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SCHWERPUNKT
Technikfolgenabschätzung – Theorie und Praxis 21. Jg., Heft 3, Dezember 2012 Seite 33
Monitoring der Schachtanlage
Asse II
von Urban Regenauer und Christiane
Wittwer, Bundesamt für Strahlenschutz
Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges
Salzbergwerk nahe Wolfenbüttel in Nieder-
sachsen. Von 1967 bis 1978 wurden 125.787
Gebinde mit schwach- und mittelradioaktiven
Abfällen in das Bergwerk eingelagert. Seit
1988 dringen steinsalzgesättigte Zutrittslösun-
gen aus dem Nebengebirge in das Bergwerk
ein. Zur Überwachung der durch abgeführte
Grubenluft möglicherweise in die Umgebung
austretenden Radionuklide wurde ein um-
fangreiches Monitoring-Konzept eingeführt.
Ziel dieses Artikels ist, die aktuelle Situation
in der Schachtanlage Asse II mit besonderem
Fokus auf dieses Monitoring-Konzept zu er-
läutern. Dies geschieht basierend auf einem
Überblick über die Geschichte der Asse, die
ursprünglich als Forschungsbergwerk diente.
Weiterhin wird der regionale Begleitprozess
vorgestellt, der 2007 ins Leben gerufen wurde.
1 Einführung
Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges Salz-
bergwerk nahe bei Wolfenbüttel in Niedersachsen.
Von 1967 bis 1978 wurden 125.787 Gebinde mit
schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das
Bergwerk eingelagert. Seit 1988 dringen steinsalz-
gesättigte Zutrittslösungen aus dem Nebengebirge
in das Bergwerk ein. Durch den Gebirgsdruck auf
die zahlreichen dicht beieinander liegende Abbaue
in der Südanke folgen Gebirgsbewegungen, die
bereits zu einer Schädigung des Salzgesteins und
des Nebengebirges geführt haben. Da die Schä-
digungsprozesse andauern, besteht die Gefahr,
dass der Lösungszutritt auf ein unbeherrschbares
Niveau ansteigt und die Schachtanlage absäuft.
Daher ist es notwendig, die Schachtanlage Asse II
so schnell wie möglich sicher stillzulegen. Nach
einem im Laufe des Jahres 2009 durchgeführten
Vergleich verschiedener Stilllegungsoptionen ver-
folgt das BfS das Ziel, die radioaktiven Abfälle
aus der Schachtanlage Asse II zu bergen und nach
Konditionierung und Zwischenlagerung in ein an-
deres noch zu bestimmendes Endlager zu bringen.
Der derzeit laufende Entscheidungsprozess
zur Stilllegung und Rückholung der Abfälle wird
von der Asse-II-Begleitgruppe des Landkreises
Wolfenbüttel aus örtlichen Stakeholdern und
Bürgerinitiativen begleitet. Diese gibt ihre Emp-
fehlungen und Erwartungen u. a. auch zum Mo-
nitoring an den Betreiber weiter.
Die eingelagerten Abfälle setzen üchtige
radioaktive Stoffe frei, die in die mit Grubenluft
versorgten Grubenbereiche gelangen und mit der
abgeführten Grubenluft (Abwetter) in die Umge-
bung abgeleitet werden. Emission und Immission
von radioaktiven Stoffen werden messtechnisch
überwacht. Als vertrauensbildende Maßnahmen
werden mehr Messungen als die fachlich und ge-
setzlich erforderlichen durchgeführt. Das Mess-
programm und die durch die abgeleiteten radio-
aktiven Stoffe verursachte potenzielle Strahlen-
exposition werden im Hinblick auf den Schutz
der Bevölkerung und die Umwelt bewertet.
2 Hintergrund
In der etwa acht Kilometer östlich von Wolfenbüt-
tel gelegenen Schachtanlage Asse II wurden von
1906 bis 1963 Stein- und Kalisalze gewonnen.
1965 übernahm die Gesellschaft für Strahlen- und
Umweltforschung mbH München (heute: Helm-
holtz Zentrum München – Deutsches Forschungs-
zentrum für Gesundheit und Umwelt – HMGU)
im Auftrag des Ministeriums für Bildung und For-
schung (BMFT heute BMBF) die Schachtanlage
Asse II, um radioaktive Abfälle einzulagern und zu
forschen. Für den Betrieb der Schachtanlage Asse
II wurde durch die Gesellschaft für Strahlen- und
Umweltforschung mbH ein Institut für Tieage-
rung (IfT) gegründet. In der Zeit von April 1967
bis Dezember 1978 wurden in der Schachtanlage
Asse II 124.494 Gebinde mit schwachradioakti-
ven Abfällen und 1.293 Gebinde mit mittelradio-
aktiven Abfällen eingelagert. Die Abfälle lagern
überwiegend in elf Kammern auf der 750-m-Sohle
und in jeweils einer Kammer auf der 725-m- und
511-m-Sohle. Die Einlagerung der radioaktiven
Abfälle erfolgte seinerzeit ohne vorherige Festle-
gung eines Stilllegungskonzeptes. Dies entspricht
nicht den heutigen atomrechtlichen Vorgaben, die
ein Stilllegungskonzept und einen Langzeitsicher-
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heitsnachweis für eine Planfeststellung vorausset-
zen (AtG 2011).
Zur Stilllegung der unter Bergrecht als For-
schungsbergwerk betriebenen Schachtanlage
wurde 2007 ein Abschlussbetriebsplan vorgelegt
(Schauermann 2007). Dieser sah eine weitgehen-
de Verfüllung des Bergwerkes überwiegend mit
Beton und Schotter sowie eine anschließende Flu-
tung des nicht erreichbaren Hohlraums mit tech-
nisch denierter Lösung (sog. Schutzuid) vor.
Insbesondere aus dem Kreis der Bürgeriniti-
ativen wurde bereits 2007 gefordert, die Schacht-
anlage unter Atomrecht zu stellen, da dieses im
Unterschied zum Bergrecht ein obligatorisches
Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeits-
beteiligung vorsieht. Ein entsprechendes Kla-
geverfahren einer Anwohnerin war anhängig.
Im Sommer 2008 wurde erstmals öffentlich be-
kannt, dass radioaktiv kontaminierte Lösung in
nicht genutzte Hohlräume gepumpt wurde, die
auf tieferen Sohlen lagen.
In einem Ministergespräch im Herbst 2008
(am 4.9.2008) zwischen Bundesminister Gabri-
el (BMU), Bundesministerin Schavan (BMBF)
und dem niedersächsischen Umweltminister
Sander wurde Einigung dahingehend erzielt,
dass die Stilllegung nach Atomrecht und ein Be-
treiberwechsel von HMGU auf das Bundesamt
für Strahlenschutz (BfS) erfolgen sollen. Der
Kabinettsbeschluss hierzu wurde daraufhin am
5.11.2008 gefällt. Der Betreiberwechsel vom
HMGU auf das BfS erfolgte zum 1.1.2009.
3 Der Begleitprozess Asse
Die ab dem Jahr 2007 zunehmende Kritik an
dem ehemaligen Betreiber HMGU betraf ins-
besondere das Stilllegungskonzept und die aus
Sicht der Kritiker mangelnde Informationspoli-
tik und die eingeschränkte Transparenz des ehe-
maligen Betreibers.
Im November 2007 wurde zwischen dem
niedersächsischen Ministerium für Umwelt,
Energie und Klimaschutz (NMU), dem Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit (BMU) und dem BMBF eine inter-
ministerielle Vereinbarung getroffen, dass für die
Stilllegung der Schachtanlage Asse II ein Begleit-
prozess mit Beteiligung der örtlichen Stakeholder
zu initiieren sei. Es wurde der Auftrag formuliert,
eine Begleitgruppe zu bilden, die Empfehlungen
ausspricht. Hiermit wurde entschieden, eine Bür-
gerbeteiligung an einem Großprojekt bereits in
der Entwurfsphase und weit vor dem eigentlichen
Planfeststellungsverfahren einzurichten.
Die Konstituierung der Begleitgruppe Asse-
II („A2B“) erfolgte am 18.1.2008. An dem vom
Landrat geführten Gremium sind der Landkreis
Wolfenbüttel, Abgeordnete aller Kreistagspartei-
en, die örtlichen Bürgermeister und Vertreter der
Bürgerinitiativen als stimmberechtigte Mitglieder
beteiligt. Das BfS als Betreiber, das BMU als Auf-
sichtsbehörde über das BfS und Bundesaufsicht
über das NMU sowie das NMU als atomrechtli-
che Aufsicht und Genehmigungsbehörde sind als
informelle Teilnehmer zeitweise vertreten.
Zur fachlichen Beratung der A2B wurde eine
„Arbeitsgruppe Optionenvergleich“ (AGO) einge-
richtet, deren Konstituierung am 5.3.2008 erfolgte.
Das Gremium hat sich mittlerweile in „Arbeits-
gruppe Optionen-Rückholung“ umbenannt. An
der AGO wurden drei von der A2B ausgewähl-
te Experten sowie das BfS und der Projektträger
Wassertechnologie und Entsorgung/Karlsruhe
(PTKA-WTE; heute Karlsruher Institut für Tech-
nologie, KIT) beteiligt. Bis zur Betriebsübernahme
lag die Federführung der AGO beim BfS und dem
KIT (früher PTKA-WTE). Das Zusammenspiel
der Begleitgruppe Asse-II und der Arbeitsgruppe
Optionen-Rückholung wird in der folgenden Ab-
bildung graphisch dargestellt (s. Abb. 1).
Abb. 1: Zusammenspiel Begleitgruppe Asse-II und
Arbeitsgruppe Optionen-Rückholung
Quelle: BfS
Arbeitsgruppe
Optionen – Rückholung
KIT
(Koordination + inhaltl. Verantw.)
5 Experten
(Einbeziehung durch Stellung-
nahmen)
Begleitgruppe
Asse-II
schlägt
Experten vor
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Seit Übernahme der Betreiberverantwortung
wird das BfS an der AGO nur noch informell be-
teiligt. Die Federführung der AGO, an der mitt-
lerweile fünf Experten der A2B beteiligt sind,
liegt heute allein beim KIT.1 Der Bund unter-
stützt die Arbeiten durch Übernahme der Kosten
für die Experten der A2B.
Sowohl die A2B als auch die AGO tagen
regelmäßig und werden vom BfS über alle Pla-
nungsschritte und Arbeiten informiert. Prinzipi-
ell läuft der Begleitprozess Asse in dieser Form
bis heute. Die Vorschläge aus dem Gremium
werden vom BfS nach fachlicher Prüfung bzw.
Prüfung der Machbarkeit in die weiteren Planun-
gen und Arbeiten einbezogen.
Die A2B wird vom BfS in Fachworkshops
zu aktuellen Themen (z. B. Evaluierung und Be-
schleunigung der Rückholung) eingebunden.
4 Wechsel des Betreibers
Nach der Betriebsübernahme der Schachtanlage
Asse II durch das BfS wurde ein neues Strahlen-
schutzregime eingerichtet und mit der Behebung
vorher analysierter radiologischer und berg-
baulicher Gefahrenquellen begonnen. Mit der
Einholung der erforderlichen atom- und strah-
lenschutzrechtlichen Umgangsgenehmigungen
wurden die atomrechtlichen Grundlagen für den
Betrieb geschaffen. Für eine transparente und
umfassende Öffentlichkeitsinformation wurden
eine Info-Stelle vor Ort, ein Infomobil und eine
Internetpräsentation (http://www.endlager-asse.
de) eingerichtet, sowie umfangreiches Informa-
tionsmaterial (z. B. der Newsletter „Asse Einbli-
cke“) veröffentlicht. Zudem werden zu aktuellen
Themen Infoveranstaltungen durchgeführt.
Im Verlaufe des Jahres 2009 erfolgte durch
das BfS auf der Basis von Machbarkeitsstudi-
en ein Vergleich verschiedener Optionen für die
Stilllegung der Schachtanlage Asse II (Optionen-
vergleich). Bei diesem wurden die Vollverfüllung
mit Verbleib der Abfälle am derzeitigen Ort, die
interne Umlagerung der Abfälle und die Rückho-
lung untersucht. Die Untersuchungen kamen zu
dem Ergebnis, dass die Rückholung der Abfälle
aus der Schachtanlage Asse II die beste Variante
beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten
radioaktiven Abfällen ist. Nach jetzigem Kennt-
nisstand kann durch Rückholung und Verbringung
in ein anderes Endlager die Langzeitsicherheit ge-
währleistet werden. Das Ergebnis wurde vom BfS
am 15.1.2010 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zur Vorbereitung der Rückholung und Klä-
rung offener Fragen wird eine Faktenerhebung
(Probephase) durchgeführt. Dabei soll durch
Anbohren, Öffnen und Bergen einzelner Abfall-
gebinde aus zwei ausgewählten Kammern die
praktische Durchführbarkeit der Rückholung
überprüft werden. Zurzeit wird in einem ersten
Schritt die erste Kammer angebohrt, um mögli-
che explosive Gase, radioaktive Lösungen sowie
den Zustand der Gebinde zu erkunden.
5 Rahmenbedingungen und Erfordernisse
für das Monitoring
5.1 Bergbaulicher Zustand und
betriebliche Maßnahmen
Mit der Schachtanlage Asse II hat das BfS die
Betreiberverantwortung für ein Bergwerk über-
nommen, das ursprünglich zur Salzgewinnung
eingerichtet und in das radioaktive Abfälle einge-
lagert wurden, ohne dass der für die Einrichtung
eines Endlagers für radioaktive Abfälle erforder-
liche Nachweis der langzeitsicheren Verwahrung
geführt wurde.
Durch den Salzabbau sind zahlreiche dicht
beieinander liegende Abbaue in der Südan-
ke entstanden. Durch den Gebirgsdruck folgen
Gebirgsbewegungen, die bereits zu einer Schä-
digung des Salzgesteins und des Nebengebirges
geführt haben. Durch die Schädigungsprozesse
sind Wegsamkeiten im Salzgestein und Deckge-
birge entstanden. Durch diese tritt im oberen Teil
des Baufeldes an der SW-Flanke in 500–575 m
Tiefe Lösung aus dem Nebengebirge durch das
aufgelockerte Salzgestein in die Grube ein. 1988
wurde erstmals festgestellt, dass salzgesättigtes
Grundwasser aus dem Deckgebirge in das Gru-
bengebäude eindringt (Zutrittslösung). Es wird
ca. 12 m³/Tag an Steinsalz (NaCl) gesättigte Lö-
sung aus dem Nebengebirge aufgefangen; an der
Hauptauffangstelle auf der 658-m-Sohle sind es
ca. 10,5 m³/Tag. Da die Schädigungsprozesse
andauern, besteht die Gefahr, dass der Lösungs-
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zutritt auf ein unbeherrschbares Niveau ansteigt
und die Schachtanlage „absäuft“.
Grundwasserzutritte sind im kommerziellen
Salzbergbau nur aus Bergwerken bekannt, deren
Abbauhohlräume keinen ausreichenden Sicher-
heitsabstand zum wasserführenden Deck- oder
Nebengebirge aufweisen. Es existiert bislang
kein Beispiel für eine erfolgreiche, dauerhafte
Abdichtung eines solchen Lösungszutrittes. Im
Zeitraum von 1995–2004 sind zur Stabilisierung
der Schachtanlage vom ehemaligen Betreiber die
Abbauhohlräume an der Südanke mit 2,2 Mio. t
Blasversatz aus feinkörnigem Steinsalz verfüllt
worden. Um diesen an Porenvolumen reichen
Versatz zu ertüchtigen, werden derzeit die Rest-
hohlräume, die durch Sackung oben in den Kam-
mern entstanden sind, mit Beton verfüllt (First-
spaltverfüllung). Dadurch soll eine Verlangsa-
mung der Gebirgsbewegung erreicht werden,
wodurch sich die Gefahr eines Anstieges des
Lösungszutritts reduziert.
5.2 Abgabepfade radioaktiver Stoffe in die
Umwelt
Die Verpackungen der radioaktiven Abfälle (in
der Regel Rollreifenfässer, Rollsickenfässer und
Blechtrommeln aus Stahl) dienten primär dem
sicheren Antransport der Abfälle über Schiene
und Straße und waren nicht als technisch (gas-)
dichte Barriere konzipiert.
Messungen der Aktivitätskonzentration
radioaktiver Stoffe in der Grubenluft (Wetter)
belegen, dass aus den eingelagerten radioakti-
ven Abfälle üchtige radioaktive Stoffe entwei-
chen (hauptsächlich HTO2, C-14-Verbindungen,
Rn-222 und dessen Zerfallsprodukte) und über
Wegsamkeiten aus den verschlossenen und zum
Teil versetzten Einlagerungskammern in die mit
Grubenluft versorgten Grubenbereiche gelangen
sowie mit der abgeführten Grubenluft in die Um-
gebung abgeleitet werden.
Um das sukzessive Volllaufen des Berg-
werks zu verhindern, werden monatlich ca. 300
m³ der aufgefangenen (gefassten) Zutrittslösung
an das Bergwerk Maria Glück zur Verwertung
abgegeben. Die restliche gefasste Zutrittslösung
wird in der Schachtanlage Asse II verwertet oder
soll, falls sie mit radioaktiven Stoffen kontami-
niert ist, als radioaktiver Abfall entsorgt werden.
Über physikalisch-chemische Austausch-
prozesse kann ein Teil der aus den Abfällen ent-
weichenden radioaktiven Stoffe, insbesondere
HTO, über die Grubenluft in die Zutrittslösungen
gelangen.
Sollte sich die Zutrittsrate erhöhen oder der
Eintrittsort der Deckgebirgslösung zur Schacht-
anlage Asse II verlagern, könnte diese unter
Umständen nicht mehr im erforderlichen Um-
fang gefasst werden und ein wesentlicher Teil
die Auffangvorrichtungen umießen. Die mög-
liche Folge wäre ein Kontakt mit den eingela-
gerten radioaktiven Abfällen. Mit dem Anstieg
der Zutrittsrate und/oder einer Verlagerung des
Zutrittsortes werden auch die Kapazitäten für die
externe und interne Verwertung der Zutrittslö-
sung zunehmend stärker ausgeschöpft, zumal die
Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass die Lösung
mit radioaktiven Stoffe kontaminiert sein kann.
Der Zustand, dass die Zutrittslösung nicht mehr
sicher gefasst und einer Verwertung zugeführt
werden kann, wird als „auslegungsüberschrei-
tender Lösungszutritt“ betrachtet.
Die Wahrscheinlichkeit für das Szenario
des auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts
ist nicht quantizierbar. Aufgrund der Tatsache,
dass der Salzstock bereits seine Integrität gegen-
über den grundwasserführenden Schichten ver-
loren hat, besteht aber unter Experten Einigkeit
darüber, dass es sich um ein realistisches Szena-
rio handelt. Im Rahmen eines vom BfS initiierten
Fachgespräches am 24.10.2007 mit dem BMU
und Experten aus Bergbau und Wissenschaft
wurde dies als eine wesentliche Konsequenz der
Verformungen des Tragsystems benannt.
Für den Fall, dass es zu dem auslegungs-
überschreitenden Lösungszutritt in die Schacht-
anlage Asse II kommt, kann eine Freisetzung von
Radionukliden über den Grundwasserpfad in die
Biosphäre und möglicherweise in die Nahrungs-
kette des Menschen und damit Auswirkungen für
künftige Generationen nicht ausgeschlossen wer-
den. Daher sind Maßnahmen zur Minimierung der
Konsequenzen eines solchen Ereignisses erforder-
lich (Notfallvorsorge). Im Rahmen der Notfall-
vorsorge werden die Zugänge zu den Abfallkam-
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mern abgedichtet und die Hohlräume unter und im
Niveau der Abfälle mit Beton verfüllt.
5.3 Schutz der Bevölkerung und Umwelt
Zum Schutz der Bevölkerung und der Um-
welt regelt § 48 der Strahlenschutzverordnung
(StrlSchV), dass die Ableitung radioaktiver
Stoffe aus der Schachtanlage Asse II in die Um-
gebung zu überwachen ist (StrlSchV 2011).
Wie dabei vorzugehen ist, ist in der Richtlinie
zur Emissions- und Immissionsüberwachung
kerntechnischer Anlagen (REI) festgelegt (REI
2005). Weitere Vorgaben gehen aus dem Geneh-
migungsbescheid für die Schachtanlage Asse II
über den Umgang mit radioaktiven Stoffen ge-
mäß § 7 Strahlenschutzverordnung hervor (NMU
2010). Die mit der Grubenluft in die Umgebung
abgeleiteten radioaktiven Stoffe werden an dem
Punkt, an dem die Grubenluft aus der Schachtan-
lage geleitet wird (am Abwetterbauwerk), mess-
technisch erfasst (Emissionsüberwachung). Die
Messprogramme zur Emissionsüberwachung
und zur Umgebungsüberwachung (Immissions-
überwachung) sind im Kapitel 4.4 dargestellt.
Gemäß den §§ 46 und 47 der StrlSchV darf
die Summe der Strahlenexpositionen aus der
Direktstrahlung und der Strahlenexposition aus
Ableitungen für Einzelpersonen der Bevölke-
rung nicht höher als 1 Millisievert im Kalender-
jahr sein.
Vor der Abgabe der Zutrittslösung zur Ver-
wertung im Bergwerk Maria Glück wird gemes-
sen, wie viel Tritium diese enthält. Die gemessene
Aktivitätskonzentration liegt dabei mehrere Grö-
ßenordnungen unter den Werten, für die durch
Modellberechnungen nachgewiesen wurde, dass
das Schutzziel der StrlSchV für die Freigabe ra-
dioaktiver Stoffe aus der strahlenschutzrechtli-
chen Überwachung (§ 29 StrlSchV) eingehalten
wird. Die Freigabe darf nur erfolgen, wenn sicher-
gestellt ist, dass hierbei für Einzelpersonen der
Bevölkerung die effektive Dosis im Bereich von
10 Mikrosievert im Kalenderjahr auftreten kann.
Um die möglichen radiologischen Konse-
quenzen für Mensch und Umwelt infolge eines
auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts und
der dadurch notwendigen Aufgabe des Offenhal-
tungsbetriebes der Schachtanlage Asse II bewerten
zu können, müssen diese zunächst belastbar und
dem Stand von Wissenschaft und Technik entspre-
chend ermittelt werden. Hierzu sind Modellrech-
nungen durchzuführen, die die Mobilisierung und
Freisetzung der Radionuklide aus den Abfällen,
deren Transport im Grubengebäude, durch das
Deckgebirge und mit dem Grundwasser umfas-
sen. In die Modellrechnungen ießt eine Vielzahl
von Modellparametern ein. Außerdem sind die
stattndenden Prozesse detailliert abzubilden. Es
sind zeitintensive Untersuchungen und Erhebun-
gen erforderlich, um ein belastbares Ergebnis zu
erzielen. Viele dieser Modellparameter und -pro-
zesse sind noch unbekannt und wurden durch An-
nahmen ersetzt bzw. durch Parametervariationen
berücksichtigt, um erste Abschätzungen darüber
zu ermöglichen, in welcher Bandbreite die poten-
zielle Strahlenexposition für die Bevölkerung lie-
gen könnte. Nach derzeitigen Kenntnisstand und
unter Berücksichtigung der Modellunsicherheiten
sowie der Abhängigkeit von der anzuwendenden
Konservativität bei der Expositionsermittlung ist
nicht auszuschließen, dass die Einhaltung von
Schutzzielen, wie sie in einem Genehmigungsver-
fahren nachzuweisen wären, nicht gewährleistet
werden können. Die Frage, in welchem Maß die
potenziellen Konsequenzen bei Eintritt des Szena-
rios durch die verbleibenden Handlungsoptionen
verringert werden können und mit welchem Ge-
sundheitsrisiko die unvermeidbaren Belastungen
verbunden sind, ist noch zu beantworten.
Die Ergebnisse der vorliegenden Abschät-
zung waren für das BfS Anlass, Vorsorge- und
Notfallmaßnahmen zu planen und als Gefahren-
abwehrmaßnahme umzusetzen. Sie verfolgen
das Ziel, die möglichen negativen Konsequenzen
soweit wie möglich zu minimieren.
5.4 Messprogramme zur Emissions- und
Immissionsüberwachung
Zur Beurteilung der Lage sind für die ausreichen-
de Vorsorge und entsprechend auf für potenziell
notwendige Gefahrenabwehr sowohl Messpro-
gramme zur Überwachung von Emissionen und
Immissionen bedeutsam.
Zur Emissionsüberwachung ist an dem
Punkt, an dem die Grubenluft aus der Schacht-
anlage geleitet wird (Abwetterbauwerk), eine
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Tab. 1: Messprogramm des BfS zur Emissionsüberwachung
Messobjekt Messsystem Art und Häugkeit Nachweisgrenze Bemerkungen
Radioaktive
Aerosole
(Monitoring)
Großächen-Filter-Sammler
Alpha-Detektor kont. Registrierung Messbereich 4 bis 40.000 Bq/m3
Beta-Detektor kont. Registrierung Messbereich 4 bis 40.000 Bq/m3
Radon 222 (Gas) Ionisationskammerprinzip kont. Beaufschlagung
mit diskont. Messung
Messbereich 10 bis 10.000 Bq/m3
Radioaktive
Aerosole
(Bilanzierung)
a) Großächen-Filter-Sammler 14-tägl. Filterwechsel Auswertung 7 Tage nach Filterwechsel
vierteljährliche Kontrollmessungen durch
BfS
- Alpha-Gesamtaktivität 0,2 mBq/m3 (bezogen auf Am-
241)
- Beta-Gesamtaktivität 0,2 mBq/m3 (bezogen auf Sr-90)
- Einzelnuklidanalyse durch Gamma-
Spektrometrie im Energiebereich
von 40–1500 keV
0,1 mBq/m3 (bezogen auf Co-60)
b) Filter-Sammler 1/2-Jährlich
- Einzelnuklidanalyse durch Gamma-
Spektrometrie im Energiebereich
von 40–1500 keV
4 µBq/m3 (bezogen auf Co-60) Ausmessung durch URA*
- Pu-Analyse einschließlich Am-241 ca. 20.000 m32 µBq/m3Ausmessung durch URA
c) Filter-Sammler alle 5 Jahre
- Sr-90-Analyse ca. 10.000 m31 mBq/m3Ausmessung durch URA
Tritium Luftfeuchtekondensat Wöchentliche Proben 0,2 Bq/m3
Tritium Molekuarsieb-Sammler monatliche Auswertung 1 Bq/m3Ausmessung durch URA und
Kontrollmessung durch BfS
Kohlenstoff 14 Molekuarsieb-Sammler monatliche Auswertung 0,2 Bq/m3
* URA = Zentrales Radionuklidlaboratorium Umwelt RadioAktivität der Universität Regensburg
Quelle: BfS
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Probeentnahmeeinrichtung installiert. Die Im-
missionsüberwachung erfolgt über ein eng-
maschiges Kontrollnetz in der Umgebung der
Schachtanlage Asse.3
5.4.1 Emissionsüberwachung
Die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der
abgeführten Grubenluft (Emissionen) aus der
Schachtanlage Asse II werden durch das BfS als
Genehmigungsinhaber gemäß folgendem Mess-
programm überwacht. Dabei wird kurz- und lang-
lebigen Aerosolen sowie Tritium und C14 beson-
dere Aufmerksamkeit geschenkt (s. Tab.1).
5.4.2 Immissionsüberwachung
Nach REI (2005) sind für die Umgebungsüber-
wachung („Immissionsüberwachung“) zwei
Messprogramme durchzuführen:
• ein Programm, das vom Genehmigungsinha-
ber BfS durchzuführen ist und
• ein ergänzendes und kontrollierendes Pro-
gramm, das von einer unabhängigen Mess-
stelle durchzuführen ist.
Das Messprogramm des BfS ist auf die drei Um-
weltbereiche Luft, Boden und Wasser ausgerich-
tet und ist in den Tabellen 2, 3 und 4 dargestellt.
Ergänzend zu den gesetzlich geforderten
Überwachungsmaßnahmen erfolgt als vertrau-
ensbildende Maßnahme eine zusätzliche Um-
gebungsüberwachung durch die „LUFA–ITL
GmbH“. Die Ergebnisse der LUFA werden in
Jahresberichten veröffentlicht, die auf der Inter-
netseite der Infostelle Asse veröffentlicht sind
(http://www.endlager-asse.de).
Um den bei der Bevölkerung vorhande-
nen Ängsten zu begegnen, hat das BfS nach
der Übernahme der Betreiberverantwortung
unmittelbar an der Schachtanlage Asse II ober-
irdisch eine Gamma-Ortsdosisleistung (ODL-)
Messsonde installiert, wie sie ansonsten auf der
Basis des Strahlenschutzvorsorgegesetzes vom
BfS zur Überwachung der Umweltradioaktivität
betrieben werden. Auf ausdrücklichen Wunsch
der Bevölkerung wurden zudem rund um die
Schachtanlage Asse II sechs weitere Messsonden
aufgestellt. Dies geschah, obwohl ein messtech-
nischer Nachweis von radioaktiven Stoffen aus
der Schachtanlage Asse II in der Umwelt nicht zu
erwarten ist (s. folgendes Unterkapitel).
Außerdem führte die Leitstelle Trinkwasser
des BfS in Berlin auf Bitte der Gemeindever-
waltung monatliche Untersuchungen des Trink-
wassers der Gemeinde Kissenbrück auf H-3 und
Cs-137 durch, solange diese über eine Wasser-
versorgung aus lokalen Brunnen verfügte. Dies
erfolgte als vertrauensbildende Maßnahme, ob-
wohl auch hier eine Belastung fachlich ausge-
schlossen werden kann. Mittlerweile erfolgt die
Trinkwasserversorgung der Gemeinde über eine
Fernwasserleitung.
5.5 Bewertung der Messergebnisse und
Dokumentation
Der Genehmigungsinhaber BfS und die unab-
hängige Messstelle haben ihre Messergebnisse
aus der Emissions- und Immissionsüberwachung
aufzuzeichnen und in Quartals- und Jahresbe-
richten darzustellen und der zuständigen Behör-
de vorzulegen.
Zusätzlich werden die Ergebnisse in einem
Jahresbericht „Strahlenschutz und Umgebungs-
überwachung im Bereich der Schachtanlage
Asse II“ dargestellt (BfS 2012).
Die mit der Fortluft der Schachtanlage Asse
II abgeleiteten Radionuklide führen zu keiner
messtechnisch erfassbaren Erhöhung der Radio-
nuklidkonzentration in der Umgebung. Auch an
den ODL-Messsonden wurden keine auffälligen
Abweichungen vom normalen Strahlungspegel
festgestellt.
Die potenzielle Strahlenexposition der Be-
völkerung wird den gesetzlichen Vorgaben ent-
sprechend unter Verwendung von konservativen
Rechenmodellen aus den gemessenen Ableitun-
gen berechnet, um die Unterschreitung der Do-
sisgrenzwerte der StrlSchV belegen zu können.
Für das Jahr 2011 z. B. zeigen diese Berechnun-
gen, dass die maximale potenzielle Dosis für die
kritische Altergruppe (Säugling < 1 Jahr) mit 32
µSv/Jahr deutlich unter dem zulässigen Grenz-
wertes gemäß § 47 StrlSchV liegt. Für alle ande-
ren Altersgruppen sind die errechneten Werte für
die potenzielle Strahlenexposition noch geringer.
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Tab. 2: Messprogramm des BfS zur Überwachung der Luft
Überwachtes
Medium
Messgröße Nachweisgrenze Probennahme bzw. Messort Art und Häugkeit Bemerkungen
Luft
Gamma-Strahlung
Gamma-Ortsdosis-
leistung
10 nSv/Std 8 Messorte davon einer in
der jeweils herrschenden
Abwindrichtung
Monatlich 4–5
Kurzzeitmessungen an
wechselnden Messorten, davon
einer in der jeweils herrschenden
Abwindrichtung
Gamma-Strahlung Gamma-Ortsdosis 0,1 mSv/Jahr 10 Festkörperdosimeter
(TLD) am Zaun, 6 TLD
entlang der Bahnlinie und in
der näheren Umgebung, 24
TLD im Umkreis von 1 km
und 2 km
1/2-jährliche Auswertung Auswertung durch die
amtliche Messstelle
des Helmholtzzentrums
München
Aerosole Gesamt-
- Alpha-Aktivitätskonz. 100 µBq/m3 (bez. auf Am-241) Ungünstigste
Einwirkungsstelle
in der häugsten
Ausbreitungsrichtung
Kontinuierliche Sammlung,
14-tägige Auswertung
Auswertung 7 Tage nach
Probennahmeschluss
- Beta-Aktivitätskonz. 100 µBq/m3 (bez. auf Sr-90)
Nuklidspezische
Aktivitätskonzentration,
Gamma-Messungen
im Energiebereich von
40–1500 keV
100 µBq/m3 (bezogen auf Co-60) Ungünstigste
Einwirkungsstelle
in der häugsten
Ausbreitungsrichtung
Kontinuierliche Sammlung,
14-tägige Auswertung
Auswertung 7 Tage nach
Probennahmeschluss
Gesamt- 8 Probennahmestellen,
davon eine in der
jeweils herrschenden
Abwindrichtung
Monatlich 4–5 Stichproben von
wechselnden Probennahmestellen,
eine davon in der jeweils
herrschenden Abwindrichtung
- Alpha-Aktivitätskonz. 2 mBq/m3 (bezogen auf Am-241)
- Beta-Aktivitätskonz. 2 mBq/m3 (bezogen auf Sr-90)
Quelle: BfS
SCHWERPUNKT
Technikfolgenabschätzung – Theorie und Praxis 21. Jg., Heft 3, Dezember 2012 Seite 41
Dennoch erfolgen als vertrauensbildende Maß-
nahmen ergänzende Untersuchungen (Futtermit-
tel, Grundwasser) und zusätzliche ODL-Messun-
gen in der Umgebung der Schachtanlage Asse,
die über die gesetzlichen und fachlichen Erfor-
dernisse hinausgehen.
5.6 Veröffentlichung der Messwerte und
Ergebnisse
Auf der Internetseite der Infostelle Asse kann
sich jede Bürgerin und jeder Bürger über die
Messwerte der ODL-Messsonden informieren
(http://www.endlager-asse.de). Die Jahresberich-
te „Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung
im Bereich der Schachtanlage Asse II“ der Asse
GmbH, die Quartals- und Jahresberichte der Asse
GmbH zur Emissions- und Immissionsüberwa-
chung gemäß REI (2005) und der unabhängigen
Messstelle sowie die Berichte der LUFA über die
zusätzliche Umgebungsüberwachung sind dort
neben vielfältigen Informationen zu der Schacht-
anlage Asse II (z. B. zum Gesundheitsmonito-
ring des BfS, das für ehemalige Asse-Mitarbeiter
durchgeführt wird) ebenfalls einsehbar.
6 Zusammenfassung
Der derzeit laufende Entscheidungsprozess zur
Stilllegung der Schachtanlage Asse II und die
Planung für die Rückholung der Abfälle wird
von der Asse-II-Begleitgruppe des Landkreises
Tab. 3: Messprogramm des BfS zur Überwachung des Bodens
Überwach-
tes Medium
Messgröße Nachweisgrenze Probennahme bzw. Messort Art und Häugkeit
Boden Gammaspektrometrie im Ener-
giebereich von 40–1500 keV,
spezische Aktivität einzelner
Radionuklide
0,5 Bq/kg bezo-
gen auf Co-60
und Trocken-
masse
4 Probennahmestellen davon
eine Referenzstelle
jeweils 2 Stichpro-
ben pro Jahr
Gesamt-Beta-Aktivitätsächen-
belegung
4 kBq/m23 Messorte in der Nähe des
Zauns, zusätzlich einer in der
jeweils herrschenden Abwind-
richtung
jeweils 2 Kurz-
zeitmessungen pro
Jahr
Gras Gammaspektrometrie im Ener-
giebereich von 40–1500 keV,
spezische Aktivität einzelner
Radionuklide
0,5 Bq/kg bezo-
gen auf Co-60
und Feuchtmasse
4 Probennahmestellen davon
eine Referenzstelle
jeweils 2 Stichpro-
ben pro Jahr
Quelle: BfS
Tab. 4: Messprogramm des BfS zur Überwachung des Wassers
Überwach-
tes Medium
Messgröße Nachweisgrenze Probennahme bzw.
Messort
Art und Häugkeit Bemerkung
Grund- und
Oberä-
chenwasser
Gesamt-Beta-Aktivi-
tätskonzentration
0,2 Bq/l bezogen
auf K-40
19 Probennahmestellen
an Quelle, Brunnen und
Vorutern
jeweils 1/4 jährli-
che Stichproben
Bei Werten
über 0,2 Bq/l
erfolgt die
Bestimmung
der Rest-Be-
ta-Aktivitäts-
konzentration
Quelle: BfS
SCHWERPUNKT
Seite 42 Technikfolgenabschätzung – Theorie und Praxis 21. Jg., Heft 3, Dezember 2012
Wolfenbüttel aus örtlichen Stakeholdern und
Bürgerinitiativen begleitet. Diese unterbreitet
auch Vorschläge für ein Umweltmonitoring.
Die aus der Schachtanlage Asse II mit der
abgeführten Grubenluft in die Umgebung abge-
leiteten radioaktiven Stoffe werden gemäß den
gesetzlichen Vorgaben messtechnisch überwacht.
Auch wird ein Umgebungsüberwachungspro-ein Umgebungsüberwachungspro-
gramm durchgeführt. Berechnungen zeigen, dass
die maximale potenzielle Strahlenexposition
deutlich unter den zulässigen Grenzwerten der
Strahlenschutzverordnung liegt. Als vertrauens-
bildende Maßnahmen erfolgen ergänzende Un-
tersuchungen (Futtermittel, Grundwasser) und
zusätzliche ODL-Messungen in der Umgebung
der Schachtanlage Asse II, die über die gesetzli-
chen und fachlichen Erfordernisse hinausgehen.
Eine transparente und umfassende Informa-
tion der Öffentlichkeit wird insbesondere über
eine Info-Stelle („Info Asse“), ein Infomobil,
eine Internetpräsentation und Info-Broschüren
gewährleistet. Darüber hinaus werden zu aktu-
ellen Themen Infoveranstaltungen durchgeführt.
Anmerkungen
1) Nähere Informationen zur AGO und zum Begleit-
prozess Asse sind im Internet auf der Homepage
der Begleitgruppe Asse-II unter http://www.asse-
2-begleitgruppe.de/index.php?id=44 abrufbar.
2) HTO ist Tritium-(H-3-)haltiges Wasser.
3) Siehe BfS 2011; Asse Einblicke Nr. 12; Download
unter http://www.endlager-asse.de/SharedDocs/
Publikationen.
Literatur
AtG – Atomgesetz, 2011: Gesetz über friedliche Ver-
wendung der Kernenergie und Schutz gegen ihre Ge-
fahren (Atomgesetz) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 15. Juli 1985 (BGBI. I S. 1565) zuletzt
geändert durch Art. 4 G über die Neuordnung des Ge-
räte- und Produktsicherheitsrechts vom 8. November
2011 (BgBI. I S. 2178)
BfS – Bundesamt für Strahlenschutz, 2011: Asse Ein-
blicke Nr 12 – Informationsschrift zum Endlager Asse
II, Wie die Asse und die Region überwacht werden.
Salzgitter, März 2011; http://www.endlager-asse.de/
SharedDocs/Publikationen
BfS – Bundesamt für Strahlenschutz, 2012: Strahlen-
schutz und Umgebungsüberwachung im Bereich der
Schachtanlage Asse II – Jahresbericht 2011, Stand
06.09.2012; http://www.endlager-asse.de/Shared-
Docs/Downloads/DE/Umgebungsueberwachung
NMU – Niedersächsisches Ministerium für Umwelt
und Klimaschutz, 2010: Genehmigungsbescheid für
die Schachtanlage Asse II, Bescheid 1/2010, Umgang
mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 Strahlenschutz-
verordnung (StrlSchV), Hannover, 08.07.2010;http://
www.endlager-asse.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Genehmigungsunterlagen/
REI, 2005: Richtlinie zur Emissions- und Immissi-
onsüberwachung kerntechnischer Anlagen vom 7.
Dezember 2005 (GMBl. 2006, Nr. 14–17, S. 254)
Schauermann, V., 2007: Abschlussbetriebsplan für
die Schachtanlage Asse II. Rev. 00. Remlingen,
26.01.2007 (nicht beschieden, unveröffentlicht)
StrlSchV – Strahlenschutzverordnung, 2011: Verord-
nung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende
Strahlen: Vom 20. Juli 2001 (BGBI. I. S. 1714, ber.
BGBI. 2002 I S. 1459) zuletzt geändert durch Art.
1 VO zur Änd. Strahlenschutzrechtlicher VO vom
4.10.2011 (BGBI I S. 2000)
Kontakt
Dr. Christiane Wittwer
Bundesamt für Strahlenschutz
Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter
Tel.: +49 (0) 30 / 18 3 33 - 19 36
E-Mail: cwittwer@bfs.de
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