gehaltsabhängige Sozialversiche-
rungsbeiträge (Kranken-, Rentenversiche-
rung etc.), Fürsorge (Sozialhilfe, insbe-
sondere aus Steuern) und Versorgung
(steuerliche Ent-
schädigung beson-
derer Leistungen
für den Staat). Die
Krankenversiche-
rungen sind dabei
organisatorisch un-
abhängig von den
Leistungserbrin-
gern – und umge-
kehrt. Darüber hi-
naus gibt es die
Möglichkeit einer
Voll- oder zusätzli-
chen Privatversi-
cherung mit risiko-
orientierten Prämi-
en. Der Anteil der
zusätzlich privat
Versicherten aller
gesetzlich Kran-
kenversicherten
spielt bei dem Ver-
gleich von Gesund-
heitssystemen als
Indikator der Pa-
tientenzufrieden-
heit eine wichtige
Rolle. Deutlich wä-
ren z. B. Anteile
von mehr als 30 %
aller gesetzlich Ver-
sicherten. Denn ei-
nerseits gibt es Bis-
marck-„Wohl-
fahrtsstaaten“ mit
hohen Sozialausga-
ben und reichhalti-
gen Leistungser-
stattungen wie bei
uns, Luxemburg,
den Niederlanden
und Frankreich, andererseits aber auch
solche mit niedrigeren Sozialausgaben wie
Spanien und Griechenland.
Im Beveridge-Modell geht es primär um
die „Gesundheits“versorgung, die zentra-
listisch durch den Staat bereitgestellt und
überwiegend über Steuern finanziert
wird – also sozusagen alles aus einer
Hand. Als Vorbild gilt der National Health
Service (NHS) in Großbritannien. In den
USA erfolgt nur die Gesundheitsversor-
gung ehemaliger Soldaten (veterans) in
vergleichbarer Weise. Es gibt Beveridge-
„Wohlfahrtsstaaten“ mit hohen Sozial-
Gesundheitspolitik
Tabelle 1: Beim Vergleich von Modellen der Gesundheitsver-
sorgung spielen Basisdaten, sogenannte Gesundheitsindika-
toren und typologische Daten die entscheidende Rolle.
Basisdaten für einen Systemvergleich (Beispiele)
• Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf
• Demokratische Strukturen/Regierungsform
• Lage (Topografie) und logistische Infrastruktur
• Bevölkerungsmerkmale, Kultur/Religionen etc.
• Beschäftigungsdaten und Arbeitslosenquote
Ausgewählte Gesundheitsindikatoren
• Gesundheitsausgaben (Anteile am BIP)
• Geburten-/Fertilitätsrate
• Lebenserwartung Neugeborener
• Kindersterblichkeit
• Volkskrankheiten, Morbidität und Mortalität
Exemplarische typologische Daten
• Aufbau und Struktur eines Gesundheitssystems
• Präventionsmaßnahmen (primär, sekundär, tertiär)
• Gesundheits- und Sozialgesetzgebung
• Sicherungssystem (alle/einige, gesetzlich/privat)
• Erstattung von Leistungen, Positiv-/Negativlisten
• Anteil der privaten Eigenleistung
• Steuerungselemente/Kapazitätsplanung
• Staatliche Eingriffe/Förderungsmaßnahmen
• Preise und Preisbildung für Gesundheitsleistungen
• Patientenzugang zu den Versorgungsleistungen
• Leistungserbringer in der Gesundheitsversorgung
• Steuer- und/oder Beitragsfinanzierung
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ausgaben und reichhaltigen Leistungser-
stattungen wie Dänemark und Schwe-
den, andererseits solche mit niedrigeren
Sozialausgaben wie Großbritannien und
Irland.
Bismarck versus Beveridge
In Europa und einigen sonstigen OECD-
Ländern haben sich seit der Entwicklung
dieser beiden grundsätzlich verschiede-
nen Systeme in vier historischen Phasen
(siehe Tab. 2) bis heute die zentralen und
die osteuropäischen Länder Europas (oh-
ne die Schweiz) für an Bismarck ange-
lehnte Sozialversicherungssysteme ent-
schieden (außerhalb Europas noch Japan
und Israel). Andererseits haben neben
Großbritannien alle Länder Südeuropas
und Skandinaviens an Beveridge orien-
tierte, steuerfinanzierte Systeme. Span-
nend ist hierbei, warum sich in der jewei-
ligen Phase die einen vom Bismarck-Sys-
tem abgewandt und später sich alle an-
deren diesem zugewandt haben. Die Er-
fahrungen aus den Ländern mit den zen-
tralistisch organisierten und über Steu-
ern finanzierten Beveridge-Systemen
scheinen diese anderen Länder aus dem
ehemals kommunistisch geprägten Os-
ten Europas jedenfalls nicht überzeugt zu
haben.
„Um des Wohls eines Jeden willen, dem
gemeinsamen Wohl aller verpflichtet“
Der Sozialstaatstheoriker Frank Nullmeier
(Universität Bremen) kennzeichnete im
Jahre 2005 unser System bzw. den bun-
desdeutschen Sozialstaat als „berufsstän-
disch gegliedertes Konglomerat aus ei-
nem System sozialer Sicherung, der Do-
minanz der Sozialversicherungen und der
Zielsetzung der Statussicherung“. Er plä-
dierte u. a. dafür, dass „das gesamte
Volkseinkommen als Finanzierungsbasis
genutzt“ werde. Der Moraltheologe und
Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl plä-
dierte in seiner Replik ergänzend „für ein
am Prinzip der Gerechtigkeit orientiertes
System sozialer Sicherungen.“ Reformen
dürften „nicht dazu führen, dass Men-
schen die Last einer Alleinzuständigkeit
aufgebürdet“ werde. „[Die] Netze der so-
zialen und kulturellen Lebenswelt … tra-
gen ihn [den Menschen], indem er sich
selbst trägt. Das ist die ursprüngliche Be-
deutung von Solidarität: um des Wohls ei-
nes Jeden willen, dem gemeinsamen Wohl
aller verpflichtet.“ [16]
Zwischenergebnis
Die Bismarck-Systeme sollten ganz und
gar nicht vergessen werden, wie dies hier
so provokant im Untertitel gefragt wurde,
denn sie haben sich in den OECD-Ländern
oft bewährt. Aber sie haben insbesondere
aus Sicht der Ethik immer wieder Verbes-
serungsbedarf.
Wider die Dogmen
Gehört zu diesem Verbesserungspotential
auch die Trägerschaft eines Krankenhau-
ses?Es kommt darauf an. Tatsache ist,
dass viele Leistungserbringer in kommu-
nalen oder frei-gemeinnützigen Gesund-
heitseinrichtungen durch eine Privatisie-
rung die Aufgabe ärztlicher Freiheiten, die
Fehlverwendung von Gewinnen für Aktio-
näre und sonstige sogenannte Stakehol-
der sowie eine damit verbundene ökono-
mische Dominanz bzw. überbordendes
Gewinnstreben befürchten. Hollmann und
Schröder bringen 2017 die häufig geäu-
ßerte Kritik auf die wesentlichen Punkte:
Das legitime Gewinnstreben der Privaten
vertrage sich nicht mit den originären
Aufgaben eines Krankenhauses; der öko-
nomische Erfolg eines kommunalen Kran-
kenhauses komme den Patienten und Bür-
gern zugute, bei privatisierten Kliniken
könnten die Erlöse letztlich jedoch nicht
als Gemeinwohlrendite verzeichnet wer-
den [17].
„Die Perversion des Fallpauschalen-
systems“ (DRG)
Der Chefarzt der Onkologie des einzigen
privatisierten Universitätsklinikums Gie-
ßen und Marburg, Univ.-Prof. Dr. med.
Andreas Neubauer, lässt in der ARD Kon-
traste-Recherche von M. Pohl et al.
„Markt macht Medizin – Das ungesunde
Geschäft mit unseren Krankenhäusern“
klar erkennen, für wie problematisch er
den zunehmenden wirtschaftlichen Druck
auf die Medizin hält: „Die aggressivere Be-
handlung bringt der Abteilung mehr Geld,
das Zuwarten bringt der Abteilung gar
kein Geld“ [13]. In der gleichen Sendung
kritisierte aber auch der Geschäftsführer
aus den Städtischen Kliniken in Dortmund
Rudolf Mintrop die pauschalierende DRG-
Finanzierung der Krankenhäuser: „Wir sa-
gen ausdrücklich hier im Hause, am Bett
des Patienten wird nicht gerechnet. Wa-
Tab. 2: Historisch gibt es vier entscheidende Phasen, in denen sich die Länder
Europas bzw. in der OECD für eines der beiden Systeme entschieden.
Phase I:
Die meisten Länder Europas etablierten zunächst Bismarck-Modelle. Großbritan-
nien, Irland und – bis auf Dänemark – alle skandinavischen Länder dagegen das
Beveridge-System (sowie außerhalb Europas noch Kanada).
Phase II:
Zwischen 1973 und 1986 wechselten Dänemark, Italien, Spanien, Griechenland und
Portugal von Bismarck- zu Beveridge-Systemen.
Phase III:
In der darauf folgenden kurzen Phase bis 1989 bzw. bis zum Zusammenbruch der
Sowjetunion hatten schließlich noch die zentralen Länder Europas Deutschland,
Frankreich, Benelux und Österreich weitgehend an Bismarck angelehnte Sozialversi-
cherungssysteme (und außerhalb Europas noch Japan und Israel). Neben Großbri-
tannien haben alle Länder Südeuropas und Skandinaviens überwiegend an Beverid-
ge orientierte, steuerfinanzierte Systeme. Die Länder in Osteuropa als Teil des
Warschauer Paktes hatten Sozialversicherungssysteme nach dem sogenannten
Semashko-Modell, das bis heute in Russland weiterentwickelt wird [14].
Phase IV:
Nach dem Fall der Mauer übernahmen Ungarn, die baltischen Staaten, Tschechien,
die Slowakei, Polen und Ungarn das Bismarck-System.
Eigene Darstellung in Anlehnung an R. B. Saltman et al. (2004) [15].
Gesundheitspolitik
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rum müssen wir das ausdrücklich sagen?
Weil das System so ist, dass wir das aus-
drücklich sagen, dass wir das nicht ma-
chen. Das ist die Perversion, dass man sich
jetzt erklären muss, dass man sich nicht in
die Falle des Fallpauschalensystems begibt
und permanent einen Fall, einen Patien-
ten, als Renditeobjekt mitbetrachtet.
Viele halten eine Privatisierung
im Gesundheitswesen für falsch
Manches von dem, was über das eine oder
andere Krankenhaus oder den einen oder
anderen Träger in einigen Medien berich-
tet wird, ist sicherlich richtig, während an-
dererseits manches davon wohl eher My-
then sind [18]. Denn zum einen unter-
scheiden sich die privaten Träger und da-
rin die Krankenhäuser untereinander ge-
nauso erheblich wie die Experten und
Qualitäts- und sonstigen Expertisen der
jeweiligen Einrichtungen. Dies trifft aber
umgekehrt auf alle anderen Träger zu.
Tatsache ist, dass viele Ärztinnen und Ärz-
te die Privatisierung von Krankenhäusern,
Reha-Einrichtungen und Altenheimen für
falsch halten. Realität ist aber auch, dass
alle Krankenhäuser auf der Suche nach Er-
folgsfaktoren – unabhängig von ihrer Trä-
gerschaft – voneinander lernen. Bis heute
gilt aber selbst aus materieller Erfolgssicht
bzw. aus reiner Wettbewerbssicht, dass es
keine Trägerkonstellation als idealtypi-
sches Modell gibt, wenngleich die privaten
hier durchschnittlich bislang die Nase vorn
haben.
Privat bedeutet nicht automatisch „böse“
Bemerkenswert ist außerdem, dass fast
zeitgleich zur oben genannten ARD-Re-
cherche ein privater Träger bekannt gibt,
dass er „gemeinnützig wirtschafte und
sämtliche Überschüsse über Reinvestitio-
nen zur Verbesserung der Patientenver-
sorgung und der Personalausstattung ver-
wende“. Ein Oberlandesgericht habe da-
her der Sozialministerin von Sachsen-An-
halt in einem aktuellen Verfahren unter
Strafandrohung anderweitige Behauptun-
gen untersagt [19].
Ein weiterer privater Träger – vornehm-
lich aus dem Reha- und Pflegebereich –
konkretisierte exemplarisch seine Ge-
meinwohlorientierung in einem Werteka-
non, demgemäß zwei Drittel seines Ge-
winns grundsätzlich in die Weiterentwick-
lung des Unternehmens investiert würde
[20].
Es muss an dieser Stelle auch festgestellt
werden, dass vorher beispielsweise in
kommunalen oder frei-gemeinnützigen
Einrichtungen als „ehrenwert“ geltende
Kolleginnen und Kollegen auch nach der
Übernahme durch einen privaten Träger
nicht automatisch zu geldgetriebenen
„Ethik-Monstern“ werden. Und streng ge-
nommen arbeitet jede Praxis wie ein pri-
vates Unternehmen auf eigenes Risiko,
auch wenn das regulierte Gesund-
heits„wesen“ gemäß dem in Teil II dieser
Serie abgewandelten Zwiebelmodell (vgl.
HÄBL 09/2020) kein wirtschaftlicher
„Markt“ ist und es sich bei Arztpraxen
nicht um Gewerbebetriebe handelt.
Gewaltige Finanzierungslücke durch
Länderversäumnisse
Die gelegentlich geäußerte Ungleichung
„Privat schlechter als Kommunal schlech-
ter als Frei-Gemeinnützig“ ist „so“ absolut
aus ethischer Sicht nicht haltbar. Ein Pro-
blem, das alle drei Trägerformen immer
schlechter bewältigen können, ist dage-
gen die Säumigkeit des Staates, seinen ge-
setzlichen Verpflichtungen zur Finanzie-
rung von Neubauten, Sanierungen und
der Beschaffung von Großgeräten nach-
zukommen. Nach Angaben der Deut-
schen Krankenhausgesellschaft hätten die
Bundesländer den jährlichen Bedarf für
diese notwendigen Investitionen der
Krankenhäuser jeweils nur zu etwa der
Hälfte gedeckt. In der Summe habe sich
dadurch ein Investitionsstau von mindes-
tens 30 Mrd. Euro in den vergangenen
zehn Jahren aufgetürmt (https://www.
dkgev.de/) [21]. Die Krankenhäuser
mussten diese daher zweckentfremdet
aus den laufenden DRG- und sonstigen Er-
lösen mitfinanzieren. Kumulativ ist hier al-
so das Zigfache dieser Zuschüsse aufge-
laufen.
Ausblick: (Was) Können wir
von anderen lernen?
Im vierten Teil dieser Reihe werden exem-
plarische, medizinethisch bedenkliche
Auswirkungen in der medizinischen For-
schung und von Fehlanreizen unseres Ge-
sundheitssystems aufgegriffen und mögli-
che Auswege aus einigen Dilemmata an-
hand von Vorbildern anderer Gesund-
heitssysteme aufgezeigt.
Univ.-Prof. Dr. med. habil.
Andreas J. W. Goldschmidt
Biografisches zum
Autor: Gastwissen-
schaftler am IASU
der Goethe-Universi-
tät seit 2018, Mit-
glied der Sozial-,
Rechts- und Wirt-
schaftswissenschaf-
ten der Europäischen Akademie der Wis-
senschaften und Künste seit 2012, Mitwir-
kung in verschiedenen Ethikkommissionen
seit 1998 und Vorsitzender der Präsidi-
umskommission Ethik der wissenschaftli-
chen Fachgesellschaft gmds seit 11/2019.
Teil I siehe Ausgabe 02/2020, S. 90ff;
Teil II siehe Ausgabe 09/20290,
S. 480ff. Die Literaturhinweise finden
Sie auf der Website www.laekh.de un-
ter der Rubrik „Hessisches Ärzteblatt“.
© Fotostudio Pfeiffer
Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik
Literatur zum Artikel:
Medizinethik und Wirtschaftsethik sind nicht dasselbe
Teil III der Serie „Ethik, Gesundheitsversorgung und Ökonomie“
von Univ.-Prof. Dr. med. habil. Andreas J. W. Goldschmidt
[12] Wirtschaftslexikon: Chrematistik.
Ausgabe 2018. – URL: http://www.
wirtschaftslexikon.co/d/chrematis
tik/chrematistik.htm, Abruf: 10. Au-
gust 2017 (Anmerkung: In einigen
Publikationen wird stattdessen auch
der Begriff „Chremastik“ verwendet)
[13] Pohl M, Sieber U, Wandt
L: Markt
macht Medizin – Das ungesunde Ge-
schäft mit unseren Krankenhäusern.
Eine Recherche von Kontraste. Ex-
clusiv im Ersten. ARD, 20.7.2020,
22:00–22:30 Uhr
[14] Sheiman I, Shishkin S, Shevsky V:
The evolving Semashko model of
primary health care: the case of the
Russian Federation. Risk Manag He-
althc Policy, 2018 (11): S. 209–220
– URL: https://www.ncbi.nlm.nih.
gov/pmc/articles/PMC6220729/,
Abruf: 31.7.2020, 14:13 Uhr
[15] Busse R., Saltman R B, Dubois H: Or-
ganization and financing of social
health insurance systems—current
status and recent policy develop-
ments. In: Saltman R B, Busse R, Fi-
gueras$J (eds.): Social health insu-
rance systems in western Europe.
Buckingham: Open University Press,
2004: S. 33–80. – Siehe dazu auch
[8, S. 2ff].
[16] Berliner Institut für christliche Ethik
und Politik – ICEP (Hrsg.): „Bismarck
oder Beveridge? Grundlagen und
Prinzipien sozialer Sicherung.“ Doku-
mentationen des ICEP (hier: Fachta-
gung des ICEP mit der Katholischen
A
kademie Berlin am 6. Juni 2005),
Berlin 2/2005
[17]
Hollmann J, Schröder B: Gefährden
die Chrematisten die Daseinsvorsor-
ge? Health Care Management
(HCM):10/2017: 46–47
[18] Goldschmidt A J W: Wider die Dogmen-
theorie. f&w, Bibliomed, Melsungen
6/2012: 620–621 (ISSN 0175–4548)
[19] kma (Hrsg.): Sachsen-Anhalt: Ober-
landesgericht untersagt Sozialminis-
terin Falschaussagen gegen Ameos.
kma, Klinik Management aktuell
(Thieme), 24.07.2020 – Quelle:
Ameos – URL: https://www.kma-
online.de/aktuelles/politik/detail/
oberlandesgericht-untersagt-
sozialministerin-falschaussagen-
gegen-ameos-a-43694 –
Abruf: 27. Juli 2020, 17:19 Uhr
[20] Saßen S (Koriander Deutschland):
Zitat aus Laschet H: Investoren im
Gesundheitswesen: Plage oder Part-
ner fürs Gemeinwohl? ÄrzteZeitung,
01.10.2020 – URL: https://
www.aerztezeitung.de/Politik/
Investoren-im-Gesundheitswesen-
Plage-oder-Partner-fuers-Gemein-
wohl-413318.html,
Abruf: 02.10.2020
[21] Deutsches Ärzteblatt (Hrsg.): Kran-
kenhäusern fehlt Geld für Investitio-
nen. aerzteblatt.de News Poli-
tik, 19. Dezember 2019 – URL:
https://www.aerzteblatt.de/nach
richten/108358/Krankenhaeusern-
fehlt-Geld-fuer-Investitionen , Abruf:
2. Aug. 2020, 14:20 Uhr
Hessisches Ärzteblatt 11/2020
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Inhalt
Gesundheitspolitik
„Ethik, Gesundheitsversorgung und Ökonomie“ Teil III: Medizinethik und Wirtschaftsethik sind nicht dasselbe .......... 606
Recht: Arztbewertungsportale – Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung ........................................................... 624
Parlando: Zwischen Idealisierung und Ausbeutung – Bad Homburger Ausstellung fragt nach dem Wesen der Natur .629
Leserbriefe .............................................................................................................................................................................. 613
Personalia ............................................................................................................................................................................... 638
Musiktipp: Jasmin Tabatabai – Jagd auf Rehe ....................................................................................................................... 625
Impressum .............................................................................................................................................................................. 640
Ethik, Gesundheitsversorgung und Ökonomie
Teil III der Serie stellt die Begriffe Medizinethik
und Wirtschaftsethik in den Vordergrund. Diese
lassen sich aus medizinischer Sicht nicht
„grundsätzlich“ deckungsgleich bringen, auch
wenn unzweifelhaft ist, dass sie einander bedin-
gen bzw. eine Schnittmenge haben. Eine Art
von Symbiose ist also gefragt.
606
Arztbewertungsportale im Fokus
In der Rechtsprechung zu Arztbewertungspor-
talen im Internet ist nach wie vor sehr viel
Bewegung. Die Portalbetreiber reagieren auf
aktuelle Beschlüsse und bemühen sich, diese
umgehen zu können. Für Ärztinnen und Ärzte
gibt es dennoch gute Gründe, sich gegen zu
Unrecht abgegebene Bewertungen zu wehren.
624
Foto: © ii-graphics – stock.adobe.com
Inhalt
Foto: © Prof. Dr. med. Andreas Goldschmidt
Splitterzeiten
Flora von Herwarth
S. 621
Bücher
Relaunch der Website
www.laekh.de
Seit Ende August 2020 hat die Landes-
ärztekammer Hessen (www.laekh.de)
einen neuen Internet-Auftritt. Dadurch
funktionieren alle alten Links nicht
mehr, die auf den bisherigen Kammer-
auftritt verweisen. Bitte nutzen Sie
z. B. die Suchfunktion auf der Startsei-
te, um die Inhalte zu finden.
Das Hessische Ärzteblatt
auch als App
Das Hessische Ärzteblatt
steht als App für iOS und
Android zur Verfügung
und kann über den jeweili-
gen App-Store kostenlos
auf Handy und Tablet he-
runtergeladen werden.
640
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Hessisches Ärzteblatt 11/2020
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81. Jahrgang
ISSN 0171–9661
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Igor Sheiman, Sergey Shishkin, Vladimir Shevsky Center for Health Policy, National Research University Higher School of Economics, Moscow, Russia Abstract: This paper addresses the major developments in primary care in the Russian Federation under the evolving Semashko model. The overview of the original model and its current version indicates some positive characteristics, including the financial accessibility of care, focus on prevention, patient lists, and gatekeeping by primary-care providers. However, in practice these characteristics do not work according to expectations. The current primary-care system is inefficient and has low quality of care by international standards. The major reasons for the gap between the positive characteristics of the model and the actual developments are discussed, including the excessive specialization of primary care, weak health-workforce policy, the delay in the shift to a general practitioner model, and the dominance of the multispecialty polyclinic, which does not prove advantageous over alternative models. Government attempts to strengthen primary care cover a wide range of activities, but they are not enough to improve the system and cannot do this without more a systematic and consistent approach. The major lesson learnt is that the lack of generalists and coordination cannot be compensated for by the growing number of specialists in the staff of primary-care facilities. Big multispecialty settings (polyclinics in the Russian context) have the potential for more integrated service delivery, but to make it happen, action is needed. Simple decisions, like merging polyclinics, do not help much. Keywords: health policy, primary health care, general practitioner, Semashko model
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Auf der Suche nach Erfolgsfaktoren können alle Krankenhäuser – unabhängig von ihrer Trägerschaft – voneinander lernen. Zwitter-Unternehmen mit kommunaler und privater oder auch konfessioneller Beteiligung müssen ihre Nachhaltigkeit allerdings noch unter Beweis stellen. Bis es so weit ist, darf keine Trägerkonstellation als idealtypisches Modell gelten.
Markt macht Medizin -Das ungesunde Geschäft mit unseren Krankenhäusern
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Pohl M, Sieber U, Wandt L: Markt macht Medizin -Das ungesunde Geschäft mit unseren Krankenhäusern.
Gefährden die Chrematisten die Daseinsvorsorge?
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Hollmann J, Schröder B: Gefährden die Chrematisten die Daseinsvorsorge? Health Care Management (HCM):10/2017: 46-47
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