Als 1929 in Basel ein neues Schulgesetz angenommen wurde, hatte es nicht nur „langer Vorbereitungsjahre“ bedurft, sondern auch die „parlamentarische Verabschiedung des Gesetzes“ hatte sich hingezogen: Das Erziehungsdepartement hatte schon 1920 einen „fertigen Entwurf“ präsentiert (Hauser 1930, S. V). Offiziell wurden mit dem neuen Gesetz nur gerade zwei „Reformen“ verfolgt. Zum einen wurden nämlich, wie der Vorsteher des Erziehungsdepartements, Fritz Hauser, hervorhob, „durchgreifende organisatorische Änderungen“ vorgenommen (Hauser 1930, S. V), die jedoch in so unterschiedlichen Massnahmen wie der Einführung neuer,Sorten‘ von Gymnasien (eines Realgymnasiums mit Latein und Englisch, eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Zweigs) oder der Schaffung obligatorischer „Fortbildungskurse für schulentlassene Jugendliche, die noch keine Lehre“ begonnen hatten (Stirnimann 2000, S. 390), bestanden.