Chapter

Die Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung

Authors:
To read the full-text of this research, you can request a copy directly from the authors.

Abstract

Die von Hans Göppinger initiierte Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung war eine der ersten in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten kriminologischen Längsschnittuntersuchungen. Ihr zentrales Anliegen war es, so genau wie möglich die Lebenssituationen, aber auch die lebensgeschichtliche Entwicklung von Straftätern nachzuzeichnen. Göppinger entschied sich, nicht einzelnen kriminologischen Hypothesen nachzugehen, sondern über eine Vielzahl von Faktoren ihre Lebensgeschichte zu rekonstruieren. Dieser sogenannte „multifaktorielle“ Forschungsansatz hatte zur Folge, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenster wissenschaftlicher Disziplinen — Soziologie, Psychologie, Sozialarbeit, Medizin und Jura -bei diesem Projekt zusammenarbeiteten und ihre jeweiligen Fachkenntnisse einbrachten. Für unsere Arbeit erweist sich dieser multifaktorielle Ansatz als ein Glücksfall, da es aufgrund der Vielfalt der erhobenen Dimensionen möglich ist, theoretische Überlegungen der aktuellen kriminologischen Diskurse auf ihre Tragfähigkeit zu prüfen.

No full-text available

Request Full-text Paper PDF

To read the full-text of this research,
you can request a copy directly from the authors.

... So betonen Laub und Sampson (2001 den "präventiven Effekt" einer Ehe für Männer in ihrer eigenen und zahlreichen anderen Studien. Die Ehe ist (neben Arbeit und Militärdienst) bei Laub und Sampson ein sogenannter turning point, der den Ausstieg aus kriminellen Karrieren begünstige, aber auch andere Studien (Savolainen 2009;Stelly und Thomas 2005) betonen den positiven Effekt. Gilt aus dieser Perspektive die Ehe oder Partnerschaft für Männer als soziale Kontrolle und möglicher Auslöser für Ausstiegsprozesse aus der Delinquenz, wird für inhaftierte oder ehemals inhaftierte Frauen betont, dass sie sich in problematischen Beziehungen mit Männern befinden oder sich gerade aus solchen befreit haben (Farrall et al. 2011). ...
Article
Full-text available
Zusammenfassung Desistance-Prozesse junger Frauen haben in der Forschung bisher wenig Beachtung erfahren und geschlechtertheoretische Perspektiven auf das going straight stellen eine Ausnahme dar. Im folgenden Beitrag wird eine geschlechtertheoretische Perspektive auf Desistance-Prozesse junger Frauen eingenommen, die mit grundlegenden Fragen verbunden ist, wie sich Desistance-Prozesse theoretisch und methodisch untersuchen lassen. Desistance wird subjekttheoretisch als konflikthafter Prozess gefasst. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie Selbstdeutungen in Bezug auf das Abstandnehmen von Delinquenz im Kontext von biografischen Konflikterfahrungen verstanden werden können. Vor diesem Hintergrund wird ein Fallbeispiel aus einer qualitativen Längsschnittstudie zum Jugendstrafvollzug für junge Frauen vorgestellt und an Erkenntnisse und offene Fragen der Desistance-Forschung rückgebunden.
Zu den „leichten“ Delikten zählten wir: einfachen Diebstahl, Unterschlagung, unbefugter Fahrzeuggebrauch, Beleidigung, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren mit nicht versichertem Fahrzeug
  • Unterhaltspflichtverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Delikte Vollrausch
  • Nach Wehrstrafgesetz
  • Sonstige Erschleichung Von Leistungen
  • Verkehrsdelikte
  • Widerstand Gegen Vollstreckungsbeamte
  • Aussagedelikte Hausfriedensbruch
  • Eigentumsund Vermögensdelikte
  • Einfache Sittlichkeitsdelikte
darauf hingewiesen, dass zur Zeit der Untersuchung 60% der männlichen Insassen von Vollzugsanstalten (ohne Jugendstrafvollzug und damalige Zuchthäuser), die eine Strafe von mehr als 6 Monaten zu verbüßen hatten, zwischen 20 und 30 Jahren alt waren
  • Dolde Zudem Hat