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„Prävention für alle und von Anfang an“
Eine diskurstheoretische Betrachtung aktueller Präventionsdebatten
im Rahmen allgemeiner gesellschaftspolitischer Entwicklungen
Dirk Lampe
„Wir müssen früh ansetzen und schneller reagieren. Diese Lehre müssen
wir aus den Zahlen, die vor uns liegen ziehen. Früher heißt: Prävention
für alle von Anfang an und frühzeitig intervenieren. Schneller reagieren
heißt, dass junge Gewalttäter zügig mit den Folgen ihrer Tat konfrontiert
werden, zum Beispiel durch Täter-Opfer-Ausgleich oder vor Gericht“
(Gehring , S. )
1 Einleitung
Auch wenn das einleitende Zitat des Grünen-Bundestagsabgeordneten Kai Gehring
beim Erschienen dieser dritten Auflage des Handbuches Jugendkriminalität bereits
fast ein Jahrzehnt alt ist, so steht es doch exemplarisch für ein auf der politischen
Bühne weiterhin weitverbreitetes Verständnis davon, wie strafrechtlich bewährte Ab-
weichungen von Jugendlichen am besten verhindert oder bearbeitet werden sollten
(Dollinger et al. ). Gefallen ist es im hessischen Wahlkampf , als der damalige
Ministerpräsident Roland Koch versuchte, seine schwindenden Wiederwahlchancen
mittels einer Kampagne über ‚kriminelle ausländische Jugendliche‘ und ‚Intensiv-
täter‘ wiederzubeleben (Funke ). Obwohl dieser Versuch aus den verschiedens-
ten Gründen scheiterte (Dollinger et al. a), lassen sich an der damaligen Debatte
durchaus Überzeugungen und Grundmuster erkennen, die bis heute die Kriminal-
politik der Bundesrepublik und damit auch die konkrete Arbeit von Sozialpädago-
gInnen, PolizistInnen, KindergärterInnen, LehrerInnen oder JustizmitarbeiterInnen
prägen. Auch wenn sich die politischen Parteien damals wie heute uneinig in Bezug
auf die Frage sind, ob denn nun Verschärfungen des Jugendstrafrechts (CDU/CSU
, S. f.) oder lediglich dessen konsequente Anwendung (Zypries , S. )
die geeignetste Maßnahme sei, um mit bereits auffällig devianten Jugendlichen um-
© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2018
B. Dollinger und H. Schmidt-Semisch (Hrsg.), Handbuch
Jugendkriminalität, DOI 10.1007/978-3-531-19953-5_29
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zugehen, stimmt man überein, dass der Entstehung oder Verfestigung von Devi-
anz mittels frühzeitiger sowie behörden- und institutionenübergreifender Prävention
vorgebeugt werden sollte. O begleitet von der Forderung nach „schnellen und spür-
baren Reaktionen“ (vgl. u. a. von Frankenberg , S. ; CDU/CSU , S. f;
SPD , S. ) lassen sich entsprechende Positionen von der Linkspartei (von An-
gern , S. ) bis zur CSU und neuerdings auch der AfD (AfD Friedrichshain-
Kreuzberg , S. ) nden.
Die politischen Forderungen nach Präventionsmaßnahmen scheinen in der Pra-
xis vielfach umgesetzt worden zu sein. So ging der Deutsche Städte- und Gemein-
debund im Jahr von der Existenz von rund primär kriminalpräventiven
Gremien, circa freien Trägern und Projektorganisationen sowie von wohl über
kriminalpräventiven Projekten aus (DStGB ). Prävention ist – zumindest
im sozialpädagogischen/sozialpolitischen Rahmen – zu einer Art „Big Business“ ge-
worden, wie es Helmut Kury (, S. ) vor ein paar Jahren einmal bezeichnete.
Zugleich wurden auf der Verwaltungsebene in den vergangenen Jahrzehnten zahlrei-
che Institutionen geschaen, die sich dem ema Kriminalprävention widmen. Hier-
unter fallen unter anderem die gegründete ‚Deutsche Stiung Kriminalpräven-
tion‘ oder das seit existierende ‚Deutsche Forum Kriminalprävention‘ oder der
„Deutsche Präventionstag“. Als neuestes Projekt kann in diesem Zusammenhang das
‚Nationale Zentrum Kriminalprävention‘ gesehen werden, das im vergangenen Jahr
auf Initiative der Bundesregierung erönet wurde. Von Bedeutung sind zudem die
Landespräventionsräte, die sich zumeist auf Ebene der Bundesländer der Vernetzung
kommunaler Präventionsgremien, der Bereitstellung von Ressourcen sowie der För-
derung ausgewählter Projekte widmen (LPR Niedersachsen ).
Der Hintergrund dieser Aktivitäten erscheint zunächst recht plausibel. Denn was
könnte grundsätzlich dagegen sprechen, gesellschaliche Kräe zu bündeln und „zu
handeln, bevor das [nicht nur sprichwörtliche] Kind in den Brunnen gefallen ist“
(Dollinger , S. ) oder sich potentielle negative Einüsse und Entwicklungen
zu einem unerwünschten Verhalten verfestigen. Für entsprechende Ansätze lassen
sich zahlreiche eorien aus den verschiedensten wissenschalichen Fachdisziplinen
nden, die eine Prävention ‚für alle‘ und ‚von Anfang an‘ vielversprechend erschei-
nen lassen. Aus der Perspektive der Neurowissenschaen (Welsh et al. ; Glenn
und Raine ) oder der Entwicklungspsychologie (Sommer et al. ) lässt sich
darlegen, dass das menschliche Gehirn besonders in jungen Jahren erreichbar für
1 Es gehört zu den Eigenarten des deutschen Jugendstrafrechtsdiskurses, dass die Idee einer Libe-
ralisierung der strafrechtlichen Regularien außerhalb des im weitesten Sinne akademischen Rah-
mens eigentlich kaum noch FürsprecherInnen nden kann. Vgl. hierzu u. a. die Wahlprogramme
von CDU/CSU, SPD o. Die Grünen zum Bundestagswahlkampf .
2 Für die Ebene der Verwaltung siehe beispielsweise die Präambel des Erlasses „Zusammenarbeit
bei der Verhütung und Bekämpfung von Jugendkriminalität“ des Landes Nordrhein-Westfalen vom
. . .
3 Bei einer konservativ geschätzten Evaluationsquote von rund fünf Prozent.
„Prävention für alle und von Anfang an“ 561
Interventionen zu sein scheint und die ersten Lebensjahre erheblichen Einuss auf
die zukünige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben. Ähnliche Ansätze
lassen sich beispielsweise auch in der pädagogischen Literatur (Borchert et al. ;
Kißgen und Heinen ) oder in kriminologischen eorien, wie u. a. bei Gottfred-
son und Hirschi (), nden. Ebenso erscheint es ökonomisch und sozialpolitisch
sinnvoll, gesellschaliche Folgekosten von abweichenden Verhaltensweisen zu ver-
hindern, bevor sie entstehen (omsen ; Ebel et al. ). Prävention erscheint so
omals als „Zauber-“ (Plewig ) oder „Honungsformel“ (Schabdach ), die
eine frühzeitige Lösung aller möglichen sozialen Probleme verspricht, bevor sie über-
haupt auftreten können.
Die Ausweitung präventiver Konzepte ist dabei nicht allein auf den Bereich der
Jugendkriminalität beschränkt. Auch in anderen emenfeldern richten sich Vor-
beugungsmaßnahmen der verschiedensten Form gegen als problematisch denierte
‚Verhaltensweisen‘ wie ‚Fettleibigkeit‘ (Schorb ; Fröschl et al. ), Drogenkon-
sum (Arnold und Schille ; kritisch: Quensel ; Egbert ), Kindeswohl-
gefährdung (Pillhofer ), Fahren unter Alkoholeinuss (Schwentuchowski ),
‚problematischen‘ Medienkonsum (Bitzer et al. ) oder auch ‚gefährliches‘ Sexual-
verhalten (Kimmel et al. ). Gemeinsam ist diesen verschiedenen Ansätzen, dass
sie durch gezielte Interventionen in der Gegenwart das Ausmaß und die Schwere an-
dernfalls erwarteter Ereignisse in der Zukun vermindern wollen, um so individuel-
le oder soziale Kosten entsprechender Handlungen zu vermeiden oder zu reduzieren
(Bundesministerium des Innern , S. ). Zentral sind hierbei jedoch nicht mehr
großangelegte sozialpolitische Programmatiken, wie sie beispielsweise in den er
oder frühen er Jahren politisch favorisiert wurden (Lampe ), sondern das
mehr oder minder gezielte Einwirken auf das potenziell gefährdete oder gefährliche
Individuum selbst (Lutz ; Stehr ).
Allerdings ist zu beachten, dass es sich bei auf diesen Vorstellungen beruhenden
Programmen und Projekten um höchst voraussetzungsvolle Aktivitäten und Kon-
strukte handelt, deren Erfolg trotz bester Intentionen nicht garantiert ist. In viel-
schichtigen sozialen Zusammenhängen sind ‚Erfolge‘ schwer zu denieren und noch
viel schwerer zu messen. Zugleich werden Präventionsaktivitäten nicht in einem
luleeren Raum, sondern innerhalb ganz bestimmter sozialer Konstellationen durch-
geführt; in einem komplexen Feld verschiedenster politischer und institutioneller
Akteure, die nicht selten an Wählerstimmen oder dem Erhalt arbeitsnotwendiger
Fördermittel interessiert sind. Dies bedeutet, dass öentlich verkündete Ziele krimi-
nalpräventiver Maßnahmen und die letztendlich tatsächlich bezweckten Intentionen
(politische Legitimation, Gewinnung von Projektmitteln, etc.) nicht immer identisch
sein müssen oder sich teilweise sogar gegenseitig behindern können.
4 Entsprechende Probleme zeigten sich u. a. bei der Evaluierung des sogenannten ‚Neuköllner-Mo-
dells‘, bei der anstelle von ‚Präventionserfolgen‘ zumeist nur die Veränderung der Arbeitsprozesse
der beteiligten Behörden betrachtet wurde (vgl. Ohder und Tausendteufel ).
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Von diesen Erkenntnissen ausgehend, wird im Folgenden beschrieben werden,
wie die massive Ausweitung präventiver Arbeitsweisen, Programme sowie Hand-
lungs- und Denkansätze (Kury ; Kutscher ) in den letzten Jahren erklärt
werden könnte. Dies erscheint notwendig, da sozio-ökonomische Bedingungen, kri-
minalpolitische Debatten als auch gesellschaspolitische Diskurse, wenn auch mit-
unter in der Praxis unbemerkt, erheblichen Einuss auf die Anzahl, Konzipierung
und die konkrete Ausgestaltung kriminalpräventiver Aktivitäten haben, was in der
Praxis zumindest reektiert werden sollte, wenn durchgeführte Maßnahmen oder
Projekte auch wirklich dem Wohl der denierten Zielgruppe dienen sollen. Denn es
gibt durchaus gute Gründe, warum (aller Attraktivität von potentiellen Fördermitteln
zum Trotz) eine gewisse Skepsis gegenüber politisch dominierenden Präventions-
idealen gewahrt bleiben sollte.
Um diese Forderung zu begründen, erscheint es zunächst nötig zu betrachten,
welchen Wandel der Präventionsbegri in den letzten rund vier Jahrzehnten auf po-
litischer Ebene – immerhin die Ebene, die durch ihr Handeln und ihre Mittelvergabe
den Raum für die professionelle Praxis vorgibt (Dollinger a) – durchgemacht hat.
Hierauf basierend werden im weiteren Verlauf dieses Beitrags grundlegende Eigen-
schaen des Präventionsbegries thematisiert, um die sicherheitspolitischen und
sozialstaatlichen Verschiebungen verständlich zu machen, die die Idee der frühen/
raschen sowie kooperativen Prävention für viele EntscheidungsträgerInnen in den
verschiedensten Institutionen so vielversprechend erscheinen lassen und die die kon-
krete Präventionsarbeit mit- oder vorstrukturieren.
2 Die Ausweitung präventiver Aktivitäten in Zeiten
gesellschaftlicher Transformationen
Den Fokus auf zukünige Entwicklungen im Rahmen kriminalpolitischer Überlegun-
gen zu legen ist kein neues Phänomen. Spätestens seit dem Anbeginn der Moder-
ne und der Aufklärung ist zukunsgerichtetes Handeln Teil gesellschaspolitischer
Vorstellungen (Kessl ; Kreissl ; Singelnstein und Stolle ). So würden
beispielsweise ja auch wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen kaum sinnvoll und legitim
erscheinen, wenn man sich davon nicht positive Auswirkungen für die Zukun er-
ho te. Worum es bei der in diesem Artikel beschriebenen „Explosion“ (Obergfell-
Fuchs , S. ) präventiver Programme und Maßnahmen letztendlich geht, ist die
Ausweitung einer ganz bestimmten Form der Bearbeitung sozialer Problemlagen. Im
Kontext von jugendlicher Devianz steht vor allem die Verbreitung meist eher kurz-
bis mittelfristig nanzierter, projektförmiger und omals standardisierter sowie zu-
mindest dem Anspruch nach kooperativer/institutionenübergreifender Arbeitswei-
sen, die durch die bereits angesprochene frühzeitige Bearbeitung von Individuen
versprechen, direkt (positive) Verhaltensänderungen herbeiführen bzw. Kriminalität
verhindern zu können, im Mittelpunkt
„Prävention für alle und von Anfang an“ 563
In diesem Kontext ist allerdings bemerkenswert, dass selbst Beobachter, die ent-
sprechenden Ansätzen tendenziell positiv gegenüberstehen, anerkennen, dass mit der
quantitativen Ausweitung entsprechender Programme, nicht unbedingt auch eine
Steigerung der Qualität einhergegangen ist (Steen ; Kury ). Ganz im Ge-
genteil sei in der Praxis immer wieder die Umsetzung wissenschalich zweifelhaer
(Steen ), empirisch kaum wirksamer und evaluativ kaum überprüfter Hand-
lungsansätze zu beobachten (Roth ; Feltes ). Ergänzt wird diese Skepsis
durch eine noch fundamentalere Kritik, die in der „Präventionseuphorie“ (Frehsee
, S. ) von Politik und Verwaltung eine Gefährdung und Korrumpierung ur-
sprünglich emanzipatorischer pädagogischer Inhalte sieht (exemplarisch Cremer-
Schäfer ; Kunstreich et al. ; Lindner ; Frehsee ). Dennoch ist zu
konstatieren, dass all diese teilweise massiven Einwände kaum Einuss auf die Ver-
breitung präventiver Projekte und Maßnahmen gehabt haben. Die Entwicklung zu
entsprechenden Präventionspraktiken wird daher im Folgenden anhand des politi-
schen Diskurses über Jugendkriminalität exemplarisch nachgezeichnet, damit nach-
vollziehbar ist, warum selbst gutgemeinte Ratschläge und Kritiken zur Präventions-
praxis kaum oder nur zögerlich Beachtung nden bzw. gefunden haben.
2.1 Von den sozialpolitischen Großprojekten der 1970er und 1980er
zum Dreiklang aus Beschleunigung, Kooperation und Prävention
ab den 2000er Jahren
2.1.1 Politische Diskurse und Reformen von bis
Die er und er Jahre bieten sich als Ausgangspunkt der folgenden Betrach-
tungen an, da sie mit der Wahl der sozialliberalen Koalition auf Bundesebene ,
aber auch mit den Studierendenprotesten der späten er Jahre sowie der ab
folgenden Wirtschaskrise für eine veränderte Bearbeitung sozialer Probleme im
Vergleich zur Nachkriegszeit stehen. Angetreten unter dem Motto „Mehr Demo-
kratie wagen“ versuchte sich die Brandt-Regierung sowohl an einer Liberalisierung
gesellschalicher Verhältnisse, als auch an technokratischen und expertenbasier-
ten Modellen der Gesellschassteuerung (Haupt et al. ). Dies drückte sich im
Feld der Kriminalpolitik beispielsweise in der großen Strafrechtsreform von aus
(Frommel ). Und auch wenn viele dieser Projekte in der Planungseuphorie ste-
5 Die hier dargestellten Ergebnisse beruhen auf einem von der DFG geförderten Forschungsprojekt,
dass von bis an den Universitäten Bremen und Siegen durchgeführt wurde. Für nähere In-
formationen zur Methodik und weitere Veröentlichungen siehe: https://www.bildung.uni-siegen.
de/mitarbeiter/dollinger/projekte/jugendkriminalitaet_im_politischen_interdiskurs.html?lang=de.
6 Exemplarisch seien hier für verschiedenste Politikfelder Rudlo (), Borowsky () oder Bö-
kenkamp () genannt.
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cken blieben, realisierte sich der Reformgedanke im Jugendstrafrecht und mündete
im . JGGÄndG.
Die Form des staatlichen Umgangs mit Jugendkriminalität in diesen beiden Jahr-
zehnten ähnelte dabei sehr dem, was David Garland () als „wohlfahrtsstaatli-
ches Strafen“ bezeichnet hat (Dollinger et al. ), was einen interessanten ana-
lytischen Gegenpol zu den gegenwärtigen Reaktionsformen darstellt, wie sie oben
skizziert worden sind. In der nachfolgenden Argumentation geht es nicht darum zu
belegen, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt zu einem totalen Bruch im Um-
gang mit der Devianz von Jugendlichen gekommen ist oder dass präventive Phäno-
mene der Gegenwart ohne historische Vorläufe sind, denn wie David Garland (,
S. VII) bereits aufzeigte, handelt es sich bei Strafrechtspolitiken um keine Monokul-
turen, sondern um komplexe Phänomene, die auch von gegensätzlichen Motiven, In-
teressen und Ideen geprägt sein können (Jones ). Worum es vielmehr geht, ist
aufzuzeigen, wie durch eine Verknüpfung alter und neuer Diskurselemente das sehr
spezische Programm des „früher, schnell, kooperativer“ entstehen und diskurs- und
praxisprägend werden konnte.
Die Jahre von bis wurden von zwei entscheidenden Veränderungen in
der gesellschalichen Wahrnehmung von Jugendkriminalität geprägt. So stand zu
Beginn der er eine Phase der diskursiven Erregung, in der die westdeutsche Ju-
gend durch steigende Kriminalitätskennziern in Kombination mit Drogenkonsum,
Selbstmorden und den sogenannten „Jugendsekten“ als zunehmend außer Kontrolle
wahrgenommen wurde (Lampe ). Dem schloss sich ab dem Ende der des Jahr-
zehnts eine Phase der diskursiven Beruhigung an, in der Abweichung von Jugend-
lichen zunehmend als kaum besorgniserregende Erscheinung interpretiert wurde
(Lampe ; Dollinger et al. ). Dementsprechend dominierten im Verlauf der
er Positionen die politischen Debatten, die eine Abkehr von Gefängnisstrafen
und einer repressiven Strafrechtspolitik forderten. Ursachen für Jugendkriminali-
tät wurden nicht bei den Jugendlichen selbst gesucht, sondern mit einem Zusam-
menbruch gesellschalicher Wert- und Normsysteme zusammengebracht, der v. a.
die „Erziehungskra“ (Schuster , S. ) junger Familien unterminiert habe. Da-
mit erschien auch der Einsatz von Polizei und Justiz als obsolet, um den Problemen
Herr zu werden, weswegen ein Umdenken im Umgang mit abweichenden Jugend-
lichen hin zu einer Liberalisierung des Strafrechts gefordert wurde (Lampe ).
Die Parteien waren sich zwar uneins, ob Jugendkriminalität als eine Folge kapitalis-
7 Garland beschreibt unter diesem Begri ein Sanktionssystem, das auf Resozialisierung und Reha-
bilitation mittels individualisierter Behandlung im Rahmen professionalisierter (pädagogischer)
Konzepte zielt, die auf sozialätiologischen Vorstellungen über die Gründe von Abweichungen basie-
ren. Zur Kritik an dieser teilweise romantisiert betrachteten ‚guten alten Zeit‘ siehe Cremer-Schäfer
().
8 Nach Gilles Delleuze und Felix Guattari () könnte man wohl auch von einer neuen Assemblage
von Praktiken und Diskursen sprechen, die neue Formen der Kriminalprävention ermöglicht haben.
9 Beispiele hierfür sind Jahn (, S. ), Raulf (, S. ) oder Die Grünen ().
„Prävention für alle und von Anfang an“ 565
tischer Fehlentwicklungen (SPD und FDP) oder des Verlust tradierter Moralvorstel-
lungen anzusehen war (CDU/CSU), doch ergab sich aus beiden Deutungen das Bild
von abweichenden Jugendlichen als Opfer gesellschalicher Umstände, die sie selber
nicht zu verantworten hätten (Dollinger et al. ). Entsprechend dieses Verständ-
nisses der sozialen Ursachen von Jugendkriminalität wurden mit Blick auf die Krimi-
nalitätsverhütung vor allem großangelegte, wenn auch meist eher unspezische, so-
zialpolitische Maßnahmen und Reformen angedacht. Übereinstimmend waren die
Parteien der Meinung, dass die bisherigen justiziellen und polizeilichen Lösungsstra-
tegien durch Konzepte der sich langsam etablierenden Sozialen Arbeit ersetzt oder
zumindest ergänzt werden sollten. Gemeint waren hiermit sowohl allgemeine Ansät-
ze, wie der Ausbau der Jugendhilfe, als auch neue Handlungsstrategien, was heute z. B.
wohl Streetwork genannt werden würde (Dollinger ; Dollinger et al. , Lampe
, Lampe und Rudolph ).
Zwar wurden auf politischer Ebene die innerdisziplinären Diskurse der Sozialen
Arbeit nur bedingt wahrgenommen, doch es bestand eine große Bereitscha, die Ar-
beit mit Jugendlichen in professionelle pädagogische Hände zu geben. Politische Leit-
idee war dabei die Vorstellung, die Jugendlichen mittels pädagogischer Maßnahmen
mit Fertigkeiten auszustatten, die sie in einer rauer werdenden Gesellscha benöti-
gen würden (Uhle ). Aus dieser Melange von sozialpolitischen Großprogram-
men und der Pädagogisierung im Umgang mit scheinbar problematischen Jugend-
lichen ergaben sich auch erste Ansätze der Forderung nach Kooperation von Polizei
und Sozialer Arbeit. Hierbei ist bemerkenswert, dass die Polizei diese wesentlich be-
reitwilliger, wenn auch zu einem gewissen Grade politisch erzwungen, umsetzte, als
es die Soziale Arbeit tat (Dollinger und Rudolph ; Dollinger a). Letztere ver-
weigerte sich großteilig der Kooperation und versuchte die Arbeit mit (potentiell) de-
vianten Jugendlichen frei von staatlichen ‚Normierungsansprüchen‘ zu halten, auch
wenn nicht immer ganz klar war, in welcher Form konkret mit den Jugendlichen
selbst methodisch gearbeitet werden sollte (Dollinger ; Dollinger et al. ).
Zum Ende der er Jahre wurde diese politische Programmatik von einem brei-
ten politischen Konsens von Grünen bis CSU fortgesetzt und mündete schließlich
im bereits angesprochenen . JGGÄndG. Abweichung von Jugendlichen wurde vom
damaligen bürgerlich-konservativen Gesetzgeber als ein prinzipiell normales, passa-
geres und wenig besorgniserregendes Phänomen verstanden, das zumeist keiner grö-
ßeren Intervention bedürfe. Abweichung galt weiterhin als individueller Ausdruck
übergeordneter gesellschalicher Miss stände.
Folgerichtig war der Grundgedanke der Jugendstrafrechtsreform, wie es der CDU-
Bundestagsabgeordnete Seesing (, S. ) ausdrückte, dass „das [erzieherische]
Gespräch […] o mehr Wirkung als die Strafe hat“. Nicht harte Intervention, sondern
behutsame erzieherische Einussnahme und Gespräche mit Jugendliche unter dem
10 Siehe hierzu u. a. die Begründung des Gesetzentwurfes durch die CDU/CSU/FDP-Bundesregierung
(BT-Drucksache /).
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Motto „Vernun statt Härte“ wurden als notwendig zur Vermeidung bzw. Prävention
von Straffällig- bzw. Rückfälligkeit und zur Integration von Jugendlichen in die Ge-
sellscha verstanden (Engelhardt , S. ).
2.1.2 Politische Diskurse und Reformen seit
Interessanterweise waren zum Ende der er Jahre sogar weitergehende Liberali-
sierungen geplant und auch von der zu diesem Zeitpunkt regierenden Kohl-Regie-
rung versprochen gewesen (Lampe und Rudolph ), doch mit der deutschen Wie-
dervereinigung endete diese Phase des Rückbaus staatlicher Strafansprüche. Unter
dem Eindruck umgreifender gesellschalicher Verunsicherung und steigender Kri-
minalitätsfurcht (Dittmann ) in der deutschen Gesellscha sahen konservative
PolitikerInnen die Chance, die auch wohl zuvor nur auf Grund großen Drucks aus
Praxis und Zivilgesellscha durchgeführten Reformen zumindest teilweise wieder
zurückzunehmen (Lampe ; Dollinger a). Als Folge kehrten mit dem Beginn
des Jahrzehnts dramatisierende Kriminalitätsbilder und mit ihnen bereits längst ver-
drängt geglaubte, individual ätiologische Vorstellungen zurück in den kriminalpoli-
tischen Diskurs. Grundlegend hierfür war eine Unterscheidung zwischen ‚normaler‘
Alltagskriminalität und einer kaum kontrollierbaren (Gewalt-)Kriminalität durch
bestimmte Gruppen von Jugendlichen, bei denen die Möglichkeiten der Erziehung
nun als „äußerst eingeschränkt“ interpretiert wurden (Seesing , S. ).
Dieser Diskursstrang mündete in der Entstehung der Figur des Intensivtäters,
bei dem die zuvor beschlossenen ‚laschen‘ Gesetze mit ihrer sozialarbeitszentrier-
ten „Kuschelpädagogik“ nicht greifen würden, da diese von jugendlichen Straftätern
lediglich ausgenutzt würden. Aus Opfern gesellschalicher Missstände wurden so
in kürzester Zeit „erfahrene Kriminelle“ und „schwere Jungs“ bei denen „traditionel-
le Hilfsangebote und Sanktionen“ vergebens seien. Ihnen müssten stattdessen „klare
Grenzen“ gesetzt werden (Karpen , S. ), da sie aufgrund massiver Soziali-
sationsdezite (basierend auf individuellen, familiären, kulturellen, biograschen
oder psychologischen Problemen) anders nicht mehr zu erreichen seien (vgl. Naplava
; Dollinger b). Dementsprechend kam es seitens konservativer PolitikerIn-
nen zu zahlreichen Vorschlägen für Gesetzesverschärfungen. So sollten im Verlauf
der teilweise jahrzehntelang geführten Debatten unter anderem Heranwachsende
11 Generell bestand auch nie die Absicht den staatlichen Zugri auf deviante Jugendliche grundsätz-
lich zurückzufahren. Worum es in den politischen Debatten mehrheitlich ging, war eine veränderte
Form des Zugries.
12 Es entwickelte sich eine ausgeprägte Skepsis gegenüber der Wirksamkeit inkludierender und rehabi-
litierender Maßnahmen, wie sie in den er Jahren noch angedacht wurden. Diese ‚Wunderwae‘
gegen Jugendkriminalität wurde in kürzester Zeit als eine der Ursachen von Abweichung verstanden
(Dollinger et al. ; siehe auch Kauder ).
13 Historisch vollzog sich auch an dieser Stelle die bis heute aufzundende Vermischung des Migrati-
ons- und Kriminalitätsdiskurses.
„Prävention für alle und von Anfang an“ 567
aus dem Jugendstrafrecht herausgenommen, Diversionsmöglichkeiten abgebaut oder
das Strafbarkeitsalter auf Jahre gesenkt werden. SPD und Grüne wurden durch
diese Entwicklung in die Defensive gedrängt. Zwar bemühten sie sich, konservati-
ven Repressionsvorstellungen mit weitgehenderen Liberalisierungen entgegenzutre-
ten, doch mussten beide Parteien feststellen, dass sie damit in der Öentlichkeit im-
mer weniger anschlussfähig waren (Lampe und Rudolph ). Da beide Parteien
zunächst aber auch nicht den Weg strafrechtlicher Verschärfungen gehen wollten,
wurde versucht mittels anderer Argumentationen auf die öentliche Debatte Ein-
uss zu nehmen. So übernahmen SPD und Grüne im Verlauf der er Jahre die
von CDU und FDP etablierten Kriminalitätsdeutungen, versuchten aber durch eine
stärkere Betonung des Präventionsgedankens, strafrechtliche Verschärfungen zu ver-
meiden. Allerdings verschoben sich im Rahmen dieses Prozesses die Präventions-
konzepte von allgemeinen sozialpolitischen Maßnahmen hin zu vermehrt auf lokaler
und kommunaler Ebene ansetzenden Strategien, die sich mit konkreten Problem-
lagen vor Ort beschäigen sollten. So führte Schleswig-Holstein unter einer SPD-
Regierung beispielsweise schon in den frühen ern einen Rat für Kriminalitäts-
verhütung als Präventionsgremium ein, was dann später auch in vielen anderen
Bundesländern mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten etabliert wurde
(Wurtzbacher ).
Zwar hatte diese Defensivstrategie einen gewissen Erfolg, wie sich an der Ausbrei-
tung entsprechender Gremien absehen lässt, doch gelang es nicht, die im Verlauf des
Jahrzehnts immer wieder auflodernden Kriminalitätsdebatten insgesamt zu beruhi-
gen (Cremer-Schäfer ). Zum Ende der er führte dies zu zwei weiteren Zu-
spitzungen in der Jugendkriminalitäts- und Präventionsdebatte. Zum einen wandte
sich die SPD im Bundestagswahlkampf unter Gerhard Schröder der Politik von
new labour in Großbritannien zu. Dies hatte zur Folge, dass auch im Feld der Krimi-
nalpolitik konservative Wählermilieus angesprochen werden sollten. Mit einer ge-
zielten Kampagne über ‚Ausländerkriminalität‘ und ‚Sexualstraftäter‘ versuchte die
SPD das britische Vorbild des tough on crime, tough on the causes of crime zu kopie-
ren (Albrecht ; Höynck und Ernst ; Bode und Lutz ; Dollinger et al.
). Ebenso wie in Großbritannien, wenn auch in geringerem Ausmaße, ging hier-
mit eine Önung für punitive und repressive Konzepte auch im Bereich der Präven-
tion einher (Ziegler ). Zum Anderen stellten CDU und CSU fest, dass ihre Vor-
14 Exemplarisch lässt sich dies an den Gesetzesvorhaben bzw. Bundesratsdrucksachen /, /
und / sowie den Bundestagsdrucksachen /, / und / nachverfolgen.
15 Beispiele hierfür sind u. a. das SPD-Bundestagswahlprogramm oder die parlamentarischen Re-
debeiträge von Meyer (, S. ) bzw. Schlauch (, S. ).
16 Vorbild waren entsprechende Projekte in Dänemark (Elsbergen ).
17 In Hamburg wurden entsprechende Gremien bspw. „Bezirkliche Sicherheitspartnerschaen“ ge-
nannt, was u. a. darauf verweist, dass entsprechende Präventionskonzepte auch immer einem
inhärenten Fokus auf Recht und Ordnung unterworfen sind und keine reinen Programme zur Be-
arbeitung struktureller (kommunaler) Dezite sind.
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stellungen des „Grenzensetzens“ gegen die unterstellte „Tyrannei schwerstkrimineller“
Jugendlicher (Harlinghausen , S. ) zwar bei der Bevölkerung einen gewissen
Anklang fanden, es sich aber als problematisch erwies, mit reinen Strafforderungen
erfolgreich Wahlkämpfe zu führen (Dollinger et al. ; Brumlik ). In der Folge
übernahmen daher auch konservative PolitikerInnen zwar den Präventions- und Er-
ziehungsdiskurs, deuteten ihn aber punitiv um. Konzepte, wie zum Beispiel der im
Jahr in Kra getretene sogenannte ‚Warnschussarrest‘ wurde gegen das Votum
der Fachwelt als Erziehungs- und Präventionsmaßnahme präsentiert (Höynk ;
Kreuzer ; Ostendorf ).
Insgesamt entstand so im Verlauf der er Jahre auf politischer Ebene ein neuer
Konsens zwischen den Parteien, nach dem die Verhinderung von Abweichung v. a.
durch vorbeugende Maßnahmen zu erreichen sei. Hierbei stand jedoch nicht mehr
die Veränderung der Gesellscha im Mittelpunkt, sondern die Bearbeitung konkreter
(vermuteter) Devianzursachen auf lokaler Ebene und beim Individuum selbst. Dieser
Ansatz ist Teil einer generellen Verschiebung hin zu vermehrt ausschließenden Sank-
tionen, die der Kontrolle des kriminellen Potentials von Jugendlichen und der Siche-
rung der Gesellscha vor jugendlichen Abweichlern dienen sollen – zur Not auch
mit spürbaren Eingrien in die Lebensführung der Jugendlichen (Lutz ; Schmitt
; Sturzenhecker ). In diesem veränderten Klima konnte auch die Soziale
Arbeit ihre vorherige Ablehnung der Kooperation mit der Polizei und anderen In-
stitutionen nicht mehr aufrechterhalten. Längst hatte sich die Maxime durchgesetzt,
dass–trotz durchaus unterschiedlicher Arbeitsweisen – alle „Krä e“, die mit dem
ema Kriminalität beschäigt sind, lückenlos zusammenarbeiten sollten, um alle re-
levanten Daten auszutauschen und gemeinsame Entscheidungen zu fällen (Dollinger
et al. b; Lohmeier und Schwarz ). Gleichzeitig sollte erreicht werden, Maß-
nahmen immer früher und schneller durchführen zu können, basierend auf Vorstel-
lungen, dass Interventionen bei jüngeren Menschen so früh und so zeitnah wie mög-
lich erfolgen sollten. Andernfalls – so VertererInnen aller Parteien – sei ein Erfolg
von Interventionen nicht zu gewährleisten. Als direkte Folge entstanden unzählige
Präventionsprojekte und -gremien (Elsbergen ) und an vielen Orten in der Repu-
blik wurden bspw. Häuser des Jugendrechts eingerichtet oder Beschleunigungspro-
jekte bei Staatsanwaltschaen und Gerichten konzipiert (Kutschaty und Kubink ;
Jung ). Zwar konnte empirisch bei kaum einem dieser Ansätze ein wirklich kri-
minalpräventiver Eekt nachgewiesen werden, teilweise wurden sogar gegenteilige
Ergebnisse erzielt (Bliesner und omas ; Dollinger ), doch konnte dies die
Verbreitung präventiver Ideen und Ansätze kaum beeinussen. Zurückzuführen ist
diese Entwicklung sicherlich auch auf die relativ zeitlose Nützlichkeit sowie aber auch
die inhärente Überzeugungskra des Präventionsbegries, die daher im anschließen-
den Kapitel im Mittelpunkt stehen soll.
18 Vgl. hierzu die fast wortgleichen Argumentationen von Linkspartei (von Angern ) bis CDU/
CSU (Kauder , S. ; CDU/CSU ).
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2.2 Von der politischen und ökonomischen
Nützlichkeit präventiven Redens im Themenfeld
der Jugendkriminalpolitik
Klassisch betrachtet wird Politik in modernen Demokratien zumeist als Handeln
verstanden, dass auf die Beeinussung staatlicher Macht, den Erwerb von Führungs-
positionen oder die Ausübung von Regierungsverantwortung ausgerichtet ist (Klein
und Schubert ). Kriminalpolitik stellt diesbezüglich keine Ausnahme dar. Zwar
verfügt die deutsche Kriminalpolitik über gewisse Eigenlogiken und Pfadabhängig-
keiten (Sarcinelli ), doch spielt natürlich auch beim Symbolthema Jugendkri-
minalität (Walther und Neubacher ; Groenemeyer und Homann ; Hall
et al. ) der Kampf um parlamentarische Mehrheiten, politische Legitimation
und Wählerstimmen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Dies liegt auch darin be-
gründet, dass entgegen populärer Ansichten weder ein allgemeingültiges Verständ-
nis von ‚Kriminalität‘ noch von den ‚richtigen Lösungsansätzen‘ besteht (Hulsmann
, S. f.). Das was unter dem Topos der Kriminalität verhandelt wird, variiert zu-
meist nach Zeit, Ort oder Gesellschasform (Groenemeyer ). Denitionen von
Kriminalität, darauf basierende Maßnahmen oder auch Beschreibungen ‚typischer
Kriminalitätsfälle‘ müssen daher von Politikern diskursiv etabliert werden. Dabei
agieren Strafrechtspolitiker in einer oenen Gesellscha in einem komplexen Feld
mit unterschiedlichsten Akteuren, die ebenfalls mit eigenen Vorstellungen, Überzeu-
gungen und Interessen an diesen Konstruktionsprozessen beteiligt sind (Dollinger
und Schabdach ). Dieser Prozess ist zudem niemals abgeschlossen, allerhöchs-
tens kann eine bestimmte Position temporär einen hegemonialen Status erhalten,
doch durch die Vielzahl der Akteure, der prinzipiellen Kontingenz des Kriminali-
tätsbegries oder Veränderungen in anderen gesellschalichen Bereichen ist ein be-
stimmter diskursiver Status quo sehr fragil und kann jederzeit herausgefordert wer-
den (vgl. Laclau ; Laclau und Moue ). So ist es für Politiker immer wieder
notwendig, ihre eigenen Positionen gegenüber der Öentlichkeit zu plausibilisieren
und legitimieren (Ozan ; Wagner ). Gleichzeitig müssen auch die Interes-
sen von professionellen Fachkräen, wie eben der Sozialen Arbeit, der Justiz oder
der Polizei berücksichtigt werden, ohne die eine aktive Gestaltung sozialer Zustän-
de kaum möglich wäre, während auch auf mediale Berichterstattungen mit ihrer ur-
eigenen Aufmerksamkeitslogik achtgegeben werden muss (Dollinger und Schabdach
) und zumindest zu einem geringen Maße auch wissenschaliche Erkenntnisse
einbezogen werden müssen (ebd. ). Soziale und damit auch politische Verhält-
nisse können dementsprechend als dauerha von Konikten gekennzeichnet ver-
standen werden.
Um in diesen Auseinandersetzungen und Konikten erfolgreich sein zu können,
ist es von zentraler Wichtigkeit, politische Positionen für möglichst viele potentielle
Wähler bzw. Akteure mit ihren Partikularinteressen wenigstens auf begri licher Ebe-
ne anschlussfähig zu gestalten. Und in diesem Zusammenhang gewinnt das Reden
570 Dirk Lampe
von Prävention seine politische Attraktivität. Einerseits sind mit dem Präventions-
begri, wie bereits angedeutet, aufgrund seiner Zukunsorientierung eine Reihe (auf
den ersten Blick) plausibler Grundannahmen verbunden, die sich im Grunde auf das
Bonmot des Vordenkers der modernen Kriminalprävention Cesare Beccarias redu-
zieren lassen, dass es besser sei, dem Verbrechen vorzubeugen, als es zu bestrafen
(Beccaria ). Doch bleibt bei diesem Ausspruch auch reichlich unbestimmt, was
denn nun eigentlich mit Prävention genau gemeint ist, welches spezische Verhalten
denn auf welche Weise und mit welchem Ziel verhindert werden soll. Letztendlich
kann so fast jede gesellschaspolitische Maßnahme präventiv gedeutet und deniert
werden.
Diese fortdauernde Unbestimmtheit erklärt dann auch, warum der Präventions-
begri bei Politikern aller Parteien so beliebt ist. Er ist mit geringen politischen Kos-
ten verbunden, da er – im Gegensatz zum Beispiel zum Reden über Strafe – kei-
ne bestimmten (ausgrenzenden) Handlungsformen direkt impliziert. PolitikerInnen
können im Unkonkreten bleiben, aber trotzdem Wirkung erzielen. Denn gleichzei-
tig kann der Präventionsbegri dazu genutzt werden, sich als engagierter Kämpfer
gegen die Ursachen von Abweichung und Devianz zu inszenieren. Gerade für lin-
ke Parteien und Politiker, die in den vergangenen Jahren durch konservative und
mediale Forderungen nach einem strikteren Vorgehen gegen Jugendkriminalität in
die Defensive gerieten, besteht mittels des Präventionsbegries die Möglichkeit, sich
als aktive und handlungsmächtige Fachpolitiker zu präsentieren, und gleichzeitig
oene Strafforderungen, die die eigene Klientel eher verschrecken würden, zu ver-
meiden.
Dies ist auch dem Sachverhalt geschuldet, dass Prävention und Repression bzw.
Exklusion (in politischen und öentlichen Diskursen) zumeist als getrennte Sach-
verhalte verstanden werden, obwohl dies nicht stets so sein muss (vgl. Pütter ),
wie der bereits angesprochene Warnschussarrest zeigen konnte. Andere Beispiele wä-
ren konfrontative Anti-Aggressions-Trainingsprogramme (Scherr ) oder das
Hamburger Präventionsprogramm PROTÄKT, das auf einer verstärkten Kontrolle
besonders auffälliger Schüler beruht (Kunstreich et al. ). Da entsprechende Dif-
ferenzierungen im öentlichen Diskurs jedoch kaum eine Rolle spielen, funktioniert
der Präventionsbegri ähnlich dem, was Chantal Moue und Ernesto Laclau mit
dem Prinzip des „leeren Signikanten“ beschrieben haben (Laclau und Moue ;
Nonnho ). Das Reden über Prävention fungiert als eine Art Knotenpunkt kri-
minalpolitischer Debatten, gerade weil der Präventionsbegri so unspezisch und
von Inhalten entleert worden ist. Er erlaubt es – quasi als kleinster gemeinsamer Nen-
ner – Vertretern verschiedenster Professionen, Denkrichtungen und Überzeugungen
19 Ähnliche Hinweise lassen sich auch bei Autrata und Scheu () oder Wohlgemuth () nden.
20 In der Vergangenheit ist dies auch so geschehen. Sowohl das Vernichtungsstrafrecht der Nazis, die
Kastration von Straftätern in Schweden oder auch heutige Anti-Terror-Gesetze wurden mittels prä-
ventiver Argumentationen legitimiert.
„Prävention für alle und von Anfang an“ 571
sich hinter ihm zu vereinen (Glasze und Mattissek ) und ihn in den unterschied-
lichsten Bezügen zu verwenden.
Ähnliches gilt auch für die Soziale Arbeit, die mittels der oensiven Verwendung
des Präventionsbegries einerseits die Möglichkeit hat, sich gegenüber Politik und
Geldgebern als kompetenter Partner in der Verbrechensbekämpfung anzudienen,
aber andererseits zugleich auch das Selbstbild des helfenden Kümmerers auf Seiten
der Betroenen aufrechterhalten kann. Die Verwendung des Präventionsbegries er-
laubt es, sprachlich immer auf der ‚Seite der Guten‘ zu stehen, unabhängig von dem,
was methodisch konkret in der Präventionspraxis geschieht und wie dieser Begri
in seiner täglichen Anwendung inhaltlich mit Bedeutung gefüllt wird (Wohlgemuth
). Diese Oenheit des Präventionsbegries macht ihn jedoch besonders anfäl-
lig für zeitgeistgebundene Praktiken, da diese von der scheinbaren Ideologielosigkeit
von Präventionsbemühungen überdeckt werden können.
Doch nicht allein die sprachliche Attraktivität des Begries an sich kann erklä-
ren, warum sich präventive Praktiken und Diskurse in den vergangenen Jahren in der
Form ausdehnen konnten – schließlich ist Vorbeugung, wie bereits dargestellt, kei-
ne neue Idee. Im Folgenden wird aufgezeigt werden, dass die gestiegene Prominenz
des Präventionsbegries und die Ausweitung von individualbezogenen Präventions-
projekten als Ausdruck tiefgreifender gesellschalicher Transformationen verstan-
den werden können, die (gerade im Vergleich zu den er und ern) neue hege-
moniale Positionen und Strukturen in den Bereichen der Inneren Sicherheit und der
Sozialpolitik hervorgebracht haben.
2.3 Die Sicherheitsgesellschaft und der aktivierende Sozialstaat
Bourdieu () wies – auch in Bezugnahme auf Ulrich Beck () – bereits Mitte
der er darauf hin, dass in den westlichen Demokratien Europas und Nordame-
rikas eine sich ausweitende kollektive Mentalität der Unsicherheit zu beobachten sei.
Ökonomische, ökologische, demographische, aber auch technologische und globa-
le Herausforderungen scheinen kaum noch von den traditionellen nationalstaatli-
chen Institutionen kontrollierbar zu sein. Es sei, so unter anderem Graham Burchell
(), eine nachhaltige Krise wohlfahrtsstaatlicher Gesellschasmodelle eingetreten,
die einen Prozess in Gang setzte, der von verschiedenen AutorInnen unter Begrien
wie „neoliberale Wende“ (Butterwegge ), „Postwohlfahrtsstaat“ (Lutz ) oder
auch „advanced liberal strategies (Rose ) zusammengefasst wurde. Unabhän-
gig von der genauen Bezeichnung wurde von zahlreichen BeobachterInnen die po-
litische Etablierung der ‚Erkenntnis‘ beschrieben, dass sich der Staat nicht mehr um
21 Als derzeitiger Höhepunkt dieser Entwicklung kann evtl. der autokratische/autoritäre Roll-Back,
wie er in Osteuropa, der Türkei, den USA oder auch im Aufstieg der AfD, des Front National oder
des Vlaams Belang nachzuvollziehen ist, gesehen werden.
572 Dirk Lampe
alle Aufgaben kümmern könne, was in der Folge einen Prozess der wirtschalichen
Deregulierung und Privatisierung nach sich zog (O’Malley ). Der Staat, so die
Forderung von VertrerInnen einer entsprechenden Politik, soll nicht mehr bloß als
Garant des freien Marktes auftreten, sondern sich selbst marktwirtschalichen Ra-
tionalitäten und manageriellen Arbeitsweisen unterwerfen (Seithe und Heinz ;
Höhne ; Biebricher ). Sowohl tiefgreifende gesellschaliche Unsicherheiten
als auch der eingehende Umbau der staatlichen Sozialsteuerung hatten in der Folge
Auswirkungen sowohl auf den Umgang mit (strafrechtlich-bewährter) Abweichung,
wie auch auf die Institutionen und Personengruppen, die entsprechende Probleme
bearbeiten sollten (Cremer-Schäfer und Steinert ; Eick et al. ).
Im Gegenzug zum erodierenden Vertrauen in die ökonomische und politische
Steuerungsfähigkeit durch politische EntscheiderInnen ist ab den er Jahren eine
diskursive Aufwertung des emas der „Inneren Sicherheit“ in politischen Debatten
zu beobachten. Diese Aufwertung ist mit einer Ausbreitung ‚härterer‘ und exkludie-
render Reaktionsformen auf Abweichung einhergegangen (Kury und Shea ; Sack
; Schlepper ). Fast in allen westlichen Staaten, wenn auch in unterschied-
lichem Maße, ist der Übergang zu repressiveren Kontroll- und Sicherheitspolitiken
nicht zu übersehen (Schabdach ). Singelnstein und Stolle () sprechen in die-
sem Zusammenhang vom Entstehen einer Sicherheitsgesellscha, in der eine fort-
schreitende Priorisierung von Sicherheits- über Freiheits- und Grundrechte zu be-
obachten sei (Legnaro ). Laut Simon () und Groenemeyer () ist so ein
Sog entstanden, der immer mehr soziale Akteure zwingt, sich zur Selbsterhaltung an
politisch und medial kommunizierte Bedrohungsszenarien anzupassen. Im selben
Maße, wie die emenfelder Verbrechen und Terrorismus von politischen Akteu-
ren genutzt werden würden, um sich öentlichkeitswirksam zu inszenieren (Garland
), umso mehr scheinen entsprechende emen auch in die konkrete Praxisarbeit
einzudringen (Simon ).
Wie in den vorherigen Kapiteln aufgezeigt hat sich im Rahmen dieser Entwick-
lung auch die Form des Umgangs mit Abweichung geändert. Entstanden ist eine
manchmal seltsam anmutende Melange aus (neoliberalen) Risikomanagementstra-
tegien und (neo-)konservativen Moralorientierungen (Lutz und ane ), die in-
dividuelle Schuld- und Verantwortungszuschreibungen im Falle von Abweichung
etablierten. Devianz wird in diesem Kontext als Ergebnis einer individuellen freien
Entscheidung und mangelnder moralischer Standfestigkeit verstanden (Schmidt-Se-
misch , ). Gleichzeitig wird aus sozialtechnologischer Perspektive die grund-
sätzliche Ubiquität und Normalität von Abweichung anerkannt (Auarth ). Un-
ter dem Eindruck begrenzter staatlicher Ressourcen erfolgt dabei eine Fokussierung
auf ‚besonders gefährliche Hochrisikogruppen‘, deren Identikation anhand ver-
22 Im Kontext von Kriminalität sind dies z. B. ‚Intensivtäter‘, aber auch manche Gruppen von Sexual-
straftätern. Hierunter können aber auch schon als frühauffällig bewertete Kinder fallen, bei denen
„anti-social behaviour“ diagnostiziert wird (vgl. Sheskin et al. ).
„Prävention für alle und von Anfang an“ 573
meintlich messbarer ‚objektiver Risikofaktoren‘ versucht wird (vgl. Baier et al. ;
kritisch: Dollinger c). Um die aus ökonomischer Perspektive nicht selten ine-
zienten und kostenintensiven Resozialisierungsprogramme zu vermeiden, die erst
nach Aufdeckung einer Straftat greifen können, erfolgt letztendlich eine zunehmen-
de Orientierung an präventiven Projekten und Maßnahmen im Vorfeld, die nicht
mehr auf gesellschaspolitische Veränderungen, sondern auf Beeinussung des (po-
tentiell) devianten Individuums zielen. Diese Entwicklung hat auch die Soziale Arbeit
erfasst, die verstärkt gezwungen ist, kriminalpräventive Aspekte im ‚Kampf‘ um För-
dergelder argumentativ und praktisch aufzunehmen (Lutz ).
Veränderungen im Umgang mit Abweichung sind aber nicht auf das Feld der Kri-
minalität beschränkt. Im Bereich des Sozialstaates hat sich spätestens mit der Über-
nahme der Strategien von New Labour durch die SPD eine ähnliche Entwicklung
abgezeichnet (Trube ). Die Annahme, dass der Staat aus skalischen, aber auch
moralischen Gründen eine vollständige Absicherung seiner Bürger vor den Gefah-
ren des Alltags nicht mehr übernehmen könne, hat eine Art „Regieren auf Distanz“
(Miller und Rose ) hervorgebracht. Die BürgerInnen sollen zu einer selbststän-
digen Übernahme von Eigenverantwortung und (präventiver) Risikovorsorge ak-
tiviert werden. Jeder Bürger ist aus dieser Perspektive selbst für seine erfolgreiche
Integration in den Arbeitsmarkt und eine normgetreue Gesellscha verantwortlich
(Wiepcke und Mittelstädt ), wobei Exklusion als gerechtfertigte Reaktion im
Falle ‚unverantwortlicher‘ Inaktivität gesehen wird (Lutz ). Der Sozialen Arbeit
kommt hierbei die Rolle einer people changing agency zu, die ihre Klientel so bearbei-
ten soll, dass sie für den Arbeitsmarkt und die Gesellscha ‚nützlich‘ erscheinen (Lutz
und Ziegler ).
Als weitere Veränderungslinie kam für die Soziale Arbeit jedoch hinzu, dass im
Rahmen der so erfolgten Ökonomisierung des Sozialen nicht nur das Verhältnis von
Staat und Individuum einem Wandel unterworfen wurde, sondern auch das staat-
liche Verhältnis zu sich selbst. Der Staat, so die Befürworter eines ‚schlanken Staates‘,
solle einerseits die konkrete Behandlung von Devianz und Inaktivität in die Hände
privater Akteure legen und sich auf eine Steuerungsrolle zurückziehen sowie ande-
rerseits sich selber ökonomischen Steuerungsmodellen unterwerfen. Dies hatte die
Etablierung eines Marktes für soziale Dienstleistungen sowie die Ausweitung ‚mana-
gerieller Arbeitsweisen‘ in der Sozialen Arbeit selbst zur Folge (Kessl ). Insgesamt
ist hierdurch eine paradoxe existentielle Situation für die Soziale Arbeit entstanden.
Bei der präventiven Bekämpfung von Kriminalität sowie der Sicherstellung von ‚Em-
ployability‘ ist sie zwar weiterhin stark nachgefragt, gleichzeitig hat aber der durch
die Ökonomisierung des Sozialen initiierte Preiskampf auf dem Dienstleistungs-
markt zum einen zu einer Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse, kurzfristiger Pro-
jektarbeit und Destabilisierung langfristiger Regelangebotsstrukturen geführt (Wolf
23 Argumentiert wurde, dass es die staatlichen Unterstützungssysteme selbst waren, die eine sich ver-
festigende Kultur der Armut hervorgebracht hätten (Bourgois ).
574 Dirk Lampe
). Zum anderen hat sich der politische Diskurs über eine vermeintlich zu lasche
‚Kuschelpädagogik‘ sowie die an best practice-Regelungen orientierten manageriellen
Strukturen in einer fortschreitenden Standardisierung der Angebotsstruktur nieder-
geschlagen, die zunehmend professionelle Methoden- und Handlungsfreiheiten zu
Gunsten von vorgefertigten Konzepten, Analysetools, Fragebogen und Risikoskalen
ersetzt (Otto und Ziegler ).
3 Konsequenzen für die Präventionspraxis
Trotz der Eingebundenheit aktueller präventiver Praktiken in sozialstaatliche Trans-
formationen, politische Diskursveränderungen und repressive Entwicklungen im
Strafrecht, könnte argumentiert werden, dass die genannten Punkte zu vernachläs-
sigen seien, wenn doch entsprechende Maßnahmen und Projekte erfolgreich seien.
So gibt es durchaus AutorInnen, die auf Basis präventiver Maßnahmen hoen, zu-
küniges Leid sowohl auf Seiten der Opfer als auch der Täter ‚krimineller‘ Handlun-
gen im Rahmen des Strafjustizsystem vermeiden zu können (Kahl ). Und in der
Tat gibt es unter dem Banner der Prävention von Jugendkriminalität natürlich theo-
retisch fundierte und reektierte sowie fachlich und methodisch ausgereifte Projek-
te. Allerdings haben die soziopolitischen Rahmenbedingungen Konsequenzen, die
über die eingangs bereits erwähnte Verbreitung teilweise empirisch zweifelhaer bis
kontraproduktiver Maßnahmen hinausgehen (Lüders ). Selbst bei Ansätzen, die
z. B. auf Basis (erfolgreicher) Evaluationsergebnisse oder sogenannter ‚best-practice‘-
Listen entworfen/entwickelt wurden, bestehen einige Fallstricke, die Seitens der päd-
agogischen Praxis berücksichtigt werden sollten. Diese können zwar an dieser Stelle
nicht vollständig aufgezählt werden, doch sollen zumindest einige Grundgedanken
vorgestellt werden.
Schon früh wurde dabei darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Präventions-
gedankens – gerade in Zeiten von „Sicherheitshysterien“ (Lindenau und Kreissig
) – repressive (Völker ) und autoritäre Züge annehmen kann (Cremer-Schä-
fer ). Bereits argumentierte Vobruba, dass unter dem Eindruck des Rück-
baus wohlfahrtsstaatlicher Sozialsteuerungsmodelle Prävention als eine veränder-
te Form der Sozialkontrolle, aber auch des politischen Systemerhalts zu verstehen
sei, die vermehrt den Individuen bzw. Präventionsobjekten selbst aufgebürdet werde.
Und auch wenn sich im Laufe der Zeit eventuell die Begri lichkeiten geändert ha-
ben, so sehen auch heute nicht wenige BeobachterInnen in der Ausbreitung präven-
tiver Aktivitäten eine Verdrängung emanzipatorischer Ansätze in der Sozialen Arbeit
(Frehsee ). Sie reihen sich damit in eine Riege von Kritikern ein, die mit präven-
tiven Projekten vor allem die Etablierung schuldunabhängiger (Albrecht ) und
24 Manfred Kappeler und Christian Lüders () nennen hier beispielsweise das Berliner Präventions-
programm Gang way.
„Prävention für alle und von Anfang an“ 575
verstärkt repressiver Handlungsformen (Lutz ) verbinden. Nicht die Hilfe für die
Jugendlichen stehe im Fokus, sondern das Managen ihrer Gefährlichkeit (Schabdach
). Anstelle der Erhöhung der Lebenschancen von Jugendlichen sei so vielmehr
eine Stigmatisierung (Peters ) zu beobachten, die zu einer self-fulllling-pro-
phecy werden könne (Freund und Lindner ). Gleichzeitig seien, so zum Bei-
spiel Ulrich Bröckling (), Normalisierungseekte zu beobachten, da ein Groß-
teil der Präventionsprogramme (insbesondere in kommunalen Präventionsgremien)
an bürgerlichen Moral- und Verhaltensstandards der Mittelschicht ausgerichtet wäre.
Andere AutorInnen beklagen einen empirischen Objektivismus, der auf die Orientie-
rung an ‚messbaren‘ Risikofaktoren zurückzuführen sei (Hörmann ), oder einen
überdimensionierten Fokus auf Kleinkriminalität (Kury ) und auch eine Un-
terordnung pädagogischer unter polizeiliche Konzepte (Frehsee ) sowie die Ent-
grenzung präventiver Programme sowohl in zeitlicher sowie thematischer Perspek-
tive (Wohlgemuth ).
Aus einer vielleicht etwas theoretischeren Perspektive lässt sich ergänzend auch
die enge Bindung von Präventionspraktiken an verschiedenste Formen der Risiko-
konstruktion nennen. Vereinfacht gesagt wird hierbei bemängelt, dass ausgehend
von mehr oder weniger berechtigten Annahmen über zukünige individuelle oder
gesellschaliche Entwicklungen in die Lebensführung von Individuen eingegrien
wird. Dies führt nicht nur dazu, dass auf Basis einer zukunsorientierten Kausal-
logik (Dollinger ) Maßnahmen erfolgen, bevor überhaupt eine Abweichung
stattgefunden hat, sondern auch, dass gesellschaliche Probleme, wie eben Jugend-
kriminalität, zusehends ihres sozialen Entstehungshintergrundes entkleidet werden
(Groenemeyer ). Die Lösung sozialer Probleme wird so den Individuen selbst
aufgelastet (Ziegler ). Wobei gilt, dass mangelnde Risikovorbeugung als schuld-
haes Fehlverhalten seitens der Individuen verstanden wird, was letztendlich als Le-
gitimation für repressive Maßnahmen genutzt werden kann (Cremer-Schäfer ).
Zusammenfassend kann die bestehende Kritik an der gegenwärtigen Präventionspra-
xis vielleicht am besten mit den folgenden Worten Ulrich Bröcklings (, S. )
zusammengefasst werden: „Wer dem Übel vorbeugt, befördert häug ein anderes,
und der Imperativ der Leidensfreiheit entpuppt sich nicht selten als Freibrief für Mit-
leidlosigkeit.“
4 Fazit – Wie kann mit Prävention „umgegangen“ werden ?
Im Laufe dieses Beitrages wurde dargestellt, dass die fortdauernde Expansion präven-
tiver Praktiken gerade für Akteure der Sozialen Arbeit mit zahlreichen theoretischen,
praktischen und methodischen Problemen verbunden ist. Diese sind zu großen Tei-
len auf die Einbettung derzeitiger Präventionsstrategien in distinkte politische Dis-
kurse, soziopolitische Transformationen, aber auch auf die praktische Beliebigkeit
und Nützlichkeit des Präventionsbegries an sich zurückzuführen.
576 Dirk Lampe
Hinsichtlich der Frage, wie mit diesem Sachverhalt nun umgegangen werden soll,
lassen sich in der akademischen Debatte derzeit vor allem drei ‚größere Positionen‘
ausmachen. Die für die Praxis wohl wirksamste, wenn auch unter wissenschalichen
BeobachterInnen zumeist umstrittenste Form ist die des Ignorierens der aufgezeig-
ten Probleme bei gleichzeitiger ‚euphorischer‘ Übernahme des politisch geprägten
Präventionsbegries und der damit verbundenen Praktiken. Entsprechendes lässt
sich beispielsweise in vielen Präventionsgremien, aber auch in vor allem an die Pra-
xis gerichteten Fachbeiträgen feststellen (exemplarisch: Preiser et al. ; John und
Schulze ). Demgegenüber steht eine zumindest zahlenmäßig deutlich kleine-
re Gruppe an WissenschalerInnen, die für eine komplette Ablehnung des Präven-
tionsbegries plädieren. So argumentieren z. B. Manfred Kappeler () oder Nicola
Rapetti (), dass die beschriebenen Fallstricke der Kriminalprävention nicht nur
auf die sie umgebenden Diskurse und sozialen Gegebenheiten zurückzuführen sind,
sondern diese dem präventiven Denken per se inhärent sind. Zwischen diesen ‚Ex-
trempunkten‘ positioniert sich wiederrum z. B. das Deutsche Jugendinstitut, dass in
seinen Veröentlichungen zwar teilweise die präventiven Fallstricke anerkennt, je-
doch ho diese durch eine Verbesserung der Praxis umgehen zu können. Inwiefern
dies wirklich praktisch umsetzbar ist, sei an dieser Stelle dahingestellt. Unabhängig
davon kann aber konstatiert werden, dass es scheinbar keine einfachen Wege gibt,
um mit dem ‚präventiven Dilemma‘ aus fachlicher und wissenschalicher Sicht um-
zugehen.
Diese Schwierigkeiten sind zu einem gewissen Anteil sicherlich auch darauf zu-
rückzuführen, dass in Deutschland der exponentiell wachsenden Präventionspraxis
eine weiterhin geringe Forschungstätigkeit gegenübersteht. Sieht man von der auch
nur rudimentär erfolgenden Evaluationsforschung ab, besteht de facto kaum Grund-
lagenforschung im größeren Rahmen – eine an sich schon erstaunliche Feststellung,
wenn man die diskursive und praktische Bedeutung präventiver Praktiken bedenkt.
Es wäre also dringend nötig, nicht nur zu betrachten, ob bestimmte (standardisier-
te) Programme unter gegebenen Umständen eine gewünschte/unerwünschte Wir-
kung entfalten, sondern grundlegend zu analysieren, wie und mit welchen Weltbil-
dern/Risikodeutungen Akteure im Präventionsbereich arbeiten, welche Bedeutung
und welchen Einuss technische/standardisierte Hilfsmittel haben oder in welchen
Arbeitsstrukturen Prävention überhaupt erfolgt. Auch wenn dies natürlich keine
abschließende Liste ist, so dürfte das Forschungsdesiderat doch deutlich gewor-
densein.
Alternativ bzw. ergänzend dürfte es sich für die Praxis eventuell lohnen, auf eine
Unterscheidung zurückzugreifen, wie sie beispielsweise in der Vergangenheit bereits
von Oppitz () und Amoore () oder vor kurzem von Paul und Egbert ()
aufgezeigt wurde. Die angesprochenen AutorInnen unterscheiden in ihren Analysen
zwischen ‚gewöhnlichen‘ und historisch beständigen Formen der Zukunsvorsorge
25 Siehe hierzu u. a. Holthusen et al. () oder Kinderl und Sann ().
„Prävention für alle und von Anfang an“ 577
auf der einen Seite und „präemptiven“ Praktiken (Massumi , S. ) auf der an-
deren Seite. Mit dem Begri der Präemption werden dabei Interventionspraktiken
beschrieben, deren Inkrasetzung nicht auf bestimmte und konkrete Verdachts-
momente oder Ereignisse, sondern (allein) auf dem bloßem Risiko beruhen, dass et-
was passieren könnte. In deren Rahmen wird versucht, Probleme zu bearbeiten, de-
ren Entstehen faktisch kaum vorhersagbar ist (Paul und Egbert , S. ). Es würde
sich im Sinne der fachlichen Qualität der Sozialen Arbeit, aber auch im Interesse der
Zielgruppen sozialpädagogischer Praxis anbieten, zumindest auf Projekte und Maß-
nahmen zu verzichten, die dem Bereich der Präemption zugeordnet werden können.
Eine vollständige Lösung aus dem Präventionsdiskurs dürfte unter gegebenen po-
litischen und sozialen Bedingungen faktisch kaum machbar sein, aber die Ableh-
nung von Interventionen, die auf empirisch spekulative und fachlich kaum haltbare
Risikoprognosetechniken setzen, könnte vielleicht eine Chance haben. Dies würde
auch bedeuten, präventiven Ansätzen, die unter dem Motto des „früher, schneller
und kooperativer“ geführt werden, mit einiger gehörigen Portion Skepsis gegenüber-
zutreten.
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