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Allgemeines Arzneimittelrecht: Funktionen, Geschichte, Quellen

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Abstract

Die tatsächlichen Gegebenheiten des Arzneimittelrechts haben sich in den letzten Jahrzehnten drastisch verändert. Dem musste auch das Recht Rechnung tragen. Hier sollen nur wenige Eckdaten genannt sein: Von der Apothekenzubereitung einzelner Arzneimittel hat der Weg zur Massenherstellung geführt, so dass die Apotheken im Wesentlichen nur noch Verteilerfunktion haben. Etwa um die gleiche Zeit vollzog sich die Verschiebung des Schwergewichts von Naturheilmitteln zu chemisch-synthetischen Medikamenten, wobei freilich die Natur noch oft Vorbild ist und die Synthese nur die industrielle Nachbildung darstellt.1 Die nunmehr auf den Markt drängenden2 potenten Mittel brachten Gefahren mit sich: Nebenwirkungen waren zu befürchten3, jedenfalls gegen die Hauptwirkung abzuwägen; der Missbrauch des Medikaments, insbesondere in Form der Übermaßbehandlung, wurde zum Problem; Kontraindikationen häuften sich. Diese Gegebenheiten haben im Arzneimittelrecht ein ganzes Bündel von Zwecken wirksam werden lassen. Das Verständnis des Arzneimittelrechts hängt nicht so sehr von der Herausarbeitung eines Ziels ab, sondern es kommt darauf an, die Interdependenzen der Funktionen deutlich zu machen. Solche Funktionen sind:

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Das Arzneimittel ist in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die gegenwärtige Strukturreform des Gesundheitswesens nimmt vor allem - angesichts der Kostenentwicklung - Finanzierungsfragen der Gesetzlichen Krankenversicherung auf. Unberücksichtigt bleiben der Strukturwandel der Arzneimittelforschung und die Veränderung des Verbraucherverhaltens. Die Beiträge des Buches nehmen sich erstmals dieses Themas an. Demoskopen behandeln das Medikament in der öffentlichen Meinung, Sozialforscher untersuchen Arznei-Compliance und Coping besonders mit Blickpunkt auf Prävention bei Bluthochdruck, auf Alternativen zur Medikalisierung psychosozialer Probleme und auf die Kommunikation zwischen Arzt, Apotheker und Patienten. Der Trend zur Selbstmedikation und Selbstbehandlung wird untersucht. Pharmaindustrie und Apotheker, Ärzte in freier Praxis und Krankenhäusern müssen sich auf einen selbst- und kostenbewußteren Patienten einstellen. Forschungen über öffentliche Meinung, Verschreibungs- und Verbraucherverhalten, Vertrieb und Verkauf des Arzneimittels zeigen einen nachhaltigen Strukturwandel des Medikaments im therapeutischen und diagnostischen Repertoire der Medizin.
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Als im Mai zum erstenmal von dem Plan gesprochen wurde, daß beim 3. Essener Hypertonie-Kolloquium auch zum Thema „Arzneimittelprüfung in der öffentlichen Meinung“ referiert werden solle, wurde auch die Materiallage erörtert. Das Allensbacher Archiv enthielt einige Daten zu diesem Thema aus 1970 und 1975, aber es waren eher beiläufige Ermittlungen gewesen, und, wie gesagt, die letzten davon liegen nun schon fünf Jahre zurück. Der Veranstalter des Kolloquiums hätte es wahrscheinlich ermöglicht, eine spezielle Umfrage zum Thema in Gang zu setzen, aber ich kam auf diese Möglichkeit nicht zurück aus einem Grund, den ich am Ende meines einführenden Kurzreferates darlegen will.
Prüfung mit Betäubungsmitteln
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