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Umschlaggestaltung: Sandro Isler, Basel, 2018
Umschlagabbildung: Sandro Isler, Basel, 2018, nougat.ch
Lektorat & Satz: Sandra Ryf, Bern, varianten.ch
Druck: Majuskel Medienproduktion GmbH, Wetzlar
Print-ISBN 978-3-8376-4145-5
PDF-ISBN 978-3-8394-4145-9
https://doi.org/10.14361/9783839441459
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Inhalt
Racial Profiling und antirassistischer Widerstand
Eine Einleitung
Mohamed WaBaile, Serena O. Dankwa,
Tarek Naguib, Patricia Purtschert, Sarah Schilliger | 9
Dein Gesetz
Amina Abdulkadir | 39
Von der »Zigeunerkartei« zu den »Schweizermachern«
bis Racial Profiling
Ein Essay über einen helvetischen Staatsrassismus
Rohit Jain | 43
Hautverdächtig
Rassistische Polizeikontrollen auf der Anklagebank
Mohamed WaBaile und Ellen Höhne | 67
Racial Profiling und die Tabuisierung von »Rasse«
Noémi Michel | 87
Neuanfänge
Edwin Ramirez | 107
Handwerksgeschichten
Schwarze Frauen im Gespräch
Rahel El-Maawi und Jovita dos Santos Pinto | 109
Die Kontrolle der »Anderen«
Intersektionalität rassistischer Polizeipraktiken
Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo | 139
Profiling und Rassismus im Kontext Sexarbeit
»Overpoliced and Underprotected«
Serena O. Dankwa, Christa Ammann und Jovita dos Santos Pinto
| 155
Zugfahren
Fatima Moumouni | 173
Spatial Racial Profiling
Rassistische Kontrollpraxen der Polizei und ihre Legitimationen
Schohreh Golian | 177
»Zigeunerpolitik« reloaded
Racial Profiling von Jenischen, Sint*ezza und Rom*nja in der Schweiz
Angela Mattli | 195
Race matters
Macht, Wissensproduktion und Widerstand an der Schweizer Grenze
Jana Häberlein | 211
Helvetzid
Mohamed Wa Baile | 229
Ethnographischer Bericht zum Prozess gegen M.
7. November 2016, Zürich
Rohit Jain | 239
Mit Recht gegen Rassismus im Recht
Rechtsverfahren als Mittel des Widerstands
Tarek Naguib | 257
Autonome Schule Zürich
Ein Ort des Widerstands gegen Rassismus und Polizeigewalt
Aktivist*innen der ASZ | 275
Ich vermisse die Rassisten der Vergangenheit
Meloe Gennai | 289
Herzwerk
Queer und interracial leben in der Schweiz
Romeo Koyote Rosen und Jasmine Keller | 293
so ein gefühl
Amina Abdulkadir | 307
Alltagsrassismus, staatliche Gewalt und koloniale Tradition
Ein Gespräch über Racial Profiling
und intersektionale Widerstände in Europa
Fatima El-Tayeb und Vanessa Eileen Thompson | 311
Über die Autor*innen | 329
Die Kontrolle der »Anderen«
Intersektionalität rassistischer Polizeipraktiken
Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
»Wir haben kein ›Racial Proling‹-Problem«, behauptet Max Hofmann
vom Verband Schweizerischer Polizeibeamter in einem Interview mit
dem öentlich-rechtlichen Schweizer Radiosender SRF. Denn die Polizei
kontrolliere keinesfalls einzelne Personen oder Gruppen aufgrund deren
Hautfarbe. Solche und ähnliche Behauptungen äußern zahlreiche Ver-
treter*innen der Polizei, aber auch der Politik– nicht nur in der Schweiz.
Problematisch daran ist nicht nur die Behauptung selbst, sondern auch,
dass solche Aussagen noch immer die öentliche Auseinandersetzung um
Racial Proling dominieren und damit sowohl eine längst überfällige De-
batte als auch notwendige Sanktionen gegen rassistische Polizeipraktiken
weitgehend blockieren.
Diese Form der Bagatellisierung aber hat System:
Mittels Abwehr und Verdrängung wird nicht nur jegliche Verantwortung
zurückgewiesen, sondern zudem die Benennung diskriminierender Prak-
tiken verunmöglicht. Rassismus und Polizei werden als undenkbare Ver-
bindung begrien und damit wird verhindert, Praktiken der Polizeikorps
als strukturell rassistisch identizieren zu können.
1 |
Selbst Medien stimmen mit ein, wenn sie wie im vorliegenden Fall »Racial Profiling«
in modalisierende Anführungsstrichen setzten, um sich vom Begriff zu distanzieren
und die Behauptung des Polizeisprechers auch typographisch zu unterstreichen.
2 | Die Aussage selbst ist in Anbetracht der vielen in Medien und Gerichtsverfahren
dokumentierten Aussagen von Opfern diskriminierender Polizeikontrollen mehr als
absurd. Für die Schweiz siehe beispielsweise Y. Staat: Rassismus; Ch. Landolt:
Schwarz = verdächtig; Strupler/Michel: Einfach die falsche Hautfarbe; M. Sturzenegger:
Jung, schwarz, verdächtig; S. Caratti: Perquisiti perchè siamo neri; sowie die Berichte
von Fröhlicher-Stines/Mennel: Schwarze Menschen in der Schweiz; Amnesty Inter-
national: Polizei, Justiz und Menschenrechte; Efionayi-Mäder/Ruedin: Anti-Schwarzen-
Rassismus; Allianz gegen Racial Profiling: Alternative Report.
140 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
Eine zentrale Einsicht gesellschaftskritischer Ansätze der Rassismusforschung
besteht aber darin, dass sich Rassismus sowohl durch intentional oder unbewusst
agierende Individuen artikuliert, als auch in vielfältiger Weise durch institutio-
nelle Prozesse, in gesellschaftlichen Strukturen und in allgemeinen Werten
und Normen wirkt. Solche als institutionell, strukturell oder auch systemisch
bezeichnete Rassismen nden alltäglich statt, werden aber oft nicht direkt
sichtbar, weil sie nicht als hate speech, Beleidigungen oder Ausschlüsse daher-
kommen, sondern sich in den als normal geltenden Entscheidungen und Hand-
lungen gesellschaftlicher Institutionen verstecken.
In gewisser Weise liegt dem
Rassismus eine »Banalität« inne, schreibt Mark Terkessidis
in Anlehnung an
Hannah Arendt, um die Verwobenheit von Rassismus in die alltäglichen Funk-
tionsmodi von Gesellschaft zu bezeichnen. Racial Proling stellt in diesem Sinne
eine Praxis dar, die sowohl bei der Polizei als auch in der Mehrheitsgesellschaft
überwiegend als »normale« Polizeikontrolle angesehen wird, während sie bei den
immer wieder Kontrollierten immens negative Wirkungen hervorruft.
INTERVIEWSTUDIE ZU ERFAHRUNGEN MIT RACIAL PROFILING
Um die Alltäglichkeit, die vermeintliche Normalität und die Wirkungen von
rassistischen Polizeikontrollen auf Betroene sichtbar zu machen, führ-
ten wir als Mitglieder einer kollaborativen Forschungsgruppe 30 qualita-
tive leitfadengestützte Interviews mit Personen, die Racial Proling erleben:
3 |
Die Bedeutungsbereiche von institutionellem, strukturellem und systemischem Rassis-
mus sind nicht deckungsgleich, überschneiden sich aber in wesentlichen Aspekten. Für die
Untersuchung und Analyse von Racial Profiling sind alle drei Formen relevant. Für einen
Überblick siehe Ture/Hamilton: Black Power; J. R. Feagin: Systemic Racism; Hormel/Scherr:
Bildung für die Einwanderungsgesellschaft; M. Gomolla: Institutionelle Diskriminierung.
4 | M. Terkessidis: Die Banalität des Rassismus.
5 | Für eine Benennung derjenigen, die durch polizeiliche Maßnahmen negativ von
Rassismus »betroffen« sind, gibt es keinen umfassenden Begriff. Gebräuchlich sind
neben »Betroffene« auch Bezeichnungen wie »Opfer von rassistischen Kontrollen«, »Kon-
trollierte« u. a. So wie der Opferbegriff von manchen Schwarzen und People of Color
zurückgewiesen wird, gilt einigen auch der Begriff »Betroffene« als unangemessen – unter
anderem deshalb, weil die Gesellschaft als Gesamtheit von Racial Profiling betroffen ist.
Wieder andere verwenden den Begriff aber gezielt oder mit dem Zusatz »direkt«, um eine
Differenz zu markieren zwischen denen, die regelmäßig kontrolliert werden, und jenen,
die gar nicht oder selten ins polizeiliche Raster fallen. Im vorliegenden Text verwenden
wir den Begriff sparsam und synonym mit anderen Bezeichnungen.
6 | Die Mitglieder der Forschungsgruppe sind außerdem Daniel Egli, Ellen Höhne,
Rea Jurcevic, Tarek Naguib, Sarah Schilliger, Florian Vock und Mohamed Wa Baile, bei
141
Die Kontrolle der »Anderen«
mit Menschen, die sich selbst als Schwarze*r, Person of Color, Jenische*r,
Sinto*Sintezza, Rom*ni, Muslim*in und Migrant*in bezeichnen. Viele der
Interviewpartner*innen haben einen prekären Aufenthaltsstatus als Asyl-
suchende, vorläug Aufgenommene oder Sans-Papiers; einige verfügen über
einen Schweizer Pass oder einen gefestigten Aufenthaltsstatus. Das Spektrum
der von Racial Proling betroenen Personen spiegelt aus unserer Sicht zum
einen die Komplexität von Rassismus wieder, macht zum anderen aber auch
deutlich, dass Rassizierungen in ihrem Zusammenwirken und den Inter-
dependenzen mit anderen Kategorien zu betrachten sind.
Alle Interviews haben wir im Hinblick auf die berichteten Erfahrungen,
deren unmittelbare und langfristige Wirkungen, die Umgangsstrategien der
Kontrollierten, deren Forderungen sowie die Formen von Widerständigkeit
analysiert. Die Berichte der Interviewpartner*innen werden hier als Inter-
ventionen in die herrschenden Verhältnisse verstanden: Die Expertise der
rassistisch Diskriminierten wird im Sinne eines »counterstorytelling« be-
ziehungsweise eines »Aufstands unterworfener Wissensarten« den eingangs
dargelegten Bagatellisierungen und Beschwichtigungen gegenübergestellt.
Counterstories zielen darauf, den hegemonialen Status quo herauszufordern
und die herrschenden Narrative zu verwerfen. In diesem Sinne dienen die
Berichte dazu, sowohl rassistische Polizeipraktiken als auch Rassismen im All-
gemeinen auf verschiedenen Ebenen zu bekämpfen.
Dieser Beitrag stellt zwei Fragen ins Zentrum: 1) Wen treen die Kon trol-
len in welcher Weise? und 2) Wie wirken sich die Kontrollpraktiken auf die Be trof-
fenen aus? Zur Klärung dieser Fragen analysieren wir die Interview aussagen
hinsichtlich der bei den Kontrollen vorgenommenen Zuschrei bungen,
Stigmatisierungen und Eingrie in die körperliche Integrität. Das Ziel
dieser Analyse ist, Racial Proling als institutionellen beziehungsweise
strukturellen Rassismus mit einer Vielzahl an Folgen sichtbar zu machen.
Hierfür greifen wir Ansätze der Intersektionalitätsforschung
auf, um die
jeweiligen Kontexte und die Überlagerungen verschiedener Ungleichheits-
denen wir uns herzlich für die die gemeinsame Arbeit und die Besprechung früherer
Textfassungen bedanken.
7 | Gesamtber icht publiziert in Kollab orative Forsc hungsgruppe Racial Prof iling (2019):
Racial Profiling: Erfahrung, Wirkung, Widerstand. Berlin: Rosa-Luxemburg-Stiftung.
8 | Delgado/Stefancic: Critical Race Theory, S. 42 ff.
9 | M. Foucault: Historisches Wissen der Kämpfe und Macht, S. 59.
10 | Vgl. R. Delgado: Storytelling for Oppositionists and Others, S. 2413.
11 |
Zum Hintergrund der Intersektionalitätsanalyse und Interdependenz von Ungleich-
heitsdimensionen siehe etwa K. Crenshaw: Demarginalizing the Intersection of Race
and Sex; N. Yuval-Davis: Intersectionality and Feminist Politics; K. Walgenbach et al.:
Gender als interdependente Kategorie; Klinger/Knapp: Über-Kreuzungen.
142 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
formen in den Blick nehmen zu können. Außerdem möchten wir mit unse-
rer Analyse die Unterschiedlichkeiten solcher Erfahrungen erfassen und
die spezischen Wechselwirkungen und Verechtungen verschiedener Un-
gleichheitsdimensionen, wie zum Beispiel Geschlecht, Herkunft, Klassen-
status, Alter, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse und Sexualität erfassen.
Denn obwohl die Hautfarbe (sowie oft damit zusammenhängende Merkma-
le wie Haarfarbe, Haarstruktur etc.) bei rassistischen Polizeikontrollen das
vordringliche Auswahlkriterium ist, werden in den konkreten polizeilichen
Handlungen und in den Wirkungen von Racial Proling weitere Ungleich-
heitsdimensionen relevant. Mit einem intersektionalen Ansatz lassen sich
somit sowohl die Erfahrungen der »anderen Anderen« als auch weitere für
den polizeilichen Blick (über die Hautfarbe hinaus) entscheidende Merkmale
berücksichtigen.
HAUTFARBE ALS MASTER-SIGNIFIER
»Jeden Tag, wenn ich aus dem Haus gehe, merke ich, dass ich eine andere Haut-
farbe habe und dass diese Tatsache mein Leben hier nicht unbedingt vereinfacht.«
A C-H
, 21-jährige Schwarze Schweizerin, schildert
im Interview die Alltäglichkeit des von ihr erlebten othering, durch das sie
mit Blick auf ihre nichtweiße Hautfarbe »verbesondert« beziehungsweise
ausgesondert wird. Die Sichtbarkeit von C-H Hautfarbe wird
von ihr selbst als »Problem« beschrieben, aber als eines, das ihr erst in der
Öentlichkeit deutlich »merkbar« wird. Zwar ist die Pigmentierung ihrer
Haut auch zu Hause für sie sichtbar, aber das »Merken« ihrer Haut, wie es
C-H nennt, wird erst durch Interaktionen und Beschränkungen
erzeugt, die ihr von außen entgegentreten. Sie bringt das mit »Ich werde immer
auf meine Hautfarbe reduziert« auf den Punkt.
Nicht nur die vermeintliche Abweichung von jener der Mehrheits-
bevölkerung, sondern darüber hinaus die damit verknüpften Zuordnungen
und Zuschreibungen vor allem in Form von Stigmatisierungen erzeugen das
von C-H geschilderte »Problem«, das an rassizierte Merkmale ge-
knüpft scheint. Dabei wird ihre Hautfarbe erst durch ein rassistisches othering
unter Rückgri auf die Kategorien »Herkunft« und »Nation« als mögliches
Problem erzeugt, durch das die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts infrage ge-
stellt wird oder sie als prinzipiell verdächtig gilt.
Eine ähnliche Erfahrung mit Andersbehandlungen im Zusammenhang
mit ihrer Hautfarbe schildert die in der Schweiz geborene Schwarze E
12 | Alle Namensangaben im Kontext der Interviews sind Pseudonyme. Darüber hin-
aus wurden alle Angaben, die auf die Person schließen lassen würden, anonymisiert.
143
Die Kontrolle der »Anderen«
A: »Oftmals ist es einfach in Alltagssituationen halt so, dass ich als Erstes
als
Ausländerin gesehen werde.« A beschreibt, wie ihr immer wieder die
Z
ugehörigkeit abgesprochen und sie damit symbolisch aus jenem Ort aus-
gewiesen wird, den sie als ihren selbstverständlichen Lebensmittelpunkt
ansieht.
Die Problemwerdung des Selbst durch die Reduzierung der eigenen Per-
son auf die Pigmentierung der Haut erörterte schon W.E.B. DuBois zu Be-
ginn des 20.Jahrhunderts in seinen Ausführungen in The Souls of Black Folk.
Seine Frage »How does it feel to be a problem?« stellt den Ausgangspunkt
einer Analyse der US-amerikanischen Gesellschaft dar, die Menschen entlang
der color line teilt. Was die Interviewpartner*innen und DuBois hier thema-
tisieren, ist der Vorgang, wie eine dunklere Hautpigmentierung zu einem
folgenreichen »Stigma« gemacht wird, mit dem weitere Annahmen über Ille-
galität und Kriminalitätsbereitschaft einhergehen. Denn in den polizeilichen
Kon trollen werden die Kontrollierten mittels rassizierten Zuordnungen zu
Anderen gemacht, die als nicht (beziehungsweise nicht originär) »von hier«
wahrgenommen werden.
Während Personen mit weißer Hautfarbe kaum durch willkürliche Kon-
trollen belästigt und beschränkt werden (mit Ausnahme von Obdachlosen,
Bettelnden, Drogenuser*innen etc.), müssen Angehörige von visible minorities
täglich mit wiederholten Polizeikontrollen, Durchsuchungen und Ver-
letzungen der körperlichen Integrität rechnen. P S, ghanaischer
Student, der
seit über zehn Jahren in der Schweiz lebt, bringt dies folgender-
maßen auf den
Punkt
: »They checked me specically because of my color. Be-
cause he [the police ocer] didn’t check the other people, so that is for me racial.«
Und ebenso deutlich schildert der 34-jährige Somalier C X, der seit
acht Jahren in der Schweiz lebt, seine Einschätzung zu den von ihm erlebten
Polizeikontrollen: »Wir bewegen uns wie normale Menschen auf der Straße und sie
kommen einfach zu uns und fragen nach unserem Ausweis. Der Grund ist unsere
Hautfarbe.«
Quasi als »Master-Signier« wird die dunkle Hautfarbe der Kontrol-
lierten zum entscheidenden Merkmal, hinter dem die polizeilich kontrol-
lierte Person zu verschwinden scheint und deren Freiheit in der Recht-
fertigungsordnung der Polizei ohne Weiteres eingeschränkt werden kann.
Die willkürliche Wahl der Hautfarbe als Merkmal geschieht dabei auf
Basis historisch sedimentierter Bilder und Vorstellungen über die ver-
meintlich Anderen und die eigene Nation, aufgrund derer die Bevölkerung
der Schweiz wie auch Europas als weitgehend homogen (sprich: »weiß«)
vorgestellt wird.
13 | W.E.B. Du Bois: Writings: The Souls of Black Folk, S. 1.
144 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
DIVERSITÄT UND INTERSEKTIONALITÄT DER KONTROLLPRAKTIKEN
Alle von uns befragten Personen berichten von Erfahrungen mit dis-
kriminierenden Polizeikontrollen. Doch es nden sich bedeutsame Unter-
schiede in den Berichten in Bezug auf die Häugkeit und die konkreten
Handlungen in den Kontrollsituationen. Am deutlichsten treten zunächst
Prozesse der Vergeschlechtlichung hervor. So schätzen einige Frauen, dass
»mehr die Männer kontrolliert werden als die Frauen« (C B,
Schwarze Schweizerin, die seit fast 40 Jahren in Schweiz lebt), beziehungs-
weise dass Männer »eher kontrolliert [werden] als Frauen« (E A, seit
ihrer Geburt in der Schweiz lebende Schwarze Frau). Diese Einschätzung
wird auch durch die Ausführungen von Männern gestützt, die von extrem
häugen Kontrollen berichten. So erläutert etwa M A,
Schwarzer Schweizer, der seit 17 Jahren in der Schweiz lebt, zu den Kon-
trollen an seinem ersten Wohnort in einer mittelgroßen Stadt der Deutsch-
schweiz: »Ich bin damals aus dem Zug gestiegen, sie warteten bereits auf mich,
täglich. Ich hielt den Ausweis sogar schon bereit.« Oder W S,
fahrender Jenischer, berichtet:
»Manchmal wirst du drei Mal pro Tag kon-
trolliert.[…] Weil einfach die Kantonspolizei einen Auftrag hat, wenn eine Pa-
trouille mal vorbeifährt, einfach schnell nach dem Rechten zu schauen.«
Und
der in Thailand aufgewachsene, seit dem Jahr2000 in der Schweiz lebende
T S führt aus, dass er schon etwa fünfzigMal kontrolliert wurde. Zu-
dem ist ihm wichtig festzuhalten: »[E]s geht nicht nur um Schwarze Menschen
[…]
, es geht auch um asiatische Menschen, die hier leben, nicht nur um Schwarze,
die betroen sind.«
»Du wirst als Sexarbeiterin gesehen«:
Sexualisierung vor allem Schwarzer Frauen
Von häugen, nämlich täglich, manchmal dreimal pro Tag oder zig-
mal in wenigen Jahren stattndenden Kontrollen berichten von unseren
Interviewpartner*innen ausschließlich Männer – mit einer spezischen
Ausnahme, nämlich jener Frauen, die als Sexarbeiterinnen tätig sind. So
beobachtete die aus Somalia stammende Schweizerin M S gen-
derbezogene Unterschiede bei den Kontrollen: »Wenn du nicht gerade an
der Langstraße stehst, denke ich, ist es nicht gleich wie bei den Männern.« Der
Verweis auf die »Langstraße« bringt eine Dierenz zum Ausdruck, die in
mehreren Interviews angesprochen wurde. Denn während Schwarze Män-
ner und Männer of Color von der Polizei als kriminell oder gewalttätig
stigmatisiert werden, sind Schwarze Frauen vielfach – und nicht nur im
Zürcher Rotlicht- und Ausgehviertel der »Langstraße« – mit sexualisierten
Zuschreibungen konfrontiert.
145
Die Kontrolle der »Anderen«
Sexualisierte Zuschreibungen an Schwarze Frauen und Frauen of Color fußen
in kolonialrassistischen Bildern, in denen diese erotisiert, als Akteurinnen
einer »zügellosen Sexualität«
sowie »einfach als billige Frau, als importierte
Frau, als Sexobjekt«
imaginiert werden. Auch heute gilt, so erklären einige
Interviewpartner*innen, dass Schwarze Schweizerinnen oftmals dem Sex-
gewerbe zugeordnet werden, obwohl sie selbstverständlich in verschiedensten
Bereichen arbeiten.
Die vielfältige Geschichte von Schwarzen und Frauen of
Color in der Schweiz wird aber kaum wahrgenommen, sondern hegemonial von
Exotisierungen und Projektionen abgespaltener Sexualphantasien überstrahlt.
Zur Ergründung solcher Projektionen spricht die Rassismustheoretikerin
Grada Kilomba von »Eroticization«: »The Black subject becomes the perso-
nication of the sexualized, with a violent sexual appetite: the prostitute, the
pimp, the rapist, the erotic and the exotic.«
Und die Geschlechterforscherin
Jovita dos Santos Pinto analysiert mithilfe des Begris »S/exotisierung«, wie
Schwarze Subjekte in Erinnerungsnarrationen der Schweiz sexualisiert und
insbesondere Schwarze Frauen unter einem männlichen begehrenden Blick
als ausschweifend sowie zügellos guriert werden. Zudem zeigt sie auf, wie
durch dieses Bild die ausgeübte rassistische sexuelle Gewalt verdeckt wird.
Diese rassizierten Sexualitätsprojektionen werden gesellschaftlich nicht als
Konstruktionen erkannt, sondern in einem Prozess der Naturalisierung am
vermeintlichen »Fremdsein« xiert und als Bedrohung imaginiert, der mit ord-
nungs- und sicherheitspolitischen Maßnahmen zu begegnen sei.
Das Phantasma der übersexualisierten exotischen Schwarzen Frau lässt
bei Polizist*innen oenbar schnell Assoziationen zu Prostitution/Sexarbeit
aufkommen, wenn sie Schwarze Frauen oder Frauen of Color auf der Straße
erblicken. Wie dieses Stereotyp in konkreten Handlungen wirkt, schildert die
66-jährige C B im Interview, als sie einmal nachts noch
Briefe zum Postkasten brachte, der sich in der Nähe des Straßenstrichs be-
fand: »Ich werfe die Briefe ein, gehe zurück zu meinem Auto, da kommt die Polizei
und fragt mich: ›Was machst du hier?‹ Ich sage: ›Ich werfe Briefe in den Brief-
kasten.‹ Darauf hin sagte der Polizist plötzlich zu mir: ›Allez, disparaissez d’ici!
Verschwinden Sie!‹« B ist entsetzt über den »Mangel an Respekt«
und geht davon aus, dass sie von der Polizei als mutmaßliche Sexarbeiterin
angesprochen und weggewiesen wurde. Damit beschreibt sie eine typische
Wirkung dieser Verbindung von Rassizierung und Sexualisierung, über die
14 | A. Dietrich: Konstruktionen weißer weiblicher Körper, S. 365.
15 | Fröhlicher-Stines/Mennel: Schwarze Menschen in der Schweiz, S. 19 u. 48.
16 | Vgl. J. dos Santos Pinto: Spuren.
17 | G. Kilomba: Plantation Memories, S. 44.
18 | J. dos Santos Pinto: Besitzen, s/exotisieren, vergessen.
19 | Vgl. hierzu auch G. Dietze: Ethnosexismus.
146 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
Schwarze Frauen und Frauen of Color berichten: Nämlich, dass sie nicht nur
häug unter diesem Stereotyp kontrolliert werden, sondern, dass sie aufgrund
der Verknüpfung mit weiteren Zuschreibungen entlang von Geschlecht, race
und Sexarbeit zudem auch häug respektlose und würdeverletzende Äußerun-
gen und Handlungen der Polizei über sich ergehen lassen müssen.
L C, Sexarbeiterin of Color, die mit französischem Pass seit eini-
gen Jahren in der Schweiz lebt, berichtet ähnlich wie viele junge Schwarze Män-
ner von häugen Kontrollen, teils »zwei Kontrollen am Tag«, und kommentiert:
»Polizeikontrolle bei uns ist normal. […] bei uns ist das ganz normal.« Mit »bei uns«
meint sie sich als Sexarbeiterin sowie ihre Kolleg*innen, im weiteren Gespräch
aber vor allem sich und andere People of Color, mit denen sie die Erfahrung teilt,
im Zug, im Auto, auf der Straße oder in der Wohnung kon trolliert zu werden. So
berichtet sie, dass die Polizeikontrollen bei ihr intensiver als bei weißen Kollegin-
nen durchgeführt werden: »Aber bei meiner weißen Kollegin waren sie ganz anders,
bei ihr waren es zwei Minuten und fertig. Sie haben nur kontrolliert, ob sie angemeldet
(also registriert) war und fertig.« Bei ihr werden dagegen häug alle Taschen durch-
sucht, einmal wurde sogar ihr gesamtes Bargeld abfotograert und öfter ihr Kühl-
schrank sowie der Kleiderschrank inspiziert. Als ein Kunde von C einmal
ein Handy bei ihr vergaß, wurde sie von der Polizei nackt aus dem Bett geholt,
»auf den Boden gerissen« und– für sie sehr schmerzhaft– dort xiert. Auf ihren
Protest hin wurde sie als Diebin hingestellt und ihr entgegnet: »Wenn du klaust,
dann hast du keine Schmerzen.« C vermutet, dass der Grund dieser Polizei-
aktion nicht das »alte Telefon von 50 Franken« war, sondern die Tatsache, dass sie
Sexarbeiterin ist: »Das ist die Arbeit der Polizei. Sie müssen dich destabilisieren.«
»Sie haben mich als Drogendealer gesehen«:
Kriminalisierung vor allem Schwarzer Männer
Während Frauen häug von sexualisierten Zuschreibungen berichten, deuten die
Aussagen einiger der interviewten Schwarzen Männer und Männer of Color da-
rauf hin, dass sie verschiedene Formen krimineller Zuschreibungen erleiden. Der
marokkanische Asylsuchende T B, der zum Zeitpunkt des Interviews
seit einem Jahr in der Schweiz lebt,
erläutert die Stereotype der Polizist*innen,
die Personen mit nordafrikanischer Herkunft bei einer Kontrolle erleben müssen:
»Just the name of Morocco gives the impression that he is a stealer.« Eine weitere typi-
sche Zuschreibung richtet sich auf den Verkauf von Drogen, wie etwa der 50-jäh-
rige Schwarze Schweizer O Z anhand einer Kontrolle schildert, die er
als symptomatisch beschreibt:
»Sie haben mich als Drogendealer gesehen.
[…]
Sie
haben einfach diesen Eindruck und wollen sich das bestätigen lassen.«
20 | Inzwischen ist
Baz na ni s
Asylgesuch abgelehnt und er ist gegen seinen Willen und
unter Gewaltanwendung nach Marokko abgeschoben worden.
147
Die Kontrolle der »Anderen«
U J, 30-jähriger Gambier mit Asylstatus, sieht hinter diesen Zu-
schreibungen eine klare Systematik, die er als rassistisch bezeichnet:
»They
have this concept that all, every bad thing that is happening here, is because of
Black people. And this is racist, you know?«
Was J hier darlegt, entspricht
dem Ergebnis zahlreicher Studien zu Stereotypen, denen Schwarze Menschen
vonseiten der Polizei oder der Allgemeinbevölkerung ausgesetzt sind. Seit der
europäischen Kolonialisierung der Welt fungiert der »Schwarze Mann« proto-
typisch als Sinnbild von Kriminalität und Gewalt. Immigration und Straftaten
werden immer wieder als miteinander verknüpft gedacht und Migrant*innen
kriminelle Charakteristiken angedichtet. Diese Verknüpfung
analysiert bei-
spielsweise die Rechtswissenschaftlerin Katheryn Russell-
Brown anhand der
heutigen Verhältnisse in den USA, wo Kriminalität und junge Schwarze Män-
ner zu einem mythologischen Bild eines »criminalblackman«
verschmolzen
wurden
. Im deutschsprachigen Kontext drückt sich diese Zuweisung unter
anderem im Begri »Nafris« aus, der im Polizeisprech als Abkürzung wahl-
weise für »Nordafrikaner« oder für »nordafrikanische Intensivstraftäter« steht,
in den konkreten Polizeihandlungen aber zu einem Begri amalgamiert, mit
dem dunkelhäutige Personen pauschal unter Straftat verdacht gestellt und zu
Objekten massiver Eingrie in Persönlichkeitsrechte werden.
Die Stereotype wirken aber nicht nur als Auslöser für die Kontrollen, son-
dern führen in den konkreten Interaktionen auch zu weiteren rassistischen
Handlungen. Als symptomatisch bezeichnet der Geüchtete T B
den Kommentar eines Polizisten während einer von ihm erlebten Kontrolle:
»Did you come here to steal?«
Da B dies als beleidigend und die Kon-
trollen als unrechtmäßig empfand, beschwerte er sich, worauf er zur Antwort
bekam:
»This is not your country. You
[…]
are not welcome here.«
»Sie hat meinen Hals gepackt und gewürgt«:
Gewalterfahrungen bei Polizeikontrollen
Physische Auseinandersetzungen und verbale Demütigungen erleiden den Be-
richten zufolge überwiegend Personen mit prekärem Aufenthaltsstatus, vor
allem Geüchtete, Asylsuchende und Sans-Papiers. Sie erleben zudem häuger
längere Befragungen, ihnen wird Illegalität unterstellt, ihre Taschen werden
kontrolliert oder sie müssen unrechtmäßige öentliche Leibesvisitationen über
sich ergehen lassen. Solche Gewaltformen durch die Polizei nden sowohl in
Kontrollsituationen als auch bei der Mitnahme auf die Polizeiwache oder wäh-
rend der Ingewahrsamnahme beziehungsweise (vorläugen) Festnahme statt.
21 |
K. Russell-Brown: The Color of Crime, S. 3 u. 71; vgl. auch M. Mauer: Race to
Incarcerate.
148 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
Welche rassistischen Zuschreibungen im Kontext polizeilicher Handlungen
auftreten, schildert beispielsweise O Z, der seit 2002 in der Schweiz
lebt und mittlerweile über einen Schweizer Pass verfügt. Z berichtet von
einer Gewaltsituation während einer Kontrolle im Zug durch drei uniformier-
te Polizist*innen – zwei Männer und eine Frau:
»Ich bin im Abteil mit einem
Freund gesessen, rundherum waren sehr viele Leute. Sie [die Polizistin] sagte: ›Ö ne
deinen Mund.‹ Und ich sagte: ›Was suchen Sie in meinem Mund?‹ Dann hat sie
sofort meinen Hals gepackt und gewürgt, bis ich meinen Mund önen musste.«
Danach sagte die Beamtin lediglich: »Ok, alles in Ordnung«, und ging weiter,
ohne sich zu erklären oder zu entschuldigen. Die anderen beiden Polizisten
beobachteten die Szene, reagierten aber in keiner Weise. Auch auf Z
protestierende Frage hin, ob sie gesehen hätten, was ihre Kollegin gemacht
habe, antworten diese nur: »Jaja, alles gut!«. Auf die Frage, wie er sich in dieser
Situation gefühlt habe, erklärt Z: »Ich habe mich extrem geschämt. Dass
mir das passiert und alle Leute es sehen und nicht reagieren. Es war wie eine Schuld.
Ich war wie schuld daran. Ich konnte nichts tun, ich konnte nicht mit den Polizisten
streiten, ich musste alles auf mich nehmen.«
Ähnliche Erfahrungen mit gewalttätigen Polizeibeamt*innen musste auch
P S, 36-jähriger Schwarzer Schweizer, bei einer Kontrolle machen.
Während er mit einem Freund telefonierte, wurde er von einem Polizisten
aufgefordert, das Telefonat zu beenden. Als er dies nicht umgehend tat – er
informierte seinen Freund noch über die Kontrolle –, trat ihm ein Beamter in
den Bauch, nahm ihm sein Handy ab und anschließend wurde er von weiteren
Beamten in Handschellen gelegt. Als sein Freund kurze Zeit später eintrit
und das weitere Geschehen lmt, werden schließlich beide mit auf die Wache
genommen. Dort gehen die physischen Übergrie durch die Polizei weiter,
und das, obwohl es sich oziell nur um eine »Routinekontrolle« und um eine
»Identitätsfeststellung« handeln sollte. Auf der Wache wird S, nach-
dem er seinen Ausweis wiederbekommen hat, nochmals von einem Polizisten
attackiert:
»He pushed me to the wall and held my neck.«
S
entgegnet
dem Polizisten daraufhin:
»You treat me like a criminal, do I am a criminal? I
didn’t beat anybody, I didn’t steal anything. And you expect me to be just happy
with what you do?«
Wie massiv die Gewaltanwendungen sein können, berichten auch T
S und T B. Die beiden waren gerade zusammen im Altstadt-
quartier ihres Wohnortes unterwegs, als sich ihnen zwei Polizisten in Zivil in
den Weg stellen und nach ihren Ausweisen fragen. Der aus Thailand stammen-
de S wird von dem Beamten in Dialekt angesprochen und geduzt: »Redsch
du überhaupt Dütsch?«, das S ießend spricht. Da die Ausweise der Beamten
unprofessionell wirken und kurz zuvor in der Presse vor Trickbetrüger*innen
gewarnt worden ist, die sich als Polizist*innen ausgeben, fragen die beiden
nach. Daraufhin reagiert einer der Polizisten sofort mit rassistischen Ausfällen:
149
Die Kontrolle der »Anderen«
»Wenn du unzufrieden bist, kannst du zurückgehen nach Thailand!« Schließlich
attackiert einer der Polizisten S physisch. B versucht diesen Polizis-
ten wegzudrängen und schildert im Interview, wie S aufgrund seiner Un-
sicherheit und des ausfallenden Verhaltens des Beamten um Hilfe ruft.
»Und
plötzlich lagen wir einfach am Boden und bekamen Handschellen angelegt.«
S
wird bei dieser Aktion am Hals verletzt. Der später aufgesuchte Arzt dokumen-
tiert »Kratzwunden und Kontusionsmarken an Hals und Schultern«. Auf der
Wache gehen die Schikanen und Demütigungen noch weiter: S muss sich
nackt ausziehen und wird in eine Zelle gesperrt, während B auf einem
Stuhl warten muss. Die Gewaltausübung und Ungleichbehandlung kommen-
tiert S so:
»Weil ich farbig bin, keine weiße Person bin, wurde total anders
reagiert.«
Solche Gewalttaten der Polizei erklärt der 33-jährige A B, der
seit einigen Jahren ohne anerkannten Aufenthaltsstatus in der Schweiz und an-
deren europäischen Ländern lebt, wie folgt:
»Ich glaube, dass die Polizei denkt,
wenn du keine Papiere hast, hast du keine Rechte und sie können alles mit dir
machen. Die machen alles mit dir, was sie wollen, alles!
«
»Ich ziehe bessere Hemden an«:
Die feinen Unterschiede
Eine weitere Ungleichheitsdimension, die in Polizeikontrollen sehr häug eine
Rolle spielt, ist der (vermeintliche) Klassenstatus. Da dieser wie rassizierte
Merkmale auch von der Polizei nicht als ozieller Grund für die Kontrolle an-
gegeben wird, ist er vor allem in vermittelter Form erfahrbar. Kleidung, Frisur,
das Auftreten oder auch nur die Art und Weise, wie sich jemand bewegt, sind
in Verbindung mit Rassizierungen weitere Kriterien, die aus Sicht der Inter-
viewten die Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle erhöhen oder verringern
können. Diese Einschätzung wird auch durch Äußerungen der
Polizei gestützt,
wenn etwa Franz Bättig, Chef der Regionalpolizei im Kanton Zürich, im Inter-
view äußert, dass die Polizei den »Dieb an seinem Gang« erkennen würde.
Der französische Soziologe Pierre Bourdieu spricht in diesem
Zusammenhang
von den »feinen Unterschieden«, die den jeweiligen Klassenhintergrund an-
hand von inkorporierten Dispositionen, auch in Form von »Kleinigkeiten« wie
dem Auftreten, der performierten Selbstsicherheit oder den inkorporierten
Gesten, ausdrücken. Mit einer um kulturelle Aspekte erweiterten Klassen-
theorie ist der Begri mit Bourdieu auch als verkörpertes (das heißt in unsere
Körper eingeschriebenes) Verhältnis zu verstehen. Für die Fassung solcher
verkörperten »erworbenen Dispositionen« schlägt er den Begri »Habitus«
22 | M. Sturzenegger: »Wir erkennen den Dieb an seinem Gang«.
23 | P. Bourdieu: Die feinen Unterschiede.
24 | P. Bourdieu: Praktische Vernunft.
150 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
vor, in dem er Klassenstatus und Lebensführung einer Person verknüpft. In
dieser Verknüpfung drückt der Habitus auch aus, wie selbstbewusst sich eine
Person in der Öentlichkeit verhält.
Einige Aspekte, die mit dem Habituskonzept korrespondieren, bringen die
Interviewten indirekt zur Sprache: So wird zum Beispiel berichtet, dass die
Kontrollen seltener stattnden, seit ein gesicherter Aufenthaltsstatus vorliegt.
Einiges deutet darauf hin, dass sich diese rechtliche Normalisierung auch
in der Art und Weise verkörpert, wie sich eine Person im öentlichen Raum
bewegt – selbstsicher und souverän oder eher ängstlich zum Beispiel. Eine
solche Veränderung der Souveränität hat etwa T B an sich selbst
beo
bachtet: Ihm war aufgefallen, dass die Polizei reagiert, wenn sie an einer
Person
of Color vorbeifährt und diese danach den Kopf wendet.
»[I]t depends
even
[…]
how he is looking and
[…]
when they look behind themselves, this is
the chance for the police to see in the mirror if this man turns around.«
B-
versucht sich darauf einzustellen und wechselt inzwischen nicht mehr die
Straßenseite, wenn er Polizei sieht. Zudem vermeidet er direkten Blickkontakt,
der ihn verdächtig erscheinen lassen könnte.
Explizit wird die sichtbare Dimension des Klassenstatus aber vor allem
darin, wie sich die Befragten zu ihren Kleidungsstilen und dem Einuss der
Kontrollen darauf äußern. D K, der seit früher Kindheit in der
Schweiz lebt, hebt beispielsweise hervor, dass die Polizei auf die Kleidung
achte, wenn sie bei diskriminierenden Kontrollen jemanden ins Visier nehme:
»Wenn ich in einem Anzug rumlaufen würde, wäre das weniger der Fall, als
wenn ich Turnschuhe, Jeans und eine Mütze anziehe
[…]
. Dann bist du mehr
im Muster, um kontrolliert zu werden.«
Und C C ergänzt:
»If you
don’t want to get controlled you wear a shirt nicely.
[…]
So that’s one strategy,
the dressing.«
C spricht damit auch eine Taktik an, von der mehrere
Interviewte berichten; nämlich die widerständige Verwendung bestimmter
Kleidungsstile, die dazu beitragen kann, weniger in Kontrollen zu geraten.
In diesem Sinne stellt T B seine Kleidung als einen »Trick« dar:
»Actually I do it a lot.
[…]
when I have an important meeting
[…]
I wear a nice
classic suit with the hat, just to not be recognized by the police
[…]
. This trick– I
used it many times.«
Trotz des widerständigen Potenzials bestimmter Outts ist ein solcher
Passing-Versuch ambivalent, weil ein schicker Anzug oder ein Businesshemd
eine Verkleidung oder gegebenenfalls eine Überanpassung darstellen kann,
die den eigenen Vorlieben oder den Modekriterien der Peers zuwiderläuft.
T S drückt diese Ambivalenz in seinem Umgang mit dem Risiko stän-
diger Kontrollen so aus:
»Ja, ich ziehe bessere Hemden an
[…]
. Aber ich hab
25 | Passing beschreibt den Versuch, in hegemonialen gesellschaftlichen Kontexten
mit dem äußeren Erscheinungsbild als unauffällig durchzugehen.
151
Die Kontrolle der »Anderen«
keine Lust, jeden Tag einen Anzug zu tragen. Manchmal will ich einfach nur
zu Hause bleiben, weil ich einfach Angst davor habe, nach draußen zu gehen.«
Die Taktik der Camouage scheint somit auch Ausdruck einer Honung, den
negativen Interaktionen mit der Polizei durch eine bewusste Veränderung des
Äußeren zu entgehen. S erklärt seine Kleidungswahl zudem auch so:
»Ich
trage jetzt einfach eine Sonnenbrille.
[…]
Vielleicht denken die Polizisten: ›Ah
das ist wahrscheinlich ein Tourist‹ oder so, ich weiß nicht.«
J H schließlich glaubt nicht, dass die Art der Kleidung einen
Einuss hat: »Ich glaube, wie man sich anzieht, ist egal, wenn man wie ein Aus-
länder aussieht.« Damit lenkt H den Blick auf das, was Schwarze und
Europäer*innen of Color auch in der x-ten Generation unablässig erleben: dass
sie als »ewige Neuankömmlinge«
von der Mehrheitsgesellschaft fortwährend
als »nicht von hier« wahrgenommen werden. Das vermeintlich »fremde« Aus-
sehen übertrumpft dann oenbar doch oftmals die Versuche, als Bürger*in
und als Person mit Rechten und einer Würde wahrgenommen zu werden.
FAZIT
Racial Proling ist eine polizeiliche Praxis, bei der Menschen in diskrimi-
nierender Weise einer Andersbehandlung ausgesetzt sind. Anhand rassi-
zierter und ethnisierter Merkmale werden sie dabei herausgepickt und in
besonderer Weise Maßnahmen der Überwachung, Kontrolle, Schikane und
Repression unterworfen. Als zentraler Marker der polizeilichen Auswahl fun-
giert vor allem die Hautfarbe, weshalb überwiegend Schwarze und People of
Color Racial Proling erleben müssen. Aus diesem Grund fokussieren die
meisten Studien zu rassistischen Polizeipraktiken auf die color line.
Gegen eine Verengung der Analyseperspektive vor allem auf Schwarze
junge Männer als Hauptbetroene plädiert dieser Beitrag dafür, Racial Pro-
ling als weiterreichende Praxis in den Blick zu nehmen und damit auch
Gruppen zu erfassen, die aufgrund vermeintlich ethnischer Zugehörigkeit
oder lebensstilbezogener Aspekte vermehrt Kontrollen erleben müssen. In
unserer Untersuchung waren das Menschen, die sich als Schwarze*r, Person
of Color, Jenische*r, Sinto*Sintezza, Rom*ni, Asiat*in, Muslim*in und Mi-
grant*in bezeichnen. Hinzu kommt, dass wir mit einer intersektionalen Pers-
pektive auf die Praktiken fokussierten, die aus der Überschneidung mit weite-
ren Ungleichheitsdimensionen resultieren.
Statt also den Blick ausschließlich auf Zuschreibungen anhand rassi-
zierender Merkmale zu richten, ging es in der hier vorgenommenen inter-
sektionalen Analyse darum, die Komplexität und Bandbreite an Erlebnissen mit
26 | F. El-Tayeb: Undeutsch, S. 36.
152 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo
Polizeikontrollen sichtbar zu machen. Die Berichte der Interviewpartner*innen
haben gezeigt, dass hinsichtlich der Häugkeit von Kon trollen und der Qualität
der polizeilichen Handlungen sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht wer-
den. Diese reichen von der Ausweiskontrolle über Durchsuchungen und Leibes-
visitationen bis hin zur Mitnahme auf die
Wache, der Anwendung verbaler und
physischer Gewalt sowie langen Ingewahrsamnahmen.
Die verschiedenen Erfahrungen weisen indes spezische Muster auf, die
sich aus einem Zusammenwirken mit weiteren Ungleichheitsdimensionen er-
klären lassen. Ähnlich wie in der ersten, im Jahr 1989 von Kimberlé Crenshaw
vorgenommenen Intersektionalitätsanalyse, mit der Fälle von Diskriminie-
rung Schwarzer Frauen durch den Autokonzern General Motors untersucht
wurden, macht erst eine Gesamtschau der intersectional ex perience
der Kon-
trollierten die spezische Diskriminierung dierenter Personengruppen ana-
lytisch zugänglich.
Neben der Diversität an Erfahrungen wurden durch die intersektionale
Analyse spezische Zuschreibungen sichtbar. Außerdem zeigte sich bei eini-
gen Gruppen ein erhöhtes Risiko, kontrolliert und verletzenden Praktiken aus-
gesetzt zu werden. Bestimmte Merkmale machen es wahrscheinlich, von der
Polizei unverhältnismäßig behandelt, beleidigt, gedemütigt oder gar mit phy-
sischer Gewalt konfrontiert zu werden. Entsprechend unterschiedlich können
auch die langfristigen Wirkungen von Racial Proling ausfallen. Das Beispiel
der vermehrten Gewalt gegenüber Geüchteten zeigt, dass die Polizei auf bru-
tale Weise in das Leben gerade derjenigen eingreift, die sich ohnehin in prekä-
ren Situationen benden und entsprechend zuallererst des Schutzes und der
Unterstützung durch den Staat bedürften.
Aufenthaltsstatus, Geschlecht, Alter, Sexualität, Herkunft, Religion, Sprach-
kenntnisse, Klassenstatus beziehungsweise Habitus sowie Lebensstil bilden
Kategorien, die in vielen diskriminierenden Polizeikontrollen zumindest mit-
entscheidend sind. Zuweilen spielen sie auch eine entscheidende Rolle und
wirken in der konkreten Situation als gemeinsamer, miteinander verochtener
Merkmalsverbund. Die Analyse zeigt, dass diskriminierende Handlungen vor
allem in der Verechtung mehrerer Ungleichheitsdimensionen vermehrt und
in besonders drastischer Weise auftreten. Da es aber gerade die ständige Wieder-
holung der Kontrollen, das ständige Risiko, in aller Öentlichkeit angehalten
und Stereotypisierungen unterzogen zu werden, und die besonders schikanie-
renden, würdeverletzenden Behandlungen sind, die nachhaltige Wirkungen zei-
tigen, ist es umso wichtiger, die Bandbreite an Erfahrungen und die jeweiligen
Positionierungen in den Fokus zu nehmen.
27 | K. Crenshaw: Demarginalizing the Intersection of Race and Sex.
28 | Ebd., S. 140.
153
Die Kontrolle der »Anderen«
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