Im Kontext von nachhaltiger Stadtentwicklung ist die Schaffung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ein wichtiges Ziel. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips kommt dabei der lokalen Ebene eine wichtige Rolle bei der Implementation übergeordneter politischer Ziele und den daraus resultieren Rechtsvorschriften zu. In der kommunalen Planung stellt der gewerbliche Immissionsschutz historisch ein zentrales Aufgabenfeld dar, denn mit der Ausübung von Gewerbe im städtischen Raum sind potenziell vielfältige Risiken verbunden, die sowohl zu Nutzungskonflikten als auch zur Beeinträchtigung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen führen können.
Zentrale Regelungen hierzu, die in der kommunalen Planung umzusetzen sind, finden sich neben dem Baugesetzbuch vor allem im Bundesimmissionsschutzgesetz. Für die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften sind die konkrete Anwendung und die unterschiedliche Ausgestaltung in der Planungspraxis entscheidend. Hier lassen sich in der Planungspraxis aufgrund rechtlicher Spielräume und unterschiedlichen kommunalen Voraussetzungen große Unterschiede in der Anwendung feststellen, die theoretisch bislang nur unzureichend erklärt wurden.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es zu untersuchen, wie Rechtsnormen zum gewerblichen Lärm- und Störfallschutz von Akteuren der kommunalen Planung umgesetzt werden und wie sich unterschiedliche Herangehensweisen und Interpretationen der Rechtsnormen erklären lassen.
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