Von Anfang an förderte der NS-Staat die Familien, stellte Unverheiratete wie Kinderlose schlechter und schützte Bauern vor den Unwägbarkeiten des Weltmarkts und des Wetters. Die Grundlagen der EU-Agrarunion, das Ehegattensplitting, die Straßenverkehrsordnung,
die obligatorische Haftpflichtversicherung für Autos, das Kindergeld, die Steuerklassen oder auch die Grundlagen des Naturschutzes stammen
... [Show full abstract] aus jenen Jahren. Nationalsozialistische Sozialpolitiker entwickelten die Konturen des seit 1957 in der Bundesrepublik selbstverständlichen Rentenkonzepts,
in dem alt und arm nicht länger gleichbedeutend sein sollten [...]“ (S. 20; vgl. S. 72). Ferner kreierte der NS-Staat ,,zahllose steuerrechtliche Privilegien für Unter- und Mittelschichten [...], die nach 1945 gültig blieben“ (S. 25). So wurde die ,,Steuerfreiheit
für Zuschläge auf Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit [...] nach dem Sieg über Frankreich verfügt und (blieb) den Deutschen bis in die jüngste Vergangenheit als soziale Errungenschaft erhalten“ (S. 37).