In Deutschland wird seit fast 50 Jahren über eine neue Architektur des Rechts für junge Menschen mit Behinderung diskutiert. Gegenwärtig werden junge Menschen mit Behinderung zum Teil der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet, zum Teil dem (altersunabhängigen) Rehabilitationsrecht, das auf verschiedene Leistungssysteme verteilt ist und mit der Schaffung des SGB IX im Jahre 2001 ein erstes
... [Show full abstract] koordinierendes Dach erhalten hat. Da Formen der Beeinträchtigung bzw. Behinderung bei jungen Menschen in einer starken Wechselwirkung zu ihrer Erziehung und Entwicklung und damit auch dem Erziehungspotential der Eltern stehen, wird eine Konzentration der Eingliederungshilfe für junge Menschen, die heute als Hilfe zur Teilhabe verstanden wird, im System der Kinder- und Jugendhilfe gefordert, weil dieses Leistungssystem auf die Lebenslage von Kindheit und Jugend spezialisiert ist (so genannte große Lösung).
Diese Debatte hat in den letzten Jahren Auftrieb erhalten durch das Verständnis von Inklusion, wie es der UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde liegt, sich aber an alle staatlichen Förder-und Leistungssysteme richtet.
In dem Beitrag werden im ersten Schritt die Probleme diskutiert, die im Hinblick auf die Gesetzgebung aber auch die praktische Umsetzung bei der Realisierung der so genannten großen Lösung zu lösen sind. Im zweiten Schritt werden die Herausforderungen des Inklusionsparadigmas, die sich an alle staatlichen Leistungssysteme richten, im Hinblick auf das System der Kinder – und Jugendhilfe und die Zusammenarbeit mit anderen Systemen in den Blick genommen. Schließlich wird der aktuelle Stand der politischen Debatte dargestellt.