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Positive Cannabis-Urintests
durch kommerzielle Cannabidiol-Produkte
Stephanie Habel, Constanze Sproll,
Jan Teipel, Stephan G. Walch, Dirk W. Lachenmeier
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe,
Weißenburger Straße 3, 76187 Karlsruhe; lachenmeier@web.de
Kurzfassung: Hanfhaltige Lebensmittel liegen voll im Trend. Großer Popularität erfreuen sich
derzeit neuartige Nahrungsergänzungsmittel mit Cannabisextrakt, für die vor allem mit dem
nicht-psychotropen Cannabinoid Cannabidiol (CBD) und dessen vermeintlich positiven Wir-
kungen auf die Gesundheit geworben wird. Seit dem Aufkommen dieser CBD-Produkte werden
durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden extrem überhöhte ∆9-Tetrahydrocannabinol
(THC)-Gehalte berichtet, die von klassischen Hanflebensmitteln nie erreicht wurden. Die An-
wesenheit von THC in hanfbasierten Lebensmitteln hat neben der Problematik möglicher psy-
chotroper Effekte auch Bedenken aufgeworfen, dass bei Drogentests positive Ergebnisse erhal-
ten werden. Cannabis-positive Ergebnisse bei Blut- bzw. Urinuntersuchungen wurden bislang
als ein Hinweis auf die Aufnahme von Cannabis, in der Form von Haschisch oder Marihuana,
interpretiert und können daher unangenehme Folgen für den Betroffenen haben. In ersten Stu-
dien nach Aufkommen der Hanflebensmittel wurden positive Ergebnisse bei forensisch-toxi-
kologischen Tests auf Haschisch oder Marihuana nach dem Konsum von Hanfsamenöl und
anderen Hanfsamenlebensmitteln beschrieben. Die verfügbare Literatur zeigt jedoch eine große
Spanne, welche oralen THC-Gehalte gesichert zu einem positiven Drogentest führen würden.
In der Regel ist ein negativer Befund bei einer Dosis von weniger als 0,1 mg/Tag wahrschein-
lich. In eigenen Untersuchungen von CBD-Produkten (n=28) wird bei bestimmungsgemäßer
Verwendung bei 43% der Produkte bereits eine THC-Dosis von mehr als 1 mg aufgenommen.
Durch das Aufkommen zumeist illegal vertriebener CBD-Produkte mit teilweise sehr hohen
THC-Gehalten wurde das Risiko eines positiven Drogentests somit wieder erhöht.
1. Einleitung
Seit der Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Deutschland im Jahr 1996 und
dem damit aufgehobenen Anbauverbot für Pflanzen der Spezies Cannabis sativa L. (sog. Fa-
serhanf) mit geringem Gehalt des psychotropen Inhaltsstoffs ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC)
(Abb. 1) wird eine Vielzahl daraus hergestellter Lebensmittel angeboten [1]. Die Produkte ba-
sierten dabei ausschließlich auf Hanfsamen und daraus abgeleiteten Produkten wie Mehl, Pro-
teinisolat oder Öl. Der Samen ist primär cannabinoidfrei und die THC-Gehalte daraus herge-
stellter Produkte sind durch eine Kontamination durch die cannabinoidhaltigen Pflanzenteile
wie Blätter und Blüten bei der Ernte zu erklären.
In ersten Studien nach Aufkommen der Hanflebensmittel wurden teilweise deutlich höhere
THC-Konzentrationen festgestellt als heute. Bei der Produktion wurde zu diesem Zeitpunkt
noch wenig Sorgfalt auf die Vermeidung von Cannabinoidkontaminationen gelegt [1-5]. Offen-
sichtlich haben die von der EU vorgeschriebene Verwendung von zertifiziertem Hanfsamen und
die verstärkte Eigenkontrolle durch die Hersteller, wie auch die Tätigkeit der Lebensmittelüber-
wachung, zu einem deutlichen Rückgang der THC-Konzentrationen in Hanfsamenlebensmit-
teln geführt [1].
Toxichem Krimtech 2020;87(1):10
Nachdem das Interesse an Hanflebensmitteln zwischenzeitlich etwas abebbte, ist derzeit eine
zweite Welle zu beobachten. Besonderes Interesse gilt dabei jedoch nicht mehr den „klassi-
schen“ hanfsamenbasierten Lebensmitteln, sondern dem Cannabidiol (CBD) (Abb. 1) [6,7].
CBD-Produkte basieren entweder auf Hanfextrakten (d. h. angereicherten Produkten zumeist
aus der Gesamtpflanze inkl. Blüten) oder sog. CBD-Blüten, die als solche gehandelt oder als
Zutat eingesetzt werden.
Abb. 1. Strukturformeln von links: ∆9-Tetrahydrocannabinol (THC) und rechts: Cannabidiol (CBD).
Hauptsächliche Handelsform von CBD ist das sogenannte CBD-Öl. Dieses ist klar von dem
klassischen Hanfsamenöl abzugrenzen. Bei CBD-Öl handelt es sich nicht um ein Speiseöl in
eigentlichem Sinne, sondern um ein zusammengesetztes Lebensmittel, welches eine Mischung
von Hanfextrakt in einem Speiseöl (zumeist Hanfsamenöl) darstellt. Vermarktet werden die
CBD-Produkte vor allem in Form von Nahrungsergänzungsmitteln (d. h. als Lebensmittel, um
eine Arzneimittelzulassung zu umgehen) mit vermeintlich positiven Wirkungen auf die Ge-
sundheit. Offenbar erhoffen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei von CBD die
funktionellen, ernährungsspezifischen oder physiologischen Eigenschaften von Hanfprodukten
ohne die psychotropen Eigenschaften von THC [1].
Seit dem Aufkommen der CBD-Produkte werden durch die Lebensmittelüberwachungsbehör-
den extrem überhöhte THC-Gehalte berichtet, die von klassischen Hanflebensmitteln nie er-
reicht wurden. Beispielsweise wurde eine ganzen Reihe (n>70 seit 2018) von Warnungen im
EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) bezüglich CBD-haltiger Pro-
dukte veröffentlicht [1].
Interessanterweise wird die überwiegende Mehrzahl der CBD-Produkte illegal in den Verkehr
gebracht, da eine Zulassung für derartige neuartige Lebensmittel (Novel-Food) derzeit nicht
erfolgt ist und die THC-Richtwerte für Gesamt-THC des ehemaligen Bundesinstituts für ge-
sundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) deutlich überschritten sind
[8,9]. Als Gesamt-THC wird die Summe aus THC und THCA (∆9-Tetrahydrocannabinolsäure
A), der nicht-psychotropen Vorstufe von THC, bezeichnet. Ebenso wird die akute Referenzdo-
sis für THC der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vollständig ausge-
schöpft [10] (Details zur Rechtslage siehe [1]).
Wie die erwähnten Schnellwarnmeldungen zeigen, ist das Problem den Lebensmittelüber-
wachungsbehörden bekannt und die Produkte werden nach und nach vom Markt genommen,
z. B. sind die Anfang 2019 noch in großen Drogeriemarktketten verfügbaren CBD-Produkte
zwischenzeitlich ausgelistet. Ebenso erfolgte die Auslistung aus den marktführenden Internet-
Shopping-Plattformen. Allerdings sind CBD-Produkte jeglicher Art nach wie vor über den
Internethandel – zumeist im Ausland – verfügbar.
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2. Abgrenzung inhalative und orale THC-Aufnahme
Bei der inhalativen Aufnahme von THC werden 10 bis 20 mg als wirksame Rauschdosis
angesehen [11]. Eine Marihuana-Zigarette enthält etwa 30 bis 50 mg THC [12]. THC wird rasch
zu 11-Hydroxy-Δ9-Tetrahydrocannabinol (11-OH-THC) verstoffwechselt, das anschließend
weiter zum Hauptmetaboliten 11-Nor-Δ9-Tetrahydrocannabinol-9-Carbonsäure (THC-COOH)
metabolisiert wird. THC-COOH wird zu vergleichbaren Teilen in freier Form und als
Glucuronid im Urin ausgeschieden. Während THC und 11-OH-THC psychotrop wirksam sind,
zeigen THC-COOH und dessen Glucuronid pharmakologisch keine Wirkung. THC-COOH und
insbesondere sein Glucuronid weisen relativ lange Halbwertszeiten auf, die bei bis zu acht
Tagen liegen können. Durch regelmäßigen Konsum können diese Stoffe daher im Körper
kumulieren. Nur bei Personen, die regelmäßig Haschisch oder Marihuana konsumieren, findet
man deshalb sehr hohe Konzentrationen, selbst nachdem der regelmäßige Konsum eingestellt
wurde. Die Metaboliten lassen sich dann noch mehrere Wochen im Blut und teilweise sogar
länger als drei Monate im Urin oder in den Haaren nachweisen [2,13].
Für das Urinscreening kommen verschiedene immunchemische Vortests, die Cannabinoide mit
unterschiedlichen Kreuzreaktivitäten und unterschiedlichen Cut-off-Werten erfassen, zur An-
wendung. CBD führt dabei in der Regel nicht zu einem positiven Befund, da es eine sehr ge-
ringe Kreuzreaktivität zeigt [14,15]. Bei chronischem Cannabiskonsum kann THC-COOH noch
Wochen nach dem Konsum mit einem Cut-off-Wert von 50 ng/mL bis Monate mit einem Cut-
off-Wert von 20 ng/mL im Urin nachgewiesen werden. Diese Vortestergebnisse müssen mit
sensitiven massenspektrometrischen Methoden durch den spezifischen Nachweis von THC-
COOH nach Hydrolyse des THC-COOH-Glucuronids im Urin bestätigt werden [16].
Bei der oralen Aufnahme von THC treten individuell sehr unterschiedliche psychotrope Wir-
kungen ein. Einer der Gründe dafür dürfte die starke interindividuelle Variation der Resorption
sowohl bezüglich Gesamtmenge, als auch Geschwindigkeit sein [17]. So führte eine einmalige
orale Aufnahme von 20 mg THC bei Erwachsenen innerhalb von ein bis vier Stunden zu Sym-
ptomen wie Tachykardie, konjunktivale Reizung, Dysphorie und einem „High-Gefühl“. Bei
einem von fünf Erwachsenen führte bereits eine einmalige Dosis von 5 mg THC zu entspre-
chenden Symptomen [12].
3. Intoxikationsfälle durch Hanfsamenlebensmittel und CBD-Produkte
In den Jahren 1996/97 wurden in der Schweiz einige Fälle von Intoxikationen mit Hanflebens-
mitteln bekannt. Meier und Vonesch beschrieben vier Fälle von Intoxikationen nach dem Ver-
zehr von Salat, der mit Hanfsamenöl zubereitet war. Bei den Betroffenen traten gastrointesti-
nale Beschwerden, sowie Wahrnehmungsstörungen auf. Die ermittelte THC-Konzentration von
1500 mg/kg in dem Öl überstieg deutlich den Schweizer Grenzwert von 50 mg/kg [12] (der
deutsche BgVV-Richtwert beträgt sogar nur 5 mg/kg für Speiseöle [8]). Eine Portion des Öls
von 13 g enthielt 20 mg THC, eine Dosis, die die oben beschriebenen Symptome auslösen kann.
Als Ursache für den hohen THC-Gehalt wurde ein Herstellerfehler vermutet [12].
Intoxikationen wurden auch nach dem Konsum eines Hanftees beschrieben [18]. Verbraucher
hochgradig THC-belasteter CBD-Öle beschrieben uns ebenfalls anekdotische Fälle von Un-
wohlsein bis hin zu THC-ähnlichen Effekten. Ebenso berichteten pädiatrische Studien an Epi-
lepsie-Erkrankten mit oral verabreichtem CBD von adversen Effekten wie Müdigkeit, die sich
eher durch THC als durch CBD erklären ließen [19-21].
Einige, zum Teil ältere, In-vitro-Studien beschrieben auch die Umwandlung von CBD zu THC
unter sauren Bedingungen wie in simuliertem Magensaft [22-25].
Toxichem Krimtech 2020;87(1):12
Nach ersten eigenen Untersuchungen ließ sich dies allerdings unter den moderat sauren
Bedingungen von simuliertem Magensaft nicht reproduzieren und auch in vivo wird die
Umwandlung von CBD zu THC als unwahrscheinlich angesehen [26-29]. Dennoch ist die
Umwandlung von CBD zu THC unter stärker sauren Bedingungen grundsätzlich möglich. Die
beschriebenen Effekte der CBD-Produkte sind jedoch vermutlich eher durch das originäre
Vorhandensein von THC in den Produkten als durch chemische Umwandlungen von CBD zu
THC zu erklären.
Insgesamt bestätigen die beschriebenen Fälle die Auffassung des Bundesinstituts für Risikobe-
wertung, dass die missbräuchliche Verwendung von Hanflebensmitteln nicht ausgeschlossen
werden kann [30]. Dies gilt insbesondere für das Rauchen von CBD-Blüten und der Off-label-
Anwendung von CBD-Ölen, wobei gerade durch bestimmte CBD-Öle bei nur 2-3-facher Über-
schreitung der angegebenen Tagesdosis THC-Gehalte im Bereich einer wirksamen Rauschdosis
aufgenommen werden können.
4. Beeinflussung von Drogentests durch klassische Hanflebensmittel
Neben der Problematik möglicher psychotroper Effekte wirft die Anwesenheit von THC in
hanfhaltigen Lebensmitteln Bedenken auf, dass bei Drogentests positive Ergebnisse erhalten
werden [31]. Cannabis-positive Ergebnisse bei Blut- bzw. Urinuntersuchungen wurden bislang
als ein Hinweis auf die Aufnahme von Cannabis, in der Form von Haschisch oder Marihuana,
interpretiert und können daher unangenehme Folgen für den Betroffenen haben. Negative Fol-
gen könnte dies auch für Personengruppen haben, die eine Drogenabstinenz nachweisen müs-
sen, wie z. B. auch bei Doping-Tests im Leistungssportbereich. Eine analytische Unterschei-
dung des Konsums von CBD-Hanf von Drogenhanf anhand der Cannabinoidkonzentrationen
im Urin wurde als schwierig und nicht immer möglich angegeben [32]. Vor Gericht ist heute
somit die Schutzbehauptung möglich, der positive Cannabis-Test ergebe sich durch den Kon-
sum von hanfhaltigen Lebensmitteln.
Für die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit und für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ist es nach
ständiger Rechtsprechung allerdings unerheblich, ob ein positiver Cannabistest auf Konsum
eines Nahrungsergänzungsmittels, die missbräuchliche Verwendung von Hanfblütentee zum
Rauchen oder durch Konsum von Marihuana zurückzuführen ist. Entscheidend für die Einord-
nung ist, wie bei positiven Alkoholbefunden, nur die im Blut nachweisbare Menge [33].
In ersten Studien nach Aufkommen der Hanflebensmittel, die teilweise deutlich höhere THC-
Konzentrationen aufwiesen als heute, wurden positive Ergebnisse bei forensisch-toxikologi-
schen Tests auf Haschisch oder Marihuana nach dem Konsum von Hanföl [34-39] und anderen
Hanflebensmitteln [2,40,41] beschrieben (Tab. 1). Die meisten dieser Studien wurden in den
Jahren 1996/97 durchgeführt. Dabei lagen in den Produkten THC-Konzentrationen von mehr
als 50 mg/kg vor. Beispielsweise konnte in einer Studie mit 8 Testpersonen bei der oralen
Aufnahme eines Hanföls mit 151 mg THC/L bereits wenige Stunden nach der Aufnahme THC-
COOH im Urin nachgewiesen werden. Nach der Einnahme von 40 bis 90 mL des Hanföls
wurde THC-COOH bis zu 80 Stunden im Urin gefunden. In Serumproben wurden THC-
Konzentrationen von bis zu 6 ng/mL bei Einnahme von 40 mL Hanföl nachgewiesen [34,39,41].
In derselben Studie [42] nahm eine Probandin innerhalb von zwei bis drei Stunden fünf Hanf-
Energie-Riegel (je 35 g) mit einem THC-Gehalt von 4,4 mg/kg zu sich. Dies entspricht einer
aufgenommenen THC-Menge von 0,77 mg. Sechs Stunden nach der letzten Aufnahme zeigte
die Probandin bei der immunchemischen Testung einen positiven Wert (Cut-off: 30 ng/mL).
Durch den Nachweis von THC-COOH mittels GC/MS konnte dies bestätigt werden [42].
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In einer weiteren Studie wurden die Urinproben nach dem Verzehr einer Tasse Hanftee (3,6 g
getrocknete Hanfblüten in 150 mL Wasser bzw. Milch) mittels Radioimmunassay und GC/MS
analysiert. Der THC-Gehalt des Hanftees mit Wasser lag bei 2,4 mg/kg, was einer THC-
Aufnahme von 0,36 mg entspricht. Der THC-Gehalt des Tees mit Milch lag bei 125,3 mg/kg
und entspricht demnach einer THC-Aufnahme von 18,8 mg. Nach der Einnahme des Tees mit
Wasser blieb die radioimmunologische Testung auf THC-COOH im Urin über 32 Stunden po-
sitiv (Cut-off: 50 ng/mL, höchste gemessene THC-COOH-Konzentration 68 ng/mL). Nach
Konsum des Tees mit Milch wurden sogar über 130 Stunden positive Immunoassayergebnisse
im Urin erhalten (höchste Konzentration 1500 ng/mL). Beide Ergebnisse konnten durch den
Nachweis von THC-COOH mit GC/MS (Cut-off: 15 ng/mL Urin) bestätigt werden [40].
Tab. 1. Studien zum Einfluss von Hanflebensmittelkonsum auf Drogentests (Update aus [1]). IA = Immunoassay
Lebensmittel Jahr THC-Gehalt Aufnahmemenge THC Dosis Drogentest Literatur
Öl 1996
142-150
mg/L
2x 40 mL (3-4
Portionen Salat)
11,36-12 mg
pos.
(IA, GC/MS)
[34,39,
41,44]
Hanf-Riegel 1996 4,4 mg/kg 5 Riegel 0,77 mg
pos.
(IA, GC/MS)
[34,39,
41,44]
Hanfschnitte 1997 0,6 mg/kg 4-6 Hanfschnitten
0,096-0,144
mg
neg.
[34,39,
41,44]
Öl 2001 30-50 µg/g 15 mL 0,09–0,6 mg
neg
(IA, GC/MS)
[43]
Bier 1999 k. A.
1 Woche,
2 Flaschen/Tag
-
neg.
(GC/MS)
[45]
Süßwaren 1997 k. A. 1-3 Portionen -
pos. (IA)
neg. (GC/MS)
[46]
Hanfbier 1996 4-16 µg/L 1-2 Flaschen <0,016 mg
neg. Blut & Urin
(IA, GC/MS)
[47]
Hanftee 1997 0,3% 3,6 g Pflanzen-
material in 150 mL
0,36 mg
(Wasser)
18,8 mg
(Milch)
pos. Blut & Urin
(IA, GC/MS) [40]
Hanföl 1997 1500 mg/kg 11-22 g 16,5-33 mg
pos. Urin
(IA, GC/MS)
[38]
Hanföl 1997 k. A. 135 mL -
pos. Urin
(IA, GC/MS)
[37]
Hanföl 1997 k. A.
29 Tage
10 mL/Tag
-
pos. Urin
(IA, GC/MS)
[36]
Hanföl 1997 k. A. 15 mL -
pos. Urin
(IA, GC/MS)
[35]
Hanftee
2003
0,23 mg/kg
6 Tassen (0,2 L)
0,28 mg
neg. Urin (IA)
[48]
Div.
Erzeugnisse
2005
2 mg/L /
0,2 mg/kg
1-2 L Getränk,
5 Müsliriegel
3,3 mg
0,042 mg
überwieg. neg.,
max. 16,5 ng/mL
[5]
In einer weiteren Studie [43] resultierte bei einer täglichen Aufnahme von 0,6 mg THC durch
drei Testpersonen ein positiver Urintest bei einem Cut-off-Wert von 50 ng/mL. Die tägliche
Einnahme von 0,45 mg THC durch 15 Testpersonen führte zu keinem positiven Test. Bei einem
Cut-off-Wert von 20 ng/mL waren dagegen mehrere Testpersonen bei einer Dosis von 0,19 mg
THC/Tag positiv [43]. Laut Leson et al. [43] kann jedoch aufgrund der Variabilität in der Lei-
stung der Testmethode und der begrenzten Anzahl an Testpersonen nicht ausgeschlossen wer-
den, dass die tägliche THC-Aufnahme von 0,45 mg/Tag positive Tests bei einem Cut-off-Wert
von 50 ng/mL ergeben könnte [43].
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Mit einer Verringerung der THC-Gehalte in Hanflebensmitteln durch sorgfältigere Behandlung
zur Vermeidung von Kontaminationen ging eine Verringerung der THC-Metabolit-Gehalte im
Urin der Konsumenten einher. Aus einer Studie von 2003 mit sechs Testpersonen konnten nach
einem Konsum von sechs Tassen Hanftee (je 0,2 L) innerhalb von zwei Stunden mittels einer
immunchemischen Standardscreening-Methode keine THC-Metabolite im Urin nachgewiesen
werden [48]. Bestätigt wurde dies auch durch Ergebnisse anderer Arbeitsgruppen, wonach aus
einem übermäßigen Konsum aktuell im Handel erhältlicher hanfsamenbasierter Lebensmittel
keine positiven Urinanalysen resultieren [5,43-47,49-51]. Lediglich die Aufnahme von Hanf-
lebensmitteln mit hohen THC-Gehalten wie auch die missbräuchliche Verwendung von
Hanftee zum Rauchen [32] verursachen demnach positive Ergebnisse.
Insgesamt zeigt die verfügbare Literatur eine große Spanne bzw. Unsicherheit, welche oralen
THC-Gehalte gesichert zu einem positiven Drogentest führen würden. In der Regel ist ein nega-
tiver Befund bei einer Dosis von weniger als 0,1 mg wahrscheinlich, wobei die akute Referenz-
dosis der EFSA [10] in Höhe von 1 µg/kg Körpergewicht diese Dosis deutlich unterschreitet.
Noch geringere Dosen werden zugeführt, sofern die Hersteller die THC-Richtwerte des BgVV
[8] einhalten.
Sofern Faserhanferzeugnisse den geltenden Richtwerten für Lebensmittel entsprechen, kann
man heute also davon ausgehen, dass durch diese Produkte keine Beeinträchtigung forensisch-
toxikologischer Drogentests eintritt. Diese Bewertung gilt allerdings nur für die klassischen
Hanfsamenlebensmittel und nicht für die im Folgenden diskutierten CBD-Produkte.
5. Beeinflussung von Drogentests
durch neuartige Hanflebensmittel wie CBD-Öle, Hanfextrakte und Hanfblütentees
Die genannten neuartigen Hanflebensmittelprodukte, die auf angereicherten Materialien wie
dem sog. Vollspektrumhanfextrakt basieren, enthalten nach unseren Erkenntnissen und Litera-
turdaten neben CBD teilweise auch hohe Gehalte an THC [27,52,53]. Ebenso liegt in der
Hanfblüte, wenn diese als solches als Lebensmittel vertrieben wird, ein extrem hoher THC-
Gehalt vor, der deutlich über jenen Gehalten in den Hanfsamen und Hanfblättern liegt, die auch
teilweise als Tee in den Verkehr gebracht wurden. In unserer Untersuchungspraxis hat kaum
eines dieser neuartigen Produkte den Richtwert für Gesamt-THC des BgVV von 5 µg/kg für
Getränke wie Tee bzw. 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel
eingehalten [8].
Mit 43% der Produkte aus unserer Untersuchungsserie (n=28; detaillierte Ergebnisse inkl. Roh-
daten siehe [27]) wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung (d. h. unter Berücksichtigung der
Tagesverzehrsempfehlung) bereits eine THC-Dosis von mehr als 1 mg aufgenommen. Bei
Einzelfällen kann die Dosis auch 10 bis 30 mg erreichen (Abb. 2) und so die bei Verbraucher-
beschwerden berichteten adversen Effekte erklären.
Es konnten in der Literatur keine Studien identifiziert werden, die der Frage der Beeinflussung
von Urintests durch CBD-Produkte nachgehen, mit Ausnahme eines anekdotischen Zeitungs-
berichts aus den USA [54]. Aus den Erfahrungen mit den oralen Studien an klassischen Hanf-
lebensmitteln ist mit einer Minimaldosis im Bereich von 0,1 bis 1 mg/Tag bereits mit einem
positiven Test zu rechnen.
Erste eigene Pilotuntersuchungen durch drei der Verfassenden ergaben tatsächlich nach Kon-
sum eines als Nahrungsergänzungsmittel vertriebenen CBD-Öls (Einzeldosis 2 mg THC) in
allen Fällen positive Urintests für mehrere Tage mit einem Schnelltest (Drug-Detect THC, nal
von minden GmbH, Moers) bei 25 oder 50 ng/mL Cut-off.
Toxichem Krimtech 2020;87(1):15
Abb. 2. Boxplot der aktuell untersuchten CBD-Produkte mit Markierung des Tagesdosis-Bereichs, ab dem mit
einem positiven Urintest auf Cannabiskonsum zu rechnen ist (Rohdaten in [27]).
6. Fazit
Insgesamt zeigt die verfügbare Literatur eine große Spanne bzw. Unsicherheit, welche THC-
Gehalte bei der oralen Aufnahme von kommerziellen CBD-Produkten gesichert zu einem po-
sitiven Drogentest führen würden. In der Regel ist ein negativer Befund bei einer Einzeldosis
von weniger als 0,1 mg wahrscheinlich. Aus den Erfahrungen mit den oralen Studien an klas-
sischen Hanflebensmitteln ist mit einer Minimaldosis im Bereich von 0,1 bis 1 mg/Tag bereits
mit einem positiven Test zu rechnen. Bei 43% der CBD-Produkte unserer Untersuchungsserie
wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung bereits eine THC-Dosis von mehr als 1 mg auf-
genommen. In Einzelfällen lag die aufgenommene Dosis bei 10 bis 30 mg THC und kann damit
die bei Verbraucherbeschwerden berichteten adversen Effekte erklären. Mit einer Verringerung
der THC-Gehalte in klassischen Hanflebensmitteln ging zunächst eine Verringerung der THC-
Metabolit-Gehalte im Urin der Konsumenten einher. Durch das Aufkommen zumeist illegal
vertriebener CBD-Öl-Produkte mit teilweise sehr hohen THC-Gehalten wurde jedoch das Ri-
siko eines positiven Drogentests wieder erhöht. Ein hohes Risiko auf positive THC-Tests ber-
gen auch nicht-traditionelle Tees mit Blütenbestandteilen. Personengruppen, die eine Drogen-
freiheit belegen müssen, wie z. B. Leistungssporttreibende oder Straßenverkehrsteilnehmende,
ist nach unserem Erkenntnisstand von der Verwendung von CBD-Produkten abzuraten.
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