„Unter Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, Leben und Gesundheit der Beschäftigten im Rahmen ihrer Berufstätigkeit vor schädigenden Einflüssen zu schützen, sie vor Beeinträchtigung zu bewahren und ihr Wohlbefinden im Betrieb herzustellen. Ziel des Arbeitsschutzes ist vor allem die Herstellung von Arbeitssicherheit, sein Zweck die Bewahrung der kör-perlichen und psychischen Unversehrtheit der Beschäftigten und damit die dauerhafte Erhaltung der Arbeitskraft“ (Diekershoff 1983).