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Weltregieren durch unverbindliche Zielvereinbarungen?

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Abstract

Der neue Ansatz des globalen Regierens durch internationale Zielvereinbarungen hat eine Reihe von Kernmerkmalen. Erstens sind die Ziele nicht rechtsverbindlich, auch wenn sie auf internationalem Recht und Beschlüssen der Vereinten Nationen basieren. Regierungen sind nicht rechtlich verpflichtet, die Ziele formell in ihre nationalen Rechtssysteme zu übernehmen. Dies unterscheidet die SDGs von völkervertragsrechtlichen Zielen, wie sie in internationalen Umweltschutzabkommen oft festgelegt werden. Zweitens gibt es für die globalen Zielsetzungen nur schwache zwischenstaatliche Rahmenvereinbarungen und somit auch keine Vertrags-staatenkonferenzen, keine Streitschlichtung und keine speziellen Finanzierungsinstrumente. Die institutionelle Aufsicht über die Umsetzung der SDGs ist eher schwach ausgestaltet und in einem Hochrangigen Politischen Forum für nachhaltige Entwicklung angesiedelt, das erst 2015 eingerichtet worden ist und dessen Wirkungsmacht sich noch zeigen muss. Dieses Hochrangige Politische Forum ersetzt die frühere Kommission der Vereinten Nationen über Nachhaltige Entwicklung, die 1992 eingerichtet worden war und in den 2000er Jahren einen langen Weg in die Irrelevanz durchlaufen ist. Kritiker sehen im neuen Hochrangigen Politischen Forum eine Wiederholung alter Fehler, während Optimisten eine neue Chance mit dem Vorteil der "Hochrangigkeit" hervorheben, die das Nachhaltigkeitsthema zur politischen "Chefsache" der Regierungen werden lassen soll.

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