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Medizinproduktegesetz: Entwicklung, Grundlagen, Anwendungsbereiche

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Abstract

Die Medizinprodukte, im Englischen sog. medical devices, waren lange Zeit als solche ungeregelt. Soweit es sich um Arzneimittel handelte oder sie als solche behandelt wurden, war eine Zulassung nach dem AMG gefordert. Manche medizinischen Geräte bedurften auch der Voraussetzung des Inverkehrbringens, welche die MedGV stellte. Zwischen beiden Normbereichen tat sich eine Lücke auf, nämlich der Bereich, der weder typische Arzneimittel noch klassische medizinische Geräte betraf. Wie schwer man sich in der früheren Zeit tat, zeigt der Umgang mit Zahnfüllungswerkstoffen. Durch einen Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder vom 14.7.19791 angestoßen, hatte das BGA Zahnfüllungswerkstoffe als Arzneimittel angesehen. Entgegen der unteren Instanz ist das BVerwG dieser Ansicht beigetreten.2 Während der Wortlaut des § 2 Abs. 2 S. 1 AMG Zahnfüllungswerkstoffe zu umfassen schien, widersprach dieser Einordnung die Funktion dieser Bestimmung. Amalgame und Haftvermittler gehörten nicht zu den Medikamenten, vor denen der Patient durch ein aufwendiges Prüfungsverfahren und Haftungssystem zu schützen ist. Merkwürdigerweise wurden vorher geformte Inlays, Brücken oder Implantate aber nicht als Arzneimittel angesehen. Auf eine Abmahnung der EU hin hat dann das Bundesministerium für Gesundheit eine Bekanntmachung über Zahnfüllungswerkstoffe im Jahre 1993 erlassen, in welcher der Entscheidung BVerwGE 71, 318 der Boden entzogen wurde. Heute ist diese Regelung in § 2 Abs.3 Nr. 7 AMG enthalten, der in Gestalt einer Antidefinition „Medizinprodukte und Zubehör für Medizinprodukte“ von den Arzneimitteln ausnimmt.

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Article
Die Umsetzung des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung erfolgt auf Betreiber- und Anwenderebene bislang nur mangelhaft. Gerade die technische Entwicklung in der Medizin mit zunehmender Spezialisierung und immer komplexeren Behandlungsmglichkeiten erfordert aber die Etablierung eines Sicherheitskonzeptes fr den Umgang mit Medizinprodukten. Von der Integration gesetzlicher Vorgaben in Qualitts- und Risikomanagementprozesse profitieren der Betreiber, der Anwender und v.a. der Patient.Up to now, the new German Medical Devices Act (MPG) and Medical Device Operators Ordinance (MPBV) have failed to elicit an adequate response from operators and users. However, precisely the ongoing technological progress in medicine, with increasing specialization and ever more complex treatment options, makes it essential to establish a safety philosophy for working with medical devices. Incorporating the statutory requirements into formalized quality and risk management processes benefits the operator, the user, and ultimately the patient.
Einführung in den Regelungsbereich für Medizinprodukte einschließlich wichtiger Definitionen, PharmInd
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Qualitäts-und Sicherheitsstandards für menschliche Gewebe und Zellen
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