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Schutzanspruch der jüdischen Religionsgemeinschaften - Rechtsgutachten zur Rechtslage im Bund sowie in den Kantonen Zürich, Bern und Basel

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Abstract

Die Rechtsfragen nach einer «Privatisierung» von Sicherheit und die dafür zu berücksichtigenden Schranken werden meist allgemein und abstrakt diskutiert. Für die jüdischen Gemeinschaften in Basel, Bern und Zürich stellen sie sich konkret. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, für privat erbrachte Sicherheitsdienstleistungen aufzukommen. Die drei unabhängig voneinander verfassten Gutachten kommen unter Einbezug des übergeordneten Rechtsrahmens für alle drei Kantone zu ähnlichen Schlüssen: Gegenüber geschützten Minderheiten können besondere, im internationalen Recht begründete oder auf Grundrechten beruhende staatliche Schutzpflichten bestehen. Infolgedessen kann das Gemeinwesen im Einzelfall zur Übernahme der Kosten für Sicherheitsmassnahmen verpflichtet werden, die durch den Beizug privater Sicherheitsdienstleister entstehen.
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3.1. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 10 BV/Art. 12 KV-BE)
  • .............................. . Schutzpflichten Zugunsten Jüdischer Gemeinden
Schutzpflichten zugunsten jüdischer Gemeinden...................................50 3.1. Zur positiven Dimension der Grundrechte im Allgemeinen............................ 50 3.2. Verschärfte Gefährdungslage als Auslöser von Schutzpflichten..................... 52 3.3. Quellen staatlicher Schutzpflichten.................................................................. 54 3.3.1. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 10 BV/Art. 12 KV-BE)............................................................... 54
56 3.3.3.1. Grundrechtskataloge der BV und der KV-BE
  • Weitere .................... . Grundrechte Und Völkerrechtliche Garantien
Weitere Grundrechte und völkerrechtliche Garantien......................... 56 3.3.3.1. Grundrechtskataloge der BV und der KV-BE..................... 56 3.3.3.2. UNO-Pakt II und EMRK..................................................... 56 3.3.3.3. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten....................................................................... 57
1; GAMMA, Privatisierung polizeilicher Gefahrenabwehr, S. 1; GUERY, Privatisierung der Sicherheit
  • Vgl
  • Dazu
Vgl. dazu etwa ENGELI, Die innere Sicherheit der Schweiz, S. 1; GAMMA, Privatisierung polizeilicher Gefahrenabwehr, S. 1; GUERY, Privatisierung der Sicherheit, S. 295;
892 (Rz. 8 f.), sei eine semantische Ausdifferenzierung verfassungsrechtlich auch gar nicht gewollt
  • Ruch Gemäss
  • Äussere Und Innere
  • S Sicherheit
Gemäss RUCH, Äussere und Innere Sicherheit, S. 892 (Rz. 8 f.), sei eine semantische Ausdifferenzierung verfassungsrechtlich auch gar nicht gewollt.
BGE 129 IV 348, wonach auch ein Gegenstand aus Hartplastik, wenn er als eine Art Schlagring dienen kann
  • Vgl
  • Bspw
Vgl. bspw. BGE 129 IV 348, wonach auch ein Gegenstand aus Hartplastik, wenn er als eine Art Schlagring dienen kann, unter die Definition der Waffe fallen kann (E.2).
227 f., weist für Deutschland unter Hinweis auf den Strafverdacht und risikoträchtige Personen darauf hin, dass die Figur des «Ge-fährders» neben derjenigen des «Störers» treten kann
  • Rechtsstaatliche Polizei
DENNINGER, Rechtsstaatliche Polizei, S. 227 f., weist für Deutschland unter Hinweis auf den Strafverdacht und risikoträchtige Personen darauf hin, dass die Figur des «Ge-fährders» neben derjenigen des «Störers» treten kann.
Art. 15, Rz. 11 ff.; STRATENWERTH/WOHLERS, Handkommentar StGB, Art. 15, Rz
  • Stgb Donatsch
  • Kommentar
DONATSCH, StGB Kommentar, Art. 15, Rz. 11 ff.; STRATENWERTH/WOHLERS, Handkommentar StGB, Art. 15, Rz. 7 f.
Art. 15, Rz. 12; STRATENWERTH/WOHLERS, Handkommentar StGB, Art. 15, Rz. 10; DONATSCH, StGB Kommentar
  • Praxiskommentar Stgb
TRECHSEL/GETH, Praxiskommentar StGB, Art. 15, Rz. 12; STRATENWERTH/WOHLERS, Handkommentar StGB, Art. 15, Rz. 10; DONATSCH, StGB Kommentar, Art. 15, Rz. 7.
Abgrenzung vom Finanzvermögen etwa HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Vgl
  • Zur
Vgl. zur Abgrenzung vom Finanzvermögen etwa HÄFELIN/MÜLLER/UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, Rz. 2226.
Grenzen der Privatisierung, S. 72, oder DERS., Rechtsstaatliche Anforderungen, S. 145, sowie etwa ZÜND/ERRASS, Privatisierung von Polizeiaufgaben, S
  • Vgl
  • Biaggini Zur Typologie
Vgl. zur Typologie BIAGGINI, Grenzen der Privatisierung, S. 72, oder DERS., Rechtsstaatliche Anforderungen, S. 145, sowie etwa ZÜND/ERRASS, Privatisierung von Polizeiaufgaben, S. 163 ff.