Das Gesetz Nr. 114/1992 Sb. über Umwelt- und Landschaftsschutz beinhaltet eine ganze Reihe von konkreten legislativen Maßnahmen, die zum allgemeinen Schutz von Natur, Landschaft und ausgewählten Naturregionen dienen, also den regionalen Schutz und den Schutz ausgewählter Tier- und Pflanzarten — den sog. Artenschutz. Das Gesetz über Umwelt- und Naturschutz grenzt die Tätigkeiten aus, die man in
... [Show full abstract] der Natur selbst oder bei ihrer Nutzung nur dann ausüben kann, wenn man dazu eine Genehmigung besitzt. Beim Sonderschutz, also Gebiets- und Artenschutz, legt das Gesetz zum Zweck des Schutzes fest, welche Tätigkeiten in diesen ausgewählten Gebieten von Natur und Landschaft streng verboten sind. Als Ausnahmefälle zählen solche, bei denen das öffentliche Interesse über dem Interesse des Naturschutzes liegt. In diesem Beitrag werden einige ausgewählte gesetzliche Maßnahmen für Umweltund Landschaftsschutz und ihre Nutzung für Entscheidungen durch die für Naturschutz zuständigen Verwaltungsorgane vorgestellt. Dies wird am Beispiel von einigen Entscheidungen von Organen aus der Region Liberec demonstriert.