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08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
Christian Lamker, Andrea Rüdiger
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGS-
HANDELN – ANSATZPUNKTE ZUM VERBESSERTEN
UMGANG MIT SCHLEICHENDEN GESUNDHEITSRISIKEN
Gliederung
Einleitung
Lärm als gesundheitsrelevante Belastung
Gewerbelärm als Risiko für die menschliche Gesundheit
Rahmenbedingungen der kommunalen Bauleitplanung und Systematisierung
von Einflussfaktoren
Relevanz identifizierter interner Einflussfaktoren
Fazit Ansatzpunkte zur Unterstützung der kommunalen Praxis
Anmerkung
Literatur
Kurzfassung
Planungshandeln steht vor dem Hintergrund räumlicher Entwicklungsstrategien wie
Innenentwicklung und Nachverdichtung in Bezug auf Nutzungskonflikte durch Lärm
belastung vor einer schwierigen Herausforderung Lärm ist eine sehr gesundheitsrele
vante Belastung wirkt aber auch latent schleichend und langfristig Der kommunalen
Bauleitplanung steht eine Vielzahl von Rechtsvorschriften Normen und Empfehlun
gen zur Verfügung Grundsätzlich ist aber wenig systematisch erforscht wie kommu
nales Planungshandeln zum Schutz vor Gewerbelärm erforderlich ist und umgesetzt
wird Insbesondere ist die Frage interessant welche Einflussfaktoren vor Ort auf die
Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften wirken Dieser Beitrag basiert auf
einer empirischen Untersuchung in deutschen Städten und leitet hin zu einer Systema
tisierung von Einflussfaktoren und der Identifikation von Ansatzpunkten zur Unter
stützung der Rechtsanwendung in den Kommunen Auf dieser Basis kann eine gesund
heitsorientierte Stadtentwicklung und Stadtplanung gezielt unterstützt werden
Schlüsselwörter
Bauleitplanung Stadtplanung Gesundheit Risiko Gewerbelärm Immissions
schutz
Influencing factors for local planning actions – Starting points for dealing with
insidious health risks
Abstract
Strategies like infill development and densification pose increasingly difficult challeng
es for planning with regard to noiserelated landuse conflicts Noise is a highly rele
vant health burden but also takes effect in a latent insidious and longterm fashion
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
Local landuse planning has numerous laws provisions standards and recommenda
tions to hand But there is little systematic research on how municipal planning action
for commercial noise protection is developed and implemented Of special interest is
the question of what influencing factors impact the use and adaptation of legal re
quirements in local practices This article is based on an empirical study in German
cities and leads towards building a system of influencing factors and identifying start
ing points for supporting the use of legal norms by local municipalities Against this
backdrop a healthpromoting urban development and urban planning strategy can be
effectively supported
Keywords
Landuse planning urban planning health risk commercial noise immission
control
1 Einleitung
In der wissenschaftlichen und planungspraktischen Diskussion kommt der integrie
renden Planung insbesondere auf der kommunalen Ebene eine entscheidende Aufga
be zu wenn es um den Umgang mit latenten Risiken für die menschliche Gesundheit
geht z
B ARL Baumgart Böhme/Reimann/Bär Gleichzeitig gibt es
aber Lücken im Verständnis der Faktoren die das praktische Planungshandeln vor Ort
tatsächlich beeinflussen und dazu führen dass trotz bundesweit einheitlicher Rechts
vorschriften Normen und Empfehlungen stark abweichende Entwicklungen in den
Kommunen vor Ort zu beobachten sind Eine systematische Aufarbeitung der Ein
flussfaktoren und ihrer Bedeutung ist dafür erforderlich zielgerichtete Ansatzpunkte
für ein verbessertes Planungshandeln zu identifizieren die insbesondere unter per
sonellen und finanziellen Engpässen in der Verwaltung auch umsetzungsfähig sind
Auf der inhaltlichen Seite fängt Bauleitplanung nie mit dem klassischen „weißen Blatt“
an Sie ist unter anderem eingebunden in weite institutionelle organisatorische und
instrumentelle Zusammenhänge Sie muss sich auch im Rahmen ihrer garantierten
kommunalen Selbstverwaltung nach ArtGG an viele Rechtsvorschriften halten
und an technischen Empfehlungen und Richtlinien orientieren die von höheren Pla
nungsebenen oder Fachbehörden entwickelt und erlassen wurden vgl Bogumil
f SchmidtEichstaedt/Weyrauch/Zemke ff Zusätzlich wirken viele be
stehende Leitbilder Strategien Empfehlungen oder sonstige informelle Dokumente
auf das Planungshandeln und damit wiederum auf die Anwendung und Umsetzung von
Rechtsvorschriften Das Handeln in der kommunalen Bauleitplanung wird zunehmend
durch ein komplexes Wechselspiel beeinflusst indem viele interne und externe Ein
flussfaktoren Bedingungen dafür sind wie Empfehlungen und Vorschriften umgesetzt
werden
In einem dicht besiedelten und bevölkerungsreichen Land wie Deutschland konkurrie
ren vielfältige Ansprüche aus Gesellschaft Wirtschaft und Umwelt um den Boden als
begrenzte Ressource Mittels der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesre
gierung soll die Flächeninanspruchnahme bis zum Jahr auf einen Orientierungs
wert von ha pro Tag reduziert werden Bundesregierung Maßnahmen
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
und Änderungen in den Rechts vorschriften sollten und sollen dazu beitragen u
a eine
flächensparende Siedlungsentwicklung sowie das Gebot Innen vor Außenentwick
lung umzusetzen Beispielsweise gehören hierzu die Bebauungspläne der Innenent
wicklung nach
aBauGB oder die im aktuellen Entwurf des neuen ROG verankerte
Forderung nach quantifizierten Vorgaben zum Flächenverbrauch auf Länderebene
Mit höheren Dichten in Quartieren wächst auf der anderen Seite das Risiko von Nut
zungskonflikten sowie zunehmender und sich überlagernder Umweltbelastungen wie
beispielsweise Lärmbelastung.
Ausgangspunkt dieses Artikels sind Lärm als gesundheitsrelevante Belastung (Kap.2)
sowie die Spezifika von Gewerbelärm (Kap. 3). Im Anschluss werden die Rahmen-
bedingungen der kommunalen Bauleitplanung sowie die Systematisierung von
Einflussfaktoren auf die Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften – und
letztlich das Planungshandeln – ausgearbeitet (Kap. 4), bevor die identifizierten
Einflussfaktoren auf ihre Relevanz hin geprüft werden (Kap.5). Grundlage bilden em
pirische Daten aus dem Projekt „Implementation von Rechtsvorschriften zum ge
werblichen Immissionsschutz in der Stadtplanung“ IRIS an der Technischen Univer
sität Dortmund das von den Autoren bearbeitet wird Vor diesem Hintergrund
entwickelt dieser Beitrag Ansatzpunkte zur Unterstützung der kommunalen Praxis
die von Wissenschaft und Politik aufgegriffen werden können Kap
2 Lärm als gesundheitsrelevante Belastung
Geräusche in Form von hörbaren Schwingungen nimmt der Mensch zwischen etwa
bis und bis Hertz in Form von Druckschwankungen am Trom
melfell wahr Die tatsächliche unterschiedliche Lautstärke wird durch die Intensität
des Schalldrucks bewirkt Das Maß mit dem dieser Druck in Dezibel dB gemessen
wird ist der Schalldruckpegel Schulte/Michalk Rn Die Druckschwankung
die über das Ohr wahrgenommen wird ist stark von der Frequenz abhängig Deshalb
wird zur Anpassung an das menschliche Hörempfinden bei der Analyse von Geräu
schen eine Frequenzbewertung vorgenommen wie bspw die ABewertung für Umge
bungsgeräusche vgl Kloepfer/Griefahn/Kaniowski et al
Die physikalische Reizgröße in Form eines messbaren Geräusches wird erst durch sei
ne subjektiv als störend oder schädigend bewertete Wirkung auf die belebte Umwelt
zu Lärm vgl Kloepfer Hier geht es um Lärm dem Menschen ausgesetzt sind
vgl auch die Definition von Umgebungslärm in
a BImSchG Lärm stellt neben der
Luftbelastung eine der zentralen gesundheitsrelevanten Umweltbelastungen dar
durch die die Lebensqualität vieler Menschen erheblich eingeschränkt werden kann
BUND ff vgl auch WBGU ff. Epidemiologische Studien zeigen zu
dem dass eine hohe Lärmbelastung auch ein Risiko für die Gesundheit darstellt Cla
ßen Hornberg/Claßen/Steckling et al siehe auch Beitrag Bolte in diesem
Band Lärm „stört“ nicht nur subjektiv er kann auch tatsächliche gesundheitliche
Schäden verursachen die ein Handeln auf Basis definierter Qualitätsziele erfordern
vgl bspw BUND ff
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
Die Geschichte der Lärmwirkungsforschung ist eng verbunden mit der Geschichte
der Industrialisierung und Technisierung Während in ihren Anfängen ein starkes Ge
wicht auf Arbeitsschutz/medizin und damit auf Auswirkungen von Gewerbe und
Industrielärm im Arbeitsumfeld gelegt wurde beschäftigen sich jüngere Studien vor
allem mit den Wirkungen von Verkehrs und Fluglärm Beispielsweise „Verkehrsbe
dingter Lärm ist besonders problematisch da er sich im stärkeren Maße als z
B In
dustrielärm großflächig im Raum verteilt und damit größere Kollektive dicht besie
delter Regionen betrifft“ Kloepfer/Griefahn/Kaniowski et al Dosis und
Wirkungsbeziehungen zum Verkehr lassen sich zwar nur in Teilen auf andere Lärmar
ten wie den Gewerbelärm übertragen bilden aber weiterhin die am besten erforsch
te Grundlage obwohl Gewerbelärm die am stärksten regulierte Lärmart ist vgl auch
BUND ff.)
Die Zahl der durch Straßenverkehrslärm beeinträchtigten Lebensjahre („disability ad
justed life years“ wird von Babisch für die westeuropäischen Länder mit
Jahren angegeben Damit liegt Lärm hinter Schlafstörungen Jahre
und deutlich vor ischämischen Herzerkrankungen Jahre Vergleichbare Zah
len zum Gewerbelärm fehlen und sind aufgrund der großen Unterschiede der Emissi
onsquellen und der im Gewerbelärm häufig größeren Unterschiede zwischen Spitzen
pegel und Dauerschallpegel schwieriger zu ermitteln vgl BUND ff Nach
Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sind die wichtigsten durch
Lärm hier bezogen auf alle Lärmarten Straßen Schienenwege Flughäfen Industrie/
Gewerbe ausgelösten Gesundheitsrisiken heute
Lärmschwerhörigkeit bei längerer Belastung mit Pegeln ab dBA
verringerte Konzentrationsfähigkeit und verminderte Qualität der Nachtruhe
Stress da Lärm als Stressfaktor auf den menschlichen Organismus wirkt unab
hängig davon ob der Mensch schläft oder wacht bei negativer Grundeinstellung
zum einwirkenden Geräusch erhöht sich die Stressbelastung durch den subjektiv
empfundenen Ärger
beschleunigte Alterung des HerzKreislaufsystems durch chronische Lärmbelas
tung
erhöhtes Herzinfarktrisiko bei chronischen Belastungen über dBA
erhöhtes Risiko anDepressionenzu erkranken
Dauer Häufigkeit und das subjektive Empfinden der Lärmeinwirkungen sind Faktoren
die sowohl die persönliche Lebensqualität beeinträchtigen als auch zu nachhaltigen
gesundheitlichen Schäden führen können Während sehr hohe Pegel über dBA
schon nach wenigen Minuten zu schweren Schädigungen des Innenohrs führen kön
Lärmwirkungsforschung lässt sich hinsichtlich der untersuchten Wirkungen von Lärm differenzieren
in psychologische medizinischphysiologische oder auch sozial ökonomische Lärmwirkungsfor
schung
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
nen zeigen epidemiologische Studien der jüngeren Vergangenheit konsistent auf
dass dauerhafte niedrigere Lärmpegel geeignet sind Hörprobleme kardiovaskuläre
Erkrankungen/Störungen oder eine Veränderung der Schlafqualität herbeizuführen
Huss/Spoerri/Egger et al Jarup/Babisch/ Houthuijs et al Metaanalyse
einschlägiger Studien bei Vienneau/Schindler/Perez et al
Hinzu kommen subjektive Komponenten des Lärmempfindens die sich auch bei glei
chem Lärmpegel unterscheiden und den Vergleich von Lärmarten oder Emissions
quellen schwierig machen vgl BUND ff Bei Gewerbebetrieben können Dau
ergeräusche beispielsweise durch Lüftungsanlagen oder dauerhaft laufende
Maschinen herbeigeführt werden Gerade diese weniger offensichtlichen und latenten
bzw „schleichenden Risiken“ sind wichtig für eine Planung die sich an einer gesund
heitsfördernden Stadtentwicklung orientiert und damit über die Abwehr akuter Ge
fahren hinausgeht Spezifisch im Gewerbelärm sind hohe Spitzenpegel durch be
stimmte Produktionsschritte die den Schlaf stören und unterbrechen können aber
im Mittelpegel kaum Auswirkungen zeigen
3 Gewerbelärm als Risiko für die menschliche Gesundheit
Der Umweltstressor Lärm kann durch verschiedene Quellen wie Verkehrs Industrie/
Gewerbe Nachbarschafts oder Freizeitlärm und Baulärm hervorgerufen werden
vglKap Lärm kann in seiner Folge komplexe psychische und physiologische Stres
sreaktionen auslösen vgl auch Babisch Babisch/Guski/Ising et al
Rechtliche Grundlage zur Ermittlung und Bewertung der Geräuschart „Gewerbelärm“
in der Bauleitplanung sind vor allem die DIN sowie die Technische Anleitung
Lärm TA Lärm Sowohl in der DIN Orientierungswerte als auch in der
TALärm Immissionsrichtwerte finden sich Angaben für die Vermeidung schädlicher
Umwelteinwirkungen in Abhängigkeit vom Immissionsort Für allgemeine Wohngebie
te sehen beide Regelwerke bezogen auf Gewerbe und Industrielärm einen Höchst
wert von dBA tags und dBA nachts vor Lärm der sich unterhalb der Gren
zen beispielsweise der TALärm bewegt aber dennoch durch die kontinuierliche
Einwirkungsdauer schädigend wirkt und das menschliche Wohlbefinden stören kann
wird weder als Gesundheitsgefahr noch als erheblich gewertet Schulte/Michalk
Rn Hierzu zählen insbesondere die Beeinträchtigung der Erholung innerhalb und
außerhalb der Wohnung eine Störung der Kommunikation die Minderung des psychi
schen Wohlbefindens welches ggf eine Veränderung im Sozialverhalten hervorruft
Benachteiligung ökonomischer Art und eine nachteilige Beeinflussung von Leistungen
eine Aufzählung von Studien zur Wirkung von Lärm auf die kognitiven Leistungen bei
Kindern vgl Forschungsverbund Leiser Verkehr
Bereits in den er und er Jahren wurden zwei zentrale gesundheitsbezogene
Themen in Bezug auf die Anwendung der Rechtsvorschriften diskutiert die heute im
mer noch aktuell sind So sind inhaltliche und methodische Probleme in Bezug auf die
Setzung normativer Grenzwerte und der Umgang mit einer Gesamtlärmbelastung die
aus verschiedenen Lärmquellen resultiert kontinuierlich Gegenstand wissenschaftli
cher Diskussionen Rohrmann forderte bereits „Bei der Setzung und Ausfüllung
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
von Rechtsbeständen zum Schutz des Bürgers vor beeinträchtigenden Umwelteinwir
kungen sollte von der Gesamtheit der tatsächlich auftretenden Wirkungen ausgegan
gen werden insbesondere die noch häufige Bindung an einen engen vorrangig so
matischen Gesundheitsbegriff ist nicht verträglich mit der Tatsache daß sic z
B
psychologische Lärmwirkungen ersichtlich häufiger auftreten und enger auf akusti
sche Größen bezogen sind als etwa medizinische Wirkungen“ Rohrmann
Über Jahre später „beschränkt sich die Gesetzgebung in Deutschland weiterhin
auf die Einhaltung abstrakter akustischer Grenzwerte wie dem äquivalenten Dauer
schallpegel die weder von der Bevölkerung verstanden werden noch mit der Schlaf
störenden Wirkung des Verkehrslärms gut korrelieren“ Forschungsverbund Leiser
Verkehr Es wird vom Gesetzgeber unterstellt dass bei der Einhaltung von
Grenzwerten „eine Gesundheitsgefährdung für die Wohnbevölkerung ausgeschlossen
werden kann oder so gering ist dass sie als hinnehmbar angesehen werden kann Die
se Annahme beruht jedoch nicht auf dem Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchun
gen“ ebd
Ein weiteres sehr zentrales und kontinuierliches Problem stellt die Bewertung der
Belastung durch verschiedene Lärmquellen dar vgl BUND ff Insbesondere
zur Frage ob die Kombination verschiedenartiger Geräusche kumulative gesund
heitsschädigende Wirkungen ergibt liegen keine eindeutigen Befunde vor Kloepfer
Gesetzliche Regelungen wurden verursacherbezogen entwickelt und be
ziehen sich nur auf die von der jeweiligen Rechtsvorschrift betrachtete Lärmquelle
Die TALärm berücksichtigt beispielsweise nur Vorgaben zur Ermittlung und Berück
sichtigung der Vorbelastung eines Ortes durch Geräuschimmissionen von allen Anla
gen für die diese TA gilt also grundsätzlich keine Verkehrsanlagen es sei denn sie
sind ausschließlich dem betrieblichen Verkehr zuzurechnen Als Zusatzbelastung wird
der Immissionsbeitrag verstanden der an einem Immissionsort durch die zu beurtei
lende Anlage voraussichtlich bei geplanten Anlagen oder tatsächlich bei bestehen
den Anlagen hervorgerufen wird Zwar kennt die TALärm seit der Neufassung
auch den Begriff der Fremdgeräusche dieser dient aber ausschließlich als Bewer
tungsfaktor und nicht als rechnerische Größe im Sinne einer Zusatzbelastung Der
getrennten Erfassung und Bewertung und damit der quellenorientierten Ausrichtung
des Immissionsschutzrechts von Lärmquellen steht der Begriff der schädlichen Um
welteinwirkungen gegenüber Dieser ist nach inzwischen einhelliger Auffassung in der
Literatur und nach zustimmender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
nicht quellen sondern akzeptorbezogen vgl Koch Kloepfer/Griefahn/Kaniow
ski et al Trotzdem haben untergesetzliche Normgeber bislang jede Lärmquelle
einer eigenständigen und separaten Betrachtung unterworfen Schröer
4 Rahmenbedingungen der kommunalen Bauleitplanung
und Systematisierung von Einflussfaktoren
Das Immissionsschutzrecht in Form des BImSchG ist und damit deutlich später
als das BauGB etabliert worden und bezieht sich auf die Genehmigungspflicht
von Anlagen Es handelt sich hier um eine sog gebundene Entscheidung bei der die
Genehmigung zu erteilen ist wenn definierte Sachverhalte zutreffen Das ist ein wich
tiger Unterschied zur räumlichen Planung nach BauGB in der Entscheidungen auf der
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
Grundlage eines Abwägungsprozesses von öffentlichen und privaten Belangen gegen
und untereinander erfolgen Die für Gewerbe einschlägige TALärm wurde die
Vornorm der DIN Schallschutz im Städtebau drei Jahre später erlassen
Rohrmann weist darauf hin dass „die Bestimmungen … durchaus als Kompromiß
zwischen widerstreitenden ‚ökonomischen‘ und ‚ökologischen‘ Interessen entstanden
sind“ Rohrmann
Der gewerbliche Immissionsschutz hat seine Anknüpfung zur Planung nach
BIm
SchG und den zugehörigen Verordnungen vgl Stapelfeldt Die unterschiedli
chen Rechtsbereiche von Immissionsschutzrecht und Planungsrecht treffen hier auf
einander In der laufenden Diskussion um die neue Gebietskategorie des „urbanen
Gebiets“ zeigen sich Konflikte zwischen unterschiedlichen Rechtsbereichen und die
hohen Anforderungen an planerische Abwägung bspw SchmidtEichstädt
Das Lärmschutzkonzept des BImSchG das auch die Vorgaben für die planerische Be
wältigung des Schutzes der Nachbarschaf t vor Lärmimmissionen enthält ist mehrstu
fig Stufenmodell angelegt Zunächst sind konfligierende Nutzungen soweit wie nö
tig voneinander zu trennen Trennungsgrundsatz Es folgen Maßnahmen des aktiven
Lärmschutzes vor Maßnahmen des passiven Lärmschutzes Hierfür stellt der Gesetz
geber zahlreiche Festsetzungsmöglichkeiten
BauGB und Differenzierungen vor
allem
BauNVO zur Verfügung Die Bauleitplanung muss nach dem Trennungs
grundsatz „bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen … die für eine be
stimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen dass schädliche
Umwelteinwirkungen … so weit wie möglich vermieden werden“
BImSchG
Hierzu ist sie auf eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Immissionsschutzbe
hörde angewiesen die sich in der fachlichen Bewertung mit den zu erwartenden Aus
wirkungen beschäftigt und ihre fachliche Expertise einbringt die die Planung dann
wiederum in die Abwägung einstellen muss
Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung von Lärmbelastungen wird im Bundesimmissi
onsschutzgesetz BImSchG der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung definiert
als „Immissionen die nach Art Ausmaß oder Dauer geeignet sind Gefahren erhebli
che Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbar
schaft herbeizuführen“
Abs BImSchG Geräusche sind dabei eine relevante
Immissionsart nach
Abs BImSchG Die Betroffenheit durch Industrie und Ge
werbelärm ist in Deutschland ein weiterhin hochaktuelles Problem An einer seit
März kontinuierlich durchgeführten Onlinebefragung des Umweltbundesamtes
zur Lärmbelästigung haben sich zum Stand der letzten Auswertung über
Personen beteiligt Etwa
% der teilnehmenden Personen gaben an durch
Gewerbelärm belästigt zu werden Der Anteil bewegt sich damit in der Größenord
nung der angegebenen Belästigung durch Schienenverkehr UBA
Innerhalb der bauleitplanerischen Abwägung ist die Vermeidung von Immissionen ein
Belang der zu berücksichtigen ist Unter dem Gebot der Wahrung der allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhältnisse
Abs Nr BauGB
Das BImSchG set zt anlagenbezogen an und begrenzt Geräuschemissionen vgl Definition in
Abs BImSchG vgl auch Kap Eine Bezugnahme auf das subjektive Lärmempfinden der betrof
fenen Menschen erfolgt hier auf gesetzlicher Ebene nicht
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
sowie den Schutz der Umwelt
Abs Nr BauGB ist die Vermeidung von Immis
sionen zu subsumieren Nutzungskonflikte in Bezug auf Gewerbelärm entstehen durch
die Planung einer schutzwürdigen Nutzung vor allem Wohngebiete oder durch die
Planung einer emittierenden Nutzung vor allem Gewerbe oder Industriegebiete
Dieses bedeutet dass entweder die schutzbedürftige Nutzung oder die emittierende
Nutzung an eine bestehende Situation/Nutzung heranrückt und damit auch „Verursa
cher“ des Nutzungskonfliktes ist
Damit stehen der Gemeinde im Umgang mit Gewerbelärm folgende Strategien zur
Verfügung
Emissionsreduktion durch geräuschmindernde oder steuernde Eingriffe am Emis
sionsort Gewerbebetrieb
Immissionsreduzierung durch räumliche Abstände Funktionsgliederung oder
Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände
Reduktion der Geräuschempfindlichkeit betroffener Immissionsorte passiver
Lärmschutz Kommunikation mit der Öffentlichkeit
Die hohe rechtliche Komplexität des Immissionsschutz und Bauplanungsrechtes so
wie das große gesellschaftliche Konfliktpotenzial im Umgang mit Umgebungslärm ha
ben dazu geführt dass Rechtsvorschriften mit breiten Auslegungsspielräumen immer
wieder Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung sind Eine Urteilsaus
wertung von über Urteilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung VGH
OVG BVerfG und EuGH von durch die Autorin und den Autoren hat erge
ben dass vor allem der Abwägungsgrundsatz die zu berücksichtigenden Belange der
Erforderlichkeits und der Trennungsgrundsatz wie auch der Begriff der schädlichen
Umweltwirkungen für gerichtlichen Klärungsbedarf sorgten Mehr als höchstrich
terliche Urteile sind dabei zum Umgang mit Gewerbelärm in der kommunalen Planung
ergangen
Eine wichtige Aufgabe um zu einem vor diesem Hintergrund effektiveren Planungs
handeln zu gelangen und damit eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklung forcie
ren zu können ist der systematische Blick auf den Zusammenhang zwischen beob
achtbaren Einflussfaktoren und der Rechtsanwendung Für diesen Artikel soll dabei
grundlegend dreistufig danach differenziert werden
ob Rechtsvorschriften überhaupt angewendet werden
ob sie in ihrer Anwendung unterschiedlich ausgelegt werden und
ob ihre Anwendung rechtskonform oder fehlerhaft ist
Bestehende Untersuchungen vgl u
a Schäfer/SchmidtEichstaedt Scharmer
Kuhlmann deuten darauf hin dass bereits die Frage danach ob eine Vor
schrift überhaupt angewendet wird zu sehr differenzierten Ergebnissen führen kann
Es ergibt gerade vor dem Hintergrund schwer fassbarer oder latenter Gesundheitsri
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
siken Sinn den Blick differenziert auf die Schnittstelle zwischen gesetztem Recht in
Form von Gesetzen Rechtsverordnungen oder Satzungen und den Implikationen für
praktisches Handeln vor Ort zu lenken Das trifft vor allem dor t zu wo es sich um neue
Situationen oder um Ausnahmesituationen für die Bauleitplanung handelt
Als zweites wird immer wieder festgestellt dass die Rechtsvorschriften trotz gleicher
Gültigkeit unterschiedlich ausgelegt werden und die Unterschiede der Festsetzungen
über die Abweichungen des planerisch und rechtlich zu beurteilenden Einzelfalls hin
ausgehen Die Planungskulturforschung greift dieses Thema beispielsweise sehr expli
zit auf indem sie nach lokal bedingten Unterschieden sucht die trotz teilweise glei
cher rechtlicher und sonstiger Rahmenbedingungen zu beobachten sind kulturelle
Kontexte und Hintergründe der beteiligten Personen beeinflussen das praktische Pla
nungshandeln mitunter maßgeblich Othengrafen LevinKeitel/Sondermann
f Zuletzt kann eine Vorschrift rechtskonform oder fehlerhaft angewandt
werden Öffentlich diskutiert werden vor allem Fälle, in denen eine Vorschrift
fehlerhaft angewandt wurde und dies durch höhere Instanzen oder in einer rechtli
chen Prüfung zutage tritt Hier treten Unterschiede über Normenkontrollverfahren
und weitere gerichtliche Auseinandersetzungen deutlich sichtbar hervor und werden
auch für Außenstehende greifbar
Auf der Rechtstatbestandsseite gibt es wenn eine Vorschrift angewandt wird unbe
stimmte Rechtsbegriffe die einer wertenden Konkretisierung im Einzelfall bedürfen
Dieser Auslegungsspielraum betrifft viele Vorschriften der Planungsgesetzgebung
nicht zuletzt auch die Auslegung der „Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeits
verhältnisse“ in
Abs Satz BauGB Auf der Rechtsfolgenseite besteht für Planer
innen und Planer ein Ermessen wenn eine Norm einen expliziten Handlungsspielraum
einräumt Das sind das klassische Verwaltungsermessen das normative Ermessen und
der Bereich des Planungsermessens Beispielsweise ermöglicht das BauGB die Festle
gung von Gebieten zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und die Freihal
tung von Flächen zu diesem Zweck
Abs Satz fBauGB überlässt die Entschei
dung darüber aber dem Plangeber
Die vorgenommene Systematisierung von Einflussfaktoren unterscheidet zwischen
internen und externen Einflussfaktoren der Rechtsauslegung und anwendung vgl
Abbildung Die Forschungsheuristik wurde abgeleitet aus dem Modell des akteur
zentrierten Institutionalismus wonach jede Handlung von institutionellen Rahmenbe
dingungen beeinflusst wird aber nicht durch sie determiniert wird Diller
dh auch dass Handlungsspielräume innerhalb institutioneller Regelungen vorhan
den sind und genutzt werden können Mayntz/Scharpf Lamker
Strukturen Akteure und Prozesse treten dabei in eine dialektische Struktur zueinan
der und werden gemeinsam Bestandteil der Analyse Schoppengerd hat den
Beschreibungsrahmen anhand des planerischen Störfallschutzes in der Bauleitpla
nung nach der Seveso IIRichtlinie verfeinert und für Fragen der Rechtsanwendung
und Rechtsauslegung operationalisiert Spannend für einen Blick in die konkrete Pla
nungspraxis und eine maßgeschneiderte Handlungsunterstützung sind vor allem die
internen Einflussfaktoren die auch in der Bauleitplanung selbst verändert werden
können Hier liegen die unmittelbaren Anknüpfungsunkte dafür gesundheitsfördern
de Stadtentwicklung als Querschnittsthema umzusetzen Ziel ist es dann die Spielräu
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
me zu beleuchten die tatsächlich vor Ort bestehen und die auch mindestens in Tei
len durch Planende selbst genutzt werden können
Abb. 1: Fragestellungen zur Systematisierung von Einflussfaktoren / Quelle: eigene Darstellung
In einer Anpassung des Modells von Schoppengerd ff werden die folgen
den internen Einflussfaktoren identifiziert
Wissen Kenntnisse der Rechtsvorschriften Eindeutigkeit von Vorschriften und
Festlegungsmöglichkeiten Erfahrungswissen zu Raum Recht und Technik Infor
mations und Weiterbildungsmöglichkeiten Verfügbarkeit externer Fachexpertise
durch Gutachter Zugang zu Informationsquellen Online/Print Verfügbarkeit
und Zugang zu Informationen über Emissionen
Kommunikative Kompetenz Überzeugungskraft im Planverfahren Vertrauen zu
anderen Akteuren
Exit-Optionen „Alternativlosigkeit“ eines Projekts/Plans Möglichkeit von Stand
ortverlagerungen
Personelle Ressourcen Personal und dessen Ausbildung personelle Kontinuität
Organisatorische Regelungen und Zuständigkeiten Zuständigkeit in der Verwal
tung Information und Austausch mit anderen Behörden Verlagerung in das Ge
nehmigungsverfahren
Laufendes Verwaltungshandeln (Handlungsorientierungen der Verwaltung) Rou
tinehandeln Orientierung an vorhergehenden Verfahren Orientierung am Vorge
hen anderer Akteure Wahrnehmung von Risiken
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
Ziele und Leitbilder für das Verwaltungshandeln Umweltqualitätsziele oder um
weltbezogene Leitbilder Orientierung an übergeordneten Planwerken weitere
verfügbare Leitbilder und Planwerke
Diese Einflussfaktoren wirken in einem komplexen Wechselspiel sowohl untereinan
der wie auf das Planungshandeln Personelle Ressourcen stehen beispielsweise in Zu
sammenhang mit dem Wissen oder der kommunikativen Kompetenz Organisatori
sche Regelungen und Zuständigkeiten stehen in engem Bezug zum laufenden
Verwaltungshandeln Die Betrachtungsebene der vorliegenden Untersuchung sind die
Bauleitplanung in der Kommune sowie die Rolle der Immissionsschutzbehörde und
ihre Aufgabe innerhalb der Verfahren Aus der Betrachtung interner und externer Fak
toren sowie aus einer Untersuchung ihrer Wechselbeziehungen können Schlussfolge
rungen dazu gezogen werden wie die Rechtsanwendung in Kommunen gefördert
werden kann Ziel ist damit das Aufdecken gewisser Regelmäßigkeiten die eine An
knüpfungsfähigkeit zur Förderung der Rechtsanwendung in den Kommunen bieten
können und sich nicht nur an spezifischen Bedingungen in Einzelfällen orientieren Die
gewählte Forschungsheuristik bildet damit eine Brücke zwischen der Mikroebene indi
viduellen Handelns einzelner Planerinnen und Planer vor Ort und der Makroebene der
ihn umgebenden Institutionen inklusive der Rechtsvorschriften vgl auch Mayntz
Gesundheitsfördernde Stadtentwicklung kann nicht an einem Kriterium alleine festge
macht oder wissenschaftlich vorgeschrieben werden Die Evidenzbasis für die Umset
zung einer gesundheitsfördernden Stadtentwicklung stellt für viele Studien eine große
Herausforderung dar Krizek Forsyth und Slotterback erklären aus einer
Analyse von Studien zur Integration von Gesundheit in Planungsprozesse fünf Heraus
forderungen
Interpretieren variierender methodischer Ansätze
Klarstellung über vielfältige Stichproben und Charakteristika
Aufgreifen unterschiedlicher Definitionen für Kernkonzepte von Planung Gesund
heit und Stadtgestaltung
Erkennen von Wirkung und Effekt
Reflektieren der Stärke der Evidenz und Arbeiten mit konfligierenden Erkenntnis
sen
Gesundheit als hochintegratives Thema ist in besonderer Weise diesen Herausforde
rungen ausgesetzt Gleichzeitig ist es sowohl von zentraler Bedeutung im Baupla
nungsrecht Löhr als auch gut geeignet eine ressortübergreifende Kooperati
onen zu entwickeln und zu etablieren Baumgart Stender Darüber hinaus
Trotz vieler Schwierigkeiten bei jeder Generalisierung verweist auch Diller explizit auf das
Potenzial des akteurzentrier ten Institutionalismus über Einzelfälle hinaus Regelmäßigkeiten aufzu
decken
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
ist Gesundheitsförderung eng verknüpft mit Umweltgerechtigkeit und Chancengleich
heit in unseren Städten und Regionen Bolte/Bunge/Hornberg et al vgl auch
Voice und der Lebensqualität für Stadtbewohner WBGU ff Unter
strichen wird das noch vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels Curtis/Oven
f Schmidt Umso wichtiger ist es für die Planungspraxis in ihren
Rahmenbedingungen im Sinne des Normgebers anwendbare Rechtsvorschriften zu
entwickeln die sowohl dem Ziel dienen als auch die Situation vor Ort beachten Dazu
bedarf es einer umfassenden Analyse von Einflussfaktoren die eine Verbindung zwi
schen Rechtsvorschriften und Planungshandeln sicherstellen können Eine Analyse
von Festsetzungen in verabschiedeten Plänen oder anderen fixierten planerischen
Aussagen reicht nicht aus um tatsächliche Unterschiede zu erkennen vgl auch Kri
zek/Forsyth/Slotterback
In der administrativen Struk tur deutscher Kommunen kommen hier diversifizierte ver
waltungsinterne Organisationen und Zuständigkeiten hinzu Während zwar alle Städte
Bauleitplanung nach
BauGB durchführen und Bauleitpläne aufstellen ist die Veran
kerung von Aufgaben in der Verwaltungsstruktur nicht einheitlich und zum Teil auch
nicht kontinuierlich Je nach Themenbereich sind es andere Behörden der eigenen
Stadt oder höhere Verwaltungsebenen die sowohl frühzeitig und informell wie auch
formell nach
BauGB an Planungsentscheidungen teilnehmen Dabei weisen Rydin/
Bleahu/Davies et al auch darauf hin dass Ziele städtischer Gesundheit von vielen
Interaktionen abhängen und dass eine effektive Planung vor diesem Hintergrund im
mer mehr auch von experimentellen Praktiken und Akteuren außerhalb der Planung
abhängen wird
5 Relevanz identifizierter interner Einflussfaktoren
Zwischen November und Januar wurden im Rahmen des o
g Projekts IRSI
alle deutschen Kommunen mit mehr als Einwohnern angeschrieben Insgesamt
vollständige Antwortsätze Rücklauf
% konnten berücksichtigt und ausge
wertet werden In den Ergebnissen werden alle Größenklassen abgedeckt Der größte
Anteil mit
% der Antworten stammt aus Kommunen mit Einwoh
nern Im Durchschnitt aller befragten Kommunen arbeiten acht Personen in der Bau
leitplanung in
% aller Kommunen sind es nur ein oder zwei Personen in
%
fünf oder weniger Die Einschätzung der Ergebnisse wurde untermauert durch Fach
gespräche mit Wissenschaftlern Planungspraktikern sowie im Immissionsschutz täti
gen Gutachtern und durch qualitative Fallstudien in fünfzehn deutschen Städten in
acht Bundesländern
Zu den interessanten Rahmenbedingungen zählt dass sich die befragten Kommunen
mehrheitlich sicher fühlen bei der Auslegung von Rechtsvorschriften Der Aussage
gute Kenntnisse zu besitzen „Unsere Planungsverwaltung kennt sich mit den aktuel
len Rechtsvorschriften im Bauplanungsrecht für den Bereich des gewerblichen Immis
sionsschutzes sehr gut aus“ stimmen
% eher zu
% haben mit „trifft teil
teils zu“ geantwortet und nur
% mit „trifft eher nicht zu“ Auf die Frage ob die
Auslegung von Rechtsvorschriften häufig unklar ist haben
% mit „trifft zu“ oder
„trifft eher zu“ geantwortet Fort und Weiterbildungen im Immissionsschutz werden
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
allerdings nur von weniger als einem Zehntel
% mehrmals im Jahr wahrgenom
men Etwa ein Drittel
% bildet sich ein Mal im Jahr fort
Darüber hinaus kann allgemein festgestellt werden
Kommunen werden eher unregelmäßig oder gar nicht durch höhere Verwaltungs
behörden über neue rechtliche Anforderungen informiert
Mehr als ein Fünftel bzw mehr als ein Viertel aller Kommunen hat keinerlei Online
bzw PrintZugang zu Rechtsportalen und Rechtszeitschriften
Ziele oder Leitbilder zu Gewerbelärm sind selten
Anregungen aus der Öffentlichkeit haben ein hohes Gewicht beim Gewerbelärm
Spezifischer mit Blick auf den planerischen Umgang mit Gewerbelärm zeigt sich dass
viele Kommunen über konfliktreiche Gemengelagen verfügen Von allen Befragten
sind es aber nur knapp ein Viertel
% die auf die Frage danach ob es viele Ge
mengelagen gibt mit „trifft zu“ oder „trifft eher zu“ geantwortet haben Der größte
Teil mit
% hat mit „trifft teilsteils zu“ geantwortet Im Gesamtüberblick ist Gewer
belärm ein wichtiges Thema das aber in vielen Kommunen in einer kleinen Anzahl von
Gemengelagen konfliktbehaftet ist
Die wesentlichen Wege der Konfliktermittlung in den Kommunen sind mit über
%
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Planverfahren sowie die eigene
Ortskenntnis der Planerinnen und Planer Weitere
% ermitteln potenzielle Konflik
te aus vorliegenden Gutachten
% aus Stellungnahmen der Öffentlichkeit und
% durch eine Anfrage bei der Bauaufsicht Weniger als
% befragen die Betriebe
oder holen Informationen ein bzw stellen eine Anfrage an das Umweltamt Jeweils
% bezieht Informationen aus Lärmaktionsplänen oder aus Anfragen bei der Ge
werbeaufsicht Zuletzt ermitteln
% potenzielle Konflikte durch Befragung oder
Information von Anwohnerinnen und Anwohnern
Weiterhin zeigt die Analyse der Befragungsdaten
Vielen Kommunen fehlen notwendige Informationen über Lärmemissionen vieler
Gewerbebetriebe
Altgenehmigungen sind im Gewerbelärm eine Unsicherheit
Die Regelungen zur Festlegung von Lärmkontingenten und Schallleistungspegeln
werden als eindeutig empfunden
Kommunen arbeiten häufig kontinuierlich mit denselben Fachgutachterinnen und
Fachgutachtern zusammen
Zum Gewerbelärm werden wenige Vorgaben an Gutachterinnen und Gutachter
gemacht und planerische Aussagen in der Regel unverändert übernommen
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
Verlagerungen in das Genehmigungsverfahren sind im Gewerbelärm üblich
Viele Kommunen geben eine Unsicherheit im Umgang mit Altgenehmigungen
z
B noch nicht ausgeschöpfte Genehmigungen an
Ein unerwartet hoher Anteil von Kommunen
% greift beim Gewerbelärm
auf gar keine Erlasse oder Leitlinien zurück
Als ein besonders relevantes Kriterium für das insgesamt breit gestreute Antwortver
halten hat sich die Stadtgröße herausgestellt So orientieren sich kleinere Städte eng
an technischen Empfehlungen wie der DIN oder der TALärm und sehen diese als
verbindlich für ihr Handeln an Große Städte über 100.000 Einwohner machen
mehr Vorgaben an beauftragte Fachgutachter und nur in kleineren Städten werden
gar keine Fortbildungen im Themenbereich gewerblicher Immissionsschutz wahrge
nommen Die Personalausstattung hingegen ist in der Regel konstant wobei es bei
kleineren Städten oft nur zwei oder drei Personen sind die alle Entscheidungen in der
Bauleitplanung vorbereiten und in denen alle Aspekte fachlicher Expertise vereint
sind Die große Mehrheit gibt an über ausreichend Finanzmittel für notwendige Gut
achten zu verfügen
% „trifft zu“
% „trifft eher zu“
Die Fallstudien offenbaren dass neben gut erfassbaren Daten viele individuelle Fakto
ren entscheidend sind die im quantitativen Querschnitt nicht erfassbar sind Kommu
nales Planungshandeln wird zwar durch institutionelle Faktoren beeinflusst aber Un
terschiede in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften sind auch auf der
Mikroebene auf kleinteilige Unterschiede zurückzuführen die bis auf die Ebene einzel
ner Mitarbeiter und auf deren Netzwerke und Motivation zurückgehen Diese Fakto
ren werden umso wichtiger angesichts der Tatsache dass Bauleitplanung in der gro
ßen Mehrheit der Kommunen von wenigen Personen bearbeitet wird und die Untere
Immissionsschutzbehörde oftmals nicht über eine Vollzeitstelle verfügt Ein enger
Einbezug von Gesundheitsämtern in die Bauleitplanung konnte in den Fallstudien des
Projekts nicht erkannt werden
6 Fazit: Ansatzpunkte zur Unterstützung der kommunalen Praxis
Die besonders relevanten Einflussfaktoren auf die Anwendung und Auslegung von
Rechtsvorschriften sind einerseits die Bereiche Wissen und laufendes Verwaltungs
handeln Kenntnisse und Eindeutigkeit von Rechtsvorschriften ebenso wie deren
Handhabbarkeit innerhalb sehr begrenzter zeitlicher Ressourcen sind entscheidend in
Kombination mit der Orientierung an etablierten Routinen Hier sollte weitere For
schung ansetzen und ihre praktischen Handlungsempfehlungen andocken Einen ho
hen Einfluss auf die Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften haben nach
den kommunalen Fallstudien auch
im Bereich der organisatorischen Regelungen und Zuständigkeiten die informellen
Routinen der Abstimmung innerhalb eines Amtes und ämter bzw ressortüber
greifend sowie die organisatorische Verbindung zwischen Bauleitplanung und
Baugenehmigung
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
im Bereich der personellen Ressourcen persönliche gute Kontakte der zuständi
gen Personen über Ämtergrenzen hinweg, deren Eigenmotivation und individuelle
Kreativität sowie die eigenmotivierte Beschäftigung mit neuen Entwicklungen und
Lösungen.
Im Gewerbelärm sind Verlagerungen in das Genehmigungsverfahren üblich vgl
Kap Dieses Vorgehen wird vor allem dann gewählt wenn die planerische Gestal
tungsaufgabe und die planerische Vorsorge dies erfordern und eine Konfliktlösung auf
einer nachgelagerten Ebene auch sachgerecht erfolgen kann Erste Erkenntnisse aus
den Fallstudien legen nahe dass Kommunen die Bauleitplanung und Baugenehmi
gung organisatorisch und personell sehr eng verknüpfen mehr Regelungen in Bebau
ungsplänen treffen und diese auch stringenter durchziehen bis zum konkreten Bau
vorhaben
Aus der empirischen Analyse wird deutlich dass sich Kommunen relativ sicher im Um
gang mit Gewerbelärm fühlen. Das gilt in der Regel vor allem dann wenn es keinen
externen Anlass für Selbstzweifel gibt beispielsweise die gerichtliche Kontrolle eines
Bauleitplans oder stark umstrittene Planungen und bekannte und schon erprobte
bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten nicht mehr einsatzfähig sind Eine
wesentliche Einflussgröße für die Rechtsanwendung ist der Wissenstransfer
vertikal von übergeordneten FachBehörden bis auf die Ebene der Sachbearbei
tung
horizontal zwischen verschiedenen Ämtern einer Stadt sowie den Ämtern anderer
Städte
inhaltlich zwischen den Verfassern komplexer Rechtsvorschriften den „Fachan
wendern“ in Form von Immissionsschutzbehörden und Gutachtern und der Bau
leitplanung sowie
individuell im Austausch zwischen einzelnen Personen
Selbst in größeren Städten werden Festsetzungen des gewerblichen Immissionsschut
zes oft nur von einer Person getroffen und geprüft In mehreren Bundesländern wur
de hier der Wegfall der staatlichen Umweltämter als sehr kritisch eingestuft und als
Verlust von Fachwissen innerhalb der Bauleitplanverfahren beurteilt Die Analyse der
Fallstudien hat gezeigt dass auf kommunaler Ebene sehr feinteilige Systeme bestehen
wie Spezialwissen angeeignet vorgehalten und innerhalb eines Amts sowie über Äm
tergrenzen hinweg geteilt wird Zeitnaher Transfer von Wissen in die kommunale Pra
xis gelingt aber nur bedingt Die Änderung einer Rechtsvorschrift ist also weder
grundsätzlich hinreichend für die Änderung des kommunalen Planungshandelns noch
kann von schnellen Veränderungsprozessen ausgegangen werden Der Zugang zu ak
tueller Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur ist in vielen Städten nur einge
schränkt Wichtiger aber Wissen zum Umgang mit Gewerbelärm auf der kommunalen
Ebene wird in der Regel nicht vorgehalten sondern anlassbezogen erarbeitet Hieraus
ergeben sich aus Sicht der Autorin und des Autors Ansatzpunkte zur Unterstützung
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
der Rechtsanwendung in den Kommunen vor allem auch in Hinblick auf die Implemen
tation gesundheitsfördernder Strategien
Wenn es um den Schutz vor Gewerbelärm geht sind Planerinnen und Planer vor Ort
vielfach nicht diejenigen die über die lärmbezogene Expertise verfügen Die zeitli
chen Restriktionen des Alltags führen zudem dazu dass es nicht ausreicht auf die
Möglichkeit des Einbezugs externer Wissensquellen hinzuweisen Externe Expertise
kann nur dann einbezogen werden wenn intern ausreichend Handlungsressourcen
zur Verfügung stehen vgl auch Mayntz/Scharpf Zeit für die Auseinanderset
zung und Integration und bei Gutachtern oder außerbehördlichen Expertinnen und
Experten auch Finanzmittel Die Zusammenarbeit mit den Unteren Immissionsschutz
behörden zeigt eine große Spannweite zwischen sehr feinteiliger Detailabstimmung
bis zu einem Rückzug des Kontakts auf die formal vorgesehenen Kontaktpunkte in
Bauleitplanungs oder Bauordnungsverfahren Die planerische Vorbereitung der for
mellen politischen Abwägungsentscheidung benötigt aber in der Praxis ein Mindest
maß an eigenem Verständnis Dazu sollte stärker sowohl auf individuelle Gesichts
punkte von Planerinnen und Planern als auch auf systemische Aspekte der sie
umgebenden kommunalen Verwaltung geachtet werden Mehrere Interviewpartner
haben deutlich gemacht dass die Bauleitplanung aus ihrer Perspektive immer mehr
fachliche Inhalte integrieren soll die immer schwieriger in einem Plan zu vereinen sind
Planerinnen und Planer vor Ort werden in ihren Möglichkeiten und den zur Verfügung
stehenden Ressourcen stark herausgefordert und in manchen Fällen auch überfor
dert obwohl Gewerbelärm in den meisten Fallstudien kein Thema intensiver öffentli
cher Debatten ist
Wichtig ist demzufolge die Förderung eines zeitnahen Wissenstransfers durch eine
kontinuierliche Begleitung der Aufsichtsbehörden oder Immissionsschutzbehörden
Die meisten Planerinnen und Planer vor Ort zeigen sich offen für neue Festlegungs
möglichkeiten haben aber nicht die Anknüpfungspunkte neue Ideen zu finden und zu
implementieren Hier ist eine gezielte Förderung sinnvoll durch
praxisgerechte Aufarbeitung von Handlungsoptionen
Förderung eines Erfahrungsaustausches zwischen Kommunen und
aktive Mitarbeit an fachlichen Einschätzungen und die Abwägung auf Basis von
Fachgutachten
Viele Interviewpartnerinnen und Interviewpartner haben deutlich gemacht dass sie
vor allem Unterstützung darin brauchen was sinnvoll und zweckmäßig im Rahmen
ihrer Möglichkeiten ist Gerade in Zeiten knapper werdender personeller Ressourcen
erlangt das individuelle Sach Orts und Fachwissen der einzelnen Person eine zentra
le Bedeutung Wie einige Fallstudien zeigten geschieht der Wissensaustausch un
strukturiert und spontan Wenn Wissen das in den Köpfen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern oder auch in Dokumenten „schlummert“ nicht kommuniziert und für
alle verfügbar gemacht wird geht ein enormes Potenzial verloren vgl Bullinger/Wör
Zur Unterscheidung von Wissensformen vgl Zimmermann
08 _ PLANUNG FÜR GESUNDHEITSFÖRDERNDE STÄDTE
ner/Prieto Möglichkeiten eines internen Wissenstransfers von denen auch in
den Fallstudieninterviews berichtet wurde sind
die Aufbereitung von einschlägigen Urteilen und Weitergabe in einen internen
Umlauf
ein institutioneller und kontinuierlicher Austausch wie interne Baukonferenzen
fachbereichsübergreifende Datenbanken mit Zugriff bspw auf Lärmkartierungen
ein strukturiertes Wissensmanagement Nutzbarmachen von personifiziertem
Wissen für andere Mitarbeiter
Informelle Fachpläne wie der Fachplan Gesundheit siehe Beitrag Baumgart/Dilger in
diesem Band können einen abwägungserheblichen Belang für den Umgang mit Lärm
darstellen In der Praxis der untersuchten Kommunen erreichen strategische Leitbil
der und gesamtstädtische Konzepte nur eine geringe Unterstützung in einzelnen Bau
leitplanverfahren Schließlich können abwägungsdirektive kommunale Zielsetzungen
geeignet sein auch eine Überwindung der Richt- und Orientierungswerte in der
Abwägung im Hinblick auf eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklung herbeizufüh
ren genauso wie die Möglichkeit innerhalb der Abwägung auf die Belastung unter
schiedlicher Lärmquellen einzugehen negativ hierzu BUND ff positiv
SchmidtEichstädt Damit ist letztendlich auch eine Diskussion der planeri
schen Vorsorge eröffnet die bereits deutlich unterhalb einer abstrakten Gefahren
schwelle eintritt um das Eintreten der Gefahr bereits im Vorfeld effektiv zu vermeiden
vgl hierzu auch Kloepfer/Griefahn/Kaniowski et al siehe auch Beiträge
Kühling/Kawe in diesem Band
In Ausschöpfung des bauplanerischen Abwägungsspielraums und Würdigung der be
sonderen Situation des Einzelfalls ergeben sich verschiedene Möglichkeiten zur Ver
meidung oder Reduzierung von lärmbedingten Gesundheitsrisiken Die Forschung im
Projekt IRIS und dieser Beitrag machen deutlich dass dies immer vor dem Hinter
grund der Planungspraxis vor Or t gesehen werden sollte Ein besseres Verständnis der
Prozesse der Rechtsanwendung und auslegung hilft hierbei die sinnvollen und mit
unter dann auch ‚kleinen‘ Anpassungen zu identifizieren die vor Ort zu sichtbaren
Veränderungen im Sinne einer gesundheitsorientierten Stadtentwicklung führen kön
nen
Autoren
Dr. Christian Lamker (*1984), studierte Raumplanung (Dipl.-Ing.) und ist wissen-
schaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät Raumplanung der TU Dortmund an den Fach-
gebieten Stadt- und Regionalplanung sowie Raumordnung und Planungstheorie. In
Dortmund, Auckland und Melbourne hat er studiert und gearbeitet. Seine Forschungs-
schwerpunkte liegen in den Bereichen Planungstheorie, Planungsprozesse und -ver-
fahren, Raumordnung, Klimaanpassung und an der Schnittstelle zwischen Wissen-
EINFLUSSFAKTOREN AUF KOMMUNALES PLANUNGSHANDELN
schaft und Praxis. Er ist aktiv in der Akademie für Raumforschung und Landesplanung
(ARL) als Mitglied des Lenkungskreises, Sprecher der Regionalgruppe NRW und Mit-
glied der NRW-Arbeitsgruppe Postwachstumsgesellschaft.
Dr.-Ing. Andrea Rüdiger (*1966), Stadtplanerin und Diplom-Verwaltungswirtin, ist
wissenschaftliche Angestellte des Fachgebietes Stadt- und Regionalplanung, Fakultät
Raumplanung, Technische Universität Dortmund. Forschungsschwerpunkte liegen im
Bereich der klimagerechten Stadtentwicklung, der gesundheitsfördernden Stadtent-
wicklung und -planung sowie in der Analyse des Einflusses der Stadtgröße auf das pla-
nerische Handeln. Geschäftsführerin des Arbeitskreises „Planung für gesundheitsför-
dernde Stadtregionen“ der Akademie für Raumforschung und Landesplanung.
Anmerkung
Der Beitrag basiert auf Ergebnissen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG geförder
ten Forschungsprojekts „Implementation von Rechtsvorschriften zum gewerblichen Immissionsschutz
in der Stadtplanung“ IRIS Das Projekt wird am Fachgebiet Stadt und Regionalplanung Fakultät
Raumplanung TU Dor tmund unter der Projektleitung von Sabine Baumgart durch Andrea Rüdiger
Christian Lamker Raphael Sieber sowie in der ersten Phase durch Heike Köckler und Johanna Schop
pengerd bearbeitet Die Autoren danken dem gesamten Projektteam
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BGBl I das durch Artikel des Gesetzes vom Juli BGBl I geändert worden ist
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rungsnummer veröffentlichten bereinigten Fassung das zuletzt durch Artikel des Gesetzes
vom Dezember BGBl I geänder t worden ist