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Mythen geistiger Behinderung und sexueller Gewalt im Strafverfahren. Ergebnisse einer qualitativen Analyse von Strafprozessakten aus zwei Deutschschweizer Kantonen

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... Für Beschuldigte mit einer intellektuellen Beeinträchtigung kann dies negative Folgen zeitigen, denn Einstellungen gegenüber Menschen mit einer geistigen Behinderung sind überwiegend negativ gefärbt und ein diffuses, defizitorientiertes Bild geistiger Behinderung ist verbreitet (Scior, 2011). Auch bestimmte Überzeugungen über Menschen mit einer geistigen Behinderung (etwa die Überzeugung, diese seien besonders gefährlich) können Verlauf und Ausgang eines Verfahrens beeinflussen, wenn Verfahrensbeteiligte diesen anhängen (zu Mythen geistiger Behinderung siehe Krüger et al., 2014Krüger et al., , 2016Senn, 1993). Nicht zuletzt haben Beschuldigte mit Beeinträchtigungen behinderungsbedingte Schwierigkeiten, ihre Interessen zu wahren (Inclusion Europe, 2003). ...
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Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) sind eine vulnerable Personengruppe für diverse Opfererfahrungen und kommen auch als Tatverdächtige eher mit Ermittlungsbehörden in Kontakt als Menschen ohne entsprechende Diagnose. Da das Wissen über Autismus in der Allgemeinbevölkerung wie auch bei Fachpersonen teilweise noch sehr lückenhaft zu sein scheint, stellt sich die Frage, inwieweit autismusspezifische Besonderheiten der sozialen Interaktion im Strafverfahren berücksichtigt werden. Während internationale Studien auf eine mögliche Benachteiligung dieser Personengruppe in Strafverfahren hinweisen, fehlt es im deutschsprachigen Raum an empirischen Erkenntnissen zu Erfahrungen dieser Personengruppe mit Ermittlungs- und Gerichtsbehörden sowie zu handlungsrelevantem Wissen und diesbezüglichen Einstellungen der am Verfahren beteiligten Fachpersonen.
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Internationale Studien zeigen, dass Opfern oder Zeugen/innen mit einer geistigen Behinderung oder einer Lernbehinderung weniger Glauben geschenkt wird. Vorurteile und Mythen über Menschen mit geistiger Behinderung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Im Verlauf eines Strafverfahrens können sich derartig (unbewusste) Konzepte sowie auch andere Faktoren, wie Verfahrensdauer, Befragungstechnik oder eine mangelhafte Informiertheit nachteilig für behinderte (jugendliche) Zeugen/innen auswirken. Es ist zwingend notwendig, dieses Feld zu erhellen und auf diese Benachteiligung aufmerksam zu machen, da wir von einer Verfahrensgerechtigkeit noch weit entfernt sind.
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