Dreh- und Angelpunkt der Debatte über ein biochemisches Screening von Neuralrohrdefekten wie auch des Down-Sydroms war naturgemäß die Frage, welche Konsequenzen aus einem positiven Testergebnis zu ziehen sind. Ausgehend von der Frage, ob die Aufnahme des Screenings in die Mutterschaftsrichtlinien nicht für überflüssige und unnötige Beunruhigung in der Bevölkerung führen könnte, wies Fuhrmann aber auch darauf hin, daß es sich bei der pränatalen Diagnostik ohnehin um eine recht elitäre Medizin handele in dem Sinne, daß Privatpatientinnen aufjeden Fall unterrichtet werden, während bei Kassenpatientinnen mehr Zurückhaltung geübt wird. Er forderte, daß die Kosten von den Kassen sichergestellt werden sollten, sobald die Patientin sich für die Durchführung einer pränatalen Diagnostik entscheidet. Was bei einem positiven Test zu tun ist und was auf keinen Fall getan werden sollte, dazu gab es in der Debatte keinen Konsens. Stengel-Rutkowski sah in der Empfehlung zum Test unbewußt eine Empfehlung zur Früherkennung des Down-Syndroms und damit beinahe schon eine Empfehlung zum Schwangerschaftsabbruch. Fuhrmann forderte deshalb bedingungslos, daß vor Durchführung der Tests eine ausführliche, intensive und individuell ausgerichtete Beratung zu erfolgen habe, die der betroffenen Frau bzw. dem betroffenen Elternpaar eine wirkliche Entscheidung über das weitere Prozedere ermögliche.