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Die Haftung des Konsiliararztes

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Abstract

Der Ausdruck „Konsiliararzt“ oder „Konsiliarius“, vielleicht sogar mit „C“ geschrieben, weckt Assoziationen einer vergangenen Zeit von einem Arzt mit langem weißen Bart und Gehrock, der zu einem schwierigen Fall herbeigerufen wird. Gleichzeitig ist jedoch jedem praktisch tätigen Mediziner im Krankenhaus der „Konsil-Schein“ eine vertraute, willkommene Hilfe, um jedwede Dienstleistung einer anderen Fachrichtung — von der diagnostischen Abklärung bis hin zur Durchführung mehr oder weniger großer Operationen — anzufordern. Der „Konsiliararzt“ hat also auch heute noch erhebliche Bedeutung. Im medizinischen Alltag, speziell durch die Ausweitung der Telemedizin wird er als herbeigerufener bzw. zugeschalteter Spezialist — zur Definition später — in Zukunft eine immer größere Rolle spielen.

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