Um der funktionalen Trennung auf stadträumlicher Ebene, basierend auf der Charta von Athen, entgegen zu wirken und Anforderungen neuer urbaner Lebensformen aufzugreifen, wurde 2017 eine neue Baugebietskategorie, das „Urbane Gebiet“, in die Baunutzungsverordnung eingeführt. Die damit verbundenen Chancen und Risiken für die dort bereits oder potenziell lebende Bevölkerung und die Weiterentwicklung räumlicher Qualitäten wurde aus unterschiedlichen Perspektiven sehr kontrovers diskutiert. Zentrale Regelungen der neuen Baugebietskategorie beziehen sich auf die Mischung unterschiedlicher Nutzungen, die städtebauliche Dichte sowie den damit verbundenen Immissionsschutz. Es stellen sich Fragen nach den dahinter stehenden städtebaulichen Leitbildern und die Zukunft dieser Gebietskategorie, auch im Kontext internationaler Debatten wie der New Urban Agenda oder der Leipzig Charta 2020.